Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung AF Arbeitsförderung bzw. Beziehungsweise d.h. das heißt ebd. ebendies etc. et cetera GG Grund Gesetz ggf. Gegebenenfalls GKV Gesetzliche Krankenversicherung KK
KV o.g. oben genannt PKV Private Krankenversicherung PV Pflegeversicherung RSA Risikostrukturausgleich RV Rentenversicherung SGB Sozial Gesetzbuch UV Unfallversicherung Vgl.
z.B. z.Zt. zur Zeit 2
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Eine Ableitung: Vom Sozialstaatsmodell zu Krankenversicherung 5
3 Krankenversicherungen 7
3.1 Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 7
3.2 Die private Krankenversicherung (PKV) 10
3.3 Ein direkter Vergleich zwischen GKV und PKV 12
4 Auswirkung des demografischen Wandels auf die GKV und die PKV 14
5 Anstehende Reformen 16
5.1 Reformen in der GKV 16
5.2 Reformen in der PKV 18
6 Fazit 20
7 Literaturverzeichnis: 21
3
1 Einleitung
„Wir bilden uns ein, dass die Einkommensschwachen und die Einkommensstarken den gleichen Zugang zu Gesundheit und Bildung haben; gleichzeitig aber organisiert der Staat die sozialen Sicherungssysteme so, dass es doch darauf hinausläuft, dass der Privilegierte eine bessere Versorgung bekommt“. 1
Der Begriff der „Zwei-Klassen-Medizin“ wird häufig von den Medien als politische Provokation oder als Angriff auf die Politik verwendet. Die Bürger, welche für die gegenwärtige Entwicklung des Gesundheitssystems stimmen, leugnen dagegen die Existenz einer „Zwei-Klassen-Medizin“.
Gerade in der heutigen Zeit stellen die beiden Systeme GKV und PKV Diskussionsthemen in der Gesundheitspolitik dar. Ferner ergibt sich die Frage der Entwicklung hin zu einer „Zwei-Klassen-Medizin“ und die bevorstehende Einrichtung eines Gesundheitsfonds in den Krankenkassen. Die folgende Hausarbeit soll helfen, sich ein eigenes Bild über die momentane Situation in der Gesundheitspolitik zu verschaffen und die prekären Fragen nach eigenem Ermessen zu beantworten.
Das Aufgreifen des Begriffs des „deutschen Sozialstaatsmodells“ und der „sozialen Sicherung“ leitet den Übergang zur Darstellung der jeweiligen Systeme GKV und PKV ein. Die vorliegende Hausarbeit mit dem Thema „Ein Vergleich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV), unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Sozialstaatsmodells“ befasst sich insbesondere mit der Darstellung beider Versicherungstypen sowie deren Unterschiede im Vergleich.
Beantwortet werden im Verlauf Fragen zu den herrschenden Strukturen und Prinzipien in den Krankenversicherungen sowie zur Auswahl ihrer jeweiligen Mitglieder. Auch eine konkrete Gegenüberstellung erfolgt im Hauptteil dieser Arbeit. Interessant sind zudem die Auswirkungen auf die kranken Versicherungen durch den demographischen Wandel, sowie in naher Zukunft geplanten Reformen im Gesundheitswesen, die im letzten Abschnitt aufgezeigt werden.
Ziel dieser Arbeit ist es, eine ausführliche Information über die gesetzliche beziehungsweise die private Krankenversicherung zu vermitteln, um sich ein Bild über aktuelle Bewegungen im Gesundheitssystem machen zu können.
1 Jagodzinska, Günter (Hrsg.): Prof. Lauterbach: „Gesundheitsreform völlig misslungen.“ In: http://www.readers-edition.de/2007/04/02/prof-lauterbach-gesundheitsreform-voellig-misslungen
4
2 Eine Ableitung: Vom Sozialstaatsmodell zu Krankenversicherung
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ 2 Der führende Grundsatz aller staatlichen Handlungen ist die stetige Forderung nach sozialer Gerechtigkeit. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat zur sozialen Gerechtigkeit in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Verankert sind diese Grundsätze in Art. 20 Abs. 1 GG (siehe oben) und Art.28 Abs. 1 Satz 1 GG. 3 „ Die >> Sozialstaatsklausel << des GG fordert nicht die Einrichtung eines totalen Wohlfahrtsstaates; […]. Sie erstrebt aber die annähernd gleichmäßige Förderung des Wohles aller Bürger und die annähernd gleichmäßige Verteilung der Lasten.“ 4
Eine unumgehbare Spannungslage entsteht jedoch zwischen dem ebenfalls in der Verfassung verankerten und unabdingbaren Schutz der persönlichen Freiheit des Einzelnen und dem geforderten sozialstaatlichen Pflichtgebot. So hat die gesetzgebende Gewalt stets dann gewisse Freiheiten, wenn sie Entscheidungen zwischen den beiden o.g. Prinzipien zu treffen hat. 5
Aus dem Sozialstaatsprinzip resultiert eine Zwangsversicherung bestimmter Gruppen als Vorsorge für Krankheit, Unfall, Alter, etc.. Ferner sichern die sozialen Hilfen das Existenzminimum und garantieren ein menschenwürdiges Dasein.
Die Sozialstaatlichkeit beinhaltet folglich drei wesentliche Aspekte:
- das Streben nach sozialer Gleichheit
- ein Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit
- ein Höchstmaß an sozialer Sicherheit für alle Mitglieder der Gesellschaft Um die soziale Sicherheit zu gewähren, stellt der deutsche Sozialstaat dem sozialen Sicherungssystem den institutionellen Rahmen. Die erste Säule und insofern auch Kernstück hierbei ist die soziale Vorsorge, genauer die Sozialversicherung. Daneben wird die soziale Sicherheit noch von zwei weiteren Säulen getragen: „Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden“ und „Soziale Hilfen“. Ergänzend baut sich schließlich noch die „private Vorsorge“ auf. (siehe Abb.1)
2 Grundgesetz Art.20 Abs. 1
3 Vgl Bäcker/ Naegele/ Bispinck/ Hofmann/ Neubauer: Sozialpolitik und Soziale Lage in Deutschland . 4. Aufl., Wiesbaden 2008, s.71
4 Hesselsberger: Das Grundgesetz. 8.Aufl., Neuwied/Kriftel/Berlin 1992. S.163
5 Vgl. Ebd.
5
Vorerst möchte ich an dieser Stelle auf die erste der drei bzw. vier Säulen eingehen. Die Sozialversicherung als die oben erwähnte Zwangsversicherung verhindert, dass sich der Einzelne auf Grund einer prekären finanziellen Lage gesundheitlich nicht genügend versorgen kann.
Folgende Versicherungen sind in dieser sozialstaatlichen Stütze enthalten:
- gesetzliche Krankenversicherung,
- soziale Pflegeversicherung,
- gesetzliche Unfallversicherung,
- gesetzliche Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung als Bestandteil des Systems der Arbeitsförderung.
Des Weiteren greife ich die private Vorsorge auf.
Zu der unantastbaren Würde des Menschen 7 gehört ebenfalls auch „…das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, […],, 8 . Der Einzelne darf durch den Sozialstaat nicht völlig bevormundet werden, sondern soll auch die Möglichkeit auf autonome Eigenversorgung haben.
Den Bereich der privaten Vorsorge sichert jeder einzelne Bürger nach seinem Ermessen, also nach seinen eigenen Bedürfnissen, ab.
Als Beispiel privater Versicherungen seien zu nennen:
6 AOK- Bundesverband (Hrsg.): Lernbrief, 3.1, Bonn 2004, s.13
7 Vgl. Grundgesetz Art.1 Abs.1
8 Grundgesetz Art.2 Abs.1
6
Arbeit zitieren:
Linda Karakas, 2008, Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV), unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Sozialstaatsmodells, München, GRIN Verlag GmbH
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