INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG. S. 1
I. DER BEGRIFF DER MACHT: INWIEFERN
UNTERSCHEIDET SICH ARENDTS „VERSTEHEN DER
MACHT “ VON DEM DER TRADITIONELLEN DENKER
(WIE WEBER) 3
A. DIE TRADITIONELLEN MACHTBEGRIFFE. 3
B. ARENDTS BEGRIFF DER MACHT. 6
II. DAS VERHÄLTNIS VON MACHT UND GEWALT BEI
HANNAH ARENDT.
S. 9
S. 9
A. MACHT UND GEWALT ALS „ABSOLUTE GEGENTEILE“
B. DAS VERHÄLTNIS ZWISCHEN MACHT UND GEWALT IN
DER PRAXIS. 11
III. INWIEFERN SIND ARENDTS UND WEBERS BEGRIFFE
DER MACHT UND DER GEWALT NICHT SO ENTFERNT
S. 13
VONEINANDER.
S. 15
SCHLUSS.
S. 16
ANHANG.
LITERATURVERZEICHNIS S 18
EINLEITUNG
„Es gibt nämlich keine wissenschaftliche Disziplin, deren spezifisches Objekt
die Natur, der Ursprung und die Ausübung der Macht ist, obwohl dieses Phänomen seit langem die Überlegungen der großen Denker angeregt hat“ 1 .
Als Arendt die wichtigsten politischen Theoretiker der Neuzeit studierte, kam sie zu dem Ergebnis, dass es von Links bis Rechts eine Übereinstimmung gäbe, dass Macht und Gewalt dasselbe wären, oder sogar dass „Gewalt nichts weiter ist als die eklatanteste Manifestation von Macht“ 2 . Im Gegenteil dazu will sie aber auf eine ganz andere Tradition hinweisen, nämlich auf die griechische Polis und die römische Res publica 3 , denen ein ganz anderer Machtbegriff vorschwebte.
Die Hauptintention, die man bei Arendt zu einer klaren Definition des Begriffs der Macht ausformuliert findet, ist die Kritik an der politischen Wissenschaftler, die die Begriffe M acht, Stärke, Kraft, Autorität, Gewalt nicht gut trennt. Das resultiert nach Arendt aus einer theoretischen Überzeugung heraus, dass die einzige wichtige Frage in der Politik die nach der Herrschaft Wessen über Wen sei, und nur noch die dazu erforderlichen Mittel weiteres Interesse haben. Die Vermischung dieser Begriffe führt dazu, auch die Begriffe von Macht und Gewalt zu vermischen. Gewalt ist nach ihr nie als eigenständiges Phänomen betrachtet worden. Dies ist der Grund, warum „die Probleme der Gewalt (...) immer noch sehr dunkel“ 4 sind.
Hannah Arendt wollte diese Probleme der Gewalt „heller“ machen. Dafür versucht sie, die Begriffe Macht, Stärke, Kraft, Autorität und Gewalt 5 zu klären, um besonders die zwei Begriffe der Macht und der Gewalt stark zu unterscheiden. Mit ihrem auf Theorie beruhenden Verständnis des Verhältnisses der Macht und der Gewalt als „absolute Gegensätze“ trennt sich Arendt scharf von den traditionellen Denkern wie Max Weber. In der Praxis sind aber Macht und Gewalt nicht so stark getrennt, und Arendt gibt selbst zu, dass sie fast nie in ihrer Reinheit zu finden sind, und dass sie öfters zusammen auftreten.
1 Lefort, S. 25, von mir übersetzt.
2 Arendt, S. 36.
3 Arendt, S. 41.
4 Sorel, zitiert nach Arendt, S. 36.
5 Arendt, S. 45 ff.
Zwar gelingt es ihr diese Begriffe zu klären, aber sie baut ihre Theorie auf Worter, und das bleibt solange klar, wie man sie nicht in der Realität überlegt; und wenn man die Wortunterschiede übergeht, kann man beobachten, dass Arendts und Webers Machtbegriffe nicht so weit entfernt liegen.
I. DER BEGRIFF DER MACHT: INWIEFERN UNTERSCHEIDET SICH ARENDTS „VERSTEHEN DER MACHT“ VON DEM DER
TRADITIONELLEN DENKER (WIE WEBER)
„Max Weber und Hannah Arendt (...) haben nicht nur unterschiedliches im
Sinn, wenn sie von Macht sprechen. Weber bezeichnet mit Macht die Durchsetzung eines Willens, Arendt die Fähigkeit einer Gruppe, im zwangloser Miteinander Einverständnis zu erzielen“ 6 .
In diesem ersten Teil werden diese verschiedenen Verstehen der Macht vorgestellt, und es wird gezeigt werden, worin diese Unterschieden liegen.
A. DIE TRADITIONELLEN MACHTBEGRIFFE
„Max Weber bezeichnet mit dem Wort „Macht“ im transitiven Sinn die (...)
Fähigkeit, der Leiter eines sozialen Verbandes, verbindliche Anordnungen zu treffen und für die Durchsetzung bzw. regelmäßige Befolgung dieser
Anordnungen zu sorgen. Ob die Leiter, soweit ihre Autorität in Betracht steht,
demokratisch gewählt sind oder auf eine andere Weise als legitim angesehen werden, ist für die prinzipielle Frage ihrer Anerkennung nicht entscheidend“ 7 .
Max Weber definiert den Staat durch sein spezifisches Mittel und Merkma l und nicht durch seinen Inhalt, das heißt Macht durch Gewalt definieren. Nach Weber ist Staat „ein auf das Mittel der legitimen Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen“ 8 . Weber hat auch Trotzki zitiert und ihm zugestimmt, der sagte: „Jeder Staat wird auf Gewalt gegründet“ 9 . Weber hat in seinem Vortrag Politik als Beruf konkretisiert, dass Staat diejenige Gemeinschaft ist, welche innerhalb eines bestimmten Gebiets, das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich mit Erfolg beansprucht 10 . Laut Weber beruht also Staatsmacht auf Gewalt, und die Herrschaft bedeutet „jede Chance innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch
6 Berthold, S. 349.
7 ebd., S. 358.
8 zitiert nach Arendt, S. 36.
9 zitiert nach Arendt, S. 36.
10 www.alafac.com
gegen Widerstand durchzusetzen“ 11 . Aber die Definition Webers will nicht das Wesen oder die Herkunft von Macht erklären, sie will ausdrücklich wertfrei sein. Mit diesen Definitionen ist nämlich Weber in Übereinstimmung mit vielen weiteren Klassiker, wie Karl Marx, der den Staat als Instrument der Unterdrückung betrachtet, oder wie Voltaire, d essen Definition von Macht ist: „andere zu veranlassen, so zu handeln, wie es mir beliebt“ 12 . Alle verstehen Staat als Herrschaft von Menschen über Menschen, die auf Gewalt beruht 13 . Nach Jouvenel muss die Herrschaft als ein „Trieb, andere zu unterjochen“, und der Krieg „als ein Akt, der zum Wesen der Staaten gehört“ betrachtet werden. Gewalt ist, wenn nicht die eklatanteste Manifestation der Macht, ein wesentlicher Teil der Macht, wie C. Wright Mills es auch meinte, als er schrieb: „Alle Politik ist Kampf um die Macht; aufs höchste gesteigerte Macht ist Gewalt“ 14 . Zu diesen traditionellen Machtbegriffen gehört auch der von Julien Freund, der in seinem Buch L’essence du politique geschrieben hat, dass Macht „der Wille, der sich auf einen anderen Willen ausübt, und der fähig ist, seine Widerstand eventuell nachgeben zu lassen 15 . Die klassische Definition der Macht wäre also die Fähigkeit eines Einzelnen oder einer Gruppe, die Unterwerfung der anderen zu erreichen. Macht ist also ein Instrument der Herrschaft, das heißt ein Mittel zum Zweck, was Lutz Berthold als „transitiven“ Begriff der Macht bezeichnet 16 .
Macht kann ein Einzelner besitzen, und Weber hat sich die Frage gestellt, warum man Macht ausüben möchtet. Seiner Meinung nach kann dieser Wunsch unterschiedliche Gründe haben: man kann nach Macht streben, „als Mittel im Dienst andere Ziele“ (ideell oder egoistisch), oder „als Macht um ihrer selbst willen, um das Prestigegefühl, das sie gibt, zu genießen“ 17 . Das wäre also auch der Grund, warum man Politik betreibt, da Weber Politik als das Streben nach einem Machtanteil betrachtet, oder nach Beeinflussung der Machtverteilung 18 , die der Machtanteil umschließt.
11 zitiert nach Arendt, S. 37.
12 zitiert nach Arendt, S. 37. (Dieses Verständnis der Macht erinnert an Clausewitz Definition der Krieg als „ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“ , aus Über den Krieg, nach Arendt zitiert, S. 37).
13 Auch Strausz-Hupé (deren Definition der Herrschaft „die Macht der Menschen über den Menschen“ ist), S. 37.
14 zitiert nach Arendt, S. 36.
15 zitiert nach: www.philagora.net/philo-bac/pouvoir.htm. (von mir übersetzt)
16 Berthold, S. 358.
17 zitiert nach Berthold, S. 350.
18 zwischen Staaten oder innerhalb eines Staates zwischen den Menschengruppe.
Arbeit zitieren:
Patrick Nitsch, 2002, Zum Begriff von Macht und Gewalt bei Hannah Arendt, München, GRIN Verlag GmbH
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