Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Selbstbestimmung als Ideologische Grundlage für den Weg aus den Heimen 4
3. Geschichtliche Voraussetzungen und Entwicklungen 5
3.1 Die Wandlung der Heime 6
3.2 Erste Schritte auf dem Weg aus den Heimen 7
4. Grundlagen der Schwedischen Sozialpolitik 8
4.1 Grundlagen des Schwedischen Behindertenwesens 9
5. Gesetze 10
5.1 Das Assistenzgesetz (LSS) 11
5.2 Der Ombudsmann 12
6. Formen des staatlich unterstützten Wohnens 12
6.1 Die Gruppenunterbringung - Die Spezial WG 13
6.2 Die Seviceunterbringung 13
6.3 Die angepasste Einzelwohnung mit persönlicher Assistenz 14
6.4 Grundprinzipien der Wohneinheiten 14
7. Schlussfolgerungen 15
8. Literaturverzeichnis 17
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1. Einleitung
"Seit geraumer Zeit gilt Schweden auf dem Gebiet der sozialen Integration von Menschen mit geistiger Behinderung als besonders vorbildlich." (Theunissen, Georg, Betreuung geistig Behinderter Erwachsener in Schweden, in Geistige Behinderung, 4/83, S.271) Dies gilt vor allem im Bereich des integrativen ambulanten Wohnens. Unter ambulant betreutem Wohnen versteht man Wohnformen in welchen die zu betreuenden Personen, in diesem Fall Menschen mit geistigen Behinderungen, in eigenen Wohnungen leben und dort betreut werden anstatt in größeren Anstalten und Institutionen untergebracht zu sein. Durch die geographische Nähe zum Rest der Gemeinde erhofft man sich die Integration für behinderte Menschen in die Gesellschaft zu erleichtern. Das so genannte "Schwedische Modell" zielt vor allem darauf ab jedem Menschen mit geistiger Behinderung die größt möglichste Selbstständigkeit zu ermöglichen. Dies geschieht vor allem durch die Umsetzung von ambulanten Wohnformen, und seit Jahren schon durch die Verkleinerung und die Schließung von Heimen und Anstalten. Schweden geht "den Weg aus den Heimen". 2001 lebten in Schweden nur noch ca. 170 Menschen mit geistiger Behinderung in Heimen (Tatsachen über Schweden, Die Schwedische Behindertenpolitik, Hrsg.: Schwedische Institut, 06/2001) Dieser Text soll das "Schwedische Modell" mit besonderem Blick auf den Bereich "Wohnen" erklären.
Zunächst möchte ich hierzu die Ideologischen Grundlagen für den Weg aus den Heimen, welche auf dem Menschenrecht der Selbstbestimmung und der Erkenntnis dass dieses in den Heimen nicht gegeben ist beruht, klären.
Daraufhin möchte ich die geschichtliche Entwicklung dieses Weges aufzeigen, der schon am Anfang der 50er Jahre mit der Zergliederung und Verkleinerung der Heime begann, und in den 70er und 80er Jahren zum Beginn der Auflösung der Heime führte. Außerdem möchte ich einen Einblick in die Grundzüge der Verwaltung des schwedischen Gesundheits- und Sozialsystems, in welchem die meiste Verantwortung bei den Gemeinden liegt, bieten, und danach auch speziell auf die Grundzüge der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung eingehen.
Im Anschluss daran werde ich die wichtigsten, Menschen mit geistiger Behinderung betreffenden, Gesetze der Schwedischen Sozialgesetzgebung vorstellen und dabei im Besonderen auf das 1994 in Kraft getretene "Gesetz für Unterstützung und Service für
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Personen mit Funktionsbehinderungen" (LSS), welches unter Anderem das Recht auf eine eigene Unterkunft und auf eine selbst ausgewählte Hilfskraft zusichert, eingehen. Daraufhin möchte ich die wichtigsten Formen des ambulanten Wohnens, die von reinen Einzelwohnungen bis zu fünfer Wohngemeinschaften gehen, vorstellen und die wichtigsten Prinzipien bei der "Zusammenstellung" dieser Wohngruppen erläutern. Abschließend möchte ich aufzeigen dass "Die Enthospitalisierungsentwicklungen in Schweden nachhaltig bewiesen haben, dass ein Leben in offenen, gemeindenahen Wohnformen für Menschen mit den verschiedensten, auch den schwersten Behinderungen nicht nur möglich ist, sondern deutlich mehr Lebensqualität verspricht." (Theunissen/Lingg, 1999, S.103), allerdings das Ende des Weges zur vollständigen Integration von Menschen mit geistiger Behinderung in die Gesellschaft noch nicht erreicht ist
2. Selbstbestimmung als Ideologische Grundlage für den Weg aus den
Heimen.
In jedem Demokratischen Rechtsstaat der Welt gelten dieselben Grundrechte für alle Menschen. Dies sind Grundrechte wie ein Leben in Würde und Freiheit, und eben das Recht auf Selbstbestimmung, welches nicht zuletzt das Recht auf die freie Wahl des Wohnortes oder auf die freie Gestaltung der Freizeit und die Wahl eines eigenen Lebensstils beinhaltet. In Schweden war man schon sehr früh der Meinung dass diese Rechte auch für Menschen mit geistiger Behinderung selbstverständlich sind. Dieses Bewusstsein erwuchs aus dem Wissen, dass sich Selbstbestimmung nicht aus der Funktion der Muskeln ableiten lässt, sondern eine Haltung des Geistes ist. Eine Haltung welche die Artikulation der eigenen Bedürfnisse, einen eigenen frei gewählten Lebensstil und das Recht auf Mitentscheidung bei allen politischen Fragen, vor allem bei den sie selbst betreffenden mit sich bringt. (Österwitz, Ingolf: Selbstbestimmung als sozialpolitische Bewegung, In: Heliscope, 03/95, URL: http://www.selbsthilfe-online.de/sonstiges/ioe0002d.shtml) Dass diese Rechte jedoch in großen Anstalten nicht gegeben sind sondern dort einem Zeit- und Pflegeplan zum Opfer fallen. Eine weitere wichtige Erkenntnis ist, dass es keine Hilfestellung gibt, welche nicht auch in der Familie, in kleinen Wohngemeinschaften oder in der eigenen Wohnung gegeben werden kann.
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Dies sind die ersten Ansätze welche die Probleme die durch das Bedürfnis nach Pflege geschaffen werden nicht bei den Betroffenen sondern in den starren Hilfsstrukturen sehen. Das sich aus diesen Erkenntnissen ergebende Ziel ist nach Adolf Ratzka:" dem einzelnen und der Gruppe der Menschen mit Behinderung soziale Macht zu schaffen. Die Macht über den Alltag und die eigene Person soll den Betroffenen wieder zurückgegeben werden. Die Menschen mit Behinderung sollen Konsumenten auf einem offenen Markt sein und so viele Entscheidungen wie nur möglich selbst treffen um dadurch die Richtung in welche sie gehe selbst vorzugeben.
Der hier wohl wichtigste Schritt in diese Richtung ist die Möglichkeit eine eigene Wohnung beziehungsweise einen eigenen Hoheitsraum zu erlangen, da erst die Rechte die mit einer eigenen Wohnung verbunden sind (wen lasse ich wann in meine Wohnung, ...) ein Selbstbestimmtes Leben zulassen.
Hilfe soll nur noch als Kompensation für Aufgaben da sein, welche für den Betroffenen schwer oder gar nicht zu erledigen sind. Auf diesem Wege soll der Betroffene zum Arbeitgeber für seinen Assistenten werden und dadurch die gemeinschaftliche Richtung vorgeben.
Der geistig behinderte Mensch muss vom passiven Betreuungsfall zum aktiven Haupt- und Mitentscheidungsträger werden.
3. Geschichtliche Voraussetzungen und Entwicklungen
Schweden ist heute eine hoch entwickelte Industrienation. Das liegt sicherlich mit daran, dass Schweden in großem Umfang Nutzen aus den reichhaltigen Ressourcen des Landes ziehen kann und an keinem der beiden Weltkriege direkt beteiligt war. Aus diesen Gründen heraus kam es schon in den 50er, 60er und 70er Jahren zu einem hohen Wirtschaftswachstum welches Vollbeschäftigung und Reichtum schuf. Dadurch wurde ein großer Spielraum für Reformen geschaffen, was auch weitgreifende Reformen im Sozialwesen nach sich zog.
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Arbeit zitieren:
Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (FH) Fabian Frank, 2004, 'Das Schwedische Modell', München, GRIN Verlag GmbH
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