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Inhaltsverzeichnis
1. Beschreibung der Dienststelle
2. Zielgruppen / Klientel der Dienststelle
3. Arbeitsweise der Dienststelle
4. Persönliche Lernerfahrung
5. Studienaufgabe ( Fallbeschreibung und Analyse)
6. Literatur zum Arbeitsfeld
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1. Beschreibung der Dienststelle
Von Juni 1992 bis April 1999 arbeitete ich als Wohnbezirkssozialarbeiterin in der Bezirksgruppe Nord des ASD der Stadt H.
Bei der Bezirksgruppe Nord handelt es sich um eine von damals insgesamt acht Außenstellen des ASD. Der gesamte ASD ist eine Abteilung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt H.. Die Aufgaben des ASD begründen sich aus den gültigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, im Besonderen aber durch das BGB (Familienrecht), durch das KJHG, durch das BSHG und durch das Grundgesetz. Beratungen zu familienrechtlichen Fragen, die Mitwirkung bei
Sorgerechtsentscheidungen im Falle einer Ehescheidung, Beratungen zu Problemen in der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in den Familien, aber auch in stationärer und ambulanter Hilfe zur Erziehung, Beratungen zur Lebensperspektive von Klienten, Obdachlosenpräventionen und auch die Vermittlung in andere Hilfen waren Hauptschwerpunkte meiner Tätigkeit.
Der Allgemeine Soziale Dienst versteht sich als „Drehscheibe“ für die Zusammenarbeit mit den verschiedenen sozialen Institutionen. Im Sinne der Erstzuständigkeit für alle sozialen Belange von Rat- und Hilfesuchenden ist er verantwortlich, besonders bei unklarer Zuständigkeit oder bei komplex strukturierten Problemssituationen, welche die Koordinierung verschiedener Hilfen erforderlich machen, tätig zu werden. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung arbeitet er eng mit anderen sozialen Institutionen zusammen.
Die Abteilung ASD finanziert sich aus Mitteln des städtischen Haushaltes. Das heißt, das jede Bezirksgruppe jährlich ein bestimmtes Budget zur Verfügung hat, aus dem die einzelnen Hilfen zur Erziehung, Aus- und Weiterbildungen für Mitarbeiter, Verbrauchsmaterial für Büro, Bürotechnik und auch größere Sachausgaben finanziert werden.
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Die Bezirksgruppe Nord hatte ihren Sitz in der Friesenstraße 2, in der Nähe des Steintor. Die Räumlichkeiten erstreckten sich über 3 Etagen. Von dort aus wurde der gesamte Stadtbezirk Nord betreut. Jeder Mitarbeiterin waren in den Gebieten bestimmte Straßen zugeteilt, in denen sie die dort lebenden Klienten betreute.
Jede der insgesamt 6 Sozialarbeiterinnen hat in der Bezirksgruppe Nord ein eigenes Büro, ausgestattet mit einem Schreibtisch, einem Telefon, einem Aktenschrank und einem Beratungstisch mit Stühlen. Ich hatte mir noch eine Spielkiste bereitgestellt, damit sich die Kinder von Klienten während der Beratung mit den Eltern beschäftigen konnten und sich nicht langweilten. 2. Zielgruppe / Klienten der Dienststelle Der ASD betreut Klienten im Alter von 0 bis 60 Jahren. Hierbei reicht die Spannbreite von Familien, die schon über Generationen durch uns betreut werden, über Beratungen in Trennungs- und Scheidungssituationen bei Eheleuten bis hin zu Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen.
Die Klienten des ASD sind sozial schwache Familien, Sozialhilfeempfänger, Alleinerziehende, Ehepaare mit Kindern, Großfamilien, Obdachlose, junge Volljährige, alleinlebende Erwachsene, Mietschuldner und zum Teil auch Alkoholiker und psychisch kranke Kinder und Jugendliche.
3. Arbeitsweise der Dienststelle
Die Organisation des ASD ist dezentral - stadtteilorientiert aufgebaut, um eine möglichst große Bürger- und Gemeindenähe zu realisieren. Der Allgemeine Soziale Dienst verwirklicht einen kooperativen Arbeitsstil mit dem Ziel, ungehindert vertikal und horizontal zu kommunizieren und teamorientierte Entscheidungen zu treffen.
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Die Mitarbeiterinnen des ASD Nord hatten gleitende Arbeitszeiten von Montag bis Freitag. Kernzeit war in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr, das heißt, in dieser Zeit mussten die Mitarbeiterinnen anwesend sein. Jeweils am Dienstag in der Zeit von 9.00 Uhr - 12.00 und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr gab es Sprechstunden, welche die Klienten bei Bedarf nutzen konnten.
Jede Wohnbezirkssozialarbeiterin bearbeitet im Schnitt 60 Fälle in ihrem Gebiet selbständig. Am Donnerstag fanden sich alle Mitarbeiterinnen der Bezirksgruppe Nord um 8.30 Uhr zur wöchentlichen Teamberatung im Büro der Bezirksgruppenleiterin ein.
Hierbei wurden durch die Bezirksgruppenleiterin Informationen des Amts- und Abteilungsleiters weitergegeben, Informationen aus besuchten Weiterbildungen der einzelnen Mitarbeiterinnen an die anderen Kolleginnen weitervermittelt und es wurden Fallbesprechungen der einzelnen Mitarbeiterinnen beraten. Fallbesprechungen sind ein wichtiges Arbeitsinstrument jeder Sozialarbeiterin und hatten Vorrang vor allen anderen Dingen. Jede Bezirksgruppe hatte die Möglichkeit, 5 mal im Jahr an einem Vormittag für alle Sozialarbeiterinnen eine 2 stündige Supervision zu erfahren. Die Themen richteten sich aus an schwierigen Fallkonstellationen zum Zwecke der anderen Draufsicht oder an allgemeinen, alle Mitarbeiterinnen interessierenden Themen bezüglich der sozialarbeiterischen Tätigkeit oder aber auch der Teambildung. Die Bezirksgruppenleiterin ist die direkte Vorgesetzte der
Wohnbezirkssozialarbeiterinnen der jeweiligen Bezirksgruppe. Sie hat die Aufgabe, Arbeitsabläufe zu überwachen, Schreiben an Gerichte, Anträge auf Kostenzusicherungen bei Hilfen zur Erziehung, Bewilligungsbescheide bei Hilfen zur Erziehung und in bestimmten Abständen Akten der Mitarbeiterinnen mit ihrer Unterschrift abzuzeichnen, um somit die
Wohnbezirkssozialarbeiterinnen nach außen abzusichern. Ebenso gehört es zu ihren Aufgaben, Vernetzungen zu Trägern der freien Jugendhilfe und auch anderen Abteilungen der Stadtverwaltung H. herzustellen und zu pflegen.
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Die Haushaltsüberwachung der Bezirksgruppe ist eine ihrer zentralen Aufgaben.
Die Sekretärin schreibt die von den Wohnbezirkssozialarbeiterinnen verfassten Schreiben an Gerichte, andere Jugendämter und andere Abteilungen der Stadtverwaltung und koordiniert Termine, die bei bestimmten
Verwaltungsabläufen eingehalten werden müssen. Sie nimmt Telefonate entgegen und vermittelt an die entsprechende Mitarbeiterin. Der Erstkontakt mit einem Klienten kommt auf vielfältige Art und Weise zu Stande. Er kann auf Informationen von Kindertagesstätten, Schulen, besorgten Nachbarn, durch Ärzte und Krankenhäuser, freien Trägern der Jugendhilfe oder durch Gerichte und Vermieter basieren.
Eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme der Klienten mit den Sozialarbeiterinnen des ASD kann durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Hierbei handelt es sich um die Mitwirkungspflicht des ASD in gerichtlichen Verfahren bei Diebstählen durch Kinder. Das bedeutet, dass der ASD angehalten ist, mit den Kindern in Kontakt zu treten, ihnen ihr Fehlverhalten deutlich zu machen, in Erfahrung zu bringen, wie die sozialen Strukturen der betroffenen Kinder gestaltet sind und ob von Seiten der Eltern ein Hilfebedarf signalisiert wird.
Beratungen beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit der Klienten. Das bedeutet, dass kein Bürger gezwungen ist, mit dem ASD zusammenzuarbeiten. Lediglich bei Hilfen zur Erziehung besteht für die Klienten eine Mitwirkungspflicht, derer er sich nur entziehen kann, wenn die Hilfe abgebrochen wird. Wichtig ist allerdings, dass man den staatlichen Auftrag nicht außer Acht lässt.
Im Einzelnen möchte ich an dieser Stelle die unterschiedlichen Möglichkeiten darstellen, wie ein Kontakt zwischen Klienten und Sozialarbeiterinnen beim ASD Nord hergestellt werden kann.
Arbeit zitieren:
Antje Lipfert, 2003, Praktikumsbericht über die Tätigkeit im ASD bei der Stadt H., München, GRIN Verlag GmbH
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