Die Reihe von Prozessen, die gegen P. Cornelius Scipio Africanus (cos. 205, 194) und dessen Bruder, L. Cornelius Scipio Asiagenus (cos. 190), in der Zeit zwischen 187 und 184 stattfanden, gehören mit zu den wichtigsten und bedeutendsten innenpolitischen Ereignissen im republikanischen Rom des 2. Jahrhunderts v. Chr.: In mehreren aufeinander folgenden Prozessen wird eine der einflussreichsten Familien der römischen Nobilität, die über einen relativ langen Zeitraum die Innen- und Außenpolitik Roms in entscheidenden Teilen mitbestimmte, so schwer getroffen, dass sie sich viele Jahrzehnte aus dem öffentlichen politischen Leben der römischen Republik zurückziehen musste.
In der folgenden Arbeit bilden die Scipionenprozesse selbst nur den äußeren Rahmen der Darstellung, die am Beispiel dieser Familie einen Einblick in das Leben und das Umfeld der römischen Nobilität im 2. Jahrhundert v. Chr. geben soll. Unter einer solchen Zielsetzung mussten notwendigerweise die chronologischen und juristischen Aspekte, die sich direkt auf die Prozesse und ihrem Verlauf beziehen, stärker zurücktreten, als es bei einer ausschließlichen Behandlung der Prozesse der Fall gewesen wäre: Sie nehmen in der Arbeit deshalb den gleichen Raum ein wie die quellenkritischen, biografischen, politischen und sozio - ökonomischen Aspekte.
Meiner lieben Frau vielen Dank für ihre Hilfe und Beistand
EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK UND ARBEITSWEISE
Die Reihe von Prozessen, die gegen P. Cornelius Scipio Africanus (cos. 205, 194) und dessen Bruder, L. Cornelius Scipio Asiagenus (cos. 190), in der Zeit zwischen 187 und 184 stattfanden, gehören mit zu den wichtigsten und bedeutendsten innenpolitischen Ereignissen im republikanischen Rom des 2. Jahrhunderts v. Chr.: In mehreren aufeinander folgenden Prozessen wird eine der einflussreichsten Familien der römischen Nobilität, die über einen relativ langen Zeitraum die Innen- und Außenpolitik Roms in entscheidenden Teilen mitbestimmte, so schwer getroffen, dass sie sich viele Jahrzehnte aus dem öffentlichen politischen Leben der römischen Republik zurückziehen musste.
In der folgenden Arbeit bilden die Scipionenprozesse selbst nur den äußeren Rahmen der Darstellung, die am Beispiel dieser Familie einen Einblick in das Leben und das Umfeld der römischen Nobilität im 2. Jahrhundert v. Chr. geben soll. Unter einer solchen Zielsetzung mussten notwendigerweise die chronologischen und juristischen Aspekte, die sich direkt auf die Prozesse und ihrem Verlauf beziehen, stärker zurücktreten, als es bei einer ausschließlichen Behandlung der Prozesse der Fall gewesen wäre: Sie nehmen in der Arbeit deshalb den gleichen Raum ein wie die quellenkritischen, biografischen, politischen und sozio - ökonomischen Aspekte.
In der Gesamtdarstellung haben die o.g. Aspekte folgende Funktionen:
1. Die Quellenkritik soll die Schwierigkeiten aufzeichnen, die sich bei der Betrachtung dieses Zeitraumes der römischen Geschichte für die Forschung ergeben. Außerdem erlaubt es gerade ein solches Ereignis wie die Scipionenprozesse darzustellen, in welchem Maße sich die Quellenüberlieferung im Verlauf der Jahrhunderte gestaltete und in welchem Grad sie von Verfälschung betroffen war.
2. Die Biographie der gens cornelia und besonders die des Scipio Africanus gibt dem Leser ein Beispiel für das Wirken eines bedeutenden römischen Geschlechts innerhalb der res pubIica. Die ausführlichere Beschreibung von Scipio Africanus' Leben ermöglicht es darüber hinaus, auf die Besonderheiten im politischen Aufstieg dieses Mannes einzugehen.
3. Der politische Aspekt zeigt, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen die Innen- und Außenpolitik Roms innerhalb der römischen Nobilität bestimmt wurde.
4. Die Darstellung der Prozesse soll einerseits in die juristischen Komponenten einführen, d.h. in den Prozessverlauf und die verschiedenen Anklagepunkte, und andererseits den Prozess als Mittel der Politik in den Auseinandersetzungen der römischen nobiles untereinander erörtern.
5. Der letzte Teil soll eine Schilderung des Zusammenspiels von Politik und den sozio - ökonomischen Bedingungen ihrer Träger sein. Dabei steht die Beziehung von wirtschaftlicher Potenz und politischen Einfluss im Vordergrund. Außerdem soll versucht werden, die Vermögensverhältnisse jener Personen aufzulisten, die an den Scipionenprozess en unmittelbar beteiligt waren oder mit den Beteiligten in Verbindung standen[1].
Verbindet man die o.g. Punkte, dann ergibt sich für den Betrachter letztendlich ein relativ abgerundetes Bild sowohl der cornelii scipiones als auch der römischen Nobilität Ende des 3. und im beginnenden 2. Jahrhundert v. Chr., das in der Lage ist, die wesentlichen Elemente des politischen Lebens Roms festzuhalten, ohne jedoch den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können.
Zur Arbeitsweise sei folgendes gesagt: Um dem Leser einen besseren Überblick beim Lesen der Arbeit zu geben, wurden sowohl die lateinischen Ausdrücke als auch die Zitate durch das Schriftfeld hervorgehoben. Aus dem gleichen Grund fand der Abdruck der Anmerkungen jeweils auf derselben Seite statt und wurde nicht dem Anhang angefügt.
Die große Menge der Anmerkungen ergab sich notwendigerweise aus dem umfangreichen Material und der vorhandenen Literatur zu den einzelnen Teilgebieten. Dabei haben sie nicht nur den Zweck, die Quelle bzw. die Sekundärliteratur für die formulierten Aussagen nachzuweisen, sondern sie sollen auch fortführende Lesehin weise für solche Abschnitte geben, die in der Arbeit selbst nur angedeutet werden konnten. Dies war besonders bei der Darstellung der Bedeutung der cornelii scipio-
Die für uns greifbaren Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Grundlagen unterliegen deshalb der Verzerrung, da die Auswahl der in den literarischen Quellen angeführten Personen und die Nennung von Gütern oder anderen Besitz nicht bewusst geschieht, sondern zufällig ist.
So stammen die in diese Richtung weisenden Angaben aus historischen Werken, politischen Reden, philosophischen Abhandlungen oder persönlichen Briefen: Es handelt sich also um literarische Texte, in denen ökonomische und soziale Gesichtspunkte nur „ungewollt" berührt wurden, sozusagen als Nebenprodukt der eigentlichen Zielsetzung. d. V.
nes und dem Lebenslauf des Scipio Africanus der Fall.
Die antiken Autoren wurden nach der in der Wissenschaft allgemein üblichen Weise zitiert. Die Sekundärliteratur ist in den einzelnen Kapiteln jeweils beim ersten Auftreten mit den vollständigen Literaturangaben versehen, damit der Leser die verwendeten Autoren und deren Werke besser zuordnen kann.
Sämtliche Jahreszahlen beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, auf die Zeit vor Christi Geburt.
I. DIE QUELLEN
„Über wenige Abschnitte der römischen Geschichte besitzen wir so ausgiebige Quellen wie über die so genannten Scipionenprozesse, die Kette von Angriffen welche der ältere Scipio Africanus erlag“[1]. Trotzdem ist es dadurch nicht gelungen, die genauen Vorgänge bis ins einzelne zu rekonstruieren. Dies liegt vor allem an der Natur der Quellen, die von ihrem Wesen her oft mehr einer moralisierenden Intention als einer historischen folgen. Das bedeutet, dass der Darstellung des Verhaltens des Scipio Africanus während der Prozesse mehr Gewicht beigemessen wurde als den Abläufen selbst, um so die Größe seiner Persönlichkeit hervorzuheben.
Die Herausstellung seiner Taten in Afrika fördern das Bedürfnis Scipios zur Selbstdarstellung, jedoch nicht die Aufdeckung der näheren Umstände der Anklage[2]. Das Ergebnis ist eine Vielzahl von Anekdoten, aus denen sich der Leser ein Bild der Ereignisse selbst zusammenstellen muss. Dieses Vorhaben wird dadurch zusätzlich erschwert, da sich auf Grund einer solchen Intention auch Widersprüche in die Überlieferung eingeschlichen haben, die von Quelle zu Quelle weitergereicht wurden[3]. Dadurch erscheint die Annalistik dieser Zeit verwirrend und ist vor allem von Valerius Anitas im 1. Jahrhundert v. Chr. verfälscht worden.
1. Die Primärquellen
Wir besitzen weder wirkliche Aktenstücke über die Prozesse noch Angaben, die aus solchen herstammen können. Durch Livius ist aber bekannt, dass es noch zu seiner Zeit eine Rede Catos d. A. „Über das Geld des Königs Antiochos" gegeben haben muss, die Livius selbst aber in seiner Darstellung der Ereignisse nicht ausdrücklich anführt[4]. Bei Gellius finden sich die wörtlichen Wiedergaben der beiden tribunizischen Dekrete in der lnterzessionssache des Scipio Asiagenus, von denen
Gellius selber sagt, dass er sie aus späteren Annalen abgeschrieben habe[1]. Valerius Maximus zitiert ebenfalls eine in diesem Zusammenhang stehende Rede des Ti. Sempronius Gracchus (cos. 177, 167). Auch wenn sie nicht authentisch ist, so kann hier nicht von einer Fälschung gesprochen werden, sondern von "Darstellungen des Sachverhalts, die der Schriftsteller den handelnden Personen in den Mund legt"[2]. Hätte Gellius wirklich eine Abschrift der beiden tribunizischen Dekrete seinem Werk beigefügt, dann hätte L. Scipio unmöglich Asiaticus heißen können. Dieser Cognomen trat erst zu Beginn des 1. Jahrhunderts v. Chr. auf, zu Lebzeiten des L. Scipio wurde Asiagenus gebraucht.
Gleiches gilt auch für die Rede Scipio Africanus' auf dem Forum, wie sie bei Livius, Appian, Gellius, Valerius Maximus oder dem Autoren der „viris illustribus" dargestellt wird und für eine Rede vor dem Senat[3]. Es genügt, die Urkunden zu lesen, "um sich zu überzeugen, dass dies nicht aktenmäßige Dokumente, sondern Rhetorenarbeiten sind - oder wie sollte je ein römischer Beamter sein Dekret damit motiviert haben, ‚dass es dem Ansehen des Staates nicht entspreche, den Feldherrn der römischen Gemeinde da selbst einzusperren, wo er die Feldherren der Feinde eingesperrt habe’“[4]. Zudem wissen wir bei diesen Quellen durch Cicero, dass es bereits zu seiner Zeit keine Schriften des Africanus mehr gab und seine Beredsamkeit nur durch die Überlieferung der Nachwelt bezeugt war[5]. So macht es bereits die chronologische Reihenfolge unmöglich zu glauben, dass Livius, Appian, Gellius und Valerius Maximus offen stand, was schon für Cicero nicht mehr erreichbar war. Auch ihre Quellen können nur - wie die Ciceros - annalistische Notizen sein oder Teile einer übernommenen mündlichen Überlieferung, die damals im Umlauf war[6].
2. Die Sekundärquellen
Vom chronologischen Standpunkt aus betrachtet ist die universal historisch angelegte Geschichte des Griechen Polybios die älteste überlieferte Darstellung der
Ereignisse. Nach Polybios kommen die der annal istischen Geschichtsschreibung folgenden Beschreibungen, wie sie bei M. Tullius Cicero und T. Livlus vorhanden sind.
Aus der römischen Kaiserzeit stammen die Berichte, die Diodoros, Valerius Maximus, Appian, Cassius Dio, Plutarch und Gellius geben.
Als letztes seien noch die in die Spätantike fallenden Überlieferungen des Autors der "viris illustribus “, des Orosius und das aus dem byzantinischen Kulturkreis stammende Geschichtswerk des Zonaras genannt.
1. Polybios (um 200-120) bietet in seinem Werk keine Darstellung der Prozesse. Dieses liegt an der Intention seines Werkes, dessen universalhistorischer Charakter in bewusster 0pposition zu der Stadtchronik steht und das versucht, "die Vorgänge auf dem römischen Markt nach Möglichkeit zurück zu drängen[1]. Die Belege, die mit den Prozessen in Verbindung stehen, hat Polybios in drei Anekdoten eingebettet[2], die jedoch mehr dazu dienen, Beweise der Gunst, die Scipio Africanus beim römischen Volk, und das Zutrauen, das er im Senat genossen hat, hervorzuheben, als den Prozessverlauf detailliert wiederzugeben.
Als eine Quelle stand Polybios C. Laelius (cos. 19o) zur Verfügung[3].Über ihn bekam er wertvolle Informationen über die Persönlichkeit und das Leben des Scipio Africanus. Welcher Art diese Informationen waren, ob sie nur mündlicher Art waren, oder ob es sich um Aufzeichnungen handelte, die Polybios von C. Laelius erhielt, ist nicht bekannt[4]. Als erwiesen dürfte jedoch angenommen werden, dass C. Laelius, der dem älteren Scipio Africanus von Jugend an bis zu dessen Tod als Helfer und Ratgeber zur Seite gestanden hatte, Polybios seine Auffassung eingepflanzt hat, „weil sie ihm überzeugend und im Einklang mit den Leistungen des Mannes schien“[5]. So kann man Polybios angesichts dieses Umstandes nicht von dem Vorwurf der Parteilichkeit freisprechen: "In der Verherrlichung seiner Freunde freilich, der archaischen sowohl wie der römischen, vor allem der Scipionen, hat er ohne Zweifel
des Guten öfters zuviel getan“[1].
2. M. TulIius Cicero (106-43) hat nur wenige, die Scipionenprozesse betreffende kurze Erwähnungen hinterlassen. Auf welche älteren annalistischen Berichte er sich dabei stützte, ist nicht bekannt.
Die beiden Notizen finden sich in de oratore und de provinciis consularibus[2]). Während es sich im ersten Fall um ein Wortspiel handelt, das Scipio Africanus mit dem Volkstribunen Naevius treibt[3], bezieht sich die zweite auf die Darstellung der Person des Tib. Sempronius Gracchus (cos. 177, 167), der in seiner Funktion als Volkstribun trotz seinen Feindschaft zu Scipio Africanus, dessen Bruder vor dem Gefängnis schützt[4].
3. Der größte Anteil der Überlieferung der Scipionenprozesse geht auf T. Livius (59 v. Chr. - 17 n. Chr.) zurück und umfasst im 38. Buch seiner Römischen Geschichte die Kapitel 5o.4 bis 6o. 10.
Hauptquelle des livianischen Berichtes war das Werk des Valerius Anitas (1. Jahrhundert v. Chr.). Hier liegen auch die Ursachen für einige Ungereimtheiten seiner Darstellung. Valerius Anitas lebte und schrieb zur Zeit der Diktatur Caesars (100-44), der er ablehnend gegenüberstand. So finden sich tendenziöse Fälschungen, die die caesarische Diktatur anprangern sollten. Im Rahmen der Darstellung der Scipionenprozesse haben wir es augenscheinlich bei der dem Ti. Sempronius Gracchus (cos. 177, 167) zugeschobenen Rede mit einer Zweckfälschung zu tun, welche eine Anspielung auf Caesars Eigenmächtigkeiten gewesen sein dürfte[5].
Wenn auch Livius bei seiner Erzählung der Scipionenprozesse auf Valerius Anitas zurückgriff, so war er sich doch über die Unzulänglichkeiten des Anitas im Klaren, dessen Bericht starke Abweichungen von dem ihm bekannten Bericht des Claudius Quarigarius (um 100) aufwies[6]. Es fragt sich jedoch auch, ob Livius bewusst an dem
überlieferten Stoff Veränderungen vorgenommen hat. Dabei ist zu bedenken, dass er nicht Geschichtsforscher, sondern Geschichtsschreiber gewesen ist, der sein eigenes Urteil in die Erzählung einflocht, indem er es den handelnden Personen in den Mund tegte[1]. So ging Livius nicht selbstständig an die Urkunden und Denkmäler
heran, vernachlässigte so gut wie ganz die reiche antiquarische Literatur, säuberte die Chronologie nicht von ihren Widersprüchen und besuchte die Schauplätze seiner Erzählung nicht selbst, d.h., er war von der Verlässlichkeit seiner Vorgänger abhängig[2].
Einen Fehler, der sich zweifelsfrei nicht auf die Berichte seiner Vorgänger, in diesem Fall Polybios, zurückführen Iässt, beging Livius bei der Aufstellung der Summen, die der König Antiochos III. (242 – 187) dem Scipio Asiagenus gezahlt hatte. „Somit wird die freilich für Livius wenig günstige Annahme urvermeidlich, dass er bei der Umsetzung der Talente in Sesterze, die er sonst regelmäßig vermeidet, hier sich auf das gröblichste verrechret hat“[3].
4. Diodoros (1. Jahrhundert v. Chr.) wollte synchronistische, griechisch-römische Annalen schreiben, die alles bieten sollten, was die allgemeine Bildung verlangte: zusammenhängende Darstellung und chronologische Tabelle. „Die Frage nach den Gewährsmännern ist bei Diodoros noch kardinaler als bei anderen sekundären Historikern. Denn seine Bibliothek ist und will tatsächlich nichts sein als einre Serie von Exzerpten, die dem Leser die zeitraubende und kostspielige Lektüre der großen Werke ersparen soll[4]“.
Die Scipionenprozesse handelt Diodoros mit der Darstellung der Rede des Scipio Africanus vor dem römischen Senat ab.
5. Valerius Maximus (erste Hälfte des 1. Jahrhunderts n. Chr.) verfasste ein Handbuch historischer Exempla für rhetorische, politische und moralische Argumentation, die facta et dicta memorabila, die er dem Kaiser Tiberius (14 – 37 n. Chr.) widmete.
Als Hauptquelle benutzte er vor allem Cicero und Livius und im kleineren Ausmaß die Schriften des Varro, Coelius Antipater, Pompeius Trogus sowie verschiedener
anderer griechischer Schreiber[1].
Der Intention des Werkes entsprechend werden die Scipionenprozesse im Zusammenhang mit den Reden aufgeführt, die Scipio Africanus zu
seiner und der Verteidigung seines Bruders vor dem Senat und dem römischen Volk hielt[2]. Dabei stehen mehr die rhetorischen und moralischen Qualitäten des Africanus im Vordergrund als der Prozessablauf selbst.
6. Was Appian (vor 100 - nach 165 n. Chr.) über die Prozesse bringt, beruht auf die Überlieferung des Valerius Anitas[3]. Dass er aber auch einzelne Teile aus Livius übernommen hat, ist anzunehmen[4].
Im Mittelpunkt seines Berichtes über die Scipionenprozesse steht die Rede des Scipio Africanus vor dem römischen Volk[5].
7. Plutanch (kurz nach 45 - nach 120 n. Chr.) erwähnt die Scipionenprozesse in zwei seiner Schriften, de laude ipsius und regnum et imperatorum apophthegmata[6]. In beiden Fällen steht der moralischen Wirkung wegen die Persönlichkeit des Scipio Africanus im Mittelpunkt, der es gelingt, seinen Anklägern das zur Abstimmung über ihn berufende römische Volk zu entführen[7].
Über die von Plutarch benutzten Quellen kann im Einzelnen nichts gesagt werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass dem Autoren des regenum et imperatorum apophthegmata die verloren gegangene Scipio - Biografie Plutarchs bekannt war[8].
8. Das annalistische Geschichtswerk des Cassius Dio (um 155 - 235 n. Chr.) enthält zwei kurze Episoden, die auf Scipionenprozesse Bezug nehmen[9].
Welche Quellen Cassius Dio im Einzelnen benutzte, ist nicht sicher, es wird aber angenommen, dass er sich für die Zeit nach dem 2. Punischen Krieg (218 - 201) auf
Polybios stützte[1].
9. A. Gellius (um 13o - nach 170 n. Chr.) Schrift noctes atticae ist eines jener Miszellanenwerke, wie sie im 2. Jahrhundert n. Chr. bei Griechen und Römern beliebt waren. Das Werk behandelt ohne "den Ruf der Tiefe"[2] zu beanspruchen, alle möglichen Themen: Philosophie, Ethik, die Naturwissenschaften, die Medizin, juristische Fragen (besonders auf dem Gebiet von Staats- und Sakralrecht), historische und kulturhistorische Merkwürdigkeiten, Anekdoten aus dem Leben berühmter Männer. Eine gesonderte Behandlung durch den Verfasser erfuhren die Literaturgeschichte und die Sprache.
Die von Gellius benutzten Quellen umfassen eine große Anzahl bedeutender Autoren: Cato (cos. 195), Tib. Gracchus (cos. 177, 167), Varro, die römischen Annalisten, Cicero, Valerius Maximus und Polybios[3].
Die Scipionenprozesse behandelt Gellius vor allem unter dem Iiteraturgeschichtlichen und sprachlichen Aspekt. Über die Unechtheit des von ihm wiedergegebenen tribunizischen Edikts des Ti. Gracchus (cos. 177, 167) wurde bereits an anderem Ort (s.o.) gesprochen; in seinen anderen Darlegungen folgt er den Darstellungen des Polybios, Livius und Valerius Maximus[4].
10. Zwei Angaben in der Schrift de viris illustribus[5] betreffen ebenfalls die Scipionenprozesse. Obwohl allgemein angenommen wurde, dass Livius die wichtigste Überlieferung des Autors bildete, ist diese Annahme nicht mehr vertretbar, da der Text Angaben über den Prozess enthält, die der livianischen Überlieferung fehIen. Deshalb dürfte für diejenigen Bestandteile der Schrift, die nicht aus Livius entlehnt sind, Valerius Anitas die Hauptquelle gewesen sein[6].
11. Paulus Orosius (5. Jahrhundert n. Chr.) gibt in seiner historia adversus pagnos eine Notiz, die sich auf den bereits in Verbannung Iebenden Scipio Africanus bezieht[7]. Der Prozess selbst findet keine Erwähnung.
Als Quelle für die Behandlung des 2. Jahrhunderts v. Chr. Wird Orosius das Werk des Livius benutzt haben[1].
12. Bei seiner knappen und übersichtlichen „Zusammenfassung der bedeutendsten Taten und Geschehnisse“[2] nimmt Zonaras (11./12. Jahrhundert n. Chr.) in seiner „Weltchronik“ (` e p i t o m h i s t r i v) auch auf die Scipionenprozesse Bezug[3]. Dabei standen ihm wohl Polybios und Plutarch als Quelle zur Seite[4].
Trotz dieses scheinbar großen und weit gefächerten Personenkreises sind die aus ihnen zu erhaltenen Erkenntnisse in ihrem Informationswert sehr eingeschränkt. In dem gleichen Maße, wie das Wissen von der einen zur anderen Generation überliefert wurde, pflanzten sich auch die Fehler und Missverständnisse fort. Besonders der Teil der Überlieferung, in dem der juristische Aspekt der Prozesse zumindest angedeutet wurde, konnte durch die Veränderung des römischen Rechts im Verlauf der römischen Kaiserzeit nur in einem immer beschränkteren Umfang durch die Verfasser nachvollzogen werden, bis er schließlich gänzlich unterdrückt wurde. Geblieben ist in der sittlich - beispielhafte Aspekt, der sich um die Person des Scipio Africanus rankt und der in den Scipionenprozessen das Forum seiner Darstellung fand.
Vergleicht man das überlieferte Material, so lassen sich drei Stufen der Quellenüberlieferung unterscheiden:
1. Die polybische Erzählung, die, wenn auch die Angaben hier aus ihrem sachlichen Zusammenhang losgelöst wurden, wohl die reinste Dastellung ist.
2. Die aus älteren Annalen stammenden Berichte, wie sie bei Cicero und in der Iivianischen Einschaltung[5] enthalten sind.
3. Die dritte Stufe basiert auf die abweichende Erzählung des Valerius Anitas, die im Hauptbericht des Livius, Appian und der Schrift "de viris illustribus" wiedergeben ist.
Auf diese drei Stufen lassen sich letztendlich alle weiteren Quellen zurückführen.
II. DIE CORNELII SCIPIONES UND IHRE BEDEUTUNG IM 3. UND BEGINNENDEN 2. JAHRHUNDERT V. CHR.
1. Die Ursprünge der gens cornelia
Die gens cornelia gehörte zu den ältesten römischen Patriziergeschlechtern und hat der tribus cornelia den Namen gegeben[1]. Innerhalb der Geschichte der römischen Republik war sie sicherlich eine der bedeutendsten, deren Mitglieder nicht nur am häufigsten in den Fasten der römischen Magistrate erscheinen, sondern auch ungefähr ein Viertel aller bekannten principes senatus und pontifices maximi stellte. Das Geschlecht unterteilte sich schon relativ früh (im 5. Jahrh.) in verschiedene Familien, die sich durch eigene cognomina unterschieden.
Von dem Hauptstamm der cornelli malugineses[2] zweigten sich zuerst die cossi (seit dem 5. Jahrh.), später die scipiones (seit dem frühen 4. Jahrh.), dann die rufini (im 4. Jahrh.), die lentuli (im 4. Jahrh.), die dolabellae (im 3. Jahrh.), letztendlich die cethegi (Ende des 3. Jahrh.) und meruIae (Anfang des 2. Jahrh.) ab[3].
2. Die cornelii scipiones bis zum Tod von P. Cornelius Scipio (cos. 218) und Cn.
Cornelius Scipio (cos. 222)[4]
In den Quellen tritt erstmals unter den Konsulartribunen des Jahres 395 mit P. Scipio ein Mitglied der cornelli scipiones auf[5].Dessen Söhne Publius und Lucius werden 35o zum Konsul bzw. zum magister equitum ernannt[6]; 340 haben beide die Zensur inne[7].
Ein Enkel von L. Scipio (mag. eq.35o) bekleidet 298 das Konsulat. Dieser L. Cornelius Scipio Barbatus ist durch die Inschriften, die das Familiengrab der cornelii
2) Vell. 2. 8. 2.
Scipiones an der Via Appia vor Porta Capena bewahrt hat, erstmals für die Nachwelt urkundlich faßbar[1]. Das Konsulat des L. Scipio (cos. 259) fällt in die Zeit des 1. Punischen Krieges (264-241). Unter seiner Leitung findet der Angriff einer römischen Flotte auf Sardinien und Korsika statt, und Aleria (Korsika) wird erobert[2].
Mit Publius (cos. 218) und Gnaeus Scipio (cos.222) ist der Zeitpunkt in der Geschichte der Cornelii Scipiones erreicht, in dem das Geschlecht zum ersten Mal nachhaltig in die Entwicklung der römischen Republik eingreift. Diese erste Phase erstreckt sich vom Beginn des 2. Punischen Krieges (218-201) bis zum Tode des P. Scipio, der spätere Africanus (cos. 205,194), im Jahre 183[3].
P. Scipio (cos.218) bekam vom römischen Senat den Auftrag, den Krieg gegen Hannibal in Spanien zu führen. Widrige Umstände vereilten jedoch den Plan[4], und der Konsul musste, einen Bruder Gnaeus (cos. 222) mit Truppen an der Rhone zurücklassend, nach Italien zurückkehren. Das erste Treffen mit Hannibal endete mit
einer Niederlage der Römer[5].
Während C. Flaminius (cos. 223,217) den Krieg gegen Hannibal in Italien weiterführte, begab sich P. Scipio nach Spanien, um mit seinem Bruder den ursprünglichen Plan eines Krieges in Spanien wieder aufzunehmen (216)[6].
Vom Senat wurde beiden Brüdern ein prokonsularisches Imperium zuerkannt, das dank der Prorogation kontinuierlich bis 211 verlängert wurde[7]. Zählt man in diesem Zusammenhang die Jahre hinzu, in denen P. Scipio, der spätere Africanus (cos. 2o5, 194) ebenfalls ein prokonsularisches Imperium in Spanien führte, dann besaßen die Scipionen „von 218 bis 206 v. Chr. Spanien gleichsam als ihre Domäne"[8].
Auf den Verlauf der einzelnen militärischen Operationen der Jahre zwischen 218 und
211[1] soll in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen werden[2]. Die politische Strategie aber, d.h. die Beziehungen der beiden Scipionen zu den spanischen Völkerschaften, erscheint gerade auch im Zusammenhang mit ihrer Fortführung durch P Scipio, der spätere Africanus, erwähnenswerts[3]. In beiden Fällen wurde eine Politik der Milde angewandt, die in der Freilassung der spanischen Geiseln, die von den Karthagern in Sargunt festgehalten wurden, nach der Eroberung der Stadt durch die Römer im Jahre 217 ihren Ausdruck fand[4].
Das gleiche Verhalten findet sich acht Jahre später bei der Eroberung Neu-Karthagos (209) durch P. Scipio, der spätere Africanus, wieder[5]. Dass es sich wahrscheinlich in beiden Fällen um mehr als eine rein menschliche Geste, die der Sieger den Opfern zukommen lässt, handelte, sei nur insoweit betont, weil die Heranziehung spanischer Hilfstruppen ein wesentlicher Faktor für die Durchführung des spanischen Krieges war[6] und sich ansonsten die Menschlichkeit in der römischen Kriegsführung in Grenzen hielt.
3. P. Cornelius Scipio Africanus (cos. 205,194) und die cornelii scipiones bis zum Beginn der Scipionenprozesse
Die bisherigen Ausführungen hatten im wesentlichen die Aufgabe, in knapper Form darzustellen die Voraussetzungen, auf die sich der junge P. Scipio, der spätere Africanus, stützen konnte, als er in das politische Geschehen Roms eingriff. Um aber die Hintergründe jener Vorgänge zu verstehen, die sich in den Scipionenprozessen später abspielten, ist es notwendig, das Leben und die politischen Ereignisse, die sich um seine Person herum ereigneten, in dem nun folgenden Teil ausführlicher darzulegen[7].
3.1.1. Die Zeit bis zur Erlangung des spanischen Kommandos (236/5 - 211)
P. Scipio (cos. 205,194) wurde 236 oder 2358) als jüngerer Sohn von P. Scipio (cos.
21[8] und dessen Frau Pomponia, die Schwester der Konsuln von 233 und 231, geboren[1].
In den Quellen tritt er zum ersten Mal im Zusammenhang mit der Schlacht am Ticinus (218) auf, in deren Verlauf er seinen Vater, den damaligen Konsul, aus großer Gefahr rettete[2]. 216 erlebte er als Kriegstribun in der Il. Legion die römische Niederlage bei Cannae mit und gehörte zu jenen Römern, denen es gelang, nach Canusium zu fliehen. Zusammen mit Ap. Claudius Pulcher (cos. 21?) übernahm er dort bis zum Eintreffen des C. Terentius Varro (cos. 216) den Oberbefehl über die restlichen Truppenteile[3]. Mit M. Cornelius Cethegus (cos. 2o4) wurde er im Jahre 212 kurulischer Ädil[4] Diese Bewerbung stieß zunächst auf den Widerstand der Volkstribunen, die ihn mit der Begründung als Kandidat nicht zulassen wollten, dass er noch nicht das zur Bewerbung vorgeschriebene Alter habe[5]. „Wenn man das jugendliche Alter des Corneliers als formaler Grund der Ablehnung in dieser konkreten Situation gelten lässt, so hat sich der Protest der Volkstribunen nicht auf ein Gesetz stützen können, das es vor der lex Villia annalis nicht gab, sondern auf die allgemeine Anschauung der Zeit, nach der die Bekleidung der Adilität im Alter von 20 Jahren ungewöhnlich, contra morem, war[6]. Diese Begebenheit erscheint mir nicht nur wegen des Eingreifens der Volkstribunen erwähnens[7], sondern weil hier bereits die Missachtung der traditionellen, in der römischen Nobilität verankerten Normen, an denen der Aufstieg im cursus honorum unmittelbar gebunden war, durch den jungen Scipio erscheint. Damit war der Gegensatz zu den konservativen Kräften der römischen Nobilität geschaffen[8].
Die durch die beiden Ädile veranstalteten Iudi Romani wurden prächtig gefeiert und dauerten einen Tag, außerdem verteilten Cethegus und Scipio Ölspenden an das römische Volk[1]. Die Kosten hierfür wurden zum Teil vom Staat getragen. Da aber schon sehr früh im Verlauf der römischen Geschichte die zugewiesenen Gelder in keinem Verhältnis zu den realen Ausgaben für die Spiele und Spenden standen, mussten die zuständigen Beamten den Fehlbetrag ihrem eigenen Vermögen entnehmen[2].
[...]
[1] Der Versuch, die ökonomischen Verhältnisse im 2. Jahrhundert v. Chr. Darzustellen, birgt durch die Quellenlage und -intention bedingte Schwierigkeiten in sich. Gerade bei der Erfassung der Besitzverhältnisse der römischen Führungsschicht wirkt sich dieser Umstand nachteilig aus.: Bei der Aufstellung des mobilen und immobilen Vermögens römischer Senatoren und Ritter sind wir auf die Durchsicht der literarischen Überlieferungen angewiesen; eire diese ergänzende Bearbeitung des epigrafischen und archäologischen Materials liegt in angemessener Form z. Z. noch nicht vor.
[1] Th. Mommsen, Die Scipionenprozesse, Römiscle Forschungen. Bd. 1. Berlin 1879, S. 417.
[2] Vergl. W. Kiefner, Der angeklagte Scipio Afrjcanus. Eine Darstellung nach den antiken Zeugnissen, Der altsprachliche Unterricht 14, 1971, S. 81 - 88.
[3] Hier ist besonders die Verfälschung der Rolle des Ti. Sempronius Gracchus (cos. 177, 167), des späteren Schwiegersohnes des Scipio Africanus, zu nennen, vergl. hierzu H. Hommel, Die Rede des Vaters der Gracchen für L. Cornelus Scipio Asiaticus, Gymn 56, 1919, S. 176 - 214.
[4] Liv. XXXVIII. 54. 11.
[1] Gell. 6. 19. 5 u. 7.
[2] Val. Max.4. 1. 8. Th. Mommsen, Die Scipionenprozesse, a.a.O., S. 419.
[3] Liv. XXXVIII. 51.7, App. syr. 11.7.40, Gell. 4. 18- 3, Val. Max. 3- 7. 1e, vir. ill. 49. 17, Val. Max. 3. 7. 1d.
[4] Th. Mommsen, Die Scipionenprozesse, a.a.O., S. 420.
[5] Cic. off. 3. 1. 4 u. Cic. Brut. 19.77.
[6] Vergl. Th. Mommsen, Die Scipionenenprozesse, a.a.O., S. 421.
[1] Th. Mommsen, Die Scipionenprozesse, a.a.O., S. 421.
[2] Die gleichen Anekdoten tauchen auch später bei Livius, Diodor und Valerius Maximus (wenn auch zum Teil in abgewandelter Form) auf. d.V.
[3] In welchem Umfang ist nicht bekannt. Zur Erwähnung des C. Laelius als Quelle des Polybios, vergl. Polyb. 10. 3. 1,2. Dagegen, vergl. Th. Mommsen, Die Scipionenprozesse, a.a.O., S. 431.
[4] Verg.. K. Ziegler, Polybios (1), RE XXI.2, Stuttgart 1952, Sp. 1563 und die dort aufgeführten Literaturhinweise.
[5] Ebenda. Polyb. 10. 9. 1.
[1] Ebenda, Sp. 1559.
[2] Cic. De orat. 2. 61. 249 u. prov. 8. 18.
[3] Quid hoc Naevio ignavius? übersetzt man den Namen ,Naevius' durch ‚tätig’ als Eigennamen, dann ist das Wortspiel zwischen 'ignavius’, (untätig) und ‚naevius’ (tätig) zu erkennen. d.V.
[4] Zur Glaubwürdigkeit, vergl. H. Hommel, a.a.O.
[5] Vergl. H. Volkmann, Valerius (98), REVII. A. 2, Stuttgart 1948, Sp. 2341. Über das Valerius Anitas zur Verfügung stehende Quellenmaterial, vergl. ebenda, Sp. 2325.
[6] Verg. A. Klotz, Zu den Quellen der vierten und fünften Dekade des Livius, Hermes 50, 1915, S. 528 u. Th. Mommsen, Die Scipionenprozesse, a.a.O., S. 425. Zur Kritik an Valerius Anitas, vergl. Liv. XXVI. 49. 3, XXXIIl. 10. 8, XXXVI. 38. 6.
[1] Vergl. A. Klotz, Livius (9), REXIII.I, Stuttgart 1926, Sp. 833.
[2] Vergl. ebenda, Sp. 835
[3] Th. Mommsen, Die Scipiorenprozesse, a.a.O., S. 424.
[4] Ed. Sclwartz, Diodoros (38), RE V. 1, Stuttgart 1905. Sp 659. Als Quelle gibt Schwartz u.a. Polybios und Poseidonios an, vergl. Sp. 665.
[1] Vergl. G.C. Whittick, Valerius Maximus, OCD, Oxford 19702, S. 1106.
[2] Vergl. Val. Max. 3. 7.1d/e,4. 1.8. Weitere Nachweise, vergl. Val. Val. Max.4.2.3, 5.3. 2, 8. 1 damn 1,4. 1. 9 damn.
[3] Vergl. Ed. Schwartz, Appianos (2), RE Ii.1, Stultgart 1885, Sp.22o.
[4] Vergt.Th. Mommsen, Die Scipionenprozesse, a.a.O., S. 429. Über die Quellen Appians, vergl. J. Werner, Appianos, KP 1, Stuttgart, 1964, Sp. 463-464.
[5] Vergl. Liv. XXXVIII. 51. 6-1.
[6] Über die zweifelhafte Autorenschaft der Schrift 'regnum et imperatorum apophthegmata', vergl. K. Ziegler, Plutarchos (2), REXXI.1, Stuttgart 1951, Sp.863-864.
[7] Plut. mor. 540 F - 541 A.
[8] Vergl. K. Ziegler, Plutarchos (2), a.a.O., Sp. 863.
[9] Dio Cass. 19. 63. 1, 65. 1.
[1] Vergl. K. Stieve, Cassius (4), KP 1, Stuttgarl 1964, Sp. 102.
[2] C, Hosius, Gellius (2), RE VII. 1, Stuttgart,1910, Sp. 994.
[3] Vergl. ebenda, Sp. 994 - 997.
[4] Vergl. Polyb. 23. 14, Liv. XXXVIII. 51. 7-11, Val. Max. 3. 7. 1.
[5] Zur Autorenschaft, vergl. M. Fuhrmann, Victor (7), KP 5, München 1975, Sp. 1260 - 1261.
[6] Vergl. Th. Mommsen, Die Scipionenprozesse, a.a.O., S. 430.
[7] Oros. hist. 4. 10.
[1] Vergl. B.R. Voss, Orosius, KP 4, München 1972, Sp. 351.
[2] K. Ziegler, Zonaras, RE X.A, Stuttgart 1972, Sp. 723.
[3] Zonar. 9.20.
[4] Vergl. K. Ziegler, Zonaras, a.a.O., Sp. 726-727.
[5] Vergl. Liv. XXXVIII. 55. 8-9.
[1] Über die geografische Lage der tribus cornelia, vergl. A. Alföldy, Das frühe Ron und die Latiner. Darmstadt 1977, S. 278 u. L.R. Taylor, Roman voting asssamrblies. From the Hannibalic war to the dictatorship of Caesar. Univ. of Michigan Pr. 1966, S. 59, 66, 69.
[2] Dass die cornelii scipiones die direkten Nachkmmen der cornelii maluginenses l waren, vergl. Fr. Münzer, Cornelius 317ff -, RE IV. l, Stuttgart 1900, Sp. 1426. Zu den Beziehungen der plebeischen Cornelier zu den patrizischen, vergl. Fr. Münzer, Cornelius, RE IV. 1, StuttgarL 190o, Sp. 1249 u. A. Mannzmann, Cornelius, KP 1, Stuttgart 1964, Sp. 1307.
[3] Vergl. Fr. Münzer, Cornelius, a.a.O., Sp. 1249. Nach T.R.S. Broughton, The magistrates of the Romn Republic, vol 1.. New York 1951, ND 1968, erhält 485 ein Ser. Cornelius Maluginenses das Konsulat, 437 wird ein A. Cornelius Cossus Militärtribun und 428 Konsul.
[4] Ich beschränke mich bei meiner Darstellung auf jene Zweige der Familie, die direkt zu P. Scipio Africanus (cos 205, 194) und L. Scipio Asiagenus (cos. 190) führen. d.V.
[5] Liv. V. 24. 2-3. Zur Person, vergl. Fr. Münzer, Cornelius 328, RE IV. 1, Stuttgart 1900, Sp. 1434.
[6] Zu P. Scipio, vergl. Liv. VII. 1.2,24 11, außerdem Fr. Münzer, Cornelius 329, RE IV. 1, Stuttgart 1900, Sp 1434. Zu L. Scipio, vergl. Liv. VII.23. 1, außerdem Cornelius 322, RE IV. 1, Stuttgart 1900, Sp. 1427 – 1428.
[1] CIL I 29.30. Weitere Zeugnisse, vergl. Liv. X. 12. 3 - 8,, CIL 12.7, außerdem Fr. Münzer, Cornelius 343, Stuttgart, 1900, Sp. 1488-1491.
[2] CIL I2.8 u. 9. Weitere Quellen, vergl. T.R.S. Broughton, a.a.O., S.206. Vergl. außerdem Fr. Münzer, Cornelius 323, RE IV. 1, Stuttgart 1900, Sp. 1428 - 1431.
[3] AIs zweite Phase müsste der Zeitraum angenommen werden in dem P. Scipio Aemilianus (cos. 147, 134] das politische Leben Roms mit beeinflusste. d.V.
[4] W. Henze, Comelius 330, RE IV. 1, Stuttgart 1900, Sp. 1434 - 1435.
[5] Liv. XXI. 45. 3, Polyb. 10. 3. über den genauen Verlauf der Ereignisse von 218, vergl. W. Henze, Cornelius 330, a.a.O., Sp. 1435, Th. Mommsen, Römische Geschichte. Bd. 1. Berlin 193314, S. 587 - 593 u. A. Heuß, Römische Geschichte. Braunschweig 19835, S. 95.
[6] Über die Tätigkeit des Cn. Scipio in Spanien bis 216, vergl. W. Henze, Cornelius 345, RE IV. 1, Stuttgart 1900, Sp. 1491 – 1492.
[7] Zum den Begriff „Prorogation“, vergl. Th. Mommsen, Römisches Staatsrecht. Bd. 3. Leipzig 1887/883 , ND 1971, S. 1089 - 1095 u. H. Kloft, Prorogation und außerordentliche Imperien 326 - 81 v. Chr.. Untersuchungen zur Verfassung der römischen Republik.Meisenheim 1977, S. 11 u. im Zusammenhang mit den Scipionen, ebenda S. 33
[8] H. Kloft, Prorogationen, a.a.O., S. 33
[1] Zur Problematik der Chronologie beim Todesdatum der beiden Scipionen, vergl. W. Henze. Cornelius 345, a.a.O. Sp.1492
[2] Vergl. 1W. Henze, Corneiius 330, a.a.O., Sp. 1435 - 1437 u. ders., Cornelius 345, a.a.O. Sp.1491 - 1492
[3] Vergl. E. Badian, Foreign clientelae (264 – 70 B.C.). Oxford 1958, S. 117 u. H.H. Scullard, Scipio Africanus: soldier and politican. London 1970, 68 – 69.
[4] Liv. XXII. 22. 11 – 15
[5] Liv. XXVI. 49, Polyb. 10. 9 - 17.
[6] Liv. XXVIII. 13. 3, W. Henze, Cornelius 330, a.a.O., 1436 u. ders., Cornelius 345. a.a.O., Sp. 1492.
[7] Auf eine gesonderte Darstellung der Laufbahn von L. Scipio (cos. 190) verzichte ich, da sein Leben durch die Ausführungen über P. Scipio (cos. 205, 194) im Wesentlichen abgedeckt wird. d.V.
[8] Val. Max. 3.7. 1, Liv. XXVI. 18.7, dagegen Polyb. 10. 6.
[1] Nach Fr. Münzer, Corneius 337, RE IV. 1, Stuttgart 1900, Sp. 1471, war Publius der ältere Sohn und Lucius der jüngere. Dagegen, siehe u.a. W.Henze, Cornelius 336, RE IV.1, Stuttgart 1900, Sp. 1462 u. H.H. Scullard, Scipio Africanus, a.a.O. S. 30. Zu “Pomponia”, vergl. H: Gundel, Pomponius 28. Pomponia, RE XXI. 2, Stuttgart 1952, Sp. 2334. Weitere Angaben zur Person der Pomponia, siehe Fr. Münzer, Römische Adelsparteien und Adelsfamilien. Stuttgart 1920, S. 162-163. Anm. 1. Zu den Sagenkranz um Scipios Geburt, siele H.H. Scullard, Scipio Africanus, a.a.O., S. 20.
[2] Polyb. 10. 3, Liv. XXI. 46. 7.
[3] Liv. XXII. 53. 1 - 3, 54. 5, Val. Max. 5. 6. 7, Sil. 10. 426 - 448, App. Hann. 26, Dio fr. 57. 28 - 29, vir. ill. 49. 5 - 6, Oros. 4. 16. Zon. .9. 2.
[4] Zur Falschheit von Polyb. 10. 4 f., der berichtet, Publius wäre zusammen mit seinem Bruder kurulischer Ädil geworden, vergl. W. Henze, Comelius 336, a.a.O., Sp. 1463 u. T.R.S. Broughton, a.a.O., S. 263 u. 34o. Zur Chronologie muss noch hinzugefügt, werden, dass Henze - im Gegensatz zu Broughton und Scullard, Scipio Africanus, a.a.O., S. 30 - das Jahr 212 angibt. Ich übernehme die auf neuere Forschungen basierende Datierung von Broughton und Scullard. d.V.
[5] Liv. XXX. 2. 6 - 7.
[6] H. Kloft, Caesar und die Legitimität. Überlegungen zum historischen Urteil, AKG 64, 1982, S. 6.
[7] Auf die Rolle der Volkstribunen im politischen Leben Roms werde ich noch im Zusammenhang mit der Erlangung des afrika.nischen Imperiums konkreter eingehen. d.V.
[8] Zum Begriff „ Nobilität“, vergl. M. Gelzer, Die römische Nobilität. Berlin 1912 u. die neuere, in eine etwas andere Richtung weisende Arbeit von J. Bleicken, Die Nobilität der römischen Republik, Gymn 88, 1981, S. 236 – 253.