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Inhaltsübersicht Seite
I Einleitung 3
II Die Börseneinführung über ein Bankenkonsortium
2.1 Motive und Voraussetzungen für den Börsengang 3
2.2 Der Börseneinführungsprozess 4
2.3 Die Einführung von Neuemissionen über ein Bankenkonsortium 5
2.3.1 Beauty Contest 6
2.3.2 Das Emissionskonsortium 7
2.3.3 Übernahme von Aktien 7
2.3.4 Due Diligence 8
2.3.5 Das Börsenzulassungsverfahren 8
2.3.6 Der Platzierungsprozess 9
2.3.7 Roadshow 10
2.3.8 Zuteilung 11
2.4 Der Greenshoe: Möglichkeit zur Kursstabilisierung 11
2.5 Emissionskosten 12
III Fazit und Ausblick 13
IV Literaturverzeichnis 14
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- 3 - I Einleitung
„Die Neuemissionsbilanz des ersten Halbjahres fällt traurig aus. Bislang gab es lediglich vier Erstnotizen. Bei zwei Börsengängen konnte das Aktienpaket nicht einmal vollständig oder nicht komplett zum angestrebten Preis platziert werden. Im vergangenen Jahr gab es immerhin noch 21 Neu-Listings in Deutschland, in den
Boomjahren 1999 und 2000 waren es sogar mehr als 150 (...).“ 1 Durch die drastischen Kurseinbrüche vieler Neuemissionen in den letzten zwei Jahren hat sich große Unsicherheit ausgebreitet, sowohl auf der Seite der Unternehmen als auch auf der Investorenseite. Für Unternehmen, die Aktien am Markt einführen möchten, gibt es viele Hürden zu überwinden. Während des Einführungsprozesses können durch die Banken eine Vielzahl von Aufgaben übernommen werden. Dabei ist die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Gesellschaft, Konsortialbanken und externen Beratern von großer Bedeutung, um eine erfolgreiche und zeitkonforme Börseneinführung zu gewährleisten. In dieser Arbeit soll der Prozess der Einführung einer Neuemission am Markt beschrieben werden. Dabei wird im Besonderen auf den Einsatz von Konsortialbanken eingegangen.
II Die Einführung eines Wertpapiers über den Konsortialführer Bank
2.1 Motive und Voraussetzungen für den Börsengang
Der Gang an die Börse „...ist gerade für mittelständische Unternehmen (...) die bedeutsamste Alternative, wenn durch die existierenden Gesellschafter nicht mehr in ausreichendem Maße Eigenkapital zur Gewährleistung der Lebens- und/oder Wettbewerbsfähigkeit und die Wahrnehmung von Expansionschancen eingebracht
werden kann.“ 2 Eine Fremdfinanzierung ist nur im begrenzten Maße möglich, da meistens ungenügende Sicherheiten zur Abdeckung von Risiken vorhanden sind.
1 Stocker, Frank: Ein Emissionskodex soll die Börse für Anleger wieder attraktiv machen,
http://boerse.welt.de/neuemissionen/neuemissionen_index.asp (17.30 Uhr, 14.07.2002)
2 Schürmann, Walter/ Körfgen, Kurt: Familienunternehmen auf dem Weg zur Börse, 3. Auflage,
München 1997, S. 83ff.
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- 4 - Durcheine verbesserte Eigenkapitalausstattung, wächst die Kreditwürdigkeit des Unternehmens und bietet somit die Möglichkeit der Aufnahme von Fremdkapital zu besseren Konditionen. Nach erfolgtem Börsengang kann der Kapitalmarkt für weitere Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, z.B. durch Ausgabe von Wandelanleihen und Genussscheinen. Eine beliebte Begleiterscheinung des Going
Public 3 ist die Steigerung des Bekanntheitsgrades eines Unternehmens. Dies wirkt sich positiv auf Lieferanten-, Kunden- und Mitarbeiterbeziehungen aus. Ein Problem mit dem sich immer mehr Familienunternehmen auseinandersetzen müssen, nämlich mit dem der Nachfolgeregelung, kann durch den Börsengang gelöst werden. Gleichzeitig wird das Risiko von Alteigentümern verteilt, indem das
Vermögen diversifiziert wi rd. 4 Damit ein Unternehmen an die Börse gehen kann, müssen verschiedene Börsenvoraussetzungen erfüllt sein. Man unterscheidet zwischen objektiven und subjektiven Voraussetzungen. Die objektiven Voraussetzungen sind gesetzlich vorgegeben, wie zum Beispiel die Rechtsform AG oder KGaA und die Publizitätsvorschriften. Außerdem sind für die verschiedenen Börsensegmente bestimmte Platzierungsvolumen von den Börsenkandidaten einzuhalten. Subjektive Voraussetzungen sind z.B. die Börsenfähigkeit bezüglich Umsatz- und Ertragsaussichten, Cash - Flow und Ausschüttungsfähigkeit. Hinzu kommt die aktuelle und zukünftig prognostizierte Markt- und Wettbewerbssituation, Managementqualität, ein leistungsfähiges Rechnungswesen und Controlling.
2.2 Der Börseneinführungsprozess
Ein Börseneinführungsprozess, bei Aktienerstemissionen auch Initial Public Offering- Prozess genannt, hat mehrere Phasen, an denen die Bank jedoch nicht von Anfang an beteiligt ist. Die Phasen sollen hier nur kurz genannt, die Auswahl und die Aufgaben der Banken im Verlauf der Neuemission dagegen ausführlicher betrachtet werden.
Ein Initial Public Offering - Prozess beginnt mit der Vorbereitungsphase. Hier werden notwendige Grundlagen für die Börseneinführung geschaffen, wie z.B. das
3 mit „Going Public“ wird im Allgemeinen der Gang eines Unternehmens an die Börse bezeichnet
4 vgl. auch: Blättchen, Wolfgang/ Jacquillat, Bertrand/ Büschgen, Hans (Hrsg.)/ Kopper, Hilmar
(Hrsg.): Börseneinführung. Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S.10f.
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- 5 - Erlangender Börsenreife und die Erfüllung gewisser Mindestgrößen bezüglich des Umsatzes.
Danach wird in der Startphase das Emissionskonzept entwickelt und im Rahmen des „Beauty Contest“ nach geeigneten Banken gesucht, welche danach den Zulassungsantrag an die Börse stellen. Anschließend wird in der Pre -Marketingphase die Marktstimmung festgestellt und der Preisrahmen verdichtet. Grundlage dieser Phase ist ein Research Report der Konsortialbanken. Außerdem werden erste potentielle Investoren angesprochen, um den Börsenkandidaten vorzustellen und damit den Markt auf die Kaufbereitschaft zu testen. In der Marketingphase wird dann die Preisspanne festgelegt. Die Festlegung resultiert aus den Bewertungsanalysen der Konsortialbanken. In der Subscribtion - Phase gehen konkrete Zeichnungswünsche der Investoren in die Orderbücher der Emissionsbanken ein. Liegen alle Zeichnungswünsche vor, wird der Ausgabekurs festgelegt und die Aktien werden zugeteilt. Die Platzierung endet mit der
Handelsaufnahme der Aktien. 5
„Die Platzierung unter Einschaltung von Banken oder Wertpapierhandelshäusern zur Nutzung deren Netzwerke ist bei der Distribution von Aktien die in Deutschland bei
weitem gebräuchlichste Methode.“ 6
Prinzipiell besteht jedoch für die Unternehmen die Möglichkeit eine Selbstemission durchzuführen und die Banken nur mit dem Börsenzulassungsverfahren zu beauftragen. Ein Börseneinführungsprozess ist insgesamt aber sehr komplex, so dass nur sehr wenige Unternehmen diesen Schritt wagen. 2.3 Die Einführung einer Neuemission über ein Bankenkonsortium Banken übernehmen im Neuemissionsgeschäft eine Reihe von Aufgaben. Für die Börsenkandidaten ist die Beratungs- und Abwicklungsfunktion von großer Bedeutung. Im Rahmen dieser Funktion unterstützen die Banken Unternehmungen durch Beratungen, die Entwicklung einer ganzheitlichen Finanzierungsstrategie, sowie durch Koordination und Abwicklung der verwaltungstechnischen Vorgänge
5 vgl. Wirtz, Bernd/Salzer, Eva: Das Management von Initial Public Offerings in: Wirtz, Bernd
(Hrsg.)/ Salzer, Eva (Hrsg.): IPO-Management. Strukturen und Erfolgsfaktoren, Wiesbaden 2001,
S.10ff.
6 Schanz, Kay-Michael: Börseneinführung. Recht und Praxis des Börsengangs, München 2000, S.299
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Arbeit zitieren:
Katja Kümmel, 2003, Einführung von Neuemissionen über ein Bankenkonsortium, München, GRIN Verlag GmbH
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