Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 4
Symbolverzeichnis 5
Abbildungsverzeichnis 6
1 Mitbestimmung in Deutschland 7
1.1 Grundstruktur der Mitbestimmung. 7
1.2 Betriebliche Mitbestimmung. 9
1.2.1 Betriebsverfassungsgesetz 9
1.2.2 Allgemeine Vorschriften 10
1.2.3 Der Betriebsrat 10
1.2.4 Die Rechte des Betriebsrates. 11
1.2.4.1 Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer - Soziale
Angelegenheiten. 12
1.2.4.2 Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer - Gestaltung
von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung 13
1.2.4.3 Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer - Personelle
Angelegenheiten. 14
1.2.4.4 Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer -
Wirtschaftliche Angelegenheiten. 15
1.3 Unternehmerische Mitbestimmung 16
1.3.1 Montan-Mitbestimmungsgesetz 16
1.3.1.1 Anwendungsbereich 16
1.3.1.2 Der Aufsichtsrat - Zusammensetzung und Wahl. 17
1.3.1.3 Aufgaben und Rechtsstellung des Aufsichtsrates. 19
1.3.1.4 Der Arbeitsdirektor. 20
1.3.2 Mitbestimmungsgesetz 20
1.3.2.1 Anwendungsbereich 20
1.3.2.2 Der Aufsichtsrat - Zusammensetzung und Wahl. 21
1.3.2.3 Aufgaben und Rechtsstellung des Aufsichtsrates. 23
1.3.2.4 Der Arbeitsdirektor. 24
1.3.3 Drittelbeteiligungsgesetz 24
2
1.3.3.1 Anwendungsbereich 25
1.3.3.2 Der Aufsichtsrat - Zusammensetzung und Wahl. 25
2 Mitbestimmung am Beispiel einer Aktiengesellschaft 27
2.1 Die Unternehmensorgane einer Aktiengesellschaft 27
2.2 Die Hauptversammlung als beschlussfassendes Organ. 27
2.3 Der Aufsichtsrat als überwachendes und mitbestimmendes Organ. 29
2.4 Der Vorstand als leitendes und ausführendes Organ 30
Literaturverzeichnis 32
3
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft AHK Alliierte Hohe Kommission AktG Aktiengesetz A r t . A r t i k e l BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch bzw. beziehungsweise DrittelbG Drittelbeteiligungsgesetz eG eingetragene Genossenschaft etc. et cetera f. folgende Seite ff. fortfolgende Seite ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung HGB Handelsgesetzbuch i. S. v. im Sinne von i. V. m. in Verbindung mit KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien MitbestG Mitbestimmungsgesetz Montan-MitbestErgG Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz Montan-MitbestG Montan-Mitbestimmungsgesetz Rdn. Randnummer S. Seite/Satz SEAG Societas Europea Ausführungsgesetz u. und VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
4
Symbolverzeichnis
§ Paragraph < k l e i n e r > größer € E u r o
5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gesetzliche Grundlagen der betrieblichen und unternehmerischen
Mitbestimmung.
Abbildung 2: Das Mitbestimmungssystem in Deutschland.
Abbildung 3: Zeitliche Entwicklung der Mitbestimmung in der Bundesrepublik
Deutschland
Abbildung 4: Mitbestimmung nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz bei einem
11-köpfigen Aufsichtsrat.
Abbildung 5: Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz bei einem
Unternehmen mit mehr als 20.000 Arbeitnehmern.
Abbildung 6: Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Abbildung 7: Verhältnis der Organe einer Aktiengesellschaft
6
1 Mitbestimmung in Deutschland
1.1 Grundstruktur der Mitbestimmung
Unter dem Begriff der Mitbestimmung sind alle gesetzlichen Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verstehen, um die Arbeitswelt mitzugestalten und somit am Willensbildungsprozess im Unternehmen teilzunehmen. 1 Das umfasst sowohl gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte als auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ausgehandelte Regelungen sowie in der Mitbestimmungspraxis gewachsene informelle Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei wird zwischen der betrieblichen und der unternehmerischen Mitbestimmung unterschieden.
Abbildung 1: Gesetzliche Grundlagen der betrieblichen und unternehmerischen
Quelle:
Mitbestimmung auf Unternehmensebene ist die Teilhabe der Belegschaft an der Leitung des Unternehmens durch Wahl von Arbeitnehmervertretern in die Aufsichtsgremien. Die unternehmerische Mitbestimmung wird gekennzeichnet durch eine unmittelbare Einflussnahme auf die unternehmerischen Planungs-, Leitungs- und Organisationsentscheidungen. 2 Hierdurch sollen die Interessen der Arbeitnehmer stärker
1 Vgl. Niedenhoff, S. 11.
2 Vgl. Klinkhammer / Welslau, Rdn. 37-40.
7
berücksichtigt und zusammen mit den Vertretern der Anteilseigner die Unternehmenspolitik unter anderem durch den Einbezug von sozialen Belangen innerhalb der wirtschaftlichen Entscheidungen des Managements stärker ausgerichtet werden. Die betriebliche Mitbestimmung bezweckt die Mitwirkung der „Arbeitnehmer bzw. des Betriebsrates lediglich an den personellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgeproblemen, die sich aus unternehmerischen Planungs-, Leitungs- und Organisationsentscheidungen ergeben.“ 3
Anhand der nachfolgenden Abbildung wird die Grundstruktur der Mitbestimmung verdeutlicht:
Abbildung 2: Das Mitbestimmungssystem in Deutschland
Quelle: In Anlehnung an die Gesetze zur Mitbestimmung
Entsprechend der Arbeitnehmerzahl, der Gesellschaftsform und dem Unternehmenszweck greifen unterschiedliche Mitbestimmungsgesetze. Die Bundesrepublik Deutschland ist im internationalen Vergleich ein Land, das die meisten Mitbestimmungsgesetze und -regeln aufweist. 4 Die Regelungen zur Mitbestimmung finden
3 Klinkhammer / Welslau, Rdn. 170.
4 Vgl. Niedenhoff, S. 9.
8
sich in den folgenden Gesetzen: dem Montan-Mitbestimmungsgesetz, dem Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz. 5 Die historische Entwicklung der Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die nachfolgende Abbildung graphisch dargestellt.
Abbildung 3: Zeitliche Entwicklung der Mitbestimmung in der Bundesrepublik
Quelle:
1.2 Betriebliche Mitbestimmung
1.2.1 Betriebsverfassungsgesetz
Die Rechte des Betriebsrates werden im BetrVG 6 geregelt. Die Einzelheiten der Betriebsratswahlen bestimmen zudem eine Wahlordnung. Aus dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Arbeitsgerichtsgesetz ergeben sich weitere Rechte für den Betriebsrat. Ganz vom Geltungsbereich des BetrVG ausgeschlossen sind die Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstige Institutionen des öffentlichen Rechts. Hier finden das Personalvertretungsgesetz des Bundes 7 beziehungsweise die einzelnen Landespersonalvertretungsgesetze 8 Anwendung.
5 In der Praxis greifen weitere Gesetze, z. B. das Ergänzungsgesetz zum Montan-MitbestG, auf die
nicht näher eingegangen wird, da zunächst ein umfassender Überblick über die wichtigsten Gesetze
der Mitbestimmung erfolgen soll.
6 Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.09.2001, zuletzt geändert
durch Artikel 221 Neunte ZuständigkeitsanpassungsVO vom 31.10.2006.
7 Vgl. Altvater / Hamer / Ohnesorg.
8 Vgl. Welkoborsky.
9
Arbeit zitieren:
Dipl.-Kfm. (FH) Sebastian Meyer, 2007, Die Mitbestimmung in Gesellschaften, München, GRIN Verlag GmbH
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