Inhaltsverzeichnis
1. „HILFERUFE“- EINLEITUNG 8
2. WER ODER WAS IST „VERHALTENSAUFFÄLLIG“? 8
2.1.Definitionsversuche: Verhaltensauffälligkeit als Gegenstand der Fachdiskussion
8
2.1.1. Viele Begriffe für einen umfassenden Komplex von Phänomenen 8
2.1.2. Kriterien für eine brauchbare Definition 12
2.1.3. Verhaltensauffälligkeit im Verständnis verschiedener theoretischer Bezugssysteme
15
2.1.3.1. Verhaltensauffälligkeit aus der Sicht des lerntheoretischen/ verhaltenstheoreti-
schen Ansatzes 15
2.1.3.2. Verhaltensauffälligkeit aus der Sicht der psychodynamischen Modelle: Psy-
choanalyse und Individualpsychologie 16
2.1.3.3. Verhaltensauffälligkeit aus der Sicht soziologischer Konzepte: Lebensweltkon-
zept und labeling - approach 18
2.1.3.4. Verhaltensauffälligkeit als Bewältigungsverhalten: Das Konzept der Lebens-
bew ältigung als interdisziplinäres Erklärungs- und Handlungsmodell 20
2.1.4. Fazit im Hinblick auf die Praxis 21
2.2. Definitionsversuche: Alltagsdefinitionen von Praktikerinnen und Praktikern in
der Schule 22
2.2.1. Verhaltensauffälligkeit als Schulunfähigkeit? 22
2.2.2. Die Abhängigkeit der Zuschreibung „verhaltensauffällig“ von der Persönlich-
keit des Lehrers/ der Lehrerin 24
2.2.3. Die „Schuldfrage“ oder „Wer ist für die Lösung des Problems zuständig?“
25
2.3. Definitionsversuche: Umgang von Schülerinnen und Eltern mit der „Diagnose“
Verhaltensauffälligkeit 26
2.3.1. Elternsicht 27
2.3.2. Schülersicht 29
2.3.3. Fazit 30
5.4.1. Beratung für Schülerinnen, Eltern und Lehrer 58 5.4.2. Soziale Gruppenarbeit und sozialpädagogische Einzelbetreuung in der Schule 59 5.4.3. Koordination, Kooperation und Netzwerkarbeit 59
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Kooperation (-sprobleme) in der Zusammenarbeit von SfE, Regelschule und Jugendhilfe, eigene Darstellung 47
Abbildung 2: Interdisziplinäre Zusammenarbeit im System Schule, eigene Darstellung 48
Abbildung 3: Schematische Darstellung des Brandenburger Fördersystems (BRAV) 54
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Klassifikation von Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen nach Myschker 12
1. „Hilferufe“- Einleitung
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland eine nur schwer erfaßbare Zahl sogenannter verhaltensauffälliger Kinder, die zum Teil eine Sonderschule für Erziehungshilfe besuchen (das waren 1999 25.240 Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung) und zum Teil in der Regelschule unterrichtet werden (7.526 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf). 1 Diese Zahlen lassen allerdings unberücksichtigt, daß sich auch in der Gruppe der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in anderen Bereichen und besonders im Bereich Lernen Kinder mit Verhaltensauffälligkeit finden. Zudem sind hier nur die Schüler erfaßt, bei denen der Förderbedarf in einem entsprechenden Verfahren festgestellt wurde. Es ist von einer höheren Dunkelziffer auszugehen, wenn man die Regelschulkinder hinzunimmt, die belastet sind, aber nicht so sehr auffallen, daß eine Überprüfung eingeleitet wird. Goetze verweist auf weitere Untersuchungsschwierigkeiten wie uneinheitliche Definitionen, unterschiedliche Informationsquellen (Lehrkraft oder Eltern) und auf die Frage, welchen Prozentsatz an verhaltensauffälligen Kindern man sich politisch und schulpolitisch „erlauben“ kann. Insgesamt nimmt er einen Anteil verhaltensauffälliger Kinder von 3,5 % der Gesamtzahl an, wobei man davon ausgehen müsse, „daß mehr als die Hälfte dieser Population unerkannt und unbehandelt bleibt“. 2 Bezieht man diese Annahme auf die Gesamtschülerzahl von 12.705.000 für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1999 3 , so kommt man auf eine Zahl von 444.675 Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten. Myschker und Ortmann gehen sogar von einem Wert von 15 % aus. 4 Glaubt man dem allgemeinen Tenor unter Lehrerinnen und Lehrern, dann sind in der Tat immer mehr Kinder betroffen und es wird schwerer, mit ihnen zurechtzukommen.
1 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister: Sonderpädagogische Förderung in Schulen
1990 bis 1999, S. VIII und IX
2 Vgl. Goetze: Grundriß der Verhaltensgestörtenpädagogik, S. 37 ff.
3 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister: Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen
der Schulen 1990 bis 1999, S. V
4 Myschker und Ortmann: Integrative Schulpädagogik, S.244. Von dieser Annahme ausgehend käme
man auf eine Zahl von 1.905.750 Schülern.
4
Die Veröffentlichung der PISA 5 - Studie und auch die Ereignisse vom 26. April dieses Jahres in Erfurt haben den Blick der Öffentlichkeit auf die Schule gelenkt. Sie ist der Ort, an denen sich die bestehenden Probleme offenbaren und an dem sie - so wird es von der Gesellschaft eingefordert - gelöst werden sollen. Kompetenzerwerb und soziale Herkunft sind in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern ungewöhnlich stark miteinander gekoppelt:
„Während in Deutschland die Kopplung von sozialer Lage der Herkunftsfamilie und dem Kompetenzerwerb der nachwachsenden Generation ungewöhnlich straff ist, gelingt es in anderen Staaten ganz unterschiedlicher geographischer Lage und kultureller Tradition, trotz ähnlicher Sozialstruktur der Bevölkerung, die Auswirkungen der sozialen Herkunft zu begrenzen. Dies ist in der Regel auf eine erfolgreichere Förderung von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Schichten zurückzuführen. Eine stärkere Entkopplung von sozialer Herkunft und Kompetenzerwerb muss nicht mit einer Absenkung des Niveaus verbunden sein. Im Gegenteil: Eher deutet sich eine Tendenz an, dass bei einer Verminderung sozialer Disparitäten auch das Gesamtniveau steigt, ohne dass in der Leistungsspitze Einbußen zu verzeichnen wären.“ 6
Als Reaktion auf das schlechte Abschneiden im internationalen Vergleich werden jetzt eine Vielzahl von Bildungsprogrammen gestartet: Sprachtests vor Schuleintritt, Sprachförderung im Kindergarten, Förderunterricht und Einführung von Leistungs-standards werden gefordert und erprobt. Das ist gut und wichtig, wird aber dem Problem nicht im vollen Umfang gerecht. Das Lernen einer nicht zu vernachlässigenden Zahl von Kindern wird behindert durch eine Vielzahl unterschiedlicher persönlicher Belastungsfaktoren in den kindlichen Lebenswelten, die ihren Ausdruck in den sogenannten „Verhaltensauffälligkeiten“ finden und schließlich auch durch das System Schule selbst, das es nicht schafft, auf diese Belastungen einzugehen, den Kontakt zu den Kindern verliert und Verhaltensauffälligkeiten oft noch verstärkt. Die Regelschule scheint angesichts der Vielfalt der Problemlagen überfordert.
5 Programme for International Student Assessment
6 Deutsches PISA- Konsortium (Hrsg.): PISA 2000, S. 393
5
Verhaltensauffälligkeiten können als Hilferufe verstanden werden, sie sind Ausdruck einer inneren Notlage und/oder Indiz dafür, daß die Lebenssituation der betroffenen Kinder nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Myschker dazu:
„In Verhaltensstörungen spiegelt sich die komplexe psychische Problematik eines Menschen, der durch innere und/oder äußere Bedingungen beeinträchtigt ist und nicht nur sich selbst in seiner Entwicklungs- und Lebensgestaltung, sondern auch seine Umwelt stört. Sein Verhalten kann als Hilferuf verstanden werden.“ 7
Wenn Schüler Verhaltensauffälligkeiten zeigen, so ist dies als Reaktion auf persönliche Erfahrungen, gesellschaftliche und auch schulische Bedingungen zu verstehen. Abweichendes Verhalten stellt einen Versuch dar, mit den eigenen Lebensbedingungen zurechtzukommen, Aufmerksamkeit und Zuwendung zu erhalten. Verhaltensauffälligkeiten als Hilferufe zu verstehen, bedeutet also zu hinterfragen, worauf das Kind reagiert und was es braucht.
Der Amoklauf des Schülers Robert Steinhäuser in Erfurt stellte einen erschütternden Aufschrei in einer Reihe ungehörter Hilferufe dar, der in seiner Vehemenz und seiner Endgültigkeit nicht mehr überhört werden sollte. Enttäuschung und Frustration über nicht gehörte Hilferufe können zumindest als mitbedingende Faktoren für psychische Entwicklungsprozesse verstanden werden, die sich schließlich in seiner Tat entladen haben. Hilferufe senden im Übrigen auch Lehrerinnen und Lehrer aus Regelschulen, die sich angesichts der vielfältigen Problemlagen in ihren Klassen überfordert fühlen.
Es wird deutlich, welche Relevanz ein Umdenken bezogen auf die Gestaltung unserer Schulen hin zu integrativen und langfristig präventiv wirkenden Lern- und Le-bensorten hat. An diesem Entwicklungsprozeß muß sich Sozialarbeit/ Sozialpädagogik als traditionell im Arbeitsfeld Erziehungshilfe tätige Berufsgruppe beteiligen, will sie ihrem Selbstverständnis gerecht werden.
7 Myschker und Ortmann: Integrative Schulpädagogik, S. 239
6
Bei der Wahl dieses Themas spielen auch die Erfahrungen, die ich im Projekt Schulsozialarbeit in der Schule auf der Bult gesammelt habe, eine Rolle. Ich bin gern zu den Spielstunden mit den Jungen gegangen und bewundere die Arbeit, die Sonder-und Sozialpädagogen hier leisten, dennoch kam mir oft der Gedanke, daß „es das nicht sein kann“, d.h., daß es für diese Kinder nicht wirklich förderlich ist, wenn man sie alle in einer Schule versammelt. Wo aber liegen die Alternativen?
Mein Ziel ist es, im Rahmen der Diplomarbeit zu klären, welche Probleme sich im Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern in der Regelschule ergeben und wie sich Schule verändern muß, um den Bedürfnissen dieser Kinder besser gerecht werden zu können, eine Aussonderung in die Sonderschule für Erziehungshilfe so weit möglich zu vermeiden und langfristig der Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten präventiv zu begegnen. Dazu ist zunächst einmal zu klären, was unter „Verhaltensauffälligkeit“ zu verstehen ist und welche Problemlagen sich aus unterschiedlichen Sichtweisen ergeben können (Kapitel 2). Anschließend werden Probleme im Umgang mit den betroffenen Kindern in der Regelschule herausgearbeitet (Kapitel 3), Potential und Grenzen von Sonderbeschulung und Integration verhaltensauffälliger Schüler einander gegenübergestellt und die Notwendigkeit gestufter Fördermodelle erläutert (Kapitel 4). In Kapitel 5 stelle ich verschiedene Konzepte der tertiären und sekundären Prävention von Verhaltensauffälligkeiten vor, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf bereits praktizierte und denkbare sozialpädagogische Ansätze gelegt wird. In Kapitel 6 wird eine Zukunftsvision von Schule entworfen, die primärpräventiv Verhaltensauffälligkeiten verhindern hilft und allen Schülerinnen und Schülern zum Lebens- und Lernort wird. Abschließend fasse ich meine Arbeitsergebnisse in Thesenform zusammen (Kapitel 7).
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, daß ich in dieser Arbeit männliche und weibliche Formen gleichberechtigt nebeneinander verwende, ohne damit eine bestimmte Geschlechtsspezifik deutlich machen zu wollen. Das jeweils andere Geschlecht ist immer mitgemeint.
7
2. Wer oder was ist „verhaltensauffällig“?
Verhaltensauffälligkeit läßt sich nicht eindeutig definieren oder gar diagnostizieren, sondern ist eine Art „Sammelbegriff, der, ohne allgemein gültige oder auch nur einheitliche Kriterien, so vielfältige und -schichtige Phänomene wie Erziehungsschwierigkeiten, Verwahrlosung, Störverhalten und Delinquenz umfassen soll“ 8 . Unter dem Oberbegriff Verhaltensauffälligkeit werden AD(H)S 9 , kindliche Depressionen, unkontrolliertes Ausagieren von Aggressionen, soziale Ängste, psychische Belastungssituationen aller Art und andere Problemkonstellationen zusammengefaßt. Wie muß also eine Definition aussehen, die alle mit dem Begriff gemeinten Phänomene einschließt und wo liegen Ausschlußkriterien? Die Mehrdimensionalität des Begriffs Verhaltensauffälligkeit ist bedingt durch die Pluriformität der Perspektiven. Diesen Perspektiven werde ich mich im Folgenden nähern.
2.1. Definitionsversuche: Verhaltensauffälligkeit als Gegenstand der Fachdiskussion
2.1.1. Viele Begriffe für einen umfassenden Komplex von Phänomenen
Der von mir gewählte Begriff der „Verhaltensauffälligkeit“ erscheint neben einer Vielzahl anderer Bezeichnungen in der Fachliteratur, in der auch die Unein(deut)igkeit bezüglich der Verwendung immer wieder thematisiert wird. Die Diskussion muß an dieser Stelle ebenfalls skizziert werden, um meine Präferenz für einen eigenen profilierten Begriff zu begründen.
Wenn von Kindern die Rede ist, die Schwierigkeiten mit sich selbst und ihrer Umwelt haben, dann fallen in diesem Zusammenhang die unterschiedlichsten Bezeich- 8 Barkey:Verhaltensauffälligkeit. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Fachle-
xikon der sozialen Arbeit, S. 992
9 Aufmerksamkeits- Defizit- Syndrom (mit Hyperaktivität)
8
nungen. Bei Goetze findet sich zur Vielfalt der verwendeten Begriffe eine Tabelle, deren Wortteile sich nach Art eines Wortspiels beliebig zu Kombinationen wie „erziehungsschwierig“, „emotional gestört“, „sozial fehlangepaßt“ o.ä. zusammenstellen lassen. 10
Die beiden gebräuchlichsten Begriffe sind „Verhaltensstörung“ und „Verhaltensauffälligkeit“, für deren Verwendung die jeweiligen Befürworter nachvollziehbare Argumente finden. So sieht Goetze beispielsweise wohl die Probleme des „Störungsbegriffs“, verwendet ihn aber trotzdem, „weil er sich eingebürgert hat und sich ohne starke Bedeutungsveränderung in andere Sprachen übersetzen läßt“ 11 . Für Hil-lenbrand ist „Verhaltensauffälligkeit“ ein zu unpräziser Begriff, denn auffallen könne sowohl besonders positives als auch kurzzeitiges von der Regel abweichendes Verhalten, das aber kaum gemeint sein dürfte, wenn der Begriff zur Anwendung kommt. Des weiteren weist er darauf hin, daß alle bisher verwendeten Bezeichnungen früher oder später negative Konnotationen erhielten. 12 Andere Autoren empfinden die Bezeichnung „Verhaltensstörung“ als negative Etikettierung, die die betroffenen Kinder diskriminiere und „nicht den Aspekt der sozialen Interaktion berücksichtige“ 13 . Zudem impliziert der Begriff, das Verhalten an sich sei gestört, während es auch die Verhalten konstituierenden Bereiche sind, die Störungen verursachen. 14
Letztlich stellt aber auch die Zuschreibung, ein Kind sei verhaltensauffällig eine Etikettierung dar. Es ist nicht abzustreiten, daß es für bestimmte Verwaltungs- und Bewilligungsverfahren notwendig scheint, daß das Kind gewissermaßen einen Namen erhält, wichtig ist aber, daß es nicht dabei bleibt und daß für jedes Kind individuell beschrieben wird, wie es sich verhält, warum es das möglicherweise tut und daß ein dementsprechender individueller Hilfe- oder Förderplan entwickelt wird, wie es gesetzlich festgesetzt ist. 15 Welcher Oberbegriff, welches sprachliche Konstrukt verwendet wird, ist im Grunde von zweitrangiger Bedeutung, solange sich der ihn ge-
10 Goetze:Grundriß der Verhaltensgestörtenpädagogik, S. 12
11 A.a.O., S.13
12 Vgl. Hillenbrand: Einführung in die Verhaltensgestörtenpädagogik, S. 31
13 Z.B. Herzfeld: Diagnose von Verhaltensauffälligkeiten im Vorschulalter, S. 3
14 Vgl. Myschker: Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, S. 40
15 § 36 SGB VIII
9
brauchende Mensch der möglichen Sensibilitäten und der stigmatisierenden Wirkung bewußt ist und entsprechend handelt. Myschker dazu: „Es muß (...) darum gehen, Einstellungen, nicht Begriffe zu verändern.“ 16
Ich bevorzuge den Begriff „Verhaltensauffälligkeit“ gegenüber dem der „Verhaltensstörung“, weil er einen meiner Meinung nach entscheidenden Aspekt offenlegt: Das Verhalten der betroffenen Person ist nicht per se „gestört“, sondern wird zunächst einmal von anderen Personen so wahrgenommen, 17 d.h. es fällt auf. Dabei ist es in dem Sinne eher „gesund“ als „gestört“, daß es zunächst einmal dem Leiden des Kindes an zwischenmenschlichen Beziehungen, unverarbeiteten Ereignissen, an seinen Lebensbedingungen etc. zum Ausdruck verhilft und signalisiert, daß Hilfe nötig ist. Werden diese Signale nicht als solche wahrgenommen, mißverstanden und bleiben sie unbeantwortet, dann leidet das Kind dauerhaft, es ist nicht gestört, sondern es wird in seiner Entwicklung gestört und behindert. 18
Der Begriff „Verhaltensauffälligkeit“ und andere, mehr oder weniger synonym verwendete Oberbegriffe stehen für einen sehr weiten Komplex möglicher Erschei-nungsformen. Myschker hat eine imposante Liste von nicht weniger als 150 Symptomen zusammengestellt, die dies verdeutlicht. 19 Gleichzeitig warnt er davor, daß, wenn man spezielle Verhaltensweisen eines Menschen isoliert betrachtet und über Zeichen kommunizierbar macht, die „Gefahr einer auf dieses Verhalten reduzierten Sicht besteht“. 20 Unter Beachtung dieses wichtigen Hinweises, füge ich die genannte Liste dem Anhang bei. In der Fachliteratur finden sich verschiede Kategorisierungsversuche, die zum Ziel haben, den Oberbegriff „Verhaltensauffälligkeit“, bzw. „Verhaltensstörung“ in einzelne Typen zu klassifizieren. So finden wir bei Myschker beispielsweise folgende Tabelle, auf die in Kapitel 2.2. noch einmal bezuggenommen wird:
16 Myschker: Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, S. 40
17 Vgl. z.B. Barkey: Verhaltensauffälligkeit. In: Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 992 f. oder auch
Schmid, P.: Verhaltensstörungen aus anthropologischer Sicht, S. 20
18 . Goetze problematisiert den Begriff „Verhaltensstörung“ im ähnlichen Sinne, obwohl er ihn letztlich
beibehält, in Goetze: Grundriß der Verhaltensgestörtenpädagogik, S. 12
19 Myschker: Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, S. 42 ff.
20 A.a.O., S. 42
10
Gruppierung Symptomatik
1. Kinder und Jugendliche mit externali-Aggressiv, überaktiv, impulsiv, exzessiv, sierendem, aggressiv-ausagierendem streitend, aufsässig, tyrannisierend, regel-Verhalten verletzend, Aufmerksamkeitsstörungen
2. Kinder und Jugendliche mit internali-Ängstlich, traurig, interesselos, zurückgezogen, sierendem, ängstlich-gehemmtem freudlos, somatische Störungen, kränkelnd, Verhalten Schlafstörungen, Minderwertigkeitsgefühle
3. Kinder und Jugendliche mit sozial-Nicht altersentsprechend, leicht ermüdbar, unreifem Verhalten konzentrationsschwach, leistungsschwach, Sprach- und Sprechstörungen
4. Kinder und Jugendliche mit Verantwortungslos, reizbar, leicht erregt, sozialisiert-delinquentem Verhalten aggressiv-gewalttätig, leicht frustriert,
Tabelle 1: Klassifikation von Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen nach Myschker 21
Er unterscheidet weiter zwischen primären Verhaltensstörungen, die auf eine für sich stehende Ursachenkonstellation zurückzuführen sind und sekundären Verhaltensstörungen, die unter ungünstigen lebensweltlichen Bedingungen als Folgesymptome von Behinderungen oder auch Krankheiten entstehen können. 22
Ich bezweifle allerdings, daß solche Klassifizierungen in der Praxis nützlich sind, um Hypothesen bezüglich der Ursachen und möglicher Handlungsansätze bei Verhaltensauffälligkeiten zu entwickeln. Hier erscheint es hilfreicher, Verhaltensweisen detailliert zu beschreiben. Dies kann nur gelingen, wenn wir versuchen, die Lebenswelt des Kindes mit allen sie bestimmenden Faktoren und Beziehungen und seine Haltungen dazu als Ganzes zu verstehen. Im Handlungsfeld Schule sehen wir uns mit einer
21 Myschker und Ortmann: Integrative Schulpädagogik, S. 242
22 Vgl. a.a.O., S. 242 ff.
11
weiteren Bezeichnung konfrontiert, die bereits in der Einleitung verwendet wurde. „Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung“, die „in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule auch mit Hilfe anderer Dienste nicht hinreichend gefördert werden können“ 23 , werden in diesem Zusammenhang als Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung bezeichnet. Haben sich
Problemlagen eines Kindes noch nicht zu langanhaltenden, verfestigten und übergreifenden Störungen entwickelt, besteht ein „temporärer Förderbedarf“ 24 , dem durch Fördermaßnahmen in der Regelschule und unter Mitwirkung außerschulischer Dienste entsprochen werden kann. Die Feststellung des Förderbedarfs erfolgt auf der Basis einer Person - Umfeld - Analyse unter Mitwirkung aller bisher an der Förderung des Kindes beteiligten Personen einschließlich der Eltern und des Kindes. Basierend auf den Ergebnissen kann eine Entscheidung über den Förderort und erforderliche Fördermaßnahmen getroffen werden. Sie stellen die Grundlage eines fortzuschreibenden individuellen Förderplans dar. 25 Dieser Begriff ist bereits eine Art Definition aus Sicht des Bildungssystems, wie er in der Praxis gebraucht wird. Im Folgenden soll jedoch noch einmal versucht werden, eine umfassendere Definition zu begründen.
2.1.2. Kriterien für eine brauchbare Definition
In eine Definition von Verhaltensauffälligkeit müssen nach Goetze verschiedene Kriterien einbezogen werden. Sie muß auf einer theoretischen Ausgangsposition gründen, sowie Normen-, Entwicklungs-, Sozial- und Ökologie-, sowie Bio - Physis -Bezug aufweisen. 26 Die einzelnen Kriterien sollen (sofern sie nicht Gegenstand eines eigenen Unterkapitels sind) an dieser Stelle erläutert werden, weil so wichtige Schrit- 23 Sekretariatder Ständigen Konferenz der Kultusminister: Empfehlungen zum Förderschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung, S. 10
24 Ebd.
25 A.a.O., S. 10 ff.
26 Vgl. hierzu Goetze (bezugnehmend auf Kauffman) : Grundriß der Verhaltensgestörtenpädagogik, S.
13 ff.
12
te der Annäherung an den Begriff der „Verhaltensauffälligkeit“ nachvollzogen werden können.
• Bezug zu einer theoretischen Ausgangsposition
Definitionen von „Verhaltensauffälligkeit“ werden sich - je nachdem, welcher theoretischen Ausgangsposition der Definierende anhängt - unterscheiden. 27
• Normenbezug
Eine brauchbare Definition muß Verhalten in seinem Normenbezug sehen und dessen gewahr sein, daß ein und dieselben Verhaltensweisen in unterschiedlichen Kontexten als angepaßt oder eben extrem normabweichend gelten können (Bsp.: Gleiche Verhaltensmuster eines Kindes in der Schule und in der Peergroup werden im einen Lebensfeld akzeptiert und geschätzt, während sie im anderen als Verhaltensauffälligkeit gewertet werden). Ebenso ist zu beachten, daß in unterschiedlichen Kulturen auch unterschiedliche Normen gelten.
• Entwicklungsbezug
Weiter muß die Definition Verhalten in seinem Entwicklungsbezug verstehen, d.h. Verhalten bezüglich seiner Zugehörigkeit zu Entwicklungsphasen des Kindes ein-ordnen. Am Daumen zu nuckeln, ist für ein zweijähriges Kind „normal“, für ein zwölfjähriges würden wir dieses Verhalten als „auffällig“ bezeichnen.
• Sozial- und Ökologiebezug
Sozial- und Ökologiebezug meint die Erklärbarkeit des kindlichen Verhaltens aus seinen lebensweltlichen Bezügen und Sozialbeziehungen heraus. Auffälliges Verhalten des Kindes ist meist auf ungünstige soziale Verhaltensmodelle in seiner Lebens- 27 Vgl.dazu Kapitel 2.1.3
13
welt zurückzuführen, wobei „dem schwächsten Glied der Kette, dem Kind, das Etikett ,gestört′ zugewiesen“ 28 wird.
• Bio- Physis- Bezug
Mit Bio - Physis - Bezug ist weniger die Vererbbarkeit einer Veranlagung zu bestimmtem Verhalten gemeint - diese kann wissenschaftlich so auch nicht nachgewiesen werden - sondern die Erkenntnis, daß schädigende Umweltbedingungen Einfluß auf den Organismus des Kindes und sein Verhalten haben können. Dies wird für Konzentrationsstörungen und Hyperaktivität angenommen. 29
In Anlehnung an die Formulierung des amerikanischen Fachverbands für Verhaltensgestörtenpädagogik (Council for Children with Behavior Disorders) wurde für das Land Brandenburg folgende Begriffsbestimmung erarbeitet, die die genannten Kriterien berücksichtigt und außerdem Perspektiven der Förderung mit einschließt:
„Der Begriff der emotionalen Störung oder Verhaltensauffälligkeit bezeichnet eine soziale Behinderung, die durch abweichende Verhaltens- oder sozial- emotionale Reaktionen bei Kindern und Jugendlichen gekennzeichnet ist. Die Normabweichungen in entwicklungsbezogener und gesellschaftlicher (kultureller, ethnischer) Hinsicht lassen die weitere Bildung und Erziehung des Schülers bzw. der Schülerin als gefährdet erscheinen. Symptomatisch sind im allgemeinen sozial- emotionale und schulleistungsbezogene Störungen. Eine emotionale Störung oder Verhaltensauffälligkeit tritt über einen längeren Zeitraum (mehrere Monate) in mehreren (mindestens zwei) Lebensbereichen auf, wovon einer die Schule ist, und ist also mehr als eine zeitlich begrenzte Reaktion auf besondere Streßereignisse; eine emotionale Störung bzw. Verhaltensauffälligkeit ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß sie mit den Möglichkeiten der allgemeinen Schule nicht ausreichend abgebaut werden kann. Eine emotionale Störung oder Verhaltensauffälligkeit kann in der Regel durch ein ab-
28 Goetze:Grundriß der Verhaltensgestörtenpädagogik, S. 14
29 Vgl. Goetze: Grundriß der Verhaltensgestörtenpädagogik, S.13 ff. Ähnliche Einflußgrößen auf die
Definition von Verhaltensauffälligkeit finden sich auch in Herzfeld: Diagnose von Verhaltensauffäl-ligkeiten im Vorschulalter, S. 3
14
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Dagny Wrede, 2002, "Hilferufe" - Vom Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern in der Regelschule, München, GRIN Verlag GmbH
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