INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG. S. 1
I. DER VERFASSUNGSINN. 3
II. DIE KOHABITATION: EINE NEUE LESART DER VERFASSUNG. 5
A. Die Kohabitation setzt eine Rückkehr zum parlamentarischen Charakter des
Systems voraus. 5
1. Das vom Verfassungstext definierte System. 6
2. Konkrete Folgen: Die stricto sensu Lesart der Verfassung entzieht dem
Staatschef mehrere Befugnisse. 8
B. Die Kohabitation stellt eine exekutive „Dyarchie“ erneut her. 9
1. Eine größere Selbständigkeit des Premierministers. 9
2. Eine fortdauernde, aber umgeformte präsidentielle Macht. 10
III. DIE „DIABOLISIERTE“ KOHABITATION. 12
A. Politische Unverantwortlichkeit der zwei „Köpfe der Exekutive“ 13
B. Unterschiedliche Bedeutungen im Bezug auf die Erreichung der
pr äsid entiellen Funktion: Typologie. 14
1. Die „ordentliche“ Kohabitation: ein institutionelles Zwischenspiel. 14
2. Die „außerordentliche“ Kohabitation: schwerwiegende institutionelle
Verstümmelung...................................................................................................... S. 15
SCHLUSS. S. 17
ANHANG. S. 18
LITERATURVERZEICHNIS S 19
EINLEITUNG
„A cette question, [wie es in dieser neuartigen Situation weitergehen solle] je ne connais qu’une réponse (…), la seule conforme aux intérêts de la nation : la Constitution, rien que la Constitution, toute la Constitution“. So hat F. Mitterrand in seiner Botschaft an das Parlament 1 zu den Ängsten geantwortet, die von dem Sieg der Rechten bei den Parlamentswahlen zwei Jahre vor dem Ende des Mandates eines linken Staatspräsidenten verursacht wurden. Diese Situation wurde als „cohabitation“ 2 bezeichnet. Die Kohabitation kann nämlich wie folgt definiert werden: „Bezeichnung für die in den letzten Jahren in Frankreich mehrfach eingetretene Situation, dass ein Staatspräsident mit einem Premierminister und einer Parlamentsmehrheit anderer politischen Couleur kooperieren muss“ 3 .
Innerhalb von fast dreißig Jahren war es das erste Mal 4 , dass Frankreich eine solche Situation erlebte, da die parlamentarische Mehrheit bisher immer der Präsidentenmehrheit entsprochen hatte. Im Jahre 1986 (und dann später 1993 und 1997) wurde der Staatsoberhaupt der Chef der Opposition, was der Logik eines Systems entgegensteht, die vor allem die Wirksamkeit der Macht fördert. Der Verfasser von 1958 wollte nämlich mit dem „absoluten Parlamentarismus“ der III. und IV. Republik brechen, der die Exekutive paralysierte. Général de Gaulle wollte die Mächte des Staatspräsidenten stärken und auch seine Legitimität mit dem Vorschlag seiner Direktwahl vergrößern 5 .
In den Situationen übereinstimmender Mehrheiten, verfügt der Staatspräsident über erhebliche Befugnisse. Nun hat die Kohabitation mehrere dieser Kompetenzen in Frage gestellt, weil der Antagonismus der Akteure eine Rückkehr zu den Buchstaben des Verfassungstextes als Antwort gefunden hat.
1 Am 8. April 1986.
2 Der Begriff wurde erstmals in einer Artikel von Le Monde am 16. September 1983 von Edouard Balladur
benützt, Clapié, S. 68.
3 Länderbericht Frankreich, S. 637.
4 Innerhalb der V. Republik, weil früher gab es auch Arten von Kohabitationen mit Charles dem X. ab
1824, mit Napoleon im Jahre 1869, mit Mac Mahon am Ende des 19. Jahrhunderts und mit Millerand ab
1920, Choisel, S. 21-27.
5 1962 Referendum.
Die Kohabitation kann in keinem Fall Gegenstand eines Vergleiches mit Deutschland werden, weil die Rolle des Bundespräsidenten einfach daraus besteht, genauso wie die der französischen Staatspräsidenten der III. und IV. Republik, Chrysanthemen einzuweihen 6 .
Es sieht so aus, dass die Väter der Verfassung von 1958 die Möglichkeit einer Kohabitation nicht im Kopf hatten, auch wenn es stimmt, dass das freie Ermessen des Präsidenten über die Auflösung der Nationalversammlung 7 als einen Mittel interpretiert werden kann, um einer Regierung zu widerstehen, die mit der Unterstützung der Nationalversammlung verzichten würde, die Hauptinteressen des Staates zu berücksichtigen.
Man hat oft gesagt 8 , dass die Kohabitation dem Sinn der Verfassung gegensätzlich ist. Ziel dieser Arbeit ist zu verstehen, inwiefern die Kohabitation eine Definition der Mächte voraussetzt, die anders als die von de Gaulle ist, da sie den parlamentarischen Charakter des Systems dank des Zerbrechens einer auf Zeit übereinstimmender Mehrheiten entwickelten Verfassungspraxis wiederherstellt.
6 „inaugurer les chrysanthèmes“ hatte de Gaulle gesagt, d.h. aus einer fast ausschließlichen
Vertrettungsrolle.
7 Art. 12 der Verfassung, Abs. 1 : „Le Président de la République peut, après consultation du Premier
Ministre et des Présidents des assemblées, prononcer la dissolution de l’Assemblée Nationale“.
8 Besonders neulich bei dem parlamentarischen Wahlkampf.
I. DER VERFASSUNGSINN
Die Frage dieses Teils ist es zu wissen, ob diese „neue Praxis“ 9 dem Sinn der Verfassung gegensätzlich ist, das heißt dem Willen der Väter der Verfassung 10 und dem von der Verfassungspraxis hergestellten System. Erstens ist es wichtig zu sagen, dass auf eine solche Situation in den vorbereitenden Ausarbeitungen der Verfassung hingewiesen wurde, auch wenn das Wort „cohabitation“ nicht benützt wurde 11 . Für de Gaulle w ar die Kohabitation unvorstellbar, weil seine Politik- und Verfassungsdenken wesentlich auf einer stabilen, kräftigen und kohärenten Macht basierte 12 . Daraus folgt die Unmöglichkeit einer horizontalen Teilung der Machtfülle zwischen dem Präsidenten und dem Premierminister. Die Exekutive muss sich einig sein und der Vorrang muss sowieso dem Staatschef gehören. Selbst hatte er dazu gesagt: „Comment cette unité, cette cohésion, cette discipline seraient-elles
maintenues à la longue si le pouvoir exécutif émanait de l’autre pouvoir
auquel il fait équilibre, et si chacun des membres du Gouvernement n’était, à
son poste, que le mandataire d’un parti ? C’est donc du chef de l’Etat, placé
au-dessus des partis, que doit procéder le pouvoir exécutif“ 13 .
Und in der f olgenden Verfassungspraxis des Generals konnte nämlich von einer „Dyarchie“ an der Spitze des Staates keine Rede sein: es bestand eine klare Hierarchie . In einem von Michel Debré vorbereiteten Vorentwurf hatte sogar der Artikel 1 vorgesehen: „Le président de la République, (...) assisté du Gouvernement, (...) définit l’orientation générale de la politique intérieure et extérieure du pays et en assure la continuité“ 14 . Diese Auffassung einer geeinigten exekutiven Macht hat sich dann aber entwickelt, und der endgültige Text war viel mehr von Parlamentarismus geprägt 15 .
9 Mitterrand hatte die Kohabitation so in seiner Botschaft ans Parlament am 8. April 1986 beschrieben,
Passelecq, S. 51.
10 Die sogenannten Väter der Verfassung sind wesentlich General de Gaulle, Michel Debré und Raymond
Janot.
11 Passelecq, S. 52.
12 Im Gegenteil zum Parteiregime.
13 Zitiert nach Passelecq, S. 53.
14 Zitiert nach Passelecq, S. 54.
15 Aus folgenden Gründen: Erstens, weil die Natur des Systems parlamentarisch sein musste (vom
Verfassungsgesetz vom 3. Juni 1958 vorgesehen); zweitens weil eine bestimmte Anzahl von Leuten, die an
der Ausarbeitung der Verfassung teilgenommen haben, echte Parlamentaristen waren; drittens weil de
Gaulle und seine Mitarbeiter die Vertreter der großen Parteien nicht brüskieren dürften, weil ihre
Unterstützung nützlich war, Passelecq, S. 55f.
Deshalb wurden Vieldeutigkeiten geboren und Fragen über die Möglichkeit einer Kohabitation - auch wenn nicht so klar ausgedrückt - sind unter den Mitgliedern des Comité Consultatif Constitutionnel aufgekommen. Edmond Barrachin hat sich die folgende Frage gestellt:
„Admettons un Président de la republique qui soit de droite avec un
Parlement axé à gauche : vous aurez là, inévitablement, des sources de
conflits (...). Il s’agit de savoir, (...) si nous aurons un Président qui préside ou
un Président qui gouverne“ 16 .
Aber um diese Fragen und Zweifel zurückzuweisen hat Janot klar die Möglichkeit einer „zweikopfigen Exekutive“ verneint. Seiner Meinung nach war es unmöglich: „Le chef du pouvoir éxécutif, c’est le Premier Ministre, le Président de la république ayant un rôle différent, un rôle d’arbitre“ 17 . Aber in der Praxis führte de Gaulles „präsidentialistisches Temperament“ dazu, dass er sehr bald die Rolle nicht nur eines präsidierenden, sondern auch regierenden Staatschefs übernahm . Eigentlich hat man sich keine Sorgen gemacht, wenn man an die zukünftige Präsidentschaft de Gaulles dachte. Aber manche, wie Pierre-Henri Teitgen 18 , haben die Probleme vorhergesehen, wenn die zukünftigen Präsidenten nicht das gleiche Charisma wie der General hätten, was mehr als wahrscheinlich war. Aber das wichtigste, warum die Väter der Verfassung daran nicht glaubten, dass eine Kohabitation passieren konnte, war einfach, weil die Idee einer präsidentiellen Mehrheit noch nicht existierte. Deshalb konnte von einer Opposition zwischen den beiden Mehrheiten keine Rede sein. 1958 war nämlich noch nicht von der Direktwahl des Präsidenten die Rede. Es geschah erst 1962, als de Gaulle auf das für diesen Fall verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Verfahren des Referendums zurückgriff, das ihm am 28. Oktober 1962 den gewünschten Erfolg brachte 19 , da nicht zu erwarten war, dass die Parlamentarier die nötige Verfassungsänderung beschließen würden. Außerdem existierte der Begr iff der parlamentarischen Mehrheit auch noch nicht wirklich, weil im
16 Zitiert nach Passelecq, S. 59.
17 Zitiert nach Passelecq, S. 59.
18 „Malheureusement, une bonne constitution, c’est une constitution qui n’est pas faite „sur mesure“, c’est
une constitution „de confection“, appelée à durer généralement longtemps. Après le Général de Gaulle,
viendront d’autres Présidents qui seront d’un gabarit normal (...)“ hatte Teitgen gesagt, nach Passelecq
zitiert, S.61.
19 (61,7 Prozent Ja-Stimmen), Kimmel, Länderberricht Frankreich, S. 319.
Arbeit zitieren:
Patrick Nitsch, 2002, Die 'Cohabitation' oder Das Ende der Gaullistischen V. Republik, München, GRIN Verlag GmbH
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