Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis II
1 Einleitung 1
2 Definition 2
2.1 Assoziiertes Unternehmen 2
2.2 Maßgeblicher Einfluss 2
3 Bilanzierung und Bewertung im Einzelabschluss des Anteileigners 4
3.1 Anwendung der Bewertungsmethoden zu AK oder IAS 39 4
3.1.1 Grundsätzliches 4
3.1.2 Ausnahme 5
3.2 Bewertungsmethode zu AK und nach IAS 39 5
3.2.1 Zugangsbewertungen Folgebewertungen 5
3.2.2 Wertminderungen 5
4 Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss des Anteileigners 6
4.1 Anwendung der Equity-Methode 6
4.1.1 Grundsätzliches 6
4.1.2 Ausnahmen 7
4.2 Zugangsbewertung 7
4.3 Folgebewertung 8
4.4 Wertminderungen 10
4.5 Latente Steuern 12
5 Schlussbemerkung 13
Quellenverzeichnis 14
I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AG Aktiengesellschaft
AK Anschaffungskosten
AU Assoziierte Unternehmen
bzw. beziehungsweise
d.h. das heißt
einschl. einschließlich
etc. et cetera, und so weiter
EU Europäische Union
ff. fortfolgende Paragraphen
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
gem. gemäß
HGB Handelsgesetzbuch
i.d.R. in der Regel
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
IFRS International Financial Reporting Standards
KG Kommanditgesellschaft
o.a. oben angegebene(n)
OHG Offene Handelsgesellschaft
sog. so genannten
Vgl. Vergleiche
i.V.m in Verbindung mit
z.B. zum Beispiel
II
1 Einleitung
Das Bestreben der Unternehmen nicht nur auf nationalen Märkten, sondern auch auf internationalen Märkten zu wachsen und sich gegen Wettbewerber zu behaupten, führt oft zu Unternehmenszusammenschlüssen oder zu Beteiligungen an diversen nationalen wie auch internationalen Unternehmen. Damit die Investoren die Bilanzen von nationalen und Unternehmenswerteinschätzung bzw. des Risikos, vergleichen können, bestand die Notwendigkeit einer einheitlichen Rechnungslegung, die die nötige Transparenz herstellen würde.
Die Einführung der Anfang 2005 erlassen EU-Verordnung, verpflichtet Kapitalmarktorientierte Unternehmen (in Deutschland betrifft es die Unternehmen aus dem Prime Standart) nun zur Aufstellung der Konzernabschlüsse nach den IAS/IFRS. 1 Damit wurde der von den Investoren geforderten Transparenz und Vergleichbarkeit weitestgehend Rechnung getragen.
Das Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Grundlagen des IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen“ darzustellen und den Standard hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung von AU´s anzuwenden. Dabei werden insbesondere die Merkmale und Besonderheiten der Equity-Methode untersucht und aufgezeigt.
Neben der Problemstellung und dem Aufbau der Arbeit wird die Zielsetzung der Arbeit im ersten Teil erörtert. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann auf allgemeine Verständnisgrundlagen zu einem assoziierten Unternehmen eingegangen. Im dritten Teil wird der Einzelabschluss des Mutterunternehmens eines assoziierten Unternehmens hinsichtlich der Bilanzierung- und der Bewertungsmöglichkeiten erläutert. Im vierten Teil wird die Equity-Methode für den Konzerabschluss dargestellt. Dies beinhaltet auch die Vorgehensweise bei der erstmaligen Anwendung, sowie in den Folgeperioden, einschließlich der Wertminderungen und der möglichen Entstehung von latenten Steuern. Anschließend werden im letzten Teil die gewonnenen Kenntnisse zusammenfassend dargestellt.
1 Erlassen und vorgeschrieben durch die International Accounting Standards Board (IASB)
1
2 Definition
2.1 Assoziierte Unternehmen
Nach IAS 28.2 ist ein AU ein Unternehmen, bei welchem der Anteilseigner über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen oder der Anteil an einem Joint Venture ist. 2 Die Bewertung von Tochterunternehmen behandelt der IAS 27, die Bewertung von Anteilen an Joint Ventures ist Gegenstand des IAS 31. AU sind also nicht nur Kapitalgesellschaften bzw. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sondern auch alle anderen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, also z.B. Personengesellschaften bestehend aus OHG, GbR oder auch die KG. 3
2.2 Maßgeblicher Einfluss
Das entscheidende Abgrenzungskriterium Tochterunternehmen oder dem Joint Venture ist die Bestimmung des Einflusses. Maßgeblicher Einfluss drückt sich durch die Möglichkeit aus, an den finanzpolitischen und geschäftspolitischen Entscheidungen des AU´s mitzuwirken. 4 IAS 28.2 definiert „mitwirken“ klar als ein nicht beherrschen oder eine gemeinsame Führung der Entscheidungsprozesse. Maßgeblichen Einfluss unterstellen die IAS, gemäß IAS 28.6, grundsätzlich in der Beteiligungsspanne von 20 % - 50 %, es sei denn, der Anteilseigner ist im Stande das Gegenteil nachzuweisen. 5 Eine erweiterte Definition des maßgeblichen Einflusses ist der tatsächliche Einfluss. Ähnlich wie im HGB §290, erweitern die IAS den Begriff des maßgeblichen Einflusses gem. IAS 28.7 um weitere Kriterien:
2 Vgl. Zimmermann, Buchführung und Bilanzierung nach IFRS, 2008, S.342.
3 Vgl. Pellens//Fülbier/Gassen, Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 768.
4 Vgl. Hauer/Schneider, Schnelleinstieg IFRS, 2008, S.105.
5 Vgl. Hauer/Schneider, Schnelleinstieg IFRS, 2008, S.106.
2
Arbeit zitieren:
Oliver Reiche, 2008, Internationale Rechnungslegung: IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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