Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung. 1
2. Vorbemerkungen zum heutigen Bildungssystem. 2
2.1 Geschichtliche Aspekte 2
2.2 Verwaltung. 3
2.3 Der Grundgedanke des Bildungssystems 4
3. Kinderbetreuung und Vorschule 5
3.2 Die Kinderbetreuung 5
3.2 Die Vorschule. 6
4. Die Pflichtschule 6
4.1 Allgemeine Vorbemerkungen 6
4.2 Öffentliche Schule 7
4.3 Privat- und Sonderschulen. 8
5. Sekundarstufe II und alternative Berufsausbildung. 8
5.1 Allgemeine Vorbemerkungen 8
5.2 Gymnasialschule 9
5.3 Weitere Formen der Berufsbildung 10
6. Hochschulwesen. 11
6.1 Allgemeines zum Hochschulwesen 11
6.2 Die Lehrerausbildung 12
7. Erwachsenenbildung 13
8. Schlußbetrachtung 14
9. Anhang: Schema des Bildungssystems. 16
10. Literaturverzeichnis 17
1. Problemstellung
Im Verlauf der Sozialisation erwirbt ein heranwachsender Mensch Kenntnisse und Fähigkeiten, die für sein weiteres Leben mitbestimmend sind. Dabei hängt es wesentlich von der Schulbildung ab, welche Positionen man im späteren Berufsleben ergreifen kann. In manchen Ländern bieten sich sehr gute Möglichkeiten, andere haben an ihrem Bildungssystem noch einiges zu verbessern. Gerade in Deutschland fragt man sich momentan, ausgelöst durch die schlechten Ergebnisse der Pisa-Studie, wo die Defizite des Bildungswesens liegen und wie man sie ausgleichen kann. Ein Weg, der allem Anschein nach sehr erfolgversprechend ist, wird von Schweden aufgezeigt.
In dieser Hausarbeit wird das schwedische Bildungssystem vorgestellt. Am Anfang werden geschichtliche Aspekte, verwaltungstechnische Besonderheiten und der durch die Regierung verfolgte Grundsatz geklärt. Dadurch soll die weitere Erörterung verständlicher werden. Kurz widme ich mich auch der Kinderbetreuung. Danach wird das Bildungswesen mit allen Stationen vorgestellt: Zunächst die einheitliche Grundschule als einzige Schulform der Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Auch auf die Berufsbildung wird an dieser Stelle eingegangen. Danach wird das Hochschulwesen behandelt, und da das Ausbildungsniveau der Ausbilder hauptsächlich die Qualität des Unterrichts beeinflußt, wird auch die Lehrerausbildung kurz als Spezialfall des Hochschulwesens angesprochen. Am Ende der Arbeit gehe ich noch auf die Erwachsenenbildung ein, die in Schweden eine große Rolle spielt. Zum besseren Verständnis habe ich im Anhang ein schematische Darstellung abgebildet. Aufgrund des begrenzten Umfangs erhebe ich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Das System kann vielmehr nur in seinen Grundzügen und -tendenzen aufgezeigt werden.
Bei der Recherche ergab sich das Problem, daß durch die vielen im Land durchgeführten Reformen des Bildungssektors selbst die jüngere Literatur in großen Teilen wieder veraltet war, weshalb ich mich zu einem großen Teil auf Internetangaben stütze.
In der Schlußbetrachtung sollen die gewonnenen Ergebnisse resümiert und die zentrale Frage geklärt werden, warum die Schweden es anscheinend besser geschafft haben, über ihr Bildungssystem den heranwachsenden Menschen ihres Landes die
Möglichkeit zu geben, zu verantwortungsbewußten und reflexiven Bürgern der Gesellschaft zu werden, die auch zur Problemlösung befähigt sind.
2. Vorbemerkungen zum heutigen Bildungssystem
2.1 Geschichtliche Aspekte
Das heutige schwedische Bildungssystem zeichnet sich durch einen langwierigen Prozeß der Reformierung aus. Bereits in den vierziger und fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurde die heutige Einheitsschule, die den Bereich der Schulpflicht umfaßt, erdacht und erprobt. In den sechzigern kam es schließlich zur landesweiten Einführung des neuen Konzepts (vgl. Schäfer 1996, S. 193). Danach folgte die Erneuerung des oberen Sekundarschulwesens in den siebziger Jahren, bei der das ehemalige Gymnasium, Fachschulen und Berufsschulen zur Gymnasialschule zusammengefaßt wurden. An dieser Stelle verfolgte man das Ziel, der allgemeinen, akademischen und der beruflich-technisch orientierten Bildung den gleichen Stellenwert einzuräumen. In den achtziger Jahren schließlich widmete man sich Reformen im Hochschulwesen, der Lehrerausbildung und der Erwachsenenbildung. Man sah dies als notwendige Konsequenz an, um das gesamte Bildungswesen aufbauend auf den Prinzipien der Einheitsschule gleichförmig zu gestalten (vgl. Schäfer 1996, S. 193-194).
Doch damit war die Überarbeitung noch keineswegs abgeschlossen. Auch in den letzten Jahren fanden immer wieder kleinere Reformen statt, um entweder das eigentliche System oder aber die Verwaltung desselben zu aktualisieren oder zu verbessern. Ein Grund für diesen dauerhaften Prozeß wird heute an für das Land typischen Merkmalen festgemacht, die die weitere Entwicklung nachhaltig beeinflußten. Schweden zählte in den dreißiger Jahren zu den ärmsten und am dünnsten besiedelten Ländern Europas. Mit dem II. Weltkrieg erfuhr es aber einen starken wirtschaftlichen Aufschwung, der eine Gestaltung der Gesellschaft in Richtung moderner Wohlfahrtsstaat ermöglichte. Als logische Konsequenz fiel auch das Bildungssystem in die Ausgestaltung mit ein (vgl. Schäfer 1996, S. 193).
2.2 Verwaltung
Schweden wird zentralistisch verwaltet. Es ist nach einer parlamentarischdemokratischen Monarchie aufgebaut und hat einen Reichstag mit 350 Abgeordneten. Alle drei Jahre finden Wahlen statt. Das Land ist in 24 Provinzen untergliedert. Die Gesetzgebung im Bereich des Bildungswesens untersteht dem Reichstag (vgl. Lautebach 1984, S. 283).
Es gibt insgesamt 13 Ministerien, von denen das Bildungsministerium für das gesamte Bildungswesen zuständig ist. Die einzige Ausnahme bildet hier die Vorschulerziehung, die dem Ministerium für Gesundheit und soziale Angelegenheiten und dem Zentralamt für das Gesundheits- und Sozialwesen untersteht. Die Hauptaufgabe der Ministerien, die nochmals obersten Verwaltungsbehörden unterstellt sind, liegt in der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen. Bis 1991 war in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium die Generaldirektion für das Schulwesen als oberste Verwaltungsbehörde der Schulbildung tätig und das Zentralamt für Universitäts- und Hochschulwesen für die Hochschulen. Am 1. Juli 1991 trat ein Gesetz in Kraft, das als Konsequenz die Dezentralisierung politischer Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse nach sich zog. Damit gelang es, den Gemeinden ein höheres Mitspracherecht und eine flexiblere Anpassung an gegebene örtliche Verhältnisse zu gewährleisten. Das bedeutet, daß die Durchführung der vom Reichstag festgelegten Bildungsziele bei den Gemeinden liegt (vgl. Schäfer 1996, S. 195-196).
An besagtem 1. Juli wurden auch die bis dahin geltenden 24 regionalen Provinzialschulämter aufgelöst und durch eine kleinere Behörde, das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung (Skolverket), ersetzt. Seitdem sind die Gemeinden Träger der öffentlichen Schulen und Bildungseinrichtungen (Pflichtschulen, Gymnasialschulen und viele Einrichtungen der Erwachsenenbildung). Das hat natürlich weitreichende Folgen für die Verantwortlichkeit. So liegt es an den Gemeinden sich um die Anstellung qualifizierten Lehrpersonals zu kümmern, genauso wie auch um den Bau und die Unterhaltung der Schulen. Weitere Aufgaben sind die Sicherstellung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Schulaktivitäten, die Koordinierung aller Schulen der Gemeinde, und die Bereitstellung der Mittel. Als eine der wichtigsten Aufgaben ist auch die Erstellung eines Schulplans von Nöten, um staatliche Rahmenvorgaben ein- halten zu können (vgl. DIPF 2001, S. 1).
Finanziert wird das System hauptsächlich durch öffentliche Gelder, die in Form von Pauschalbeträgen an die Gemeinden geleitet werden. 1993 betrugen die Ausgaben ca. 7,5% des Bruttoinlandsprodukts, wogegen der europäische Durchschnitt bei ungefähr 5,8% lag. Die hohen Investitionen erklären auch, warum fast alle der Schulen so gut ausgestattet sind. Jeder Lehrer hat dort seinen eigenen PC-Arbeitsplatz und auch die modernsten Spezialgeräte für die berufliche Bildung sind dort zu finden (vgl. Europarl 2001, S. 1).
2.3 Der Grundgedanke des Bildungssystems
Einleitend möchte ich einen wichtigen Grundgedanken anhand des Curriculums von 1994 verdeutlichen:
„Die Unverletzlichkeit des Menschenlebens, die Freiheit und die Integrität des Individuums, gleicher Wert aller Menschen, Gleichstellung von Frauen und Männern, ebenso die Solidarität mit den Schwachen und Ausgegrenzen (sic) sind die Werte, die die Schule gestalten und vermitteln soll.“ (Ratzki 2001, S. 2)
Nach dem in Schweden geltenden Schulgesetz haben alle Kinder und Jugendlichen das Recht auf eine gleichwertige schulische Ausbildung. Dabei darf weder das Geschlecht, noch der Wohnsitz oder die sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Benachteiligung führen. Auf Schüler mit Lernschwierigkeiten oder irgendeiner Art von Behinderung wird dabei Rücksicht genommen, wobei versucht wird sie so lange wie möglich im normalen Schulalltag zu integrieren. Primäres Ziel ist es, den Schülern solche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie zu verantwortlichen Menschen und Gesellschaftsmitgliedern machen. Dabei sieht sich die Schule auch in ihrer Unterstützungsfunktion für die Familie, die vorrangig für diese Zielverfolgung verantwortlich ist (vgl. Skolverket 2002, S. 1).
Der Staat hat den Schulen die Pflicht auferlegt den Unterricht anhand der demokratischen Prinzipien zu gestalten. Zum einen zeigt sich dies in demokratischen Arbeits-formen: Es ist ein Recht der Schüler, am Unterrichtsgeschehen und der -organisation aktiv teilzunehmen. Natürlich muß dieses Recht dem Alter und der Reife des Nachwuchses angepaßt werden. Genau so wichtig ist der Aspekt, daß den Schülern kein Lerntempo auferlegt wird. Jeder lernt was die Geschwindigkeit angeht individuell und bekommt bei Schwierigkeiten Hilfestellung (vgl. Ratzki 2001, S. 1-2).
Arbeit zitieren:
Daniel Hans, 2002, Das Bildungssystem Schwedens, München, GRIN Verlag GmbH
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