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über 40 Jahren bemüht sich die Türkei nun ständig um die Zusammenarbeit mit Westeuropa, sowie um die Aufnahme in die EU.
Dennoch ist hier und da des Öfteren zu hören, dass die Türkei gar nicht zu Europa gehöre, sowie dass die EU mit Absicht den möglichen Beitritt der Türkei immer wieder hinausschiebe. Auch innerhalb der Organe der Europäischen Union, so hört man hinter den Kulissen, ist der Beitritt der Türkei zur EU nicht unumstritten.
Das Interesse a n jener Thematik weckte eine Diskussion mit Studienkollegen über die Rolle der Türkei innerhalb der EU. Somit wählten wir, Christoph Tschmelitsch und Simon Varga, jenes Thema. Aus purem Interesse. Wir sind uns bewusst, dass es sicher qualifiziertere Kollegen geben würde, welche vielleicht persönliche Beziehungen und genauere Hintergründe interessant darstellen und einbringen könnten. Wir beide haben keine familiären Kontakte in die Türkei bzw. türkische Verwandte oder Bekannte, auch waren wir nie längere Zeit in der Türkei. Dennoch ließ und das Thema nicht los. Verstärkt wurde jenes Interesse mit Sicherheit durch den letzten EU - Gipfel welcher in Kopenhagen stattfand.
Abschnitt B.) Daten und Statistiken
Innerhalb der Beitrittskandidaten, wovon 10 Länder von der EU bestätigt wurden, stellt die Türkei Flächen- und Bevölkerungsmäßig den größten möglichen Beitrittskandidaten dar. Ebenso befindet sich die größte europäische Stadt, Istanbul, in der Türkei. Zuerst war Istanbul die Hauptstadt des tausendjährigen byzantinischen Reiches, dann vom späten Mittelalter bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts des Osmanischen Reiches.
Die Türkei ist 779 452 km 2 groß und beheimatet 66 700 000 Menschen. Flächenmäßig nimmt die Türkei im Vergleich mit allen Staaten der Welt den 36. Platz ein. Würde man sie in die Europäische Union aufnehmen, so wäre die Türkei das größte Mitgliedsland. Die Hauptstadt der Türkei ist aber dennoch Ankara mit 2 984 000 Einwohnern, obwohl Istanbul 8 260 000 Einwohner hat. Das Land ist in 79 Provinzen aufgeteilt. In der gesamten Türkei sind drei Sprachen vorherrschend. Türkisch, Kurdisch und Arabisch. 99 % Prozent aller Einwohner der Türkei sind Muslimen. 1
1 Vgl. Taschenatlas Erde. 1. Auflage 2002. (Gotha: 2002), S. 175.
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Abschnitt C.) Historische Daten der Problemstellung
Im Juni 1959, kurz nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1958, bewarb sich die Türkei zum ersten Mal um eine Mitgliedschaft. Als Antwort auf diese Bewerbung schlug die EWG der Türkei eine Assoziierung vor, bis die Umstände der Türkei eine Mitgliedschaft erlaube. Die nachfolgenden Verhandlungen führten am 12. September 1963 zur Unterzeichnung des Abkommens von Ankara. Das Abkommen von Ankara sieht die schrittweise Errichtung einer Zollunion vor, die die beiden Parteien in Wirtschafts- und Handelsahngelegenheiten einander näher bringen soll. In der Zwischenzeit soll die EWG der Türkei finanzielle Unterstützung für einen sicheren Staat leisten. Obwohl das Abkommen von Ankara nicht nur freien Warenverkehr sondern auch Dienstleistungs- und Personenverkehr zwischen den Parteien ermöglichte, so schloss es dennoch die Türkei von Entscheidungsprozessen innerhalb der EWG aus. Dennoch bilden die grundlegenden Festsetzungen des Abkommens bis heute die rechtliche Grundlage der Assoziation zwischen der Türkei und der EU.
Am 13. November 1970 wurde ein Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara angehängt. Dieses Zusatzprotokoll beschreibt detailliert den Ablauf für die Errichtung der bereits erwähnten Zollunion. Das Zusatzprotokoll brachte den Ausfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Türkei in die EU erhebliche Vorteile. Im Jahre 1971 haben 92 % der türkischen Ausfuhren von Landwirtschaftserzeugnissen von diesem Plan profitiert.
Im Jahre 1987 hat sich die Türkei nach den Grundlagen des Artikels 237 des damals noch geltenden EWG - Vertragsrecht um eine EU - Vollmitgliedschaft beworben. Dieser Artikel gibt jedem europäischen Land das Recht, sich um eine EU - Mitgliedschaft zu bewerben. Die Bewerbung der Türkei wurde vom Europäischen Rat an die Europäische Kommission weitergeleitet. Die Prüfung der Bewerbung war am 18. Dezember 1989 abgeschlossen und wurde am 5. Februar 1990 von der Kommission „gebilligt“. Die Bewerbung der Türkei erreichte jedoch nicht das gewünschte Ziel. Die Türken wurden wieder vertröstet. Dennoch führten jene Verhandlungen allgemein zu einer Wiederbelebung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU an sich. Auf beiden Seiten wurden die Bemühungen zur Herausbildung einer neuen Beziehung verstärkt. Danach folgte für die Türkei ein Wechselbad der Gefühle um einen möglichen EU - Beitritt. Es folgten diverse EU - Gipfel der Regierungschef der europäischen Länder bei welchen die Türkei Teilerfolge aber immer auch Rückschläge im Erweiterungsprozess hinnehmen musste.
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Der europäische Rat von Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999 brachte den Beziehungen zwischen der Türkei und der EU wiederum einen größeren Durchbruch. In Helsinki wurde der Kandidatenstatus der Türkei ohne Vorbedingungen und auf derselben Grundlage, welche auch für andere Kandidatenländer gilt, anerkannt.
Unter dem Vorsitz Spaniens sowie am 21./22. Juni 2002 beim EU-Gipfeltreffen in Sevilla hat sich die Türkei bei den Mitgliedsländern um die konkrete Benennung eines Termins für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bemüht. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla ist im Abschnitt “Erweiterung” festgehalten, dass der Europäische Rat die bis dahin gestarteten Reformen in der Türkei begrüßt werden.
Weiters heißt es dort, dass die Durchführung der erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Reformen die Beitrittsaussichten der gemäß denselben Grundsätzen und Kriterien, wie sie für die anderen beitrittswilligen Länder gelten, sicherlich verbessern wird. Darüber hinaus ist dort angegeben, dass zwischen der Tagung des Europäischen Rates in Sevilla und der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen und aufgrund des Fortschrittberichts, den die Kommission im Oktober 2002 vorlegt hat, in Kopenhagen neue Beschlüsse in Bezug auf die nächste Phase der Bewerbung der Türkei g efasst werden könnten.
Das Gipfeltreffen der EU - Staats- und Regierungschefs in Brüssel (24. - 25. Oktober 2002) sowie in Kopenhagen (12. - 13. Dezember 2002) waren in Hinsicht auf das Aufnahmedatum für die Beitrittsländer sehr wichtig. Am 9. Oktober 2002 wurde von der Europäischen Kommission die Fortschrittsberichte über die Beitrittskandidaten und die Strategie zur gesamten EU - Erweiterung vorgelegt. Auf dem Gipfeltreffen in Kopenhagen wurde 10 neuen Mitgliedsländern die Aufnahme in Aussicht gestellt. (Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, San Marino) Für Rumänien und Bulgarien wurde die Möglichkeit erwähnt, im Jahre 2007 Mitglieder der EU zu werden. Die Türkei war Gegenstand langer Diskussionen am Kopenhagener Gipfel und auch der Bericht über die Fortschritte der Türkei am Weg zur Mitgliedschaft in der EU wurde diskutiert.
Abschnitt D.) Konstellationsanalyse
Bis jetzt wurde in dieser Arbeit die Geschichte des Eingliederungsprozesses der Türkei i n die
EU in den wesentlichsten Grundzügen dargestellt. Der Standpunkt der Türkei kam mit der
Arbeit zitieren:
Christoph Tschmelitsch, Simon Varga, 2003, Die Europäische Union und die Türkei, München, GRIN Verlag GmbH
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