Inhalt
PRIVILEGIUM MINUS 3
Historischer Hintergrund 3
Entstehung des Dokumentes 5
Die Kernpunkte des Privilegium minus 6
PRIVILEGIUM MAIUS 8
Die Kernpunkte des Privilegium maius 9
Exkurs : Entlarvung der Fälschung 10
RES ÜMEE 12
PERS ÖNLICHE WÜRDIGUNG 12
Literaturverzeichnis 13
PRIVILEGIUM MINUS
Der Name Privilegium minus („der kleine Vorteil“) wurde als Abgrenzung gegenüber dem Privilegium maius gewählt, einer im 14. Jahrhundert erstellten Fälschung. Die beiden Urkunden werden in der historischen Forschung auch als „kleiner österreichischer Freiheitsbrief“ bzw. als „großer österreichischer Freiheitsbrief“ bezeichnet. 1
Das Privilegium Minus hat als frühestes österreichisches Rechtsdokument 2 besondere Bedeutung für die österreichische Rechtsgeschichte. Als Zugeständnis an Heinrich II. in Verwirklichung der Heerschildordnung gedacht, diente das Privilegium minus hauptsächlich zur Festigung der Stellung der Babenberger in Österreich und insbesondere zur Beibehaltung der (fürstlichen)
Stellung Heinrichs II. 3
Historischer Hintergrund
Zuerst möchte ich mich dem geschichtlichen Hintergrund, genauer gesagt dem Anlass zur Entstehung dieser Urkunde zuwenden. Seinen Ursprung nahm dieses Dokument im politischen Konflikt zwischen den Dynastien der Staufer und der Welfer, welche beide die Nachfolge Kaiser Lothars von Supplinburg für sich beanspruchten. Die Auseinandersetzung entbrannte 1137, nachdem nicht der Schiegersohn Lothars von Supplinburg, der Welfe Heinrich der Stolze, welcher Herzog von Sachsen und Bayern war, zum deutschen König gewählt wurde, sondern der Staufer Konrad III. (Herzog von Schwaben). Konrad III. entzog daraufhin den Welfen das Herzogtum Bayern und übergab es, anlässlich der
1 Vgl Kleindel, Österreich - ein Herzogtum. Das Privilegium Minus. (1981) 83.
2 Vgl Floßmann/Kalb, Geschichte des öffentlichen Rechts (Teil 1) 3 (2004) 70.
3 Vgl Floßmann/Kalb, Geschichte des öffentlichen Rechts (Teil 1) 3 (2004) 71.
geleisteten Unterstützung seinem Stiefbruder, Leopold IV., welcher zu dieser Zeit Markgraf von Österreich war. Nach Leopolds Tod übernahm dessen Bruder
Heinrich II. Jasomirgott das Herzogtum. 4
1152 bestieg schließlich Friedrich I. (Barbarossa) den Königsthron, welcher großes Interesse an der Lösung der bayrischen Frage hatte, zumal die von ihm angestrebte Italienpolitik mitunter vom inneren Frieden im Deutschen Reich abhängig war. Ohne Einigung zwischen den herrschenden Dynastien war an eine Fortführung seiner ehrgeizigen Pläne nicht zu denken. Friedrich I. wollte die Uneinigkeiten beendigen, indem er das Herzogtum Bayern an die Welfen zurückgab, während gleichzeitig Heinrich II. kein Ansehen verlieren oder gar seinen Herzogstitel verlieren und Lehensmann des (neuen) bayerischen
Herzogs werden sollte. 5
Getragen wurde dieser Lösungsansatz von der herrschenden, und später in der Heerschildordnung verankten, Vorstellung, es dürfe kein lehensrechtliches Verhältnis zwischen zwei in der Lehenshierarche Gleichrangigen bestehen. Zudem sollte jemand, der direkt vom König belehnt wurde, keinem anderen weltlichen Lehensheren unterstellt sein dürfen, was sich aus der
Lehenspyramide des Sachsenspiegels eindeutig ergibt. 6 Diese Pyramide teilte dem König den ersten Lehensschild zu, den geistlichen Fürsten den zweiten und den dritten den weltlichen Fürsten. Daraus ergab sich, dass die Laienfürsten (zusätzlich zur Belehnung durch den König) zwar Lehen ihrer geistlichen Standesgenossen erhalten konnten, nicht jedoch solche von weltlichen Standesgenossen. Andernfalls würde dieser Umstand den lehensrechtlichen Rang „herabsetzen“.
4
Vgl
Floßmann/Kalb,
Geschichte des öffentlichen Rechts (Teil 1)
3
(2004) 70.
5 Vgl Floßmann/Kalb, Geschichte des öffentlichen Rechts (Teil 1) 3 (2004) 70.
6 Vgl Floßmann/Kalb, Geschichte des öffentlichen Rechts (Teil 1) 3 (2004) 45.
Arbeit zitieren:
Katharina Soder, 2010, Privilegium minus und Privilegium maius, München, GRIN Verlag GmbH
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