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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis......................................................................................................... 2
Abkürzungsverzeichnis 4
Abbildungsverzeichnis 5
Tabellenverzeichnis 6
Tabellenverzeichnis 6
1 Einführung in die Thematik 7
1 7
2 Theoretischer Rahmen zur Sturzproblematik 9
2 9
3 Fragestellungen 13
3 13
4 Methodische Vorgehensweise 15
4.1 Einrichtung und Projektgruppe 15
4.2 Untersuchungsgegenstand und Datenerhebung 15
4.2 15
5 Ergebnisse 18
5.1 Pflegestufenverteilung 18
5.2 Sturzzeitpunkt 19
5.3 Angaben zur Sturzsituation 21
5.4 Zustand vor dem Sturz 24
5.5 Sturzfolgen 26
5.5 26
6 Diskussion 28
6.1 Methodenkritik 28
6.2 Ergebnisdiskussion 29
6.2.1 Häufigkeitsverteilung, Geschlecht, Pflegestufe, Wohnbereiche 29
6.2.2 Sturzzeiten und jahreszeitliche Einordnung 30
6.2.3 Sturzort, Auffindesituation des Bewohners, Kleidung und räumliche
Umgebungsfaktoren 31
6.2.4 Kognitive Beeinträchtigungen, Medikation 33
6.2.5 Sturzfolgen und eingeleitete Maßnahmen 35
6.2.5 35
6.2.5 35
6.2.5 35
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7 Schlussgedanken 36
7.1 Folgerung 36
7.2 Fazit 37
7.2 37
8 Zusammenfassung 39
8 39
Quellenverzeichnis 40
40
Anlagenverzeichnis 42
Anlage 1 : Muster eines Sturzprotokolls 43
Anlage 2 : Informationsblatt Sturzmanagement 46
Anlage 3 : Checkliste/ Formular zur Durchführung von Beratungsgesprächen 47
Anlage 4 : Power Point Präsentation der Sturzprotokollauswertung 49
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Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise ca. zirka DNQP Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege Ev.-Luth. Evangelisch - Lutherisch e. V. eingetragener Verein gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung o. ä oder ähnliches s. siehe SPSS Statistical Package for the Social Science Tab. Tabelle u. a. und andere u. a. unter anderem vgl. vergleiche WB Wohnbereich z. B. zum Beispiel
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anzahl der Pflegestufen 19
Abbildung 2: Dokumentierte Uhrzeit der Stürze 20
Abbildung 3: Sturzverteilung bezogen auf den Monat 21
Abbildung 4: Dokumentierte Auffindesituation des Bewohners 21
Abbildung 5: Dokumentiertes Schuhwerk der gestürzten Bewohner 22
Abbildung 6: Dokumentierte Lichtverhältnisse während des Sturzes 23
Abbildung 7: Dokumentierter Sturzort 24
Abbildung 8: Dokumentierte Orientierung der gestürzten Bewohner vor dem Sturz 25
Abbildung 9: Dokumentierte Mobilität der gestürzten Bewohner vor dem Sturz 25
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Pflegestufenverteilung 2007
Tabelle 2: Pflegestufenverteilung der Wohnbereiche 2007 16 Tabelle 3: Verteilung der Mehrfachstürze 18 Tabelle 4: Anzahl der Stürze bezogen auf die Bewohner je Wohnbereich 18 Tabelle 5:
Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Bewohner 24 Tabelle 9: Dokumentierte angeordnete Medikamente 26 Tabelle 10: Dokumentierte Schmerzen und Verletzungen 26
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1 Einführung in die Thematik
Die Themen Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Pflege haben in den letzten Jahren einen erheblichen Diskussionszuwachs erfahren. Durch die Gesetzgebung ist zu erkennen, das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung für die Pflegeeinrichtungen keine flüchtigen Worte sind, sondern zwingende Voraussetzungen für die Existenz und das Fortbestehen der jeweiligen Einrichtung (vgl. Meyer 2006: 34).
Das Qualitätsmanagement soll dazu beitragen, dass trotz knapper Ressourcen in den Pflegeeinrichtungen die Leistungen qualitativ hochwertig erbracht werden. Seit 1999 erarbeitet das Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) regelmäßig Expertenstandards zur Qualitätssicherung in der Pflege. Bisher kann auf Exper-tenstandards zu den Problematiken Dekubitusprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz, Entlassungsmanagement, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe und chronische Wunden verwiesen werden. Die Standards sind aus der Häufigkeit und Notwendigkeit des Auftretens von Pflegeproblemen in den Pflegeeinrichtungen entstanden (vgl. Meyer 2006: 34).
Hauptaufgabe der Standards ist es, ein pflegewissenschaftlich anerkanntes Qualitätsniveau herzustellen und zu sichern. Die Expertenstandards finden bereits Anwendung bei verschiedenen Qualitätsprüfungen und bei juristischen Urteilsfindungen (vgl. Meyer 2006: 34). Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Juli 2008 haben die Expertenstandards auch in der Gesetzgebung eine feste Rolle gefunden. Demnach sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet an Qualitätsmaßnahmen mitzuwirken. Dies schließt die Anwendung der Expertenstandards ein (vgl. Zemke 2008).
Im Zuge dieser Entwicklungen wurde zu Beginn des Jahres 2008 im Altenpflegeheim am Diakonissenhaus in Leipzig das Projekt zur Implementierung des Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege gestartet. Das Projekt beabsichtigte den Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege auf alle Wohnbereiche praxisnah einzuführen und den Pflegekräften Unsicherheiten und Ängste bei der Anwendung des Standards zu nehmen.
Längst vor der Einführung des Standards wurden alle Stürze im heiminternen PCgestützten Dokumentationssystem protokolliert. Dazu bedienten sich die Pflegekräfte einem bereits vorinstallierten Sturzereignisprotokoll. Im Rahmen des Projektes wurde zur Feststellung des IST-Zustandes eine Dokumentenanalyse der bisher geführten Sturzprotokolle durchgeführt. Neben der Bestimmung des IST-Zustandes hatte die Dokumentenanalyse das Ziel, Probleme bei der Führung der Sturzprotokolle seitens der Pflegekräfte herauszufiltern. Angestrebt wurde außerdem ein typisches Sturzmus-
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ter aufzuzeigen, um künftige Risiken zu erkennen oder vorab schon auszuschalten. Mit der Visualisierung eines Sturzmusters sollten des Weiteren Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Zur einfachen Lesbarkeit werden die Personen nicht nach der weiblichen und männli- chen Schreibweise getrennt. Es wird die männliche Schreibweise benutzt.
Seite 9 von 57 2 Theoretischer Rahmen zur Sturzproblematik
Der Sturz wird in verschiedenen Literaturquellen unterschiedlich ausgelegt, d. h. es gibt keine einheitliche Definition. In ausgewählten Definitionsansätzen geht man bei Stürzen von Unfällen aus (vgl. Downton 1995: 15 f.). Trotz unterschiedlicher Definitionsansätze weisen viele Begriffserklärungen übereinstimmende Merkmale auf. Demzufolge spricht man von einem Sturz, wenn eine Person aus einer bestimmte Ausgangslage auf eine tieferliegende Ebene gelangt und sich dieser Lagewechsel durch eine Fallbewegung oder ein Herabgleiten des Körpers vollzieht. Von einem Sturz spricht man des Weiteren auch, wenn der Körper der Person nach dem Herabfallen oder Herabgleiten eine liegende oder sitzende Position einnimmt. Allgemein ist den überwiegenden Definitionen gleich, dass ein Sturz in Folge einer Kollision mit einem Fahrzeug als Sturz in diesem Sinne ausgeschlossen wird. Nicht ausgeschlossen werden Stürze auf Grund von Herzinfarkt, Schlaganfall oder jeder Form von Bewusstseinsverlust (vgl. Pierobon 2007: 6).
Die vorwiegend anerkannteste Sturzdefinition, die auch von der Expertengruppe des Deutschen Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege verwendet wird, ist die der Kellog International Work Group of the Prevention of Falls by the Elderly. Demnach ist ein Sturz jedes Ereignis, in dessen Folge eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer tieferen Ebene zum liegen kommt (vgl. DNQP 2006: 23).
Aussagen zur Sturzhäufigkeit gestalten sich im Allgemeinen schwierig. Dies liegt darin begründet, dass Stürze in Deutschland nicht systematisch erfasst werden. Es kann von einer Dunkelziffer ausgegangen werden. Dabei werden geschehene Stürze von der gestürzten Person verschwiegen. Ein weiterer Grund der schwierigen Sturzhäufigkeitserfassung liegt im mannigfachen Verständnis der Sturzdefinition. Pierobon unternahm jedoch den Versuch, die Sturzhäufigkeit zu beschreiben und gab an, dass jeder 3. über 65jähriger mindestens einmal im Jahr stürzt. Des Weiteren gab er an, dass mit zunehmenden Alter die Sturzhäufigkeit zunimmt, bei 10 % der ab 65jährigen gestürzten Personen Verletzungen vorhanden sind und einer ärztlichen Behandlung bedürfen. Nach ihm sei eine Schenkelhalsfraktur die häufigste Frakturart in Folge eines Sturzes (vgl. Pierobon 2007: 7- 9).
Ein Sturz kann in den meisten Fällen nicht einer einzigen Krankheit oder einem Krankheitssymptom zugeordnet werden. Trotz unzureichend gesicherter epidemiologischer Daten zu Stürzen, ist davon auszugehen, dass die meisten Stürze durch mehrere zusammenwirkende Faktoren verursacht werden. So beschreibt Pierobon, dass Stürze auf ein Zusammenspiel zwischen verschiedenen körperlichen Einzeldefiziten, Defiziten
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des lokomotorischen Systems mit äußeren Einflussfaktoren zurück zu führen sind. Nach ihm tritt ein Sturz ein, wenn in einer Situation mehrere Defizite nicht mehr mitein-ander ausgeglichen werden können. Der Sturzauslöser kann in primärer Hinsicht zunächst ein eher nebensächlicher Faktor sein, wie beispielsweise unebener Bodenbelag oder offenes Schuhwerk (vgl. Pierobon 2007: 25).
Sturzursachen können in intrinsische und extrinsische Faktoren unterteilt werden. Die intrinsischen Faktoren liegen innerhalb der betroffenen Personen begründet. Extrinsische Faktoren umfassen Sturzauslöser, die im Umfeld der betroffenen Personen liegen. Es führt nicht ein Einzelfaktor zum Sturz, sondern es wirken mehrere Faktoren zusammen (vgl. Huhn 2002: 729). Der Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege greift ebenso auf diese Risikofaktoren bei der Einschätzung eines vorhanden Sturzrisikos zurück (vgl. DNQP 2006: 30).
Aus einem Sturzhergang ergeben sich unterschiedliche Sturzfolgen und können aus der Perspektive alter Menschen verschieden betrachtet werden. So wird von Folgen im physischen, psychischen und ökonomischen Bereich ausgegangen. Auch der Tod der betroffenen Person zählt zu den Folgen eines Sturzes (vgl. Tideiksaar 2000: 21). Physische Auswirkungen eines Sturzes umfassen schmerzhafte Prellungen, Verstauchungen, Frakturen und Wunden. Die epidemiologisch meisterfasste Sturzfolge ist die Hüftfraktur (vgl. DNQP 2006: 47). Zu den psychischen Konsequenzen eines Sturzes kann der Verlust in die eigene Mobilität bis hin zur sozialen Isolation gezählt werden (vgl. DNQP 2006: 47). Grob beschreibt in diesem Zusammenhang als psychische Reaktion auf einen Sturz das Post-Fall-Syndrom. Besonders ältere Personen, die schon einmal gestürzt sind, entwickeln eine große Angst vor einem erneuten Sturz. Aus Angst, erneut zu stürzen, vermeiden es die betroffenen Personen, sich im großen Ausmaß zu bewegen. Dies führt wiederrum zur Verschlechterung ihrer Bewegungsmöglichkeiten und somit zum sozialen Rückzug (vgl. Grob 2005: 502).
Bei der Beschreibung der psychischen Sturzfolgen wird darauf hingewiesen, dass diese epidemiologisch schwer benennbar und daher unzureichend erfasst sind. Genannt werden auch Auswirkungen, wie Schuldgefühle, Selbstvorwürfe und Schuldzuweisungen in Pflegepersonen, die mit der Betreuung der gestürzten Person betraut waren (vgl. DNQP 2006: 47).
In Folge von Stürzen entstehen für die Institutionen des Gesundheitswesen nicht zu unterschätzende haftungsrechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Träger der Institutionen und ihre Angestellten, die für die Sicherheit der Patienten/ Bewohner ver-antwortlich sind, können für Sturzverletzungen haftbar gemacht werden. In Streitfällen sind Anwaltskosten und Schadensausgleichszahlungen nicht ausgeschlossen. Zu den
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finanziellen Auswirkungen zählen erhöhte Personalkosten, die durch die zusätzliche Dokumentation der Sturzereignisse, Versorgung nach dem Sturz und Nachbeobachtungen sturzgefährdeter Personen entstehen. Ferner werden erhöhte Kosten für Hilfsmittel genannt und Belegungskosten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Form einer Dauerunterbringung (vgl. Tideiksaar 2000: 29).
Mit den Maßnahmen zur Sturzprävention wird das Ziel verfolgt, ein bestehendes Sturzrisiko durch eine Beseitigung von Sturzrisikofaktoren zu minimieren. Zugleich wird der Erhalt der Mobilität der sturzgefährdeten, insbesondere der älteren Menschen angestrebt. Nach Tideiksaar ist die Effektivität der möglichen Sturzpräventionsmaßnahmen nicht empirisch nachgewiesen, jedoch wird davon ausgegangen, dass sie die Reduktion von Stürzen und deren Folgen positiv beeinflussen (vgl. Tideiksaar 2000: 81- 105).
Das deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege geht im Rahmen der Standardentwicklung Sturzprophylaxe auf unterschiedliche Einzelinterventionen ein. Die Zusammentragung dieser Interventionsmaßnahmen geschah in einer umfassenden Literaturanalyse aus verschiedenen Quellen der letzten 20 Jahre. Nachfolgend werden die vom DNQP beschriebenen Einzelinterventionen genannt.
- Modifikation von umgebungsbedingten Sturzgefahren
- Balance- und Kraftübungen
- Anpassung der Medikation
- Modifikation von Sehbeeinträchtigungen
- Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. Gehhilfen, Hüftprotektoren, Identifikationsarmbänder
- freiheitsbeschränkende Maßnahmen
- Schuhauswahl
- Anpassung der Ernährung
(vgl. DNQP 2006: 79).
Trotz vielseitiger Präventionsbemühungen kann ein Sturz nicht ausgeschlossen werden. Nach dem Sturzereignis folgt in der Regel, besonders in stationären Einrichtungen, das Ausfüllen eines Sturzprotokolls (oft auch Ereignisprotokoll genannt). In diesem Protokoll werden die Umstände, aber auch die Verletzungen durch einen Sturz dokumentiert. Dieses Dokument kann in unterschiedlicher Sichtweise für die Einrich- tung von Bedeutung sein. So kann sie zur haftungsrechtlichen Absicherung im Falle
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eines Rechtstreites dienen. Die Sturzprotokolle können ebenso als Messkriterium der Qualität in der Einrichtung von Nutzen sein. Dazu können in Form einer Evaluation die häufigsten Sturzursachen bzw. ein Sturzmuster ermittelt werden. Daraus vermögen wiederum Maßnahmen zur Reduktion von Risikofaktoren folgen (vgl. Downton 1995: 168).
Im Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege wird bei der Dokumentation auf Elemente eingegangen, welche das Protokoll beinhalten sollte. Dazu zählen unter anderem Zeitpunkt des Sturzes, Situationsbeschreibung, Aktivitäten vor dem Sturz, Ort des Sturzes, Zustand vor einem Sturz, Folgen des Sturzes und eingeleitete Folgemaß- nahmen (vgl. DNQP 2006: 92).
Arbeit zitieren:
Cathleen Nowak, 2009, Auswertung von Sturzereignisprotokollen in einer stationären Pflegeeinrichtung, München, GRIN Verlag GmbH
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