Abstract
Dass das Gesundheitssystem in Österreich seit längerer Zeit „kränkelt“, beziehungsweise die Angst vor Unfinanzierbarkeit umgeht, wird immer öfters medial aufgegriffen.
Uneinigkeit existiert vor allem in der Ursachenforschung. Während Experten der einen Seite auf die Überalterung der Bevölkerung mit all ihren Auswirkungen für die Leistbarkeit dieser hinweist, wird auf anderer Seite über den möglichen Einzug von neoliberalistischen Tendenzen am Angebotsmarkt „Gesundheit“ nachgedacht.
Die Wirksamkeit von den politisch Verantwortlichen umgesetzten Reformen ist ebenso strittig wie die Frage nach entsprechend Ausgaben dämpfenden Steuerungsinstrumenten. Die Nachfrage nach einem lösungsorientiertem und das bisherige Sozial- und Gesundheitssystem absichernden Vorgehen wird jedoch von fast allen Beteiligten geteilt und gewünscht.
Im Wirtschaftsblattreport vom 03.04.2005 (vgl. „Gesundheitsreformer verordnen Entlastung der Löhne“, www.wirtschaftsblatt.at, 3.März 2005) ortet Martin RÜMMELE eine Ursache in
einem ungerechten Finanzierungssystem.
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Martin Rümmele schreibt in diesem Artikel, dass trotz eingeleiteter Reform die Kranken- Kassen weiterhin rote Zahlen schreiben werden. Zu diesem Ergebnis kam eine neue Analyse des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Das Minus werde sich sogar bis zum Jahr 2007 auf 561,3 Mio. Euro steigern.
Die Ursache dafür sieht RÜMMELE im sinkenden Einkommen und im starken Anstieg des medizinisch technischen Fortschritts, einschließlich der ebenfalls explodierenden Arznei- mittelkosten sowie den Verteuerungen der Krankenanstalten und der ansteigenden Lebenserwartung.
Er weist auch darauf hin, dass die Gesundheitsausgaben kaum stärker als der Rest der Volkswirtschaft gewachsen seien (1999 bis 2003 um 13,9%, das nominelle BIP im selben Zeitraum um 13,6%). Diese Aussage wird auch von der Gesundheitsökonomin Ingrid Zechmeister vom Institut für Volkswirtschaftslehre an der Wiener Wirtschaftsuniversität geteilt, welche die sinkenden Einnahmen als Ursache für das Defizit sieht und nicht die wachsenden Ausgaben. Sie begründet dass mit der seit den 70er Jahren sinkenden Lohnquote.
In seinem im NP-Buchverlag erschienen Werk „ Kranke Geschäfte mit unserer Gesundheit“ wird RÜMMELE noch deutlicher. Unter dem Überbegriff „Sozialhilfe für Reiche“ 2 prangert
er die derzeitige Beibehaltung der Höchstbeitragsgrundlage als Grund für diese Un- gerechtigkeit an. Dieses belegt er mit einem Lohnbeispielsvergleich vom Einkommen eines Managers verglichen mit dem eines einfachen Angestellten. Der einfache Angestellte bezahlt aufgrund der derzeitigen Höchstbeitragsgrundlage mit einem Zehntel des Gehalts eines Managers das fast 14fache (7,4%) als Krankenversicherungsbeitrag, während ein Manager mit einem Monatsverdienst von 24.000,- Euro nur 0,53% bezahlt. Dies ist möglich aufgrund der festgesetzten Höchstbeitragsgrundlage. Hieraus folgert er, dass so das bestehende Krankenversicherungssystem zur „Sozialhilfe“ für Reiche und Besserverdienende wird und diese somit entlaste.
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1 und 2 M. KÜEMMERLE, in http://www.krankegeschaefte.at/leseproben1.htm
Um den Bogen auf den Bericht im Report zurückzuspannen schreibt RÜMMELE, dass die Steuerbelastung von Lohneinkommen in der BRD von 6% im Jahre 1960 auf 20% im Jahre 2001 angestiegen ist, die Steuerlast von Gewinnen und Kapitaleinkommen von 20% auf 5% gesunken ist (selber Vergleichszeitraum). Im Beispiel Österreich senkte die Regierung im Jahr 2003 die Körperschaftssteuer (bezogen auf Unternehmensgewinne) um ein Drittel auf 25%. Ein Jahr darauf wurden die Krankenversicherungsbeiträge um 0,1 Prozentpunkte sowie Zuzahlungen (z.B. Rezeptgebühr) erhöht.
Ähnlich sieht die Ökonomin Ingrid Zechmeister die Lage und fordert ihrerseits eine Entkoppelung von sinkenden Löhnen an den Einnahmen (vgl. Interview mit Ingrid Zechmeister im Report von www.wirtschaftsblatt.at vom 3.03.2005, S.9).
Zechmeister weiter: „Durch
die steigende Arbeitslosigkeit, dem wachsenden Anteil von geringfügig Beschäftigten und so genannten neuen Selbstständigen sinkt der Einkommens- anteil aus unselbstständiger Arbeit am Volksvermögen.“
Dieses habe eine ungerechte Finanzierung zur Folge, da das Prinzip der Umverteilung nicht mehr stimme, so Zechmeister weiter. Aufgrund des Solidarprinzips sind die Versicherungs- beiträge unabhängig vom Krankheitsrisiko gestaltet und der Leistungsanspruch besteht unabhängig vom geleisteten Versicherungsbeitrag. (siehe auch vgl. bei DDr. Meggeneder, „Ist der Gesundheitsmarkt ein besonderer Markt?“, Skriptum im Fach Gesundheits- ökonomie, SFU). Hier wird von Zechmeister ebenfalls das Dilemma an der unveränderten Höchstbeitragsgrundlage festgemacht, wobei ihrer Einschätzung nach Einkommensschwache Personen und Frauen zu den größten Verlierern gehören.
Als Lösung empfiehlt Zechmeister ein neues und gerechteres Modell, in welchem die Höchstbeitragsgrundlage angehoben werden und es zu einer Verbreiterung der Beitrags- Grundlage generell kommen sollte. Den Einwurf, dass dadurch die Wirtschaft mehr belastet werden würde, relativiert sie damit, dass die Einkommen aufkommensneutral in Beitrags- senkungen weitergegeben werden könnten, welches die Lohnnebenkosten laut ihr in einigen Bereichen sogar stark entlasten könnte.
Arbeit zitieren:
Mag. BA pth. Michael Eder, 2006, Die Finanzierungsprobleme im österreichischen Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag GmbH
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