Die Geschichte des
Privatfernsehens in der
Bundesrepublik Deutschland
Hausarbeit im Proseminar Geschichte des Fernsehens im Wintersemester 2000/2001
Inhalt
1. Vorwort Seite 3
2. Die Nachkriegszeit. Seite 3
3. Die Sechziger Jahre. Seite 4
4. Die Entstehung des Kommerzfernsehens. Seite 5
5. Es geht los Seite 6
6. Die technische Entwicklung. Seite 7
7. Die institutionelle Entwicklung Seite 8
8.1. Die Geschichte von RTLplus Seite 9
8.2. Die Geschichte von SAT.1 Seite 9
9. Neue Angebotsstrukturen. Seite 10
10. Neue Programmideen und -konzepte Seite 11
11. Etablierung neuer Sendeformen Seite 12
12. Schlussbetrachtung Seite 13
13. Literaturverzeichnis Seite 15
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1. Vorwort
E
in Blick in jede beliebige Fernsehzeitschrift genügt: ARD, ZDF, RTL, SAT.1, RTL II, PRO7, Eurosport, DSF, Kabel 1, VOX, TM3, NBC, MTV, VIVA, VIVA II, ONYX, SUPER RTL, Kinderkanal, Arte, NTV, VH-1, N3, WDR, Bayern 3, Hessen 3, MDR, ORB - wer kann sich heute noch vorstellen, dass der Zuschauer vor noch nicht mal zwanzig Jahren noch weniger als eine Handvoll dieser Sender zur Auswahl hatte? Auf den folgenden Seiten möchte ich in Ansatzpunkten darauf eingehen, wie es zu der oben genannten Anzahl kommen konnte, und wie die öffentlich-rechtlichen Sender auf die neuen kommerziellen Kanäle reagierten.
Der Großteil der Hausarbeit ist in der Vergangenheitsform geschrieben, zum besseren Lesefluss habe ich sie auch dann beibehalten, wenn die Regeln, Gesetze, Programmformen etc. auch heute noch in Gebrauch sind.
2. Die Nachkriegszeit
Es begann mit der neuen Organisationsform des Rundfunks und des Fernsehens als Institution nach dem Zweiten Weltkrieg. Die alliierte Rundfunkpolitik hatte es sich zum Ziel gesetzt, den Rundfunk zur demokratischen Umerziehung zu nutzen. Der Staat und die politischen Parteien sollten hierbei ihre Finger weitgehend aus dem Spiel lassen, damit es nicht noch einmal zu einem Missbrauch antidemokratischer Kräfte kommen konnte. Alle Sendeanstalten unterlagen der öffentlichen Kontrolle, was aber auf heftige Kritik seitens der Politiker stieß. Strukturell gesehen gingen die Alliierten von der jeweiligen Anbieterordnung ihrer Heimatländer aus.
Schon früh versuchten Politiker, ihren Einfluss auf den Rundfunkbereich zurückzugewinnen, und die Vormachtstellung der Alliierten wurde erst durch den Deutschlandvertrag im Jahre 1955 zurückgezogen. Am 1.1.1948 wurde der NWDR in der britischen Besatzungszone gegründet, weitere Sendeanstalten folgten in den anderen Zonen. Schon ein halbes Jahr später startete der NWDR einen Fernsehversuchsbetrieb, in welchem von 1950 bis 1952 dreimal wöchentlich für zwei Stunden ein Versuchsprogramm ausgestrahlt wurde, welches den Hörfunkgebühren finanziert wurde. Wie erwartet stieß diese Form auf wenig Resonanz, weil die potentiellen Zuschauer sich nicht
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dazu bewegen ließen, ein teures Empfangsgerät zu kaufen. Bald wurde entschieden, einen universellen Sender aller Landesrundfunkanstalten zu betreiben, wobei das Programm jedoch dezentral produziert werden sollte. Man beschloss, ein Gemeinschaftsprogramm zu finanzieren, und die erste Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutsch-lands“ (ARD) fand am 5.8.1950 in München statt.
Wie nun dieses deutsche Gemeinschaftsfernsehen organisiert werden sollte, wusste man zunächst nicht ganz genau; die Industrie blieb auf ihren wenigen Empfangsgeräten sitzen und forderte eine tägliche Ausstrahlung (die ab dem 25.12.1952 auch durchgesetzt wurde), damit sich der Kauf eines solchen Apparates auch lohnte. Man plante ein abendliches Programm, das von regionalen Sendungen eingerahmt werden konnte. Um dies alles zu finanzieren, beschloss man, eine Fernsehgebühr von 5 Mark zu erheben. Am 12.6.1953 wurde im Fernsehvertrag die Organisation des Fernsehprogrammbetriebes festgelegt. Wenig später, am 8.4.1954, beschloss die ARD-Hauptversammlung einen Finanzausgleich, sodass der NWDR und der BR kleinere Sendeanstalten unterstützen mussten.
Ende der 50er Jahre sorgte eine neue Medienpolitik - angeführt von der CDU, kritisiert von der Opposition - dafür, dass ein Konzept für ein neues, „Zweites Programm“, entworfen wurde, das sozusagen als Regierungsfernsehen funktionieren sollte. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass die Anzahl der angemeldeten Fernsehgeräte im Jahre 1957 die Millionengrenze überschritten hatte und ein neues Programm immense Einflussmöglichkeiten seitens der Politik versprach. Am 12.3.1962 wurde das ZDF schließlich geschäftsfähig, und am 1.4.1963 nahm es seinen Programmbetrieb offiziell auf.
3. Die Sechziger Jahre
Das ZDF entwickelte sich schnell zum Kontrastsender der ARD und versuchte auch, sich gegenüber dem „großen Bruder“ durchzusetzen, indem es den Zuschauer z.B. schon um 19 Uhr zu den „heute“-Nachrichten einlud, anstatt um 20 Uhr, wie die ARD es mit der „Tagesschau“ zu tun pflegte. Bei Sportübertragungen kooperierten die beiden Sender jedoch aus Kostengründen.
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Arbeit zitieren:
Michael Himpler, 2001, Die Geschichte des Privatfernsehens in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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