Inhalt
Historische Entwicklung 3
Vom Zentralstaat zum Bundesstaat 3
Innerbelgische Konfliktlinien und regionale Identitäten 5
Das politische System Belgiens 10
Das belgische Parteiensystem. 15
Das Auseinanderbrechen der aktuellen Regierung Leterme 19
Fazit 21
Literaturverzeichnis 22
2
Historische Entwicklung
Der 24. November 1830 geht als Novum in die belgische Geschichte ein. Mit der Ausrufung der Unabhängigkeit vom Königreich der Vereinten Niederlande wurde zum ersten Mal die Einheit Belgiens erreicht. Der neue unitarische Zentralstaat hatte nach über tausend Jahren wieder feste Grenzen und ein eigenes Staatsterritorium. 1
Dennoch ist das heutige Erscheinungsbild Belgiens ein ganz anderes. Seit den 1960er
niederländisch sprechenden Flamen im Norden und den französischsprachigen Wallonen im Süden. Trotzdem schürt nicht allein die Sprache diesen Konflikt. Zwischen den beiden Volksgruppen treten eine Vielzahl von Trennlinien auf, wie etwa kulturelle, ökonomische oder auch ideologische Unterschiede.
Durch diesen Konflikt hat Belgien in den letzten 40 Jahren einen erstaunlichen Wandel vollzogen. Mit der ersten Staatsreform 1970 wurde eine Reihe von Verfassungsänderungen eingeleitet, die Belgien immer weiter den Weg in den Föderalismus ebneten. Die verfassungsrechtliche Konsequenz wurde 1993 gezogen. Seitdem gilt Belgien als föderaler Staat, in dem nationale und subnationale Institutionen der Exekutive und Legislative gleichberechtigt nebeneinander existieren. 2 Dennoch war dies nicht das Ende dieser Entwicklung. Der Konflikt besteht weiter und vor allem in Flandern sind starke zentrifugale Kräfte zu finden. Grund genug, Belgien genauer zu betrachten. Nach einem kurzen Überblick über den Weg Belgiens in den Bundesstaat, werden die Konfliktlinien, die zu einer Spaltung des Landes führten, genauer erläutert. Im Anschluss daran widme ich mich dem politischen System und den Phänomen des Parteienkonföderalismus und schließe mit der aktuellen Problematik des erneuten Auseinanderbrechens der aktuellen belgischen Regierung unter Premierminister Yves Leterme im April 2010.
Vom Zentralstaat zum Bundesstaat
Fast 150 Jahre war Belgien ein unitarischer Zentralstaat. Seit den 1960er Jahren verschärfte sich der Sprach-, Kultur- und Machtkonflikt zwischen Flamen und Wallonen immer weiter, sodass eine Fortführung dieser Staatsform unmöglich erschien. Das Einheitsprinzip
1 Vgl. Claus Hecking: Das Parteiensystem Belgiens, in: Oskar Niedermayer, u.a. (Hrsg.): Die Parteiensysteme Westeuropas, VS Verlag, Wiesbaden 2006, S. 42
2 Vgl. Johannes Koll: Geschichtlicher Überblick, in: Johannes Koll (Hrsg.): Belgien. Geschichte, Politik, Kultur, Wissenschaft; Aschendorff Verlag, Münster, 2007, S. 38.
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wurde in Frage gestellt und der Ruf nach Dezentralisierung wurde laut. Als Folge wurden mit der ersten Staatsreform 1970 die verschiedenen Sprach- und Kulturgemeinschaften anerkannt. Die bereits 1962 gesetzlich festgelegte Sprachgrenze wurde in die Verfassung mit aufgenommen. Gleichzeitig wurde Belgien in drei Regionen aufgeteilt, die anfangs nur wirtschaftliche und soziale Kompetenzen erhielten: die Niederländisch sprechende Flämische Region, die französischsprachige Wallonische Region und die zweisprachige Hauptstadtregion Brüssel. Auf die territoriale Aufgliederung folgte 1970 auch eine kulturelle Aufteilung. Neben der Gründung einer flämischen und einer französischen Kulturgemeinschaft wurde auch eine deutsche Kulturgemeinschaft ins Leben gerufen, welche die kulturellen Interessen der deutschen Minderheit im Osten Belgiens vertreten sollte. Die Hauptstadt Brüssel gehörte sowohl zur flämischen als auch zur französischen Kulturgemeinschaft. Durch die Bildung von Kulturräten, denen bis auf die Schul- und Bildungspolitik alle kulturellen Kompetenzen übertragen wurden, erhielten die Kulturgemeinschaften ihre institutionelle Ausgestaltung. 3 Durch die zweite Staatsreform 1980 erhielten die Kulturgemeinschaften einen stärkeren verfassungsrechtlichen Status. Sie konnten nun auch Kompetenzen im Bereich des Gesundheitswesens oder der sozialen Unterstützung ausüben. Außerdem erhielten die drei Gemeinschaften jeweils ein eigenes Parlament und eigene Regierung. 4 Die gleiche institutionelle Ausgestaltung erhielten die Regionen. Die regionalen Parlamente setzten sich jedoch vorerst nur aus Mitgliedern des nationalen Parlaments zusammen. Durch die Erweiterung ihrer Zuständigkeiten auf territorialbezogene Kompetenzen wie Stadt- und Rauplanung, Wirtschafts- oder Umweltpolitik wurde die Stellung der Regionen deutlich gestärkt. Außerdem konnten sie nun die Legislativgewalt ausüben und Dekrete erlassen, die den gleichen Stellenwert haben wie nationale Gesetzte.
Als Folge der zweiten Staatsreform fusionierten die Flämische Region und die Flämische Gemeinschaft, um so auch eine gemeinsame Verantwortung über die niederländischsprachigen Brüsseler auszuüben. In Wallonien blieb dieser Schritt aus. 5 Die dritte Staatsreform 1988 brachte weitere Kompetenzen für die Regionen als auch die Gemeinschaften mit sich. Die Regionen erhielten nun die ausschließliche Zuständigkeit für territoriale Kompetenzen sowie den öffentlichen Dienst, die Gemeinschaften waren von nun an auch für das Schul- und Bildungswesen und die regionale Medienpolitik verantwortlich. Außerdem erhielten Regionen und Gemeinschaften eine beschränkte Fiskalautonomie.
3 Vgl. Claus Hecking: Das politische System Belgiens, Leske + Budrich, Opladen, 2003, S. 47
4 Vgl. Koll, a.a.O., S. 37
5 Vgl. Hecking 2003, a.a.O., S. 52
4
Zusätzlich wurde nun Brüssel auch verfassungsrechtlich als dritte autonome Region anerkannt. 6
Mit der Verfassungsrevision von 1993 wurde die Entwicklung zu einem Bundesstaat abgeschlossen. Artikel 1 der Belgischen Verfassung lautet nun: 7 . Die Direktwahl der regio-
nalen Parlamente und die Aufteilung der zweisprachigen Provinz Brabant wurden festgeschrieben. Außerdem wurden Regionen und Gemeinschaften auch außenpolitische Kompetenzen auf den einzelnen Politikfeldern übertragen, eine teilweise konstitutive Autonomie gewährt sowie ihre fiskalische Autonomie erweitert. 8 , wurde die Zuständigkeit der Regionen auch auf die Landwirtschafts- und Verkehrspolitik ausgeweitet und den Regionen die Aufsicht über Provinzen und Gemeinden übertragen. 9 Für die Gliedstaaten wurden außerdem höhere Finanzzuweisungen seitens des Bundesstaates festgeschrieben sowie einen höher Grad an Autonomie im Bereich der Steuererhebung. 10
So wurden in Belgien durch die unterschiedlichen Staatsreformen allmählich immer mehr Kompetenzen des Bundesstaates auf die subnationale Ebene verlagert.
Innerbelgische Konfliktlinien und regionale Identitäten
Sicherlich ist die unterschiedliche Sprache eine der wichtigsten Konfliktlinien in der belgischen Gesellschaft, die allerdings erst Mitte des 20. Jahrhunderts aufkam. Zur Zeit der Staatsgründung gab es zwar offiziell eine Sprachfreiheit, das liberale Bürgertum jedoch sprach durchwegs Französisch. So konnte sich Französisch als Sprache der Kultur und Wissenschaft etablieren und wurde letztendlich als einzige Amtssprache festgeschrieben, obwohl nur etwa 40 % der Belgier französisch sprachen. Niederländisch galt als Sprache des einfa-
Mitte des 19. Jahrhunderts endete die Unterdrückung der niederländischen Sprache und 1932 wurde offiziell die Zweisprachigkeit eingeführt, die jedoch weder in Flandern noch in Wallo-
6 Vgl.Hecking 2003, a.a.O., S. 56
7 Belgischer Senat: Die Verfassung Belgiens, http://www.senate.be/deutsch/const_de.html (letzter Zugriff am 07.05.2010, 13.35 Uhr)
8 Vgl. Hecking 2003, a.a.O., S. 60
9 Vgl. Hecking 2003, a.a.O., S. 64
10 Vgl. Koll, a.a.O., S. 39
5
nien umgesetzt wurde. 11 Daher drifteten die beiden Landesteile immer weiter auseinander,
auffallendes, deutlich verbreitetes und nicht zweideutiges Kriterium der Unterscheidung . 12 Die Sprachgrenze n- 13 ,die Flamen und Wallonen voneinander teilt. Da Sprachhomogenität und Region meist identisch sind, gehen soziale oder wirtschaftliche Konflikte meist mit dem Sprachenstreit einher. Oft ist der Streit um die Sprache auch ein Vorwand für substantiellere Konflikte zwischen den Volksgruppen um Macht und Territorium. Sie brechen daher häufig dort aus, wo keine Sprachenhomogenität herrscht und die territoriale Zugehörigkeit noch nicht eindeutig geklärt ist. 14 Ein andauernder Streitpunkt ist etwa der Zuschnitt der Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde oder die flämische Exklave Voeren.
Hinzu kommen nur unzureichende Sprachkenntnisse der jeweils anderen Volksgruppe. Einer Studie der niederländischen Zeitung De Standaard aus dem Jahre 1999 zufolge sprechen weniger als die Hälfte der Flandern fließend Französisch, in Wallonien betrug der Anteil der Menschen, die fließend niederländisch sprechen, gar nur 18 %. 15
Sprache ist Mittel der Kommunikation und damit auch Medium für die Wahrnehmung und Denkmuster der Menschen. So bildete sich auch in den beiden belgischen Regionen schnell eine eigenständige Kultur heraus. Es entwickelten sich eigenständige Organisationen und Interessensverbände, die die Wahrung und Förderung der eigenen Kultur zum Ziel hatten. . 16 So besitzt Flandern eine lange
unterdrückte eigenständige Kultur, die auch zur Identitätsberechtigung der flämischen Nation beiträgt. Die Wallonen hingegen fühlen sich bis heute vielmehr einer französischen Kultur zugehörig und sind sich ihrer eigenen Kultur nicht richtig bewusst. Auch in Belgien sind Massenmedien die wichtigsten Kulturträger. Jedoch gibt es in Belgien keine nationalen Medien, sondern für jede Region und jede Gemeinschaft eigene Radio- und Fernsehsender oder auch Zeitungen. Die regionale Abschottung wird so weiter gefördert.
11 Vgl. Hecking 2006, a.a.O., S. 43
12 Hecking 2003, a.a.O., S. 70 13 Hecking 2003, a.a.O., S. 69
14 Vgl. Hecking 2003, a.a.O., S. 70
15 Vgl. Hecking 2003, a.a.O., S. 72
16 Hecking 2003, a.a.O., S. 73
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Arbeit zitieren:
Benedikt Kellerer, 2010, Konfliktlinien, regionale Identitäten und ihre Auswirkungen auf das politische System in Belgien, München, GRIN Verlag GmbH
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