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Institut für Philosophie Ralf Bunte PS: Philosophische Probleme der Begründung von Menschenrechten SS 2002
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Inhalt
1. Einleitung: Universalismus und Relativismus S.3
A) Was ist Universalismus? S.3
B) Was ist Relativismus? S.4
2. Das Problematische des Relativismus S.5
A) Die Differenzthese S.5
B) Die Folgen des Relativismus S.6
3. Der Ausweg aus dem Dilemma: Kontextueller Universalismus S.7
4. Fazit S.12
Literatur S 13
Universellen Anspruch hat eine Theorie, wenn sie das Geltungsgebiet, innerhalb dessen sie Gültigkeit und Zuständigkeit beansprucht, als unbegrenzt behauptet, ohne daß es dabei - etwa aufgrund kultureller Unterschiede - Ausnahmen gäbe. So beansprucht der Universalismus der Menschenrechte unbegrenzte Gültigkeit für alle Menschen, unabhängig davon, zu welcher Zeit oder an welchem Ort sie lebten bzw. leben und welcher Kultur sie angehörten bzw. angehören 1 .
In einer universalistischen Theorie ist es möglich, daß die Geltung der Prinzipien und Normen in Abhängigkeit von kontingenten empirischen Einflußfaktoren besteht, was für eine dem Universalismus ähnliche Theoriefamilie, den Absolutismus, nicht gilt. Ein Beispiel für Universalismus: Es wäre denkbar, daß alle Staaten der Erde Repräsentanten zu einem „Weltparlament“ entsenden würden, die dort Gesetze mit einem globalen Geltungsanspruch beschlössen, die in späteren Parlamentssitzungen wieder aufgehoben oder modifiziert werden könnten. Zur Verdeutlichung noch ein Beispiel für Absolutismus: Daß Gott existiert, ist für gläubige Menschen ein letztgültiger Grundsatz, für den kontextunabhängige sowie zeitlich und örtlich absolute Geltung eingefordert wird 2 .
Demnach beansprucht der Universalismus zwar Allgemeingültigkeit und -verbindlichkeit, er ist aber nicht unveränderlich. Universalistische Konzepte können sich verändern und neue Ideen und Impulse in sich aufnehmen. Dagegen ist der Absolutismus eine starre Position, welche die uneingeschränkte und ewige Wahrheit der Grundsätze sowie deren Unabhängigkeit und Unveränderlichkeit gegenüber kontingenten Einflußfaktoren jeder Art behauptet.
Dem eben Gesagten entsprechend bedeutet Universalismus der Menschenrechte, daß es überall auf der Welt allgemeingültige und -verbindliche Standards der Menschenrechte gibt bzw. geben müsse. Ein gutes Beispiel für einen moralischen Standard ist das fünfte biblische Gebot: „Du sollst nicht töten“ 3 . Wir können mit sehr großer Sicherheit sagen, daß es keine
1 Salehi 1999: S. 15f.
2 Ders.: S. 16.
3 Moses 2, 20.
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Gesellschaftsform auf der Erde gibt bzw. gegeben hat, die dieses Gebot, in der einen oder anderen Variante, nicht für allgemein gültig und verbindlich erklärt. Ein Beispiel für eine universalistische Auffassung von den Menschenrechten ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. So erklärt Artikel 1 der Erklärung: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Universalistisch ist diese Behauptung deshalb, weil sie keine Unterschiede in der Herkunft der Menschen zuläßt. Demnach ist jeder Mensch frei geboren, im Unterschied etwa zu antiken Kulturen (wie z. B. der des römischen Kaiserreichs) in denen ein Mensch auch unfrei geboren worden sein konnte (der Sklave) 4 .
B) Was ist Relativismus?
Relativismus (auch Kontextualismus oder Partikularismus genannt) ist ein Sammelbegriff für philosophische Theorien, deren Vertreter behaupten, daß Sätze, Prinzipien, Regeln und Überzeugungen nicht absolut gelten, sondern nur bedingt in bezug auf etwas. Dies kann sehr unterschiedlich sein: Personen, Institutionen, Gesellschaften, Kulturen, historische Kontexte usw. Relativistische Theorien können in verschiedenen Kontexten vertreten werden. Entsprechend den philosophischen Disziplinen gibt es auch verschiedene Relativismusformen. Unterscheiden kann man z. B. den kognitiven, erkenntnistheoretischen, methodischen und ethischen Relativismus. Gemeinsam ist diesen Varianten ein kritisches Selbstverständnis. Relativisten betrachten ihre Position vor allem als Gegenentwurf gegen absolutistische und universalistische Einheitskonzepte. Relativisten lehnen unbedingte Behauptungen ab und versuchen, durch Aufweis verschiedener Einflußfaktoren - z. B. kultureller oder historischer Art - die Abhängigkeiten und den kontingenten Charakter von Sätzen Regeln und Lehren offenzulegen 5 .
Wie wir oben gesehen haben, scheint zwischen Universalismus und Relativismus kein Ausgleich möglich zu sein. Die beiden Positionen erscheinen, zumindest auf den ersten Blick, völlig unvereinbar miteinander. Ob dies zutrifft, und inwieweit es zutrifft, wird in den folgenden Abschnitten zu klären sein und ich werde darüber hinaus der Frage nachgehen ob es nicht die Möglichkeit besteht, diese beiden Positionen miteinander zu verbinden. Es wird
4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Auszug), zitiert bei Salehi 1999: S. 136.
5 Salehi 1999: S. 13ff.
Arbeit zitieren:
Ralf Bunte, 2002, Sind Universalismus und Relativismus tatsächlich unvereinbar?, München, GRIN Verlag GmbH
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