Inhaltsverzeichnis:
Vorwort 7
Einleitung 9
1) Die Stadt Bonn von 1945 bis zum Jahre 1989
1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
1.1.1 Politische Situation nach dem zweiten Weltkrieg 13
1.1.2 Die Wahl der Stadt Bonn als Bundeshauptstadt und Regierungssitz 17
1.1.3 Die Hauptstadt Bonn als anfängliches Provisorium 22
1.1.4 Städtebauliche Topografie von Bonn 28
1.2 Entwicklung der Stadt Bonn als Regierungssitz
1.2.1 Keimzellen der Hauptstadt Bonn 35
1.2.2 Die anfängliche Architektur 42
1.2.3 Neubauten und ihre Repräsentationsfunktion 47
1.2.4 Das Ende des Provisoriums 51
1.2.5 Bauten und Umbauten in der Folgezeit 56
1.3 Verständnis und Präsentation des neuen politischen Systems
1.3.1 Hauptstadt und Architektur 61
1.3.2 Demokratie und Architektur 62
1.3.3 Die ersten bauten der “demokratischen Architektur der Bundesbauten Bonns. 67
1.3.4 Die Repräsentationsfunktion der späteren Architektur Bonn. 70
Quellennachweis. 74
Abbildungsnachweis. 75
2) Nutzung und Wandel der Regierungsbauten 1989 - 2005
2.1 Wiedervereinigung Deutschlands
2.1.1 Der Umzug des Regierungssitzes. 79
2.1.2 Berlin als alte und neue Bundeshauptstadt 85
2.1.3 Konsequenzen für die Stadt Bonn 91
2.2 Nutzung der Regierungsobjekte
2.2.1 Kontinuierliche und temporäre Nutzung 95
2.2.2 Auslastung der Bonner Parlamentsgebäude durch Neunutzer 98
2.2.3 Regierungsbauten als historische Orte 103
2.3 Denkmalschutz und Denkmalpflege der Bonner Regierungsbauten
2.3.1 Das Denkmalrecht 109
2.3.2 Bereits ausgewiesene Einzeldenkmäler 112
2.3.2.1 Der “Lange Eugen 115
2.3.2.2 Haus Carstanjen 120
2.3.3 Die unscheinbaren Denkmäler der Regierung 123
2.3.4 Umsetzungsprobleme der Denkmalpflege 128
2.3.4.1 Plenarbereich von Günter Behnisch 131
2.3.5 Regierungsviertel als komplexer Denkmalbereich 139
Quellennachweis 144
Abbildungsverzeichnis 145
3) Zukunftsperspektiven
3.1 Der Wandel der Stadt Bonn
3.1.1 Regierungswechsel - kulturelle und städtische Veränderungen 151
3.1.2 Neuorientierung - Bonn auf dem Weg zur UN Stadt 155
3.1.3 Rückbesinnung auf eigene Identität 160
3.2 Umnutzung des Bundesviertels
3.2.1 Investoren und Neuplanungen - Auweitung des IKBB 165
3.2.2 Zukunftspläne und Denkmalpflege 171
3.2.3 Kompromisse und Abrisse der Denkmäler 175
3.3 Konzepte zur Neugestaltung
3.3.1 Konzepte der Neunutzung 179
3.3.2 Städtebauliche Zukunftsentwicklung 184
3.3.3 Resumee 187
Quellennachweis 190
Abbildungsnachweis 190
Nachwort 192
Konzepte 195
Anhang 215
Abbildungsnachweis 240
Literaturverzeichnis 243
Vorwort
Ein wesentlicher Bestandteil der Stadtplanung ist neben der Planung neuer städtischer Strukturen der Umgang mit den alten und historischen Stadtstrukturen. In vielen Städten existieren heute noch Gebäude und Stadtgrundrisse, die unterschiedlichste soziale und politische Wurzeln haben und dabei zu einer Gesellschaftsform gehören, die lange vergangen ist. Dabei hält die so weiter bestehende alte Architektur nicht nur geschichtliche Hintergründe lebendig, sondern gerade der Umgang einer Stadt mit ihrer alten Architektur spiegelt die Akzeptanz dieser Stadt mit ihrer historischen Vergangenheit wider. In diesem Zusammenhang kommt dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege eine besondere Bedeutung zu.
Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen heute zu den wichtigsten kulturellen Aufgaben einer Stadt. Gerade in der heutigen Zeit, in der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in hohem Maße sensibilisiert ist, kommt dem Anliegen der Bewahrung des gebauten historischen Erbes eine besondere Bedeutung zu. Erst die Denkmalpflege ermöglicht es, die Vergangenheit für unsere heutige Zeit verständlich zu machen. Wer aus der Geschichte lernen will, muss Geschichte erleben können. Durch die Erhaltung des historischen Erbes bewahren wir uns und künftigen Generationen Einblicke in die Lebens- und Arbeitsbedingungen früherer Epochen. Ein besonderer Stellenwert kommt der jüngsten politischen Vergangenheit des 1949 neu entstandenen demokratischen Staates Bundesrepublik Deutschland zu. Diese politische Vergangenheit manifestiert sich in der gebauten und gestalteten Architektur der Hauptstadt Bonn, die auf vielfältige Art und Weise nicht nur ihre Zeit widerspiegelt, sondern mit speziellen Charakteristika explizit auf politische Bedingtheiten der ersten Jahre der Bundesrepublik Deutschland verweist. In den letzten Jahren ist in Bonn eine kontroverse Diskussion um die ehemaligen Regierungsgebäude der ehemaligen Hauptstadt Bonn entstanden, wobei es nicht zuletzt darum geht, ob die von vielen als hässlich empfundenen Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden sollten. In diesem Zusammenhang geht es auch darum, was unter einem denkmalgeschützten Gebäude zu verstehen ist und ob die alten Regierungsgebäude neuen modernen Gebäuden weichen sollen. Eng verbundenen damit ist ein Selbstverständnis der Stadt Bonn, die nach dem Umzug der Regierung nach Berlin neue städtebauliche Inhalte und Schwerpunkte sucht und einer neuen bedeutsamen politischen Funktion nachgeht.
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Eben diese vielfach tagespolitisch diskutierten Fragestellungen bilden den Hintergrund dieser Arbeit, die vor dem Hintergrund aktueller politischer Entscheidungen der Stadt Bonn steht und mit der an die gegensätzlichen Positionen des Pros und Contras einer Bewahrung der ehemaligen Regierungsbauten Bonns angeknüpft werden soll. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Fragestellung, wie der Denkmalwert der historischen Regierungsbauten Bonns beurteilt werden kann. Zu fragen ist, ob dieser Denkmalwert allein aus den ästhetischen Gestaltungselementen der Architektur abgeleitet werden kann oder ob er auf die historischen Bedingtheiten der Bauten bezogen werden muss. Nicht zuletzt wird zur Klärung dieser Fragen auch auf die historischen und architektonischen Hintergründe, die mit den ehemaligen Regierungsbauten in Verbindung stehen, Bezug genommen.
In der Einleitung geht es deshalb zunächst um einen kurzen Abriss der Geschichte Bonns. Anschließend wird im 1. Kapitel vor allem dargestellt, wie es politisch dazu kam, sich für Bonn als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Im Weiteren geht es dann um die Entwicklung von Bonn als Regierungssitz und die architektonische Präsentation des neuen politischen Systems nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Mittelpunkt des 2. Kapitels steht der durch den Umzug der Regierung von Bonn nach Berlin entstandene Wandel der städtebaulichen Landschaft Bonns. Fokussiert wird dabei nicht nur auf die mit einem Umzug nach Berlin verbundenen politischen Entscheidungen, sondern besonders auf die Nutzung der Regierungsobjekte nach dem Umzug. Wesentlich für dieses Kapitel sind dann die im Anschluss daran behandelten Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Im 3. Kapitel geht es um Zukunftsperspektiven der Stadt Bonn und den mit einer Umnutzung der ehemaligen Regierungsbauten verbundenen Wandel der Stadt Bonn. Im Zusammenhang mit Konzepten zur Neunutzung und Neugestaltung der ehemaligen Hauptstadtbauten wird dabei auch diskutiert, ob und inwieweit diese Bauten als Ganzes denkmalgeschützt werden sollten. Ein kurzes Nachwort in Kapitel 4 schließt die Arbeit dann ab.
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Einleitung
Die Stadtgeschichte Bonns
Bereits in der Altsteinzeit lebten im heutigen Gebiet Bonns Menschen, was durch den Fund eines Doppelgrabes mit gut erhaltenen Skeletten im Stadtteil Oberkassel belegt werden konnte. Belegt ist auch, dass sich hier germanische Stämme und Kelten um ungefähr 30 v. Chr. niederließen. Eine der von diesen Völkern gegründeten Siedlungen trug den Namen „Bonna“. Zum einen war dieser Name Überlieferungen zufolge eine Bedingung der Ubier, nachdem sie mit den einrückenden Römern Frieden geschlossen hatten. Zum anderen soll „Bonna“ aus dem Keltischen stammen und soviel wie „Furt durch den Rhein“ oder „großes gutes Wasser“ bedeuten.
Im Jahre 55. v. Chr. wurde Bonn von den Römern als geeigneter Platz für den Bau eines militärischen Stützpunktes ausgewählt. Im Bereich zwischen der heutigen Rathausgasse und der St-Remigius-Kirche wurde ein römisches Kastell errichtet.
Erstmals aktenkundig erwähnt wurde „Bonna“ vom römischen Schriftsteller Florus, der um 11 v. Chr. die Errichtung einer Rheinbrücke bei „Bonna“ beschreibt. Um 69 n. Chr. erfolgte eine Erwähnung des römischen Legionslagers „castra bonnensia“ durch den römischen Historiker Tacitus im Zusammenhang mit einem Aufstand der Bataver.
Nach dem Rückzug der Römer wurde das Rheinland durch die Franken um ca. 450 n. Chr. übernommen. Die alte Römerfestung wurde jetzt von fränkischen Truppen beherrscht und bekam den Namen „Bonnburg“.
Um die Jahrtausendwende verlagerte sich der Siedlungsschwerpunkt um das heutige Münster zur „villa basilica“, dem Kern der mittelalterlichen Stadt mit dem Cassiusstift. Vor seinen Toren entstand rheinwärts die offene Marktsiedlung „Oppidum Bonnense“, die erstmalig 1211 offiziell erwähnt wurde. Aus diesen beiden Keimzellen, der Stiftsburg und der Marktsiedlung, begann die eigentliche Stadtwerdung Bonns, die vom Bau einer rund sieben Meter hohen Stadtmauer begleitet wurde. Politisch bedeutsam
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war auch die Godesburg, die Erzbischof Dietrich von Hengsbach bereits 1210 zur Demonstration und Durchsetzung seiner Machtansprüche in der Region erbauen ließ. Wenig später entwickelte sich die Godesburg zum Mittelpunkt der landesherrlichen Verwaltung.
Die Entwicklung Bonns zur Stadt wurde dann durch die 1286 eingeführte Ratsverfassung abgeschlossen, mit der die Bürger das Recht auf Selbstverwaltung erhielten.
Nach großen Pest- und Lepraerkrankungen erlebte Bonn dann erst im 15. Jahrhundert, vor allem aufgrund des Handelsgutes Wein, eine neue wirtschaftliche Blütezeit.
1525 wurde Bonn kurfürstliche Residenz. Der erste Wittelsbacher, Ernst von Bayern, regierte als Kölner Kurfürst von 1612 bis 1650 und brachte Bonn relativ unbeschadet durch den Dreißigjährigen Krieg. Am Ende des 17. Jahrhunderts wurde Bonn dann bei der Belagerung durch Reichstruppen unter Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg vollständig zerstört. Im 18. Jahrhundert endete die Herrschaft der Wittelsbacher (1761), ihnen folgten die Habsburger auf dem Kurkölnischen Stuhl, wodurch die Glanzzeit Bonns als Residenzstadt begann und mit barockem Glanz in der Regentschaft der Kurfürsten Joseph Clemens und Clemens Augusts gipfelte.
1794 begann für Bonn eine Besatzung durch Franzosen und eine für die Stadt sehr schwierige siebzehnjährige französische Herrschaft. In dieser Zeit verkam die Stadt zur völligen Bedeutungslosigkeit. Erst durch den Friedensschluss von Campo Formino im Jahr 1797 wurde das bisher politisch zersplitterte linksrheinische Gebiet unter die einheitliche Verwaltung des Départements Rhein-Mosel mit der Hauptstadt Koblenz gestellt, womit Bonn praktisch den Status einer Unterpräfektur hatte. Durch die Säkularisation verlor die Kirche ihre einst umfangreichen Besitztümer und ihre Macht. Klöster und Stifte wurden aufgelöst und Pfarrbezirke neu geordnet. Die wohl wichtigste Neuerung aber war die Einführung des “Code Napoléon”, des “Code zivil”. Er sicherte die Gleichstellung der Bürger und löste in vielen Bereichen die alte rechtliche Unsicherheit ab. Auf wirtschaftlichem Gebiet schaffte man die Zunftrechte ab und führte die Gewerbefreiheit ein.
Nach dem Wiener Kongress von 1815 kam das Rheinland dann unter preußische Herrschaft. Als Teil des Regierungsbezirks Koblenz wurde Bonn jetzt zur Kreisstadt der erstmals zusammengefassten links-und rechtsrheinischen Gebiete. Besonders bedeutsam für die Stadt waren im 19. Jahrhundert die 1818 gegründete Universität und die Inbetriebnahme der Eisenbahn Köln-Bonn im Jahre 1844. 1850 erhielt Bonn ein Landgericht und wurde 1887 kreisfreie Stadt. Immer mehr wohlhabende Familien siedelten sich in Bonn und Godesberg an.
Im 1. Weltkrieg verarmte die einstmals reiche Bonner Bevölkerung. Lebensmittelknappheit und hohe Arbeitslosigkeit führten zu dramatischen Problemen. Auch unter der dann folgenden Wirtschaftskrise der 1920er Jahre hatte Bonn erheblich zu leiden. Erst mit der Einführung der Rentenmark in Deutschland 1923 wurde die Inflation beendet, und die wirtschaftliche Lage Bonns verbesserte sich
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Einleitung
wieder. Im 2. Weltkrieg hatte Bonn, wie viele andere Städte auch, unter dem Terror der SS in der Reichskristallnacht 1938 zu leiden. Die Mitglieder der Jüdischen Gemeinde Bonns flohen oder wurden deportiert und in Konzentrationslagern umgebracht. Weder die Innenstadt Bonns, noch die nahe Umgebung wurden von den zahlreichen Bombenangriffen verschont. Noch vor der eigentlichen Kapitulation am 8. Mai 1945 wurde Bonn am 8. März durch amerikanische Truppen besetzt.
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1.
1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
1.1.1 Politische Situation nach dem zweiten Weltkrieg
Bereits im Rahmen der von den Alliierten der Anti-Hitler-Koalition während des Zweiten Weltkrieges angestellten Überlegungen zum Schicksal eines Nachkriegsdeutschlands, bei dem es um eine Verkleinerung, eine Aufteilung, eine Dezentralisierung und eine Einteilung Deutschlands in mehrere kleine Staaten ging, stand die Zukunft Berlins als Hauptstadt zur Disposition. An eine Weiterführung der Funktion als Reichshauptstadt war für Berlin schon allein deshalb nicht mehr zu denken, wenn die Überlegungen Frankreichs verwirklicht werden würden, das Deutsche Reich in viele kleine Einzelstaaten ohne zentrale Lenkung aufzuteilen. Aber auch nach den Plänen Großbritanniens kam eine Hauptstadt Berlin nicht in Frage, denn Großbritannien ging es darum, vor allem das nach englischer Auffassung für den Militarismus verantwortliche Land Preußen aufzuteilen und auf einen Rumpfstaat zu verkleinern. Damit war sicher, dass die Zukunft Deutschlands und mit ihr auch die Hauptstadt Deutschlands von dem Willen der Siegermächte abhing. Nicht nur Großbritannien und Frankreich verfolgten die Überlegung, Deutschland in Einzelstaaten zu zerlegen, sondern auch die USA und die Sowjetunion, die erst 1941 zur Anti-Hitler-Koalition stießen, dachten ähnlich. So befürwortete der amerikanische Präsident Roosevelt eine Teilung Deutschlands schon aus dem Grund, weil er den Begriff „Reich“ ausgelöscht sehen wollte und mit dieser Teilung vor allem Preußen treffen wollte. Welche Zukunftschancen Berlin aus amerikanischer Sicht als Reichshauptstadt hatte, belegt die
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Äußerung Roosevelts, dass es Preußen nicht erlaubt sein dürfte, ganz Deutschland zu dominieren 1 . Gegen Kriegsende ging es dann nicht mehr darum, Deutschland in Einzelstaaten zu unterteilen, sondern es ging primär um die Zerschlagung Preußens. An der Einheit Deutschlands sollte jedoch festgehalten werden.
In den von England, der Sowjetunion und den USA im Rahmen der „Londoner Protokolle“ vom September und November 1944 getroffenen Vereinbarungen einigte man sich auf die Einteilung Deutschlands in Besatzungszonen, die Einrichtung eines Kontrollrats als oberstem Kontrollorgan sowie auf eine gemeinsame Verwaltung Groß-Berlins durch eine entsprechende interalliierte Behörde. Dies bedeutete, dass die alliierten Siegermächte, trotz der Unterteilung Deutschlands in Besatzungszonen, das Land von Berlin aus gemeinsam verwalten wollten.
Im weiteren Kriegsverlauf und nach der eigentlichen Kapitulation des deutschen Reiches war die Hauptstadtfrage zwar weiterhin mit Fragen zu einer Einheit oder einer Aufteilung eines zukünftigen Deutschlands verbunden, jedoch stand gleichzeitig die Zukunft Berlins als Hauptstadt offen. Hier waren es vor allem die Briten, die Überlegungen anstellten, dass Berlin sich möglicherweise doch nicht als Ort für den obersten Kontrollrat eignete. Verschiedene alternative Standorte wurden in London in Erwägung gezogen. So z.B. Frankfurt am Main, Weimar, Leipzig, Halle und Coburg. Schließlich sollte aber doch die weiterhin gewünschte Kooperation mit der Sowjetunion nicht durch einen solchen Vorschlag belastet werden. Es blieb deshalb bei Berlin als Kontrollratsitz. Problematisch war dabei, dass es im Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit im Kontrollrat mit Sitz in Berlin zu immer stärker werdenden Spannungen zwischen den Alliierten kam. Somit war klar, dass mit Berlin als von allen Siegermächten gemeinsam zu verwaltender Hauptstadt mehr Probleme verbunden sein würden, die zudem leicht eskalieren konnten. Spätestens bei der im Juli 1948 beginnenden Berlin-Blockade wurde deutlich, wie ungeschützt Berlin sowjetischen Übergriffen ausgesetzt war. Nach Ansicht der Briten sprach viel für eine neue Hauptstadt eines Rumpfdeutschlands mehr im Zentrum Deutschlands und weiter entfernt von der Sowjetunion. Damit zeigte sich, dass hauptsächlich die Briten Überlegungen vorantrieben, bei denen es darum ging, die Hauptstadt Deutschlands neu zu bestimmen bzw. festzulegen. Auch nachdem der Zerstörungsgrad Berlins nach dem 8. Mai 1945 für die westlichen Alliierten sichtbar geworden war und zudem Erfahrungen in von der Sowjetunion kontrollierten Hauptstädten in anderen Ländern bekannt wurden, gab es weitere britische Überlegungen, den Sitz einer zentralen Verwaltung Deutschlands nicht im Zusammenhang mit dem von der Sowjetunion beherrschten politischen Neubeginn in Berlin zu diskutieren.
Mit diesen Überlegungen befanden sich die Briten durchaus auf einer Linie mit Konrad Adenauer und
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1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
den im Süden und Westen Deutschlands vorherrschenden Vorbehalten gegen Berlin als zukünftige Hauptstadt.
In einem Brief an den Münchener Oberbürgermeister Scharnagl bekräftige Adenauer seine Meinung, das politische Zentrum Deutschlands, das sich so lange in Berlin befunden hatte, von dort fortzuverlegen 2 . Adenauer begründete diese Ansicht nicht nur damit, dass er dann eine zunehmende Kontrolle Berlins durch die Sowjetunion befürchtete, sondern er verwies darauf, dass Berlin auch in der Vergangenheit von den Menschen im Süden und Westen Deutschlands eigentlich nie als ihre wirkliche eigentliche Hauptstadt akzeptiert worden war, sondern stattdessen die Hauptstadt des keineswegs geliebten Landes Preußen darstellte. Mit Preußen wurde dabei ein monarchischer Obrigkeitsstaat verbunden, der das übrige Deutschland an einer stärkeren Selbstbestimmung und Selbstverwaltung hinderte. Diese problematische Einstellung zu Berlin zeigte sich daran, dass die deutsche Republik zwar in Berlin ausgerufen worden war, aber als „Weimarer Republik“ bezeichnet wurde. Nicht zuletzt war das großstädtische Berlin für viele Deutsche negativ besetzt, da es dort ein für Deutsche in vielen anderen Städten unverständliches und zu freizügiges kulturelles Leben gab. In den 1920er Jahren galt Berlin als die Stadt, die im Bezug auf die freien und angewandten Künste die kulturelle Vorrangstellung von Städten wie Paris und London wenigstens für die Dauer eines Jahrzehnts überrundet hatte. Hier konnte sich nach dem Ersten Weltkrieg zum ersten Mal in Deutschland eine Kultur entwickeln, die vor allem durch die Freiheit der 20er Jahre einen bleibenden Eindruck hinterließ. Aber nicht nur in den 1920ern, sondern auch in den 1930er Jahren gab es politische Tumulte, Unruhen, Straßenschlachten und nicht zuletzt den nationalsozialistischen Terror, mit dem gerade in Berlin versucht wurde, demokratische Kräfte zu zerstören. Die Hauptstadt Berlin war daher vielen Deutschen entfremdet.
Wie berechtigt die Befürchtungen Adenauers und auch der deutschen Parteien mit Ausnahme der Kommunisten im Hinblick auf den sowjetischen Einfluss in Berlin waren, zeigte sich an dem 1946 beginnenden kalten Krieg zwischen den drei westlichen Alliierten und der Sowjetunion. Die dann folgenden zwei unterschiedlichen Staatsgründungen auf deutschem Boden zeigen, wie entgegengesetzt die Wertvorstellungen und politischen Zielsetzungen der beiden Lager waren.
Im Januar 1946 empfahlen deshalb alle deutschen Parteien, abgesehen von der kommunistischen Partei, den Sitz einer zukünftigen zentralen Regierung nicht nach Berlin zu verlegen. Anfang Februar 1946 wurden in diesem Zusammenhang erstmals einige Orte in der britischen Besatzungszone in Erwägung gezogen. Mit der Bemerkung eines Beamten des britischen Auswärtigen Amtes „What about Bonn?“ 3
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geriet dann Bonn als möglicher Sitz der neuen Hauptstadt ins Blickfeld, lange bevor von deutscher Seite überhaupt an Bonn als zukünftige Hauptstadt gedacht wurde. Es zeigte sich dabei aber, dass gerade diese Bemerkung eines britischen Beamten durchaus auf konkreten Plänen der Briten beruhte, die damit die Hauptstadtfrage im Gegensatz zu den anderen Alliierten konkret diskutierten und auch beeinflussten. Die bereits 1945 angestellten Überlegungen der Briten, Berlin nicht als Hauptstadt eines neuen deutschen Staates festzulegen, fanden somit in dieser Äußerung eines britischen Beamten ihren konkreten Ausdruck. Gleichzeitig brachten die Briten damit ihr Interesse zum Ausdruck, die Hauptstadt Deutschlands innerhalb der britischen Besatzungszone anzusiedeln.
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1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
1.1.2 Die Wahl der Stadt Bonn als Bundeshauptstadt und Regierungssitz
Am 1. Juli 1948 erhielten die elf Ministerpräsidenten der Länder von der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz den Auftrag, bis zum 1. September 1948 eine „Verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen, die eine demokratische Verfassung für einen föderalistischen westdeutschen Bundesstaat ausarbeiten sollte 4 . Da der Tagungsort dieses so genannten „Parlamentarischen Rates“ nicht vorgegeben war, wurde im Juli und August 1948 vorgeschlagen, die Versammlung entweder nach Celle, Koblenz, Frankfurt, Karlsruhe oder Bonn einzuladen. Am 13. August entschieden sich die elf Ministerpräsidenten der Länder in einer telefonischen Abstimmung für Bonn. Auf Bonn entfielen insgesamt acht Stimmen, zwei auf Karlsruhe und eine auf Celle. Ausschlaggebend für diese Entscheidung dürfte der relativ geringe Zerstörungsgrad der Stadt gewesen sein, der in Bonn bei etwa 16% lag. Wie die anderen Orte auch eignete sich Bonn als Tagungsort aufgrund der historischen und kulturellen Bedeutung der Stadt, jedoch lag Bonn zentraler und befand sich innerhalb einer Westzone. Die Briten hatten den Wunsch geäußert, dass sich der Versammlungsort innerhalb ihrer Besatzungszone befinden sollte, wobei ausdrücklich hinzugefügt wurde, dass dieser Tagungsort lediglich als eine der Stationen auf dem Weg zur Bundesrepublik verstanden wurde. Als Versammlungsort war das Gebäude des Museums Alexander Koenig vorgesehen. Es war repräsentativ und schien auch räumlich geeignet. Ergänzt wurde es um das unbeschädigte Gebäude der Pädagogischen Akademie unmittelbar am Rhein. Als der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 um 13 Uhr feierlich im Museum Koenig eröffnet wurde und seine Arbeit sofort aufnahm, stellte sich dann erneut die Frage nach der künftigen Hauptstadt und welcher Stellenwert Berlin in Zukunft noch zukommen sollte. Zwar sollte nach Ansicht des Parlamentarischen Rates Berlin weiterhin Hauptstadt bleiben, dies war jedoch aufgrund der mit der
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Blockade West-Berlins verbundenen dramatischen politischen Lage Berlins nicht möglich. Es wurde davon ausgegangen, dass Berlin in absehbarer Zeit nicht Hauptstadt sein könne. Deshalb sollte darüber entschieden werden, zunächst eine andere Stadt so lange festzulegen, bis sich die politische Lage in Berlin entspannt hatte. Damit war der vorläufige Charakter einer provisorischen Hauptstadt in den Mittelpunkt der Überlegungen gerückt, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass nicht explizit von einer Hauptstadt gesprochen wurde, sondern der Ausdruck „Sitz der Bundesorgane“ verwendet wurde.
Bereits nach der ersten Sitzung des Parlamentarischen Rates im September 1948 wurde die Auswahl einer Stadt als Sitz der Bundesorgane thematisiert und Frankfurt wurde als geeignete Stadt in die Diskussion eingebracht. Frankfurt galt neben Bonn als aussichtsreichster Kandidat. Darüber hinaus brachten sich mit Kassel und Stuttgart weitere Städte ein, die jedoch spätestens 1949 als ungeeignete Bewerber ausschieden, so dass sich das Rennen dann auf die Bewerber Bonn und Frankfurt am Main konzentrierten.
In den folgenden Wochen und Monaten stellte sich die Auswahl des provisorischen Sitzes der Bundesorgane als langwierige und komplizierte Entscheidung heraus. Es zeigte sich schnell, dass das eigentliche Votum auf das Jahr 1949 verschoben werden musste. Noch im September 1948 begann ein zuerst von vielen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates und dann auch von den Parteien geführter Überzeugungswettkampf um die für den Sitz der Bundesorgane am besten geeignete Stadt 5 . Sowohl Frankfurt als auch Bonn bemühten sich ebenso wie ihre Landesregierungen darum, intensiv auf die Mitglieder des Parlamentarischen Rates einzuwirken. Jede Stadt versuchte außerdem, sich die Mitarbeit und die Sympathien der verschiedenen Zeitungen zu sichern. Vor allem die Bemühungen des Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, konzentrierten sich darauf, die Wahl
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1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
Bonns als künftige Bundeshauptstadt zu erreichen. Entscheidender war aber das Engagement des damaligen Chefs der Landeskanzlei Nordrhein-Westfalens, Hermann Wandersleb. Als besonderer Einflussfaktor erwiesen sich die Vorgespräche Hermann Wanderslebs mit den britischen Besatzungsbehörden, bei denen er zu klären versuchte, ob diese mit einer möglichen Wahl von Bonn als Sitz der Bundesorgane einverstanden waren. Auch wenn die britischen Behörden ihr Einverständnis signalisierten, so basierte dieses Einverständnis doch auf einer weitaus stärkeren Deckungsgleichheit der Interessen der Briten mit den Anstrengungen Adenauers und Wandersleb, als zu diesem Zeitpunkt deutlich wurde. Bereits zwei Jahre zuvor hatten die Briten den Wunsch geäußert, dass sich eine zukünftige Hauptstadt Deutschlands in der britischen Besatzungszone befinden sollte. Einig waren sich die Mitglieder des Parlamentarischen Rates darin, dass der Sitz eines deutschen Parlaments an einem Ort in besatzungsfreier Zone, gleichsam in einem Raum eigener Souveränität, liegen müsse.
Darüber hinaus wurden die Bewerbungen von Bonn und Frankfurt auch mit immer neuen Fakten, Zahlen und Skizzen unterstützt 6 . Eine Kommission, die die finanziellen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Bewerberstädte im Januar 1949 klären sollte, attestierte in rund 20 Sitzungen und Besichtigungen Bonn relativ günstige Bedingungen, was bedeutete, dass sich Bonn als Regierungssitz eignete. Eine explizite Empfehlung wurde jedoch nicht abgegeben 7 . Geklärt werden sollte auch, wie es um die ordnungsgemäße Unterbringung der Abgeordneten, aber auch der Unterbringung der Beamten und Angestellten der künftigen Bundesorgane stand. Hier wies die Kommission darauf hin, dass die in Frankfurt für Bundeszwecke zur Verfügung stehenden Büroräume nur dann ausreichen würden, wenn dort von den Besatzungsmächten weiterer Raum freigemacht werde. Eine solche Freimachung von Büroräumen war aber zu diesem Zeitpunkt noch völlig offen, denn die amerikanischen Besatzungsbehörden konnten nicht garantieren, vollständig aus Frankfurt abzuziehen.
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Ganz anders sah in diesem Zusammenhang die Einstellung der Briten zu einer Entmilitarisierung Bonns aus, die nicht nur die Grundlage einer beginnenden Souveränität Deutschlands, sondern auch einer alleinigen Nutzung von Gebäuden durch die deutsche Politik darstellte. Voraussetzung dieser Entmilitarisierung war daher, dass die 1948 in Bonn stationierten belgischen Truppen verlegt werden sollten, wobei zudem zugesichert werden sollte, keine weiteren belgischen Truppen nach Bonn zu verlegen 8 .
Im Januar 1949 konnte diesbezüglich eine Übereinkunft mit den Briten erreicht werden, dass die belgischen Besatzungstruppen sich dazu bereiterklärt hatten, das Gebiet von Bonn zu räumen, falls die größere Mehrheit der Mitglieder des Parlamentarischen Rates für Bonn als Bundessitz entscheiden sollte. Hier zeigte sich, dass aufgrund des Interesses der Briten an einem Bundessitz innerhalb der britischen Besatzungszone, ihre Entscheidung einen wesentlichen Einflussfaktor darstellte, denn die britische Militärregierung hatte offensichtlich keinen Zweifel daran, dass Bonn letztendlich den Sitz der Bundesorgane darstellen würde. Aus diesem Grund wurde das Hauptquartier der britischen Streitkräfte nach Köln-Wahn verlagert, womit erneut ein eindeutiges Zeichen gesetzt worden war. Währenddessen setzte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nicht nur argumentativ die Anstrengungen fort, Bonn als Sitz der Bundesorgane zu unterstützen, sondern es wurden in Bonn selbst zahlreiche infrastrukturelle Voraussetzungen für eine zukünftige Politik geschaffen. So gab es Gebäude, die bereits für den Bundestag, den Bundesrat und für die Bundesregierung vorgesehen waren und an denen bereits gebaut wurde. Auch wurde ein „Büro Bundeshauptstadt“ eingerichtet, das Hermann Wandersleb leitete. Diese neue Architektur stellte ein infrastrukturelles Faktum dar, mit dem die Entscheidung für Bonn positiv beeinflusst werden sollte.
Am 10. Mai 1949 kam es dann zur eigentlichen Abstimmung im Parlamentarischen Rat über den Sitz der Bundesorgane. Entschieden wurde zwischen den Bewerbern Bonn und Frankfurt. Die Entscheidung fiel dabei außerordentlich knapp aus, denn mit 33:29 Stimmen wurde für Bonn und gegen Frankfurt votiert 9 .
Doch ein endgültiges Votum war damit noch nicht getroffen, denn trotz der Mehrheitsentscheidung des Parlamentarischen Rates blieb die Entscheidung vorläufig. Im Anschluss an die Wahl schlug die SPD nämlich vor, dem ersten Deutschen Bundestag die endgültige Entscheidung zu überlassen, da nur das demokratisch legitimierte Parlament über diese Kompetenz verfüge.
Mit der ersten konstituierenden Sitzung des Ersten Deutschen Bundestages am 7. September 1949 begann dann ein erneuter Entscheidungswettkampf zwischen den Bewerbern Frankfurt und Bonn, der bereits frühzeitig hätte entschieden werden können. Einer der ersten, von Erich Ollenhauer eingebrach-
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1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
ten Anträge in den Bundestag bestand darin, dass beschlossen werden sollte: „Der vorläufige Sitz der leitenden Bundesorgane ist Frankfurt am Main“ 10 .Aus den dann folgenden Änderungsanträgen und Diskussionen entstand ein „Hauptstadt-Ausschuss“, der die Eignung der Städte Bonn und Frankfurt überprüfen sollte, ohne dabei politische Gründe einzubeziehen. In den 14 langen Sitzungen kam dieser Ausschuss zu dem Ergebnis, dass es in Bonn zwar die besseren Voraussetzungen für die Aufnahme des Parlaments gab, Frankfurt hingegen über die besseren Voraussetzungen für die Unterbringung der Bundesbehörden verfügte. Mit diesem Ergebnis war keine eindeutige Entscheidung für oder gegen einen der beiden Bewerber möglich.
In den folgenden Wochen spielte erneut die Entmilitarisierung der Städte eine wichtige Rolle. Adenauer hatte bei den amerikanischen Alliierten angefragt, ob im Fall einer Entscheidung für Frankfurt auch eine völlige Räumung der Stadt, und damit eine Freigabe der dringend benötigten Bürogebäude, als auch die Souveränität der Stadt garantiert werden könne. Diese völlige Räumung der Stadt Frankfurt jedoch hatten die Amerikaner nicht zusichern wollen aufgrund ihres, sich in Frankfurt befindlichen, Hauptquartiersitzes.
In Bonn hingegen waren die Besatzungstruppen bereits abgezogen, denn noch vor der ersten Sitzung des Deutschen Bundestages hatte am 30. Juli 1949 der Abzug der belgischen Truppen aus Bonn begonnen. Damit entstand um Bonn herum die gewünschte entmilitarisierte Zone, die frei von einer Besatzungsmacht war. Damit existierten in Bonn nicht nur im Hinblick auf die Truppenpräsenz, sondern auch im Hinblick auf die bereits in Angriff genommenen Gebäude Bedingungen, die für einen Sitz der Bundesorgane sprachen und die in Frankfurt explizit nicht vorhanden waren. Aufgrund dieser Fakten hat sich offenbar eine Stimmung zugunsten von Bonn entwickelt, obgleich Bonn im Vergleich zu Frankfurt weitaus nicht über eine derart großstädtische Reputation verfügte. Bevor es zur eigentlichen Entscheidung des Deutschen Bundestages kam, schwor Adenauer zudem die CDU auf ein Votum für Bonn ein. Am 28 . Juni wies er auf der letzten Fraktionssitzung vor der Auflösung des Parlamentarischen Rates hin, es sei an der Zeit, dass „auch allmählich diejenigen, die mit der Entscheidung nicht einverstanden gewesen sind, jetzt die parteipolitische Bedeutung erkennen und sich auch dementsprechend verhalten“ 11 . Zweifel an der Rechtmäßigkeit wies er entschieden zurück.
In der Abstimmung des deutschen Bundestages, die am 3. November 1949 erfolgte, stimmten dann 200 Abgeordnete gegen den Antrag: „Der vorläufige Sitz der leitenden Bundesorgane ist Frankfurt am Main“ 12 . 176 Abgeordnete stimmten für Frankfurt, 11 Stimmzettel waren ungültig. Damit war Bonn mit erstaunlicher Mehrheit als vorläufige Bundeshauptstadt anstelle Berlins bestätigt.
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1.1.3 Die Hauptstadt Bonn als anfängliches Provisorium
Welche Gründe auch letztlich den Ausschlag gegeben haben mögen, sich für Bonn als Sitz der Bundesorgane zu entscheiden, zentral war bei allen Überlegungen die Tatsache, dass mit der Wahl Bonns zum Parlaments- und Regierungssitz der provisorische Charakter der westdeutschen Staatsgründung sehr viel besser zum Ausdruck gebracht werden konnte, was auch dem Verständnis des Grundgesetzes als Provisorium entsprach 13 .
Bonn sollte sich demzufolge nicht dauerhaft zu einer Hauptstadt entwickeln, sondern einen Übergangszustand widerspiegeln. Es sollte ein Provisorium geschaffen werden, das keine ernsthafte Konkurrenz darstellte 14 . Dafür bot sich die im Vergleich zur Metropole Frankfurt wenig großstädtische Bedeutung Bonns geradezu an, denn die Geschichte Bonns zeigt, dass aus einer ehemals wohlhabenden Stadt eine relativ unbedeutende kleinere Stadt geworden war. Diese vermeintliche Provinzialität von Bonn erwies sich dabei als Vorteil, denn im Vergleich zum großstädtischen Berlin konnte Bonn keine um die Hauptstadtfunktion konkurrierende Stadt sein, wenn es im Rahmen einer Wiedervereinigung dazu kommen sollte, Berlin wieder als Hauptstadt einzusetzen. Mit Blick auf diese gesamtdeutsche Perspektive, mit der in absehbarer Zukunft gerechnet wurde, machte der vorläufige Charakter der Hauptstadtentscheidung Sinn, denn dann würde es leichter werden, die vermeintlich unbedeutende kleinere Stadt Bonn wieder hinter Berlin zurückzustufen. Kaum eine andere Stadt hätte also besser den provisorischen Status der bundesdeutschen Hauptstadt verkörpern können. Dies implizierte, dass der Stadt Berlin, die 1949 eine lange und schwere Phase der Blockade hinter sich gebracht hatte und gleichsam ein Ort nationaler Identität geworden war, die Hoffnung und die Möglichkeit der Rückführung der Hauptstadtfunktion nicht versagt werden sollte.
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1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
Was die architektonische Gestaltung des Provisoriums anbetraf, so ging es zunächst darum, den künftigen Parlamentsaal und die zugehörigen Büroräume fertig zu stellen. Zur Aufnahme des Bundesrats musste an der Nordseite der Pädagogischen Akademie ein zusätzlicher Flügel angebaut werden. Darüber hinaus ging es darum, eine große Anzahl von Gebäuden für die Regierungsgeschäfte zu mieten oder sogar zu erwerben. Außerdem musste Raum geschaffen werden zur Unterbringung der Ministerien, der Ländervertretungen, von Presse und Rundfunk. Zur ersten Unterbringung der Abgeordneten, der Bundesratsmitglieder und der nach und nach hinzukommenden Bundesbediensteten und Pressevertreter waren geeignete Quartiere in Hotels, Pensionen und Privathäusern zu organisieren. Neben Büroräumen, die zunächst in den Bonner Kasernen Platz fanden, musste darüber hinaus auch Wohnraum für die Bundesbediensteten geschaffen werden. Dieser Wohnraum wurde in Form von Siedlungen gebaut.
Zu den infrastrukturellen Voraussetzungen, die die Stadt schaffen musste, gehörte eine Verbesserung der Verkehrssituation durch Instandsetzung und Ausbau des Straßennetzes sowie Herstellung zusätzlicher Verkehrsverbindungen, die dem neuen Status Bonns anzupassen war. Diese städtebaulichen Maßnahmen erstreckten sich auch noch bis in das Jahr 1951 hinein. An im Raum Bonn für die Gestaltung des Provisoriums zu verwendenden finanziellen Mittel standen 42 Millionen DM zur Errichtung von Wohnungen für Bundesbedienstete und 32 Millionen DM zur Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von Dienstgebäuden für Bundestag, Bundesrat und Behörden, also insgesamt etwa 74 Millionen DM zur Verfügung.
Dabei zeigte sich der provisorische Charakter Bonns als Sitz der Bundesorgane auch daran, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Stadt Bonn, gemessen an ihren neuen Funktionen, sehr bescheiden war. Es gab in diesem Zusammenhang keine Ansätze und Überlegungen, über den provisorischen Status Bonns hinauszuplanen und größere auch langfristig ausgerichtete Planungen zur Erleichterung der Funktion des Sitzes des Bundes in Bonn anzustellen. Auch gab es kein offenes Ohr für die Klagen der Bonner Stadtkämmerer, die kritisierten, dass es für die für den Bund zu erbringenden Leistungen nicht genügend finanzielle Mittel gab. Eine Akzeptanz und eine Behebung dieser Probleme hätte nicht zuletzt bedeutet, die Vorläufigkeit der Hauptstadtfunktion Bonns nicht mehr zu berücksichtigen und darauf hinzuwirken, Bonn als feste Hauptstadt zu etablieren. Aus diesem Grund gab es keine rechtlichen Voraussetzungen diesen Beschwerden wirksam zu begegnen und die dahinter stehenden Probleme zu bewältigen.
Zwar wurden nach 1949 einige wenige wichtige Bundesbauten erstellt, aber 1956 wurde die Errichtung weiterer Neubauten durch Beschluss des Bundestages untersagt 15 . Dies führte dazu, dass Büroräume
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bei privaten Investoren angemietet wurden, was schnell aus finanziellen Gesichtspunkten untragbar wurde. 1974 sollen die Büromieten, die der Bund zu zahlen hatte, 20 Millionen DM betragen haben 16 . Charakteristisch für die finanzielle Situation Bonns war, dass die Stadt einen Großteil der Belastungen, die durch die Hauptstadtfunktion entstanden waren, als Sonderlasten alleine tragen musste, und für welche sie 20 Jahre lang keinen Ausgleich erhielt. Im Zuge finanzieller Probleme wurde dann Grundbesitz an den Bund verkauft, um die Finanzlage zu verbessern, damit die Stadt erfolgreich planen und bauen konnte. So kam es 1965 zum Verkauf der Gronau am Rhein, südlich des Bundeshauses. Für die Stadt bedeutete dies eine Finanzierungsgrundlage, für den Bund die entscheidende Voraussetzung für die gesamte spätere Entwicklung des Bundestages am Rhein.
Zurückgeführt werden kann diese Problematik eben auf die Aufrechterhaltung des Provisoriums, was sich vor allem in den 1950er Jahren zeigte. In den 1950er Jahren wurde die Weigerung, für weitere Bundesgebäude in Bonn damit begründet, dass es darum gehen müsse, zentrale Bundesbehörden nach Berlin zu verlegen, um den provisorischen Charakter des Bundessitzes in Bonn weiter zu unterstreichen. Der Berliner Oberbürgermeister Reuter hatte diesbezüglich bereits am 22. Oktober 1949 ein entsprechendes Gespräch mit Bundeskanzler Konrad Adenauer geführt 17 . Auch hatte sich der Deutsche Bundestag für Hilfsmaßnahmen finanzieller und wirtschaftlicher Art für Berlin entschieden, um diesen Prozess zu unterstützen. 1952 wurde in Berlin das Bundesaufsichtsamt für Versicherungs- und Bausparwesen errichtet, und 1953 begannen das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesdisziplinarhof ihre Tätigkeit. Auch in diesen Jahren gab es immer wieder Bekenntnisse zu Berlin als der eigentlichen Hauptstadt eines wiedervereinigten Deutschlands, was für die 1950er Jahre eine den Gegensatz von Bonn und Berlin ausdrückende politische Stellungnahme blieb.
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1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
Zwar konnte man nach der eigentlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland am 5. Mai 1955, als das Besatzungsstatut endete und Alliierten Hohen Kommissare durch Botschafter ersetzt wurden, meinen, dass spätestens jetzt die eigentliche Akzeptanz Bonns als Bundeshauptstadt und ein diesem Status entsprechender Ausbau der Stadt beginnen würde, doch auch jetzt wurde Berlin weiterhin als eigentliche Hauptstadt bezeichnet. Bonn war zwar weitgehend als Parlaments- und Regierungssitz akzeptiert, doch wurden mit der alten Reichshauptstadt auch weiterhin Verpflichtungen verbunden. Diese bestanden darin, Berlin, das inzwischen zum Vorposten des Kalten Krieges geworden war und an dem die Machtbereiche von Ost und West aufeinander trafen, nicht aufzugeben. Gleichwohl Berlin isoliert in einem anderen Gebiet lag und geographisch gesehen nicht mehr wirklich zu Westdeutschland dazugehörte, wurde die Stadt in den 1950er Jahren als Symbol nationaler Identität verstanden. Die politische Aufwertung Berlins erfolgte nicht nur dadurch, dass Berlin als die einzige Hauptstadt Deutschlands herausgestellt wurde, neben der es keine andere geben dürfe, womit der Status von Bonn deutlich abgewertet wurde, sondern es gab auch sichtbare Zeichen einer mit Berlin verbundenen politischen Repräsentationsfunktion. So fand der Zusammentritt der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten am 17. Juli 1954 in Berlin statt. Diese Versammlung endete mit einem gemeinsamen Bekenntnis zu der „natürlichen Hauptstadt Deutschland“. Im Herbst 1955 trat der Bundestag zum ersten Mal zu einer Plenarsitzung in Berlin zusammen und beschloss den Wiederaufbau des Reichtagsgebäudes sowie den Bau eines Regierungsviertels in Berlin-Tiergarten. 1956 schließlich wurde gefordert, die leitenden Bundesbehörden in die alte Hauptstadt zu verlegen. Diese politischen und administrativen Bekenntnisse zu Berlin bedeuteten, dass der provisorische Status Bonns weiter symbolhaft bestätigt wurde. War Bonn bereits zuvor ein lediglich als vorläufiger Sitz der Bundesorgane bezeichneter Ort, so fand besonders 1956 eine Rückstufung auch dieses provisorischen Charakters der Stadt statt. Diese Rückstufung zeigte sich darin, dass der Bundestag beschloss, keine weiteren Bundesbauten zu errichten. Es wurde also zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass eine Rückkehr zu einer Hauptstadt Berlin konkret möglich und die architektonische Gestaltung des Provisoriums Bonn quasi abgeschlossen war. Wie problematisch diese Entscheidung war, zeigte sich jedoch schon bald, denn mit ihren Raumbedürfnissen stießen die Regierungsorgane schnell an ihre Grenzen. Somit ergab sich ein Missverhältnis der in Bonn angesiedelten Regierungsgeschäfte und ein dazu benötigter Raumbedarf, der die Hoffnung auf eine Wiedervereinigung ebenso verdeutlicht wie die Widersinnigkeit, sich auch im Hinblick auf die Architektur Bonns an die bloße Möglichkeit dann doch bald wieder in Berlin stattfindenden Regierungsgeschäfte zu klammern. Wie vage die mit Berlin verbundenen Hauptstadtwünsche waren, verdeutlicht die Tatsache, dass Berlin zu seinem eigenen Schutz
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unter der Verantwortung der Vier Mächte stand. Zwar wäre eine Verlegung der Regierungsverwaltung 1956 theoretisch möglich gewesen, die Bundesregierung aber könne ihre Arbeit nur in einer Stadt ausüben, in der ihre Souveränität ohne Einschränkung gewährleistet sei 18 . Der notwendige Raumbedarf des Provisoriums Bonn wurde somit von bloßen Hoffnungen und mehr oder weniger unkonkreten Verpflichtungen gegenüber Berlin beschränkt und nicht an politisch-sachlichen Gegebenheiten, einem administrativen Pragmatismus, beeinflusst. Eine auf Bonn ausgerichtete architektonische Gesamtplanung war dabei auf der Strecke geblieben.
Erst in den 1960er Jahren kam es zu einem weiteren Ausbau des Regierungsviertels und damit einem neuerlichen Schritt in Richtung der Akzeptanz von Bonn als Bundeshauptstadt. 1967 wurde mit der Planung eines neuen Regierungsviertels im Norden der zu diesem Zeitpunkt noch unabhängigen Stadt Bad Godesberg begonnen. Am 1. August 1968 kam es dann zu einer kommunalen Neuordnung Bonns, bei der nicht nur Bonn und Bad Godesberg zusammengeschlossen wurden, sondern auch Beuel und einige kleinere Gemeinden, die ab diesem Zeitpunkt zu Bonn gehörten. Diese Neuordnung Bonns nahm der Bonner Oberstadtdirektor Hesse zum Anlass, auf die neu gebildete Bundesregierung im Hinblick auf eine rechtliche Vereinbarung zur Unterstützung der Stadt und zur Erstellung eines einheitlichen Planungsgebietes einzuwirken.
Unter dem Bundeskanzler Willy Brandt war das Land Nordrhein-Westfalen dann am 15. Juli 1970 endlich bereit, den Vertrag zur Festigung der Position als Bundeshauptstadt Bonn abzuschließen, der schon 1949 als wesentliche Voraussetzung zur Gestaltung der Beziehungen zwischen Bund, Land und der Stadt Bonn angesehen wurde. Zwar war in diesem noch vage von Bonn als „Sitz der Bundesregierung“ die Rede, am 18. Januar 1973 bezeichnete Bundeskanzler Brandt Bonn aber explizit als Bundeshauptstadt und verwies darauf, dass es einer engeren Kooperation zwischen Bund, Land und Stadt bedürfe: „damit Bonn seine Funktion als Bundeshauptstadt gut erfüllen kann“ 19 . In dieser Formulierung kommt zum Ausdruck, dass Bonn nun nicht mehr länger als provisorischer Sitz der Bundesorgane bezeichnet wurde, sondern letztendlich die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland war.
Ein Beharren auf Berlin als eigentlicher Hauptstadt Deutschlands war dann in den 1970er Jahren kein Thema mehr. Stattdessen führte der Vertrag vom 15. Juli 1970 dazu, dass Bonn bis 1980 mit fast 800 Millionen DM an Bundesfinanzhilfen unterstützt wurde 20 . Jetzt endlich sollte Bonn Regierungssitz mit repräsentativem Charakter werden, worauf Willy Brandt auch in seiner Regierungserklärung im Januar 1973 hinwies. Bonn wurde hier erstmals als „Regierungshauptstadt Bonn“ bezeichnet 21 .
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1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
Noch deutlicher wurde Bundeskanzler Helmut Schmidt am 17. Mai 1974, der auf den „Ausbau der Bundeshauptstadt Bonn“ 22 verwies. Dass Bonn nun kein Provisorium mehr darstellte, zeigte sich am 11. September 1975, denn jetzt lautete der vom Bund, Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt abgeschlossene Vertrag „Vereinbarung über den weiteren Ausbau Bonns als Bundeshauptstadt“. Damit hatte die amtierende Bundesregierung ihr Bekenntnis zu Bonn als Bundeshauptstadt unterstrichen und durch politische Maßnahmen verdeutlicht.
Architektonisch spiegelte sich dieses Bekenntnis darin wider, dass in der Folge weitere neue Regierungsbauten entstanden. Die heute noch charakteristischerweise mit Bonn verbundenen Gebäude sind vielfach erst nach dem Vertrag von 1975 entstanden. Das Bundeshaus beispielsweise wurde erst zu Beginn der neunziger Jahre fertiggestellt und kaum noch genutzt. Die verschiedenen Parlamentsgebäude, man denke an das Übergangsquartier im alten Wasserwerk, illustrieren das Bild einer Hauptstadt, die kaum eine angemessene bauliche und städtebauliche Selbstdarstellung der deutschen Staats- und Gesellschaftsform bieten konnte.
Diese Entwicklung Bonns vom „vorläufigen Sitz der Bundesorgane“ bis zur Bundeshauptstadt zeigt, dass sich in der Hauptstadtfrage nach 1945 ein großes Stück der vierzigjährigen Geschichte der Bundesrepublikdeutschland sowie eines damit verbundenen Selbstverständnisses und nicht zuletzt einer Existenz zweier deutscher Staaten widerspiegelt.
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1.1.4 Städtebauliche Topografie von Bonn
Charakteristisch für die städtebauliche Planung Bonns nach dem Zweiten Weltkrieg war aufgrund der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik, dass für die Hauptstadtfunktion von Bonn keine mit anderen Hauptstädten vergleichbare Konzentration von Bundesbauten und Bundeseinrichtungen benötigt wurde. So wurden wichtige Bundesdienststellen, wie z.B. Bundesarchiv, Bundesumweltamt oder die Bundesgerichtshöfe dezentralisiert und in anderen Städten angesiedelt. Deshalb war die Architektur der Hauptstadt Bonn von Anfang an durch eine geringere Anzahl an Regierungsbauten gekennzeichnet. Eine höhere Anzahl hätten Stadt und Landschaft zweifellos auch nicht verkraftet. Da Bonn von allen Großstädten der Bundesrepublik mit rund 30 qkm das zweitkleinste Stadtgebiet hatte, mussten angesichts der Übernahme der Hauptstadtfunktion die benachbarten Gemeinden städtebaulich in die Regierungsgeschäfte mit einbezogen werden. Ohne die Tatsache, dass es sich bei Bonn und dem Bonner Umland mit Beginn der Hauptstadtfunktion um eine besatzungsfreie Zone handelte, wäre diese Nutzung von Gebäuden aus dem Bonner Umland gar nicht möglich gewesen. Einerseits erleichterte diese Standortverteilung der Bundesbauten die Stadtentwicklung, da sich die Regierungsbauten nun nicht in der Stadt Bonn selbst zusammenballten, gleichzeitig erschwerte diese Dezentralisierung der Regierungsgeschäfte die Eingliederung der Hauptstadtfunktion in die Stadt. Insgesamt lassen sich vier unterschiedliche räumliche Schwerpunkte und die mit ihnen verbundenen Ortschaften bzw. Gebiete unterscheiden, die ein spezifisches Verhältnis zwischen Bundeseinrichtung und Stadtgefüge erkennen lassen:
Alt-Bonn - Hier etablierten sich die Verfassungsorgane außerhalb des historischen Stadtkerns. Dies bedeutete, dass eine für Alt-Bonn typischer Stadtlandschaft erhalten blieb und die Hauptstadtarchitektur
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1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
dezentral, außerhalb der historisch gewachsenen Stadtstruktur gestaltet wurde. Zunächst lagen auch die Ministerien dezentral, weil man unzerstörte Kasernenbauten nutzen konnte und erst später weitere Neubauten der Ministerien folgten. Die in mehreren großen Bombenangriffen zu etwa 80 % zerstörte Innenstadt und ein Großteil ihrer Randbereiche blieb somit frei von Bundeseinrichtungen. Bad Godesberg - Die Atmosphäre der Kur- und Badestadt Bad-Godesberg war hervorragend geeignet für die Aufnahme von Botschaftsresidenzen und Kanzleien. Vorteilhaft war dabei der geringe Zerstörungsgrad der Stadt. Größere, für Bundesbehörden geeignete Gebäude standen nicht zur Verfügung. Die Architektur der Bundesstandorte passte sich deshalb gut ein in das durch Villenviertel charakterisierte Stadtbild. Beim späteren Bauministerium im Schloss Deichmannsaue oder dem Finanzministerium im Haus Carstanjen am Rhein handelte es sich sogar um Gebäude, die als typisch für die Architektur von Bad Godesberg bezeichnet werden können.
Beuel - und die rechtsrheinischen Stadtteile - In der jungen Stadt Beuel konnten zunächst keine Regierungsgebäude angesiedelt werden. Das charakteristische Stadtbild von Beuel, ein traditionell hoher Anteil an Industrie und Gewerbe in Verbindung mit einem recht offenen Siedlungsgefüge zwischen den Flüssen Sieg und Ennert, wurde deshalb nicht von Bundesbauten bestimmt bzw. das Stadtbild dadurch verändert. Dies war aber nicht auf eine auf die Stadt ausgerichtete städtebauliche Planung zurückzuführen, sondern darauf, dass zunächst kurzfristig kaum geeignete Gebäude zur Verfügung standen.
Duisdorf - Eine besondere städtebauliche Entwicklung lässt sich für die westlichen Stadtteile Bonns im Umkreis von Duisdorf und Legfdorf konstatieren. Charakteristisch für diese Entwicklung waren zwei große Kasernenkomplexe, die für Regierungsaktivitäten zur Verfügung standen. So konnten hier im Rahmen der Hauptstadtfunktion viele Arbeitsplätze angesiedelt werden. Duisdorf wurde dabei wesentlich durch die Gegenwart des Bundes verändert, denn im Rahmen der Siedlungsentwicklung trieben fast ausschließlich die Erfordernisse des Bundes die Stadt voran. So wurde die Einwohnerzahl von Duisdorf innerhalb von 15 Jahren verdreifacht.
Die so mit Bezug auf die Regierungsbauten gestaltete Dezentralisierung der Stadtstruktur und die mit ihr verbundene Standortverteilung der Bundesorgane war eine kontinuierliche Struktur, mit der einerseits der Charakter der Nicht-Metropole der Hauptstadt betont wurde und mit der andererseits ein räumliches Wechselverhältnis von Bund und Stadt geschaffen wurde. Vorteilhaft war die Tatsache, dass durch diese durch spezielle Regierungsbauten gekennzeichneten (später dann eingemeindeten) Stadtteile von Bonn eine eigenständige städtebauliche Entwicklung der Stadtzentren und Ortsteile
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geschaffen wurde. Andererseits waren große Teile des Parlaments- und Regierungsviertels damit relativ isoliert. Besonders durch die Ansiedlung vieler Gebäude in Bad Godesberg entstand eine Randzone der Hauptstadtpolitik. Auch wenn Bad Godesberg ab 1969 zu Bonn gehörte, war damit das Eigenleben einer Regierungsarbeit vorprogrammiert, deren Distanz zum zentralen Hauptstadtgeschehen in Bonn sich in einer architektonischen Selbständigkeit ausdrückte, so dass sich fast von einem eigenen Regierungsviertel mit Campus-Charakter sprechen lässt.
Die weitere Entwicklung führte zu einer zunehmenden Zweiteilung der Hauptstadt Bonn in einen Stadt-und einen Regierungsbereich zu einer mit diesen Stadtvierteln völlig veränderten Aufgabenverteilung. So entwickelte sich Alt-Bonn und damit das eigentliche Stadtgebiet zu einem Handels- und Dienstleistungszentrum, während Bad Godesberg erfolgreich als Diplomatenstadt ausgebaut wurde. Dasselbe traf auch auf die übrigen Stadtviertel zu, deren Entwicklung wesentlich mit den dort angesiedelten Regierungsgebäuden zu tun hatte.
Mit der kommunalen Neuordnung von 1969 wurde auf die Hauptstadtfunktion Bezug genommen. Da bereits 1949 Regierungsgebäude in Bad Godesberg und anderen Städten angesiedelt worden waren, gehörten sie bis 1969 genau genommen nicht zu Bonn, obwohl als Ort der Bundesbehörden Bonn genannt wurde und niemals Bad Godesberg. Dieser Einbezug aller Regierungsgebäude in eine Stadt Bonn implizierte eine Abkehr vom vorläufigen Charakter eines in mehrere Städte zersplitterten Hauptstadt-Provisoriums und ermöglichte ein übergreifendes Planen und Bauen auf allen Gebieten der Hauptstadt. Die kommunale Neuordnung stellte die Voraussetzung dafür dar, dass die Hauptstadt als Einheit erscheinen und dem Bund gegenüber als ernstzunehmender Partner auftreten konnte.
Diese Vereinheitlichung aller Stadtgebiete, die zur Hauptstadtfunktion von Bonn dazugehörten, zeigte sich auch darin, dass sich der Rat der neuen Stadt nach der kommunalen Neugliederung in richtungweisenden Beschlüssen zur Stadtentwicklung dazu bekannte, die Ortsteile als Grundgerüst der gesamten Siedlungsentwicklung anzusehen. Die stadträumliche Aufteilung der Domänen von Bund und Stadt erleichterte eine in diesem Sinne relativ ungestörte Eigenentwicklung der Ortsteile mit einer an diese Ortsteile gebundenen Zentrumsgestaltung im Kleinen. So behielt jeder Ortsteil seine eigene Gestalt, alte Dorfzentren und Merkmale der alten Ortsteile blieben erhalten. Während im Bezug auf die Hauptstadtfunktion also eine Vereinheitlichung der Stadt Bonn nach der kommunalen Neuordnung erfolgte, gab es im Bezug auf die eingemeindeten Ortsteile eine Gestaltung der Vielfalt. Mit dieser Betonung der Wichtigkeit der einzelnen Ortsteile erfolgte eine architektonische Abkehr von
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1.1 Entwicklungsgeschichte der Bundeshauptstadt Bonn
überzogenem Großstadt- und Wachstumsdenken und eine bewusste Verhinderung eines möglichen Metropolencharakters der Hauptstadt Bonn. Explizit wurde mit Maßnahmen auf eine Verbesserung der Innenstadt und der Wohnqualität hingewirkt. Als Beispiel anführen lässt sich eine Herausnahme des stadtzerstörenden Autoverkehrs aus der Innenstadt durch den konsequent betriebenen Ausbau der Fußgängerzonen. Zudem geschaffen wurden aufeinander folgende Plätze in der Innenstadt, was heute ein besonderes Charakteristikum der Bonner Innenstadt darstellt.
Vielfach wird diese bereits sehr früh erfolgende verbesserte Gestaltung der Stadt im Hinblick auf eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität als Planungsverdienst bezeichnet. Diese Qualität der Stadtplanung zeigt sich dabei vor allem auch in der Grünplanung der Stadt. Uferzonen und Auen sowie Hänge wurden von zunehmender Bebauung und Straßenzügen freigehalten. Als Beispiel kann in dieser Stelle der 1979 fertig gestellte Rheinauepark im Parlaments- und Regierungsviertel erwähnt werden. Dieser Park verkörpert die beharrlichen Anstrengungen der Stadt, im „provisorischen“ Parlaments- und Regierungsviertel einen ganz und gar unprovisorischen, schön gestalteten und für die gesamte Bevölkerung nutzbaren natürlichen Raum zu schaffen, der in der geografischen Mitte der Stadt liegt. Darüber hinaus erfolgte eine Konzentration der Neubauflächen im Bereich der alten Siedlungskerne. Die bis ins Stadtinnere dringenden Grünzüge und Bäche wurden erhalten, wobei der Bau von Hochhäusern nicht weiter vorangetrieben wurde.
Diese Maßnahmen belegen, dass die städtebauliche Planung trotz der Hauptstadtfunktion von Bonn nicht darauf ausgerichtet war, trotz der im Vergleich zu anderen Hauptstädten hohen Konzentration von Regierungsgebäuden auf kleinem Raum die Stadtplanung vollständig an den Ansprüchen einer Hauptstadtfunktion auszurichten. Entstanden ist somit eine an der Lebensqualität der Bürger ausgerichtete Stadtplanung, wobei die baulichen Flächen nicht einer ausufernden Regierungs- und Metropolenmentalität geopfert wurden. Charakteristisch für die städtebauliche Planung war der gleichzeitige Bau und die Nutzung von Regierungsgebäuden und die Schaffung von Landschaftsräumen, die gleichsam Schutzräume einer aufrechterhaltenen Natur darstellten.
Es erfolgte somit keine bauliche Expansion der Bundeseinrichtungen auf alle Bereiche der Stadt und ein Zurückdrängen anderer Bereiche, sondern die Ansiedlung der Gebäude in bestimmten Ortsteilen garantierte, dass sich die auf die Hauptstadtfunktion ausgerichtete bauliche Tätigkeit auch auf die Regierungsbauten in diesen Ortsteilen konzentrierte. Kennzeichnend für das Parlaments- und Regierungsviertel von Bad Godesberg ist somit, dass dort die Hauptstadtarchitektur eskaliert ist. Dieser städtebauliche Tribut, den die Stadt für die Hauptstadtfunktion zu entrichten hatte, impliziert gleichzeitig, dass andere Teile der Stadt von einer derartigen architektonischen Gewalt weitgehend verschont blieben.
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Trotz dieser Gleichzeitigkeit der städtebaulichen Planung in Hauptstadt- und Lebensqualität und der damit verbundenen Vorteile für das Stadtbild, speziell der Bonner Innenstadt, hatte Bonn vor allem aufgrund des provisorischen Hauptstadtcharakters mit vielen Problemen zu kämpfen. Zum einen ist die Ansiedlung der Regierungsgebäude im Umland von Bonn ebendiesem Provisoriumscharakter anzulasten. Ohne den Status des Provisoriums hätten die Regierungsgebäude von Bonn nicht einen derart heterogenen Charakter haben können und man hätte Wert darauf gelegt, auch mit Blick auf die Repräsentationsfunktion und den Status einer Hauptstadt diese Gebäude einheitlich an einem Ort anzusiedeln.
Zum anderen lassen sich Probleme der städtebaulichen Entwicklung nicht nur auf den provisorischen Charakter der Hauptstadt Bonn zurückzuführen. So sind eben die aus der Siedlungsentwicklung entstandenen beengten Flächen in Bonn ein Hauptcharakteristikum der Stadt. Hinzu kam eine enorme Arbeitskonzentration und das Verkehrsachsensystem. Dabei zeigte die Entwicklung des Parlaments-und Regierungsviertels, dass dieses von Anbeginn mit der Verbesserung der zuvor bestehenden provisorischen Verhältnisse und einer schlechten städtebaulichen Qualität im Raum Bonn aufs Engste verknüpft war. Dies zeigt sich daran, dass z.B. eine Lösung des Verkehrsproblems der Stadt Bonn mit der Planung der Regierungsbauten in Angriff genommen wurde.
Gleichwohl wurde das Planen und Bauens im Parlaments- und Regierungsviertel immer wieder als Konzeptlosigkeit kritisiert. Allerdings wurde in den 1970er Jahren für diese Konzeptlosigkeit auch keine befriedigende Lösung gefunden. Dabei stellte sich hier gerade die Frage, inwieweit die auf die Parlaments- und Regierungsviertel ausgerichteten Planungen sich mit Planungen für eine reale Stadtplanung Bonns vertragen würden, inwieweit sich also die Zweiteilung in Stadt und Bund unter ein gesamtstädtisches Planungskonzept vereinen lassen würde. Problematisch dürfte eine derartige gesamtstädtische Planung wohl schon allein aufgrund der Größe des Parlaments- und Regierungsviertels, wobei man dann möglicherweise das historisch bedingte Konglomerat einer architektonischen Zweiteilung von Bund und Stadt aufgeben müsste. Die 17 größeren städtebaulichen Ideen und Hochbauwettbewerbe sowie zahlreiche kleinere Wettbewerbe im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Architektur des Parlaments- und Regierungsviertels und städtebaulichen Gesamtplanung zeigen, wie schwierig und problematisch eine Veränderung der architektonischen Hauptstadtfunktion Bonns war.
Die Problematik eines möglichen Konzeptes für das Regierungsviertel ergibt sich dabei eben aus dem provisorischen Charakter dieses Viertels, wobei die Architektur auch an diesem Provisorium ausgerichtet wurde und es eben kein übergreifendes Konzept für die Regierungsgebäude und den Städtebau gab.
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Dabei ist es gerade dieser Charakter des Provisorischen, der für die Gebäude in den 1970er und 1980er Jahren zu einem Hauptcharakteristikum, ja sogar zu einem Image-Faktor, geworden ist. Die Problematik des Umgangs mit dieser Architektur des Regierungsviertels ergibt sich dabei eben aus dem Zwiespalt eines konzeptlos errichteten Provisoriums und einer dann an einer wirklichen Hauptstadtfunktion ausgerichteten architektonischen Konzeptionalisierung, wobei dann aber wesentliche Merkmale der Hauptstadt Bonn verloren gingen und sich Bonn eventuell doch mehr einer traditionellen Hauptstadt großstädtischer oder metropolenartiger Couleur annähern würde. Zwar hätten sich hier in den 1980er Jahren noch weitere Möglichkeiten einer anderen städtebaulichen Planung ergeben, doch in die Möglichkeit weiterer Änderungen fiel die Wiedervereinigung, mit der dann alle Planungsmöglichkeiten obsolet wurden.
Insgesamt gesehen war die Architektur der Hauptstadt Bonn durch ein unübersehbares Geflecht von Entscheidungsbefugnissen, unklaren Strukturen und fehlenden Konzepten gekennzeichnet. Es gehört dabei zu den Erfolgsfaktoren einer gut gestalteten städtebaulichen Planung, dass gerade was den Bereich der Gestaltung anbetrifft, die Entscheidungsbefugnisse entsprechend zentralisiert werden müssen. Es ist nicht sinnvoll, wenn Architekten und Planer auf mehrere hunderte Abgeordnete als Ansprechpartner angewiesen sind. Dass dieses rechtzeitige Delegieren bei Planung und Architektur in Bonn nicht geschah, dagegen fortwährend die einmal getroffenen Entscheidungen im Extremfall von einzelnen Abgeordneten wieder umgestoßen werden konnten, ist kennzeichnend für alle bisherigen Planungen von Bundestagsneubauten in Bonn. Dies kam deshalb einem Bauen unter Vorbehalt gleich und spiegelt nicht zuletzt die fehlenden Konzepte und die Vorläufigkeit und Halbherzigkeit einer provisorischen Planung wider. Es mangelte an konzeptioneller Kontinuität, die heute bei architektonischen Planungen fast Selbstverständlichkeit besitzt.
Die sich aus dieser Konzeptionslosigkeit ergebende Symbolwirkung der Hauptstadt Bonn, die trotz des provisorischen Status 41 Jahre lang Hauptstadt blieb, auch wenn sie zunächst nicht so bezeichnet wurde, lässt sich auf die architektonische Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland zurück beziehen. Was die Repräsentation der Hauptstadt Bonn durch Bauwerke und Regierungsgebäude anbetrifft, so unterschied sich diese Repräsentation wesentlich von der Repräsentation anderer Hauptstädte und vor allem vom großstädtischen Ambiente, wie es für eine Hauptstadt Berlin charakteristisch gewesen wäre. Bonn versuchte eher durch Unauffälligkeit aufzufallen 23 . Diese Unauffälligkeit hatte sehr viel mit dem Status Bonns als Provisorium zu tun. Dabei wurde dieser provisorische Charakter sozusagen im Städtebau baulich demonstriert und festgelegt.
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Borchard verweist darauf, dass die Aufrechterhaltung der architektonischen Planungen im Rahmen des provisorischen Hauptstadtstatus für Bonn einer bewussten Tabuisierung der neuen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Bundesrepublik gleichkommt und sich in den damit verbundenen Verpflichtungen gegenüber Berlin als der eigentlichen Hauptstadt eine übertriebene politische Pietät gegenüber einer in diesem Fall schließlich nur noch imaginären Reichshauptstadt zeigt 24 . Demzufolge war es der Bundesrepublik auch nicht möglich, sich über eine entsprechende Architektur einer Hauptstadt national zu repräsentieren. Insofern entsprach der Status des architektonischen Provisoriums auch der deutschen Befindlichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg, wobei man sich lieber auf die Vorläufigkeit einer unfertigen Selbstdarstellung verlassen wollte anstelle sich architektonischglamourös zu inszenieren, was als Vermessenheit interpretiert worden wäre. Hinzufügen ließe sich sogar, dass die Zersplitterung und Uneinheitlichkeit des architektonischen Provisoriums mit einer Verteilung der Regierungsbauten über mehrere Städte bzw. spätere Ortsteile nicht nur damit zu tun hatte, dass im eigentlichen Zentrum von Bonn nicht genügend Gebäude zur Verfügung standen, sondern durchaus ein Symbol der Zerrissenheit des Nationalbewusstseins Deutschlands ist 25 .
In Anbetracht dieser Punkte, der Fremde der Alliierten, von dem ständigen Schatten des Provisoriums umgeben, stellt sich die Frage, ob sich die Stadt Bonn, als Bundeshauptstadt und Regierungssitz städtebaulich hätte anders entwickeln können als sie es letztendlich tat.
Was die architektonische Gestaltung Bonns anbetraf, so verfügte Bonn zwar über die notwendigen Regierungsbauten, diese waren aber auf den Status des Provisoriums ausgerichtet und nicht mit den Hauptstädten anderer Länder vergleichbar. In der Architektur blieb Bonn an die fehlende Akzeptanz als eigentliche Hauptstadt gebunden, diese spiegelt die lang anhaltende Konkurrenz mit Berlin wider. Weitere Gründe für diese wenig explizite und glamouröse Architektur waren die Unsicherheit einer Darstellung eines demokratischen Staates, die Problematik einer repräsentativen Selbstdarstellung, sowie die der eindrucksvollen Präsenz in Anbetracht der Niederlage des zweiten Krieges. Bonn war deshalb, gerade was die Architektur anbetrifft, keine eigentliche Hauptstadtmetropole, sondern stets durch eine eher idyllische Stadtstruktur geprägt.
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1.2 Entwicklung der Stadt Bonn als Regierungssitz
1.2 Entwicklung der Stadt Bonn als Regierungssitz
1.2.1 Keimzellen der Hauptstadt Bonn
Mit der Entscheidung des Parlamentarischen Rates, die Stadt Bonn zum vorläufigen Sitz der Bundesorgane zu machen, fiel Bonn eine neue wichtige politische Bedeutung zu, die mit zahlreichen städtebaulichen Notwendigkeiten verbunden war. Bonn wurde dabei nicht aus städtebaulichen oder planerischen Erwägungen ausgewählt, denn die Stadt erfüllte weder topografisch noch städtebaulich die Voraussetzungen einer Hauptstadt, sondern es handelte sich um eine politische Willensäußerung, mit der nicht zuletzt die Möglichkeit, Berlin später doch wieder als Hauptstadt einzusetzen, offen gehalten wurde. Somit entstand gerade zu Beginn ein Missverhältnis zwischen der politischen Funktion Bonns und einer auf eine Hauptstadtfunktion ausgerichteten Architektur. Eine auf die Hauptstadtfunktion Bonns ausgerichtete städtebauliche Planung fand deshalb nicht zuletzt aufgrund des provisorischen Status von Bonn nicht statt. Selbst wenn es eine Großplanung aus „einem Guss“ gegeben hätte und diese im Rahmen der Topografie Bonns möglich gewesen wäre, so wäre diese Planung zeitlich nicht zu realisieren gewesen, denn in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg musste schnell ein neues administratives Zentrum der Bundesrepublik gefunden werden. Deshalb konnte der bei der Übernahme der Hauptstadtfunktion entstandene Engpass der Unterkunfts- und Arbeitsmöglichkeiten vorerst nur durch einen weitgehenden Rückgriff auf bereits vorhandene, und daher nur umzubauende oder zu erweiternde Bauanlagen gelöst werden, die gleichsam die Keimzellen der neuen Hauptstadt Bonn darstellten und die für die folgenden Jahre prägend bleibenden Missverhältnisse zwischen Architektur und politischer Funktion offenbarten 26 .
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Eine der wesentlichen baulichen Keimzellen Bonns war das Museum Koenig, in dem am 1. September 1948 die Eröffnungssitzung des Parlamentarischen Rates stattfand. Die Einrichtung, die durch den Bonner Privatgelehrten Alexander Koenig (1858-1940) als privates Forschungs- und Ausstellungsinstitut im Jahre 1912 gegründet und 1929 der preußischen Regierung übereignet wurde, hatte als einziges Gebäude 1948 einen großen, repräsentativen Versammlungsraum. Der Festakt zur Eröffnung des Parlamentarischen Rates fand in der großen Halle des Museum statt, in dem, da sie nicht entfernt werden konnten, die zum Museum gehörenden präparierten Giraffen verhüllt wurden. In den auf diese Sitzung darauf folgenden Planungen war das Museum zuerst als Bundeskanzleramt vorgesehen. Allerdings konnte das Museum Koenig nicht als Arbeitsplatz für die Mitglieder des Parlamentarischen Rates genutzt werden. Sowohl die räumliche Situation, als auch die rechtliche Lage, ließen eine Fremdnutzung des Museums auf lange Dauer nicht zu 27 . Deshalb musste man auf die wesentlich schlichtere und unspektakuläre Pädagogische Akademie ausweichen, die damit auch zu einer wichtigen Keimzelle der Bonner Regierungsbauten wurde. In der Pädagogischen Akademie begann dann die eigentliche Arbeit am Grundgesetz.
Das Gebäude der Pädagogischen Akademie wurde vom Regierungsbaumeister Martin Witte in den Jahren 1930-33 errichtet und gehört zur so genannten Weißen Architektur der dreißiger Jahre, die von den Nationalsozialisten strikt abgelehnt und als “unerwünscht” diskriminiert wurde 28 . 1948 fanden die Sitzungen des Parlamentarischen Rates in der ehemaligen Aula statt, wobei die Kriegsschäden am Gebäude weitgehend beseitigt wurden.
Bereits noch vor der eigentlichen Entscheidung über den vorläufigen Sitz der Bundesorgane fand 1949
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1.2 Entwicklung der Stadt Bonn als Regierungssitz
eine erste Erweiterungsphase der Pädagogischen Akademie statt, wobei an das Akademiegebäude nach Norden und nach Süden mit jeweils einem Büroflügel angebaut wurde und der Haupttrakt durch einen Restaurantanbau verbreitert wurde. An die Turnhalle im Süden wurde der Plenarsaal angefügt, die Turnhalle selbst wurde zur Wandelhalle des Bundestages umgewandelt. Den Schwerpunkt bildete der Plenarsaal, der in einer nahezu quadratischen Form konzipiert wurde und deren Bankreihen keilförmig auf die Stirnwand ausgerichtet waren. Diese Erweiterung wurde innerhalb von nur fünf Monaten unter der Leitung des Architekten Hans Schwippert fertig gestellt.
Schwippers Erweiterung der Pädagogischen Akademie stellte ein Gebäude aus dem Geist eines besseren Deutschland dar. Mit seinen Bauten verband er ein kultiviertes Understatement und Aufgeschlossenheit 29 . Gestaltet war der Anbau für die Sitzungen des Bundestages mit gegenüberliegenden seitlichen Fensterwänden, wobei sich der Saal zu den Rheinauen öffnete. Schwippert begründete diese offene Gestaltung damit, dass er sich wünschte, dass das deutsche Land der parlamentarischen Arbeit zuschauen kann. Schwippert ging es dabei nicht um eine Festsetzung von Privilegien und Hierarchien, denn die Räume sollten ebenso für den Präsidenten wie für die Sekretärin in gleicher Weise ausgestattet sein, „mit leichten Geräten, die dienen und nichts verbergen, Raum lassen und die Bewegung des Menschen, der Gedanken und der Dinge erlauben“. Deshalb plante Schwippert auch, den Sitzungssaal als Ort ohne Hierarchie zu gestalten. Er sollte zuerst eine kreisförmige Sitzordnung haben und damit als Ort der Zusammenkunft der Gleichen, des Miteinanders statt des Gegeneinanders charakterisiert sein. Allerdings wurde der Sitzungssaal dann doch als Hierarchie von Oben (Regierung) und Unten (Opposition) gebaut, denn Konrad Adenauer bestand auf dem Gegenüber von erhöhter Regierungsbank und tieferem Plenum 30 .
Nach dem Umbau war aus der Pädagogischen Akademie das Bundeshaus der neuen Hauptstadt der
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Bundesrepublik Deutschland geworden. Doch bereits kurze Zeit später reichten die angebauten Örtlichkeiten ebenfalls nicht mehr aus und der Bau neuer Büroräume wurde umso dringender, denn die Anzahl der Angestellten und Ministerialbeamten des ersten deutschen Bundestages nahm stetig zu. 1951 wurde deshalb das Bundeshaus am südlichen Ende durch ein achtgeschossiges Abgeordnetenhaus erweitert. Zwei Jahre später bezog das Bundestagspräsidium an der Rheinseite einen eigenen neuen Trakt. Daraufhin wurde das Bundeshaus noch ein drittes Mal erweitert. In dieser Phase wurden bis 1953 dann der Fraktionsbau und die Erweiterung des Plenarsaaltraktes ausgeführt. Trotz dieser zahlreichen Um- und Anbauten blieb das Erscheinungsbild des Gesamtkomplexes des neuen Bundeshauses schlicht und einheitlich, womit der ursprüngliche sachliche Ansatz Wittes, dem auch die Architektur Schwipperts gefolgt war, erhalten blieb. Die differenzierten, in ihrer Kubik jedoch betonten Baukörper bildeten eine Vielfältigkeit, blieben aber gleichzeitig übersichtlich und stellten mit den weiß verputzten Flächen kantig und rechtwinklig eine zusammengesetzte Plastik dar. Die Anordnung der verschiedenen Gebäude wurde harmonisch, aber gleichzeitig spartanisch gestaltet, was den provisorischen Charakter der Repräsentationsfunktion dieser Bauten widerspiegelt 31 . Ein in ande-
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1.2 Entwicklung der Stadt Bonn als Regierungssitz
ren Hauptstädten für derartige Regierungsgebäude zu findender Glamour und Luxus wurde für das Bundeshaus nicht in Erwägung gezogen. Vielmehr ging es Schwippert darum, durch die „Offenheit“ der Architektur auf den demokratischen Neubeginn zu verweisen. Durch die relativ flach gehaltenen Bauten fügte sich die Gesamtanlage zudem in die Situation am Rhein ein und ermöglichte eine schöne Aussicht auf das Siebengebirge.
Im Inneren der Pädagogischen Akademie entstand durch die Erweiterungsmaßnahmen eine verwirrende Folge von Räumen, die sich in kilometerlangen verschachtelten Fluren abzeichnete, in denen sich nur Kenner ohne großen Zeitverlust zurechtfinden konnten.
Weitere Keimzellen der neuen Hauptstadt waren zwei imposante Bauwerke der Gründerzeit, die für die Unterbringung des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers ausgewählt wurden. Als Amts- und Wohnsitz des Bundespräsidenten diente ab 1951 die in der Nähe der Pädagogischen Akademie gelegene Villa Hammerschmidt. Die Villa Hammerschmidt wurde 1862/63 im klassizistischen Stil erbaut und im Jahr 1899 von dem aus St. Petersburg stammenden geheimen Kommerzienrat Rudolf Hammerschmidt als Alterssitz erworben. 1928 teilten seine Nachkommen die Räumlichkeiten in Mietwohnungen auf. Von 1945 bis Ende 1949 war das Anwesen von der Besatzungsmacht beschlagnahmt. Erst 1950, von der Bundesrepublik Deutschland samt dem umliegenden Parkgelände erworben, wurde die Villa im selben Jahr zum Wohnsitz des Bundespräsidenten umgebaut und instand gesetzt. Die innere Gestaltung der Villa Hammerschmidt zeigt, dass auch hier der provisorische Charakter der Hauptstadt Bonn betont wurde, denn die Einrichtung wurde aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengetragen: Möbel, Bilder und Teppiche aus Museen und Schlössern waren Leihgaben der Bundesländer. 1951 zog dann der erste Bundespräsident Theodor Heuss in die Villa Hammerschmidt ein. Auf Wunsch von Heuss wurde die Villa „vom Zuckerguss“ befreit, indem die Turmaufbauten am
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Außenbau beseitigt wurden und die Gesamtdarstellung des Bauwerkes zurückgenommen wurde. Ebenfalls im Jahr 1950 folgte die Errichtung des Bundespräsidialamtes, welches sich an die Villa Hammerschmidt als Neubau anschließt.
Wohn- und Amtssitz des Bundeskanzlers wurde das 1895 entstandene Palais Schaumburg. Auch dieses Gebäude befand sich in unmittelbarer Nähe der Pädagogischen Akademie. Das Palais Schaumburg wurde im Auftrag von Aloys Knops aus Aachen erbaut und noch im Rohbau 1860 von Wilhelm Loeschigk, einem Importgeschäftsmann für Tuche, Seide und Samt erworben. Als Loeschigk sich dann 1861 aus dem Geschäft zurückzog, siedelte er mit seiner Familie nach Bonn um und ließ das Haus als Prachtbau fertig stellen. In dem parkartig hergerichteten Garten standen eine Orangerie, ein Palmenhaus und ein Orchideenhaus. 26 Jahre lang, bis zu seinem Tod 1887, hieß das Haus Villa Loeschigk. 1890 erwarb Prinz Adolf Wilhelm zu Schaumburg-Lippe, kgl. Preußischer Generalmajor, das Haus, das er nach seiner Vermählung mit Amalie Wilhelmine Victoria, einer Schwester Wilhelms II., im Jahre 1891 bezog. Das Palais Schaumburg wurde zum Mittelpunkt des Bonner gesellschaftlichen Lebens. Nach dem Tode des Prinzen verkaufte seine Frau 1919 den Besitz an den Fürsten Adolf zu Schaumburg-Lippe. Nach seinem Tod erwarb der Reichsfiskus das Gebäude für militärische Zwecke. Die Alliierten übernahmen im Frühjahr 1945 das Palais Schaumburg und nutzten es als Besatzungsquartier bis 1949. Der Umbau als Amtssitz des Bundeskanzlers erfolgte 1950 ebenfalls durch den Architekten Hans Schwippert. Im Jahre 1954 wurden zwei Erweiterungsbauten für das Bundeskanzleramt begonnen, die sich nach Norden an das Haus anschließen. Die Erweiterungsbauten sind in die vorhandene Parkanlage eingefügt worden unter weitgehender Schonung derselben. Bereits bei der Nutzung des Palais Schaumburg durch Bundeskanzler Konrad Adenauer zeigte sich der provisorische Charakter dieses
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Arbeit zitieren:
M.A. Dipl.Ing. Anna Magdalena Greifenberger, 2005, Bonner Regierungsbauten, München, GRIN Verlag GmbH
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