INHALT
1. EINLEITUNG 1
2. DER DEUTSCHE FÖDERALISMUS 2
2.1 Historischer Hintergrund 2
2.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen und Funktionsweisen des Föderalismus in
der Bundesrepublik Deutschland 3
2.2.1 Bundesstaatlichkeit als unantastbares Verfassungsprinzip 4
2.2.2 Das Subsidiaritätsprinzip 4
2.2.3 Die Gewaltenteilung 4
2.2.4 Die bundesstaatliche Homogenität 5
2.2.5 Die Beschränkung der Landesherrschaft 5
2.2.6 Kooperation und gegenseitige Treue 6
2.2.7 Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern 6
2.2.8 Die Finanzordnung 8
2.2.9 Der Bundesrat 8
3. KRITIK AM DEUTSCHEN FÖDERALISMUS. 9
3.1 Die Kompetenzverteilung 9
3.1.1 Die Politikverflechtung 9
3.1.2 Die Gesetzgebungskompetenzen 10
3.1.3 Finanzordnung und Finanzbeziehungen 11
4. MODELLCHARAKTER DES DEUTSCHEN FÖDERALISMUS FÜR
DIE EUROPÄISCHE UNION? 12
5. FAZIT 14
6. VERWENDETE LITERATUR 15
- - III
DER DEUTSCHE FÖDERALISMUS ALS MODELL FÜR DIE EUROPÄISCHE UNION?
1. DIE FRAGE NACH DER ZUKÜNFTIGEN STRUKTUR DER EU
Die heutige Europäische Union kann auf einen fast 50-jährigen Prozeß der Integration,
Vertiefung und Erweiterung zurücksehen. 1951 unterschrieben die 6 Gründerstaaten (Frank-
reich, Italien, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland) den
Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Im Jahre 1958
folgten dann die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische
Atomgemeinschaft (EURATOM). Als Sammelbezeichnung für diese drei wurde später der
Begriff der Europäischen Gemeinschaft geprägt. Intensiviert wurde die Staatengemeinschaft
dann noch durch die Europäische Freihandelszone (EFTA) von 1960 und das Europäische
Währungssystem (EWS) von 1979 und die Vertragsänderungen der Römischen Verträge 1 .
Durch diese Zusammenschlüsse auf europäischem Raum sollten Frieden und Freiheit gesichert werden und ein Schutz vor Übergriffen von Nationalstaaten, wie es in den 2 Weltkriegen zu Beginn des Jahrhunderts geschehen war, geboten werden. Das Ziel war die Bildung einer starken wirtschaftlichen und politischen Union der europäischen Staaten.
Mittlerweile ist durch den Beschluß über den Vertrag von Maastricht (1992) über die Europäische Union (EUV) und dem ergänzenden Vertrag von Amsterdam (1997) und auch dem Start der Wirtschafts- und Währungsunion ein Gebilde entstanden, das einen starken und konfliktreichen Zusammenschluß von 15 europäischen Staaten darstellt. Dieses „Gebilde“ besteht aus 3 Säulen unter dem Dach der EU: - die Europäische Gemeinschaft (EG) - die Gemeinsame Außen- u. Sicherheitspolitik (GASP) - die Zusammenarbeit in der Innen- u. Rechtspolitik (ZJIP). 2
Obwohl der EUV Richtlinien für die Ziele der EU, ihre Institutionen und Verfahrensweisen enthält, wird die „Finalität“ 3 nicht klar definiert. In diesem Zusammenhang stellen sich somit vordergründig die Fragen: Was ist die EU heute und wohin wird sie streben? Welche Modelle gibt es? Läßt sie sich überhaupt nach einem Patentrezept gestalten oder wird vielmehr eine politische Union entstehen, die
1 Das sind die Verträge über die EWG und über EURATOM.
2 Vgl. Michael Matern, Zeittafel der europäischen Integration in Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.), Europa von
A-Z, Bonn 2000, S. 439-448
3 Man verwendet den Begriff der Finalität, da der europäische Einigungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist und somit noch
ständiger Dynamisierung bzw. Anpassung unterworfen ist, die endgültige politische Struktur ist nicht klar definiert. - - 1
Merkmale verschiedener Modelle vereinigt und dadurch ein vollkommen neuartiges und einmaliges Gebilde sein wird?
Ich möchte nicht alle dieser Fragen beantworten sondern im Laufe dieser Arbeit vielmehr das Augenmerk auf den deutschen Föderalismus mit seinen Strukturmerkmalen, Defiziten und Übertragungsmöglichkeiten lenken. Schließlich hat er in den vergangenen Diskussionen um die politische Union Europas immer wieder eine entscheidende Rolle gespielt.
Besonders die deutschen Regierungen haben sich für eine föderale Struktur der Union ausgesprochen, so z.B. der ehemalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl bei seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag am 11. November 1993: „Einheit in Vielfalt ist die einzige Alternative zu Zentralismus oder auseinanderstrebendem Pluralismus. Unsere föderale Ordnung hat sich in den 44 Jahren der Geschichte unserer Bundesrepublik hervorragend bewährt. Diese positive Erfahrung möchten wir in den europäischen Einigungsprozeß mit einbringen.“
2. DER DEUTSCHE FÖDERALISMUS
2.1. Historischer Hintergrund
Der Föderalismus in unterschiedlichen Ausprägungen hat in der Geschichte der Deutschen eine entscheidende Rolle gespielt. 4 So enthielt schon der Rheinbund von 1806, welcher als erster loser Staatenbund auf
deutschem Territorium bezeichnet werden kann, teilweise föderative Elemente. Dieser Bund, initiiert von
Napoleon, bestand nur bis 1813 (bis zur Niederlage Napoleons). Er stellte aber eine Vorstufe zum Deutschen Bund dar, der nach dem Wiener Kongreß entstand. Durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 wurde von den deutschen Regierungen die Festlegung auf staatsbündnischem Prinzip vereinbart. So entstand der Deutsche Bund, der das Ziel der „Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten“ verfolgte. 5 Auch dieser Bund war nur ein loser Staatenbund mit föderativen Elementen (kein Staatsoberhaupt, Bundestag als Bundesorgan 6 ) und er war zu schwach politische, wirtschaftliche und soziale Probleme zu lösen. Die Folge war der Ruf nach einem wirklichen Bundesstaat, was sich im Verfassungsentwurf der Frankfurter Nationalversammlung nach der Märzrevolution (1848) darstellte. Dieser Entwurf, gestaltet nach dem Prinzip des Bundesstaates der USA, scheiterte aber an der Ablehnung des preußischen Königs. Nach dem preußisch-österreichischen Krieg 1866 wurde der Deutsche Bund aufgelöst und 1867 der Norddeutsche Bund gegründet. Dieser war ein aus Einzelstaaten bestehender Gesamtstaat und somit auch der erste Bundesstaat auf deutschem
4 Vgl. Uwe Andersen, Bundesstaat/Föderalismus in Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hrsg.), Handwörterbuch des
politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2000, S. 80
5 Vgl. Heinz Laufer/Ursula Münch, Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1997, S.34
6 Vorstufe des heutigen Bundesrates, da die Mitglieder Abgesandte im Auftrag der Regierungen waren. - - 2
Arbeit zitieren:
Julia Schubert, 2001, Der Deutsche Föderalismus-Modell für die EU?, München, GRIN Verlag GmbH
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