Gliederung
Einleitung 3
1. Universelle Menschenrechte - islamische Menschenrechte 6
1.1. Westliche Positionen und Argumente 6
1.2. Der Menschenrechts- und Modernediskurs in der arabischen Welt 8
1.3.Zusammenfassung 11
2. Menschenrechte bei Frq Samar’ 12
2.1. Methodik und Ausgangsstellung 12
2.2. Einige Rechte im Detail 14
2.2.1. Glaubensfreiheit 14
2.2.2. Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau 16
2.2.3. Meinungsfreiheit 17
2.2.4. Recht auf körperliche Unversehrtheit 18
2.3. Zusammenfassung 19
Fazit 20
Literatur 21
2
Einleitung
„’Human Rights’, ’les droits de l’homme’, ’h uquq al-insn’ - (…) However, while it is arguable that in the contemporary world these terms have an undeniable power to connote something good and desirable, it is also undeniable that beneath the superficial similarity of the terms there is much disagreement over their meaning and often a suspicion and mistrust of them.” 1
In der islamischen Welt wird die grundsätzliche Idee von Menschenrechten mittlerweile nicht mehr in Frage gestellt. Inzwischen haben über die Hälfte der arabischen Staaten die Pakte über politische und bürgerliche Rechte (IPpbR), sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) ratifiziert. 2 Viele arabische Staaten haben auch eigene Menschenrechtskommissionen ins Leben gerufen und Marokko hat als erstes arabisches Land 1993 ein Menschenrechtsministerium gegründet. 3 Somit liegt in der Frage der Anerkennung von Menschenrechten auch nicht das Problem.
Vielmehr erscheint der Islam, als Religion aber auch als Kultur, manchen als unvereinbar mit zentralen Aspekten der universellen Menschenrechte. Das Argument, der Islam sei mit dem Prinzip der Religionsfreiheit, oder der Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht vereinbar, wird fast schon standardmäßig angeführt, um eine Kompatibilität auszuschließen. 4 Indem der Islam also als unvereinbar mit Prinzipien „der“ Moderne erklärt wird, schließt man auch die Möglichkeit einer Teilhabe der islamischen Welt an eben dieser Moderne aus. Somit könne es für muslimische Gesellschaften nur ein Mittel zur Lösung ihrer vielfältigen Probleme geben, die z. T. stark simplifiziert auf „den“ Islam zurückgeführt werden. Der Rechtswissenschaftler Celallettin Kartal formuliert dies sehr deutlich, wenn er schreibt, dass die „Ethik der kulturellen Moderne [d.h. die westlich-säkulare, Anm. d. Verf.] (…) reklamiert, eingeführt zu werden“. 5
Auf diese Forderung reagieren Muslime, aber auch Vertreter anderer Kulturen, ihrerseits mit dem Argument, dass jede Kultur und jede Gesellschaft Menschenrechte für sich selber formulieren müsse, damit diese dann auch in der jeweiligen Kultur verankert sind und angenommen werden können. Wenn Menschenrechten universelle
1 Dwyer: Arab Voices, S.1.
2 Monshipouri: Islam and human rights, S. 95.
3 Hegasy/ Jürgensen: Zur Menschenrechtssituation, S. 160f.
4 Kuhn-Zuber: Universalität der Menschenrechte, S. 315; Monshipouri: Islam and human rights S. 97f, beide Autoren teilen diese Ansicht nicht.
5 Kartal: Islam und Menschenrechte, S. 399.
3
Gültigkeit zuerkannt werden soll, dann müssten diese Menschenrechte auch kulturübergreifend definiert werden, da die betroffenen Gesellschaften ansonsten ihre eigene Kultur zugunsten westlicher Werte verlieren würden. 6 Ein solcher kulturrelativistischer Ansatz wird von manchen Forschern abgelehnt, da hierdurch die Idee der Universalität von Menschenrechten in Frage gestellt werden würde. Dabei übersehen sie, dass die von ihnen propagierten Menschenrechte in vielen Teilen der Welt als spezifisch westliche Menschenrechte wahrgenommen werden. 7 Folglich sehen manche in den universellen Menschenrechten lediglich ein Mittel westlicher Staaten, eine hegemoniale Stellung im Verhältnis zu anderen Kulturen zu erlangen, um diesen ihre eigenen wirtschaftlichen und politischen Interessen aufzwingen zu können. Unkluge Politiken mancher westlicher Staaten, die das Menschenrechtsargument nutzen, um eine bestimmte Politik gegenüber vermeintlich gegnerischen Staaten zu begründen, während Menschenrechtsverletzungen in verbündeten Nationen ignoriert werden, tragen nicht dazu bei, dieses Argument zu entkräften. 8
Die Positionierung der eigenen Kultur im Verhältnis zur westlich geprägten Moderne und die Verbindung beider ist daher einer der zentralen Bereiche des islamischen Modernediskurses. Ganz zentral hierbei ist die Frage der Menschenrechte. Wie eingangs erwähnt wurde, wird das Konzept von Menschenrechten auch in der islamischen Welt grundsätzlich anerkannt. Gleichwohl gibt es Differenzen, sowohl innerislamisch als auch im Diskurs mit Nichtmuslimen, wenn es um die Bestimmung des Inhalts und der Reichweite solcher Rechte geht. Hier fordern Muslime verständlicherweise die Bestimmung eines inhaltlichen Kerns, der ihnen nicht von außen aufgezwungen wird und mit dem sie sich identifizieren können. 9
Gegenstand dieser Arbeit sind die „koranischen Menschenrechte“, wie sie der gebürtige Iraker Frq Samarr’ in seinem Artikel „h uqq al-insn f-l-qur’n alkarm“ formuliert hat. Es bietet sich an dieser Stelle an, einige Worte über den Hintergrund dieses in der westlichen Forschung wenig bekannten Gelehrten zu verlieren. Der 1957 im irakischen Samarra geborene Samarr’ studierte islamische Religion und Erziehung an der Islamischen Universität Medina. Dort promovierte er mit seiner Arbeit „at-ta‘lm al-islm baina al-as la wa-t-ta÷dd“. Nach Aufenthalten in
6 Kuhn-Zuber: Universalität der Menschenrechte, S. 308f.
7 Zubaida: Cultural Difference, S. 1.
8 Monshipouri: Islam and human rights, S. 91f, 96.
9 Ebert: Arabische Verfassungen, S. 521.
4
Frankreich und Großbritannien arbeitete er zunächst in verschiedenen Positionen an der Yarmk Universität in Jordanien, bevor er 1999 in die USA ging. Dort ist er seitdem Leiter des Zentrums für islamische Bildung in Minnesota und Mitglied des Dekanats der Islamischen Universität Minnesota. Er verfasste neben pädagogischen Arbeiten auch Bücher und Artikel über turt und die Bedeutung von h adt in der islamischen
Da es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist, die von ihm formulierten Menschenrechte in ihrer Gesamtheit darzustellen, sollen zunächst einige umstrittene Punkte identifiziert werden. Zu diesem Zweck erfolgen im ersten Teil der Arbeit eine Darrstellung der Debatte um universelle und islamische Menschenrechte, beziehungsweise deren Vereinbarkeit, sowie ein Überblick über den innerarabischen Diskurs. Hierbei sollen Punkte, inhaltliche wie konzeptionelle, herausgearbeitet werden, die sowohl im Westen als auch in der arabischen Welt selber als problematisch in Hinblick auf die Implementierung von UN-Menschenrechtsstandards in der islamischen Welt, beziehungsweise bezüglich der Kompatibilität islamischer
Menschenrechtskonzepte mit diesen angesehen werden. Sodann folgt im zweiten Teil zunächst ein kurzer Überblick über Samarr’s Methode und seine Vorüberlegungen. Schließlich wird seine Deutung der im ersten Teil herausgearbeiteten Rechte detailliert betrachtet. Das Ziel ist es, Samarr’s Position in die arabische Menschenrechtsdiskussion einzuordnen.
10 Alle Angaben entstammen seinem persönlichen Lebenslauf, Samarr’: Vita.
5
1. Universelle Menschenrechte - islamische Menschenrechte 1.1 Westliche Positionen und Argumente
Schon bei der Erarbeitung der UN-Menschenrechtskonventionen wurde ihr universeller Anspruch in Frage gestellt. Während die westlichen Staaten sehr viel Wert auf die Festschreibung politischer Rechte legten, bestanden die Staaten des Ostblocks auf der Formulierung sozialer und wirtschaftlicher Rechte. Eine Folge dieser Diskrepanz war die Aufspaltung der Menschenrechte in einen IPbpR und einen IPwskR. 11 Das große Problem dieser, aber auch anderer Menschenrechtabkommen, besteht darin, dass die in ihnen formulierten Rechte nicht näher bestimmt wurden. Hierdurch bleibt Raum für Interpretationen. 12 Wenn aber Menschenrechte interpretiert werden müssen, wie können sie dann noch universell gültig sein?
Um dennoch von universellen Menschenrechten sprechen zu können ist eine Unterscheidung von „universality of human rights“, als internationaler Anerkennung der Menschenrechtsidee wie sie durch die UN-Mitgliedsstaaten geschehen ist auf der einen Seite, und „universalism in human rights“, als eines universellen Wertekonsenses für Interpretationen und Umsetzungsspielräume von Menschenrechten nötig. Die Erarbeitung eines solchen Konsenses wird laut Baderin aber durch westliche Forscher behindert, die solche Bemühungen als kulturellen Relativismus ablehnen. 13 Ein solcher Konsens kann auch nur dann zustande kommen, wenn Menschenrechte nicht, wie dies heute vielfach geschieht, auf politische Freiheitsrechte reduziert werden. Denn zum einen würden dadurch die sozioökonomischen Rechte schlichtweg ignoriert werden und zum anderen der umfassende Freiheitsbegriff, wie er den Menschenrechten zugrunde liegt, reduziert. 14 Mit dieser Reduktion einher geht der Anspruch, dass Menschenrechte nur auf Liberalität und Aufklärung gründen können, als Reaktion auf staatliches Unrecht. 15
Eine solche Sichtweise grenzt jedoch die Idee der Universalität von Menschenrechten ein. So schreibt der Rechtswissenschaftler Tohidipur als Reaktion auf Kartal, dass „im Fall der Menschenrechte (…) Universalität nicht mit Uniformität gleichgesetzt werden“ darf. 16 Dementsprechend spielt es keine Rolle, ob Menschenrechte als vorrechtlich und unantastbar dem Menschen zustehendes Rechtsgut
11 Jürgensen: Demokratie und Menschenrechte, S. 14.
12 Müller: Sunnitische Muslime, S. 55ff.
13 Baderin: International human rights, S. 23f.
14 Jürgensen: Islam und Demokratie, S. 13.
15 Kartal: Islam und Menschenrechte, S. 383.
16 Tohidipur: Islam und Menschenrechte revisited, S. 313.
6
Arbeit zitieren:
Florian Heydorn, 2008, Die koranischen Menschenrechte bei Faruq Samarra'i, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Florian Heydorn hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare