W
ir müssen uns über das Wesen der Caritas im klaren sein, um sie nicht mit einer allgemeinen Sozialarbeit zu verwechseln. Caritas ist das Erbarmen Gottes, der sich in der Person Jesu Christi dem Menschen, der arm ist, zuwendet. Wer sich liebend zum Herrn bekennt, wendet sich deshalb wie er in Liebe dem Menschen zu, um ihn aus seinem seelischen und materiellen Elend herauszuführen. Erbarmen ist das innerste Geheimnis Gottes.
Inhaltsübersicht
Inhalts übersicht
Vorwort. 9
Einleitung 12
1. Die notwendige Vernetzung von Diakonie und Gemeinde. Theoretische
Begr ündungen. 21
2. Die tatsächliche Kooperation von Mitarbeitern in Diakonieverbänden
und Kirchengemeinden. Eine empirische Untersuchung. 140
Res ümee und Ausblick. 240
Literaturverzeichnis. 245
Leitfaden für Interviews (synoptische Darstellung) 261
Abstract. 265
3
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort. 9
Einleitung 12
1 Kirche zwischen pastoraler Erststruktur und caritativer Zweitstruktur 12
2 Kirchliche Wohlfahrtsverbände zwischen freier Wohlfahrtspflege und
Kirchenzugeh örigkeit 14
3 Zu Anlage und Aufbau der Arbeit 18
1. Die notwendige Vernetzung von Diakonie und Gemeinde.
Theoretische Begründungen 21
1.1 Vernetzung von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden
aus der Sicht der Systemtheorie. 26
1.1.1 Grundlinien der Systemtheorie Niklas Luhmanns 28
1.1.2 Kirche und Diakonie in der Systemtheorie. 32
a) Kirche als Funktion der Religion für die Gesellschaft. 33
b) Diakonie als Leistungen der Religion für die Umwelt. 34
c) Theologie als Selbstreflexion des Religionssystems 34
1.1.3 Sicherung des Systemzusammenhalts durch Balance und Interaktion - die
systemtheoretische Verhältnisbestimmung von Kirche, Diakonie und
Theologie 35
1.1.4 Problematisierung der systemtheoretischen Argumentation. 38
1.2 Vernetzung von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden
aus der Sicht der Praktischen Theologie 41
1.2.1 Der Dienst an Mensch und Gesellschaft - ein Wesenszug der Kirche und
ihrer Pastoral nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. 42
1.2.2 Der Stellenwert der Diakonie in der Pastoral nach dem Konzept der
Grundvollz üge’ der Kirche 45
1.2.2.1 Die Anerkennung von Diakonie als kirchlicher Grundvollzug - Die
Entstehung des Grundvollzüge-Konzepts. 47
1.2.2.2 Die Profilierung der Diakonie als kirchlicher Grundvollzug - Verschiedene
Positionen zu Funktion und Stellenwert der Diakonie im Grundvollzüge-
Konzept 48
a) Diakonie nach außen und Gemeinschaft nach innen (Rolf Zerfaß) 48
4
Inhaltsverzeichnis
b) Gemeinschaft und Gemeinde als Urform von Diakonie (Hermann
Steinkamp ) 49
c) Der diakonische Charakter aller kirchlichen Vollzüge auf der Basis der
Reich -Gottes-Praxis Jesu (Urs Eigenmann) 51
d) Der Vorrang der Diakonie durch die Notwendigkeit ihrer
Unverzweckbarkeit (Herbert Haslinger) 52
e) Wechselseitige Verschränkung und Ideologiekritik von Verkündigung und
Diakonie (Ottmar Fuchs) 54
Zusammenfassung : Einheit in der Verschiedenheit der Grundvollzüge-
Konzeptionen 57
1.2.3 „Kirche der Armen“ als befreiungstheologisches Modell zur Integration
von Diakonie und Gemeinde 57
1.2.4 Konsequenzen für das Verhältnis von Diakonieverbänden und
Kirchengemeinden. 61
1.3 Vernetzung von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden
aus der Sicht der Theorie Sozialer Arbeit. 66
1.3.1 System und Lebenswelt als gesellschaftstheoretischer „Rahmen“ der
Sozialen Arbeit bei Jürgen Habermas. 67
1.3.1.1 Kommunikatives Handeln als Kontext der Lebenswelt nach Habermas 68
1.3.1.2 „Entkopplung von System und Lebenswelt“ als Verlust kommunikativer
Rationalit ät. 71
1.3.2 Soziale Arbeit zwischen System und Lebenswelt 75
1.3.2.1 Das Hilfe-Kontrolle -Theorem in der Sozialen Arbeit als Konkretisierung
des System-Lebenswelt-Dualismus 76
Exkurs : Hilfe und Kontrolle in der Theorie Sozialer Arbeit. 76
1.3.2.2 Soziale Arbeit: Von der Normalisierungsarbeit zur Integrationsagentur 81
1.3.3 Integrationsarbeit zwischen Lebensweltorientierung und Dienstleistung 88
1.3.3.1 Grundriß lebensweltorientierter Sozialer Arbeit nach Hans Thiersch. 89
1.3.3.2 Grundriß Sozialer Arbeit als Dienstleistung 92
1.3.3.3 Komplementarität von Dienstleistungs- und Lebensweltorientierung 95
1.3.4 Kirchengemeinden und Diakonieverbände vor dem Hintergrund von
Dienstleistung und Lebensweltorientierung 97
1.3.4.1 Gemeindeorientierung der Diakonieverbände als Moment einer
lebensweltorientierten Sozialen Arbeit 97
1.3.4.2 Diakonieverbände als Dienstleister für diakonisches Handeln in
Kirchengemeinden. 100
1.3.4.3 Diakonisierung als Konsequenz einer lebensweltorientierten
Gemeindepastoral. 101
1.3.4.4 Dienstleistung als Perspektive für die Gemeindepastoral der
Hauptamtlichen 104
1.3.5. Kooperation und Vernetzung von Kirchengemeinden und Diakonie-
verbänden als Bestandteil einer lebenswelt- und dienstleistungsorientierten
Diakonie und Pastoral. 107
5
Inhaltsverzeichnis
1.4 Vernetzung von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden
aus der Sicht der Zivilgesellschaft 109
1.4.1 Konzepte von Zivilgesellschaft und die Frage nach der Solidarität 110
1.4.1.1 Die diskursethisch begründete Zivilgesellschaftskonzeption von Jean
Cohen / Andrew Arato 111
1.4.1.2 Solidarität als Kriterium der Zivilgesellschaft bei Günter Frankenberg 115
1.4.1.3 Zur Notwendigkeit einer subsidiären Solidarität für die Zivilgesellschaft. 119
1.4.2 Der Ort von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden in der
Zivilgesellschaft. 123
1.4.2.1 Empowerment und Anwaltschaft für Benachteiligte als
zivilgesellschaftliche Aufgabe der Kirche und ihrer Diakonie 123
1.4.2.2 Pluralität bringt frischen Wind - Kirche mit und ohne
zivilgesellschaftliche Sozialform. 126
1.4.2.3 Kooperation belebt das Geschäft - Die Konkurrenz von
Wohlfahrtsverb änden und Selbsthilfe zivilgesellschaftlich aufgelöst 129
1.4.2.4 Resümee 133
1.4.3 Kooperation und Vernetzung von Kirchengemeinden und Diakonie-
verbänden als Bestandteil einer zivilgesellschaftlichen Verfaßtheit von
Kirche und Diakonie 134
1.5 Plausibilität der Vernetzung von Diakonieverbänden und
Kirchengemeinden. 137
2. Die tatsächliche Kooperation von Mitarbeitern in Diakonieverbänden
und Kirchengemeinden. Eine empirische Untersuchung 140
2.1 Methodologie und Vorgehensweise der Untersuchung. 144
2.1.1 Bestimmung des Untersuchungsraumes und der zu befragenden Personen. 144
2.1.2 Befragungsmethode, Entwicklung und Verwendung des
Gespr ächsleitfadens 146
2.1.3 Systematik der Interviewauswertung und - interpretation. 148
2.2 Untersuchung des Kooperationsverhaltens auf Professionsdifferenzen
zwischen den Mitarbeitern aus Pastoral- und Sozialberufen. 153
2.2.1 Aspekte wechselseitiger Martyrisierung und Diakonisierung im
professione llen Rollengeflecht 153
2.2.1.1 Zum Stellenwert diakonischer Arbeit in den Kirchengemeinden. 154
2.2.1.2 Erwartungen Pastoraler Mitarbeiter an die Diakonieverbände und
diakonische Kompetenz Pastoraler Mitarbeiter. 160
2.2.1.3 Gemeindekompetenz von Diakoniemitarbeitern. 165
6
Inhaltsverzeichnis
2.2.1.4 Die wechselseitige Wahrnehmung der hauptamtlichen Profis’ 168
2.2.1.5 Die wechselseitige Botschaft von Diakonie - und Pastoralpersonal. 175
2.2.2 Aspekte einer Organisiertheit der Interaktionsbereitschaft zwischen zwei
ungleichen Kirchenstrukturen. 179
2.2.2.1 Probleme struktureller Ungleichheiten zwischen den Kooperationspartnern. 179
2.2.2.2 Feste Formen einer Kontaktinfrastruktur 182
2.2.2.3 Der unterschiedliche Umgang mit institutioneller Absicherung von
Kooperation und Vernetzung 184
2.2.3 Aspekte einer lebensweltorientierten Dienstleistung für ehrenamtliches
diakonisches Engagement. 189
2.2.3.1 Unterschiedliche Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen. 189
2.2.3.2 Notwendigkeit und Problematik einer subsidiären Unterstützung
Ehrenamtlicher 194
2.2.3.3 Sozialarbeiterische Erwartungen an Gemeinden und die Rolle
ehrenamtlicher Hilfe 199
2.2.4 Aspekte einer Subsidiären Solidarität in der Diakonie der
Kirchengemeinden. 201
2.2.4.1 Randexistenz von Randgruppenarbeit - soziale Ausschlußmechanismen in
Kirchengemeinden und Gemeindediakonie 201
2.2.4.2 Nicht-öffentliche und betroffenheitsbezogene diakonische Arbeit als
subsidi äre Solidarität. 205
2.2.4.3 Die tatsächliche Existenz einer gesellschaftsrelevanten subsidiären
Solidarit ät in Kirchengemeinden. 207
2.3 Resümee der Untersuchung: Professionsspezifische Probleme in der
Kooperation zwischen Mitarbeitern in Diakonie und Gemeinde 208
a) Aspekte wechselseitiger Martyrisierung und Diakonisierung im
professionellen Rollengeflecht. 208
b) Aspekte einer Organisiertheit der Interaktionsbereitschaft zwischen zwei
ungleichen Kirchenstrukturen. 209
c) Aspekte einer lebensweltorientierten Dienstleistung für ehrenamtliches
diakonisches Engagement. 209
d) Aspekte einer Subsidiären Solidarität in der Diakonie der Kirchengemeinden 210
2.4. Konsequenzen der Untersuchung für eine kooperationsorientierte Aus-
und Weiterbildung von Diakonie- und Pastoralpersonal 212
2.4.1 Möglichkeiten der Ausbildung von Gemeinde- und Kirchenkompetenz im
Studium der Sozialen Arbeit. 213
2.4.2 Möglichkeiten zur Ausbildung diakonischer Kompetenzen im Studium der
Pastoralen Berufe 219
2.4.3 Möglichkeiten zur Vertiefung eines diakonischen Berufsprofils in der
zweiten Bildungsphase der pastoralen Berufe 228
2.4.4 Möglichkeiten im Rahmen der Fortbildung pastoraler und sozialer Berufe 234
7
Inhaltsverzeichnis
2.4.5 Resümee: Die Rolle von Aus- und Weiterbildung für eine professionelle
Kooperation und Vernetzung. 238
Res ümee und Ausblick. 240
Literaturverzeichnis. 245
Leitfaden für Interviews (synoptische Darstellung) 261
Abstract. 265
Kurzbeschreibung. 265
Übersicht und Aufbau der Arbeit. 265
8
Vorwort
Religion und Kirchen sind seit Jahrzehnten von Umbruchprozessen betroffen, welche bis in deren Zentren hineinreichen und diese selbst massiv verändern. Die rasanten gesellschaftlichen und technischen Fortschritte lassen religiöse Traditionen zunehmend in den Hintergrund treten bzw. verändern deren Funktion. Zugehörigkeiten und soziale Bindungen werden nicht mehr durch Traditionen herbeigeführt, sondern sind zu individuellen Gestaltungsräumen und -aufgaben geworden, womit eine Pluralisierung von Lebensentwürfen wie von Lebens deutungen einhergeht. Die mit diesen Schlüsselbegriffen der Postmoderne skizzierten Umbrüche bieten Chancen wie Risiken, die es zu füllen bzw. zu bewältigen gilt. Religion und Kirchen finden in diesen Umbrüchen ihre Sonderstellungen relativiert und müssen sich als ein Angebot der Lebens- und Sinnbewältigung neben anderen wiedererkennen.
Die Kirchen haben auf diese Wandlungsprozesse und enormen Herausforderungen durchaus positiv reagiert. Etablierung und Ausbau neuer Seelsorgeformen sowie ein in Teilen geschärftes Bewusstsein für die eigenen Leistungsmöglichkeiten angesichts der Anforderungen und Nachfrage dürfen als Annahme der neuen Aufgaben verstanden werden. Gerade die Vielfalt kirchlicher Wirkorte hat wesentlich zugenommen: Von den traditionellen Formen der Pfarrgemeinden und kirchlichen Verbände, der Erstkommunionkatechesen und Andachten, der Wallfahrtsstätten und Klöster, der Besuchsdienste, den kirchlichen Krankenhäuser und Bahnhofsmissionen bis hin zu den jüngst sich ausformenden Seelsorgebereichen der City- oder Passantenpastoral, der Autobahnkirchen, der Kur-, Messe-, Flughafen- und Tourismusseelsorge, der Telefonseelsorge und kirchlichen Beratungsstellen, den Freiwilligen-Zentren oder Schülerorientierungstagen - das Feld scheint unüberschaubar umfangreich bzw. unüberschaubar differenziert geworden zu sein.
So erstaunlich, zeitgemäß und innovativ dies wirkt so deutlich werden an dieser Aufzählung, die letztlich nur einen kleinen Ausschnitt skizziert, auch die Problemzusammenhänge dieses Wandels der pastoralen Landschaft: Zum einen bleibt - obwohl bald nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil als überwunden gehofft - die Frage nach dem „Eigentlichen“ weiterhin virulent. Nach wie vor begegnet die Differenzierung von „Vorfeldarbeit und Kerngeschäft“, nach wie vor bezeichnet Kategorialseelsorge die „Sonderseelsorge“ im Verhältnis zur ‘normalen’ Gemeindepastoral, nach wie vor wird die Kirchenrepräsentanz von Pastoralen Mitarbeitern höher veranschlagt als die von sozialen und caritativen Berufen. Latente
9
Festlegungen von Vor- und Nachrangigkeiten prägen unbewußt weithin die Vorgegebenheiten und Durchführungen des kirchlichen Wirkens. Zum anderen wird jüngst zunehmend der fehlende Überblick über das kirchliche Handeln beklagt und der Entwurf einer „Gesamtpastoral“, also einer übergreifenden Konzeption gefordert, in der die vielen Formen wieder zusammengeführt würden. 1 Beides hängt für meine Begriffe eng miteinander zusammen: Soll die Dualität von Vorfeld und „Eigentlichem“ wirklich aufgehoben werden, so muß die Gesamtheit kirchlichen Wirkens nicht nur in der Konzeption, sondern auch in der Praxis wieder stärker ins Blickfeld gerückt werden.
Der Pastoraltheologe Martin Lechner bescheinigt diesbezüglich der innerkirchlichen Realität „ein verhängnisvolles Defizit in Sachen ‘Vernetzung und Kooperation’“. 2 Die Heraus-forderung für das pastorale Wirken der Kirche in der Zukunft besteht infolgedessen darin, Eigenwertigkeit und gegenseitige Verwiesenheit der unterschiedlichen pastoralen Orte und Tätigkeiten miteinander in Einklang zu bringen. Miteinander vernetzte und kooperierende pastorale Orte werden aufgrund ihrer gegenseitigen Verwiesenheit und Bereichung Vor- und Nachrangigkeiten in den Hintergrund treten lassen und damit aufheben. Der Blick „über den eigenen Tellerrand“ dürfte allein noch nicht der Wahrnehmung des Ganzen gleichkommen, jedoch die Erfüllung eigener und übriger Aufgaben wesentlich verändern. 3 „Kooperation und Vernetzung“ könnte so zu einer Leitvokabel einer veränderten pastoralen Praxis werden, in der den vielfältigen und differenzierten pastoralen Angeboten im Rahmen eines größeren Ganzen Rechnung getragen wird.
Das flächendeckende Feld kirchlichen Wirkens, in dem diese Fragestellung und Problemkonstellation gewissermaßen schon Geschichte hat, stellt das Zusammenspiel von Gemeinde-pastoral und Caritasarbeit dar. Für diesen Beziehungszusammenhang scheint der Verlust des Gesamtblicks überdeutlich und die Wahrnehmung und Kennzeichnung desselben als „Schisma“, als Kirchenspaltung also, markiert denselben als dramatisch. Die auf beiden Seiten ausgereifte Organisationsstruktur, die Unterschiedlichkeit von Arbeitsweisen bis hinein in eine Konstellation dichotomer Berufsgruppen sowie die flächendeckende Präsenz beider Seiten bietet gerade dieses Feld ein komplexes Beziehungsgeflecht und dadurch eine spezielle
1 Dieses Anliegen wird wiederholt von Rainer Bucher vorgetragen. Vgl. Bucher, R.: Kirchenbildung in der Moderne (1998), S. 233; Bucher, R.: Desintegrationstendenzen der Kirche (2001). - In dieselbe Richtung zielt auch Ebertz, M.N.: Kirche im Gegenwind (1998), S. 140-145.
2 Lechner, M:: Vorfeld oder ‘Kerngeschäft’? (2001), S. 10.
3 Insofern ist Rainer Bucher zuzustimmen, wenn er die Beseitigung von Kooperationsproblemen hinsichtlich der Entwicklung einer G esamtpastoral für nicht zielführend hält. Vgl. Bucher, R.: Kirchenbildung in der Moderne, S. 233 Anm. 51. Andererseits darf diese in ihrer Funktion als Wegbereiterin für eine Praxis von Gesamtpastoral aber auch nicht unterschätzt werden.
10
Herausforderung für die Vorstellung einer Kooperation und Vernetzung beider Strukturen. Die bereits jahrzehntelangen Anstrengungen von Vertretern beider beteiligten Seiten und die flächenmäßig betrachtet vergleichsweise geringen Fortschritte machen deutlich, wie langwierig und tiefschürfend solche Veränderungsbemühungen sind bzw. sein müssen. Mitunter deshalb ist zu hoffen, daß die Kirche aus den Auseinandersetzungen in diesem Bereich für viele weitere Bereiche exemplarisch lernen kann, wie Kommunikation und Vernetzung in ihrem sozialen und pastoralen Engagement Wirklichkeit werden könnte. In diesem Horizont und in dieser Hoffnung ist die vorliegende Arbeit verfasst worden.
11
Einleitung
1 Kirche zwischen pastoraler Erststruktur und caritativer Zweitstruktur
In der Theologie stellte Anfang der siebziger Jahre die Rede von den „zwei le ider so oft geschiedenen Schwestern Caritas und Pastoral“ 4 zwar keine revolutionäre Feststellung mehr dar, markierte aber zugleich den Beginn eines Bewußtwerdungsprozesses, welcher eine sich vertiefende Kluft zwischen caritativer und pastoraler Arbeit der Kirche beobachtete und problematisierte. Der fortschreitende Verselbständigungsprozeß von Caritas und Pastoral veranlaßte knapp 20 Jahre später zu der Frage, ob denn inzwischen sogar „Caritas - eine ‘verlorene’ Dimension der Kirche?“ sei. 5
Das Verhältnis zwischen Kirche und ihrer Diakonie oder Caritas gestaltet sich offenbar schwie rig. Allerdings: Egal ob von Scheidung oder von Verlorenheit die Rede ist, beide setzen vormalige Zusammengehörigkeit voraus, und an dieser Stelle sind die beiden Zitate kritisch zu betrachten. Die Rolle von Dia konie in der Kirche ist nicht erst neuerdings in die Krise gekommen. Sie stellt sich vielmehr schon seit langer Zeit als ambivalent heraus, was ein kurzer geschichtlicher Aufriß zeigt: 6
Bereits in den Ursprüngen der Ki rche wechseln sich - etwa in der Apostelgeschichte -Berichte über eine enge Verflechtung ab mit Schilderungen über die Ausgliederung von Diakonie aus der Mitte des Gemeindelebens. 7 Die Sonderstellung der Diakonie in der Kirche wird damit bereits früh beze ugt. Sie zieht sich aber auch durch weitere Epochen der Kirchengeschichte hindurch. Im Mittelalter verlagerte sich die diakonische Arbeit der Kirche zunehmend in die Trägerschaft von Orden, so daß wiederum die kirchlichen Gemeinden wenig berührt wurden. Einen starken Impuls zur Erneuerung und Integration von Caritas in die Kirchengemeinden gab Vinzenz von Paul (1581-1660) in Frankreich mit der Schaffung von Caritasvereinen. Der Beginn der heutigen institutionalisierten Diakonie im 19. Jahrhundert (d.h. eva ngelischerseits die Gründung der Inneren Mission 1848 und katholischerseits des Caritasverbandes 1897) zeichnete sich selbst wiederum dadurch aus, daß er mit erheblicher
4 Lehmann, K.: Caritas der Gemeinde (1974), S. 67 - Grundsatzreferat auf der Vertreterversammlung des Deutschen Caritasverbandes 1973.
5 Vgl. Schüller, H.: Caritas - eine ‘verlorene’ Dimension der Gemeinde? (1993). Der Autor war damals Präsident der österreichischen Caritas.
6 Zum folgenden Abschnitt vgl. Steinkamp, H.: Solidarität und Parteilichkeit (1994), S. 198-210.
7 Vgl. etwa Apostelgeschichte 2, 43-47; 4, 32-37 mit Apostelgeschichte 6,1-7.
12
Kritik an der verfaßten Kirche und ihrer pastoralen Arbeit verbunden war und damit in Distanz zu Kirche und Kirchengemeinden erfolgte. Wenn also heute das Auseinanderdriften von Kirche und ihrer Diakonie häufig den modernen Erfordernissen der Spezialisierung und Professionalisierung überantwortet oder gar angelastet wird, so muß ehrlicherweise korrigiert und darauf hingewiesen werden, daß die moderne Entwicklung hier auf entsprechenden Vorbedingungen beruht und insofern schon in einer gewissen ‘Tradition’ steht. Aber trotzdem ist es eine besondere Situation, die sich unter den Bedingungen des bundesdeutschen Sozialstaates in der zweiten Hälfte des 20. Jahr hunderts schließlich herausgebildet hat: Die Diakonie der Kirche positioniert sich in einer verbandlichen Organisationsform als wesentliche und unverzichtbare Stütze des Sozialstaates und der Sozialen Arbeit in der Gesellschaft überhaupt, sie lockert aber zugleich ihre Verflechtung mit der verfaßten Kirchenstruktur. Diese Entwicklung hat dazu geführt, daß die Rede von einer Teilung der Kirche in eine „gemeindliche Erststruktur“ (womit die amtskirchlich verfaßte Kirchen- und Gemeindestruk tur gemeint ist) und in eine „diakonische und caritative Zweitstruktur“ (womit die kirchlichen Diakonieverbände bezeichnet werden) bereits zum praktisch-theologischen Allgemeingut gehört.
Damit haben die Kirchen in Deutschland mit ihren ‘Diakonieverbänden’ - wie ich sie im folgenden nennen werde 8 - gleichwohl eine wesentliche Grundstruktur zur Verfügung, mit der sie soziale Fragen und Aufgaben wahrnehmen, so daß auf gesamtgesellschaftlicher Ebene nicht davon die Rede sein kann, die Kirchen würden sich ihrer sozialen Verantwortung entziehen. Andererseits hat vor allem an der Kirchenbasis eine Delegation dieser Verantwortung an die professiona lisierten Dienste stattgefunden, so daß Diakonie und Caritas im Bewußtsein von Kirchengemeinden überwiegend ein Rand- und Schattendasein führen. Daß solchermaßen - überspitzt gesprochen - die Kirchengemeinden sich weitestgehend ihrer diakonischen Verantwortung ‘entledigt’ haben bzw. ihrer ‘enteignet’ wurden, wird heute in der Regel sowohl auf der Seite der Diakonieverbände als auch auf der Seite der Pastoral als wenig zukunftsfähige Perspektive eingeschätzt. Dabei artikulieren sich zugleich ein Interesse an der Identität der professionellen, institutionellen und kirchlichen Diakonie, ein Interesse an möglichst hilfreicher Unterstützung betroffener Menschen sowie ein Interesse an Aufbau und Leben kirchlicher Gemeinden. So formulieren die Kirchen in ihrem gemeinsamen Sozialwort als deren Selbstverpflichtung die Integration von Gemeinde und Diakonie als nach wie vor notwendige Grundentscheidung:
8 Nähere Erläuterungen zum Begriff Diakonieverband siehe. S. 20.
13
„Der diakonische und caritative Dienst an Menschen in Not gehört seit den Anfängen der Kirche zu ihren unveräußerlichen Kennzeichen und ist auch für die Zukunft verpflichtend. […] Von bleibender Bedeutung ist [dabei] die Ebene der Kirchen- und Pfarrgemeinden. Diakonische und caritative Arbeit darf sich nicht auf die professionalisierten Dienste beschränken und darf nicht einfach an sie abgegeben werden. Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen und Verbände haben besondere Möglichkeiten, mit ihrer sozialen, diakonischen und caritativen Arbeit Impulse in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein zu vermitteln. […] Es ist wichtig, daß Kirchengemeinden und Verbände mit Hilfe solcher Aktivitäten die sie umgebende soziale Wirklichkeit wahrnehmen und den sozial Benachteiligten in ihrer eigenen Mitte Aufmerksamkeit schenken. Entscheidend wird sein, daß Christen und Gemeinden nicht bei einzelnen diakonischen Aktivitäten und Maßnahmen stehen bleiben. Es geht um eine ‘neue Bekehrung zur Diakonie’, in der die Freude und Hoffnung, die Trauer und Angst der Menschen, die Hilfe nötig haben, zur Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Christen werden.“ 9
Will man die Erreichung des angedeuteten Zieles nicht dem Zufall überlassen, so ist es offensichtlich, daß es schließlich nicht nur bei der Feststellung oder Beteuerung von Notwendigkeiten, gar notwendigen Bekehrungen, bleiben kann. Vielmehr erfordert es eine Kehrtwende von einer versorgten Gemeinde nicht nur zu einer aktiven Gemeinde, sondern zu einer tatsächlich solidarischen und sorgenden Gemeinde. Gemeinde als Trägerin der Pastoral zu entwerfen und zu verwirklichen stellt hierzu einen wesent lichen ersten Schritt dar, welcher sich in den aktuellen Konzepten einer Kooperativen Pastoral vor allem auf die „aktive Gemeinde“ konzentriert. Ob die Kirchengemeinde damit auch bereits Trägerin der Sozialpastoral (also ihrer Diakonie oder Caritas) wird, ist fraglich. Dies zu konzipieren und zu realisieren ist ein notwendiger, aber zweiter Schritt, den zu gehen sich vermutlich nochmals ebenso schwierig gestaltet.
2 Kirchliche Wohlfahrtsverbände zwischen freier Wohlfahrtspflege und Kirchenzugehörigkeit
Auf Seiten der Wohlfahrtsverbändeforschung wird (sozusagen analog dazu) die Frage nach dem Proprium der einzelnen Verbände thematisiert. Der Titel einer Studie, welche der Relevanz der verbandsspezifischen Profile innerhalb der freien Wohlfahrtspflege nachgeht, pointiert und charakterisiert diese mit dem lapidaren und zugleich provokativen Ausspruch:
9 Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit (1997), Nr. 250.
14
„Wenn man die Ideologie wegläßt, machen wir alle das gleiche“. 10 Der zunehmende professionelle Standard Sozialer Arbeit und damit einhergehend die abnehmende Bedeutung idealistischer bzw. ideologischer Motivationen für die berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit führen demnach dazu, daß sich auf der operativen Ebene - d.h. des sozialarbeiterischen, sozialpädagogischen, pflegerischen wie auch des administrativen und strategischen Handelns in den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege - die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wohlfahrtsverband augenscheinlich kaum mehr auswirkt. Die ursprünglich so bedeutsamen Wurzeln der einzelnen Wohlfahrtsverbände sei es in der Arbeiterbewegung, in der Selbsthilfebewegung oder in den beiden großen Kirchen scheinen zum antiquarischen Balast einer nach Modernität und Professionalität strebenden Sozialen Arbeit geworden zu sein.
Die aktuelle Entwicklung des Auftauchens privatwirtschaftlicher Träger und Dienstleister im sozialen wie v.a. im pflegerischen Bereich einerseits sowie andererseits der Prozeß der europäischen Einigung mit seinen Auswirkungen auch auf das deutsche Sozialstaatssystem scheinen die Erosion von (weltanschaulichen) Trägeridentitäten in der Sozialen Arbeit noch zu beschleunigen. Sind Wohlfahrtsverbände überhaupt noch ein zeitgemäßes Instrument zur Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben? Ist die Ko-Existenz und Konkurrenz mehrerer Wohlfahrtsverbände nicht eher hinderlich und müßte im Namen von betriebswirtschaftlicher Effektivitäts- und Effizienzsteigerung aufgegeben werden? Solche Fragen prägen durchaus die heutige Diskussionen über die Zukunft der freien Wohlfahrtspflege und ihrer Verbände in Deutschland. 11
Gerade die kirchlichen Wohlfahrtsverbände unterliegen aber nach wie vor klar definierten Steuerungseinflüssen durch die verfaßten Kirchen, wie dies Berthold Broll in einer Analyse steuerungsrelevanter Bestimmungen nachgewiesen hat. 12 Insbesondere die Diskussionen und Streitigkeiten um die Art und Weise ‘katholischer’ Schwangerschaftskonfliktberatung in den vergangenen Jahren haben eindrücklich das Dilemma einer Sozialen Arbeit sichtbar gemacht, welche auf der einen Seite auf professionelle Standards verpflichtet und in sozialstaatliche Rahmenbedingungen einge lassen und auf der anderen Seite an kirchliche Normen gebunden und kirchlicher Steuerungsautorität unterstellt ist.
Wenn sich von daher eine Ablösung von weltanschaulichen Hintergründen und Bindungen für die Soziale Arbeit und insbesondere für deren notwendige Professionalität auf den ersten
10 Frank, G. / Reis, C. / Wolf, M.: „Wenn man die Ideologie wegläßt, machen wir alle das gleiche“ (1994)
11 Zu dieser Diskussion vgl. etwa: Boeßenecker, K.-H.: Marktorientierung in der Sozialen Arbeit ohne Alternative? (1999); Wohlfahrt, N.: Zwischen Ökonomisierung und verbandlicher Erneuerung (1999); Klug, W.: Die
Zukunft der Freien Wohlfahrtspflege: Marktwirtschaft und Bewahrung der Identität (1997).
12 Broll, B.: Steuerung kirchlicher Wohlfahrtspflege durch die verfaßten Kirchen (1999).
15
Blick als Vorteil darstellt, so beabsichtige ich in der vorliegenden Arbeit nicht weniger, als den gewagten Aufweis zu führen, daß dies keine zukunftsträchtige Perspektive ist. Dies bedeutet nun allerdings keineswegs, entgegen aller besseren Theorie und Praxis ein Ideal hochhalten zu wollen, das seinerseits sich bereits als veraltet erwiesen hätte. Vielmehr haben anerkannte Vertreter der neueren Sozialmanagement-Diskussion wie etwa Joachim Merchel darauf hingewiesen, daß die Wohlfahrtsverbände heute neben einer „Intensivierung betriebswirtschaftlicher Verfahrensweisen“ insbesondere auch vor der Anforderung stehen, „Bemühungen zur Restrukturierung ihres verbandlichen Profils unternehmen“ zu müssen 13 letzteres selbstverständlich nicht entgegen, sondern vielmehr im Sinne verbandlicher Modernisierung. Ziel solcher Profilentwicklungen soll dabei eine Verbesserung der Wirkung des Verbandes sowohl nach außen, als auch nach innen auf die Motivation und Identifikation der haupt- wie ehrenamtlichen Mitarbeiter sein:
„Der Verband soll sich programmatisch und in seinem konkret erlebbaren Handeln von der Umwelt abheben und als besondere Institution identifizierbar werden.“ 14 Infolgedessen haben die einzelnen Wohlfahrtsverbände entsprechende Anstrengungen zur Herausbildung eines eigenen Leitbildes unternommen. Merchel betont dabei, daß in sozialpolitisch wie unternehmensstrategisch orientierten Angelegenheiten die Frage nach einem spezifischen Verbandsprofil tendenziell weniger bedeutsam sein dürfte, als in innengerichteten Fragen der Mitarbeitermotivation. 15 Wenn dies auf der verbandspolitischen Ebene auch kaum anzuzweifeln sein dürfte, so behaupte ich dennoch, daß insbesondere auf der Ebene sozialarbeiterischen oder pflegerischen Handelns - d.h. auf der Ebene der wesentlichen Leistungserbringung der Wohlfahrtsverbände - unterschiedliche Leitbilder zumindest in Einzelaspekten auch Unterschiede in der konkreten Praxis mit sich zu bringen vermögen, welche sich auch in ihrer Außenwirkung wiederum bemerkbar machen können. Daraus leitet sich die These ab, welche ich zunächst theoretisch begründen und anschließend empirisch problematisieren möchte:
Die weltanschauliche Herkunft und Bindung stellt für die Wohlfahrtsverbände eine Ressource dar, deren strategische Nutzung diesen in den angedeuteten aktuellen Umbrüchen sozusagen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, aber welche diese in ihrem eigenen Interesse bislang zu wenig nutzen.
Diese These versuche ich am Beispiel der kirchlichen Wohlfahrtsverbände (im folgenden ‘Diakonieverbände’) darzulegen, da damit zugleich zwei forschungsstrategische Aspekte
13 Merchel, J.: Wohlfahrtsverbände auf dem Weg zum Versorgungsbetrieb? (1996), S. 297f.
14 Merchel, J.: Wohlfahrtsverbände auf dem Weg zum Versorgungsbetrieb?, S. 298.
15 Merchel, J.: Wohlfahrtsverbände auf dem Weg zum Versorgungsbetrieb?, S. 299.
16
abgedeckt werden: Zum einen kann damit die Fragestellung vor einer allgemeinen Abstraktheit bewahrt und auf bestimmte Verbände hin konkretisiert werden; zum anderen vermag die Wahl der konfessionellen Verbände die große Mehrheit der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland einzubeziehen.
In den Leitbildern der kirchlichen Wohlfahrtsverbände - Deutscher Caritasverband und Diakonisches Werk - spielen (abgesehen von den selbstverständlichen fachlichen Standards Sozialer Arbeit) neben religiösen und theologischen Aussagen über Sinn und Deutung des eigenen Handelns („praktizierte Nächstenliebe“, „Weisung und Beispiel Jesu Christi“, „Reich Gottes“ im Leitbild des Deutschen Caritasverbandes 16 ) auch Aussagen über den organisa-torischen Zusammenhang mit der verfaßten Kirche eine gewichtige Rolle. Dabei kommen sowohl Aspekte der Selbstlegitimation aus und gegenüber den Kirchen zum Tragen, als auch Ansprüche gegenüber denselben. Dies spricht das Leitbild des Deutschen Caritasverbandes folgendermaßen aus:
„Die verbandliche Caritas unterstützt, fördert und ergänzt … die Caritasarbeit von ein zelnen, Gruppen, Gemeinschaften und Pfarrgemeinden … und stärkt deren Eigeninitiative.“ „Die Caritasarbeit in den Pfarrgemeinden ist Ausgangspunkt und Grundlage. Sie ist sowohl für das Leben der Gemeinden als auch für die verbandliche Caritasarbeit unverzichtbar.
„Deshalb pflegt die verbandliche Caritas mit den Pfarrgemeinden und mit den verschiedenen christlichen Gruppen und Vereinigungen vielfältige Formen der Zusammenarbeit.“ 17
Dieser gleichermaßen weltanschauliche wie organisationale Hintergrund der kirchlichen Wohlfahrtsverbände soll im Rahmen dieser Arbeit nun als Ressource für dieselben betrachtet werden. Dies entspricht der Einschätzung führender Wohlfahrtsverbände-Forscher, die gerade in den, die professionelle Leistungserbringung der sozialen Dienste übersteigenden, Anteilen ihrer Tätigkeit wie etwa ihres gesellschaftskritischen und sozialanwaltlichen Engagements oder ihrer Förderung informeller und ehrenamtlicher Hilfe einen wesentlichen Faktor ihrer öffentlichen Legitimation erkennen. 18 Insbesondere in der innerkirchlichen Öffentlichkeit darf dieses Potential für die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände als hoch veranschlagt werden, bedenkt man etwa allein die Wirkung jährlicher Caritas- oder Diakonie-Sonntage in den Kirchengemeinden mit ihrem inhaltlichen wie finanziellen Effekten. Gerade in der organisationalen wie professionellen Vernetzung mit den Kirchen und mit deren Gruppie-
16 DeutscherCaritasverband: Leitbild (1997), S. 344-354.
17 Deutscher Caritasverband: Leitbild, S. 350.
18 Vgl. Merchel, J.: Wohlfahrtsverbände auf dem Weg zum Versorgungsbetrieb?, S. 308f; Öhlschläger, R.: Freie Wohlfahrtspflege im Aufbruch (1995), S. 15-17.
17
rungen, Gemeinschaften und Gemeinden - so die Hypothese dieser Arbeit - besteht für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände ein bislang unzureichend ausgenutztes Potential, welches diese zu ihrem eigenen Vorteil stärker in Anspruch nehmen könnten.
3 Zu Anlage und Aufbau der Arbeit
Nachdem bislang die Fragestellung skizziert und der Horizont des Themas angerissen wurde, gilt es, die Vorgehensweise der Arbeit zu klären. Daß die Problematik zwar als solche hinlänglich bekannt, aber „in den strukturellen und pastoralen Gegebenheiten der Praxis jedoch … sich diese Neuorientierung noch lange nicht durchgesetzt (hat)“ 19 stellt selbst wiederum ein Problem dar. Zwei Beobachtungen sollen dabei herangezogen werden, mithilfe derer die Herangehensweise an die vorliegende Untersuchung vorgezeichnet werden kann: • Mir scheint, daß in den zahlreichen Publikationen zu diesem Themenkreis lange Zeit
Versuche zur Verhältnisbestimmung von Caritas und Gemeinde weitgehend theologisch vorgingen und damit die ausschlaggebende Bezugsgröße der Sozialen Arbeit ignorierten. 20 Erst neuerdings nehmen Beiträge zu, in denen sozialwissenschaftliche und theologische Argumentationen als den beiden Bezugsgrößen von caritativer und pastoraler Arbeit ineinander greifen. 21
• Mir scheint zudem, daß bislang kaum Versuche unternommen wurden, empirisch die
existierenden Problemkonstellationen im Verhältnis von Caritas und Pastoral zu erforschen. Neben zahlreichen Einzelprojekten, in denen positive Erfahrungen zur Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen kirchlichen Gemeinden und
Wohlfahrtsverbänden gesammelt wurden, ist der forschende Blick empirisch arbeitender wissenschaftlicher Untersuchungen ergänzend von zentraler Bedeutung, um auch die Wurzeln des Problems in Angriff nehmen zu können.
19 Lechner, M.: Vorfeld oder ‘Kerngeschäft’?, S. 11.
20 Vgl. hierzu zusammenfassend die von Matthias Mitzscherlich unternommene Analyse der beiden Caritas-Publikationsreihen caritas, Jahrbuch des Deutschen Caritasverbandes sowie Caritas, Zeitschrift für Caritasarbeit und Caritaswissenschaft. Der Autor nimmt hier die caritasverbandliche Rezeption der theologischen Rede von Caritas als Wesensdimension von Kirche unter die Lupe, wobei bereits der Blic k in das Verzeichnis der hierzu veröffentlichten Beiträge deutlich macht, daß mit überwältigender Mehrheit Theologen und theologische Themen zu Wort kommen, während nur tendenziell zwei Beiträge auf einen sozialarbeitstheoretischen Hintergrund schließen lassen. Vgl. Mitzscherlich, M.: Caritas als Wesensdimension und Grundfunktion der Kirche (1997).
21 Als aktuelles Beispiel ist hier Martin Pott’s Untersuchung zur „Kundenorientierung in Pastoral und Caritas“ hervorzuheben, dem es m.E. ganz gut gelingt, sich in theologischen wie sozialarbeitstheoretischen Debatten zu verorten und damit für beide Partner weiterführende Aussagen erzielt. Vgl. Pott, M.: Kundenorientierung in Pastoral und Caritas? (2001):
18
Aufgrund dieser Einschätzungen stellen sich mehrere Fragenkomplexe, die für die Behandlung des Themas „Diakonie und Pastoral“ bzw. „Diakonieverbände und Kirchengemeinden“ relevant sind :
1. Warum genau ist eine Integration von Diakonie und Gemeindepastoral sinnvoll? Wie
2. Woran kranken heutige Versuche einer Vernetzung von Diakonieverbänden und
Diese Fragen stellen die Grundlage der vorliegenden Arbeit dar:
Der erste Fragenkomplex bildet den Rahmen des ersten Kapitels. Darin geht es um die theoretische Begründung der notwendigen Vernetzung von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden. Aus unterschiedlichen Perspektiven heraus soll darin der Aufweis der Plausibilität des erhobenen Anspruchs erbracht werden. Dabei ist wichtig, daß diese Begründung nicht nur kirchenintern und theologisch verläuft, sondern auch auf die wissenschaftliche Bezugsgröße der sozial-caritativen Arbeit aufbaut. Insofern Diakonie auch als Verbindungsglied zwischen Kirche und Gesellschaft verstanden wird, gilt es zudem aus gesellschaftlicher Perspektive dieses Anliegen als sinnvoll und wichtig darzulegen. Grundlegend für all dies ist, daß auch im Zusammenhang organisations-systemischer Funktionslogik eine Begründung des Vernetzungsanspruchs als möglich und sinnvoll erscheint. Dabei laufen Begründung und die Darlegung der damit zu erzielenden Gewinne Hand in Hand, so daß die Integration und Vernetzung von Diakonie und Pastoral bzw. von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden nicht als bloßer Selbstzweck verfolgt wird, sondern daß wesentliche Orientierungspunkte und Zielperspektiven eines solchen Prozesses benannt werden und insofern zur Begründung des Anliegens entscheidend beitragen. Der zweite Fragenbereich leitet zum zweiten Kapitel über: Wenn eine Kooperation und Vernetzung von Kirchengemeinden und Diakonieverbänden als grundsätzlich sinnvoll und anzustreben herausgestellt worden ist, so kommt man nicht umhin, danach zu forschen, worin die konkreten Schwierigkeiten derselben zu suchen sind. Es steht dabei nicht im Interesse, die historische Entwicklung zu wiederholen und zu sagen, warum die Lage so ist wie sie ist. Vielmehr geht es darum, empirisch die aktuellen Problemkonstellationen herauszuarbeiten, um sagen zu können, warum die Lage so bleibt wie sie ist - zumindest wenn man nicht aktiv dagegensteuert. Dabei wird die Fragestellung und damit das Forschungsgebiet darauf zuzuspitzen sein, inwiefern hauptamtliches Personal eine wesentliche Rolle in den Kooperations-
19
beziehungen und der Vernetzung zwischen Diakonieverbänden und Kirchengemeinden spielen. Insbesondere wird dabei das Augenmerk darauf zu richten sein, inwiefern die unterschiedlichen Berufe der beteiligten Mitarbeiter sich hinderlich für die Verwirklichung von Kooperation auswirken. Dabei handelt es sich nicht nur um die Analyse von Problemen und Schwierigkeiten, vielmehr gehen daraus bereits Überlegungen zur Problembewältigung hervor. Als solche Konsequenzen gilt es nach Möglichkeiten für eine Annäherung von Diakonie- und Pastoralpersonal Ausschau zu halten. Insofern Hindernisse für Kooperation und Vernetzung im beruflichen Handeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begründet liegen, bietet sich an, Aus- und Weiterbildungs fragen der beteiligten Berufsgruppen in Augenschein zu nehmen und hierfür praktische Konsequenzen zu skizzieren.
Mit den hier vorgelegten theoretischen wie empirischen Untersuchungen soll ein Beitrag zu einer weitergehenden Vernetzung und Kooperation im sozialen Engagement der Kirchen geleistet werden. Sie verstehen sich als Impulse für die theoretische Diskussion in den Disziplinen der Praktischen Theologie, Caritaswissenschaften und Sozialen Arbeit. Vornehmlich aber beabsichtigen sie, der Weiterentwicklung caritativer wie pastoraler Praxis in den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden und Kirchengemeinden zu dienen.
Zum Abschluß der Einleitung seien noch zwei begriffliche Hinweise gegeben: • Ich verwende in dieser Arbeit den Begriff „Diakonieverband / Diakonieverbände“ als Oberbegriff für den Caritasverband und das Diakonische Werk einschließlich der jeweiligen Untergliederungen. Dieser Begriff erscheint mir leserlicher als die Formulierung „kirchlicher Wohlfahrtsverband“ - insbesondere bei gehäufter Verwendung. Darüber hinaus vermag „Diakonieverband“ neben kirchlicher Zugehörigkeit auch deutlicher Identität zum Ausdruck zu bringen sowie den konfessionsübergreifenden Charakter vorliegender Untersuchungen zu artikulieren.
• Hinsichtlich der Verwendung einer inklusiven Sprache gestehe ich eine gewisse Ratlosigkeit und habe mich um der besseren Lesbarkeit gegen inklusive Formulierungen entschieden. Speziell in der empirischen Untersuchung erfolgt eine Häufung des Begriffs Mitarbeiter/Mitarbeiterinnenwiederholt auch in der Kombination von pastoralen Mitarbeitern/-innen und Mitarbeitern/-innen von Diakonieverbänden, die mit inklusiver Sprache leider nicht mehr sinnvoll aufzufangen ist. Eine ersatzweise Verwendung des Begriffs „Personal“ kommt wegen des fehlenden Aspekts des handelnden Subjekts nur stellenweise in Frage. Ich bin mir bewußt, daß dies immer wieder eine Verkürzung bedeutet, und versichere, daß das jeweils andere Geschlecht ebenfalls mitgedacht ist und bitte die Leser/-innen ebenfalls darum.
20
1. Die notwendige Vernetzung von Diakonie und Gemeinde.
Theoretische Begründungen
Die weitgehende Trennung zwischen Kirchenstruktur und Diakonieverbänden besitzt zwar nachvollziehbare Ursachen, sie ist jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht als Idealsituation anzusehen. Die vorliegende Arbeit geht von dieser Feststellung aus. Um die Problematik dieser Situation anzudeuten, kann auf eine (etwa folgendermaßen lautende) programmatische Formulierung eines Interviewpartners zurückgegriffen werden: Diakonie und Caritas sind für die Kirchen der Schlüssel, um an die Menschen heranzukommen; und umgekehrt sind für die Menschen Diakonie und Caritas der Schlüssel, um an die Kirche heranzukommen. 22
Sollte dieser Sachverhalt richtig sein, so kann eine Trennung zwischen kirchlicher „Erst- und Zweitstruktur“ für die Kirche keine dauerhafte Lösung darstellen. Einschlägige empirische kirchensoziologische Studien stützen diesen Befund: So formuliert Herbert Haslinger im Anschluß an seine Auswertung von unterschiedlichen solchen Untersuchungen unter anderem folgende Thesen, welche die Bedeutung der Diakonie für die Kirche und für deren Auftreten in der Öffentlichkeit einer modernen Gesellschaft deutlich unterstreichen: „Die Diakonie ist eines von mehreren Praxisfeldern der Kirche, bei denen sogar ein umfangreicheres oder intensiveres Engagement erwartet wird. Die Erwartung der Verstärkung des Engagements wird aber bei der Diakonie nachdrücklicher ausgesprochen als bei anderen Aufgabenfeldern der Kirche.
Vergleicht man die Erwartungshaltungen von Kirchennahen und Kirchenfernen hinsichtlich der verschiedenen Praxisformen der Kirche, so stellt sich heraus, daß die Akzeptanz des diakonischen Engagements bzw. der Bedarf daran bei den Kirchenfernen über-proportional hoch ist. Die Diakonie verschafft der Kirche bei den Kirchenfernen und nicht kirchlich Gebundenen eine Restplausibilität.“ 23
Diakonie kann insofern verstanden werden als ein bedeutendes Bindeglied zwischen Kirche und Gesellschaft, zwischen Menschen und Kirche. Diese Funktion ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da in der heutigen modernen und komplexen sozialen Wirklichkeit einerseits auf Seiten der Kirche eine Entfremdung von der Lebenswelt der Menschen zu beobachten ist
22 Vgl. Interview B 149-151.
23 Haslinger, H.: Diakonie zwis chen Mensch, Kirche und Gesellschaft (1996), S. 209.
21
und andererseits seitens der Gesellschaft eine Entfremdung gegenüber der Kirche und insbesondere ihren - für viele abgrenzend wirkenden - Sonderformen. Von dieser Scharnierfunktion der Diakonie her gedacht muß die in Deutschland überdeutlich hervortretende, da ‘institutionalisierte’ Auseinanderentwicklung oder gar Entkopplung von Kirche und Diakonie(-verbänden) tatsächlich als „Fehlentwicklung“ bewertet werden, als „Ergebnis eines ‘Reduktionismus’ in der Pastoral, dem Kirchenbild, im Gesellschaftsbezug“. 24 Die Verhältnisbestimmung von Diakonieverbänden und Kirche / Kirchengemeinden - also die Frage ihrer Trennung oder Vernetzung - kann andererseits auch als eine der Urfragen der beiden Diakonie verbände verstanden werden. Weder die Gründung der „Inneren Mission“ 1848 durch den evangelischen Pastor Johann Hinrich Wichern noch die Gründung des „Charitasverband[es] für das katholische Deutschland“ 1897 durch den katholischen Pfarrer Lorenz Werthmann können - obwohl sie auf Initiative von Kirchenmännern erfolgte - als Amtshandlungen von Kirchenleitungen eingeordnet werden. In beiden Fällen bringen sie eine erhebliche Kritik an der verfaßten Kirche und ihrer pastoralen Arbeit zum Ausdruck - insofern es nämlich diesen in aller Regel caritativ-diakonischer Initiative und Verantwortung ermangelte. 25 Diese Grund problematik und Grundstruktur ist auch durch deren Gründung und deren Wachstumsprozeß nicht aufgehoben worden. Johannes Falterbaum faßt daher das Verhältnis von Diakonie verbänden und verfaßter Kirche folgendermaßen zusammen: „Auf der Grundlage einer weitgehenden Selbständigkeit und großen Vielfalt der einzelnen Werke wurde je nach Bedarf und konkreter Aufgabe Nähe oder Distanz zur Kirche bzw. der christlichen Gemeinde gesucht.“ 26
Die historische Entwicklung hat dabei zwar dazu geführt, daß auf der rechtlichen (Steuerungs-)Ebene eine mehr oder weniger starke Einbindung der Diakonieverbände in die Strukturen der verfaßten Kirchen erfolgte, während auf der Handlungsebene dies weiterhin eine offene Frage geblieben ist. 27
Folgt man der Position Falterbaums, so ist die Antwort auf diese offene Frage allerdings „allein nach kircheninternem Recht und damit letztlich theologischer Argumentation zu beurteilen“ 28 . Wenn zwar die Einbeziehung von theologischer Argumentation unstrittig ist, so muß es durchaus mit Skepsis beurteilt werden, dieser das Feld zu überlassen. So fällt auf, daß
24 Vgl. Fuchs, O.: Heilen und befreien (1990), S. 139.
25 Vgl. hierzu ausführlich Steinkamp, H.: Solidarität und Parteilichkeit (1994), S. 198-210.
26 Falterbaum, J.: Caritas und Diakonie (2000), S. 15.
27 Der Frage der rechtlichen Beziehung widmen sich eingehend die Studien von Broll, B.: Steuerung kirchlicher Wohlfahrtspflege durch die verfaßten Kirchen (1999); sowie von Falterbaum, J.: Caritas und Diakonie.
Struktur- und Rechtsfragen (2000).
28 Falterbaum, J.: Caritas und Diakonie, S. 7.
22
Falterbaum in seiner auf Struktur- und Rechtsfragen der beiden Diakonieverbände konzentrierten Studie schließlich im Ausblick auf die Vernetzung der Diakonieverbände mit der Gemeindeebene unversehens auf eine gemeindetheologische Argumentationsschiene gerät und dabei die Perspektive der Diakonieverbände in ihrer Gestalt als professionelle soziale Dienstleistungsunternehmen gänzlich aus dem Blick verliert. 29 Nimmt man diese Kritik ernst so hat dies Konsequenzen für die hier vorgelegte Untersuchung; eine kritisch-konstruktive, theoriegeleitete Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Diakonieverbänden und kirchlichen Gemeinden wird die angedeutete Bindegliedfunktion aufgreifen und konk retisieren müssen. Die folgende theoretische Grundlegung zielt daher auf eine Plausibilisierung und Begründung einer weitergehenden Kooperation und Vernetzung. Im Sinne der genannten Kritikpunkte ist es dabei unumgänglich, die aus unterschiedlichen Perspektiven heraus durchzubuchstabieren, da der Versuch, dies nur aus einer übergreifenden Perspektive zu leisten der Komplexität der Konstellation zwischen Diakonieverbänden und Kirchengemeiden kaum gerecht werden kann und in der grundsätzlichen Gefahr steht, sich wiederum nur auf eine Teilperspektive zu reduzieren. Ausgehend von der genannten Konstellation von Diakonie als Bindeglied zwischen Kirche und Gesellschaft erscheint es daher sinnvoll, diese Fragestellung sowohl von einer kirchenbezogenen, als auch von einer gesellschaftsbezogenen Perspektive her zu untersuchen. Neben einer spezifisch theologischen, kirchenbezoge nen Argumentation muß es aber auch darum gehen, eine vor allem für die Diakonieverbände relevante Argumentation vorzulegen, da nur so die Vorstellung einer ebenbürtigen Kooperations beziehung angezielt werden kann. Allen voran muß zudem die Grundüberlegung angestellt werden, ob prinzipiell und unabhängig von diesen speziellen Perspektiven derartige Kooperation und Vernetzung denkbar und vorstellbar sein kann. So ergeben sich für die theoretische Argumentation folgende Stränge, die es zu verfolgen gilt:
• Es bedarf einer grundsätzlichen Klärung des Verhältnisses von Diakonieverbänden und
Kirchen, die das Auseinanderdriften beider nicht nur historisch, sondern theoretisch beschreibt. Dies tut die Systemtheorie, indem sie Diakonie und Kirche in ihre Kategorien von Systemen und Subsystemen, von funktionaler Differenzierung und Spezialisierung fasst. Die Heranziehung der Systemtheorie für unsere Frage stellung ermöglicht es zunächst, das Auseinanderdriften von Diakonieverbänden und Kirchen besser zu verstehen. Jedoch erfüllt die Verwendung dieser Theorie nicht nur einen solcherart
29 Vgl. Falterbaum, J.: Caritas und Diakonie, S. 164-167.
23
heuristischen Zweck, sondern dient auch der grundlegenden und insofern z entralen theoretischen Begründung für das hier verfolgte Anliegen. Von Bedeutung ist in diesem Kontext vor allem die Frage, ob der systemtheoretisch beschriebene Prozeß der Ausdifferenzierung des Religionssystems zwangsläufig zu einer Abkopplung der Diakonie führen muß - oder ob im Rahmen dieser Entwicklung auch Momente einer Integration und Korrelation der sich verselbständigenden Systeme gerade auch aus systemtheoretischer Sichtweise heraus erforderlich werden und wie sich diese gestalten. • Es bedarf sodann einer kirchenbezogenen Begründung, in der diejenige Handlungs-
wissenschaft zum Tragen kommt, die kirchliches Handeln im konkreten wesentlich mitbestimmt und in der es vorrangig um die Fragestellung der Grundfunktionen und Praxisbereiche der Kirche geht. Im Gegensatz zu anderen denkbaren theologischen Begründungs möglichkeiten für die Zusammengehörigkeit von Kirche und Diakonie - etwa im Rückgriff auf Bibel, kirchliche Dokumente oder gar Dogmen - fällt damit die Wahl auf systematische praktisch-theologische Konzeptionen, die - obwohl nicht mit kirchenamtlicher Legitimität ausgestattet - als eine Art theologische Organisationslehre verstanden werden können. Diese bezieht sich damit offenkundig auf die aktuelle Situation der Kirche in Deutschland und der Diakonieverbände, die als Wohlfahrtsverbände im Sozialstaat ebenfalls einen deutschen Sonderfall darstellen. Das heißt, daß hiermit die konkreten gesellschaftlichen und historischen Zusammenhänge aufgegriffen werden können, wozu andere Zugangsweisen kaum i n vergleichbarem Maße in der Lage sein dürften.
• Gleichermaßen bedarf es auch einer fachspezifischen Begründung im Rahmen derjenigen
Handlungswissenschaft, die die konkrete Arbeit in den Diakonieverbänden wesentlich bestimmt. Insofern auch die gesundheits- und pflegedienstlichen Aufgaben der Diakonieverbände in den umfassenderen Horizont des Sozialwesens und Sozialstaates eingebettet sind und weil diese für die vorliegende Untersuchung insbesondere in ihrer sozialen Funktion relevant sind, stellt hier die Theorie der Sozialen Arbeit den entsprechenden Hintergrund dar. Auf der Basis der theoretischen Beschreibung von Gesellschaft als System und Lebenswelt wird Soziale Arbeit als Integrationsagentur innerhalb der Entkopplung und Kolo nialisierung von System und Lebenswelt bestimmt. Im Kontext einer so verstandenen Sozialen Arbeit kann der Kooperation und Vernetzung von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden ein zentraler Stellenwert eingeräumt werden. • Für eine erforderliche gesellschaftsbezogene Begründung bieten schließlich Konzepte
einer Zivilgesellschaft interessante Anknüpfungspunkte. Basierend auf einer
24
zivilgesellschaftlichen Gesellschaftstheorie wird daher in einer kritisch-weiterdenkenden Aus einandersetzung die Notwendigkeit einer ‘subsidiären Solidarität’ für den Bestand des Gemeinwesens begründet. Aus dieser läßt sich dann zunächst die Relation von Kirche und Gesellschaft im Sinne einer zivilgesellschaftlichen Aufgabe der Kirche bestimmen. Daran anschließend wird sowohl der Vernetzungs anspruch als wichtiger Bestand teil einer zivilgesellschaftlichen Verfaßtheit von Diakonie verbänden wie Kirchen abgeleitet, als auch die Notwendigkeit desselben für die Zivilgesellschaft selbst herausgearbeitet. Diese Aufgliederung in systemtheoretische, kirchenbezogene, sozialarbeitsbezogene und zivilgesellschaftsbezogene Argumentation darf jedoch nicht dazu verleiten, wiederum nur separierte Zugangswege einer Problemlösung aufzuweisen, welche die beklagte Entkopplung von Diakonieverbänden und Kirchengemeind en lediglich auf der Ebene der theoretischen Argumentation verdoppelte. Wenn auch die genannten Argumentationsstränge je eigene Ebenen und Fragestellungen innerhalb des Themenbereichs ansprechen, so gilt es doch, Querverweise und Zusammenhänge wahrzunehmen und aufzugreifen und für das verfolgte Anliegen einer weitergehenden Vernetzung fruchtbar zu machen .
25
1.1 Vernetzung von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden
aus der Sicht der Systemtheorie
Am Beginn der theoretisch-argumentativen Auseinandersetzung mit der Beziehung zwischen Diakonieverbänden und Kirchengemeinden soll also nicht die theologische Herangehensweise stehen, sondern eine sozialwissenschaftliche bzw. näherhin die systemtheoretische. Das mag verwundern, hat aber seinen guten Grund: Theologische Argumentationen neigen zu einer eher normativ-konzeptionellen Ausrichtung, die vor allem das ob einer Vernetzung thematisiert. Eine speziell praktisch-theologische Argumentation tendiert dagegen dahin, bereits wieder das zu realisierende wie der Beziehung zwischen Diakonie und Kirche zu entwerfen. Ähnliches gilt auch für eine sozialarbeitstheoretische Herangehensweise, was sich in beiden Fällen aus deren Charakter als Handlungswissenschaften herleitet. Mit der Formulierung dieser angestrebten (idealen) Beziehung wird insofern allerdings wiederum normativ gearbeitet und jegliche Analysen und Situationsbeschreibungen würden dann unter der so vorgegebenen Prämisse entstehen.
Ein spezifisch deskriptiver und analytischer Zugang muß diesen ebenfalls nötigen Blickrichtungen folglich vorausgehen und dem entsprechend auf einer anderen Ebene gesucht werden. Mit Hilfe der Soziologie können Erklärungen gefunden werden, die sich auf einer allgemeinen und abstrakten Ebene bewegen, eine umfassende Erklärung des gesellschaftlichen „Systems“ zu liefern beabsichtigen und in diesem Rahmen auch die gewordene Konstellation zwischen Diakonie und Kirche verstehbar und hinterfragbar machen. Obgleich allerdings das Verhältnis zwischen Religion und Soziologie eher kritisch, also von gegenseitiger Skepsis und Vorsicht geprägt zu sein scheint 30 , wäre es vermessen, auf die sachdienlichen externen Anregungen der Soziologie verzichten zu wollen. Als einer der wichtigsten Impulsgeber im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts kann gewiß der Soziologe und Systemtheoretiker Niklas Luhmann gelten. Während Luhmann selbst seinen Beitrag als wenig angenommenes Gesprächsangebot an die Theologie wahrgenommen sah, haben seine religionssoziologischen Arbeiten in ungeahnter Weise den Widerspruch theologischer Kreise und Kirchenvertreter herausgefordert. So spricht etwa ein häufig rezipierter Sammelband der theologischen Auseinandersetzung mit Luhmann bereits einleitend von einer „von Luhmanns Theorie ausgehende[n] Gefahr für Theologie und
30 Vgl. Gabriel, K.: Neue Nüchternheit. Wo steht die Religionssoziologie in Deutschland? (2000), S. 581ff.
26
Kirche“, womit auf Luhmanns Überlegungen zur internen Ausdifferenzierung des Religionssystems Bezug genommen wird. 31 Solche pessimistischen Auffassungen resultieren m.E. zumeist aus einer Verwechselung von Normativität und Deskriptivität, zu der Luhmanns Theorie allerdings ihrerseits beiträgt. So weist etwa der Diakonietheologe Herbert Haslinger am Beispiel des luhmannschen Diakonie- und Seelsorgebegriffs nach, „daß er [Luhmann; MR] - durchaus zutreffende - Beobachtungen der Praxis in den Rang normierender Vorgaben erhebt“ 32 . Infolgedessen kann m.E. die Auseinandersetzung mit Luhmanns Analysen nur dann gelingen, wenn der beschreibende Charakter seiner Analysen anerkannt wird und seine normativen Implikationen herausgefiltert und sauber abgetrennt werden. Die von Luhmann beschriebenen grundlegenden Problemstellungen lassen es nämlich durchaus zu, präskriptive Schluß folgerungen zu ziehen. Dabei muß aber der Gefahr entgangen werden, in irgendeiner Weise automatisch - etwa einer normativen Kraft des Faktischen folgend - die Analyse zur wünschenswerten und anzustrebenden Realität zu erheben - eine Gefahr, der neben zahlreichen Luhmann-Rezipienten möglicherweise Luhmann selbst streckenweise erlegen zu sein scheint.
Die Auswahl gerade der luhmannschen Systemtheorie als Referenz für die hier verfolgte Fragestellung des Verhältnisses von Kirche und ihrer Diakonie muß dabei offengelegt werden: Die Tatsache, dass Luhmann seine allgemeine soziologische Theorie zudem religionssoziologisch ausbuchstabiert hat (wie er dies im Übrigen auch bezüglich der meisten anderen gesellschaftlichen Teilsysteme wie Recht, Wirtschaft, Kunst, Politik, Wissenschaft, Erziehung etc. getan hat), hat hier mehr als nur heuristische Bedeutung 33 . Sie bietet die einzigartige Möglichkeit, im Horizont einer umfassenden soziologischen Theorie kirchensoziologische Fragestellungen anzugehen und nicht für diese wiederum eine eigene Hermeneutik zu beanspruchen und sie somit (in guter neuscholastischer Tradition) erneut aus den sonstigen gesellschaftlichen Abläufen und Zusammenhängen herausheben und ihr einen Sonderstatus zuschreiben zu wollen. Daß hierbei Luhmanns Analyse speziell die Frage der Ausdifferenzierung von Kirche, Diakonie und Theologie thematisiert und deren gegenseitige Zuordnung in den Blick nimmt, verweist darauf, daß Luhmann den Puls
kirchenorganisatorischer Problemstellungen getroffen hat. 34 Solches muß von einer sich damit
31 Vgl. Welker, M. (Hg.): Theologie und funktionale Systemtheorie (1985), S. 13.
32 Haslinger, H.: Diakonie zwischen Mensch, Kirche und Gesellschaft (1996), S. 240.
33 Entgegen der Auffassung von Haslinger, H.: Diakonie zwischen Mensch, Kirche und Gesellschaft, S. 239f
34 Vgl. insbesondere die in Kap. 1.2.2 aufgegriffenen Diskussionen.
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beschäftigenden Arbeit aufge griffen werden. Des weiteren verweist Dierk Starnitzke in seiner umfangreichen diakoniewissenschaftlichen Luhmann-Rezeption auch darauf, dass der universale Anspruch des luhmannschen Theorieprogramms sowie die Kompatibilität der luhmannschen Diakoniebegriffs mit den diakonisch-theologischen Diskussionen eine Auseinandersetzung nahe legen. 35
Bevor sich jedoch auf diese Weise systemtheoretisch die Fragestellung einer Vernetzung von Kirche und Diakonie diskutieren und beantworten läßt, sollen zunächst einführend einige hier notwendige Grundlinien der Systemtheorie Niklas Luhmanns dargestellt werden, woraufhin die systemtheoretische Analyse des Religionssystems und seiner inneren Strukturen erfolgen kann.
1.1.1 Grundlinien der Systemtheorie Niklas Luhmanns
Grundthema jeglicher soziologischen Theoriebildung ist die Erklärung der sozialen Wirklichkeit angefangen beim sozialen Handeln des Individuums über die Analyse von Gruppen und Institutionen bis hin zur Erklärung der Gesellschaft als ganzer. Soziologische Theorien werden je nach Fokus daher zunächst in mikrosoziologische Theorieansätze (Handlungstheorien) und in makrosoziologische Theorieansätze (Gesellschaftstheorien) unterteilt. Systemtheorien hingegen können als Versuche gelten, die beiden Bereiche miteinander zu verbinden, weshalb Niklas Luhmann für seine Theorie auch universalen Erklärungscharakter beansprucht. Die strukturell- funktionale Systemtheorie von Luhmanns „Vorgänger“ Talcott Parsons ging dabei davon aus, daß sich die Gesamtheit des Systems in Teilsysteme unterteilt bzw. strukturiert. Wesentlich für Parsons war die Feststellung der Existenz solcher Strukturen, an die er die Frage anschloss, wie diese Strukturen funktionieren mussten, um Systemstabilität bzw. gesellschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Im Horizont dieser Notwendigkeit ging Parsons davon aus, daß diese Stabilität durch eine vollständige Integration der Systemteile in ein Systemganzes bei völligem Fehlen dysfunktionaler Elemente wie Konflikten oder Spannungen zu erreichen war. 36
35 Vgl. Starnitzke, D.: Diakonie als soziales System (1996), S. 121. - Demgegenüber problematisiert Hermann Steinkamp den Diakoniebegriff Luhmanns wegen der diametralen Zuordnung von Diakonie als Leistung für gesellschaftliche und Seels orge als Leistung für personale Systeme und markiert diesen daher als „inkonsistent“ (sh. unten Anm. 59), in anderem Kontext deutet er ihn allerdings wieder als „theoretisch präziser als der gängige theologische Begriff“. Vgl. Steinkamp, H.: Solidarität und Parteilichkeit (1994), S. 178 (Anm. 77) sowie S. 223 (Anm. 109).
36 Vgl. Art. Soziologische Theorien, in: Schäfers, B. (Hg.): Grundbegriffe der Soziologie ( 4 1995), S. 313-323, insb. 313, 315f, 320.
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In Auseinandersetzung mit diesem strukturell- funktionalen systemtheoretischen Ansatz entwickelt Luhmann seine eigene Theorie: Im Unterschied zu Parsons steht für Luhmann nicht die Frage der Strukturierung am Anfang seiner Überlegungen, sondern das Problem der Komplexität, so daß sein Theorieprogramm auch als ‘Theorie komplexer sozialer Systeme’ bezeichnet wird. Moderne Gesellschaften zeichnen sich für Luhmann nämlich vor allem dadurch aus, „daß es stets mehr Möglichkeiten des Erlebens und Handelns gibt, als aktualisiert werden können“. 37 Diese „Überfülle des Möglichen“ nennt Luhmann Komplexität 38 ; sie stellt für den Menschen insofern ein Problem dar, als daß sie von ihm Orientierung, Auswahl und Entscheidung verlangt. Der Mensch muß die gegebene Komplexität reduzieren, damit die Welt und die Gesellschaft für ihn einsichtig, überschaubar und handhabbar wird. 39 Dies ist umso bedeutender, als Komplexität und funktionale Differenzierung (als die zentralen Merkmale moderner Gesellschaften) auf den ersten Blick auseinanderdriftende und nicht integrations orientierte Prozesse darstellen. Da aufgrund dessen eine orientierungsstiftende Instanz, die Integration gewährleisten würde, ebenfalls nicht mehr vorhanden ist, ist die Möglichkeit von Systemintegration in der modernen Gesellschaft überhaupt fragwürdig geworden. 40
Die Komplexität der Welt und die Aufgabe, sie zu reduzieren, hängen eng mit dem Prozeß funktionaler Differenzierung zusammen: Funktionale Differenzierung bezeichnet einen Strukturierungsprozeß der Gesellschaft, der die Unüberschaubarkeit der Welt (‘Komplexität’) überschaubarer macht (‘reduziert’). Zentrales Prinzip dieser Strukturbildung ist für Luhmann die Ausbildung von Systemen für bestimmte Funktionen, die sich von ihrer Umwelt abheben. 41 So entstehen durch Aufgabenteilung (‘funktionale Differenzierung’) innerhalb des Gesellschaftssystems Teilsysteme wie Wirtschaft, Politik, Recht oder eben auch Religion, wobei sich der Prozeß auch innerhalb der einzelnen Teilsysteme in weitergehender Ausdifferenzierung und Spezialisierung fortsetzt. Prinzip dieses Systembildungs prozesses ist, daß es für jedes Teilsystem eine Differenz zwischen innen und außen, zwischen System und Nicht-System, zwischen System und Umwelt gibt. Durch diese Differenz zwischen System und Umwelt - genauer durch die Bildung von Systemgrenzen - findet Stabilisierung statt; und diese ist es, die die Welt strukturiert, überschaubar und bestimmbar macht, d.h. deren
37 Luhmann, N.: Sinn als Grundbegriff der Soziologie (1971), S. 32.
38 Ebd. S. 32.
39 Vgl. Treibel, A.: Einführung in soziologische Theorien (1993), S. 23.
40 Vgl. Weiss, H.: Soziologische Theorien der Gegenwart (1993), S. 42.
41 Vgl. Luhmann, N.: Funktion der Religion (1977), S. 13, 73.
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Komplexität reduziert. Dabei sind die Systeme als solche, d.h. als Ausschnitt aus der Umwelt, weniger komplex als die Gesamtheit der Umwelt. Allerdings führt die zunehmende interne funktionale Differenzierung und Systembildung zu einer ständigen Erhöhung der Systemkomplexität. Zugleich geschieht damit Wahrnehmung von Umwelt aus dem System heraus nur noch selektiv, d.h. mit Blick auf eine systemrelevante Umwelt, was wiederum bedeutet, daß dadurch auch die Umweltkomplexität weiter reduziert werden kann. 42 Nur aus dieser Sicht kann eine Wahrnehmung des Gesamtsystems erfolgen. 43
In einer zweiten Phase seiner Theorieproduktion werden diese allgemeinen Grundlagen der Systemtheorie vom Autor nochmals grundlegend weiterentwickelt. Der eben ausgeführte Aspekt, daß Umweltwahrnehmung nur aus dem System heraus möglich ist, wird nun zu einem wesentlichen Kriterium, das allen Systemoperationen und der Systembildung insgesamt zugrunde liegt. Mit dem Begriff der ‘Autopoiesis’ kennzeichnet Luhmann, daß die Ausdifferenzierung des Systems aus der Umwelt nicht von der Umwelt (sog. Fremdreferenz), sondern allein durch das System selbst (sog. Selbstreferenz, griech. Autopoiesis) vollzogen werden kann. Die System- Umwelt-Differenz als Prinzip der Systembildung, welche für die erste Periode der luhmannschen Systemtheorie entscheidend ist, wird dadurch zwar nicht aufgegeben, tritt aber durch diese fundamentale Modifizierung zunehmend in den Hintergrund. Für Luhmann bedeutet die Selbstreferentialität von Systemen „zunächst nur in einem ganz allgemeinen Sinne: Es gibt Systeme mit der Fähigkeit, Beziehungen zu sich selbst herzustellen und diese Beziehungen zu differenzieren gegen Beziehungen zu ihrer Umwelt.“ 44 Unter der Einbeziehung des Theorems der Autopoiesis und unter Wiederaufnahme der früheren Theorie zur Komplexitätsreduktion durch die Ausdifferenzierung von Systemen, werden beide Theoriephasen von Luhmann folgendermaßen zusammengefaßt: „Die Welt verliert ihren Charakter des Haltgebenden (periéchon) und wird durch die Differenz von System und Umwelt markiert, wobei Umwelt das von jedem System aus Verschiedene, Unbekannte ist, für das sich keine gemeinsamen Wesenszüge mehr ausmachen lassen. (…) Denn nur das System kann Unterscheidungen treffen, nur das System kann deshalb beobachten, während die Umwelt nur ist, wie sie ist.“ 45
42 Vgl. Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 13-20, 34f, vgl. auch Treibel, A.: Einführung in soziologische Theorien, S. 28f.
43 Luhmann, N: Die Ausdifferenzierung der Religion (1989), S. 266.
44 Luhmann, N.: Soziale Systeme (1984), S. 31.
45 Luhmann, N.: Die Religion der Gesellschaft (2000), S. 288.
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Während Luhmann in seiner ersten Theoriephase die Abgrenzung von der Umwelt zwar als systembildend betrachtet, das System aber zugleich die Kommunikation mit seiner Umwelt funktional ausdifferenziert, verändert sich seine Sichtweise nach der autopoietischen Wende insofern nun gilt:
„Selbstreferentielle Systeme haben also auf der Ebene ihrer internen Systemabläufe keine Möglichkeit, in direkten Kontakt mit ihrer Umwelt zu treten oder auch nur Umwelteinflüsse wahrzunehmen.“ 46
Dabei erfolgt in der Systemtheorie ein Übergang von offenen Systemen zu einer selbstreferentiellen Geschlossenheit von Systemoperationen: Die Selbstreferentialität der Operationen u nd Kommunikationen im System bringt die Abgrenzung von der Umwelt hervor und verstärkt damit die Geschlossenheit des Systems selbst. Diese Geschlossenheit wird aber von Luhmann als Offenheit beschrieben, insofern nämlich gerade und ausschließlich aufgrund der Abgrenzung von der Umwelt die Selbstwahrnehmung als System und infolgedessen die Ausbildung einer systemspezifischen Umweltwahrnehmung erfolgen kann. 47 Das heißt: Systeme haben keine Möglichkeit zu direktem Umweltkontakt, aber durchaus eine Sensibilität, mithilfe interner (und nur solcher) Operationen auf die Umwelt zu reagieren. 48
Dabei ist wichtig zu erkennen, daß Systeme nicht statischen Charakter haben, sondern daß es vielmehr für den Bestand von Systemen erforderlich ist, daß diese sich kontinuierlich selbst reproduzieren, sich von ihrer Umwelt abgrenzen und nur dadurch Systemidentität ausbilden. Die Existenz sozialer Systeme wird insofern dynamisiert, wodurch auch die Möglichkeit der Gestaltbarkeit sozialer Systeme deutlicher hervortritt. Wesentlich ist dabei die Fokussierung des Systems selbst als Träger und Ort dieser Systemreproduktion und die Ablehnung einer umweltbedingten und somit fremdreferentiellen Reproduktion von Systemen.
Insgesamt kann also festgehalten werden: Die wachsende Fülle von Möglichkeiten liegt einerseits in der Ausdifferenzierung von Systemen und damit in der Systembildung begründet, andererseits ist die Systembildung selbst wiederum ein Instrumentarium zur Ordnung, Orientierung und Beherrschung der Komplexität. Folge des Differenzierungs-
46 Starnitzke,D.: Diakonie als soziales System, S. 127.
47 Vgl. Luhmann, N.: Ökologische Kommunikation. Kann die moderne Gesellschaft sich auf ökologische Gefährdungen einstellen? Opladen 1986, S. 46 - zitiert nach Starnitzke, D.: Diakonie als soziales System, S. 127.
48 Vgl. Starnitzke, D.: Diakonie als soziales System, S. 127.
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prozesses ist eine wachsende Autonomie der einzelnen Teilsysteme, welche ausschließlich von diesen selbst hergestellt und bewahrt wird. Dies hat meines Erachtens auf die Frage der gesamtsystemischen Integration Auswirkungen: einerseits muß wechselseitige Integration die Autonomie des jeweiligen funktional spezialisierten Teilsystems wahren, andererseits muß sich die Autonomie gerade in der Wahrnehmung der eigenen Funktion im Zusammenspiel mit anderen Teilsystemen zeigen und erweisen. Letztlich ist somit funktionale Differenzierung wiederum auf Integration angelegt und von ihr abhängig.
1.1.2 Kirche und Diakonie in der Systemtheorie
Auf diesen Grundlagen gilt es nun, die Rolle von Kirche und Diakonie in der luhmannschen Systemtheorie herauszuarbeiten. Dies kann weitgehend anhand der Beschreibung von Luhmann selbst in seinem ersten religionssoziologischen Hauptwerk Funktion der Religion geschehen, welches seinerseits zur ersten Phase seiner Theorieproduktion zählt und dem somit die Selbstreferent ialität als Modus der Systembildung noch nicht zugrunde liegt. Luhmanns Ausführungen gehen dabei von folgender Feststellung aus, die für seine religionssoziologischen Beiträge von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist: „Die gesellschaftsinterne Ausdifferenzierung [des Religionssystems, MR] heißt also keineswegs,. daß die Religion sich in die Kirche zurückzieht und sich fürderhin nur mit sich selbst beschäftigt.“ 49
Ansatzpunkt für das Verständnis von Religion, und damit auch von Kirche und Diakonie, hier ist dem entsprechend die Frage der Integration des Teilsystems Religion sowohl in das Gesamtsystem Gesellschaft wie auch mit der Umwelt, d.h. mit anderen Teilsystemen. Wie alle Teilsysteme der Gesellschaft hat auch die Religion ihre Funktion zunächst in zwei Richtungen zu erfüllen: Zum einen besitzt sie eine Funktion für die Bestandssicherung des Gesamtsystems Gesellschaft, zum anderen stellt sie ihre Spezialisierung für andere Teilsysteme zur Verfügung, die dadurch von entsprechenden Aufgaben entlastet werden. 50 Luhmann unterscheidet allerdings grundsätzlich drei Systemreferenzen: erstens die Beziehung des Systems zum Gesamtsystem, die „Funktion“, zweitens die Beziehung des Systems zu Systemen der eigenen Umwelt, die „Leistung“ und drittens die Beziehung des Systems zu
49 Luhmann, N.: Die Ausdifferenzierung der Religion, S. 262.
50 Vgl. Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 50.
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sich selbst, die „Reflexion“. 51 Diesen drei Systemreferenzen gemäß bildet das System je funktional zuständige Teilsysteme aus, die angewandt auf das Religionssystem „Kirche“, „Diakonie“ und „Theologie“ heißen.
a) Kirche als Funktion der Religion für die Gesellschaft
Mit dem Begriff Kirche bezeichnet Luhmann die Funktion des Religionssystems für das Gesamtsystem Gesellschaft. Diese besteht in ‘geistlicher Kommunikation’ 52 - gemeint ist damit, daß durch religiöse Sprache und Symbolbildung (insbesond ere die Rede von „Gott“) bislang Unerklärliches erklärt oder wenigstens erklärbar gemacht wird und damit eine Vorstellung davon möglich wird, - mit den Begriffen Luhmanns ausgedrückt - daß Religion die unbestimmbare Komplexität in bestimmbare oder bestimmte zu verwandeln vermag. 53 Gleichzeitig ist es aber das Problem der Religion, daß sie den umgekehrten Prozeß ebenfalls zu integrieren hat, nämlich das Bestimmte in einem gewissen Grad weiterhin unbestimmbar, d.h. offen und interpretierbar, zu halten und gerade keine endgültigen Bestimmungen zu liefern. 54 Diese „Kontingenzbewältigung“ 55 ermöglicht oder bewirkt damit die Konstitution von „Sinn“ für das Gesamtsystem. Es handelt sich um den „religiösen Kernbereich“ der Religion, dem demnach ein „funktionaler Primat“ zukommt. 56
51 Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 55f. Anzumerken ist, daß die Begrifflichkeit bei Luhmann nicht einheitlich ist. So spricht er auf S. 50 von „mindestens zwei Systemreferenzen“ und erwähnt diejenigen für das Gesamtsystem und diejenige für das Teilsystem, gemeint ist wohl die für die Umwelt. Auf S. 54f unterscheidet er dann „drei Typen von Systembeziehungen“, nämlich die zum Gesamtsystem, die zu Systemen der systeminternen Umwelt und die zu sich selbst, die er dann auf S. 56 als Funktion, Leistung und Reflexion bezeichnet. Diese Unterscheidung führt er dann grundsätzlich fort und kommt auf S. 261ff erneut darauf zurück. Da die beiden Unterscheidungen einander nicht widersprechen ist eine Entscheidung nicht erforderlich und wird im weiteren mit der Differenzierung in Funktion, Leistung und Reflexion gearbeitet, da sie für das Religionssystem die Wirklichkeit wohl angemessener wiedergibt.
52 Vgl. Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 56.
53 Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 20, 33.
54 Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 36f.
55 Vgl. Haslinger, H.: Diakonie zwischen Mensch, Kirche und Gesellschaft (1996), S. 229-231, vgl. Mette, N.: Kirchliches Handeln als „Kontingenzbewältigungspraxis“?(1978), Vgl. Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 182: „Verarbeitung von Kontingenzen“.
56 Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 57.
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b) Diakonie als Leistungen der Religion für die Umwelt
Unter Diakonie versteht Luhmann die „ Leistungen des Religionssystems, die anderen gesellschaftlichen Teilsystemen sowie personalen Systemen [d.h. Menschen, MR] zugute kommen“. 57 Es sind Leistungen, die sich von der Funktion als solcher insofern unterscheiden, als daß „die empfangenden Systeme nicht mit dem gesellschaftlichen System identisch sind“. Damit ist zwar die gesamtgesellschaftliche Funktion vorausgesetzt, zugleich aber auch außen vorgelassen, da die Diakonie als Leistung gegenüber anderen Systemen in der Umwelt auf deren ungelöste Probleme einzugehen hat. Insofern nimmt das Religionssystem „Zuständigkeiten für ‘Restprobleme’ oder Personbelastungen und Schicksale in Anspruch …, die in anderen Funktionssystemen erzeugt, aber nicht behandelt werden.“ Charakteristisch ist dabei, „daß sozialstrukturelle Probleme in personalisierter Form, also an Personen wahrgenommen werden“, was auch heißt, daß sie eben „nicht als sozialstrukturelle Probleme wahrgenommen werden“. Gerade der Begriff „Seelsorge“, mit dem Luhmann die Leistungen für individuelle (nicht sozialstrukturelle) Problemlagen der personalen Systeme bezeichnet, macht die personalisierte Form der Problembearbeitung deutlich. Seelsorge s teht bei Luhmann daher neben der Diakonie (beide zusammen faßt er als „Dienst“) 58 , könnte aber als Leistung für andere Systeme auch als Teil der Diakonie verstanden werden, bzw. umgekehrt könnte wegen der faktischen Personalisierung in der Problembearbeitung auch die Diakonie als Teil der Seelsorge angesehen werden 59 .
c) Theologie als Selbstreflexion des Religionssystems
Die Theologie erfüllt in diesem Kontext die Aufgabe der Selbstreflexion des Religionssystems, also der Rückbesinnung auf die systemspezifische Identität. Luhmann
57 Alle Zitate dieses Abschnittes: Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 57-58.
58 Vgl. Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 58.
59 Entgegen Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 58. Vgl. auch die Kritik von Steinkamp, H.: Diakonie -Kennzeichen der Gemeinde (1985), S. 19f (Anm. 6), der von der „Inkonsistenz“ des luhmannschen Diakoniebegriffs spricht. Das Problem liegt im Grunde darin, daß Luhmanns Grenzziehungen zwischen Diakonie und Kirche / Leistung und Funktion mit größeren Überschneidungsbereichen zu rechnen haben. Gerade „Seelsorge“, die Luhmann als „Leistung“ versteht, muß wohl beiden Bereichen, der Sorge um den einzelnen Menschen und damit der Diakonie, sowie der geistlichen Kommunikation und Kontingenzbewältigungspraxis und damit der Kirche, zugerechnet werden. Die Problematik liegt dabei darin, daß der Seelsorgebegriff (der im katholischen Bereich heute weitgehend vom Begriff „Pastoral“ abgelöst wurde) nicht nur die Individualseelsorge als einen Nebenbereich bezeichnet, sondern im Grunde für die Gesamtheit kirchlicher Tätigkeit verwendet wird.
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entwirft Theologie als „Systembetreuungswissenschaft“ 60 , die die interne Differenzierung des Religionssystems in Funktion, Leistung und Reflexion reflektiert. Sie wäre demnach „Reflexion des Verhältnisses von Kirche, Diakonie und Theologie im funktional ausdifferenzierten Religionssystem der modernen Gesellschaft“. Dieser Anspruch Luhmanns an die theologische Reflexion ist deshalb wegweisend für eine verstärkte Integration der Diakonie in die Theologie, angesichts der Tatsache, daß - wie Luhmann zutreffend feststelltdie Theologie eine größere Nähe zur Kirche, ihrer ‘geistlichen Kommunikation’ und ihrer ‘Funktion der Kontingenzbewältigung’ entwickelt hat, als zur Diakonie, die durch ihren engeren Kontakt zur gesellschaftlichen Umwelt auch stärker in die gesellschaftliche Dynamik und Pluralität verwickelt bzw. dieser unterworfen ist.
1.1.3 Sicherung des Systemzusammenhalts durch Balance und Interaktion - die systemtheoretische Verhältnisbestimmung von Kirche, Diakonie und Theologie
Daraus ergibt sich die Frage nach der Integration der drei Systemreferenzen. Diese Integration wird in der modernen ausdifferenzierten Gesellschaft durch den Begriff der „Säkularisierung“ umrissen, unter dem Luhmann „die gesellschaftstrukturelle Relevanz der Privatisierung religiösen Entscheidens“ 61 versteht; er bezeichnet damit im Blick auf das Religionssystem die Folgen „ein(es) primär funktional differenzierte(n) System(s), in dem jeder Funktions bereich höhere Eigenständigkeit und Autonomie gewinnt, aber auch abhängiger wird davon, daß und wie die anderen Funktionen erfüllt werden“ 62 . Die durch die Säkularisierung sich daher weiter verstärkende Differenzierung von Kirche, Diakonie und Theologie führt deshalb zu Konkurrenz und Konflikten zwischen den Teilsystemen des Religionssystems. Aufgrund der Privatisierung des Entscheidens kommt das Funktionssystem der geistlichen Kommunikation in eine Krisensituation, so daß dem Leistungssystem Diakonie ausgleichendermaßen eine höhere Plausibilität zugesprochen wird. Dabei führen die jeweiligen Primär-orientierungen einerseits zu unterschiedlichen Eigenproblemen, andererseits aber vor allem zur aufgabenspezifischen Notwendigkeit, sich den entsprechenden Erfordernissen und Fremderwartungen von der Gesellschaft her zu unterstellen, was die Diakonie als Leistung gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt in besonderem Maße betrifft. 63 Schließlich entsteht
60 Alle Zitate dieses Abschnittes: Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 266-268.
61 Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 232 (Hervorhebungen im Original).
62 Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 255.
63 Vgl. Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 59, 268.
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daraus ein „Relationierungsproblem“ 64 zwischen den einzelnen Bereichen im differenzierten Religionssystem, d.h. genau das Problem, wie die drei Funktionsbereiche aufeinanderbezogen (‘miteinander integriert’) bleiben. Angesichts dessen hält Luhmann die „Balancierung“ zwischen Funktion, Leistung und Reflexion für erforderlich. Zwar mache die Komplexität des Systems individuelle Schwerpunktsetzungen in einem der drei Bereiche notwendig, allerdings so daß keine gegenseitigen Grenzüberschreitungen stattfinden: die Theologie ist nicht für diakonische Aufgaben zuständig, noch die Diakonie für gesamtgesellschaftliche Sinnfragen, etc. Entscheidend ist dabei jedoch, daß die „Interdependenzen des Systems“ dadurch nicht bedenklich „gestört“ werden, da sonst soziale Konflikte sowie Orientierungs- und Motivationsprobleme produziert würden. 65
Aus dieser Problemanalyse Luhmanns leitet sich damit umgekehrt ab, daß diese Interdependenzen immer wieder hergestellt oder regeneriert werden müssen, also Integration erforderlich ist. Funktionale Innendifferenzierung des Religionssystems ist damit zwar unerläßlich, darf jedoch nicht zu einem beliebigen Auseinanderdriften oder gar zur Abspaltung der jeweiligen Teilfunktionen führen. 66 Gerade in der Balance zwischen Eigenständigkeit und Kooperation besteht demnach aus systemtheoretischer Perspektive die Aufgabe einer kontinuierlichen Verhältnisbestimmung und Kooperation zwischen den beiden Strukturen des Religionssystems: der Diakonie und der Kirche.
Geht es allerdings nicht nur um eine abstrakte Verhältnisbestimmung, sondern auch um die Art und Weise der praktischen Realisierung, können allgemeine Aussagen Luhmanns über Die Organisierbarkeit von Religionen und Kirchen herangezogen werden. Demnach bedarf es nach Luhmann nämlich nicht nur der Kooperation oder Interaktion als solcher, noch reicht eine bloße Kooperationsfähigkeit aus; sondern es ist insbesondere eine „Organisiertheit der Interaktionsbereitschaft“ erforderlich. 67 Diese stellt eine typisch innersystemische - und zugleich selbstreferentielle und daher die alleinig mögliche - Reaktionsebene des Systems auf seine Umwelt bzw. des Teilsystems auf andere Teilsysteme dar, denn das Einzelsystem kann ja keinem anderen System die Interaktion verordnen oder aufzwingen. Zugleich stellt sich eine solche organisierte Interaktionsbereitschaft als Voraussetzung für die Planbarkeit und Steuerung von Kooperationsprozessen dar, ohne daß dadurch ein Organisationsgrad von
64 Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 268.
65 Vgl. zum vorhergehenden insgesamt: Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 270.
66 Diese Konsequenz läßt sich insbesondere in der ersten Phase von Luhmanns Systemtheorie ableiten, ist aber auch nach der „autopoietischen Wende“ nicht ausgeschlossen.
67 Luhmann, N.: Die Organisierbarkeit von Religionen und Kirchen (1972), S. 265.
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Interaktion erforderlich wäre, der selbst wieder zur Systembildung führen würde und der zugleich die Chancen nicht-organisierter Interaktion ausschließen würde. ‘Organisiertheit der Interaktions bereitschaft’ könnte im vorliegenden Zusammenhang demnach als Grundlage eines Steuerungsmechanismus eigener Art angesehen werden, welcher eine kontinuierliche und regelmäßige Kooperation ermöglicht, durch die die inneren Interdependenzen des Religions systems operationalisiert werden, und welcher damit dessen Stabilität zu gewährleisten vermag. 68
Für die hier verfolgte Frage der Verhältnisbestimmung von Diakonieverbänden und Kirchengemeinden können aus dieser theoretisch-abstrakten Argumentation m.E. die f olgenden konkreten Aspekte abgeleitet werden: Einerseits gilt es, die Ausdifferenzierung und funktionale Spezialisierung der Diakonie in ihrer wohlfahrtsverbandlichen Organisationsform grund sätzlich anzuerkennen und gleichermaßen ist dabei auch nach der funktionalen Spezialisierung von Kirchengemeinden zu fragen. Andererseits ist es aber auch notwendig, sowohl die Diakonie immer wieder auf die Kirchenstruktur zurückzuverweisen, als auch die Kirchenstruktur auf die Struktur der Diakonieverbände zurückzubinden 69 - zumindest sofern die gemeinsame Zugehörigkeit zum Religionssystem gewahrt bleiben soll. Kirchengemeinden und Diakonieverbände als die beiden zentralen Grundexistenzweisen des Funktions- und des Leistungs systems der Religion müssen daher kontinuierlich miteinander in Kooperation treten, was voraussetzt, daß sie zunächst entsprechende Kooperations strukturen entwickeln müssen. Bei solchen muß es sich dann vornehmlich um eine ‘organisierte Kooperationsbereitschaft’ handeln, d.h. konkret, daß die Herausbildung eines dafür zuständigen Aufgabenfeldes (wie beispielsweise das ‘Referat Gemeindecaritas’ in den meisten Diözesanbzw. Kreiscaritasverbänden) allein nicht ausreichend ist, sondern daß es sich gerade auch um eine Querschnittsaufgabe aller Bereiche handelt im Sinne einer grundsätzlichen Gemeinde-orientierung der Fachdienste. Dasselbe ist analog auf die kirchlichen Gemeinden zu übertragen, denen diese Grundstruktur einer ‘organisierten Kooperationsbereitschaft’ insofern entgegenkommt, als sich f ür die Gemeinden die Frage der Zusammenarbeit mit den Diakonieverbänden häufig aus kleineren Möglichkeiten und Fragen im Alltag und seltener von ausgesprochenen Kooperations projekten her stellt. Kooperation (gar institutionalisierte Kooperation) ordnet sich damit grundsätzlich der konkreten pastoralen oder diakonischen
68 Vgl. dazu Luhmann, N.: Die Organisierbarkeit von Religionen und Kirchen, S. 275f.
69 Etwa im Sinne der (theologisch begründeten) Forderung Moltmanns nach der „Diakonisierung der Gemeinde und Gemeindewerdung der Diakonie“. Vgl. Moltmann, J.: Diakonie im Horizont des Reiches Gottes (1984), S. 36.
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Arbeit in den Gemeinden unter, so daß es also auch hier vorrangig um die grundsätzliche Kooperations bereitschaft der Gemeinden insgesamt, ihrer ehrenamtlichen und insbesondere aller ihrer hauptamtlichen Pastoralen Mitarbeiter geht.
Die gegenseitige Verweisung theoretisch zu reflektieren sowie auch in ihrer praktischen Verwirklichung zu erforschen und voranzubringen, ist Aufgabe der Theologie, womit sich auch das Selbstverständnis der vorliegenden Arbeit als authentisch theologische Arbeit beschreiben läßt, obwohl deren Arbeitsweise zugleich weitgehend sozialwissenschaftlichen Mustern folgt. Diese Verweisung geschieht dabei nicht entgegen, sondern gerade aufgrund der jeweiligen Autonomie u nd Spezialisierung von Diakonie und Kirche - nicht zum Selbstzweck, sondern aus dem Interesse an der Stabilität des Religionssystems insgesamt -und schließlich nicht als Vermischung der jeweiligen Aufgabenbereiche, sondern gerade als sachgerechte Wahrnehmung einer zugleich geistlichen als auch sozialen Kontingenzbewältigung und damit Sinnkonstitution. An letzterem wird deutlich, daß Diakonie auch eine Sinnfunktion für das Gesamtsystem und Kirche auch Leistungen für die Umwelt des Religionssystems bereitstellen. 70
1.1.4 Problematisierung der systemtheoretischen Argumentation
Gerade diese Behauptung führt allerdings dazu, Luhmanns Konzeption kritisch zu hinterfragen. Zwar spricht er von der Bedeutung der Ausgewogenheit unter den drei Teilsystemen, jedoch ist in seiner Begrifflichkeit von Funktion und (Transfer-)Leistung ein Gefälle impliziert, das die Funktion als das „eigentliche“, als die „identitätskonstitutive Funktion“ 71 versteht, der ein „funktionaler Primat“ 72 zukommt. Damit wird der Diakonie gerade dieser Stellenwert abgesprochen, was in zweifacher Hinsicht zu kritisieren ist: In Politik und gesellschaftlicher Öffentlichkeit wird die Diakonie nicht nur im Blick auf einzelne Teilsysteme, sondern allgemein als vorrangig eingeordnet; die diakonische „Leistung“ ist oft der Grund, weshalb der Religion Legitimität und öffentliche Anerkennung gezollt wird. Andererseits definieren Theologen gerade auch die Kirche als solche als Diakonie an der Gesellschaft. Darüber hinaus muß nach Haslinger der Primat der Funktion nicht als
70 Vgl. Anm. 59.
71 Haslinger, H.: Diakonie zwischen Mensch, Kirche und Gesellschaft, S. 233.
72 Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 57.
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zwingende Konsequenz der luhmannschen Systemtheorie angesehen werden 73 , weshalb er Luhmann vorwirft, er erhebe „Beobachtungen der Praxis in den Rang normierender Vorgaben“ 74 . Insofern bleiben die Aussagen über einen Vorrang auch analytisch umstritten, wenn auch darauf zu achten ist, daß die Behauptung eines Primats der Diakonie seitens der Praktischen Theologie in der Regel konzeptionell und damit kontrafaktisch ist. Des weiteren weist die systemtheoretische Argumentation der Diakonie im Grunde eine systemstabilisierende Rolle zu, so daß deren sozialintegrativer und sozialkritischer Anspruch konterkariert wird. Die Frage ist daher, inwiefern die Systemtheorie wirklich für eine Begründung der Vernetzung von Diakonieverbänden und Kirchenstruktur hilfreich ist und inwiefern nicht. Das grundsätzliche Problem einer systemtheoretischen Begründung der Integration liegt dabei in dem statischen Charakter des Begriffs System. Dies liegt wesentlich darin begründet, daß für Luhmann die System- Umwelt-Differenz „das konstituierende Denkschema jeder Art von Systemtheorie“ 75 darstellt und damit die jeglicher gesellschaftlichen Systembildung zugrundeliegende Interaktion von Menschen diesem Paradigma de facto untergeordnet wird. 76 Interaktion wird von Luhmann sehr eng auf der Ebene „wechselseitiger Wahrnehmung unter Anwesenden“ verstanden, wovon er lediglich die Gesellschaft als umfassendes und die Organisation als mitgliedschaftsbezogenes und formalisiertes Sozialsystem abgrenzt. 77 Somit gerät in der systemtheoretischen Sichtweise Luhmanns aus dem Blick, daß die Integration unterschiedlicher Teilsysteme eines Systems, beispielsweise der Diakonieverbände und der Kirchengemeinden, sowie deren Kooperation und Vernetzung nicht allein durch systemische Vorgänge, sondern eben wesentlich auch durch die Interaktion und Kooperation der in den beteiligten Sozialsystemen agierenden und interagierenden
73 Vgl. Haslinger, H.: Diakonie zwischen Mensch, Kirche und Gesellschaft, S. 242: „Es wäre hingegen gerade im Rahmen des systemtheoretischen Grundaxioms, der Reduktion von Komplexität, theoretisch auch denkbar, die diakonische Tätigkeit der Kirche als deren primäre Funktion und somit als Verwirklichungsort des spezifisch Religiösen zu behaupten.“
74 Haslinger, H.: Diakonie zwischen Mensch, Kirche und Gesellschaft, S. 240. Dazu ist anzumerken, daß Luhmann nicht absichtlich normativ vorgeht; allerdings stellt Luhmann zu wenig heraus, daß es sich um (nur) gegenwartsbezogene Analysen handelt, was dazu f ührt, daß sie aufgrund des der Systemtheorie anhaftenden statischen Charakters dann als überzeitliche und damit normative Feststellungen erscheinen.
75 Luhmann, N.: Funktion der Religion, S. 73.
76 So werden Personen als „personale Systeme“ selbst wiederum als Umwelt eines sozialen Systems und nicht als dessen Teil (Subsystem) betrachtet. Soziale und personale Systeme erscheinen daher als getrennt, wobei die personalen Systeme den sozialen zwar in ihrem Sinnbezug ähnlich sind, gegenüber ihnen aber auch nachrangig behandelt werden. Vgl. Treibel, A.: Einführung in soziologische Theorien, S. 29-31.
77 Vgl. Luhmann, N.: Die Organisierbarkeit von Religionen und Kirchen, S. 247-248.
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Menschen realisiert wird. 78 Das bedeutet, daß die Personen und ihre Interaktionen stärker als das tragende Fundament in der Bildung und Vernetzung von Sozialsystemen größerer wie kleinerer Reichweite anerkannt werden müssen. Wenn auch auf der Basis der Systemtheorie entsprechende systemsteuernde Mechanismen zwischen den unterschiedlichen Subsystemen des Religionssystems - beispielsweise zwischen Kirchenstruktur und Diakonieverbändenzum Tragen kommen, so bleibt auch hier festzuhalten, daß diese sich weitgehend auf institutionalisierte, verrechtlichte und dementsprechend bürokratisierte und formalisierte Akte beschränken. 79 Die Konkretisierung und Realisierung der Frage nach der Vernetzung von Kirchengemeinden und Diakonieverbänden bleibt damit allerdings letztlich unbeantwortet. Dennoch bleibt festzuhalten, daß solche Vernetzung sich systemtheoretisch als erforderlich erwiesen hat und mit dem Konzept der ‘organisierten Kooperationsbereitschaft’ als operationalisierbar vorgestellt wurde, was trotz aller Kritik die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dieser Frage aus systemtheoretischer Perspektive unterstreicht . . Unter Aufnahme dieser Kritikpunkte muß in den weiteren Argumentations strängen darauf geachtet werden, daß abstrakte und statische Sichtweisen vermieden werden und stattdessen die Bezüge zwischen Gemeinden und Diakonieverbänden gerade von der inter-aktiven und dyna mischen Beteiligung von Menschen her zu entwerfen versucht werden. Dies wird mitunter dadurch erreicht, dass die folgenden pastoraltheologischen und
sozialarbeitstheoretischen Begründungsversuche auch in ihrer handlungswissenschaftlichen Komponente zum Tragen kommen. Beide Perspektiven werden hier verstanden als die den ausgebildeten hauptberuflichen Mitarbeitern in Gemeindepastoral und diakonieverbandlicher Sozialarbeit zugrundeliegenden Korrespondenzwissenschaften, von denen her sie ihr berufliches Handeln leiten lassen und fortentwickeln. Auch auf diesem Hintergrund betrachtet nehmen die folgenden Überlegungen die in diesem Feld handelnden Personen in ihrer Relevanz für Kooperation und Vernetzung ernst.
78 Dies wird zwar bei Luhmann, N.: Die Organisierbarkeit von Religionen und Kirchen, S. 275 thematisiert, jedoch handelt es sich nicht um eine durchgängige Perspektive seiner Argumentation.
79 Vgl. dazu Broll, B.: Steuerung kirchlicher Wohlfahrtspflege durch die verfaßten Kirchen (1999), S. 347-370.
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Markus Raschke, 2001, Kooperation und Vernetzung von Kirchengemeinden und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, München, GRIN Verlag GmbH
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