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Ziviler Ungehorsam - Kriterien, Ziele und Probleme einer demokratischen Tugend

Seminararbeit, 2003, 14 Seiten
Autor: Matthias König
Fach: Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte

Details

Veranstaltung: Seminar: Zivilcourage - politiktheoretische Hintergründe und Anwendungskontexte einer demokratischen Tugend
Institution/Hochschule: Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Tags: Ziviler, Ungehorsam, Kriterien, Ziele, Probleme, Tugend, Seminar, Zivilcourage, Hintergründe, Anwendungskontexte, Tugend
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2003
Seiten: 14
Note: 1,7
Sprache: Deutsch

Archivnummer: V16375
ISBN (E-Book): 978-3-638-21249-6

Dateigröße: 146 KB


Textauszug (computergeneriert)

Universität Potsdam, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Wintersemester 2002/2003
Seminar: Zivilcourage – politiktheoretische Hintergründe und
Anwendungskontexte einer demokratischen Tugend

Thema der Hausarbeit:

Ziviler Ungehorsam
- Kriterien, Ziele und Probleme einer demokratischen Tugend -

Matthias König

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung  3

2. Kriterien des zivilen Ungehorsams  4
2.2. Gewaltlosigkeit  4
2.3. Gesetzwidrigkeit  5
2.4. Gewissensbestimmtheit  6

3. Wie entsteht ziviler Ungehorsam?  7

4. Zweck und Ziele des zivilen Ungehorsams  7

5. Probleme des zivilen Ungehorsams  8
5.1. Der Pflichtenkonflikt der Bürger  8
5.2. Ziviler Ungehorsam und das deutsche Rechtssystem  9
5.3. Ziviler Ungehorsam und Gewalt  10

6. Rechtfertigung des zivilen Ungehorsams  11

7. Die politische Institutionalisierung des zivilen Ungehorsams  13

8. Schlussbemerkung  13

Literaturverzeichnis  14

 

1. Einleitung

Seit Anfang der 1960er Jahre, lässt sich in Deutschland das Phänomen des zivilen Ungehorsams beobachten, welches – damals noch häufig unter der Bezeichnung „passive Gewalt“ – erstmals im Rahmen der Abrüstungskampagne und später am Rande des studentischen Protests vereinzelt in Erscheinung trat. Durch die neue Friedensbewegung und die Anti-AKW-Bewegung der 1970er Jahre wurde die Praxis des zivilen Ungehorsam als politische Losung und Handlungskonzept eingebürgert und tritt seither des öfteren in Form von Sitzblockaden, Platzbesetzungen und Boykotts in Erscheinung.1

Der zivile Ungehorsam folgt bestimmten „Spielregeln“, die ihn als solchen auszeichnen und dadurch von anderen Formen des Widerstands abgrenzen. Im Verlauf dieser Arbeit werden jene Kriterien aufgeführt und deren Bedeutung erläutert. Des weiteren wird es darum gehen, die demokratietheoretische Bedeutung des zivilen Ungehorsams herauszuarbeiten, zu untersuchen, wie er entsteht, was er bewirkt und was seine Ziele sind. Bei der Analyse der mit dem zivilen Ungehorsam einhergehenden Probleme, werden die von Rawls aufgezeigte Pflichtenkollision der Bürger, die Unvereinbarkeit des gezielten Gesetzesbruchs mit dem Rechtssystem sowie die Nähe zwischen zivilem Ungehorsam und Gewalt thematisiert. Im Anschluss daran wird näher auf Bedingungen eingegangen, die den zivilen Ungehorsam nach Ansicht von John Rawls rechtfertigen, abschließend wird Hannah Arendts Forderung nach der politischen Institutionalisierung des zivilen Ungehorsams näher erläutert.

2. Kriterien des zivilen Ungehorsams

Ziviler Ungehorsam bezeichnet eine bewusste und gezielte Verletzung von Rechtsnormen, durch die auf die öffentliche Meinungsbildung sowie politische Willens- und Entscheidungsbildung eingewirkt werden soll, indem durch solche begrenzten Regelverstöße öffentliche Aufmerksamkeit erregt wird. Er wendet sich gegen bestimmte als politisch oder sittlich illegitim angesehene Entscheidungen, jedoch nicht gegen die Rechtsordnung als solche.2

Rawls folgend, versteht man unter zivilem Ungehorsam eine öffentliche, gewaltlose, gewissensbestimmte aber politische gesetzwidrige Handlung, die gewöhnlich ein Änderung der Gesetze oder der Regierungspolitik herbeiführen soll.3 Die Bedeutung dieser Elemente soll nun erklärt werden:

2.1. Öffentlichkeit

Öffentlichkeit ist ein wesentliches Kriterium des zivilen Ungehorsams. In zweierlei Hinsicht ist der zivile Ungehorsam eine öffentliche Handlung: zum einen bezieht er sich auf öffentliche Grundsätze, zum anderen findet er in der Öffentlichkeit statt.4 Letzteres grenzt für Hannah Arendt den zivilen Gehorsamsverweigerer eindeutig von einem Kriminellen ab und ist im Rahmen ihrer Argumentation dafür, dass ziviler Ungehorsam mit der Verfassung und mit den Institutionen des amerikanischen Regierungssystems vereinbar ist, ein zentraler Punkt. „Es gibt einen ungeheuren Unterschied zwischen dem Kriminellen, der das Licht der Öffentlichkeit scheut, und dem zivilen Gehorsamsverweigerer, der in offener Herausforderung das Gesetz in seine eigenen Hände nimmt“.5 Rawls vergleicht den zivilen Ungehorsam mit einem Appell, in dem tiefe und gewissenhafte politische Überzeugung zum Ausdruck kommt und der – um ausreichend wahrgenommen zu werden – das Forum der Öffentlichkeit sucht.6 Einen hohen Grad an Öffentlichkeit und gleichzeitiger Kalkulierbarkeit erreicht der zivile Ungehorsam laut Kleger dann, wenn er seine Handlungen im Voraus ankündigt. Ist dies in bestimmten Fällen nicht möglich, wie beispielsweise bei der Befreiung von Versuchstieren durch Tierschützer, ist im Sinne der Definition des zivilen Ungehorsams nachträglich Öffentlichkeit herzustellen.7

2.2. Gewaltlosigkeit

Gewaltlosigkeit ist ein weiteres bedeutsames Kriterium des zivilen Ungehorsams. Sie ergibt sich unter anderem aus der zuvor beschriebenen Auffassung des zivilen Ungehorsams als einer Art Appell. Gewalt, insbesondere gegenüber Menschen, wäre ein endgültiger Ausdruck für einen Standpunkt und somit unvereinbar mit dem Wesen eines Appells. Ziviler Ungehorsam kann warnen und mahnen aber – selbst im Falle eines fehlgeschlagenen Appells – niemals mit Gewalt oder anderen Beeinträchtigungen bürgerlicher Freiheiten drohen.8

[....]


1 vgl. Rödel/Frankenberg/Dubiel (1989), S. 22
2 vgl. Brinkmann in Holtmann (2000), S. 791
3 vgl. Rawls, John (1994), S. 401
4 vgl. ebd., S. 403
5 Arendt, Hannah (1986), S. 137
6 vgl. Rawls, John (1994), S. 403
7 vgl. Kleger, Heinz (1993), S. 198
8 vgl. Rawls, John (1994), S. 403


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