Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Deutsche Entwicklungspolitik eine kurze Einführung
2.1. Wer leistet Entwicklungshilfe ( NGO s ausgenommen )
2.2. Deutsche Entwicklungshilfe in Zahlen
3. Fakten zur deutschen Entwicklungspolitik
3.1. Gründe
3.2. Kriterien
3.3. Ziele
4. Fallbeispiel VR China
5. Zusammenfassung
1. Einleitung
Staatliche Entwicklungspolitik begann in Deutschland 1952 mit einer finanziellen Unterstützung an einem Beistandsprogramm der UN zur wirtschaftlichen Entwicklung von Ländern der Dritten Welt, sowie eines 1956 eingerichteten “50-Millionen-Fonds“ des Auswärtigen Amtes. 1961 w urde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ( seit 1993 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ), auf Grund des steigenden Hilfsvolumens der Bundesrepublik, mit Walter 1 Drei Jahre später, 1964, wurde dem BMZ die
Scheel als ersten Minister, gegründet.
Zuständigkeit für Grundsätze und Programme der Entwicklungspolitik sowie für die Technische Zusammenarbeit (TZ) erteilt. Als das BMZ die Zuständigkeit für die bi- und multilaterale Finanzielle Zusammenarbeit ( FZ ) erhielt, war das BMZ nicht mehr nur mit der Aufgabenkoordinierung beauftragt. Auch war die Entwicklungspolitik ab 1972 als
2 eigenständiger Politikbereich anerkannt.
Parallel zur staatlichen Entwicklungshilfe entstanden Entwicklungshilfeprogramme von Nichtregierungsorganisationen ( NGO ), wie zum Beispiel Kirchen, Stiftungen oder Verbänden. Diese werden nur durch Eigenmittel und vor allem durch Spenden gewährleistet bzw. finanziert. Historisch ist diese Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung mit der umfangreiche Auslandshilfe beim Aufbau des zerstörten Nachkriegsdeutschland zu erklären. Das heißt, seit der Zeit des deutschen Wirtschaftswunders und dem damit verbundenen Wohlstand, wollte man nun selbst
3 ärmeren Ländern helfen.
Ich möchte mich aber vorrangig mit der staatlichen Entwicklungshilfe auseinandersetzen. Zu Beginn meiner Hausarbeit werde ich einen kurzen Überblick g eben, wer alles Entwicklungshilfe leistet. Danach untersuche ich das Volumen der deutschen Zuwendungen, auch im internationalen Vergleich. Im Anschluss daran gehe ich auf die Gründe, Vergabekriterien und die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik ein. Am Beispiel der VR China möchte ich, in folge dessen, untersuchen, in wie weit sich Deutschland an seine eigenen Vergabekriterien hält oder ob es Gründe gibt, warum
1
Ashoff, Guido: „ Bundesrepublik Deutschland – Entwicklungspolitisch reformorientiert, politisch ein schwaches Ressort “; in Thiel, Reinhold E. „ Entwicklungspolitiken: 33 Geberprofile “; Hamburg, 1996, Seite 63
2
Ebda.
3 Danckwortt, Dieter: „ Die Anfänge der Entwicklungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland in den fünfziger Jahren und die Weichenstellung für die folgenden Jahrzehnte – Ursache und Wirkung “; in Glagow, Manfred: „ Deutsche und internationale Entwicklungspolitiken: zur Rolle staatlicher, supranationaler und nicht- regierungsabhängiger Organisationen im Entwicklungsprozess der dritten Welt “; Opladen, Westdeutscher Ve rlag, 1990, Seite 13
manche Kriterien, von der Wertigkeit, höher eingestuft werden als andere. Dabei versuche ich auch zu beantworten, ob sich die deutsche Entwicklungspolitik auf machtstaatliche ( „Je höher die Machtrelevanz eines Entwicklungslandes für den Geberstaat, desto höher sind die Entwicklungshilfeleistungen an dieses Land. Länder, die von dem Geberstaat als 4 ),
»feindlich« eingeschätzt werden, erhalten ( praktisch ) keine Entwicklungshilfe.“ handelsstaatliche ( „Je höher die aktuelle handelspolitische Bedeutung und das Potential eines Entwicklungslandes als A ußenhandelspartner des vereinigten Deutschland sind,
desto höher fallen die Entwicklungshilfeleistungen an dieses Land aus.“ zivilstaatliche ( „Je größer die Bedürftigkeit eines Entwicklungslandes ist und je günstiger sich die internen politischen Bedingungen im Hinblick auf Freiheits- und Partizipationsrechte darstellen, desto höher sind die Entwicklungshilfeleistungen des
vereinigten Deutschland an dieses Land.“ möchte ich allerdings mit einigen allgemeinen Ausführungen zur deutschen Entwicklungspolitik. So möchte ich zunächst auf die Frage: „Wer leistet Entwicklungshilfe ( NGO`s ausgenommen ) ?“ und „Wie hoch b elaufen sich die deutschen Zuwendungen ?“, auch im internationalen Vergleich eingehen.
4
Schrade, Christina: „ Machtstaat, Handelsstaat oder Zivilstaat? “; in „ Zeitschrift für internationale Beziehungen “ ; Baden-Baden, Nomos-Verlag, 1997, 2.Ausgabe, S. 272
5
Schrade, Christina: „ Machtstaat, Handelsstaat oder Zivilstaat? “; in „ Zeitschrift für internationale Beziehungen “ ; Baden-Baden, Nomos-Verlag, 1997, 2.Ausgabe, S. 273
6
Schrade, Christina: „ Machtstaat, Handelsstaat oder Zivilstaat? “; in „ Zeitschrift für internationale Beziehungen “ ; Baden-Baden, Nomos-Verlag, 1997, 2.Ausgabe, S. 275
2. Deutsche Entwicklungspolitik – eine kurze Einführung
2.1. Wer leistet Entwicklungshilfe ( NGO`s ausgenommen ) ?
„Ziel der Entwicklungspolitik ist es, einen Zustand, der allgemein als Unterentwickelt bezeichnet wird, zu verändern. Ein Mittel oder Instrument hierzu stellt die 7 Um dieses Ziel zu verfolgen, diesen Zustand zu verändern, gibt
Entwicklungshilfe dar.“ es in Deutschland mehrere Institutionen. An erster Stelle steht dabei das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( BMZ ). Der Jahresetat des BMZ, der Einzelplan 23, lag im Jahr 2000 bei 7.188,0 Mio. DM, das entspricht ca. 67 % der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit ( ODA - 8 Des weiteren leisten auch andere Bundesministerien
Nettoauszahlungen ).
Entwicklungshilfe, so zum Beispiel das Auswärtige Amt durch humanitäre Hilfe, Ausstattungshilfe, kulturelle Zusammenarbeit und Beiträge an UN - Organisationen; das Wissenschaftsministerium oder das Wirtschaftsministerium. Neben den Leistungen, welche vom Bund ausgehen, leisten auch die Bundesländer, durch Übernahme der Studienplatzkosten für Studenten aus Entwicklungsländern, und einzelne Kommunen, durch Partnerschaften und kommunaler Zusammenarbeit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Entwicklungshilfe. Zusätzlich beteiligt sich Deutschland an der Finanzierung des Entwicklungshaushalts der EU, an Schuldendiensterleichterungen sowie
9 durch die Unterstützung politischer Flüchtlinge in Deutschland.
2.1. Deutsche Entwicklungspolitik in Zahlen
Nimmt man sich die anderen Geberstaaten bei den Nettoauszahlungen der öffentlichen Entwicklungshilfe ( ODA ) zum Vorbild, kann man ohne Einschränkung sagen, dass Deutschland eines der größten Geberländer ist. Mit einem Jahresetat von 5.030 Mio. US$ 10 liegt es hinter Japan ( 13.508 Mio. US$ 11 ), der USA
7 Martin Kaiser / Norbert Wagner: „ Entwicklungspolitik- Grundlage-Probleme-Aufgaben “; Heidelberg-Wien; Physica-Verlag, 1986, S. 190 8 www.BMZ.de/medien/statistiken/stat_02c.pdf ( Stand: 9.11.2001 ) 9 Ashoff, Guido: „ Bundesrepublik Deutschland – Entwicklungspolitisch reformorientiert, politisch ein schwaches Ressort “; in Thiel, Reinhold E. „ Entwicklungspolitiken: 33 Geberprofile “; Hamburg, 1996, Seite 66 10 www.oecd.org/pdf/M00022000/M00022968.pdf (Stand: 28.01.2002)
Arbeit zitieren:
Steffen Schier, 2002, Deutsche Entwicklungspolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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