Philipps-Universität Marburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Ordnungstheorie und Wirtschaftspolitik
Seminar im SS 2002
Institutionen und wirtschaftliche Entwicklung
Seminararbeit zum Thema Nr. 10:
Eigenarten des islamischen Bankensystems und wirtschaftliche Entwicklung
Vorgelegt von:
Andreas Huthmann
Gliederung
GLIEDERUNG III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS. IV
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
1 AUSGANGSGEGEBENHEITEN UND ZIELSETZUNG 1
2 WIRTSCHAFTSRELEVANTE ISLAMISCHE INSTITUTIONEN 2
2.1 EIGENTUM IM ISLAM 2
2.2 ZAKAT-GEBOT. 2
2.3 RIBA-VERBOT UND SEINE AUSLEGUNGEN 3
2.4 GLÜCKSSPIELVERBOT. 3
3 BESONDERHEITEN ISLAMISCHER BANKENSYSTEME 3
3.1 ISLAMISCHE KREDITARTEN 4
3.1.1 Qard hasan - Zinsloser Kredit. 4
3.1.2 Ijara / Ijara wa-Iqtina - Leasing. 4
3.1.3 Mudaraba - Stille Partnerschaft. 5
3.1.4 Musharaka - Beteiligungskapital 6
3.1.5 Murabaha - Handelsfinanzierung 7
3.2 REFINANZIERUNG DER BANKEN. 7
3.2.1 Sichteinlagen 8
3.2.2 Investmentkonten 8
3.3 ARTEN VON ISLAMISCHEN BANKEN 9
3.4 AUFSICHTS- UND REGULIERUNGSGREMIEN 10
4 FOLGEN FÜR DIE WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG. 10
4.1 DIREKTER EINFLUSS DES ISLAMS AUF DIE WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG 11
4.2 EINFLUSS DES STAATES AUF DIE WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG 11
4.3 EINFLUSS DES BANKENSYSTEMS AUF DIE WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG 12
4.3.1 Bedeutung eines Bankensystems für die Wirtschaft 12
4.3.2 Bankensystem als Innovationsblockade. 14
5 SCHLUSSBEMERKUNG UND ANFORDERUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT 14
ANHANG IV
LITERATURVERZEICHNIS VI
Seite III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Geschäftstätigkeiten islamsicher Banken im Überblick IV
Abbildung 2: Struktur des islmaischen Rechts. IV
Abbildung 3: Mögliche Einflüsse auf die wirtschaftliche Entwicklung. V
Abk ürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
bzw. beziehungsweise
f. folgende
ff. fortfolgende
Fn Fußnote
Hrsg. Herausgeber
IAIB International Association of Islamic Banks
IFSB Islamic Financial Service Board
IG Investmentgesellschaften
IMF International Money Fund
LIBOR. London Interbanking Offer Rate
PLS. profit-loss-sharing
PTC Participation Term Certificates
S.
u. und
u.A. und Andere
u.a. unter anderem
Vgl..................... Vergleiche
z.B. zum Beispiel
Seite IV
1 Ausgangsgegebenheiten und Zielsetzung
Der Islam ist eine der drei großen Religionen der Welt. Er hat sich, seit seiner Entstehung um 610-632 auf der arabischen Halbinsel, in über 50 Länder ausgebreitet, die heute der Organisation der Islamischen Konferenz angehören. 1 Was den Islam von anderen Religionen hervorhebt ist die Besonderheit, dass er seinen Anhängern umfassende und spezielle Regelungen für alle Lebensfragen an die Hand gibt. 2 Dies hat zur Folge, dass sich die Religion nicht nur mittelbar über die aus ihr entstehenden Wertevorstellungen auf das Rechtssystem auswirkt, sondern die religiösen Regeln unmittelbar in geltendes Recht transformiert werden. 3 „Damit versteht sich der Islam als eine Einheit von Religion und Staat.“ 4 Das Problem das sich hieraus ergibt ist, dass der Koran als oberste göttliche Rechtsquelle den Status von ewig gültigen, nicht änderbaren Regeln hat. Auch ist in der islamischen Rechtslehre der Standpunkt verbreitet, dass die Rechtsfindung abgeschlossen sei. Dies erschwert die zeitgemäße Anpassung und Entwicklung von neuen Regeln immens. 5 Der Islam ist mehr als einfach nur eine Religion, er ist ein alle Lebensbereiche betreffendes Regelwerk. „Islam is an integral system. It covers all fields of life. In the islamic system politics, the individual, society, and economics are merged into one unit.” 6 So haben die islamischen Institutionen zum Teil auch mehr einen formalen als einen informalen Charakter. Ziel der Arbeit ist es, den Einfluss des Islams auf das Bankwesen islamischer Staaten und die eventuell aus den Eigenarten dieses Bankwesens resultierenden Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung zu untersuchen. Dabei werden Institutionen dargestellt, welche die Wirtschaft und speziell das Bankwesen beeinflussen. Im Anschluss daran sollen die Eigenarten islamischer Banken, die ihren Ursprung in der Religion und eben diesen Institutionen haben, aufgezeigt werden. Schließlich wird untersucht in welcher Form die beschriebenen Institutionen und die daraus resultierenden Eigenarten der Banken, die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen. In diesem Zusammenhang soll auch kurz betrachtet werden, welcher Einfluss direkt vom Islam ausgeht bzw. welcher Einfluss vom Staat, eventuell durch den Islam beeinflusst, auf die Entwicklung ausgeübt wird.
1 Vgl. Nienhaus, Islam als Ursache von Unterentwicklung, 1997, S. 362. Zur Islamischen Konferenz vgl. auch Nienhaus, Islam und Wirtschaft, 1982, S. 38.
2 Vgl. Nienhaus, Islam als Ursache von Unterentwicklung, 1997, S. 363.
3 Vgl. Leipold, Islam, 2001, S. 19.
4 Ghaussy, Wirtschaftsdenken im Islam, 1986, S. 22 f.
5 Vgl. Amereller, Hintergründe Islamic Banking, 1994, S. 21.
6 Ghaussy, Islamic Countries and Europe, 1994, S. 9.
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2 Wirtschaftsrelevante islamische Institutionen
Zuerst sollen nun spezifisch islamische Institutionen dargestellt werden, von denen vermutet werden kann, dass sie einen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung islamischer Länder bzw. des islamischen Kulturraumes und deren Banken ausüben können.
2.1 Eigentum im Islam
Die Eigentumsordnung und Verfügungsrechte sind ein bedeutender Einflussfaktor für eine Volkswirtschaft. Auch wenn es in der Vergangenheit in verschiedenen islamischen Ländern Tendenzen zu sozialistischen Systemen gab, muss festgehalten werden, dass der Islam ausdrücklich Privateigentum zulässt und schützt. Diese sozialistischen Tendenzen existieren derzeit nicht mehr und scheinen aus heutiger Sicht eher politisch als ideologisch begründet. 7 Zu bemerken ist jedoch, dass jedes Gut letztlich Allah gehört und dem Menschen nur als Treuhänder überlassen ist. Daraus folgt, dass das Verfügungsrecht des Menschen über sein Eigentum in der Form eingeschränkt ist, als dass er es nur im gottgefälligen Sinn einsetzen darf. 8 Relevant für Banken ist die Tatsache, dass der Schutz des Eigentums soweit geht, „[...] daß kein Gläubiger, selbst bei einem ihm verpfändeten Gut, seine Forderung befriedigen kann, indem er sich Güter aneignet oder aus deren Erlös seine Ansprüche befriedigt.“ 9 Eigentum als Kreditsicherheit zu verpfänden, ist somit wesentlich weniger praktikabel als dies im westlichen Bankensystem üblich ist.
2.2 Zakat-Gebot
Zakat ist eine der fünf islamischen Grundpflichten und wird im deutschen oft mit Almosen-oder Sozialsteuer übersetzt. Ihren Ursprung hat der Zakat im Koran. Ursprünglich als freiwillige Abgabe geplant, wird sie heute oft durch den Staat eingezogen. Zakat ist eine am Vermögen bemessene Abgabe, die jedoch insofern keinen Steuercharakter hat, als dass sieauch wenn sie vom Staat eingezogen wird - nur für bestimmte Zwecke verwendet werden darf. 10 Verteilt wird der Zakat entweder durch direkte Abgabe an den Empfänger oder durch Zahlung an Zakat-Fonds. Für Banken hat der Zakat in zweierlei Hinsicht eine Bedeutung. Zum einen sind sie verpflichtet, von ihren Investmentfonds Zakat für die Investoren zu zahlen. 11 Zum anderen nehmen islamische Banken, dort wo der Zakat nicht durch den Staat
7 Vgl. Hildebrandt, Islamische Wirtschaftsideologie, 1996, S. 6.
8 Vgl. Nomani/Rahnema, Islamic Economic Systems, 1994, S. 66 u. Leipold, Islam, 2001, S. 21.
9 Ghaussy, Wirtschaftsdenken im Islam, 1986,S. 73.
10 Vgl. Leipold, Islam, 2001, S. 22 u. Nienhaus, Islam und Wirtschaft, 1982, S. 183 ff.
11 Vgl. Zaher/Hassan, Survey of Islamic Finance and Banking, 2001, S. 178.
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verwaltet wird, eine Verteilungsfunktion wahr, indem sie Zakat sammeln und seinem sozialen Zweck zuführen. 12
2.3 Riba-Verbot und seine Auslegungen
Prägend für das islamische Bankwesen ist das Riba-Verbot. Riba bedeutet wörtlich übersetzt Wucher. Das Zinsverbot hat seinen Ursprung in der Entstehungszeit des Islams. Damals war es üblich, eine Forderung, die der Schuldner nicht pünktlich begleichen konnte, diese zu zwar zu stunden aber auch zu verdoppeln. Unterschiede zwischen Konsum- und Investitionskrediten wurden nicht gemacht. 13 Rechtsgrundlage für das Riba-Verbot sind der Koran und die Sunna. Das heutige Riba-Verbot ist in erster Linie ein Zinsverbot und kein Wucherverbot. Andere Formen, die als Wucher gedeutet werden könnten, wie z.B. der überteuerte Verkauf von Waren, sind nicht betroffen. Zwar gab es verschiedene Versuche einer zeitgemäßen Neuinterpretation des Riba-Verbots in der Form, dass ein angemessener Zinssatz - gerade für Investitionskredite - zulässig sei, diese konnten sich jedoch in der Vergangenheit nicht durchsetzen. 14 Das Zinsverbot bezieht sich nicht nur auf Zinsen für „reguläre Kredite“, sondern auch auf Zinsen, die eine Bank auf Einlagen zahlt, da dies einem Kredit an die Bank gleichkommt. Das Riba-Verbot scheint folglich sowohl die Finanzierung durch Banken, als auch die Refinanzierung der Banken zu beeinflussen.
2.4 Glücksspielverbot
Zuletzt sei noch das islamische Glücksspielverbot erwähnt. Ein solches Verbot scheint auf den ersten Blick wenig mit der Wirtschaft oder speziell dem Bankwesen zu tun zu haben. Es beschränkt sich jedoch nicht allein auf den Bereich des Glücksspiels, sondern betrifft alle spekulativen Geschäfte. 15 Für das Bankwesen bedeutet dies ein Verbot, sich spekulativ auf den Finanzmärkten zu betätigen, wie es bei konventionellen Banken im Rahmen des Eigenhandels durchaus üblich ist. Gemäß einigen Interpretationen, fällt unter dieses Verbot auch der Bereich der Versicherungen 16 , ein Produkt, das in Deutschland zunehmend auch von Banken vertrieben wird.
3 Besonderheiten islamischer Bankensysteme
In diesem Abschnitt sollen die prägenden Besonderheiten des islamischen Bankensystems dargestellt werden, die zum Teil aus den oben dargestellten Institutionen resultieren.
12 Vgl. Nienhaus, Islam und Wirtschaft, 1982, S. 194.
13 Vgl. Hildebrandt, Islamische Wirtschaftsideologie, 1996, S. 13 u. Leipold, Islam, 2001, S. 22.
14 Vgl. Amereller, Hintergründe Islamic Banking, 1994, S. 72-96 u. Hildebrandt, Islamische Wirtschaftsideologie, 1996, S. 14.
15 Vgl. Iqbal, Islamic Finacial Systems, 1997, S. 43.
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Andreas Huthmann, 2002, Eigenarten des islamischen Bankensystems und wirtschaftliche Entwicklung, München, GRIN Verlag GmbH
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