Methoden zur Zusammenarbeit mit Klienten Jessica Hölemann
bei Zwangskontakten in sozialen Kontexten
Inhalt Seite
Abk ürzungsverzeichnis 3
Tabellen-/Abbildungsverzeichnis 3
1. Einleitung 4
2. Erläuterung Zwangskontakte 7
2.1 Definition Zwangskontakte 7
2.2 Zwangskontakte in der Sozialen Arbeit 9
2.3 Klienten in Zwangskontakten 11
2.3.1 Initiativen zu Kontaktaufnahmen 12
2.3.2 Formen und Hintergründe von Abwehrverhalten 15
2.4 Sozialarbeiter in Zwangskontakten 20
3. Zwangskontakte im Allgemeinen Sozialdienst 23
3.1 Beschreibung des Allgemeinen Sozialdienstes 23
3.2 Klientel des Allgemeinen Sozialdienstes 25
3.3 Aufgaben der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst 27
3.4 Hintergründe für Zwangskontakte im ASD 29
4. Methoden Sozialer Arbeit bei Zwangskontakten 34
4.1 Motivierende Gesprächsführung 35
4.1.1 Hintergründe der motivierenden Gesprächsführung 36
4.1.2 Vorgehen der motivierenden Gesprächsführung 40
4.2 Zusätzliche Handlungsansätze für Zwangskontakte 47
5. Rückschlüsse für die Soziale Arbeit 59
6. Fazit 63
Literaturverzeichnis 66
2
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bei Zwangskontakten in sozialen Kontexten
Abkürzungsverzeichnis
allgemein a.a.O. = am angeführten/angegebenen Ort Aufl. = Auflage bzw. = beziehungsweise ebd. = ebenda/ebendort ggf. = gegebenenfalls Hrsg. = Herausgeber Jg. = Jahrgang o.ä. = oder ähnliche(s) S. = Seite sog. = so genannt/e u.a. = und andere(s) u.a.m. = und andere(s) mehr u.v.a.m. = und viele(s) andere mehr vgl. = vergleiche z.B. = zum Beispiel
fachlich
ASD = Allgemeiner Sozialdienst IFSW = International Federation of Social Workers (Internationale Vereinigung der SozialarbeiterInnen) m.G. = motivierende Gesprächsführung
Tabellen-/Abbildungsverzeichnis
Tab. 1 Stärke des Zwangskontextes in S. 10 verschiedenen Institutionen
Tab. 2 Problembereiche der Klientel im ASD S. 26f
Tab. 3 Grundsätzliche Einstellungen der motivierenden S. 39 Gesprächsführung
Abb. 1 Entscheidungswaage S. 46
3
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bei Zwangskontakten in sozialen Kontexten
1. Einleitung
Ein häufig genanntes Motiv für die Berufswahl der Sozialen Arbeit ist der Wunsch, Menschen bei Änderungen ihrer schwierigen Lebensumstände zu helfen. Dies soll auf der Basis von freiwilliger Annahme der Hilfe erfolgen, wobei die Betroffenen ausdrücklich das Ziel einer veränderten Situation haben sollen. Es ist die Vorstellung verbreitet, dass sich Klienten und ihre Lebenssituation nur ändern, wenn sie dies auch wirklich anstreben und motiviert sind. 1 Auch ein professioneller Helfer wünscht sich dann eine gewisse Wertschätzung und Dankbarkeit neben der finanziellen Entlohnung. 2
Im Gegensatz dazu steht allerdings eine große Zahl an Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit, in denen mit Klienten gearbeitet werden muss, die diese Hilfe gar nicht wollen und sich gegen jegliche Mitarbeit wehren - die Arbeit im Zwangskontext. TROTTER formuliert treffende Fragen zu dem Umgang mit dieser Klientel:
- „Wie kann jemandem geholfen werden, der keinerlei Interesse an Hilfe hat?
- Was können Sie mit KlientInnen im Wohlfahrts- oder
- Wie können Sie jemanden beraten, der nicht einmal
- Wie
- Wie können Sie jemandem gleichzeitig bei der Lösung der Probleme helfen und Macht über ihn ausüben?“ 3
Blickwechsel:
Die in den Medien aufgezeigten Fälle von Kindesmisshandlung oder sogar -tötung scheinen in den letzten Wochen kein Ende zu nehmen. 4
1 vgl. Kähler, Soziale Arbeit in Zwangskontexten, Ernst Reinhardt Verlag, 2005, S. 11
2 vgl. Gumpinger, „Zwangsbeglückung“ oder Wie viel Freiwilligkeit braucht Soziale Arbeit?, in: Gumpinger (Hrsg.): Soziale Arbeit mit unfreiwilligen KlientInnen, edition pro mente, 2001, S. 12, auch in Kähler a.a.O. S. 11
3 Trotter, Soziale Arbeit mit unfreiwilligen KlientInnen, Ein Handbuch für die Praxis, in: Gumpinger (Hrsg.): Soziale Arbeit mit unfreiwilligen KlientInnen, edition pro mente, 2001, S. 99
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bei Zwangskontakten in sozialen Kontexten
Die Fachkräfte Sozialer Arbeit stehen ebenso zunehmend im Blickfeld der Öffentlichkeit. In Politik und Gesellschaft gibt es aktuelle Diskussionen über Kontroll- und Zwangsmaßnahmen, um solche Fälle rechtzeitig zu erkennen. Der Einsatz von Druck und Zwang wird als ein Weg zu Angeboten der Sozialen Arbeit diskutiert. 5 So könnte die Anzahl von Klienten, die eigentlich keine Hilfe von Fachkräften wollen, durch Maßnahmen wie beispielsweise verpflichtende Erziehungskurse 6 oder Anti-Gewalt-Trainings 7 , noch zunehmen.
Über die Arbeit von Fachkräften der Sozialen Arbeit mit Klienten bei Zwangskontakten schreibt GUMPINGER:
„Soziale Arbeit im Zwangskontext ist die schwierigste und emotional aufwändigste Variante des professionellen Helfens und sie geschieht immer noch in einer methodischen Grauzone mit sehr wenig Unterstützung in Form theoretischer Fundierung und wissenschaftlicher Absicherung.“ 8
Ziel der vorliegenden Ausarbeitung ist es, dem Leser eine Arbeitshilfe für methodische Aspekte der Zusammenarbeit mit Klienten bei Zwangskontakten zu geben. Gewollt ist also eine praxisnahe Arbeit.
Wird im Text die Bezeichnung Sozialarbeiter verwendet, so steht diese synonym für Sozialpädagogen. In die Verwendung der Begriffe „Sozialarbeiter“, „Klient“, etc. sind ihre weiblichen Pendants „Sozialarbeiterinnen“, „Klientinnen“, etc. einbezogen.
4 vgl. beispielsweise SPIEGEL ONLINE: Frau misshandelt Baby - Schädelbruch, 9.Dezember 2007 oder WELT online: Misshandelte Vierjährige: Stiefvater unter Verdacht, 4.Dezember 2007
5 vgl. SPIEGEL ONLINE: Überforderte Eltern sollen Sorgerecht verlieren, 24.Dezember 2007
6 vgl. WELT online: Erziehungskurse sollen Pflicht werden, 23.September 2007
7 vgl. SPIEGEL ONLINE: Überforderte Eltern sollen Sorgerecht verlieren, 24.Dezember 2007
8 Gumpinger a.a.O. S. 12, auch in Kähler a.a.O. S. 8
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Überblick
Die folgenden Aufzeichnungen werden dem Leser zunächst in Kapitel 2 eine Übersicht über die Definition von Zwangskontakten geben und ihr Vorkommen in Feldern der Sozialen Arbeit darstellen. Ebenfalls wird die Situation der Klienten und Fachkräfte in Zwangskontexten dort beschrieben, um für beide Seiten der schwierigen Arbeitsbeziehung im weiteren Textverlauf ein Verständnis zu geben. Der Rahmen dieser Ausarbeitung stellt sich als zu gering dar, als dass alle Bereiche Sozialer Arbeit mit unfreiwilligen Klienten ausführlich beschrieben werden könnten. Ausgewählt wurde hier der Allgemeine Sozialdienst als Arbeitsfeld, um exemplarisch die Problematik darzustellen. Dies ist eher mit persönlichem Interesse an diesem Tätigkeitsbereich als mit einer übermäßigen Zahl an Zwangskontakten in diesem zu begründen. Eine Arbeitsfeldbeschreibung und das Vorkommen von
Zwangskontakten im Allgemeinen Sozialdienst sind in Kapitel 3 zu finden. Der Leser bekommt hier einen Einblick in Organisation und Aufgaben, um den Boden, auf den die „Saatkörner“ der Methoden fallen, einschätzen zu können. Nachfolgend gibt Kapitel 4 eine Methode zur Arbeit mit unfreiwilligen Klienten wieder. Es wird die motivierende Gesprächsführung dargestellt und eine Auswahl anderer methodischer Handlungsempfehlungen auf ihre
Anwendbarkeit im Allgemeinen Sozialdienst geprüft. Kapitel 5 stellt einen Bezug zu der Praxis Sozialer Arbeit her. Es werden unter anderem Überlegungen zur Haltung der Fachkraft in
Zwangskontexten und zum sinnvollen Einsatz von Zwang aufgeführt. Im Fazit in Kapitel 6 finden offen gebliebene Fragen, Ausblicke und ein Resümee Platz.
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bei Zwangskontakten in sozialen Kontexten
2. Erläuterung Zwangskontakte
Im Abschnitt 2.1 wird nachfolgend die Frage nach der Begriffsbestimmung von Zwangskontakten bearbeitet. Auch die Abgrenzung von Freiwilligkeit und Zwang wird thematisiert. Abschnitt 2.2 überprüft das Vorkommen von Zwangskontakten in verschiedenen Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit. Die möglichen Wege einer Kontaktaufnahme und Hintergründe der Abwehr einer Zusammenarbeit sind Inhalt von 2.3. Welche Schwierigkeiten Zwangskontakte für die Fachkraft mitbringen, findet der Leser bei 2.4.
2.1 Definition Zwangskontakte
Wenn Kontakte mit einer sozialen Einrichtung fremdinitiiert und einem Klienten von außen auferlegt sind, wird in der Literatur der Begriff „Zwangskontakt“ verwendet. Diese Kontakte sind nicht freiwillig aufgenommen. Der Klient ist stattdessen von anderen Menschen aus dem Umfeld, beispielsweise den Nachbarn oder der Ehegattin, gedrängt oder durch gesetzliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme gezwungen worden, in keinem Fall geschieht die Kontaktaufnahme aber aus eigenem Antrieb. 9 GUMPINGER spricht vor demselben Hintergrund von „Zwangsbeglückung“ 10 , andere Autoren verwenden den Begriff des „Zwangskontextes“ 11 . Betrachtet man den von GUMPINGER verwendeten Begriff genauer, besteht er aus den Worten „Zwang“ und „Glück“. Zwang als eine Bezeichnung für eine untergeordnete Position, in welcher Entscheidungen über den eigenen Kopf hinweg getroffen werden und Macht ausgeübt wird. Und Glück als etwas Gutes, Schönes, Erstrebenswertes, „gerade noch einmal mit dem blauen Auge davon gekommen“ 12 zu sein. 13
9 vgl. Kähler a.a.O. S. 7 + S. 17
10 Gumpinger a.a.O. S. 11ff
11 Kähler a.a.O., auch in Gehrmann/Müller, Motivierende Sozialarbeit. Ein Konzept für die Arbeit mit nicht motivierten Klienten und Klientinnen, in: Sozialmagazin, 27.Jg. (10) 2002
12 Gumpinger a.a.O. S. 11
13 vgl. Gumpinger a.a.O. S. 11
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Diese zwei widersprüchlichen Bedeutungen sind dem Zwangskontakt inne: Der Zwang, mit Sozialer Arbeit Kontakt zu haben, aber auch das Glück, Hilfe zu erhalten. Zwangsbeglückung kann in diesem Sinne zwei verschiedene Personen betreffen. Beispielsweise ist ein Kind, welches von seinen Eltern misshandelt wird, glücklich über Hilfe, die Eltern aber Adressaten des Zwangskontaktes und der Zusammenarbeit. Beides kann jedoch auch in einer Person liegen. 14 Allerdings besteht der Zwang immer „in der Kontaktaufnahme als solcher und nicht in der Konsequenz daraus, was in diesen Kontakten geschieht“. 15 Die Stärke des ausgeübten Drucks muss dabei nicht zwingend mit dem Ursprung des Drucks übereinstimmen. So kann beispielsweise der gefühlte Druck, der von der Partnerin ausgeübt wird, stärker sein als jener einer rechtlichen Vorgabe. 16 Ein gewisser Zwang, im Sinne eines nicht mehr aushaltbaren Drucks, der in den gegebenen Lebensumständen seinen Ursprung hat und dann zur Kontaktaufnahme führt, ist hier nicht gemeint. Denn dabei bleibt die Entscheidung zur Kontaktaufnahme maßgeblich bei dem Betroffenen selbst. 17
Freiwilligkeit
Wenn wir unter „Zwangskontakten“ nicht freiwillig aufgenommene Kontakte verstehen, ist zu fragen, was Freiwilligkeit ausmacht. Wie in der Einleitung schon angedeutet, stellt Freiwilligkeit für viele Berater ein wichtiges ethisches Prinzip dar. CONEN stellt dazu einige Fragen: Ist Freiwilligkeit vorhanden, wenn eine Klientin aufgrund starker Arbeitsstörungen in einer Praxis oder Beratungsstelle anruft, weil sie sonst mit einer Kündigung rechnen müsste? Ist von Freiwilligkeit zu sprechen, wenn eine Klientin selbst in eine Klinik geht, weil sie sich sonst das Leben nehmen würde?
14 vgl. Gumpinger a.a.O. S. 11
15 Kähler a.a.O. S. 23
16 vgl. Kähler a.a.O. S. 17
17 vgl. Kähler a.a.O. S. 7
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Oder ist umgekehrt keine Freiwilligkeit zu erkennen, wenn die Mutter keine Probleme mit ihren Kindern hat, aber Nachbarn, Schule und Kindergarten sich beim Jugendamt beschweren? 18 Auch TROTTER umreißt den Aspekt der schwierigen Abgrenzung von Freiwilligkeit durch einige Beispiele: Eine Mutter möchte ihr Kind zurück, das ihr weggenommen wurde und sucht Hilfe bei einer Beratungseinrichtung; die Partnerin eines jähzornigen Mannes droht mit Trennung, woraufhin er sich in Beratung begibt, um seine Unbeherrschtheit zu bearbeiten. 19 Einig sind sich die Autoren darin, dass eine starre Einteilung in „freiwillig“ und „unfreiwillig“ der Realität nicht gerecht wird, da das Erleben der Freiwilligkeit aus Sicht der Klienten als auch aus der Perspektive der beruflichen Helfer sehr unterschiedlich ausfallen kann. 20 Grundlage der weiteren Ausführungen sind die zum größten Teil „unfreiwilligen“ Klienten der Sozialen Arbeit wie oben definiert. Weitere Ausführungen zur Kontaktaufnahme und deren Freiwilligkeit oder Zwang unter 2.3.1.
Eine Soziale Arbeit, die mit unfreiwilligen Klienten zu tun hat, gibt aber noch wenig über deren Motivationslage bekannt. Die Unfreiwilligkeit bezieht sich lediglich auf den äußeren Rahmen - also den Kontakt etwa durch eine rechtliche Vorgabe. 21 Zu Motivation folgen verschiedene Aussagen in Kapitel 4.
2.2 Zwangskontakte in der Sozialen Arbeit
Die Konfrontation mit unfreiwilligen Klienten trifft Sozialarbeiter in verschiedenen Arbeitsfeldern. Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit mit ausschließlich freiwilligen Klienten gibt. Im Folgenden soll dem nachgegangen werden. KÄHLER führt dazu eine von ihm modifizierte Typologie an, die die unterschiedlichen Stärken des Zwangskontextes in verschiedenen Arbeitsfeldern darstellt.
18 vgl. Conen, "Unfreiwilligkeit" - ein Lösungsverhalten, Zwangskontexte und systemische Therapie und Beratung, in: Familiendynamik, 1999, S. 7f
19 Trotter a.a.O. S. 104
20 vgl. Conen a.a.O. S. 8
21 vgl. Gumpinger a.a.O. S. 16
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Demnach ist bei stationärer Unterbringung im Familien-, Kinder- und Jugendbereich, sowie in Justizvollzugsanstalten und im stationären Gesundheitsbereich mit Klienten mit hohem Zwangshintergrund umzugehen, hingegen sind ambulante Unterstützungsangebote und Beratung mit geringem Zwang besetzt. Lediglich acht von 99 untersuchten Einrichtungen, bei einer von KÄHLER durchgeführten (nicht repräsentativen) Erkundungsstudie, weisen ausschließlich Kontakte auf. 23 Zwangskontakte begegnen klienteninitiierte
Sozialarbeitern also mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit, als dies allgemein angenommen wird. Es gibt nur wenige Einrichtungen, in denen keine oder selten Zwangskontakte stattfinden, was zu der Schlussfolgerung führt, dass Klienten Angebote der Sozialen Arbeit selten aus freien Stücken in Anspruch nehmen. 24
22 Kähler a.a.O. S. 14; nach Ivanoff et al., Involuntary Clients in Social Work Practice, Aldine de Gruyter, New York, 1994, S. 8
23 vgl. Kähler a.a.O. S. 28
24 vgl. Kähler a.a.O. S. 123
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CONEN führt verschiedene Problembereiche von Klienten an, bei denen Druck Klienten dazu führen soll,
„sozial gewünschteres Verhalten zu zeigen und sich entsprechend zu verändern (…). Diese Bereiche sind u.a. Mißhandlung, ’Verwahrlosung’, Vernachlässigung, sexueller Mißbrauch, Gewalt, Drogen-und Suchtabhängigkeit, (Miet-) Schulden, Delinquenz, Straftaten, Suizidalität, ansteckende tödliche Krankheiten, u.a.m.“. 25
Diese Probleme zeigen Klienten in den folgenden Institutionen:
„Jugendamt, Drogenberatung, Psychiatrische Kliniken, Beratungsstellen, Heimerziehung, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Strafvollzug, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Schuldnerberatung, Aids-Beratung“. 26
Diese Konstellation von Problemlagen und Institutionen mit Druck auf Klienten entsteht vor allem durch die Aufgabe, von der Gesellschaft getragene Erwartungen und Vorstellungen zu vermitteln. Dazu gehört z.B., dass Kinder nicht geschlagen oder missbraucht werden, Gewalttätigkeiten nicht als Form von Aggressionsbewältigung akzeptabel sind oder Banküberfälle nicht zum Schuldenabbau dienen dürfen. 27
2.3 Klienten in Zwangskontakten
Für ein umfassendes Verständnis von Zwangskontexten ist der Frage nachzugehen, welche Besonderheiten die Klienten ausmachen, die Kontakte nicht freiwillig aufnehmen. Gibt es bestimmte Merkmale, die sie kennzeichnen? Ist eine Schichtzugehörigkeit festzustellen? Nachfolgend werden in Punkt 2.3.1 die verschiedenen Möglichkeiten der Initiative zur Kontaktaufnahme mit sozialen Einrichtungen vorgestellt. Die Situation der Klienten in Zwangskontakten, ihr Abwehrverhalten und die dahinter stehenden Ängste sind unter 2.3.2 aufgeführt.
25 Conen a.a.O. S. 6
26 Conen a.a.O. S. 7
27 vgl. Conen a.a.O. S. 7
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2.3.1 Initiativen zu Kontaktaufnahmen
Bei KÄHLER findet sich in Anlehnung an verschiedene Literatur die Einteilung der Kontaktaufnahmen zu einer sozialen Institution nach dem Ursprung der Initiative in:
- „selbstinitiierte Kontaktaufnahmen (die Initiative für die
- Kontaktaufnahmen durch Einflüsse des informellen oder formellen Netzwerks;
- Kontaktaufnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben.“ 28
Kontakt durch Eigeninitiative
Liegt die Initiative zur Kontaktaufnahme bei dem Klienten selbst, wird nicht von Zwangskontakten gesprochen. Dies wäre der Idealfall. Offenbar müssen für diese Tatkraft aber einige Vorraussetzungen erfüllt sein. KÄHLER führt an, dass es bestimmten Fähigkeiten bedarf, um diese Handlungsfähigkeit zu erbringen:
„Betrachtet man Bestimmungsgrößen der
Handlungsfähigkeit im Einzelnen (u.a. Bildungsstand, Selbstvertrauen,
Fähigkeit Kontrollüberzeugung) wird bald deutlich, dass vor allem die Personen, die besonders problemanfällig sind, offenbar tendenziell zugleich am wenigsten über die Fähigkeit verfügen, die notwendigen Schritte zu ihrer Bearbeitung einzuleiten, also eine entsprechende Handlungsbereitschaft zu entwickeln (…).“ 29
Dementsprechend vermutet KÄHLER, dass besonders in belasteten Problemgruppen eher weniger Klienten aus eigener Initiative Kontakt zu einem sozialen Dienst suchen. Hindernisse eines
Zusammentreffens stellen auch nicht vorhandene Hoffung und kein Vertrauen auf Veränderung dar oder fehlende Bereitschaft einer fremden Person persönliche Probleme anzuvertrauen. 30
28 Kähler a.a.O. S. 17
29 Kähler a.a.O. S. 18
30 vgl. Kähler a.a.O. S. 18f
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Das Annehmen der Ratschläge dieser Person ist als weitere Hürde anzusehen. Nicht zu unterschätzen ist außerdem das Auffinden eines geeigneten Dienstes, das am Anfang eines jeden Kontaktes stehen muss. Auch das verlangt bestimmte Kompetenzen und Ressourcen. 31
Ähnlich der Einschätzung von KÄHLER ist die Einteilung der Klient-Berater-Beziehung in „Kunden“, „Klagende“ und „Besucher“ von DE SHAZER zu nennen. Danach hätte eine Klient-Fachkraft-Beziehung, bei der der Klient wie eben angeführt mit einem Anliegen selbst Kontakt aufnimmt, Kundenstatus. In der Art wie der Klient seine Situation und seine Ziele beschreibt, kann die Fachkraft erkennen, dass er tatsächlich gegen sein Problem vorgehen will. 32
Kontakt durch Netzwerkangehörige
Es ist auch möglich, dass ein Kontakt anfangs den Eindruck erweckt, freiwillig und aus eigener Initiative entstanden zu sein, dabei jedoch mehr oder weniger massiv von Angehörigen des Netzwerks erwirkt wurde. Diese drängen darauf, dass etwas unternommen wird - ohne dass zugleich eine gesetzliche Vorgabe vorliegen muss. Der Zwangskontext baut sich umso stärker auf, je weniger die betreffenden Individuen kooperieren. Personen, die Druck ausüben, können Angehörige aus dem persönlichen Netzwerk des Klienten sein. Beispielhaft nennt KÄHLER hierfür Partner, die Trennung androhen, wenn sich die betreffende Person nicht in Behandlung begibt, oder Eltern, die ein Kind in eine Einrichtung der Erziehungshilfe geben, obwohl das Kind dies nicht will. Aber auch Ärzte, Lehrer oder Mitarbeiter des Jugendamtes können die Initiative zur Kontaktaufnahme ergreifen. Bei all diesen Variationen kann der gefühlte Druck größer sein als durch jegliche gesetzliche Vorgaben. 33
31 vgl. Kähler a.a.O. S. 18f
32 vgl. de Shazer, Der Dreh, Überraschende Wendungen und Lösungen in der Kurzzeittherapie, Carl-Auer-Systeme Verlag, 2002, S. 106
33 vgl. Kähler a.a.O. S. 22f
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In der Zusammenarbeit mit diesen Klienten wird es eine Rolle spielen, inwieweit der Druck der Angehörigen oder, etwas abgeschwächt, informierende, werbende und motivierende Unterstützung von denselben, zu dem Kontakt geführt haben und an welche eigenen Interessen des Betroffenen angeknüpft werden kann. Die Schaffung einer evtl. noch nicht vorhandenen Eigenmotivation für Veränderung müsste weiteren Schritten vorausgehen. 34
Kontakte durch rechtliche Vorgaben
Wenn Probleme eskalieren und nicht mehr übersehen werden können, greifen Kontrollen von außen und erzwingen Kontakte, die vorher aus verschiedenen Gründen häufig nicht entstehen konnten. 35 So kommen Kontakte durch rechtliche Vorgaben zustande. Ein Auszug einer Aufzählung von TROTTER gibt Einsicht in einige Beispiele für gezwungene Kontakte, die durch diese Vorgaben zustande gekommen sind: Ein Straffälliger hat einen
Bewährungshelfer; eine Mutter wird aufgrund einer Anzeige wegen Kindesmisshandlung von einem sozialen Dienst kontrolliert; eine gerichtliche Weisung veranlasst einen Drogenabhängigen zu einer Behandlung; eine Beratungsstelle gegen Gewalt in Familien wird von einem Mann aufgesucht, der auf Anweisung des Gerichtes in die Beratung kommt, nachdem er seine Frau misshandelt hat. 36 Erstaunlich ist dann nicht, dass Betroffene die unter derartigen Umständen zustande gekommenen Kontakte mit den zuständigen Fachkräften nicht unbedingt akzeptieren, sich vielmehr häufig alles andere wünschen als eine solche Zusammenarbeit. 37 Die Hintergründe dieses abwehrenden Verhaltens der Klienten werden im folgenden Abschnitt 2.3.2 aufgeführt.
34 vgl. Kähler a.a.O. S. 24
35 vgl. Kähler a.a.O. S. 27
36 vgl. Trotter a.a.O. S. 100
37 vgl. Kähler a.a.O. S. 27
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Diplom Soz.päd. Jessica Hölemann, 2008, Methoden zur Zusammenarbeit mit Klienten bei Zwangskontakten in sozialen Kontexten, München, GRIN Verlag GmbH
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