Inhaltsverzeichnis
Einleitung 4
Kurzer Abriss über die Geschichte der Tonaufzeichnung seit dem
19. Jahrhundert 7
1. Tondokumente in Kommunalarchiven 10
1.1. Ergebnis einer Umfrage über den Sachstand der
Tonträgerüberlieferung und deren Umgang in aus-
gewählten deutschen Kommunalarchiven 10
1.2. Die Bedeutung und Rolle von Tondokumenten inner-
halb der Gesamtüberlieferung eines kommunalen
Archivs 15
1.3. Tondokumente als historische Quellen 21
1.4. Exkurs: Oral History 27
2. Umgang mit Tondokumenten im Lichte der archivtypischen
Kernaufgaben und Arbeitsprozesse 35
2.1. Übernahme und Bestandsbildung 36
2.2. Bewertung 44
2.3. Erschließung 51
2.4. Präsentation und Nutzbarmachung 62
2.5. Bestandserhaltung, Lagerung, Archivierung 73
2.5.1. Präventive Maßnahmen, sachgerechte Lage-
rung und mögliche Schadensbilder 73
2.5.2. Digitalisierung von analogen Ton-
Trägern 85
2.5.3. Archivierung digitaler Audiodateien 92
3. Zusammenfassung 98
2
Literaturverzeichnis ………………………………………………….. 100
Anhang
Systematische Zusammenstellung der wichtigsten analogen und digitalen Tonträger
Fragebogen der Umfrage in deutschen Kommunalarchiven zum dortigen Umgang mit Tonträgern Auswertungsblatt zur Tonträgerumfrage
3
Einleitung
Unter dem Begriff „Tondokumente“ oder „Tonträger“ lassen sich ganz unterschiedliche Informationsträger subsummieren: Zum einen zählen dazu analoge Medien wie Magnettonbänder, Tonkassetten und Schallplatten, zum anderen Tonkonserven in digitaler Form wie Compact Discs (CDs), Minidiscs und digitale Tondateien in den unterschiedlichsten Formaten. Geübt im Umgang mit Tonkonserven aller Art sind in erster Linie Rundfunk- und Fernsehanstalten und deren Archive sowie Spezialschallarchive. Dort bilden Ton- und audiovisuelle Medien die Hauptüberlieferung. Im Gegensatz dazu hat Schriftgut in Kommunalarchiven immer noch klassisch den Hauptanteil an den gesamten Beständen. Tondokumente führen dort - wenn überhaupt vorhanden
- als Bestandteil der archivischen Sammlungen eher ein Schattendasein 1 . Neben den in kommunalen Archiven üblicherweise anzutreffenden Akten und Protokollen gelten sie dort fast schon als „Exoten“ und dementsprechend tun sich Kommunalarchivare vielfach schwer damit.
Diese Arbeit will nun versuchen, möglichst umfassend praktikable Ansätze für den Umgang mit Audioquellen in Kommunalarchiven aufzuzeigen. Auf Grund der unterschiedlichen Zielsetzung und Aufgabenschwerpunkte erscheint es wenig sinnvoll, die archivische Arbeitsweise von Rundfunk- und Schallarchiven einfach 1:1 auf Kommunalarchive zu übertragen. Doch wie sollen Tondokumente in Kommunalarchiven sinnvoll behandelt werden? Welche Maßnahmen lassen sich verwirklichen und wie können sie an den Bedürfnissen und Verhältnissen von kleineren und mittelgroßen Kommunalarchiven ausgerichtet werden? Diesen Fragen soll in dieser Arbeit nachgegangen werden. Ausdrücklich nicht behandelt werden Filme, wenngleich Archive sie landläufig zu den Tonträgern mitrechnen 2 .
1 vgl. Possehl, Ingunn: Erschließung und Auswertung von Tondokumenten, S. 22;
Memoriav-Empfehlungen, S. 5
2 In den Antworten auf die verschiedenen Umfragen des Verfassers zum Thema
Tonträger wurden audiovisuelle Medien meistens unaufgefordert mitberücksichtigt.
4
Der erste - eher allgemein gehaltene - Teil setzt sich vor Allem mit den Besonderheiten von Tonträgern und ihrer Bedeutung in der archivischen Überlieferung auseinander. Einstieg in die Thematik bildet die Darlegung von Ergebnissen einer Umfrage, die der Verfasser vorweg an ausgewählten bundesdeutschen Kommunalarchiven durchgeführt hat. Ziel dieser Umfrage war es, zu ermitteln, wie kleinere und mittlere kommunale Archive ihre Tonträgerbestände handhaben. Diese kleine Bestandsaufnahme sollte ein ungefähres Bild von der Tonträgersituation in deutschen Kommunalarchiven vermitteln. Die darauf folgenden Kapitel gehen der Frage nach dem Stellenwert von Tondokumenten in Kommunalarchiven nach und behandeln Tondokumente als geschichtliche Quellen. Ein weiteres Kapitel nimmt daraufhin Oral-History-Dokumente näher in den Blick.
Der zweite Teil setzt sich dann in der Reihenfolge archivtypischer Arbeitsprozesse von der Übernahme bis zur Präsentation und Nutzung mit Fragen der Bewertung, der Überlieferungs- und Bestandsbildung, der Erschließung, Bestandserhaltung und Magazinierung von Tonträgern auseinander. Im Anhang schließlich werden die verschiedenen analogen und digitalen Tonträger ausführlich systematisch dargestellt. Dieser Arbeit ist außerdem der Fragebogen beigefügt, der für die Umfrage zu Tonträgern an Kommunalarchiven gedient hat sowie das Auswertungsblatt hierzu. Die bisher veröffentlichte Fachliteratur zum Thema Audioquellen in Archiven befasst sich ausschließlich mit Tonaufzeichnungen in Medienarchiven oder Staatsarchiven 3 . Eine äußerst hilfreiche Handreichung für alle Archive, die Tonträger besitzen, sind die Empfehlungen des Schweizerischen Vereins und
3 Zu nennen wären hier: Koop et al.: Audioquellen im Landeshauptarchiv Schwerin,
2007; Höroldt: Zur Foto-, Film- und Tonträgerüberlieferung im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, 2006; Harms: Probleme der Zugänglichkeit des AV-Materials in den Rundfunkarchiven,
2000; Schlenkrich: Das „Digitale Archiv“ für historische Tondokumente im Deutschen
Rundfunkarchiv, 2000; BLM-Schriftenreihe, 52: Löschen und vernichten oder bewahren und
nutzen? Kolloquium zur Archivierung von Rundfunkproduktionen bei privaten Anbietern in
Bayern, 1999; Stülb: Entmaterialisierung von Tondokumenten und deren Sicherung, 1998
5
Netzwerkes „Memoriav“ zur Erhaltung von Tondokumenten 4 . In dieser Schrift werden sowohl gemischte Archive als auch Spezialarchive berücksichtigt 5 . Schließlich kann auf Literatur zurückgegriffen werden, die den Schwerpunkt auf die praktische technische Behandlung der unterschiedlichen Tonträger zum Gegenstand hat. Zu nennen wären hier Handbücher und Firmenveröffentlichungen aus den 1950-er Jahren, die sich an den privaten Tonband- und Filmamateur oder an den Schallplattenliebhaber richten 6 . Neuere Veröffentlichungen nehmen hauptsächlich die Digitalisierung analoger Tonträger und ihr Für und Wider gegenüber ihren digitalen Nachfolgern in den Blickpunkt 7 .
4 Memoriav-Empfehlungen Ton - die Erhaltung von Tondokumenten / Memoriav, Verein
zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, 2008. - Memoriav ist ein als
Netzwerk organisierter Verein mit dem Zweck der Förderung von Erhaltung, Erschließung und
Vermittlung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz. Memoriav betreut Projekte im Bereich
Film, Fotografie, Ton und Video.
5 Als „Gemischte Archive“ werden dort öffentliche und private Institutionen bezeichnet,
die neben allen Arten von Dokumenten auch Tondokumente sammeln. Diese bilden aber nicht
den Sammlungsschwerpunkt. „Spezialarchive“ sind auf das Archivieren von Tondokumenten
ausgerichtet.
6 In den 1950-er Jahren hielten Tonbandgeräte und Magnettonbänder Einzug in private
Wohnstuben. Seit 1951 waren sie technisch und in der Handhabung soweit ausgereift dass sie
nun auch für den Privatanwender erschwinglich und bedienbar geworden waren. Eine Fülle von
Heimtonbandgeräten eroberten den Markt. Daraus erklären sich die folgenden
Veröffentlichungen (beispielhaft): Knobloch: Der Tonband-Amateur : [Ratgeber für die Praxis mit
dem Heimtongerät und für die Schmalfilm-Vertonung], 1958; Richter: Tonaufnahme für alle: Eine
leicht verständliche Einführung in die Praxis der Tonaufnahme, 1953; Slot: Vom Mikrophon zum
Ohr: moderne Tonaufnahme- und Wiedergabetechnik, 1955; Kodak-Pathé: Kodak-Tonbänder
für magnetische Tonaufzeichnung. Bericht aus dem Forschungslabaratorium Kodak-Pathé, 1953
7 Hein, Andreas et al.: Schallplatten und Kassetten perfekt digitalisieren, 2008;
Wonneberg, Frank: Vinyl-Lexikon: Fachbegriffe, Sammlerlatein, Praxistipps, 2007; Wyer,
Christoph: Die Schallplatte versus Digitaltechnik - die Zukunft der Schallplatte, 2006
6
Kurzer Abriss über die Geschichte der Tonaufzeichnung seit
dem 19. Jahrhundert
Als Tonträger bezeichnet man ein technisches Medium zur Speicherung von Musik und Sprache. Analoge Tonträger sind „alle Tonträger mit analogen, also in Amplitudenform gespeicherten Informationen“ 8 . Seit ihrem ersten Auftreten ca. Ende des 18. Jahrhunderts bis heute wurde eine Reihe ganz unterschiedlicher Tonträger entwickelt, die entweder nebeneinander in Gebrauch waren, sich gegenseitig verdrängten oder nach kurzer Zeit wieder vom Markt verschwanden 9 . Tonträger unterscheiden sich vor allem bezüglich Aufnahmeverfahren, Speicherkapazität, Tonqualität, Material und Größe. Die ersten Tonträger waren Notenrollen für mechanische Musikinstrumente, hier vor allem für selbstspielende Klaviere. Diese Tonträger waren aber immer abhängig von der Mechanik und der Eigenart der Abspielgeräte, für die sie bestimmt waren. Bahnbrechend waren die späteren Tonaufzeichnungs- und wiedergabegeräte wie Grammophon und Phonograph deshalb weil sie die Aufzeichnung bzw. Wiedergabe jeder beliebigen Ton- und Klangfolge ermöglichten und sie eben nicht den Fesseln von Mechanismus und instrumenteneigenem Klang unterworfen waren 10 .
Als wegweisend in der Geschichte der Tonaufzeichnung gilt deshalb die Erfindung des Phonographen durch Thomas Alva Edison (1847-1931) im Jahre 1877 11 . Mit diesem „Tonschreiber“, der aus einem mit Zinnfolie überzogenen Zylinder bestand, wurden Schallrillen in die Folie eingraviert; der Zylinder wurde mit der Hand gekurbelt. Damit ließ sich sowohl Musik als auch gesprochenes Wort aufzeichnen und wiedergeben. Doch schon die durch diese Handkurbelung zwangsläufig verursachten Geschwindigkeitsschwankungen brachten nur eine geringe Aufnahmequalität. Der Erfolg dieser Erfindung blieb
8 Wonneberg, Frank: Vinyl-Lexikon, S. 14
9 vgl. Memoriav-Empfehlungen, S. 6
10 vgl. Slot, Gerhard: Vom Mikrofon zum Ohr, S. 1
11 Versuche der technischen Tonaufzeichnung gab es schon vor Edison, z.B. durch den
Franzosen Léon Scott de Martinville, der ein Patent auf den 1855 von ihm entwickelten „Phono-Autographen“ erhielt. Durchgesetzt haben sich diese Vorläufer des Edison´schen Phonographen
jedoch nicht. (vgl. Wyer: Schallplatte versus neue Digitaltechnik, S. 21)
7
deshalb weitgehend aus
12
. Ein Jahr nach seiner Erfindung zählt Edison bereits weit vorausblickend in einem Aufsatz die unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten des Phonographen auf:
„1. Letter writing and dictation without the aid of a stenographer
Schon an dieser auszugsweisen Aufzählung wird deutlich dass Edison von Anfang an sowohl an die Möglichkeit der Musikaufzeichnung und -wiedergabe als auch an die Konservierung und Wiedergabe der menschlichen Stimme und Sprache dachte.
Der Edison´sche Phonograph war noch mit allerlei Mängeln und Nachteilen behaftet. Bell und Tainter ersetzten 1886 die Zinnfolie durch eine Wachswalze. Dies brachte wesentliche Verbesserungen so dass die Wachswalze das erste Tonmedium war, das in Massenproduktion hergestellt werden konnte 14 . Auch damit waren noch nicht alle Nachteile der Schallaufzeichnung beseitigt 15 . Bahnbrechend war jedoch erst die Schallplatte, eine Erfindung des Deutschen Emil Berliner (1851-1929), der 1887 seine Aufnahme- und Abspielapparatur für die Schallplatte patentieren ließ 16 . Die 1898 aufkommende Schellackplatte und die seit 1904 gebräuchliche doppelseitig bespielbare Schallplatte waren
12 vgl. Slot, Gerhard: Vom Mikrofon zum Ohr, S. 1
13 Edison, 1878, zitiert nach Sterne: The Audible Past, S. 202
14 Das „Graphophon“, eine Weiterentwicklung des Phonographen von Edison durch Bell
und Tainter, vgl.: Slot, Gerhard: Vom Mikrophon zum Ohr, S. 1
15 Nachteile waren z.B. die geringe Aufnahmekapazität von nur wenigen Minuten, der
Effekt der allmählichen Selbstzerstörung des Wachsmaterials bei häufiger Wiedergabe und die
geringe Aufnahmeempfindlichkeit.
16
Memoriav-Empfehlungen, S. 6
8
zunächst ausschließlich Musikmedien 17 . Als dann 1928 das erste Tonband auf den Markt kam und 1935 die Firma Telefunken (später: AEG-Telefunken) in Berlin auf der 12. Großen Deutschen Funk-Ausstellung das weltweit erste Tonbandgerät Magnetophon K 1 der Öffentlichkeit vorstellte 18 , war der Weg frei, analoge Tonträger auch für Sprachaufzeichnungen zu verwenden. Hauptsächlich die damals noch junge Filmindustrie setzte auf dieses Medium und das Magnettonverfahren - der Tonfilm war geboren. Ende des 20. Jahrhundert waren vor allem das Tonband, die Compact Cassette (Kassette) und die Schallplatte weit verbreitet. Der wichtigste Tonträger der Gegenwart ist trotz Verkaufsrückgängen die Compact Disc (CD) (seit 1982) 19 . Sie tritt als Musik-CD oder als Sprachmedium (z.B. Hörbücher) in Erscheinung. In der heutigen digitalen Welt werden Toninhalte in zunehmendem Maße in digitale Formate „gegossen“ und verbreitet. Sie sind damit schnell und leicht verfügbar und vor allem nicht mehr an ein Trägermedium gebunden. Digitale Tondateien sind flexibel speicherbar: Sie können auf Festplatten gespeichert, auf CD oder DVD gebrannt oder auf MP-3-Player kopiert werden, je nach Nutzungszweck. Ihre problemlose Kopierbarkeit und einfache Verbreitungsmöglichkeit im World Wide Web werfen jedoch auch urheberrechtliche Fragen und Probleme auf. Der Archivar sieht sich vor Allem mit technischen Problemen und Fragen konfrontiert.
17 vgl. Wyer, Christoph: Schallplatte versus neue Digitaltechnik, S. 26. - Musikmedien
ließen sich besser vermarkten und verkaufen und waren von daher gewinnträchtiger als
„Sprachkonserven“, vgl. auch: Fuhrmann, Kerstin: Der Bestand an Phonogrammen, S. 7
18
vgl. Wonneberg, Frank: Vinyl-Lexikon, S. 102. - Die Bezeichnung „Magnetophon“ ist
ein geschützter Markenname der deutschen Firma Telefunken.
19 vgl. Wyer, Christoph: Schallplatte versus neue Digitaltechnik, S. 91-94
9
1. Tondokumente in Kommunalarchiven
1.1. Ergebnis einer Umfrage über den Sachstand der Tonträgerüberlieferung und deren Umgang in ausgewählten deutschen Kommunalarchiven
Die Befragung zum Tonträgersachstand wurde im Herbst 2009 an ausgewählten kleineren und mittleren Kommunalarchiven in Deutschland durchgeführt. Angeschrieben wurden insgesamt 100 Stadt-, Gemeinde- und Kreisarchive in West- und Ostdeutschland. Die Archive erhielten per Mail einen Fragebogen mit 10 Fragen zugemailt. Der Fragebogen ist dieser Arbeit im Anhang beigefügt. Ausgewählt wurden in erster Linie Städte mit einer Größe von ca. 100.000 bis 250.000 Einwohnern. Berücksichtigt wurden Archive in allen 16 Bundesländern und Stadtstaaten, wobei bei größeren Bundesländern mehr Archive in die Auswahl gelangten als bei kleineren Bundesländern. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind demnach z.B. mit vier Stadt-und vier Kreisarchiven bedacht worden, die Stadtstaaten beispielsweise jeweils nur mit einem Kommunalarchiv. Grundsätzlich wurden Stadt- und Kreisarchive zu gleichen Teilen gewichtet. Die hoch angesetzte Verteilerzahl von 100 wurde gewählt, um einen angemessenen repräsentativen Querschnitt erzielen zu können.
Der Rücklauf lag unter den Erwartungen. Dies ist entweder zurückzuführen auf technische Schwierigkeiten, die sich bei der Abwicklung der Fragebogenaktion ergaben oder erklären sich daraus, dass sich die betreffenden Archive noch nicht eingehend genug mit ihren Tonträgerbeständen befasst haben. Drei
Archive meldeten, dass sie keine Tonträger in ihrem Archiv besäßen. Die Rücklaufquote lag bei 36%. Die übermittelten Rückantworten ergaben folgendes Bild:
1. Am antwortfreudigsten waren die Archive in Nordrhein-Westfalen (6 von 9) und Baden-Württemberg (6 von 8), gefolgt von Archiven in Sachsen-Anhalt und Thüringen (je 4 von 8) und Niedersachsen (3 von 8). Vom
10
größten deutschen Bundesland, Bayern, kam lediglich ein ausgefüllter Fragebogen zurück.
2. Die verbreitetsten Tonträger in Kommunalarchiven sind Tonbänder (31 Nennungen), gefolgt von Compact Cassetten (29 Nennungen), CDs (27) und Schallplatten (24). Nur jeweils ein Archiv in NRW, Bayern und Baden-Württemberg teilte mit dass es Minidiscs als digitale Tonträger verwahrt. Digitale Audioformate neben CDs scheinen generell kaum Bedeutung in kommunalen Archiven zu haben (in 11 Archiven vertreten). 3. Die Mehrzahl der Archive (24) gab an das sie insgesamt mehr als 50 Tonträger besitzt. 7 Archive besitzen zwischen 20-50 Tondokumente, der Rest weniger als 10. Drei Archive antworteten, sie besäßen überhaupt keine Tonträger.
4. Der Großteil der befragten Archive (28) hat seine Tondokumente vom Archivträger übernommen, 19 mal wurde Übernahme von privater Seite genannt und 5 mal Übernahme von übrigen Stellen (z.B. zweimal von Hörfunk- und Fernsehanstalten). Bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich.
5. Den Hauptanteil kommunalarchivischer Tonaufnahmen bilden Musikaufnahmen (26 Nennungen), und zwar überwiegend von in der jeweiligen Region beheimateten Musikensembles, Orchestern und Chören. Fast ebenso häufig vertreten sind Aufzeichnungen von Sitzungen kommunaler Gremien (25 Nennungen) und Mitschnitte von Radiobeiträgen (22 Nennungen). Dann folgen Aufzeichnungen von Ehrungen und Festakten wie Einweihungen oder Verabschiedungen (18 Nennungen) und Tonträger mit Oral History-Dokumenten (17 Nennungen), also v.a. Interviews und Erinnerungsberichte, beispielsweise zur Nachkriegszeit, zum Zweiten Weltkrieg oder zur Judenverfolgung. Fast kaum finden sich in den Archiven Aufzeichnungen von politischen Veranstaltungen, beispielsweise zum Wahlkampf oder Podiumsdiskussionen und Bürgerversammlungen (7 Nennungen). Kaum vertreten sind auch Mundartaufzeichnungen (4 Nennungen). Auch bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich.
11
6. Die folgenden Fragen setzten sich dann mit der archivischen Aufarbeitung und Nutzung der Tonaufnahmen auseinander. Hier gaben ⅓ der Archive an dass sie ihre Tonbestände noch nicht erschlossen hätten. Lediglich sechs Archive meldeten, sie hätten ihre Tonträger komplett inklusive Findbuch verzeichnet. Der Großteil besitzt entweder eine grobe Auflistung der Tonträger oder hat die Tonbestände nur zum Teil erschlossen und verzeichnet (9 bzw. 10 Nennungen). Das zeigt dass im Bereich Tonträgersammlungen noch ein immenser Erschließungsrückstand in den kommunalen Archiven besteht. 7. Die meisten Archive (19) gaben an dass ihre Tonträger nicht nutzbar seien. Nur 11 Archive antworteten dass Tonträger bei ihnen nutzbar seien, weil Abspielgeräte hierfür zur Verfügung stünden. Die wenigsten Archive halten digitale Audiodateien vor oder beabsichtigen, ihre analogen Tondokumente zu digitalisieren (7 bzw. 8). Von den Archiven, die angaben, dass ihre Tonbestände nutzbar seien, meldete der Großteil zurück dass ihre Tondokumente entweder nur selten (weniger als 3x pro Jahr) oder gar nicht genutzt würden. In fünf Archiven werden Tonträger mehrmals pro Jahr genutzt. Der Nutzungsschwerpunkt liegt dabei auf der normalen Archivnutzung (historische Forschung und Schulzwecke) (18x genannt). Nur wenige Archive setzen Tondokumente bei der historischen Bildungsarbeit und bei archivpädagogischen Veranstaltungen ein (5x genannt). Nur ein Archiv in Bayern gab an dass es Tonaufnahmen auf einer Internetseite präsentiert. Auch die Herausgabe und der Verkauf einer CD unter Verwendung von Tonaufnahmen sowie die kommerzielle Nutzung von Tonaufnahmen z.B. für Filmproduktionen oder für den Bereich Stadtmarketing sind nicht sehr populär (jeweils 2x genannt). Das zeigt dass das Nutzungspotential von Tondokumenten entweder nicht erkannt oder nicht entsprechend ausgeschöpft wird. Die letzte Frage des Fragebogens ließ die Archive selbst einschätzen welche Bedeutung sie den Tonaufnahmen beimessen. 13 von 36 Archiven antworteten dass Tondokumente nur eine geringe Bedeutung in ihrem Archiv hätten, vier Archive maßen Tondokumenten überhaupt keine Bedeutung bei, 9
12
konnten keine Aussage hierzu treffen, da ihre Tonbestände noch nicht aufgearbeitet seien und 10 Archive betrachten ihre Tonträgerbestände als wichtigen ergänzenden Bestandteil der übrigen Überlieferung. 8. Schließlich wurde noch danach gefragt, in welcher Form Archive ihre Tonträger aufbewahren. Der Großteil der Archive bewahrt seine Audiobestände in Archivkartons oder in Schubladenkästen auf, bei einigen Archiven liegen die Tonträger auch offen im Regal. Lediglich ein Archiv bewahrt seine Tonträger in speziellen Racks auf. Welche Schlussfolgerungen lassen sich nun aus diesem Umfrageergebnis ziehen? Zusammenfassend kann man sagen dass die meisten Kommunalarchive in der Regel mehr als 50 Tonträger haben. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um analoge Tonträger. Recht verbreitet sind Musikaufnahmen, Aufzeichnungen von Sitzungen und Mitschnitte von Radiobeiträgen zu regionalspezifischen Themen. Trotz der einigermaßen hohen Zahl der vorhandenen Tonträger in den meisten Archiven sind diese in den wenigsten Archiveinrichtungen weder komplett erschlossen noch nutzbar. Da viele Archive gar keine Abspielmöglichkeiten für Tonträger besitzen und auch keine digitalen Audiodateien vorhalten, ist eine Nutzung dort nicht zu realisieren. Aus diesem Grund haben vermutlich die betroffenen Archive auch auf eine Erschließung und Verzeichnung verzichtet. Ein weiterer Grund für den allgemein hohen Aufarbeitungsrückstand in deutschen Kommunalarchiven scheint die geringe Bedeutung zu sein, die Tonträgern dort im Kontext der Gesamtüberlieferung zugestanden wird. Zu beobachten ist aber auch dass die beigemessene Bedeutung den Tonträgern gegenüber wächst, je mehr sie aufgearbeitet, erschlossen und nutzbar gemacht worden sind. Insgesamt bestätigt sich jedoch der eingangs formulierte Eindruck, dass Tonträger in deutschen Kommunalarchiven eher noch ein Schattendasein führen und mehr oder weniger unbeachtet im Regal liegend auf ihre archivische Aufarbeitung harren. Relativiert werden muss das Ergebnis allerdings insofern als nur 39 von 100 angeschriebenen Archiven auf die Fragebogenaktion reagiert haben 20 . Dies
20 Drei davon meldeten Fehlanzeige. Ausgewertet wurden also 36 komplett
13
ist eigentlich zu wenig um eine abschließende und stimmige Aussage treffen zu können. Dennoch ist der Verfasser der Ansicht dass das Resultat der Situation in den deutschen Kommunalarchiven recht nahe kommt.
beantwortete Fragebögen.
14
1.2. Die Bedeutung und Rolle von Tondokumenten innerhalb der Gesamtüberlieferung eines kommunalen Archivs
Kommunalarchive besitzen für gewöhnlich mengenmäßig nicht annähernd so viele Tonträger wie Medien- und Schallarchive. Doch dürften die meisten Kommunalarchive eine mehr oder weniger kleine Sammlung an solchen nichtschriftlichen Quellen besitzen 21 .
Tonträger sind ganz allgemein Archivgut. Nach dem Landesarchivgesetz NRW bezeichnet Archivgut „alle im Archiv befindlichen Unterlagen, die bei den in § 1 Abs. 1 genannten Stellen [Behörden, Gerichte und sonstige Stellen des Landes] entstanden und archivwürdig sind. Es umfasst Akten, Schriftstücke, Drucksachen, Karteien, Karten, Pläne, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente sowie sonstige Informationsträger […]“ 22 . Weiter heißt es dass auch „archivwürdige Unterlagen, die das Landesarchiv von anderen als den in § 1 Abs. 1 genannten Stellen oder von natürlichen oder juristischen Personen des privaten Rechts übernommen und erworben haben“ 23 Archivgut sind. Entsprechend gilt diese Definition für die Kommunalarchive. Im Unterschied zum Landesarchiv hat der Gesetzgeber jedoch für Kommunalarchive nicht ausdrücklich vorgesehen dass diese ihr vom Archivträger - also von der Kommune - übernommenes Archivgut durch Archivgut anderer Herkunft ergänzen. Auf § 1 Abs. 2 worin es heißt, dass „das Landesarchiv auch Archivgut anderer Herkunft, an dessen Verwahrung, Erschließung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, übernehmen kann“, wird in dem für Kommunalarchive geltenden § 10 nicht rückverwiesen. Das bedeutet eine Reduzierung des Aufgabenumfangs kommunaler Archive gegenüber dem Landesarchiv, die hier der Gesetzgeber vorsieht. Ein Kommunalarchiv kann sich also durchaus auf den Standpunkt stellen, Archivgut außerhalb seiner Zuständigkeit - sprich: nichtkommunales „Archiv“gut von natürlichen oder
21 vgl. Auswertung der Archivumfrage unter Kap. 1.1. Die meisten der befragten
Kommunalarchive besitzen mehr als 50 Tonträger.
22 Archivgesetz NRW vom 16.05.1989, § 2 Abs. 1
23 Archivgesetz NRW vom 16.05.1989, § 2 Abs. 3
15
juristischen Personen - überhaupt nicht zu übernehmen 24 . Für die historische Forschung wäre diese Haltung sicherlich fatal: Was würde ihr nicht alles vorenthalten werden, wenn ein Kommunalarchiv sich nur auf die Übernahme des amtlichen Archivguts beschränkte? Zum guten Glück haben die meisten Kommunalarchive diese Unzulänglichkeit des Gesetzestextes erkannt und eine „Selbstverpflichtung“ zur Ergänzungsübernahme von Unterlagen aus nichtkommunaler Herkunft weitestgehend in ihren Archivsatzungen verankert. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dagegen sind von den Landesarchivgesetzen ganz ausgenommen. Für sie gelten die gesetzlichen Vorgaben der Landesarchivgesetze ohnehin nicht. Dennoch folgten sie Anfang der 1980-er Jahre einer Empfehlung der UNESCO und verpflichteten sich, „die Funktion von (End-)Archiven […] in den Hörfunk- und Fernseharchiven vorzunehmen; dabei ist der Grad der Verbindlichkeit dieser Selbstverpflichtung bis heute unklar und in seinen Konsequenzen nicht geklärt“ 25 . 2004 veröffentlichten die Intendanten von ARD und ZDF einen modifizierten Entwurf, eine Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz audiovisuellen Kulturgutes 26 . Insofern haben Medien- und Kommunalarchive eines gemeinsam: Beide besitzen sie keinen expliziten gesetzlichen Auftrag, ihre Bestände durch Sammlungen zu ergänzen. Kein Gesetz verpflichtet sie zu archivischer Überlieferungsbildung im Sinne von historischer Dokumentation. Vor diesem rechtlichen Hintergrund wird vielleicht verständlich, warum Sammlungen ein Bereich sind, der - mit Ausnahme vielleicht der Nachlässe - in kommunalen Archiven eher vernachlässigt wird. So verwundert es nicht, dass damit auch Tondokumente in kommunalen Archiven eher eine untergeordnete Rolle spielen. Das mag sicherlich auch daran liegen dass Tondokumente besondere Behandlung hinsichtlich ihrer Lagerung, Erhaltung, Erschließung und Nutzung erfordern, mit ihnen also ganz anders umgegangen werden muss als
24 vgl. hierzu: Neuheuser, Hanns Peter: Erwartungen an eine archivische
Bestandsergänzung, S. 25
25 Lersch, Edgar: Überlieferungsbildung im Bereich audiovisueller Medien, S. 94
26 vgl. Humbert, Detlef: Zwischen Hartgummi und Digitaler Kurzwelle, S. 324
16
mit klassischem Schriftgut 27 . Kommunalarchive sehen sich in erster Linie als Bewahrer der Schriftgutüberlieferung, vornehmlich der eigenen Provenienz. Daneben muss alles Übrige erst einmal zurücktreten. So hat es beispielsweise in der Archivwelt lange gedauert, ehe Archive ihre z.T. umfangreichen Bildbestände aufgearbeitet hatten. Der intensive Fachdiskurs über Bilder als Quellen in Archiven liegt noch nicht allzu lange zurück. In den letzten Jahren rückten dann auch mehr und mehr Filmbestände ins archivische Bewusstsein 28 . Nun wäre es an der Zeit, Tonquellen ebenfalls ins archivfachliche Blickfeld zu rücken und ihnen mehr Beachtung zu schenken, weil sie für eine Reihe unterschiedlicher Fragestellungen als wertvolle historische Überlieferung herangezogen werden können.
Sie sind wichtige und oft die einzigen Quellen für Forschung und Bildung zu einem bestimmten Themenkomplex 29 . Amtliches Schriftgut, also die vom Archivträger übernommenen Akten, bildet nur einen Teil des gesellschaftlichen Lebens ab. Es zeigt dabei nur einseitig die Perspektive der Verwaltung / Behörde auf. Darüber hinaus ist es sehr stark formalisiert und von Verwaltungshandeln bestimmt. Viele Lebensbereiche vermisst man daher in der behördlichen Aktenüberlieferung; sie tauchen dort nicht oder nur sporadisch auf. Dazu zählt z.B. das Schaffen und Wirken von bedeutenden Einzelpersonen, von Vereinen, die Arbeit von Parteien, unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppierungen und Initiativen oder die Geschäftstätigkeit von Firmen. Gleichwohl sind diese Wirkungskreise Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit und der Identität einer Region. Die darin handelnden Akteure haben diese Region mehr oder weniger maßgeblich geprägt und mitgestaltet und ihre Motivationen, Einflüsse und ihr Eingreifen sind für das Verständnis und die
27 Auch in den staatlichen Archiven und in den Wirtschaftsarchiven hat audiovisuelles
Sammlungsgut einen geringeren Stellenwert als klassisches Archivgut, vgl. hierzu Höroldt,
Ulrike: Zur Foto-, Film- und Tonträgerüberlieferung im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, S.
419 und Possehl, Ingunn: Erschließung und Auswertung von Tondokumenten, S. 22
28 z.B. auf der Fachtagung Foto- und Filmarchivierung des Verbandes kirchlicher
Archive vom 8.-10.03.2004 in Düsseldorf; auf der 2. Frühjahrstagung der Fachgruppe 1 des VdA
am 05.06.2002 im Landesarchiv Schleswig-Holstein; Vortragsveranstaltungen zu Filmen in
Archiven an der Katholischen Akademie in Schwerte und im Sommer 2009 in Iserlohn
29
vgl. Memoriav-Empfehlungen, S. 15
17
Interpretation von Entwicklungen, Veränderungen und Zuständen bedeutsam. In der schriftlichen und nichtschriftlichen Überlieferung dieser Akteure spiegelt sich das vielfältige Leben und Schaffen eines Gemeinwesens wider. Gerade deswegen ist es unabdingbar und notwendig, die behördliche klassische Archivüberlieferung durch diese nichtamtlichen Unterlagen zu ergänzen, um gesellschaftliche Entwicklungen aufzuzeigen und „den sich verändernden politischen Auseinandersetzungen der Demokratie Rechnung zu tragen“ 30 . Tonquellen „dokumentieren soziale, wirtschaftliche oder politische Aspekte der Zeitgeschichte und sind Bestandteil unserer demokratischen Kultur“ 31 . Darüber hinaus geben Tonquellen - meist indirekt - zusätzliche Informationen und fördern Erkenntnisse, und zwar z.B. über Personen des öffentlichen Lebens über die es sonst keine sprachlichen Verlautbarungen gibt. Tondokumente sind aber auch ergiebige Quellen für die Sprach- und Dialektforschung: Eine Tonaufnahme aus den 1950-er Jahren beispielsweise macht hörbar wie sich die Ausdrucksweise und Formulierungen, der Sprachstil etc. im Vergleich zur Gegenwart verändert haben. Mundartlich Gesprochenes erlangt Bedeutung für die lokale (Sprach-) Identität. In einer globalen Welt, in der Dialekte immer mehr aussterben, bekommen solche Aufnahmen eine besondere Relevanz. Deshalb sollte das Ziel der archivischen Überlieferungsbildung nicht nur sein, Verwaltungshandeln transparent zu machen und Rechtssicherung zu betreiben, sondern eben damit auch ein Bild der Gesellschaft zu dokumentieren, „das so wahr wie möglich sein sollte“ 32 . Die Ergänzungsüberlieferung findet Eingang in die archivischen Sammlungen. Dazu zählen Nachlässe, Urkunden, Plakate, Zeitungen, Drucksachen, Vereins- und Firmenbestände, Fotos, Filme und schließlich auch Tonträger 33 .
Gerade die letztgenannten drei Archivaliengruppen sind Beispiele für die sich
30 Pankalla, Heinz A.: Stadtentwicklung, Kommunalpolitik und kommunale Kultur, S. 223.
- Sinngemäß auch Teske, Gunnar: Sammlungen, in: Reimann (Hg.): Praktische Archivkunde, S.
127
31
vgl. Memoriav-Empfehlungen, S. 15
32 Menne-Haritz, Angelika: Provenienzprinzip, Sp. 241
33 vgl. Teske, Gunnar: Sammlungen, in: Reimann (Hg.): Praktische Archivkunde, S.
18
wandelnden gesellschaftlichen Kommunikationsformen. Fotos, Filme und Tonträger sind Massenmedien und allesamt noch vergleichsweise junge Informationsmittel. Im 20. Jahrhundert spielten sie auf gesellschaftlicher und politischer Ebene eine große Rolle. Einerseits wurden sie in den totalitären Systemen zur Manipulation der Massen instrumentalisiert, andererseits trugen sie aber auch zur „Entfaltung, Fortentwicklung und Bewahrung demokratischer Formen öffentlichen Lebens“ 34 bei. Massenmedien sind damit Teil des kulturellen Erbes einer Gesellschaft. Mithin werden „nicht nur archivisch bewertete Akten der öffentlichen Verwaltung, der Rechtsprechung wie sonstiger öffentlicher Institutionen im Sprengel [...] als Archivbestände zum Teil des Kulturgutes“ 35 , sondern auch Bild-, Ton- und audiovisuelle Überlieferungen. Mit der Übernahme dieser Massenmedien - hinzuzählen muss man dazu auch die teils interaktiven Digitalmedien - werden Archive zu regelrechten „Multimedia-Archiven“. Sie bewahren eine multimediale „Dreiheit“ aus Text (Papier, Pergament), Bild (Fotos, Filme, Ansichten, Zeichnungen, Graphiken, Kunstwerke) und Ton. Ihre Gesamtheit, ihre wechselseitigen Bezüge und ihre sich ergänzenden Inhalte vermitteln dem historisch Forschenden ein mehrflächiges Bild der Vergangenheit. Auf Grundlage dieser drei Überlieferungsformen kann sehr umfassend und vielschichtig historische Forschung betrieben werden und es lassen sich damit viele Fragestellungen beantworten. Fiele auch nur eine dieser drei Überlieferungsformen komplett weg, ergäbe sich dadurch ein wesentlich anderes Bild: Die Aussage, die dann über die Vergangenheit, über Geschehenes getroffen werden könnte, würde anders ausfallen. Sie verschöbe sich, zeigte eine andere Tendenz und Akzentuierung. Natürlich ist das im Archiv Zusammengetragene letztlich auch nur ein übrig gebliebener Rest von Überkommenem. Von der Gesamtheit aller Hinterlassenschaften voriger Generationen überdauert nur ein Teil die Zeiten. Dieser Bruchteil muss dann wiederum die Hürde der archivischen Bewertung nehmen. Und nur was davon als archivwürdig erachtet wird, steht dem historisch Forschenden, dem künftigen Archivnutzer, zur Auswertung zur
127f.
34
Kahlenberg, Friedrich P.: Grußwort, S. 10
19
Verfügung. Diese Auswertung fußt auf quellenkritischer Auseinandersetzung mit der „Quelle“, dem Geschichtsdokument im Archiv.
35 ebd.
20
1.3. Tondokumente als historische Quellen 36
Quellen sind „Elemente für die Geschichtsschreibung, […] die vielleicht zur Geschichte hinführen“ 37 , über die Vergangenheit Auskunft geben oder darüber befragt werden können 38 . Oder präziser: „die von Historikern nach ihren Erkenntnisinteressen und Fragestellungen ausgewählten, ausgewerteten und erschlossenen Archivalien“ 39 . Quellen begegnen dem Forschenden in Form von Texten, Bildern, Tönen (z.B. Akten, Berichte, Zeitungsartikel, Radiosendungen)
Gegenständen (z.B. Bauwerke, Schallplatten, Audiokassetten, Videobänder)
Menschen (sie können befragt werden und sind fähig zur Reflexion über Geschehenes und Erlebtes)
Die beiden ersten Formen können weiter differenziert werden. So unterscheidet Atteslander zwischen nichtwissenschaftlichen (akzidentalen) und wissenschaftlichen (systematischen) Dokumenten 40 und Opgenoorth und Schulz unterscheiden Dokumente danach, ob sie absichtlich (Tradition) oder unabsichtlich (Überreste) entstanden sind 41 . Nichtwissenschaftliche Dokumente bzw. Überreste entstehen zufällig, unabsichtlich und waren ursprünglich nicht für Forschungszwecke bestimmt. Sie werden dazu verfasst, um Sachverhalte zu klären, (Rechts-)Verhältnisse zu schaffen oder zu regeln und Beschlossenes kundzutun. Darunter fallen Notizen, Briefe, Fotografien, Tonaufnahmen, Geschäftsschriftgut, zeitgleiche Aufzeichnungen von Ereignissen wie Sitzungsprotokolle und Videoaufzeichnungen sowie Berichte, die Ereignisse in der Rückschau behandeln. Zu den Berichten zählt ein Großteil der
36 vgl. Schade, Edzard: Audio- und Videodokumente als Quellen, S. 50-54
37 Hüttenberger, Peter: Überlegungen zur Theorie der Quelle, S. 253
38 vgl. Schade, Edzard: Audio- und Videodokumente als Quellen, S. 50
39 Hüttenberger, Peter: Überlegungen zur Theorie der Quelle, S. 263
40 Atteslander, Peter: Methoden der empirischen Sozialforschung. - Berlin: de Gruyter,
1975
41 Opgenoorth, Ernst/Schulz, Günther: Einführung in das Studium der neueren
21
Medienberichterstattung und damit auch eine Vielzahl von Audio- und Videodokumenten.
Zu den wissenschaftlichen Dokumenten bzw. Traditionsquellen zählt die gesamte wissenschaftliche Literatur (Monografien, Aufsätze, Forschungsberichte, Geschichtsschreibung), aber auch Memoiren, Statistiken und Nachschlagewerke / Enzyklopädien. Auch Oral-History-Dokumente und alle systematisch zusammengestellten Tonaufnahmen werden zu den Traditionsdokumenten gerechnet. Wissenschaftliche Dokumente bzw. Traditionsquellen entstehen absichtlich und sind gezielt für die Nachwelt bestimmt. Sie richten sich an einen zukünftigen, unbestimmten Adressaten. Tonaufzeichnungen zählen quellenkundlich betrachtet zu den Dokumenten. Ihr Quellencharakter erschließt sich auf zweierlei Ebenen: Zum einen auf der visuellen Ebene des Gegenständlichen in Form ihrer äußeren Erscheinung (CD-oder Schallplattencover mit seinen Text- und Bildinformationen), zum anderen auf der akustischen Ebene, nämlich durch Abhören ihrer Inhalte. Erst durch die Verbindung beider Wahrnehmungsformen kann ein Tondokument in seinen Dimensionen voll erfasst und analysiert werden. Quellenkritische Betrachtung von Tondokumenten 42 Um eine Tonaufzeichnung quellenkritisch bewerten zu können, sind folgende Kriterien anzusetzen:
Tonaufnahmen gewähren oft eher zufällig Einblick in gesellschaftliche Ereignisse, Zusammenhänge und Entwicklungen. Die akustische Überlieferung
Geschichte. - Paderborn: Schöningh, 2001
42 vgl. Schade, Edzard: Audio- und Videodokumente als Quellen, S. 54-59
43 Niggemeyer, Hanneliese: Tonträger als historische Quellen, in: Der Archivar 28
(1975), 3, Sp. 298
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bestimmter Ereignisse oder Personen kann je nach Fragestellung für die wissenschaftliche Aufarbeitung relevant und aufschlussreich sein, vor Allem auch neue Erkenntnisse zu Tage fördern. Selbst Fragmente können wertvoll sein, z.B. wenn das Überbleibsel der Rede einer wichtigen Persönlichkeit als einziges überliefertes Tondokument den Rededuktus dieser Person vermittelt. Die Auswertung einer Quelle gliedert sich - zumindest in der Geschichtswissenschaft - in die beiden methodischen Arbeitsschritte Quellenkritik und Quelleninterpretation. Die Quellenkritik lässt sich nocheinmal unterteilen in äußere und innere Quellenkritik. „Die äußere Quellenkritik dient der Rekonstruktion und Überprüfung des Entstehungszusammenhang des untersuchten Dokuments, die innere Quellenkritik der sprachlichen, sachlichen und formalen/konzeptuellen Aufschlüsselung“ 44 . Von der Fragestellung hängt es ab, ob sich der Forscher eher auf die innere oder stärker auf die äußere Kritik konzentriert. Bei der Frage nach dem Entstehungszusammenhang gilt es z.B. zu klären: Anlass und Informationsabsicht der Aufnahme, Intension der beteiligten Personen sowie Zweck der Aufnahme (z.B. auch Dauerhaftigkeit, Dokumentationscharakter, weitere Verwendung), evt. bestehender Zusammenhang zu anderen Medien (z.B. zum Film), Initiator der Aufnahme, Verbreitungswege.
Bei der Quellenauswertung kann der Forschende sich qualitativen und quantifizierenden Analyseverfahren bedienen. Der Kommunikations- und Sozialwissenschaftler wird weniger Wert legen auf eine äußere, nach Entstehungskontexten fragende Quellenkritik als der Geschichtswissenschaftler, für den nicht nur der rein inhaltliche Informationswert eine Rolle spielt. Besondere Bedeutung von Tonquellen für die Wissenschaft Dadurch dass - wie oben beschrieben - Tondokumente einerseits auf der Ebene des Gegenständlichen, Äußeren, andererseits auf der akustischen Ebene Informationen transportieren, sind sie ein Medium mit breiter
44 Schade, Edzard: Audio- und Videodokumente als Quellen, S. 55
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Sinnvermittlungsvielfalt 45 . Sie geben vielschichtige Ausdrucksformen wie menschliche Sprache, Klänge und Geräusche wieder und sind damit grundsätzlich reichhaltiger an Informationen als Schriftquellen. Diese sinnliche Seite von Tondokumenten fängt die Atmosphäre und den Geist einer Zeitepoche auf ganz besondere Weise ein. Dies ist auch schon bei Tonaufnahmen jüngeren Datums, z.B. aus den 1950-er oder 1960-er Jahren unmittelbar zu spüren.
Eine quellenkritische Aufarbeitung muss also neben der reinen Textinformation auch die klanglichen Aspekte z.B. der menschlichen Stimme mit berücksichtigen. Darauf soll noch näher im Kapitel zu Oral History eingegangen werden. Schade stellt fest dass die Analysepotentiale von Tondokumeten, von einigen Ausnahmen abgesehen, bisher von der Wissenschaft noch nicht voll ausgeschöpft wurden 46 . Der hohe Informationswert, den eine Tonquelle haben kann, wird sich also nur teilweise ermitteln lassen, solange die Quellenanalyse mehr oder weniger oberflächlich betrieben wird. Auf der gegenständlichen Ebene des Tondokuments kommt der archivischen Erschließung besondere Bedeutung bei: Sie orientiert sich an archivwissenschaftlichen Grundregeln. Der Archivar wendet - wenn er Entstehungszusammenhänge seines Tondokuments zu ermitteln versucht, Grundregeln der äußeren Quellenkritik an. Durch diese archivwissenschaftliche Aufarbeitung überführt er einen zufälligen Überrest von Tondokument in einen systematischen, gut zugänglichen Überrest oder - im Idealfall - gar in eine wissenschaftliche Traditionsquelle. Damit leistet er wichtige Vorarbeit für den künftigen Nutzer, der auf solche systematischen Informationen angewiesen ist. In eine äußere Quellenkritik wird auch alles vorhandene Begleitmaterial zur Tonquelle mit einbezogen. Es ist für eine wissenschaftliche Quellenkritik unverzichtbar, gerade weil es Entstehungszusammenhänge verdeutlicht oder gar erst erkennbar macht.
Die innere Quellenkritik hingegen ist fast ausschließlich Sache des forschenden
45 vgl. Schade, Edzard: Audio- und Videodokumente als Quellen, S. 56
46 ebd.
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Nutzers. Der Archivar erfasst den Inhalt lediglich nach archivischdokumentarischen Regeln, von einer Interpretation sieht er ab. Quellenvergleich
Für den Historiker ist das Arbeiten mit verschiedenartigen Quellen zu ein und demselben Sachverhalt ein Anreiz, vergleichende und kritische Quellenanalyse zu betreiben. Dabei sollte er stets bestrebt sein, durch diesen Quellenvergleich vorhandene mögliche Widersprüche aufzulösen oder einer Quelle neue Details zu einem Sachverhalt zu entlocken. Außerdem lassen sich durch einen Quellenvergleich mögliche „Zufälligkeiten aussondern und vor allem die absichtlichen Zuweisungen von Dingen und Zeichen zu Handlungen, für die sie jedoch in Wirklichkeit nicht stehen, als Fälschungen aufdecken und an den ihnen zukommenden Platz verweisen“ 47 . Am Beispiel von Tonaufnahmen von Zeitzeugenbefragungen lässt sich das deutlich machen: Je stärker die Aussagen eines Befragten während des Gesamtverlaufs eines Interviews nicht schlüssig sind oder aufeinander passen, je mehr dass sich Widersprüchlichkeiten zu anderen Interviews zum selben Fragenkomplex ergeben oder diese Aussagen anderen Quellen widersprechen, umso mehr muss am Wahrheitsgehalt dieser Aussagen gezweifelt werden 48 . Ein Merkmal für die Verlässlichkeit einer solchen Tonquelle ist die innere Schlüssigkeit der vom Befragten gemachten Angaben. Je mehr Details der Interviewte preisgibt, umso besser kann die Schlüssig- und Stimmigkeit der gegebenen Antworten im Nachhinein überprüft werden 49 .
Ein Tonträger kann aber auch manipuliert, verfälscht oder gefälscht sein. Dabei entstehen Manipulationen häufig durch nachträgliche redaktionelle Bearbeitungen von Tonaufzeichnungen. Darunter fallen z.B. Kürzungen, die aus dramaturgischen und didaktischen Gründungen vorgenommen wurden. Sind sie gewissenhaft und verantwortungsbewusst dem Original gegenüber vorgenommen worden, so ergeben sich keine Beeinträchtungen der
47 Hüttenberger, Peter: Überlegungen zur Theorie der Quelle, S. 254
48 vgl. Mäusli, Theo: Oral History, S. 235
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ursprünglichen Aussage, verfälschen also Inhalt und Aussage des Ursprungsdokumentes nicht 50 . Dennoch: „Im Tonband mit einer Originalaufnahme liegt ein historisches Dokument verborgen, das verwundbar ist durch Schnitt, […] durch Montage zeitlich nicht aufeinander folgender Teile des Originals“ 51 . Entlarvt und erkennbar gemacht werden können solche Schnittstellen durch ein tontechnisches Verfahren, dass Niggemeyer ausführlich beschreibt 52 .
49
50 vgl. Niggemeyer, Hanneliese: Tonträger als historische Quellen, in: Der Archivar 28
(1975), 3, Sp. 298
51 ebd., Sp. 297
52 ebd., Sp. 300
26
1.4. Exkurs: Oral History
Oral-History-Dokumente zählen zu den lebendigsten und lebensnahesten Quellen. Sie haben ihre eigene Dynamik und gestatten einen Blick auf vergangene Geschehnisse aus der Perspektive der betroffenen Personen, die diese Geschehnisse selbst miterlebt haben. Oral-History-Dokumente, d.h. Tonaufzeichnungen von geführten Interviews oder von frei vorgetragenen Erinnerungsberichten, sind in Kommunalarchiven häufig anzutreffen 53 . Oft ist das Archiv selbst Initiator von Oral-History-Projekten. Deshalb soll im Folgenden auf diese Quellensonderform näher eingegangen werden. Doch was ist „Oral History“ und was kennzeichnet Oral-History-Dokumente? Worin bestehen ihre Stärken und wo liegen ihre Grenzen? Oral History (engl.) bedeutet übersetzt so viel wie „gesprochene Geschichte“ und bezeichnet eine geschichtswissenschaftliche Methode, mit deren Hilfe mündliche Erinnerungsinterviews mit Zeitzeugen durchgeführt werden, um Informationen über die Vergangenheit zu erhalten. Diese Interviews werden auf Tonträger aufgenommen und können später von Historikern ausgewertet werden 54 . Oral History ist mittlerweile eine unter Historikern anerkannte Methode. Auszüge aus Interviews werden wie schriftliche Quellen in wissenschaftlichen Arbeiten zitiert 55 . Der Interviewer ist selbst aktiv an der Produktion seiner Quelle beteiligt und beeinflusst diese auf unterschiedliche Art und Weise. Der Befragte hat an den berichteten historischen Ereignissen selbst teilgenommen und gibt aus persönlicher Sicht darüber Auskunft. Erinnerungsinterviews unterliegen einem kommunikativen Prozess und beruhen auf wechselseitigem Dialog. Man unterscheidet zwei unterschiedliche Verfahrensweisen: zum einen das erzählende Interview, bei dem der Befragte
53 vgl. Tonträgerumfrage, Kapitel 1.1., Punkt 5
54 vgl. Heidschmidt, Janet: Das Zeitzeugeninterview als Erweiterung der Quelle
Feldpostbrief, S. 17-20
55 vgl. Mäusli, Theo: Oral History, S. 231
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Arbeit zitieren:
Michael Krischak, 2010, Tondokumente in Kommunalarchiven, München, GRIN Verlag GmbH
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