3
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 4
1. Einleitung 5
Irreguläre Migration: eine europäische Perspektive
2. Rechtliche Rahmenbedingungen 6
Begriffe und Konzepte
2.1 Migrant oder Flüchtling?
6
2.2 Irreguläre Migration als Begriff
7
2.3 Irreguläre Migration als Konzept
11
3. Politische Entwicklungen 11
L ösungsansätze im Umgang mit irregulärer Migration in der Europäischen
Union
3.1 Irreguläre Migration in Zahlen
12
3.2 Irreguläre Migration in den Verträgen der Europäischen Gemeinschaft und
der Europäischen Union
13
3.2.1 Gemeinsame Politik auf dem Weg der illegalen Einwanderung
15
3.2.2 Politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung
von Drittstaatsangehörigen
17
4. Schlussbetrachtung 21
Bibliografie 23
4
Abkürzungsverzeichnis
EG Europäische Gemeinschaft
EGV Vertrag über die Europäische Gemeinschaft
EU Europäische Union
EUV Vertrag über die Europäische Union
Genfer Flüchtlingskonvention GFK
GCIM Global Commission on International Migration (Globale Kommission über Internationale Migration)
NGO Non-Governmental Organization (Nichtregierungsorganisation)
IOM International Organization for Migration (Internationale Organisation für Migration)
OECD Organization for Co-Operation and Economic Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
UN United Nations (VN/ Vereinte Nationen)
UNHCR United Nations High Commisioner of Refugees (Hoher
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen)
5
1. Einleitung
Irreguläre Migration: eine europäische Perspektive
Der Umgang mit irregulärer Migration ist auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts zu einem wichtigen Thema in der Politik und den Medien geworden. Das Thema rückt in regelmäßigen Abständen in den Fokus der europäischen Gesellschaft, wenn wieder einmal überfüllte Boote mit Flüchtlingen die Küsten Südeuropas erreichen, Migranten die Grenze des Schengenraumes 1 illegal überqueren, Minderjährige oder Tote z. B. vor den Küsten Griechenlands gefunden oder wenn bei einer polizeilichen Durchsuchung illegale Arbeitsmigranten in Europa festgenommen werden.
Im Rahmen der Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, was das Phänomen „irreguläre Migration“ ist und wie bis zum jetzigen Zeitpunkt mit diesem Problem auf europäischer Ebene umgegangen wurde.
In welchem rechtlichen Kontext stehen die eingangs beschriebenen Ereignisse? Dieser Frage widmet sich der erste Teil der Hausarbeit. Es wird die Abgrenzung zwischen Migrant und Flüchtling geklärt und im Anschluss auf die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten eingegangen, wie ein Migrant ohne legalen Aufenthaltstatus definiert und beschrieben wird. Den Schwerpunkt bildet die Abgrenzung zwischen den Bezeichnungen „illegale“ und „irreguläre“ Migration.
Im zweiten Teil der Arbeit wird zunächst die zahlenmäßige Größe irregulärer Migration auf europäischem Territorium und im Anschluss der Umgang mit irregulärer Migration in der Europäischen Union unter Zuhilfenahme der EU-Dokumente erläutert. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen? Sind die Maßnahmen restriktiv oder positiv? Welchen Maßstab legt die EU im Umgang mit irregulärer Migration? In der Schlussbetrachtung erfolgt ein Fazit und Ausblick. Waren die bisherigen Maßnahmen im Umgang mit irregulärer Migration erfolgreich oder sind die Maßnahmen noch am Anfang einer kohärenten Migrationspolitik?
In der vorliegenden Arbeit wird der gängige Begriff „irreguläre Migration“ verwendet, der am wenigsten stigmatisierend ist. Auch die Internationale Organisation für Migration plädiert für die Bezeichnung „irreguläre Migration“ oder „Migrant mit irregulärem Status“. Werden in diesem Zusammenhang öfter die Begriffe „illegale Migration“ oder „illegale Zu-/
1 Das Übereinkommen von Schengen, besser bekannt unter der Bezeichnung Schengener Abkommen, regelt den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsparteien. Es wurde am 24.06.1985 von 5 europäischen Staaten unterzeichnet. Inzwischen sind 24 europäische Staaten Mitglied. (Vgl. Auswärtiges Amt: Das Schengener Übereinkommen und Durchführungsübereinkommen, in: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommenD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html, Zugriff 11.09.2008.)
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Einwanderung“ verwendet, so bezieht sich dies auf die Formulierung seitens der Europäischen Union. Migranten ohne legalen Aufenthaltstatus werden in den Dokumenten der Europäischen Union als „illegale Migranten“ bezeichnet. Aufgrund der begrenzten Quantität der Hausarbeit beschränkt sich die Analyse der EU-Politik in Bezug auf den Umgang mit irregulärer Migration auf die gemeinsame Politik der illegalen Einwanderung und deren politische Prioritäten innerhalb der EU. Aus diesen Quellen gehen auch Einzelmaßnahmen ersichtlich hervor.
Grundlage dieser Arbeit sind Dokumente der EU, Analysen zum Thema seitens politischer Stiftungen sowie wissenschaftliche Netzwerke.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Begriffe und Konzepte
2.1 Migrant oder Flüchtling?
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird es zunehmend schwieriger, beim Migrationsdruck an den Außengrenzen der Europäischen Union zwischen Migrant und Flüchtling zu unterscheiden.
Im internationalen Umgang werden Migranten als Menschen bezeichnet, die ihre Heimat freiwillig oder aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, während Flüchtlinge aufgrund von politischer Verfolgung, Gewalt oder Todesangst dazu gezwungen sind. Flüchtlinge unterliegen den Genfer Flüchtlingskonventionen (GFK) 2 , die in der Praxis durch das Hochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) vertreten werden. Zwischen Theorie und Praxis zeigt sich jedoch eine große Lücke. Trotz der Tatsache, dass die Staaten die GFK unterzeichnet haben, sind sie nicht verpflichtet, einem Flüchtling Asyl zu gewähren, sie dürfen ihn aber auch nicht in den Staat zurückzwingen, in dem ihm Verfolgung droht. Diese Regelung wird Non-Refoulement-Gebot genannt. 3 Für Migranten existiert keine vergleichbare völkerrechtliche Regelung, was dazu führt, dass Staaten - unter Achtung der Menschenrechte - selbst entscheiden dürfen, wie sie mit Migranten umgehen. Die Differenzierung zwischen Migranten und Flüchtlingen fällt den europäischen Mitgliedsstaaten zunehmend schwerer, da Migranten in der Regel ihre Heimat nicht freiwillig verlassen, sondern aufgrund von Dürreperioden, Hunger, Armut, Arbeitslosigkeit
2 Das Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28.07.1951 regelt die völkerrechtliche Definition des Begriffs „Flüchtling” und dessen Status (rechtlicher Schutz, Hilfe, soziale Rechte, Pflichten). (Vgl. UNHCR, in: http://www.unhcr.de/grundlagen/genfer-fluechtlingskonvention.html, Zugriff 23.09.2008.)
3 Vgl. Angenendt, Steffen: Das Weltflüchtlingsproblem und die Vereinten Nationen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 27-28, 2002, S. 26-31.
7
und Mangel an Wasser dazu gezwungen sind zu fliehen, um überleben zu können. Obwohl diese Migranten Binnen-, Wirtschafts- oder Umweltflüchtlinge sind, erhalten sie keinen Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. 4
Um diese Patt-Situation klarer zu gestalten, hat der Rat der Europäischen Union am 29. April 2004 eine „Richtlinie über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen“ verabschiedet. Diese Richtlinie ist unterstützend zu den GFK und soll eine Hilfestellung für Flüchtlinge sein. Flüchtlinge erhalten zwar keinen Flüchtlingsstatus, aber einen flüchtlingsähnlichen Schutz, wenn ihnen bei der Rückkehr in ihr Heimatland mit der Gefährdung ihres Lebens gedroht wird. „»Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz« ist ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling zwar nicht erfüllt, der aber stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass er bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland oder […] in das Land seines vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden […] zu erleiden, und […] der den Schutz des Landes nicht in Anspruch nehmen kann.“ 5
Der Schutz kann sowohl von Staaten als auch von Parteien und Organisationen vergeben werden.
2.2 Irreguläre Migration als Begriff
In der Debatte um die Bezeichnung und Klassifizierung von Menschen, die sich ohne einen legalen Aufenthaltsstatus auf dem Gebiet der Europäischen Union aufhalten, werden zahlreiche Begrifflichkeiten verwendet. Gängig sind die Bezeichnungen „illegal“ oder „irregulär“, nach denen die Migrantinnen und Migranten eingestuft werden. Die Klassifizierung beschreibt ihren rechtlichen Status in einem Land, den sie weder selbst gewählt noch angestrebt haben. 6 Nichtregierungsorganisationen teilen die
4 Vgl. Angenendt, Steffen: Irreguläre Migration als internationales Problem. Risiken und Optionen, SWP-Studie, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin, Dezember 2007, S. 11 ff.
5 Rat (Hrsg.): Richtlinie über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, 2004/83/EG, Amtsblatt der Europäischen Union L 304/12, 30.09.2004.
6 Vgl. Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Leben in der Illegalität. Ein Dossier, Bd. 5, Reihe Demokratie, in: www.migration-boell.de, Dezember 2007, S.7, Zugriff 11.09.2008.
Arbeit zitieren:
Studentin Anett Ludwig, 2008, Irreguläre Migration, München, GRIN Verlag GmbH
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