Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen
Fachbereich Sozialwesen Studienbereich Soziale Arbeit
Einführung in die Soziale Arbeit
Armenfürsorge zur Zeit der Industrialisierung bis zum 1.Weltkrieg und die Anfänge der Ausbildung Soziale Arbeit
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Industrialisierung und ihre sozialen Folgen 3
2. Armenpflege bis zur Reichsgründung 1871 4
2.1 Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794 4
2.2 Unterstützungswohnsitz 5
2.3 Elberfelder System 6
3. Armenpflege von 1871 bis zum 1 Weltkrieg 7
3.1 Armenpflege und Sozialversicherung 7
3.2 Straßburger System 8
4. Private Wohltätigkeit und kirchliche Liebestätigkeit 9
4.1 Der deutsche Verein 9
4.2 Katholische Liebestätigkeit 10
4.3 Evangelische Wohlfahrt 11
5. Anfänge der Ausbildung zur Sozialen Arbeit 12
6. Literaturverzeichnis 14
2
Einleitung
In der vorliegenden Arbeit habe ich mich mit der Entwicklung der Armenpflege im Zeitraum 1800 bis 1914, also zur Zeit der Industrialisierung bis zum 1.Weltkrieg beschäftigt und bin dabei auch auf die Anfänge der Ausbildung „Soziale Arbeit“ eingegangen, die im Ende des 19.Jhd. liegen. Die Hausarbeit bietet einen Einblick in die Thematik, der aber möglichst umfassend sein soll. Hierzu stelle ich kurz die Ausgangssituation zu Beginn des 19.Jhd. dar und gehe dann über zur Armenpflege bis zur Reichsgründung 1871 und während des Kaiserreichs dar. Ergänzend dazu gebe ich einen Einblick in die private und kirchliche Armenpflege und gehe zum Schluss auf die Anfänge der Ausbildung ein.
Für das Thema habe ich mich entschieden, weil - neben der Frauenbewegung- die damaligen Entwicklungen der Armenpflege ebenfalls zur Entstehung der Ausbildung „Soziale Arbeit“ beigetragen haben. In dieser Zeit wurde deutlich, dass die Armenpflege nicht mehr allein auf ehrenamtlicher Tätigkeit beruhen kann. Die Geschichte kann hier dazu dienen, sich ein Bild über die Anfänge des gewählten Berufes und der vorher bestehenden Entwicklung der Armenpflege zu machen.
1. Industrialisierung und ihre sozialen Folgen
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts stand Deutschland vor einem Jahrhundert umfassender wirtschaftlicher, gesellschaftlicher sowie sozialer Neuerungen. „Der Wandel von der Agrargesellschaft zur Industriegesellschaft vollzog sich in Deutschland mit der Aufhebung der alten Feudalordnung und dem Übergang von der handwerklichen Produktion zur industriellen Fertigung.“ 1 Wegen Staatsschulden infolge der Kriegskosten im Kampf gegen Frankreich kam es vor allem in Preußen zu Reformen, wie z.B. die Gewerbereform. Die Stein’schen Reformen beendeten die Leibeigenschaft und es kam zur Auflösung des Feudalsystems. Durch den Edikt von 1807 konnten Bauern nun durch Kauf oder Abtretung eines Teils des Landes Eigentümer desselben werden, allerdings waren die Höfe dadurch meist zu klein, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Gewerbefreiheit hob die
1 Ausbüttel, Frank; u.a.: Grundwissen Geschichte, S. 142f.
3
bestehenden Zunftzwänge auf, die u.a. jegliche Formen des wirtschaftlichen Wettbewerbs unterbanden. Somit konnte sich jeder Geselle selbstständig machen und Zahl der Betriebe nahm zu, wobei die Mehrzahl der Handwerkerfamilien verarmte, da sie mit der neuen Technik nicht mithalten konnten. Die Folge war eine massive Landflucht, da die Menschen nun versuchten, in der Stadt irgendeine Arbeit zu finden. „Die sozialen Folgen dieser wirtschaftlichen Entwicklung, die durch eine erhebliche Vergrößerung des Angebots, steigende Konkurrenz, Rationalisierungsdruck, sinkende Preise und sinkende Löhne gekennzeichnet ist“ 2 , waren allerdings verheerend, da die Industrialisierung nur sehr langsam einsetzte und nicht alle Arbeitssuchenden unterzubringen vermochte. „Die (in mehrfacher Hinsicht) enteigneten Menschen hatten nichts als ihre Arbeitskraft anzubieten, und da dies mehr als genug andere auch taten, war der Lohn gering. Bettelei und Vagantentum nahmen zu“ 3 , da es zu dieser Zeit noch keine soziale Absicherung gab. Die Armenpflege musste daher in dieser Zeit umorganisiert werden, da die Anzahl derer, die von der Industrialisierung nicht aufgefangen wurden, zu groß war, um sie mit bisher bestehenden Mitteln zu versorgen.
2. Armenpflege bis zur Reichsgründung 1871
Bis 1871 wurde die öffentliche Armenpflege hauptsächlich nach preußischem Vorbild und den Neuerungen des Elberfelder Systems gestaltet.
2.1 Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794
In Preußen beruhte das Armenrecht auf dem ‚Allgemeinen Landrecht’ von 1794, nach dem zwei Gruppen von Armen unterschieden wurden. Arme, die von der Gemeinde unterstützt werden mussten, in der sie Heimatrecht hatten und solche, die durch Vermittlung des Staates in öffentlichen Landarmenhäusern untergebracht werden sollten. Arbeitsfähigen Personen durfte der Aufenthalt nicht verboten werden. Sie erwarben durch einen dreijährigen Aufenthalt den Wohnsitz und somit die Versorgungsberechtigung. Diese
2 Hering, S.; Münchmeier, R.: Geschichte der Sozialen Arbeit, S.21
3 Wendt, Wolf Rainer: Geschichte der sozialen Arbeit, S.40
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Arbeit zitieren:
Christa Margelisch, 2003, Armenfürsorge zur Zeit der Industrialisierung bis zum 1.Weltkrieg und die Anfänge der Ausbildung Soziale Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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