Seminar im Hauptstudium:
Quellenlektüre zur Vorlesung "Alltagsleben in der mittelalterlichen Stadt"
SoSe 2005
Universität Bremen, Institut für Geschichte
Zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Frauen im
spätmittelalterlichen Köln
Jamal Bouassiria
Magister: Politikwissenschaft (OL), Erziehungswissenschaft und Geschichte (HB)
Magisternebenfach Geschichte (7. Fachsemester)
29.11.2006
2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung... 3
2. Die spätmittelalterliche Stadt Köln... 4
3. Die Rolle der Frau in der spätmittelalterlichen Stadt ... 6
4. Die soziale und wirtschaftliche Situation der Frau im spätmittelalter-lichen Köln ... 11
4.1 Die soziale und rechtliche Stellung der Frau in Köln... 11
4.2. Zur wirtschaftlichen Lage der Frau in Köln ... 13
4.2.1 Frauenzünfte... 13
4.2.2 Frauen in anderen Zünften... 17
4.2.3 Frauen und Handel ... 19
4.2.4 Klosterfrauen und Beginen... 21
4.3 Die Verdrängung der Frau aus dem wirtschaftlichen Leben ... 24
5. Fazit ... 26
Literaturverzeichnis ... 28
3
1. Einleitung
Zu der Zeit des Spätmittelalters gab es viele wirtschaftliche und soziale Veränderungen, vor allem
in den Städten, in Deutschland, aber ebenso in anderen europäischen Ländern. Handel und
Handwerk waren prägend für die Städte, die einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebten, welcher
die Menschen vom Land in die Stadt strömen ließ. Auch oder besonders die Stadt Köln spielte
eine wesentlich wirtschaftliche Rolle. Von ihr sind besonders viele historische Quellen erhalten
geblieben und historisch erforscht worden. Für die Forschung wichtig und interessant geworden
sind, spätestens seit Karl Büchers Arbeit ,,Die Frauenfrage im Mittelalter" zu Beginn des letzten
Jahrhunderts, die Frauen und ihre wirtschaftliche, aber auch ihre rechtliche und soziale Stellung
im Mittelalter. Die Situation der Frau wurde bereits in der historischen Literatur anhand der
vorhandenen Quellen untersucht.
In dieser Arbeit soll dargestellt werden, wie die soziale und rechtliche Lage der Kölner Frauen zur
Zeit des Spätmittelalters ausgesehen hat. Auch hierzu wurden Untersuchungen, vor allem von
Margret Wensky, bereits unternommen, die für diese Arbeit herangezogen werden. Zu Beginn
wird ein kurzer Überblick über die historische, wirtschaftliche und politische Situation des
spätmittelalterlichen Kölns gegeben. Im Anschluss daran soll die Rolle der Frau im Spätmittel-
alter allgemein betrachtet werden, um die Stellung der Kölner Frau besser einordnen zu können.
Wie sahen ihre damaligen sozialen Rechte aus in der spätmittelalterlichen Stadt und inwiefern
konnte sie wirtschaftlich tätig werden? Im darauf folgenden Schwerpunkt wird zunächst die
rechtliche und soziale Situation der Kölnerin aufgezeigt. Welche Rechte hatte sie als Ehefrau,
konnte sie Bürgerin der Stadt mit allen Rechten werden, wie war das Erb- und Testamentsrecht
in Köln geregelt, was hatte die Frau bei strafrechtlicher Verfolgung zu erwarten und besaß sie ein
Recht auf Bildung? Die wirtschaftliche Stellung der Frau in Köln soll in einem nächsten Punkt
betrachtet werden, wobei zunächst ein Überblick zu der Arbeit und dem Aufbau der
Frauenzünfte, die in Deutschland nur in Köln vorhanden waren, gegeben wird. Danach wird die
Situation der Kölnerinnen in den Zünften, in denen Männer und Frauen arbeiteten, dargestellt.
Der Handel spielte gerade für das spätmittelalterliche Köln eine entscheidende wirtschaftliche
Rolle. Inwiefern waren Frauen direkt oder indirekt am Kölner Handelsgeschehen beteiligt?
Dieser Frage soll in einem weiteren Punkt nachgegangen werden, um anschließend noch auf die
Lage der ,,religiösen" Frauen in Köln, also der Nonnen und vor allem der Beginen, einzugehen.
Im letzten Abschnitt der wirtschaftlichen Stellung von Frauen erfolgt die Darstellung der allmäh-
lichen Verdrängung der Frau aus dem wirtschaftlichen Leben, die schon in der Zeit des
Spätmittelalters begann und sich darüber hinaus in der Neuzeit noch verstärkte. Die Arbeit wird
mit einem Fazit abgeschlossen.
4
2. Die spätmittelalterliche Stadt Köln
Die Stadt Köln galt bis ins 16. Jahrhundert als die wichtigste und ,,universellste" deutsche
Handels- und Gewerbestadt, welche mit über 40000 Einwohnern zu der einwohnerstärksten
deutschen Großstadt im Spätmittelalter zählte. Seit dem 12. und 13. Jahrhundert gehörte sie zu
einer der größten Wirtschaftszentren in Europa, vor allem, weil sie ,,aufgrund einer günstigen
geographischen Lage eine wichtige Stellung im See- und Transithandel erworben"
1
hatte. Köln war auch unter
anderem ein Zentrum für die Metallherstellung und deren Verarbeitung, die Tuchproduktion und
die Färberei. Die Stadt ,,stieg Ende des 14. Jahrhunderts zur führenden Seidenstadt nördlich der Alpen auf"
2
.
Ein Siebtel bis ein Fünftel der Kölner Stadtbewohner war während des 14. und 15. Jahrhunderts
im Textilgewerbe tätig. Zudem hatte die Stadt im Spätmittelalter eine führende Position im
deutschen Fernhandel und Exportgewerbe. ,,Der Rhein und die anderen Handelswege versorgen die Stadt
mit Rohstoffen und ermöglichen so die auch zum Teil für den Export bestimmte Produktion der Kölner
Handwerker; Handel und Verkehr stellen die wichtigsten Einnahmequellen der Stadt dar."
3
Für den Handel
im Nordseeraum war die ,,Kölner Hanse" führend.
4
Der Klerus spielte sowohl wirtschaftlich als auch geistlich eine tragende Rolle
5
. Zur Zeit des Spät-
mittelalters kamen sehr viele christliche Pilger nach Köln, das viele Kirchen
6
, Klöster und den
Kölner Dom besitzt, welcher ein besonderer Anziehungspunkt für Menschen aus verschiedenen
Ländern war und in dessen Vorhallen und Kreuzgängen auch schon mal Verkaufs- und Markt-
stände aufgeschlagen wurden.
7
Die prächtigen Gebäude der Stadt, wie z.B. der Ratsturm oder der Kölner Festbau Gürzenich,
der von 1441-1447 gebaut wurde, aber vor allem auch die vielen Steinbauten weisen auf den
Reichtum und die Macht seiner damaligen Bürger hin. Das Kölner Rathaus, in dem die Verwal-
tung und die Organisation von Handel und Verkehr von den Ratsherren und Beamten durchge-
führt wurden, lag nicht wie in vielen spätmittelalterlichen Städten am Marktplatz, also dem
Zentrum der Stadt, sondern im bis 1423 von Juden bewohnten Viertel. Schon in der Zeit der
Römer lag hier die Verwaltung. Die Kölner Stadtbefestigung, deren Bau 1179 begonnen wurde
1
Uitz, Erika: Die Frau in der mittelalterlichen Stadt. Stuttgart: Abend 1988, S. 33 (im Folgenden: Uitz 1988).
2
Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter : 1250 1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment,
Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Stuttgart : Ulmer 1988, S. 351 (im Folgenden: Isenmann 1988).
3
Leiverkus, Yvonne: Köln. Bilder einer spätmittelalterlichen Stadt. Köln: Böhlau Verlag 2005, S. 118 (im Folgenden:
Leiverkus 2005).
4
Vgl. Wensky Margret: Frauen in der Hansestadt Köln im 15. und 16. Jahrhundert. In: Vogel, Barbara und Ulrike
Weckel (Hrsg.): Frauen in der Ständegesellschaft. Leben und Arbeiten in der Stadt vom späten Mittelalter bis zur
Neuzeit. Hamburg: Krämer 1991, S. 49 (im Folgenden: Wensky 1991); vgl. auch Leiverkus 2005, S. 40, 118; vgl.
Isenmann 1988, S. 31, 278, 351, 352, 369; vgl. Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. 4., überarbeitete und erweiterte
Auflage. München: Beck 1991, S. 157f. (im Folgenden: Ennen 1991); vgl. Uitz 1988, S. 33, 38.
5
Im späten Mittelalter besaß die Geistlichkeit 20-30% des Städtischen Grunds (vgl. Isenmann 1988, S. 214). ,,Der
Anteil des Klerus am Kölner Weinaufkommen im Spätmittelalter betrug 10-20%, der Anteil an der Bierproduktion in
der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts 21-27%." (Isenmann 1988, S. 215.)
6
Vgl. hierzu auch Isenmann 1988, S. 211.
7
Vgl. Leiverkus 2005, S. 81f.; vgl. Isenmann 1988, S. 59.
5
und 1259 ,,einigermaßen" fertig gestellt war, galt im Mittelalter als das größte Bauunternehmen
des Heiligen Römischen Reiches. ,,[S]ie umfaßte über 50 Türme, 12 landseitige, teilweise durch
Doppeltürme gesicherte Tore und 22 Pforten der Rheinmauer."
8
9
Das Marktleben von Köln wurde im Spätmittelalter zunehmend umstrukturiert: Die offenen
Hallen und die mobilen Marktbuden und stände verlagerten sich immer mehr in die zünftischen
und städtischen Kaufhausbetriebe. ,,Die Ausbildung des komplizierten indirekten Steuersystems der Stadt
mit seinen zahlreichen Verbrauchs- und Umsatzsteuern sowie der systematisch ausgebaute Stapel erforderten ein
hohes Maß an Zentralisierung"
10
.
11
Köln war zur Zeit des Spätmittelalters eine freie Stadt. Dies bedeutet, dass nicht der König,
sondern ein Bischof alleiniger Stadtherr war. Viele freie Städte, so auch Köln, emanzipierten sich
im Laufe der Zeit aber zunehmend von ihren jeweiligen Stadtherren.
12
In Köln trug vor allem der
Handel zu der Möglichkeit eines Konflikts mit dem Erzbischof bei, welcher ,,stadtkölnische
Unabhängigkeit erlaubt. In ihm ist das starke Selbstbewußtsein der Kölner Bürgerschaft verankert."
13
.
14
Köln besaß auch das älteste Patriziat, das sich mit der so genannten ,,Richerzeche" (nachweisbar
seit 1180) in der Stadt etablierte. Sie war ,,das erste autogene kommunale Selbstregierungsorgan"
15
, welches
sich aus der reichen Oberschicht von reichen Kaufleuten, Schöffen und Ministerialen und einer
jüngeren Kaufleuteschicht zusammensetzte. Die Richerzeche war für die Kontrolle von Handel
und Gewerbe und die Verleihung des Zunftzwangs verantwortlich. Neben diesem Verwaltungs-
gremium gab es noch zwei weitere Organe: Zum einen das mit der Richerzeche eng zusammen-
arbeitende Schöffenkollegium, welches schon seit 1103 nachweisbar ist und ,,dem die oberste
städtische Gerichtsbarkeit oblag"
16
.
Zum anderen der 1216 gegründete Stadtrat, der eigentlich als
Gegenbewegung zu den beiden Gremien des Patriziats vom damaligen Erzbischof eingesetzt
wurde. Dieser war aber bereits zum Ende des 13. Jahrhunderts durch Patrizier besetzt. Der
bürgerliche Rat trug die Verantwortung für die Organisation der Stadt und die Wahrung der
Rahmenbedingungen, die in einer solchen Großstadt notwendig waren. Zu Beginn des 14. Jahr-
hunderts war dieser Rat zu der bedeutendsten kommunalen Regierungsbehörde aufgestiegen.
Nur das Wahlrecht der zwei Bürgermeister blieb bei der Richerzeche. 1370 wurde die Richer-
zeche aufgelöst. Die Stadtherrschaft der Patrizier überstand noch den Weberaufstand von
1370/71 und 1375 den Schöffenkrieg. Doch 1396 wurde das Patriziat in Köln durch die neue
8
Isenmann 1988, S. 48.
9
Vgl. Ebenda, S. 48, 57; vgl. Leiverkus 2005, S. 82, 172f., 221.
10
Isenmann 1988, S. 62.
11
Vgl. Ebenda.
12
In Köln gab es schon vor dem Spätmittelalter Bestrebungen einer kommunalen Bewegung: 1074 fand der
Aufstand gegen den damaligen Erzbischof Anno statt (vgl. Isenmann 1988, S. 278).
13
Leiverkus 2005, S. 340.
14
Vgl. Isenmann 1988, S. 111, 278; vgl. Leiverkus 2005, S. 340.
15
Isenmann 1988, S. 278.
16
Ebenda.
6
Verfassung des ,,Verbundbriefes" der Zünfte, die bis dahin von den Geschlechtern politisch
abhängig gehalten worden waren, beendet. Es gab nun 22 so genannte Gaffeln, auf die sich 50
Gewerbezünfte verteilten. Die politische Macht lag in den Händen des Stadtrates. Die Patrizier
mussten sich in eine der fünf für sie vorgesehenen Gaffeln einschreiben, welche später auch
Ritterzünfte genannt wurden. Der politische Einfluss der Geschlechter war zunächst noch durch
das Schöffenkollegium vorhanden, welches aber 1448 auch für andere Schichten geöffnet wurde.
1475 wird Köln formell aufgrund seiner Erfolge im Neusser Krieg zur freien Reichsstadt ernannt,
obwohl sich die Stadt schon 1288 von der bischöflichen Herrschaft weitgehend befreit hatte.
17
Neben der Oberschicht, zu der die Patrizier gehörten, gab es in Köln auch eine obere
Mittelschicht der Kaufmänner und Handwerker aus den Zünften. ,,Es gab reiche und arme Zünfte
und eine fühlbare soziale Differenzierung innerhalb der einzelnen Zünfte, dir durch den Zusammenhalt in der
Zunft als Gruppe etwas ausgeglichen worden sein mag."
18
Die Krämer, die Handels- und Verkehrsarbeiter,
die Altwarenhändler, die Akziseeinnehmer, die Unterkäufer und die Boten zählten zu der unteren
Kölner Mittelschicht. In der Unterschicht waren die Bettler und Armen, Dirnen und Spielleute.
,,1403 wurden in Köln etwa 1400 Bedürftige gezählt."
19
20
3. Die Rolle der Frau in der spätmittelalterlichen Stadt
Mit der zunehmenden Bedeutung der Städte sowohl im politischen, als vor allem auch im wirt-
schaftlichen Bereich seit dem 12. Jahrhundert kam es zu der Bildung eigenständiger städtischer
Rechtskreise und damit auch zu einer Veränderung der rechtlichen Situation von Frauen.
21
Grundsätzlich unterstand die Ehefrau der Vormundschaft ihres Mannes. Es gab aber nur wenige
Städte
22
, welche für die Frauen die vollständige Unterstellung unter die Ehe- bzw. Geschlechts-
vormundschaft anwandten. In Regensburg und München gab es diese Vormundschaft für die
Frau gar nicht. Nach den Stadtrechten einiger Städte
23
konnten allein stehende Frauen sogar frei
entscheiden, ob sie sich vor Gericht selbst oder durch einen Vormund vertreten lassen wollten.
In anderen Städten
24
brauchten unverheiratete Frauen nur noch vor Gericht einen Vormund.
Daraus wird deutlich, dass die rechtliche Stellung der Frau ,,im späten Mittelalter von einer Fülle von
17
Vgl. Isenmann 1988, S. 111, 153f., 278ff., 303, 317, 318; vgl. Leiverkus 2005, S. 340; vgl. Ennen 1991, S. 154, 158f..
18
Ennen 1991, S. 159.
19
Ebenda.
20
Vgl. Ebenda, S. 158f..
21
Vgl. Wolf-Graaf, Anke: Die verborgene Geschichte der Frauenarbeit : eine Bildchronik. Weinheim; Basel: Beltz
1983, S. 30 (im Folgenden: Wolf-Graaf 1983).
22
Z.B. in Mühlhausen und Lübeck [vgl. Ketsch, Peter: Frauen im Mittelalter. Band 2. Hrsg. von Annette Kuhn.
Düsseldorf: Schwann-Bagel 1984, S. 182 (im Folgenden: Ketsch 1984)].
23
Z.B. in Goslar und Magdeburg (vgl. Ketsch 1984, S. 183f.).
24
Z.B. in Augsburg (vgl. Ketsch 1984, S. 182f.).
7
Einzelregelungen, Sonderrechten und Privilegien
bestimmt"
25
war, welche sich von Stadt zu Stadt unter-
schied. Dabei spielte die Größe, Art und geographische Lage der Stadt eine entscheidende Rolle.
Es ist daher nicht möglich, ein einheitliches Bild über die Frau in der spätmittelalterlichen Stadt
zu erstellen.
26
Für die Städte typisch war die Kernfamilie (Ehepaar mit Kindern), die in der Zeit des Spätmittel-
alters zunehmend an Bedeutung gewann und durch die auch die Ehe ein stärkeres Gewicht,
insbesondere für die Stellung der Frau, bekam. Die herrschaftliche Gewalt des Hausherrn über
die gesamte im Haus lebende Familie wurde allmählich ,,von der Vorstellung eines Schutzverhältnisses
und der ehelichen Genossenschaft"
27
abgelöst. Allerdings blieb der absolute Gehorsam gegenüber dem
Ehemann auch in den Städten wichtigstes Gebot für die Frau. Ebenso galt der Ehebruch einer
Frau immer noch schwerwiegender als der eines Mannes und die Tochter hatte sich der Auswahl
des Ehemannes durch die eigenen Eltern zu fügen. Der städtischen Ehefrau boten sich aber auch
neue Möglichkeiten: Da Familie und Handwerk in der Stadt meistens unter einem Dach
untergebracht waren, kam es oft dazu, dass anstatt der Gesellen, welche extra eingestellt werden
mussten, die Familienmitglieder, meistens die Ehefrau, im familieneigenen Betrieb arbeiteten bzw.
aushalfen. In vermögensrechtlicher Hinsicht hatte die Ehefrau in der Stadt nur wenige Optionen:
Sie konnte nicht wie ihr Mann frei über ihr Vermögen bestimmen, sondern nur mit seiner
Erlaubnis. Anders sah dies bei selbständigen Handelsfrauen aus, ob ledig oder verheiratet: Sie
durften ihren Besitz eigenständig verwalten. Erst im Zuge der Gütergemeinschaft und der daraus
resultierenden gemeinsamen ehelichen Verfügungsgewalt, die im Spätmittelalter immer öfter
angewandt wurde, besserte sich die vermögensrechtliche Lage für einige Frauen.
28
Frauen hatten in den Städten unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. Grund- und Bodenbesitz
und Steuerzahlungen, die Möglichkeit, Bürgerinnen der Städte zu werden. Der weibliche Anteil
von Stadtbewohnern mit Bürgerrechten lag in manchen Städten bei bis zu 35%. Dies wird aus
den damaligen Steuerlisten ersichtlich. Im politischen Bereich besaßen die Frauen dagegen das
ganze Mittelalter über und auch noch in der Neuzeit keine Rechte.
29
Bezüglich des Erbrechts lässt sich auch, - wie in vielen anderen Bereichen -, keine allgemein-
gültige Regelung für spätmittelalterliche Städte festhalten. Beim Tod des Ehemannes wurden
zwischen einer kinderlosen Ehe und einer solchen mit Kindern meist differenziert und auch für
die verschiedenen Vermögensteile eigene Bestimmungen getroffen. Die Vormundschaft der Kin-
25
Opitz, Claudia: Frauenalltag im Spätmittelalter (1250-1500). In: Duby, Georges und Michelle Perrot: Geschichte
der Frauen. Band 2. Mittelalter. Hrsg. von Christiane Klapisch-Zuber. Frankfurt/New York: Campus Verlag 1993, S.
285 (im Folgenden: Opitz 1993).
26
Vgl. Ketsch 1984, S. 178f., 182ff.; vgl. Isenmann 1988, S. 293f.; vgl. Engel, Evamaria und Frank-Dietrich Jacob:
Städtisches Leben im Mittelalter. Schriftquellen und Bildzeugnisse. Köln: Böhlau Verlag 2006, S. 235 (im Folgenden:
Engel/Jacob 2006); vgl. Opitz 1993, S. 285; vgl. Ennen 1991, S. 143.
27
Isenmann 1988, S. 293.
28
Vgl. Ebenda; vgl. Ennen 1991, S. 134f., 138f.; vgl. Opitz 1993, S. 286f., 290, 300; vgl. Ketsch 1984, S. 179f..
29
Vgl. Wolf-Graaf 1983, S. 30.
8
der ging an den nächsten männlichen Verwandten väterlicherseits. Tochter und Sohn waren aber
erbrechtlich betrachtet oftmals gleichberechtigt.
30
Durch die Entwicklung des Handels und der damit wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung und
dem Aufschwung der Städte, in die immer mehr Menschen zogen, nahmen auch Frauen zuneh-
mend am städtischen Arbeits- und Wirtschaftsleben teil. In der historischen Forschung ist bis
heute umstritten, ob es einen Frauenüberschuss in den spätmittelalterlichen Städten gegeben hat,
welcher zu einem Erwerbstätigkeitszwang für Frauen aufgrund materieller Not und damit zu
einer vermehrten Frauenarbeit geführt haben soll. Karl Bücher, der sich als Erster in seiner
Arbeit ,,Die Frauenfrage im Mittelalter" zu Beginn des letzten Jahrhunderts mit der Frauenarbeit
im Mittelalter beschäftigte, ging von einem Frauenüberschuss von bis zu 20% in den Städten des
Spätmittelalters aus. Dieses Ergebnis ist ,,inzwischen dank einer Reihe neuerer Untersuchungen relativiert
worden"
31
. Der heutige Forschungsstand lässt weder einen übermäßigen Frauenüberschuss noch
das Gegenteil zu.
32
Im Bereich des Handels bot sich Frauen, meistens aus den wohlhabenden Schichten, die Option,
als Handelsfrau tätig zu werden. Sie fand man vor allem in den Großstädten. Es gab Händler-
innen im Bereich des Klein-, Einzel-, Groß- und Fernhandels. In der Stadtgeschichtsforschung
wuchs das Interesse für den Alltag der Frau im Handels- und Geldgeschäftsbereich erst in den
letzten Jahren und Jahrzehnten. Dies zeigt sich unter anderem dadurch, dass das Wort Kauffrau
(lateinisch: mercatrix) ,,als Pedant zum Kaufmann nicht durchgängig anerkannt ist"
33
. Die Kauffrau des
Spätmittelalters war meistens Mitglied in Familienhandelsgesellschaften. Erst im 14. und 15. Jahr-
hundert fing die ,,große Zeit" der Fernhändlerinnen in Europa an, welches sich anhand etlicher
historischer Quellen, wie z.B. an Gesellschafts- und Handelsverträgen mit weiblicher Beteiligung,
belegen lässt. ,,[Frauen im Groß- und Fernhandel betreiben am häufigsten] Im- und Export mit Textilwaren,
Wolle, Seide, Metallwaren, Gewürzen und Wein."
34
Trotzdem war diese Form des Handels für die Frau
auf die wichtigsten Fernhandels- und Exportgewerbezentren, wie z.B. Köln, beschränkt. Der
Fernhandel galt darüber hinaus als eher untypisch für die Frau, weil auch im Spätmittelalter die
Vorstellung vorherrschte, dass das weibliche Geschlecht hausnah bei Mann und Familie tätig sein
sollte. Handelsfrauen hatten, wie bereits erwähnt, ,,[w]eitgehende Möglichkeiten, finanzielle
Verpflichtungen einzugehen, gerichtliches Zeugnis zu geben [und] ihre Angelegenheiten selbständig zu führen"
35
.
30
Vgl. Isenmann 1988, S. 293f..
31
Arnold, Klaus: Frauen in den mittelalterlichen Hansestädten Hamburg, Lübeck und Lüneburg eine Annäherung
an die Realität. In: Vogel, Barbara und Ulrike Weckel (Hrsg.): Frauen in der Ständegesellschaft. Leben und Arbeiten
in der Stadt vom späten Mittelalter bis zur Neuzeit. Hamburg: Krämer 1991, S. 72 (im Folgenden: Arnold 1991).
32
Vgl. Wolf-Graaf 1983, S. 30; vgl. Ennen 1991, S. 134f., 143, 145; vgl. Wensky, Margret: Die Stellung der Frau in
der stadtkölnischen Wirtschaft im Spätmittelalter. Köln: Böhlau Verlag 1980, S. 2 (im Folgenden: Wensky 1980); vgl.
Arnold 1991, S. 71f..
33
Engel/Jacob 2006, S. 235.
34
Wolf-Graaf 1983, S. 35.
35
Ennen 1991, S. 135.
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