Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung S. 2 - 3
2. Welche Kinder waren Sklaven? S. 3 - 7
3. Aufzucht und Ausbildung des S. 7 - 11
Sklavenkindes
4. Aufgaben und „Berufe“ von S. 11 - 17
Sklavenkindern
5. Schlussbetrachtung S. 17 - 18
6. Quellennachweis 19
7. Literaturverzeichnis S 20
2
1. Einleitung
In der gesamten Antike war die Sklaverei, wenn auch in unterschiedlichen Formen, durchweg selbstverständlich. In allen Bereichen des öffentlich-wirtschaftlichen Lebens waren Sklaven beschäftigt; die Spanne der Aufgaben reichte vom Mühlensklaven über den einfachen Landarbeiter bis hin zum Lehrer oder Arzt. Auch Kinder waren Sklaven, und nahmen ganz unterschiedliche Aufgaben wahr, wie sich anhand zahlreicher Einzelzeugnisse beweisen läßt. Natürlich gab es aufgrund körperlicher Schwäche bestimmte Beschränkungen, aber diese waren längst nicht so vielfältig, wie man vielleicht annehmen mag. Mit dieser Arbeit möchte ich ganz speziell auf die Situation und Aufgaben von Sklavenkindern eingehen. Hierbei gilt es zunächst zu klären, welche Kinder Sklaven waren oder zu solchen wurden, was ich im ersten Kapitel darstellen möchte. Desweiteren möchte ich zeigen, wer die Kinder aufzog und aus welchem Grund, bzw. zu welchem Zweck. Wie waren die Bedingungen unter denen sie aufwuchsen; wer übernahm ihre Aufzucht und Ausbildung? Inwiefern war es rentabel Sklavenkinder großzuziehen? Im dritten Teil meiner Arbeit möchte ich explizit auf die verschiedenen Aufgaben eingehen, welche die Kinder innehatten. Diese erklären oftmals das spezielle Verhältnis zu ihrer Herrschaft, auf das ich zwar schon im ersten Kapitel eingehen werde, aber dann noch einmal ausführlicher erklären möchte. Zuvor jedoch ist es zum besseren Verständnis sinnvoll ein paar allgemeine historische Umstände zum Thema Sklavenaufzucht zu nennen.
In der Zeit der römischen Expansion, seit dem 4. Jahrhundert, nahm die Bedeutung der Sklavenwirtschaft zu. Vor allem ständige Kriege lieferten Kriegsgefangene als Sklaven. Besonders im zweiten punischen Krieg (218 - 201) waren Massenversklavungen üblich. Bedarf und Angebot von Sklaven stiegen, da sich auf den großen Latifundien die Bewirtschaftung durch Sklaven durchsetzte. 1 Unter den Kriegsgefangenen waren selbstverständlich auch Kinder; hinzu kamen Piraterie und Sklavenimporte. 2 Seit der Zeit des römischen Prinzipats spielten diese Ressourcen eine wesentlich weniger wichtige Rolle. Man begann vermehrt Sklaven aus bereits vorhandenem Reservoir zu schöpfen, das heißt, man zog Kinder von Sklaven oder versklavte Kinder auf - entweder zum eigenen Nutzen, oder um damit den Markt zu beliefern. 3 Kinder wurden ebenso selbstverständlich als Sklaven
1 Norbert Brockmeyer: Antike Sklaverei, S. 164.
2 Ebd..
3 Iza Biezunska-Malowist: Les enfantes-esclaves à la lumière des papyrus, in: Hommages à Marcel Renard 2, S.
93.
3
gehandelt wie Erwachsene, oftmals sogar bevorzugt gekauft, wie in diesem Gedicht von Horaz geschildert wird:
„Flore, [...] siquis forte velit puerum tibi vendere natium/ Tibure vel Gabiis et tecum sic agat:«hic et candidus et talos a vertice pulcher ad imos/ fiet eritque tuus nummorum milibus octo,/ [...] argilla quiduis imitaberis uda [...] ». Florus, [...] Wollte man dir einen Sklaven aus Gabii oder aus Tibur / Etwa verkaufen und spräche beim Handel dann so: Dieser Junge / Weiß an Haut und schön vom Scheitel bis hinab zur Ferse, / Er wird dein, du bekommst ihn zu eigen für ganze achttausend;/ [...] und wie aus feuchtem Ton kannst du ihn noch zu allem formen [...] ». 4
Natürlich wurden weiterhin Sklaven importiert, besonders exotische Luxussklaven, aber die Aufzucht von Sklaven war weithin üblich, wie sich im folgenden zeigen wird.
2. Welche Kinder waren Sklaven?
Es gibt verschiedene „Kategorien“ von Kindern die Sklaven waren, oder zu Sklaven gemacht wurden. Zu einem waren da die Servi nati - Sklaven von Geburt. Solche waren zumeist Vernae, also Kinder die aus der Zusammenkunft zweier Sklaven oder aus dem Verhältnis des Dominus zu einer Sklavin zum Haus gehörend geboren wurden. 5 Solche Kinder galten immer als illegitim und waren nur dann frei, wenn die Mutter vor ihrer Geburt freigelassen worden war. 6 War dem nicht so galt die Mutter als Liberta (Freigelassene) und das Kind weiterhin als Verna. 7 In einer Kolumbariumsinschrift wird der fünfjährige Verna Faustio gemeinsam mit seiner Mutter Irene bestattet. Der Dominus Deucalion ist vermutlich auch Pater naturalis, also Vater des Kindes. 8 Das macht deutlich, daß sich Eltern und Kinder, ja auch Geschwister untereinander im Stand unterscheiden konnten. 9
Vernae waren nicht nur ein wichtiger Nachschub von potentiellen Arbeitskräften, sie hatten oft eine besondere Position in der Familie und konnten eine bessere Behandlung erwarten, als andere Sklaven. 10 Manchmal ersetzten oder ergänzten sie die Kinder des Patronus
4 Horaz ep. 11,2.
5 CIL VI 20040 o. CIL XIV 381.
6 Elisabeth Herrmann-Otto: Ex ancilla natus - Forschungen zur antiken Sklaverei, S. 41-49.
7 CIL VI 21172 u. CIL VIII 9514.
8 a) CIL VI 6369: Irene vicar(iae) / Deucalionis / Faustio filius posuit. b) 6397: Faustio vern(a) / Deucalionis /
vixit an(nis) V.
9 CIL VI 24924.
10 Beryl Rawson: Children in the Roman Familia, in: Beryl Rawson (Hrsg.): The family in ancient Rome - New
Perspectives, S. 186.
4
(Hausherrn). 11 Viele Grabinschriften oder Gedichte bezeugen eine besondere Affektion der Herrn zu ihren kindlichen Vernae. Trauer und Schmerz über den Verlust des kleinen Sklaven wird mehr noch als bei leiblichen Kindern (ingenui) besonders durch Anhängsel wie dulcissimus oder carissimus ausgedrückt. So z. B. in den folgenden Inschriften: „Vern(ae) (du)lcissimo / (Co)rnelius / vixit Menses X Dies XXI“, der liebe/liebliche/geliebte Haussklave von Cornelius lebte 10 Monate und 21 Tage 12 , oder „Amaranthio Cerylli deliciu(s) vixit annis III m(ensibus) III“, Amarintho, der Lieblingssklave des Ceryllus, lebte drei Jahre und drei Monate. 13 Und als Beispiel für die Verwendung von carissimus: Dionysa / ver(na) car(issima) vix(it) a(nnis) III / m(enses) III d(ies) XIX“ - Dionysa, eine geliebte/liebenswerte verna lebte drei Jahre, drei Monate und neunzehn Tage. 14 Es liegen zahlreiche solche und ähnliche Inschriften die kleinen Haussklaven gewidmet sind vor, aber auch in Gedichten lassen sich solche Gefühle seitens des Herrn wiederfinden. Eines der vermutlich berühmtesten Beispiele ist das Gedicht von Martial, in dem er den Verlust seiner fast sechsjährigen Verna Erotion betrauert.
„Puella senibus dulcior mihi cycnis, [...] quae crine vicit Baetici gregis vellus Rhenique nidos aureamque nitellam [...] cui conparatus indecens erat pavo [...] adhuc recenti tepet Erotion busto, [...] nostros amores gaudiumque lususque. [...] deflere non te vernulae pudet mortem? [...].“ Ein Mädchen, mit süßerer Stimme als die dem Tod nahen (singenden) Schwäne, [...] mit ihrem Haar übertraf sie das Vlies der Herde am Baetis, die Zöpfe vom Rhein und die goldgelbe Haselmaus, [...] verglichen mit ihr war der Pfau nicht schön, [...] Erotion ist noch warm in ihrem frischen Grab,[...] sie, meine Liebe, Freude, meine Spielkameradin, [...] Schämst du dich nicht, den Tod einer kleinen Sklavin zu beweinen? [...]. 15 Selbst wenn das lyrische Ich nicht mit dem Autor übereinstimmen sollte und man von einer fiktiven Person ausgeht, macht dieses Gedicht den gefühlsbetonten Ersatzcharakter der kleinen Erotion deutlich.
Aber nicht nur im Haus geborene Sklavenkinder, sondern auch andere Kinder wurden als Sklaven gehandelt bzw. aufgezogen. Zu diesen zählen ganz besonders die Expositi (ausgesetzte Kinder). Ein solcher Expositus konnte, auch wenn er freigeboren war, von denen, die ihn aufnahmen, als Sklave aufgezogen werden. Die Zieheltern hatten die freie Wahl, das Kind als ihren Sklaven zu halten und sich zunutze zu machen - so legte es noch Konstantin
11 Ebd..
12 CIL VI 24969.
13 CIL VI 3967.
14 CIL VI 18323.
15 Martial. epig. 5, 37, vgl. auch 5, 34.
5
331 n. Chr. gesetzlich fest. 16 Die Kindesaussetzung war ein durch die gesamte römische Zeit gesichertes Reservoir, aus dem man Sklaven zog. Mädchen wurden häufiger ausgesetzt und Jungen häufiger aufgenommen, da sie als die bessere Investition galten. (Siehe Tabelle 1 u. 2, S. 6)
Eine weitere „Kategorie“ sind die Alumni, die Pflegekinder. Sie konnten Sklaven oder Freie von Geburt sein und auch als solche gehalten werden. 17 Viele waren wohl Waisen, deren Eltern entweder tot oder durch Verkauf von ihnen getrennt waren. Häufig begegnen uns Alumni, obgleich sie auch Vernae sind, in einem recht positiv zu bewertenden Status. So z. B. als Collacteus - Milchbruder oder als Filiaster - Stiefsohn.
„(Co)mmunio Verna / Antoniae Augustae / v(ixit) a(nnis) II mes (menses) X / collacteus“ 18 Freilich konnte es den kleinen Sklaven auch anders ergehen. Es stand ihrem Dominus ebenso frei sie in jungen Jahren zu verkaufen, wie beispielsweise im Fall der dreijährigen Antestia Glycera, die, als sie starb, bereits von ihren Eltern getrennt worden war. 19 Es gab auch Einwände gegen den Verkauf von Sklaven die so jung waren, wie ein Gedicht von Martial bezeugt.
„ Vendere, Tucca, potes centenis milibus emptos? plorantis dominos vendere, Tucca, potes?[...] ah facinus! [...] ne pueros vendas, omnia vende miser.“ Tucca kannst du wirklich die Sklaven verkaufen, die du für hunderttausend erworben hast? Kannst du wirklich deine weinenden «Herren» verkaufen? [...] Ein Verbrechen ist es! [...] Um nicht deine Knaben zu verkaufen, verkaufe alles, du Elender! 20
Obwohl die nicht Jugend, sondern die entwürdigenden Verkaufsbräuche und die Tatsache, daß die erwähnten Sklaven an ihrem Herrn hängen, der ausschlaggebende Grund für Martial ist, den Verkauf zu kritisieren, zeigt dieses Gedicht doch, daß der Verkauf von Kindern, sehr zu deren Leidwesen, auch ein Mittel war Geld zu verdienen.
Aber der Herr konnte, vom Gesetz bestätigt, seine Vernae, ob nun Filii/Filiae naturales servi oder nicht, verkaufen, verpfänden, vermieten und testamentarisch weitervererben. 21 Letzters war gemeinhin üblich, da so die Erben schon mal einen Grundsatz von nötigen Sklaven erhielten. Bereits Aristoteles schildert — hier in einer englischen Übersetzung:
16 Cod. Theod. V 9, 1, in: B. Rawson, S. 170.
17 Beryl Rawson, S. 173.
18 CIL VI 16057, für filiaster: ebd. 19412 u. 28519.
19 CIL VI 11924.
20 Martial. epig. 11, 70.
21 Verkauf: RLS 628 - 632, 637; Verpfändung: RLS 281 - 285; Vermietung: Dig. 19,5,5 pr., siehe: E.
Herrmann-Otto, S. 85.
Arbeit zitieren:
Sara Gläser, 2002, Kindersklaven in der römischen Antike, München, GRIN Verlag GmbH
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