Inhaltsverzeichnis
I Einleitung 1
II Einführung in die Thematik der Nürnberger Prozesse 2
1. Der Weg nach Nürnberg 2
2. Zentrale Persönlichkeiten der Alliierten 4
III Die Zusammenarbeit der Alliierten 5
1. Praktische Zusammenarbeit 5
2. Kräfteverhältnisse unter den Alliierten 8
Machtspiele- Machtdemonstrationen
3. Öffentliches Auftreten der Alliierten 9
4. Kontinuität in der Zusammenarbeit 9
5. Betrachtung des Nürnberger Prozesses unter der Thematik des 11
Ost- West Konfliktes
III Schlussteil 12
IV Anhang 14
1. Abkürzungsverzeichnis 14
2. Quellenverzeichnis 14
3. Literaturverzeichnis 23
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I. Einleitung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Zusammenarbeit der Alliierten während des Nürnberger Hauptprozesses. Es soll explizit untersucht werden, ob eine praktische Zusammenarbeit festzustellen ist. Die Arbeit soll des weiteren untersuchen, welche Kräfteverhältnisse herrschten und ob Machtdemonstrationen stattfanden. Auf das öffentliche Auftreten der Alliierten sowie auf die Kontinuität in der Zusammenarbeit, soll ebenfalls eingegangen werden. Hieraus ergibt sich die Frage, wieso es keine weiteren internationalen Prozesse gab, beziehungsweise ob der bevorstehende Kalte Krieg am Ende des Nürnberger Prozesses erkennbar war. Den Schwerpunkt möchte ich auf die Beziehungen zwischen Russland und Amerika setzen, da dieses die mächtigsten Länder und gleichzeitig gegenseitige Feinbilder waren.
Das Thema wird in dem Sinne behandelt, dass eine zeitliche Eingrenzung auf die Planung und Durchführung des ersten Nürnberger Prozesses erfolgt. Die Ausführung der Urteile wird ebenfalls betrachtet. Thematisch möchte ich mich mit den internationalen Gruppen, die direkt am Nürnberger Prozess beteiligt waren, beschäftigen (Anklägerstäbe, Richter).
Die Literaturlage, die sich auf die oben erwähnte Thematik bezieht, ist sehr rar. Es gibt viele gute Bücher, die sich mit dem Nürnberger Prozess beschäftigen (zu erwähnen ist hier das Standardwerk „Der Nürnberger Prozess“ von Telford Taylor), doch geht keines näher auf die Zusammenarbeit unter den Alliierten ein. Bücher russischer Autoren sind ebenfalls kaum vorhanden. Zusätzlich liegen ihnen kommunistische Ideologien zugrunde, so dass sie hier nicht verwendet werden konnten. Das Thema ist bisher kaum erforscht worden und man kann auf keinen aktuellen Forschungsstand verweisen.
An dieser Stelle möchte ich die Aktualität der Thematik ansprechen. Mit Milosevic 1 steht erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg ein ehemaliges Staatsoberhaupt vor einem internationalen Tribunal. Die Fähigkeit der Weltgemeinschaft bei diesem UN-
1 Milosevic,Slobodan (geboren 1941), serbischer Politiker; wurde 1986 1. Sekretär der KP, 1990 Vorsitzender der Sozialistischen Partei Serbiens, war 1989- 97 Präsident Serbiens; konnte durch einen extrem serbisch- nationalistischen Kurs (ab 1987) seine Macht steigern und trug in der Folge hohe Mitverantwortung an den blutigen Kriegen in Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina (199195); als Präsident Jugoslawiens (ab Juli 1997) war Milosevic hauptverantwortlich für die Eskalation der internationalen Kosovokrise (1998/99); im Mai 1999 wurde er vom Internationalen Kriegsverbrechertribunal für Jugoslawien in Den Haag angeklagt.
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Kriegsverbrechensprozess zusammenzuarbeiten, ist zukunftsweisend für den Erfolg des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC), der frühestens ab dem Jahre 2002 eine klare Rechtsgrundlage für künftige Verbrechen auf Staats- und Militärebene schaffen soll.
Die Arbeit ist thematisch aufgebaut. Der erste Teil der Arbeit gibt eine Einführung in die Thematik der Nürnberger Prozesse. Der Weg nach Nürnberg wird beschrieben, und die zentralen Figuren der Alliierten werden vorgestellt. Der mittlere Teil der Arbeit befasst sich mit den oben beschriebenen Fragestellungen. Der Schlussteil stellt die Ergebnisse der Untersuchung dar. Nach dem Schlusswort sind Anmerkungen und Literaturverzeichnis vorzufinden.
II. Einführung in die Thematik der Nürnberger Prozesse
Der Weg nach Nürnberg begann mit der III. Interalliierten Konferenz vom 13. Januar 1942. Vertreter aller von Deutschland besetzen Gebiete (Belgien, Frankreich, Griechenland, Holland, Jugoslawien, Luxemburg, Norwegen, Polen und die Tschechoslowakei) verkündeten in der Erklärung von St. James (siehe Quellenverzeichnis) mit Berufung auf die Haager Konvention die „Bestrafung der für diese [nationalsozialistischen] Verbrechen Verantwortlichen“ als ein Hauptkriegsziel der Alliierten. Die Schuldigen und Verantwortlichen sollten „ausfindig gemacht, der Rechtsprechung ausgehändigt und abgeurteilt werden“. In dieser Erklärung forderten die führenden Vertreter der besetzen Länder also eine Vergeltung per Gesetz und Recht. Eine Vergeltung durch Racheakte lehnen sie ab.
Am 7. Oktober bildete sich auf Vorschlag des damaligen Präsidenten der USA Roosevelt 2 und des britischen Lordkanzlers Simon 3 die aus 17 Nationen (Australien, Belgien, China, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Indien,
2 Roosevelt, Franklin Delano (1882- 1945), 32. Präsident der USA (1933þ45), Demokrat; 1910 in den Senat von New York gewählt; Unterstaatssekretär für die Marine 1913þ20; 1928 zum Gouverneur von New York gewählt; gewann 1932 die Präsidentschaftswahlen, 1936 und (entgegen der amerikanischen Tradition) 1940 und 1944 wieder gewählt.
3 Simon, John Allsebrook (1873- 1954), britischer Politiker, 1935þ37 Innenminister, 1931þ35 Außenminister, 1931þ40 Vorsitzender der Nationalliberalen Partei; 1937þ40 Finanzminister und 1940þ45 Lordkanzler.
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Jugoslawien, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Polen, die Südafrikanische Union, die Tschechoslowakei und die Vereinigten Staaten; die Sowjetunion schloß sich dieser nicht an, weil ihrem Antrag, mit jedem ihrer 16 Teilrepubliken einzeln vertreten zu sein, nicht stattgegeben wird) bestehende Interalliierte Kommission für Kriegsverbrechen (United Nations War Crimes Commision (UNWCC)), die es sich zur Aufgabe machte, Beweise und Zeugenaussagen über Kriegsverbrechen zu sammeln und Listen von Kriegsverbrechern der Achsenmächte anzulegen.
Angesichts der immensen Kriegsbeschäftigungen ab 1941 waren diese Bemühungen anfangs aber eher marginal.
Am 1. November 1943 unterschrieben Franklin Delano Roosevelt, der britische Premierminister Sir Winston Curchill 4 und der russische Diktator Josef Stalin 5 die Moskauer Erklärung (siehe Quellenverzeichnis). Hierin wurde bestimmt, dass „Hauptkriegsverbrecher, deren Rechtsverletzungen keine bestimmte geographische Begrenzung haben; (...) auf Grund eines gemeinsamen Beschlusses der Regierungen der Alliierten bestraft werden“ sollten.
Äußerst schwerwiegend sind die anfänglichen Unstimmigkeiten zwischen den alliierten Großmächten bezüglich des gemeinsamen Beschlusses. Auf der UN-Konferenz von San Francisco (Anfang Mai 1945) fanden die drei Mächte jedoch eine grundsätzliche Einigung darin, dass die Kriegsverbrechen im Rahmen gerichtlicher Verfahren geahndet werden sollen. Offen blieb indes, welche Personen zu diesem Verfahren angeklagt, welche Straftaten und Tatbestände ihnen angelastet werden sollten. So gab es Diskrepanzen in Anklagepunkten und Prozessordnung, die auf die
4 Churchill, Sir (seit 1953) Winston Leonard Spencer (1874- 1965), britischer Politiker. 1908þ10 Handels- und 1910/11 Innenminister. 1911- 16 Erster Lord der Admiralität;1918- 21 Kriegs- und Luftfahrtminister. 1924þ29 war er Schatzkanzler. Nach Ausbruch des 2.ÿWeltkrieges wurde Churchill auf Druck der öffentlichen Meinung zum Ersten Lord der Admiralität und zum Premierminister berufen (10.ÿ5. 1940). Nach der Wahlniederlage der Konservativen im Juli 1945 trat er noch während der Potsdamer Konferenz zurück. 1951þ55 war er erneut Premierminister.
5 Stalin, Jossif Wissarionowitsch, eigentlich J.ÿW. Dschugaschwili (1879- 1953), sowjetischer Politiker. Seit 1912 Mitglied des ZK und seit 1917/19 des Politbüros der Bolschewiki; wurde nach der Oktoberrevolution Volkskommissar für Nationalitätenfragen (1917þ23). 1922 übernahm Stalin das neu geschaffene Amt des Generalsekretärs des ZK der Partei. Ab Ende der 1920er-Jahre unumschränkter Diktator, sicherte er in der Folgezeit seine Macht durch eine rücksichtslose Vernichtung politischer Gegner. Innenpolitisch forcierte Stalin entsprechend seiner These vom »Aufbau des Sozialismus in einem Land« die Industrialisierung und Zwangskollektivierung in der Landwirtschaft. In den Verhandlungen mit den westlichen Alliierten (Konferenzen von Teheran, Jalta und Potsdam) und durch den erzwungenen Machtantritt kommunistischer Parteien in mittel- und osteuropäischen Ländern konnte Stalin die Einflusssphäre der UdSSR bis zum Osten Deutschlands ausdehnen. Der von Stalin formierte Ostblock geriet in einen scharfen Gegensatz zu der von den USA geführten westlichen Welt (Kalter Krieg, Ost-West-Konflikt).
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unterschiedlichen Gerichtsformen der Mächte zurückzuführen sind. Außerdem musste ein spezielles Statut geschaffen werden, weil das damalige Völkerrecht doch erhebliche Lücken aufweist. Konkretisiert wurden alle bisherigen Bemühungen mit der Ernennung des US- Bundesrichters Jackson 6 zum Organisator eines Internationalen Militärtribunals (IMT) durch den Nachfolger des verstorbenen US-Präsidenten Roosevelt Harry S. Truman 7 am 3. Mai 1945. Unter seiner Obhut tagte vom 26. Juni bis zum 8. August 1945 eine Londoner Versammlung bestehend aus Delegierten der vier Siegermächte. Nach langwierigen Verhandlungen schlossen sie dann am 8. August 1945 ein “Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse“, das die Bildung eines Internationalen Militärgerichtshofes zur Aburteilung von „Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorsah. Diese Delikte wurden in einem dem Abkommen hinzugefügten “Statut für den Internationalen Militärgerichtshof“ (siehe Quellenverzeichnis) definiert. Eine Vereinbarung über die Angeklagten wurde am 4. Oktober 1945 erzielt. Am 18. Oktober wurde gegen die ehemaligen führenden Nationalsozialisten aus Partei, Staat und Wehrmacht Anklage erhoben.
2. Zentrale Persönlichkeiten der Alliierten
Als wichtigste Person des Prozesses gilt der Hauptankläger der USA Robert Jackson. Unter seiner Führung kamen die Alliierten auf der Konferenz von London zu einer Einigung bezüglich ihrer Diskrepanzen in Anklagepunkten und Prozessordnung. Im Auftrag des US– Präsidenten Truman organisierte er das gesamte Verfahren. Jackson, der auch Chefankläger des Prozesses war, t raf „generell, wenn nicht sogar stets seine eigenen Entscheidungen, ohne sie mit irgend jemanden in Washington oder sonst wie abzustimmen“ 8 . Als Leiter des amerikanischen Anklägerstabes führte er mit etwa 1700 Mitarbeitern (unter anderem Telford Taylor; Thomas F. Dodd) den größten Stab, welcher die Hauptarbeit des
6 Jackson, Robert Houghwout (1892- 1954), amerikanischer Bundesrichter; 1940/41 Justizminister und seit 1941 Richter am Supreme Court; 1945/46 Hauptankläger der USA in den Nürnberger Prozessen.
7 Truman, Harry S. (1884- 1972). 33. Präsident der USA (1945þ53), 1935þ45 demokratischer Senator für Missouri, 1945 Vizepräsident unter F.ÿD. Roosevelt, nach dessen Tod am 12.ÿ4. 1945 Nachfolger im Präsidentenamt (wieder gewählt 1948).
8 Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994, S. 259, Z. 18- 20.
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Nürnberger Prozesses bewältigte 9 . Francis Biddle war der Erste Richter der USA, John J. Parker der stellvertretende Richter.
Hartley Shawcross beschäftigte als Hauptankläger von Großbritannien einen Stab von 170 Mitarbeitern (unter anderem David Maxwell- Fyfe). Er trat nicht sonderlich in Erscheinung. Der 1. Richter Großbritanniens Geoffrey Lawrence (Stellvertreter Norman Birkett) war gleichzeitig der Vorsitzende Richter. Ihm gelang es den Prozess souverän zu führen 10 . Frankreich und Sowjetunion hatten die kleinsten Delegationen. Das Amt des französischen Hauptanklägers hielt Champetier de Ribes (Stellvertreter Charles Dubost). Henri Donnedieu de Vabres war erster Richter, Robert Falco sein Stellvertreter.
Roman Rudenko führte den sowjetischen Anklagestab (Mitarbeiter unter anderem J. W. Pokrowski). Er war Moskau direkt unterstellt und konnte so keine eigenen Entscheidungen treffen 11 . Das Amt des 1. Richters hatte General Jola T. Nikitschenko inne (Stellvertreter Alexander F. Wolchkow).
III. Zusammenarbeit der Alliierten
Die Arbeit der Anklagebehörde wurde gemäß einer Besprechung der Hauptankläger (Artikel 14 des Statuts für den Internationalen Miltärgerichtshof) auf alle vier Nationen verteilt. Die Briten bereiteten im Ausschuss 1 die Klage des Angriffskrieges vor. Die Sowjets beschäftigten sich im Ausschuss 2 mit den Kriegsverbrechen/ Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Osteuropa, die Franzosen mit denen in Westeuropa (Ausschuss 3). Den letzten Ausschuss bildeten die Amerikaner unter dem Anklagepunkt der „Nazi- Verschwörung“ 12 . Gemäß Artikel 15 des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof sollten die „Generalstaatsanwälte (...) sowohl selbstständig als in Zusammenarbeit miteinander (...) [ihre] Aufgaben erfüllen“. Dies
9 Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus
heutiger Sicht, München 1994, S.731, Z. 25- 36.
10 Vgl. Smith, Bradley F., Der Jahrhundert- Prozeß. Die Motive der Richter- Anatomie einer
Urteilsfindung, Frankfurt a. M. 1977, S. 14, Z. 37- S. 15, Z. 9.
11 Vgl. Taylor, Telford, Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus
heutiger Sicht, München 1994, S. 252, Z. 6-9.
12 Vgl. Ebd. S. 105, Z. 8- 22.
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Matthias Storm, 2002, Die Zusammenarbeit der Alliierten während des Nürnberger Hauptprozesses, München, GRIN Verlag GmbH
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