Interdisziplinäres Seminar „Recht und Justiz im Dritten Reich“ Fakultät für Sozialwissenschaften Historisches Institut Institut für Öffentliches Recht
Die Kunst
Vorgelegt von:
Leutnant Bernd Arnold Floer
Gliederung:
I.: Einleitung:
- Einordnung des Themas in den Gesamtkontext
- Benennen der Schwerpunkte der Seminararbeit
- Benennen der Hauptfragestellungen und der Forschungshypothesen
- Ziel der Seminararbeit
- Hauptquellen und deren Gewichtung
II.: Hauptteil:
II.1.: Politischer und ideologischer Hintergrund:
II.1.1.: Nationalsozialistische Kulturpolitik:
- Hitlers Kunstauffassung
- Rechtsverordnungen und Gesetze
- Stellenwert der Kunst in Volkserziehung und Bildung II.1.2.:Der Kunstbegriff bei Rosenberg:
- Kunst als Ausdruck der Rasse
- „Rasse-Kunst-Theorie“ Schultze-Naumburgs
II.1.3.:Umsetzung der nationalsozialistischen Vorstellungen in der Kunstproduktion
II.2.: Die Malerei:
- Orientierung an den werken der Romantik und des Biedermeiers
- Hitlers Gedanken zur Malerei II.2.1.: Werner Peiner II.2.2.: Adolf Ziegler
II.3.: Die Bildhauerei:
- Orientierung an den Werken der Antike
- Rechtliche und ideologische Vorgaben II.3.1.:Werk und Werkauffassung Arno Brekers II.3.2.: Josef Thorak und seine Kunst
II.4.: Die Architektur:
- Orientierung an Monumentalbauten und Säulenhallen der Antike
- Absichten und Vorstellungen Adolf Hitlers II.4.1.: Hitlers Verhältnis zu Paul-Ludwig Trost
- Trosts Stil und Werkverständnis II.4.2.: Albert Speer und das „tausendjährige Reich“
- Albert Speers spezielles Verhältnis zu Hitler
- Stil und Werkauffassung Albert Speers
2
II.5.: Der Film im Dritten Reich:
- Der Film als Mittel der Propaganda
- Joseph Goebbels und sein Verhältnis zum Deutschen Film II.5.1.: Leben und Werk Leni Riefenstahls
- Riefenstahls Verhältnis zu den Machthabern
- Hauptwerke Leni Riefenstahls und deren Bedeutung II.5.2.: Leben und Werk Veit Harlans:
- Hauptwerke Veit Harlans und deren Bedeutung
- Der Fall Veit Harlan
II:6.: Theater,Oper und Musik im Nationalsozialismus:
- Förderung von Hitlers Favoriten
- Aufarbeitung und Konsequenzen in der Nachkriegszeit
II.7.: Literatur und Poesie:
- Vorgaben und gesetzliche Regelung II.7.1.: Volksliteratur
II.7.2.: Renaissance „germanischer Dichtung“ und „germanischen Sagengutes“ II.7.3.: Deutsche Literaten in der Emigration und deren Wirken
II.8.: Die „entartete Kunst“ im Nationalsozialismus
- Bilderstürme und Bücherverbrennungen der Nationalsozialisten
- Ideologie und Kunstauffassung im Dritten Reich
- Die Kunst als Teil des Feindbildes II.8.1.: der Fall Ernst Barlach:
- Leben und Werk Ernst Barlachs
- Emigration und Bildersturm II.8.2.: Der Fall Emil Nolde:
- Leben und Werk
- Leben im Nationalsozialismus
II.8.3.: Expressionisten und Dadaisten in der Sicht des Nationalsozialismus
- Spezielle Ansichten der NS-Führung
- Abwertung und Aussonderung und deren ideologische Begründung
II.9.:Die Diskussion heute:
- Einordnung: Kunst oder Kitsch
- Verfremdung als Kennzeichen der wahren Kunst“?
- „Kunnen - Können“ : Etymologische Herkunft des Kunstbegriffs
- Rehabilitation oder Verdammung?
- Auswirkungen auf die heutigen bildenden Künste
III.: Schlußteil:
- Zusammenfassung der Ergebnisse im Hinblick auf die Forschungshypothesen
- Diskussion der inhaltlichen Schwerpunkte
- Diskussion der Auswahl der Quellen
- Fazit und Ausblick
IV.: Literaturverzeichnis
3
I.: Einleitung:
Im Rahmen des Seminars „Recht und Justiz im Dritten Reich“ nimmt der Bereich der Bildenden Kunst nur scheinbar eine exotische Stellung ein. Kaum ein anderer Bereich des öffentlichen und geistigen Lebens stand so sehr im Interessenschwerpunkt Adolf Hitlers und war so sehr von der Regelungswut und dem Kontrollbedürfnis der nationalsozialistischen Machthaber betroffen wie die sämtlichen Formen des künstlerischen Ausdrucks auf dem Gebiet des Deutschen Reiches und später im gesamten Machtbereich Großdeutschlands. Es kann daher am Beispiel der zahlreichen Restriktionen, Rechtsbeugungen und Eingriffe in das Wirken der Kunstschaffenden sehr gut exemplarisch das wahre Wesen der „Rechtsunordnung“ jener zwölf Jahre aufgezeigt und anhand des Schicksals von Einzelpersönlichkeiten und dem positiven oder negativen Einwirken des Regimes näher beleuchtet werden. Es soll hierbei versucht werden, nahezu alle Bereiche des damaligen Kunstschaffens knapp, und wo möglich auf der Grundlage der Vita herausragender oder für den jeweiligen Kunstzweig charakteristischen oder prägenden Einzelpersönlichkeiten zu betrachten, ohne hierbei Anspruch auf Vollzähligkeit oder Umfassendheit der dargebotenen Information oder der ausgewählten Quellen und Sekundärliteratur zu erheben. Ein Teilschwerpunkt soll jedoch auf den Bereich der von den damaligen Machthabern als „entartet“ gebrandmarkten Teil der bildenden Kunst - und hier besonders auf das Gebiet der Malerei - gelegt werden, um so die Brutalität und Rigidität des Regimes im Umgang mit mißliebigen Kunstschaffenden - auch und gerade im Hinblick auf deren Rechtsstellung - besonders klar aufzuzeigen. Eine Hauptfragestellung dieser Seminararbeit soll hierbei - bezogen auf sämtliche betrachteten Bereiche der Bildenden Kunst - die Frage nach der Urheberschaft des Nationalsozialismus in Bezug auf bestimmte Formen der Darstellung, der Motivwahl und der allgemeinen Gestaltung gerade durch bestimmte durch das System protegierte Künstler sein; die Frage also, ob die Ideologie und die Politikgestaltung des Hitlerregimes wirklich neue, und somit aufdoktrinierte Strömungen im deutschen Kunstschaffen erzeugte, oder nicht vielmehr lediglich bereits vorhandene Stilrichtungen, auch aus der Entstehungsgeschichte der „Bewegung“ heraus ver-standen, aufgriff und integrierte und nur weiterentwickelte und durch Protektion zu besonderer Geltung führte.
Es soll hierbei angenommen werden, dass der Nationalsozialismus und seine geistigen Väter auch im Bereich der Kunst und deren Formung und Gestaltung keineswegs - wie auch in den meisten anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, aber auch der Ideologie und der Politikgestaltung, der Verwaltung und der Infrastruktur - zum Schöpfer von grundsätzlich Neuem wurde, sondern lediglich ideologiekonforme, jedoch bereits vorhandene Impulse aufgriff und
4
diese im Sinne des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und im Geiste der „Flickenteppichideologie“ des Nationalsozialismus formte und verstärkte.
Hierbei soll sowohl durch Verweise auf Herkommen und Hintergrund, auf Historie und Ideengeschichte jener heute als „typischer Nazikitsch“ bezeichneten Kunstwerke, als auch durch Untersuchung der Lebensläufe und der Schaffensgeschichte der betrachteten Einzelpersönlichkeiten - und hier insbesondere Leni Riefenstahls und Arno Brekers - eine Kontinuität und natürliche Entwicklung in deren Wirken, Denken und Werkverständnis vor, während und nach der Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus aufgezeigt werden. Diese Vorgehensweise und Schwerpunktsetzung darf und soll hierbei nicht als der Versuch einer Rehabilitation jener Systemdiener mißverstanden werden, die durch ihre bombastischprotzige Darstellung des „Herrenmenschen“ und seiner Verherrlichung die menschenfeindliche Ideologie und die späteren, verbrecherischen Machenschaften des Regimes beförderten und zu legitimieren halfen. Es soll lediglich der heute oftmals vertretenen Sichtweise in Ansätzen widersprochen werden, nach der zahlreiche deutsche Kunstschaffende „nur und einzig“ durch und unter dem Nationalsozialismus zu den ihnen eigenen Werkstilen fanden und somit - von Anfang an und einzig und allein - dem nationalsozialistischen Gedankengut zum Sieg zu verhelfen trachteten.
Die vorliegende Arbeit stützt sich hierbei im Bereich der Sekundärliteratur zu in etwa gleichen Anteilen auf die Situation der Bildenden Künste im Allgemeinen beschreibenden Werke „Die Bildenden Künste im Dritten Reich“ von Joseph Wulf, „Die Bildenden Künste im Nationalsozialismus“ von Reinhard Merker, „Kunstauffassungen und Kulturpolitik im Nationalsozialismus“ von Thomas Mathieu, sowie den Band „Kunstdiktatur im dritten Reich“ von Paul Ortwin Rave und den Band 5 „Vom Expressionismus zur Postmoderne“ aus der Reihe „Epochen der Kunst“, welche von Otto Kammerlohr begründet wurde.
Im Spezielleren dienten Ernst Pipers Werk „Nationalsozialistische Kunstpolitik - Ernst Barlach und die entartete Kunst“, Fritz Hipplers „Die Verstrickung“ und Siegfried Zielinskis „Analysen und Materialien“ zu Veit Harlan als Grundlage dieser Arbeit. Für die längere Betrachtung zur sogenannten „Entarteten Kunst“ wurde vor allem der von Peter-Klaus Schuster herausgegebene Band „Nationalsozialismus und Entartete Kunst“ herangezogen. Im Bereich der Quellen spielen zum einen die Memoiren Leni Riefenstahls,. erstmalig erschienen 1987, sowie der Band „Recht der bildenden Künste“, herausgegeben 1936 von der Reichskulturkammer, und die Denkschrift „Geist und Schicksal der deutschen Kunst“, von Hans Jantzen 1935 verfasst, eine wichtige Rolle. Des weiteren flossen Anteile aus dem Band „Kunst und Soldatentum“ aus dem Jahre 1940 mit in diese Arbeit ein.
5
Weitere Quellen und ebenfalls verwendete Sekundärliteratur aus den modernen Medien sowie dem Internet werden in den entsprechenden Fußnoten und im Literatur- und Quellenverzeichnis nach Herkunft und Gewichtung gesondert benannt. II.: Hauptteil:
II.1.: Politischer und ideologischer Hintergrund :
II.1.1.: Nationalsozialistische Kulturpolitik:
In diesem ersten Abschnitt sollen zunächst die grundlegenden Ideen der Vordenker des Nationalsozialismus, namentlich Adolf Hitlers und Alfred Rosenbergs, sowie untergeordneter Ideologen und die hieraus erwachsenden Akte staatlicher Gewalt näher betrachtet werden. Adolf Hitler, der in seiner Wiener und Münchener Zeit seinen Beruf stets mit „Kunstmaler“ angegeben hatte 1 , war aus tiefem persönlichen Interesse heraus darauf bedacht, dass die Kunst im nationalsozialistischen Deutschland als „die unverdorbenste und unmittelbarste Wiedergabe des Seelenlebens eines Volkes“ 2 in allen ihren Bereichen mit den ideologischen Vorstellungen und politischen Zielen seiner „Bewegung“ im Einklang stand. Sein Hauptaugenmerk richtete der „Führer und Reichskanzler“ hierbei auf die Malerei und die Architektur; zum einen, weil Hitler sich selbst früher als zum Kunstmaler und später zum Architekten und Baumeister 3 berufen fühlte, zum anderen, weil Hitler selbst und seine Chargen in diesen beiden Kunstzweigen die für die Propaganda wertvollsten sahen. Schon in seinem programmatischen Werk „Mein Kampf“ , in Millionenauflage im ganzen Reichsgebiet verbreitet, machte Adolf Hitler seine persönliche Kunstauffassung - vor allem in der Abgrenzung zur „Nicht-Kunst“ des Dadaismus und Kubismus - deutlich. Jene später als „entartet“ verdammten Kunstzweige gelten Hitler schon in seinen frühen Jahren als „die krankhaften Auswüchse irrsinniger und verkommener Menschen“, als bloße „Verirrungen des Geschmacks“ und als „Künstlerische Entgleisungen“. Ganz allgemein jedoch gebraucht Adolf Hitler - den ideologischen Bogen zur „jüdisch-bolschewistischen Weltverschwörung“ schlagend, hier gerne den Terminus des „Bolschewismus der Kunst“, als Sammelbegriff für alles ihm als „artfremd“ und „entartet“ erscheinende in der Bildenden Kunst seiner Zeit. 4 Als wertvoll, als schützens- und fördernswert dagegen galt Adolf Hitler nur jene Kunst, 5 welche ihm als „arische, nordische, germani-
1 Vgl.:Kammerlohr, „Die Kunst im Nationalsozialismus“ in: Kammerlohr, „Epochen der Kunst“, Band 5, Seiten 162 bis 174, Wemding 1997.
2 Ebenda, Seite 163.
3 Hitler, Adolf: „Mein Kampf“, Band 1, Seite 7:“...aber eines Tages war mir klar, dass ich Maler werden würde, Kunstmaler.“
Ebenda, Seite 18ff: „... In wenigen Tagen wußte ich nun auch selber, dass ich Baumeister werden würde.“
4 Ebenda, Seiten 282ff.
5 Vgl. Kammerlohr. „Die Kunst im Nationalsozialismus“ in: Kammerlohr: „Epochen der Kunst“, Band 5, Seiten 162 bis 174, Wemding 1997.
6
sche, gesunde, natürliche, klare, wirklichkeitsnahe, wesentliche, ewige“ erschien und die er in den Jahren nach der Machtergreifung nach Kräften förderte. Aus den hier genannten Stichwörtern, wie etwa „natürlich“ oder „wirklichkeitsnah“ ergibt sich bereits eine starke Anlehnung an und Nähe nationalsozialistischer Kunst zu den Werken des Biedermeiers und der Romantik, die in der Verklärung von Naturerleben ( Caspar David Friedrich ) und einfachem Leben ( Carl Spitzweg ) sich scheinbar hervorragend als Wegbereiter jener „Blut- und Bodenkunst“ des Dritten Reiches“ darstellen ließen.
Es darf daher nicht verwundern, dass nach dem 30. Januar 1933 schnell eine Umstrukturierung und umfassende Reglementierung des deutschen Kunstbetriebes erfolgte; mit dem erklärten Ziel der Gleichschaltung und Dienstbarmachung der Bildenden Künste. Die tragende Rolle hierbei spielte als verantwortliches Staatsorgan die in zahlreiche Unterabteilungen gegliederte „Reichskulturkammer“. Deren Präsident Joseph Goebbels war zwar anfänglich noch bemüht, den Schein einer „Freiheit der Kunst“ zu wahren, so etwa in seiner Eröffnungsrede am 15. November 1933 6 , trieb jedoch in der Folgezeit mit Feuereifer die „Arisierung“ der Deutschen Kunst voran. So wurde für jeden Kunstschaffenden auf dem Gebiet des Deutschen Reiches die Mitgliedschaft in der Reichskammer der Bildenden Künste - mit wenigen Ausnahmen - zur Pflicht. Deren Präsident Eugen Hönig gliederte seine Kammer in sieben Hauptabteilungen, deren wichtigste bald die Abteilung für „Malerei, Graphik und Bildhauerei“ werden sollte. Eine erste, die Freiheit der Kunst stark einschränkende Rechtsverordnung war der seit dem 26. Mai 1936 geforderte Nachweis „arischer Abstammung“ bis zu den Großeltern, welcher de facto sämtlichen Künstlern jüdischer oder sonstiger „nichtarischer“ Herkunft eine Berufsausübung unmöglich machte. 7 Eine weitere Verschärfung der Politik der Reichskammer der Bildenden Künste erfolgte hierbei, als der Goebbels als zu gemäßigt erscheinende Eugen Hönig dem deutlich radikaleren Verfechter einer „Deutschen Kunst“ Adolf Ziegler Ende 1936 weichen mußte. In der Folgezeit erfuhr das Kunstschaffen in Deutschland eine umfassende, bis in kleinste Details gehende Reglementierung, wobei von den Gebühren-ordnungen für Landschaftsgärtner, über ausführlichste Berufsbeschreibungen für Graphiker, Kunstmaler, Gestalter, Dekorateure, usw. bis zu Ausschlußgründen aus der Reichskammerwas einem Berufsverbot gleichkam - genauestens in den regelmäßig edierten Ausgaben des „Rechts der Reichskulturkammer“ niedergelegt wurden. 8 Diese „Verrechtlichung“ des Künstlerischen - einerseits nur Teil der allumfassenden Regulierungswut des NS - Regimes, andererseits Ausdruck eines allmählichen Sterbens der Kunstfreiheit - führte in den Folgejahren
6 Vgl. Merker, Reinhard: „Die Bildenden Künste im Nationalsozialismus“, Seiten 125ff.
7 Vgl. Ebenda:“... Seit dem 26. Mai 1936 gehörte der Nachweis arischer Abstammung zu den obligatorischen Mitgliedspflichten....“
7
Arbeit zitieren:
Bernd Floer, 2002, Die Kunst im Dritten Reich, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Computereinsatz in der Grundschule
Englisch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwissenschaft
Seminararbeit, 21 Seiten
Zu: Die neuen Kriege von Herfried Münkler, 2002
Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit
Rezension / Literaturbericht, 11 Seiten
Das pädagogische Portfolio als Methode im Rahmen einer „neuen Lernkul...
BWL - Didaktik, Wirtschaftspädagogik
Hausarbeit (Hauptseminar), 72 Seiten
Die Funktionen des Musterkampfes im Iwein
Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
La representación de la mujer en "La Regenta" de Leopoldo Al...
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Hausarbeit, 23 Seiten
Geschmäcker und Lebensstile in der Welt der Klassenkämpfe
Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung
Hausarbeit, 20 Seiten
Analyse zu "Das Fest" von Thomas Vinterberg im erweiterten K...
Untersuchung der ästhetischen,...
Hausarbeit, 23 Seiten
Architektur im "Dritten Reich" - Monumentalbauten im Dienst ...
Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg
Seminararbeit, 25 Seiten
C. M. Wieland: "Menander und Glycerion"
Ein moderner Briefroman in ant...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit, 27 Seiten
Szenarien des Wissensmanagements im Intra- und Interunternehmenseinsat...
Informatik - Wirtschaftsinformatik
Seminararbeit, 38 Seiten
Die Entdeckung der Perspektive in der Renaissance und die Auswirkungen...
Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege
Hausarbeit, 38 Seiten
Von der Retusche zum Fake: Entwicklung, Methoden und Aspekte der Bildb...
Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik
Diplomarbeit, 122 Seiten
Der Geheimbund der Freimaurer - Darstellung und Zukunftsperspektive
Hausarbeit, 25 Seiten
Bauen für einen neuen Menschen - oder die Gestaltung für einen neuen M...
Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege
Hausarbeit (Hauptseminar), 28 Seiten
Die Bemühungen Deutschlands, Japans, Brasiliens und Indiens um eine Re...
Politik - Internationale Politik - Thema: Deutsche Außenpolitik
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
Völkische Bewegung zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik - ein Qu...
Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik
Hausarbeit (Hauptseminar), 23 Seiten
Königin Urraca von Kastilien-León 1109-1126
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Hausarbeit (Hauptseminar), 29 Seiten
Bernd Floer hat den Text Die Kunst im Dritten Reich veröffentlicht
Bernd Floer hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare