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Theoriegeleitete Pflegepraxis
Inwieweit setzen Pflegekräfte in stationären Altenpflegeeinrichtungen die Pflegetheorie von Monika
Krohwinkel in ihrer praktischen Arbeit um?
Inhalt
1. Einleitung 3
2. Theoretischer Hintergrund 4
2.1 Gesetzlicher Rahmen (SGB XI , Pflegeversicherung) 4
2.2 Vorgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung 4
2.3 „Säulen“ eines Pflegekonzeptes 6
2.4 Die Pflegetheorie von Monika Krohwinkel 7
2.4.1 Fünf Kategorien des Konzeptes von Monika Krohwinkel 7
2.4.2 Fünf Teilkonzepte des Konzeptes von M. Krohwinkel 8
2.5 Eigene Erfahrungen aus der Praxis / hypothetische Überlegungen 12
3. Entwicklung der Forschungsfrage 13
3.1 Forschungsfrage 14
3.2 Zielsetzung 14
4. Durchführung der Untersuchung 14
4.1 Forschungsmethode 14
4.2 Forschungsvorgehen 15
4.3 Auswahl der Stichproben 15
4.4 Der Interviewleitfaden 16
4.5 Die Interviews 17
4.6 Vorgehensweise bei der Analyse der Interviews 17
5. Beschreibung der Kategorien 18
5.1 Bedeutung von Pflegetheorien 19
5.2. Menschenbild 19
5.3 Primäres pflegerisches Interesse/primäre pflegerische Zielsetzung 19
5.4 AEDL-Strukturmodell 20
5.5 Das Pflegeprozessmodell 20
5.5.1 Der Pflegeprozess - Erhebung 21
5.5.2 Der Pflegeprozess - Planung 21
5.5.3 Der Pflegeprozess - Durchführung 21
5.5.4 Der Pflegeprozess - Auswertung 22
5.5.5 Der Pflegeprozess - Bedeutung 22
5.6 Managementmodell 22
5.7 Modell zum reflektierenden Erfahrungslernen 23
5.8 Institutioneller Rahmen 24
5.9 sonstige Kategorien 24
6. Beschreibung der Probanden 25
6.1 Beschreibung Proband 1 25
6.2 Beschreibung Proband 2 26
6.3 Beschreibung Proband 3 28
6.4 Beschreibung Proband 4 29
6.5 Beschreibung Proband 5 31
6.6 Beschreibung Proband 6 32
6.7 Beschreibung Proband 7 34
6.8 Beschreibung Proband 8 35
7. Fazit 38
8. Literatur 40
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Inwieweit setzen Pflegekräfte in stationären Altenpflegeeinrichtungen die Pflegetheorie von Monika Krohwinkel in ihrer praktischen Arbeit um?
1. Einleitung
Die Pflege sieht sich in den vergangenen Jahren großen Veränderungen ausgesetzt. Diese Veränderungen besonders im Bereich der Professionalisierung und die damit verbundene Steigerung der Pflegequalität, ist gerade für die Praktiker in der Pflege eine widersprüchliche Forderung zu der aktuellen Situation auf den Pflegestationen. Die Theoretiker in den Hochschulen erarbeiten neue Konzepte und Theorien. Der Gesetzgeber verlangt die kontinuierliche und konsequente Umsetzung dieser. Doch oft scheint die Umsetzung im praktischen Bereich nur unzureichend bzw. mangelhaft durchgeführt zu werden. Kritisiert wird von den Pflegenden die fehlende Kooperation im Team, die Verteidigung der traditionellen Arbeitsweisen, der hohe Anteil an unqualifiziertem Personal, die Zunahme der Pflegebedürftigkeit, die abnehmenden personellen Ressourcen sowie der damit verbundene Zeitmangel. (Vgl. Tilman Leptihn 2004, S. 9)
Dennoch muss nach anerkannten pflegetheoretischen Hintergründen gepflegt werden, will man den gesetzlichen Forderungen zur Qualitätssicherung nachkommen. Und die Einrichtungen, die bisher bereits erfolgreich mit dem Pflegeprozess gearbeitet haben, berichten von einer Qualitätsverbesserung und einer Steigerung der Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter. (Vgl. MDS, Stellungnahme, April 2005, S.3) Wir stellten uns deshalb die Frage in wie weit wird eine Pflegetheorie auch in der Praxis gelebt und praktisch umgesetzt. Unsere nachstehende Forschungsarbeit beleuchtet die Umsetzung und das Verständnis von Pflegetheorien in stationären Pflegeeinrichtungen. In einer qualitativen Forschung versuchten wir herauszufinden, welche Teile einer Pflegetheorie umgesetzt werden, wo sehen die Pflegenden Probleme in der Umsetzung und was spiegelt sich in ihrem Pflegeverständnis wieder. Sicherlich beleuchtet unsere Arbeit nur einen kleinen Teil und müsste daher weitergeführt werden, doch im Rahmen unserer zeitlichen Vorgaben vonseiten der Fachhochschule war dies nicht möglich. Wir hoffen jedoch einen kleinen Beitrag, zur Pfle- geforschung erbracht zu haben.
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2. Theoretischer Hintergrund
2.1 Gesetzlicher Rahmen (SGB XI , Pflegeversicherung)
Die Qualitätsanforderungen an Pflegeeinrichtungen, die Versorgungsverträge mit den Trägern der Pflegeversicherung abgeschlossen haben und daher die in §14 Abs. 4 SGB XI definierten Leistungen vergütet bekommen, sind in den §§11, 80 und 80a geregelt. So besagt §11 Abs. 1. dass die Pflege nach „dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse“ zu erfolgen hat und dass eine „humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde“ zu gewährleisten ist (vgl. SGB XI). Dies bedeutet, dass die angebotenen Leistungen vor dem Hintergrund von pflegewissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und Modellen erbracht werden müssen.
Zugelassene Pflegeeinrichtungen sind darüber hinaus entsprechend §80 Abs. 2 zur Beteiligung an Maßnahmen zur Qualitätssicherung verpflichtet; an gleicher Stelle ist festgelegt, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bzw. beauftragte Sachverständige Qualitätsprüfungen durchführen.
2.2 Vorgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
Während im SGB XI keine konkreten Vorgaben bezüglich eines Pflegekonzeptes, dem eine Pflegetheorie zugrunde liegt genannt sind, sondern lediglich eine Pflege nach „dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse“ gefordert wird, gehen die „Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ - im Folgenden kurz als „Gemeinsame Grundsätze“ bezeichnet - weiter ins Detail. So findet sich unter der Beschreibung der Voraussetzungen für vollstationäre Einrichtungen im Rahmen der Prozessqualität (siehe MDS „Gemeinsame Grundsätze“ 3.2) unter der 3.2.2 (Pflegeprozess) der Hinweis auf die Pflegekonzeption, wonach vollstationäre Einrichtungen über eine Pflegekonzeption verfügen müssen, die „dem allgemeinen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen“ entspricht „die auf die Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des täglichen Lebens und die individuelle Situation des Bewoh- ners aufbaut“. (siehe MDS „Gemeinsame Grundsätze“ 3.2.2.1)
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Inwieweit setzen Pflegekräfte in stationären Altenpflegeeinrichtungen die Pflegetheorie von Monika Krohwinkel in ihrer praktischen Arbeit um?
In der „MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach §80 SGB XI in der stationären Pflege“ - im Folgenden kurz als „MDK-Prüfanleitung“ bezeichnet - wird neben dem Vorhandensein eines Leitbildes als Grundlage für das Einrichtungskonzept insbesondere das Vorhandensein eines Pflegekonzeptes und dessen Ausgestaltung unter 2.3 abgefragt (siehe MDS „MDK-Prüfanleitung“ S.24) und unter VIII erläutert (siehe MDS „MDK-Prüfanleitung“ S.71). An dieser Stelle ist auch zu finden, dass dieses Konzept auf einer Pflegetheorie basieren sollte und dass Mitarbeiter im Rahmen einer Qualitätsprüfung per Zufallsstichprobe auf dessen Kenntnis hin befragt werden sollen (siehe MDS „MDK-Prüfanleitung“, S. 71ff). Unter Anlage 4 der MDK-Prüfanleitung finden sich Beispiele für Empfehlungen, die der MDK zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten aussprechen kann. Zu dem Thema „Pflegeleitbild und Pflegekonzept“ wird bei bestehenden Qualitätsdefiziten empfohlen, dass das pflegetheoretisch begründete Pflegeleitbild und das -konzept unter deutlichen Bezug auf die Pflegeeinrichtung überarbeitet, allen Mitarbeitern zugänglich gemacht und in der täglichen Arbeit umgesetzt wird (siehe MDS „MDK-Prüfanleitung S.114). Obwohl sich keine dieser für stationäre Pflegeeinrichtungen maßgeblichen Richtlinien explizit auf die Pflegetheorie von Monika Krohwinkel bezieht, werden jedoch in den gemeinsamen Grundsätzen die Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des täglichen Lebens genannt, was ein Grund dafür sein dürfte, warum sich viele stationäre Einrichtungen in ihrer Pflegekonzeption auf die Pflegetheorie von Monika Krohwinkel berufen und warum gängige Pflegedokumentations- und Planungssysteme anhand den AEDLs strukturiert sind. Grundsätzlich steht es den Pflegeeinrichtungen jedoch frei, auf welcher pflegetheoretischen Grundlage sie ihre Pflegekonzeption bzw. das dazugehörige Leitbild aufbauen, sofern sie die entsprechenden Anforderungen (s. o.) erfüllen.
Der Begriff „Theorie“ wird in der MDK-Prüfanleitung für stationäre Pflegeeinrichtung folgendermaßen definiert:
„Unter einer Theorie versteht man die Gesamtheit von logisch zusammenhängenden und unbestreitbaren Behauptungen. Theorien sind so formuliert, dass jederzeit durch
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wissenschaftliche Untersuchungen nachgeprüft werden kann, ob die jeweilige Behauptung zutrifft. Mit Hilfe von Theorien ist es möglich die Wirklichkeit:
• zu beschreiben (z.B. bestimmte Merkmale von Individuen, Situationen),
• zu erklären (z.B. Zusammenhänge oder Beziehungen zwischen bestimmten Phänomenen),
• vorauszusagen (z.B. die Vorhersage von Wechselwirkung zwischen bestimmten Phänomenen).“(siehe MDS „MDK-Prüfanleitung" S. 71)
Von Theorien in der Pflege wird dabei gefordert, dass sie die Grenzen der Pflege abstecken, dass sie die Berufsausübung optimieren (aufgrund von Beschreibungen, Erklärungen und Voraussagungen), dass sie professionelle Kommunikation verbessern, dass sie richtungsweisend für wissenschaftliche Untersuchungen sind und dass sie zur Weiterentwicklung von Lehrinhalten beitragen (vgl. MDS „MDK-Prüfanleitung“ S. 72).
Alternativ kann auch anstelle des Begriffs „Theorie“ auch der Begriff „konzeptionelles Modell“ Verwendung finden. Derzeit existiert keine einheitliche Terminologie bezüglich der Begriffe „Pflegetheorie/-modell“, weshalb in der MDK-Prüfanleitung beide Begriffe gleichwertig behandelt werden (vgl. MDS „MDK-Prüfanleitung“ S.72).
2.3 „Säulen“ eines Pflegekonzeptes
Ein konzeptionelles Pflegemodell berücksichtigt und beeinflusst gleichermaßen die folgenden Komponenten:
• Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
• Pflegetheoretische Vorstellungen
• Berufliches Selbstverständnis der Pflegenden
• Betriebskultur (Zielsetzung und Philosophie der Einrichtung) Die Darstellung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beschränkt sich in dieser Forschungsarbeit auf den gesetzlichen Rahmen und die Vorgaben des MDK. Auf die Komponente „Betriebskultur" soll nicht weiter eingegangen werden, da sie bezüglich des Erkenntnisinteresses nur von geringer Bedeutung ist. Die für dieses Forschungsprojekt besonders relevanten Komponenten „pflegetheoretische Vorstellungen" und „berufliches Selbstverständnis der Pflegenden" sollen an dieser Stelle kurz erläutert werden:
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Die pflegetheoretischen Vorstellungen
Damit ist die dem Konzept zugrunde gelegte Pflegetheorie und das daraus abgeleitete Modell gemeint. Die pflegetheoretischen Vorstellungen beinhalten Vorstellungen bezüglich Gesundheit und Krankheit, Menschenbild und Pflegeverständnis (vgl. Löser S. 17).
Das berufliche Selbstverständnis der Pflegenden
Unter diese Kategorie fallen unter anderem die Vorstellungen der Pflegenden über deren Aufgaben, rechtliche und ethische Normen, Definition von Pflege und vieles mehr. Es ist daher der Blickwinkel, den die Pflegenden auf ihre Tätigkeiten haben.
2.4 Die Pflegetheorie von Monika Krohwinkel
Das konzeptionelle Modell der Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens wurde erstmalig 1984 veröffentlicht. Im Rahmen einer Studie „zur Erfassung und Entwicklung Ganzheitlich-Rehabilitierender Prozesspflege“ an klinischen Patienten mit Apoplex, die das Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben hatte, 1991 wurde diese validiert und weiterentwickelt (vgl. Krohwinkel u. Bartholomeyczik, 1993). Auf die Durchführung der Studie soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, wobei jedoch angemerkt sei, dass die Pflegetheorie aufgrund des pflegewissenschaftlichen Hintergrundes den in der MDK-Prüfanleitung genannten Anforderungen gerecht wird.
2.4.1 Fünf Kategorien des Konzeptes von Monika Krohwinkel
In dem konzeptionellen Modell von Monika Krohwinkel zeichnen sich fünf Kategorien ab:
• Sichtbarkeit: „Pflegefachkräfte bedürfen der Kompetenz, die Ressourcen, Fähigkeiten und Probleme des betroffenen Menschen zu erkennen, diese bewusst in den Pflegeprozess zu integrieren und sie durch Dokumentation transparent zu machen.“
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• Ganzheitlichkeit: Die AEDLs werden sowohl einzeln als auch in ihren Beziehungen zueinander betrachtet; dies geschieht im Sinne der humanistischen Psychologie („der Mensch ist mehr als die Summe seiner Teile“)
• Kongruenz: Übereinstimmung von physisch-funktionalen und willentlichemotionalen Komponenten bei fördernden Maßnahmen
• Kontinuität: kontinuierliches Beziehungsgefüge zu den Pflegepersonen; kontinuierliche Pflegeplanung (im Rahmen des Pflegeprozesses) und Durchführung der Maßnahmen.
Unabhängigkeit und Wohlbefinden: Der Pflegebedürftige erhält durch die Förderung seiner Fähigkeiten ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Wohlbefinden (vgl. Löser; S. 34).
2.4.2 Fünf Teilkonzepte des Konzeptes von M. Krohwinkel (vgl. Löser; S. 36f): Das AEDL-Strukturmodell:
Die AEDLs orientieren sich an den Bedürfnissen des Menschen und weisen starke Gemeinsamkeiten mit den LAs von Roper, Logan und Tierney auf. Die AEDLs unterliegen keiner Hierarchie und stehen in gegenseitigem Einfluss. (Anmerkung: es hat den Anschein, dass die Reihenfolge der AEDLs sich am Pflegealltag orientiert; für die Praxis „wichtige“ Informationen stehen an vorderer Stelle) Die AEDL „Soziale Beziehungen und Bereiche sichern und gestalten können" hat in der stationären Altenpflege große Bedeutung, da durch den Einzug in eine Einrichtung soziale Beziehungen gefährdet werden können bzw. das Potential für neue soziale Beziehungen vorhanden ist. Vorhandene Beziehungen sollen gefördert werden (unter Einbeziehung von Angehörigen); neue Beziehungen sollen auf Wunsch aufgebaut werden. Die AEDL „Mit den existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen können" berücksichtigt die Erfahrungen, die der Pflegebedürftige im Laufe seines Lebens gesammelt hat und die sich auf das Erleben von Situationen auswirken. Der biografische Hintergrund hat bei den AEDLs eine besondere Bedeutung: Es werden 3 Kategorien unterschieden: existenzfördernde Erfahrungen, existenzgefährdende Erfahrungen und Erfahrungen, die existenzfördernd oder existenzgefährdend sein können. Diese AEDL wirkt sich ebenfalls auf die anderen AEDLs aus, da diese Er-
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Diplom Pflegewirt (FH) Christoph Poß, Tobias Krämer, 2005, Theoriegeleitete Pflegepraxis, München, GRIN Verlag GmbH
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