II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis V
1. Einleitung - 1 -
11. Problemstellung der Arbeit - 1 -
12. Ziel der Arbeit - 2 -
13. Gang der Arbeit - 2 -
2. Abgrenzung der Begrifflichkeiten, historische
Entwicklung und grundlegende Definitionen - 3 -
21. Ursprung und Begriff der Geldwäsche - 3 -
22. Modell der Geldwäsche - 4 -
23. Historische Entwicklung der Bekämpfung der Geldwäsche - 5 -
231. Internationale Geldwäschebekämpfung - 5 -
2311. Vereinte Nationen - 5 -
2312. G7 - 5 -
2313. FATF - 6 -
2314. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht - 6 -
2315. Europarat - 7 -
2316. Europäische Gemeinschaft - 7 -
23161. Erste EG-Geldwäscherichtlinie - 7 -
23162. Zweite EG-Geldwäscherichtlinie - 8 -
23163. Dritte EG-Geldwäscherichtlinie - 9 -
232. Nationale Geldwäschebekämpfung - 9 -
24. Die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten in Kreditinstituten - 11 -
241. Verpflichtung der Kreditinstitute - 11 -
242. Organisatorische Pflichten - 12 -
2421. Geldwäschebeauftragter - 12 -
2422. Schulungsmaßnahmen - 14 -
2423. Gefährdungsanalyse - 15 -
24231. Bedeutung der Gefährdungsanalyse - 15 -
24232. Ziel der Gefährdungsanalyse - 16 -
III
24233. Anfertigung der Gefährdungsanalyse - 16 -
242331. Umfang der Gefährdungsanalyse - 16 -
242332. Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Risikosituation - 17 -
242333. Erfassung und Identifizierung der Risiken - 18 -
242334. Bewertung und Kategorisierung der Risiken - 19 -
243. Sicherungsmaßnahmen - 21 -
2431. Monitoring - 21 -
2432. Sorgfaltspflichten - 24 -
24321. Allgemeines - 24 -
24322. Allgemeine Sorgfaltspflichten - 24 -
24323. Vereinfachte Sorgfaltspflichten - 27 -
24324. Verstärkte Sorgfaltspflichten - 27 -
244. Sonstige Pflichten - 29 -
2441. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht - 29 -
2442. Verdachtsanzeigepflicht - 30 -
3. Prüfung der Anti-Geldwäsche-Organisation durch die Interne
Revision und die gesetzliche Abschlussprüfung - 30 -
31. Allgemeines - 30 -
311. Begriff der Internen Revision - 30 -
312. Begriff der gesetzlichen Abschlussprüfung - 31 -
32. Rechtliche Grundlagen der Prüfung - 31 -
321. Interne Revision - 31 -
322. Gesetzliche Abschlussprüfung - 32 -
33. Aufgaben und Ziele der Prüfung - 32 -
331. Interne Revision - 32 -
332. Gesetzliche Abschlussprüfung - 33 -
34. Prüfung der Anti-Geldwäsche-Organisation - 33 -
341. Allgemeines - 33 -
342. Prüfungsplanung - 34 -
3421. Vorbereitende Maßnahmen und Prüfungshandlungen - 35 -
34211. Geschäftstätigkeit und Kundenstruktur - 35 -
34212. Prüfung der Gefährdungsanalyse - 35 -
IV
342121. Prüfungsziel - 35 -
342122. Prüfungsansatz - 37 -
342123. Prüfungsdurchführung - 37 -
3422. Entwicklung einer Prüfungsstrategie und eines
Prüfungsprogramms - 39 -
343. Prüfungsdurchführung - 41 -
3431. Prüffeld Geldwäschebeauftragter - 41 -
3432. Prüffeld Interne Grundsätze, Richtlinien und Arbeitsanweisungen - 43 -
3433. Prüffeld Mitarbeiterzuverlässigkeit und Mitarbeiterschulungen - 46 -
3434. Prüffeld Interne Revision - 49 -
3435. Prüffeld Monitoring - 51 -
3436. Prüffeld Know Youur Customer Prinzip - 53 -
3437. Prüffeld Sonstige Pflichten - 55 -
344. Berichterstattung - 56 -
4. Fazit und Ausblick - 57-
Verzeichnis der Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsanweisungen
und Standards IX
Literaturverzeichnis XII
V
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz Art. Artikel Aufl. Auflage
AT Allgemeiner Teil
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaKred Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BDO Banken und Sparkassen (Zeitschrift) BGBl Bundesgesetzblatt BKA Bundeskriminalamt BKR Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht
BT Besonderer Teil BT-Drs. Bundestags-Drucksache bzw. beziehungsweise
d.h. das heißt DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
EDV Elektronische Datenverarbeitung EG Europäische Gemeinschaft
EIB Europäische Investitionsbank EU Europäische Union EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWR Europäischer Wirtschaftsraum
f. folgende ff. fortfolgende
VI
FATF Financial Action Task Force on Money Laundering FIU Financial Intelligence Unit
G-10 Group of Ten G-7 Gruppe der Sieben gem. gemäß GwBekErgG Geldwäscheergänzungsbekämpfungsgesetz GwG Geldwäschegesetz
HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber
i.d.R. in der Regel I.S.d. Im Sinne der/des IDW Institut der Wirtschaftsprüfer Deutschland e. V. IIR Deutsches Institut für Interne Revision IKS Internes Kontrollsystem IW Institut der deutschen Wirtschaft
JR Juristische Rundschau (Zeitschrift)
KWG Kreditwesengesetz
lit. litera Lfd. Laufende
MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement
NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
VII
Nr. Nummer NWB Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift)
o.V. ohne Verfasser OECD Organization for Economic Cooperation and Development OrgGK Gesetz zur Bekämpfung des illegalen
PEP Politisch exponierte Person PrüfbV Prüfungsberichtsverordnung PS Prüfungsstandard
Rn. Randnummer
S. Seite sog. so genannt(er) StGB Strafgesetzbuch
Tz. Textziffer
u.a. unter anderem USA United States of America
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz Vgl. Vergleiche VN Vereinte Nationen VÖB Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
WM Wertpapier-Mitteilungen (Zeitschrift)
VIII
WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
z. B. zum Beispiel ZBB Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZIR Zeitschrift interne Revision ZKA Zentraler Kreditausschuss ZRFC Risk, Fraud & Compliance (Zeitschrift)
- 1 -
1. Einleitung
11. Problemstellung der Arbeit
Kreditinstitute sind in besonderem Maße geeignet, zu Zwecken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung sowie anderer betrügerischer Handlungen missbraucht zu werden 1 . Dies hat sowohl Auswirkungen auf das betroffene Kreditinstitut selbst, als auch auf die gesamte Volkswirtschaft 2 . So schätzt der Internationale Währungsfonds den jährlichen Gewinn aus illegalen Operationen auf ca. 500 Milliarden US-Dollar, was ca. 2 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts entspricht 3 .
Auf Grund dessen ist es notwendig, dass die Nationalstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um das Ausmaß dieser betrügerischen Handlungen einzudämmen bzw. sie von Beginn an zu verhindern. In Deutschland geschieht dies vor allem durch die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) und des Kreditwesengesetzes (KWG). Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (GwBekErgG) vom 13. August 2008 kam es zu einer Änderung zahlreicher Vorschriften des GwG und des KWG 4 sowie zur Einführung neuer Rechte und Pflichten 5 . Diese haben sowohl Auswirkungen auf die Kreditinstitute 6 als auch auf die Tätigkeit der Internen Revision und der gesetzlichen Abschlussprüfung 7 .
1 Vgl. Bongard, K., 2001, S. 73.
2 Vgl. Schneider, F./Dreer, E./Riegler, W., 2006, S. 137-144.
3 Vgl. http://www.risiko-manager.com/index.php?id=162&tx_ttnews[swords]= Sicherheitsrisiken%20r%FCcken%20in%20den%20Fokus%20deutscher%20Kreditinstitute&tx_tt news[tt_news]=10686&tx_ttnews[backPid]=163&cHash=11c6678595 (Stand: 30.03.2010).
4 Auf Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) soll im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen werden.
5 Vgl. Auerbach, D., 2009, S. 1101; Kütting, C., 2009, S. 1134; http://www.wpk.de/pdf/WPK-Bekaempfung_der_Geldwaesche-Anwendungshinweise.pdf (Stand: 30.03.2010).
6 Auf andere Verpflichtete i.S.d. § 2 Abs. 1 GwG soll im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen werden.
7 Vgl. Auerbach, D., 2009, S.1101; Köhling, L./Rößler, G., 2009, S. 45-46.
- 2 -
12. Ziel der Arbeit
Ziel der Arbeit ist es, den aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften sowie branchen- und institutsspezifische Empfehlungen und Vorgaben zur Verhinderung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und betrügerischer Handlungen zu Lasten der Kreditinstitute darzustellen. Des Weiteren sollen die hierzu von den Kreditinstituten ergriffenen Maßnahmen und deren Umsetzung dargestellt werden. Ferner soll auf die Prüfung der Umsetzung dieser Maßnahmen durch die Interne Revision sowie durch die gesetzliche Abschlussprüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eingegangen werden.
13. Gang der Arbeit
In Kapitel 2 werden zunächst der Ursprung und die Bedeutung der Geldwäsche dargestellt. Anschließend wird anhand eines Modells aufgezeigt, wie Geldwäsche durchgeführt wird. Daraufhin wird unter Berücksichtigung der wichtigsten nationalen als auch internationale Konzepte und Standardsetter die Bekämpfung der Geldwäsche veranschaulicht 8 . An dieser Stelle werden zudem einige grundlegende Definitionen vorgestellt, welche für das weitere Verständnis notwendig sind. Im Anschluss daran werden die einzelnen Pflichten, deren Zweck sowie deren Umsetzung in Kreditinstituten dargestellt.
In Kapitel 3 wird auf die Prüfung der institutsinternen Maßnahmen und deren Umsetzung durch die Interne Revision und die gesetzliche Abschlussprüfung eingegangen sowie auf die Frage inwiefern die Interne Revision sowie die gesetzliche Abschlussprüfung hierzu verpflichtet sind. Zunächst werden ihre grundsätzlichen Aufgaben und Ziele erläu-
8 Im Sammelbegriff für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige betrügerische Handlungen zu Lasten der Kreditinstitute verwendet, es sei denn sie werden explizit erwähnt.
- 3 -
tert. Geldwäsche eingegangen. Dabei werden sowohl die Prüfungsplanung, als auch die Prüfungsdurchführung sowie die Berichterstattung erörtert. Prüfungsart und -umfang werden dargestellt. Hierfür werden vor allem gesetzliche Vorgaben sowie branchen- und institutsspezifische Empfehlungen und Vorgaben herangezogen.
In Kapitel 4 wird schließlich eine Zusammenfassung gegeben sowie ein Fazit gezogen.
2. Abgrenzung der Begrifflichkeiten, historische Entwicklung und grundlegende Definitionen
21. Ursprung und Begriff der Geldwäsche
Der Begriff ÄGeldwäsche³ soll einer Legende nach in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts in den USA entstanden sein und auf Al Capone zurückgehen, der illegale Gelder aus der Prohibition in Waschsalons investiert habe, um deren wahre Herkunft zu verschleiern 9 . Diese umgangssprachliche Definition des Begriffs Geldwäsche, als Verschleiern und Vorbeischleusen von Geldern, ist allerdings nur bedingt mit der kriminologischen und gesetzlichen Definition deckungsgleich 10 . In kriminologischer Hinsicht beschreibt Geldwäsche einen Vorgang, der dazu dient, Spuren von aus Straftaten stammenden Vermögensgegenständen zu verschleiern oder zu verwischen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder als scheinbar legales Vermögen im regulären Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzubringen 11 .
9 Vgl. Schmitt, H.-J., 2008, S. 11; http://www.zeit.de/2004/48/G-Geldw_8asche-Kasten?page=all (Stand: 30.03.2010).
10 Vgl. Vogt, S., 2006, §1 Rn. 1.
11 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 3; Vogt, S., 2006, § 1 Rn. 1.
- 4 -
Den erfordert, im Gegensatz zur kriminologischen Definition, dass die illegal erlangten Vermögensgegenstände aus einer der in § 261 StGB genannten Vortaten stammen 12 .
22. Modell der Geldwäsche
Die Möglichkeiten, Geldwäsche zu betreiben, sind nahezu unerschöpflich; daher gibt es mehrere Modelle, die versuchen, Geldwäsche abzubilden 13 . Nachfolgend wird das beherrschende Drei-Phasen-Modell der US-Zollbehörde vorgestellt, welches auf den Erfahrungen aus der Bekämpfung des Drogenhandels beruht 14 .
In der ersten Phase, dem sog. Placement, werden die aus illegalen Handlungen erlangten Vermögenswerte durch Ausnutzung der Einzahlungswege von Kreditinstituten und sonstigen Unternehmen, von Bargeld zu Buchgeld transferiert.
In der zweiten Phase, dem sog. Layering, wird versucht, die ursprüngliche Herkunft der Gelder zu verschleiern, indem z.B. komplexe, länderübergreifende Finanztransaktionsketten, unter Einbeziehung von Offshore-Finanzplätzen 15 , durchgeführt werden 16 .
In der dritten Phase, der sog. Integration, erfolgt die Einschleusung der Vermögensgegenstände zurück in den legalen Finanzkreislauf 17 . Dies
12 Vgl. Vogt, S., 2006, §1 Rn. 4.
13 Vgl. Schneider, F./Dreer, E./Riegler, W., 2006, S. 31.
14 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 7; Vogt, S., 2006, § 2 Rn. 1.
15 Als Offshore-Finanzplätze werden alle internationalen Finanzplätze bezeichnet, die sich durch besonders günstige Standorteigenschaften auszeichnen, insb. steuerl icher und/oder aufsichtsrechtlicher Art.
16 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 10; Schneider, F./Dreer, E./Riegler, W., 2006, S. 33; Vogt, S., 2006, § 2 Rn. 3.
17 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 11; Schneider, F./Dreer, E./Riegler, W., 2006, S. 34; Vogt, S., 2006, § 2 Rn. 4.
- 5 -
geschiehtvestitionen am Aktien- oder Immobilienmarkt 18 .
Zu Beginn der 90er Jahre wurde versucht, die Geldwäsche bereits in der Phase des Placements zu erkennen und zu bekämpfen, da in dieser Phase das größte Entdeckungsrisiko und somit die besten Zugriffsmöglichkeiten bestehen; mittlerweile rücken allerdings auch die Phasen des Layering und der Integration immer weiter in den Fokus der Geldwäschebekämpfung 19 .
23. Historische Entwicklung der Bekämpfung der Geldwäsche
231. Internationale Geldwäschebekämpfung
2311. Vereinte Nationen
Die internationale Geldwäschebekämpfung hat ihren Ursprung bei den Vereinten Nationen (VN), welche seit Beginn der 80er Jahre mehrere Konventionen verabschiedet haben, welche weitreichende Bedeutung für die Entwicklung einer Rechtssetzung im Bereich der Geldwäschebekämpfung haben 20 . So wurde mit Verabschiedung des Wiener Übereinkommens gegen den illegalen Drogenhandel vom 19. Dezember 1988 erstmalig die Verpflichtung zur Verhinderung der Geldwäsche aus dem Drogenhandel festgehalten 21 .
2312. G7
Ein weiterer Initiator der Geldwäschebekämpfung waren die G7-Staaten, welche sich im Jahr 1989 darauf einigten, die Ansätze des
18 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 11; Vogt, S., 2006, § 2 Rn. 4.
19 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 8; Vogt, S., 2006, § 2 Rn. 7.
20 Vgl. Achtelik, O. C./Ganguli, I., 2008 Rn. 7.
21 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 56.
- 6 -
Wiener 22 .für gründeten sie eine ad hoc-Expertengruppe, die Financial Action Task Force (FATF), welche Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche entwickeln sollte 23 .
2313. FATF
Die FATF ist ein zwischenstaatliches Gremium mit dem Ziel der Entwicklung und Förderung einer international einheitlichen Strategie sowie Standards zur Geldwäschebekämpfung in ihren Mitgliedsstaaten 24 . Im Jahr 1990 veröffentlichte die FATF einen 40 Empfehlungen umfassenden Bericht zur Bekämpfung der Geldwäsche, welcher im Jahr 2003, unter Berücksichtigung eines risikobasierten Ansatzes, überarbeitet und im Jahr 2004 um acht Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ergänzt wurde 25 . Diese Empfehlungen nehmen bis heute eine zentrale Rolle im Rahmen der Geldwäschebekämpfung ein 26 .
2314. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss, der 1974 von den G10-Staaten gegründet wurde und sich mit bankenaufsichtsrechtlichen Fragen beschäftigt, verabschiedete am 12. Dezember 1988 die Baseler Grundsatzerklärung, deren Inhalt darin bestand, wesentliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zusammenzustellen 27 .
22 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 57.
23 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 57.
24 Vgl. Achtelik, O. C./Ganguli, I., 2008 Rn 8.
25 Vgl. Achtelik, O. C./Ganguli, I., 2008 Rn 9; Bülte, J., 2010, Rn. 154; OECD, 2000, S. 26.
26 Vgl. Achtelik, O. C./Ganguli, I., 2008 Rn 9.
27 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 66.
- 7 -
Seitdem vor allem die Einführung des Regelwerks zur Kenntnis der Kundenidentität und die Ergänzung des Konzepts des Know Your Customer-Prinzips(KYC) zu nennen sind 28 .
2315. Europarat
Die europäische Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche findet ihren Ursprung im Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vom 8. November 1990 29 . Das Übereinkommen wurde von der Bundesrepublik Deutschland am selben Tag unterzeichnet, allerdings erst am 9. April 1998 ratifiziert 30 . Es diente als vertragliche Grundlage für eine umfassende internationale Kooperation zur Bekämpfung der Geldwäsche, was vor allem an der Beteiligung von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten wie Australien, Kanada oder USA zu erkennen ist 31 . Ziel des Übereinkommens war es eine, möglichst umfassende Gewinnabschöpfung zu erreichen 32 .
2316. Europäische Gemeinschaft
23161. Erste EG-Geldwäscherichtlinie
Kurze Zeit später, am 10. Juni 1991, wurde die sog. EG-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche erlassen 33 . Der Grund für den Erlass dieser Richtlinie war die Befürchtung der EG, dass das Finanzsystem durch Geldwäsche Scha-
28 Vgl.
29 Vgl. Schmitt, H.-J., 2008, S. 21.
30 Vgl. Jekewitz, J., 2006, § 9 Rn. 9.
31 Vgl. Bongard, K., 2001, S. 267; Grotz, M., 1991, S. 183.
32 Vgl. Grotz, M., 1991, S. 183.
33 Vgl. 91/308/EWG, 1991, S. 1.
- 8 -
den 34 .her sollten die Mitgliedsstaaten gem. Art. 2 der Richtlinie die Geldwäsche untersagen 35 . Da der Schutz der Finanzsysteme nur durch die Zusammenarbeit von Behörden, der Kredit- und Finanzinstitute sowie der Aufsichtsorgane zu bewältigen war, wurden in der Richtlinie zahlreiche detaillierte Verpflichtungen genannt, die von den Verpflichteten umzusetzen waren 36 . Hierzu zählen vor allem die Legitimationspflicht, Kopier- und Aufbewahrungspflicht, Meldepflicht, Anhaltepflicht und die Verschwiegenheitspflicht 37 . Zudem wurde darauf hingewiesen, welche Transaktionen und Geschäfte erhöhter Aufmerksamkeit bzw. einer besonderen Prüfung durch das Kreditinstitut bedürfen 38 . Mit dieser Richtlinie wurde ein Großteil der 40 Empfehlungen der FATF in verbindliche Rechtsvorschriften umgewandelt 39 .
23162. Zweite EG-Geldwäscherichtlinie
Mit Einführung der zweiten EG-Geldwäscherichtlinie vom 4. Dezember 2001 wurde die erste EG-Geldwäscherichtlinie weitestgehend modifiziert 40 . So wurde der Katalog der für Geldwäsche relevanten Vortaten erweitert und auf Grund der Terroranschläge vom 11. September 2001 eine stärkere Beachtung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung festgelegt 41 . Weiterhin wurden insbesondere die Kundenidentifizierungspflichten und der Kreis der Verpflichteten erweitert sowie die Schaffung interner Kontroll- und Meldeverfahren verpflichtend beschlossen 42 .
34 Vgl. 91/308/EWG, 1991, S. 2.
35 Vgl. Braumüller, P., 1999, S. 643; 91/308/EWG, 1991, S. 2.
36 Vgl. Schmitt, H.-J., 2008, S. 22.
37 Vgl. Schmitt, H.-J., 2008, S. 22.
38 Vgl. Schmitt, H.-J., 2008, S. 23; 91/308/EWG, 1991, S. 3.
39 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn.72.
40 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 73.
41 Vgl. Herzog, F., 2010, Einleitung Rn. 73.
42 Vgl. 2001/97/EG, 2001, S. 5.
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Danijel Lazar, 2010, Die Überwachung der Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes und der §§ 25 b – h Kreditwesengesetz in Kreditinstituten durch die Interne Revision und die gesetzliche Abschlussprüfung, München, GRIN Verlag GmbH
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