INHALTSVERZEICHNIS
0. EINLEITUNG 1
1. WEIBLICHE ERFAHRUNGEN UM KÖRPERLICHKEIT UND SEXUALITÄT 2
1.1. DIE QUELLEN 2
1.2. DER BRAUCHTÜMLICHE KONTEXT 3
1.3. SITTLICHKEITSVORSTELLUNGEN UND MORALISCHER VERRUF 3
1.4. DIE SITUATIONEN 4
1.5. EHEVERSPRECHEN 5
1.6. DIE SOZIALEN VERHÄLTNISSE 5
2. SEXUALMORAL UND EHRENHÄNDEL IM ARBEITERMILIEU DES 19.
JAHRHUNDERTS 6
2.1. NORMSYSTEM UND ALLTAGSVERHALTEN 6
2.2. EHRENKLAGEN UND UNZUCHT 6
2.3. HEIRATSBESCHRÄNKUNGEN UND WEIBLICHE LEBENSPERSPEKTIVEN 8
2.4. KONKUBINATE 9
3. JUNGFERNKRANZ UND STROHKRANZ 11
3.1. DIE ROLLE DES STROHKRANZES 11
3.2. ZUM BEGRIFF DES STROHKRANZES 11
3.3. VERSCHIEDENE ANWENDUNGEN DES STROHKRANZES 11
3.4. BESTRAFUNG VON UNZUCHT 12
3.5. HÄUFIGKEIT DER LEICHTFERTIGKEITSDELIKTE 14
3.6. DIE REFORMEN DER AUFKLÄRUNG 14
4. FAZIT 15
5. LITERATURVERZEICHNIS 1 7
0. Einleitung
Um das Thema „Frauen - Männer - Sexualmoral“ einzugrenzen, bezieht sich die folgende Arbeit auf nur drei Aspekte dieses breiten Themenspektrums. Gemein ist ihnen der historische Hintergrund, denn sowohl die „...Weiblichen Erfahrungen um Körperlichkeit und Sexualität...“ (von Silke Göttsch), als auch „...Sexualmoral und Ehrenhändel...“ (von Carola Lipp) sowie der Rügebrauch in Form des Strohkranzes (von Hans Moser) werden im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Bedingungen des 17., 18. und 19. Jahrhunderts untersucht. Aus den Quellen von Brücheregister, Gerichtsprotokollen, Statistiken, Polizeiprotokollen, Gerichtsordnungen, Statutensammlungen, Polizei- oder Allgemeinen Dorfordnungen, Jahresabrechnungen (Strafeinnahmen), Stadt- und Marktkammerechnungen, herrschaftlichen Verordnungen und Befehlen,
Kirchenbuchvermerken, aufklärerischer Reiseliteratur und Kopulationsbüchern lassen sich Informationen über damalige Lebensverhältnisse,
Moralvorstellungen, Ehrbegriffe und Sanktionsmaßnahmen gewinnen. Insgesamt kann man ein Bild von Sexualmoral der letzten Jahrhunderte aus den Angaben extrahieren.
In den von mir verwendeten Texten geht es u.a. um Brauchhandlungen, die ein Regelsystem darstellen, welches Geschlechterrollen festschreibt und
geschlechtsspezifische Verhaltensräume absteckt. So wird
„Sitte im Zusammenhang mit Frauen auffällig oft moralisch verstanden und mit Sittlichkeit, also mit Wertvorstellungen aus dem Bereich der sozialen und sexuellen
Geschlechterbeziehung assoziiert. Dementsprechend hatte sich die Volkskunde sehr früh für Brauchhandlungen und Regeln um Paarbildung, Heirat und Hochzeit interessiert und sich auch intensiv mit Normverstößen und deren Sanktionen, mit Rügebräuchen und Mechanismen der Kontrolle weiblicher Sexualität beschäftigt“ (Lipp 1994, S. 314). Von den Verrufsaktionen sind meist die Frauen betroffen. Ein traditionelles Mittel der Frauendiffamierung ist das der Weiberschimpferei, Verleumdung und Beleidigung. Auch die Aggressivität bestimmter brauchtümlicher Interaktionen zwischen Männern und Frauen wird besonders bei Göttsch beschrieben (vgl. Lipp 1994, S. 317, 321).
Der Blick richtet sich auf die spezifischen Bedingungen historischen Frauenlebens, insbesondere die der Arbeiterinnen und Dienstmädchen, aber auch der Bäuerinnen.
Insbesondere ledige Mütter stellen einen zentralen gesellschaftlichen Konfliktfall dar. Aber auch alle anderen Frauen der Unterschicht sind aggressiven und ritualisierten Formen sexueller Beziehungen ausgesetzt, wie es Göttsch für das
1
Milieu ländlicher Dienstbotinnen belegt. In der Sicht auf den weiblichen Körper drücken sich soziale Verhältnisse aus (vgl. Lipp 1994, S. 325). Damit wird sich das erste Kapitel befassen.
Im zweiten Kapitel soll Sexualmoral und Ehrenhändel im Arbeitermilieu des 19. Jahrhunderts beschrieben werden. Ein Schwerpunkt liegt auf dem rechtlichen Aspekt der Heiratsbeschränkungen und deren Konsequenzen für die Frauen. Im dritten Kapitel schließlich geht es um den Rügebrauch des Strohkranztragens, von welchem nicht-jungfräuliche Bräute betroffen sind. Die Rüge dient als Mittel, „...andere wegen des Angriffs auf die Ehre zu tadeln...“ (Schempf, 1994, S. 364). Rügebräuche stellen dabei die selbständige Rechtsausübung einer Gruppe dar, ohne oder gar gegen die obrigkeitliche Justiz (vgl. Schempf 1994, S. 366).
1. Weibliche Erfahrungen um Körperlichkeit und Sexualität
1.1. Die Quellen
Bücherregister und Gerichtsprotokolle bilden die Grundlage der folgenden Erörterungen. Sie entstammen der Rechtsprechung und Verwaltungsvorgängen, wobei erstere Strafgeldeintragungen meinen.
Diese Form der Überlieferung ist das Ergebnis von Konflikten zwischen realem Handeln einerseits und obrigkeitlichen Normen andererseits. Ungeklärt bleibt jedoch das Verhältnis von Normverstoß zu konformen Verhalten. Methodisch schwierig zu ermitteln, ist die Differenzierung in obrigkeitliche Norm und Wertesystem der ländlichen Gesellschaft des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts.
Die für die damalige Rechtsprechung relevanten Fakten liefern uns heute Aussagen zu den Begleitumständen, die für die Interpretation eines Normverstoßes wesentlich sind. Allerdings muß beachtet werden, daß die Authentizität suggerierenden Verhörsprotokolle nicht den tatsächlichen Wortlaut der Aussagen wiedergeben, sondern in eine Kanzleisprache transformiert wurden.
Zuletzt weist Göttsch noch darauf hin, daß man Erfahrungszusammenhang als sozial bestimmte und kulturell vermittelte Kategorie begreifen muß, um eigene Moralvorstellungen zu überwinden.
Die Belege der folgenden Kapitel beziehen sich auf Schleswig-Holstein und umfassen den Zeitraum 1700 bis 1850 (vgl. Göttsch 1988, S. 49f).
2
1.2. Der brauchtümliche Kontext
Viele Bräuche beziehen sich auf Sexualität, z.B. Fenstern, Spinnstuben, Rügebräuche. Träger dieser Bräuche waren häufig die jungen, ledigen Männer. Die sexuelle Komponente erscheint hier nicht als von gesellschaftlichen Bezügen abgekoppelte Aggressivität gegen Frauen. Der Brauch als gruppenspezifisches Handeln ist legitimiert.
Beispielhaft wird hier das Fenstern oder Nachtfreien herangezogen, das in Schleswig-Holstein für Nordfriesland und die Insel Fehrmarn häufig belegt ist. Während dieser Brauch von der Obrigkeit wiederholt verboten wurde, erfuhr er i m Bürgertum eine frühe Folklorisierung, verstanden als naive Liebeserkärung und Brautwerbung, bei der der Mann an das Fenster „seines Liebchen“ klopft, damit dieses es öffnet. Unterläßt sie es, das Fenster zu öffnen, wirft er es ein. Dies verweist auf den Zusammenhang von Sitte und Sanktion. Das Einwerfen von Fenstern oder der Angriff auf die Tür gehören zu den Rügebräuchen und richteten sich gegen die Ehre des Hauses und seiner Bewohner. Das gewalttätige Eindringen zur Nachtzeit ist auch Gegenstand einer Verordnung von 1740, ein Hinweis darauf, das diese Form der Annäherung durchaus üblich war. „Nachtfreien war also eine sehr direkte und offensive Form der Annäherung, die sicher nicht in allen Fällen zum Geschlechtsverkehr führte, aber ein in der Gesellschaft legitimiertes, wenn auch obrigkeitlich verbotenes Recht der Männer war, Kontakt zu Frauen aufzunehmen, und dem sich die Frauen nicht, ohne das Risiko einzugehen, sich Sanktionen auszusetzen, entziehen konnten“ (Göttsch 1988, S. 52). Mit dem Brauch verbunden war Öffentlichkeitsherstellung. Die Mädchen kannten seine Bedeutung schon, bevor sie selbst Objekt des Fensterns wurden. Außerdem blieb auch eine Abweisung nicht verborgen. Der Angriff auf das Haus sollte die Ehre des Abgewiesenen wiederherstellen (vgl. Göttsch 1988, S. 50ff).
1.3. Sittlichkeitsvorstellungen und moralischer Verruf
Wenn man Sittlichkeit darstellt, sollte man sich nicht an herrschaftlichen und kirchlichen Gesetzen orientieren, sondern an den Vorstellungen von Sittlichkeit und Moral der ländlichen Bevölkerung. Die hohe Zahl der Unzuchtsbrüche verweist auf die unterschiedlichen Sittlichkeitsvorstellungen der beiden Systeme. So war der Verlust der Jungfräulichkeit nicht mit Unmoral gleichzusetzen, denn die betroffenen Frauen, besonders Dienstmägde, beriefen sich auf gegebene Eheversprechen. Problematisch wird es, wenn keine Eheerlaubnis erteilt wurde. Dennoch gab es Sittlichkeitsvorstellungen, die den Verhaltensspielraum der Frauen einengten.
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Der moralische Ruf einer Frau war bestimmt durch das Einhalten sexueller Verhaltensmuster, die jegliche Eigeninitiative ausschlossen. Dabei unterliegt die Bewertung weiblicher Sexualität anderen Maßstäben als die männlicher. „Der Vorwurf des häufigen Wechsels des Sexualpartners ist nicht nur ein Mittel, um die Ehre der Frau anzugreifen, sondern auch eine Möglichkeit, sich einem gegebenen Eheversprechen zu entziehen. Promiskuitives Verhalten von Männern hingegen ist nie Gegenstand von Beeidigungen (...)“ (Göttsch 1988, S. 53). Die Ehre der Frau war also anfälliger und leichter anzugreifen, indem ein Mann einfach behaupten konnte, sie habe auch andere Sexualpartner. Vor Gericht rechtfertigten die Männer ein zurückgezogenes Eheversprechen, indem sie sich in ihrer Ehre durch das Verhalten der Frau beleidigt fühlten. Der Ehrbegriff gehört ganz zentral zum ländlichen Leben des 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Die Ehre konnte durch eine Vielzahl von Schimpfwörtern gegen und auch unter Frauen verletzt werden. Besonders verbreitet war der Verruf als Hure. Ehrenrührig war nicht die sexuelle Beziehung zu einem Mann, sondern zu mehreren Männern gleichzeitig.
Die Ehre der verheirateten Frau war eng an ihre moralische Integrität gebunden. Die hohe Zahl von Ehrenklagen bezüglich der Beschimpfung als Hure machen deutlich, daß der Vorwurf ehelicher Untreue als besonders ehrmindernd empfunden wurde und das damit auch die Ehre des betrogenen Ehemannes verletzt wurde (vgl. Göttsch 1988, S. 52ff).
1.4. Die Situationen
Die Nähe von Arbeiten und Wohnen begünstigte die Aufnahme sexueller Kontakte. Aber auch die Zusammenkünfte des Gesindes, die benachbarte Dörfer mit einschlossen, ermöglichten das Kennenlernen.
Für Schleswig-Holstein läßt sich belegen, daß die Mägde meist keine eigene Schlafkammer hatten, d.h. Männer und Frauen teilten sich die Kammern, was den sexuellen Kontakt erleichterte. So schilderte eine Frau, daß die Knechte nachts in die Betten der Mägde stiegen. Als sie dies beim Bauern anzeigte, entließ er die Frau, d.h. die Bauern duldeten außerehelichen Verkehr innerhalb ihres Gesindes. Der Vollzug des Geschlechtsverkehrs von seiten der Männer war häufig mit Aggressivität verbunden, wie schon der Angriff auf das Haus zeigte, wenn sich das Mädchen beim Fenstern verweigerte. Der verweigerte Besuch war öffentlich sichtbar und bedeutete Sanktionen für die Frau. Aber auch der Geschlechtsakt verlief häufig brutal, teilweise sogar auf öffentlicher Straße. Nur die wenigsten Frauen haben sich dagegen gewehrt.
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Arbeit zitieren:
Laura Dahm, 1999, Sexualmoral bei Frauen und Männern, München, GRIN Verlag GmbH
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