Gliederung
1. Einleitung: 3
2. Die „Aktion T4 “ 4
2.1. Die Planung der sog. „Aktion T4 “: 4
2.2. Durchführung der „Aktion T4 “ 8
2.3. Die sog. „Aktion 14f13 “ als innere Klammer zwischen der ersten und zweiten Phase
der Euthanasie 10
2.4. Widerstand gegen die „Aktion T4 “ 10
3. Resümee: 12
Literaturübersicht: 13
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1. Einleitung:
Die Euthanasie im Dritten Reich ist weder der Anfang noch der Endpunkt der Planung und Umsetzung eugenischer und rassenideologischer Gedankenspiele. Diese Entwicklung wird von mehreren Säulen getragen. Ein wichtiges Element ist die Ausweitung und Interpretation der Darwinschen Deszendenztheorie auf den Menschen, deren geistiges Produkt der Sozialdarwinismus ist. Weitere wichtige Elemente dieses Prozesses, der sich immer mehr verschärfte, sind die Eugenik, die Sozialmedizin und die Humananthropologie.
Gegenstand dieser Arbeit soll die Darstellung der so genannten ersten Phase der Euthanasie im Nationalsozialismus sein. Dabei sollen Planung, Ablauf, Täter, Opfer und Widerstand gegen die Euthanasie thematisiert werden. Im Resümeeteil soll der Versuch einer Einordnung der „Aktion T4“ erfolgen.
Ich möchte an dieser Stelle darauf verweisen, dass auch diese knappe Arbeit nicht ohne die Sprache der Täter auskommen wird, dessen sollte sich der Leser bewusst sein.
Die erste Phase der Euthanasie wird gemeinhin als „Aktion T4“ bezeichnet. Diese Bezeichnung geht auf die Lage der Euthanasiezentrale in der Tiergartenstrasse 4 in Berlin zurück. Eine Differenzierung zwischen der Ersten und Zweiten Phase der Euthanasie im Nationalsozialismus erfolgt, da die Art der Tötung der Opfer jeweils verschieden ist. In der ersten Phase (Anfang 1940 bis August 1941) wird der Mord zentral gesteuert, hier werden die Opfer mit Kohlenstoffmonoxid vergast. In der zweiten Phase der Euthanasie (ab 1942 bis zum Kriegsende), der sog. dezentralen Ermordung, werden die Opfer mit Überdosierung von Medikamenten getötet, sterben an nicht behandelten Krankheiten oder verhungern. Zwischen der ersten und der zweiten Phase der Euthanasie fällt die sog. Sonderaktion 14f13, in der alte, kranke und schwache KZ- Häftlinge in den Tötungsstätten der Aktion T4 ermordet wurden.
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2. Die „Aktion T4“ 2.1. Die Planung der sog. „Aktion T4“:
Die Planung der Euthanasie erfolgte von langer Hand und bis ins letzte Detail. Schon weit vor der inoffiziellen Euthanasievollmacht an Bouhler und Brandt durch Hitler am 1.9.1939 1 befasste man sich eingehend mit dem Thema. So erstellte Hitlers Leibarzt Theo Morell im Frühjahr 1939 eine Denkschrift mit dem Titel »Vernichtung lebensunwerten Lebens« 2 , die wenig eigene Analyse beinhaltet und auf einige ältere Studien, wie die des sächsischen Obermedizinalrates Ewald Melzer aus dem Jahre 1920 zurückgreift.
Philipp Bouhler 3 und Karl Brandt 4 , die zuvor bereits mit der Planung und Durchführung der Kindereuthanasie betraut wurden, erhielten den Auftrag zur Planung und Durchführung der Erwachseneuthanasie erst nachträglich. Darin heißt es: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Zustandes der Gnadentod gewährleistet werden kann. Gez.: Adolf Hitler“ 5 Ursprünglich hatte Hitler diese Aufgabe an Reichsgesundheitsführer Conti übertragen. Doch eine Intervention seitens Bouhlers, der von Himmler und Frick unterstützt wurde, veranlasste Hitler zum Personentausch. Bereits hier zeigt sich, dass die Euthanasie das Interesse zahlreicher hochgestellter Nationalsozialisten auf sich zieht, was vor allem auf den zu wartenden Profit zurückzuführen sein wird.
Bouhler und Brandt unterstanden direkt der Kanzlei des Führers, von welcher das Hauptamt II mit der Planung und Durchführung der Euthanasie befasst war. Die drei Unterabteilungen dieses Hauptamtes gliederten sich wie folgt: Hauptamt IIa war mit der Auswahl des nichtärztlichen Personals beschäftigt (etwa Verwaltungspersonen, Fahrer, Chemiker…) insgesamt etwa 100 Personen, Hauptamt IIb war neben der Planung der Kindereuthanasie auch für die Auswahl der Ärzte der Aktion T4 verantwortlich und Hauptamt IIc unterstand das Transportwesen. Nach außen hin traten selbstredend andere Firmen und Einrichtungen in Erscheinung. Diese waren wie bereits erwähnt in einer zuvor arisierten Villa in der Tiergartenstrasse 4 untergebracht. Zu nennen sind hier vier Organisationen: Die »Reichsarbeitsgemeinschaft Heil-und Pflegeanstalten« (RAG), die »Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege«, die »Gemein-
1 DieBeauftragung erfolgte wohl erst im Oktober 1939, wurde aber auf das Datum des Kriegsbeginns zurück datiert.
2 Dazu: Aly, Götz: Die Aktion T4, Berlin 1987, S.47.
3 Philipp Bouhler war NSDAP-Reichsleiter und Leiter der Parteikanzlei des Führers. 4 Karl Brandt beriet Hitler als Mediziner in allen gesundheitspolitischen Fragen.
5 Formloses Geheimschreiben Hitlers aus den Unterlagen von Reichsjustizminister Gürtner, Abgedruckt bei Aly, Götz: Die Aktion T4, Berlin 1987 S. 14.
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Arbeit zitieren:
Matthias Felsch, 2006, "Aktion T4", München, GRIN Verlag GmbH
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