Die Treuhand und ihre Privatisierungsmodelle
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Der Aufbau der Treuhandanstalt 2
2.1. Auftrag und rechtliche Legitimation der Treuhandanstalt. 2
2.2. Die Organisation der Treuhandanstalt und finanzielle Förderungen 3
2.3. Externe Rahmenbedingungen. 4
3. Privatisierungsmodelle der Treuhandanstalt 5
3.1. Privatisierung mit Länderbeteiligung. 6
3.2. Privatisierung in Management-KG s 7
3.3. Management-Buy-In-Programme. 8
3.4. Management-Buy-Out-Programme, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen,
Privatisierung von Kleinunternehmen. 8
4. Sanierung vs. Privatisierung. 10
5. Bilanz der Treuhand 11
Literaturverzeichnis 13
1. Einleitung
Am 31.12.1994 hat die Treuhandanstalt ihre Arbeit der Privatisierung beendet. Ostdeutschland hat damit die Transformation des Wirtschaftssektors als eines der ersten Länder in Ost- und Mitteleuropa abgeschlossen. Das Ziel lag in einer Dezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen und die Entstaatlichung weiter Teile von Wirtschaft und Gesellschaft. 1 Ein derartigen Prozess, den Großteil des Kapitalstocks einer Volkswirtschaft zu privatisieren, konnte man historisch gesehen noch nirgends wo beobachten. Angesichts des dramatischen Abbaus von Produktionskapazitäten und Arbeitsplätzen in den Treuhand- und Ex-Treuhandunternehmen ist die Privatisierungsstrategie der Treuhandanstalt nach wie vor umstritten: Die Geschwindigkeit der Privatisierung, die Wahl der Privatisierungsverfahren und der weitgehende Verzicht auf Sanierungsinvestitionen werden auch heute noch kontrovers diskutiert.
Im ersten Teil dieser Arbeit steht die Treuhand selber im Mittelpunkt. Ihr Auftrag, ihre Organisation und die rechtlichen, finanziellen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden näher untersucht, um das Verständnis für die Organisation zu bekommen, die für die Privatisierung einer ganzen Volkswirtschaft verantwortlich war. Für die Umsetzung dieses schwierigen Prozesses konzipierte die Treuhand verschiedene Modelle der Privatisierung. Als maßgebliches Instrument zählte hierbei das Modell der Management-KG`s, welches die Vergabe von Treuhand-Unternehmen oder Unternehmensteilen an Privatinvestoren beinhaltete. Daher wird im zweiten Teil am ausführlichsten auf dieses Konzept eingegangen. Es werden die verschiedenen Management-Programme umrissen, ihre Strukturen analysiert und die entsprechenden Voraussetzungen sowie Bedingungen für die Einordnung der Unternehmen aufgezeigt. In diesem Zusammenhang entstanden auch unterschiedliche Auffassungen dahingehend, ob die Treuhand die Beteiligungsunternehmen vor der Privatisierung hätte sanieren sollen. Im vierten Kapitel soll diese Debatte kurz angeregt werden, da sie während des gesamten Privatisierungsprozesses immer wieder entflammte. Abschließend wird im fünften Kapitel eine umfassende Bilanz der Treuhand und ihrer Privatisierungsmodelle gezogen.
1 Vgl.Brücker, H. (1995), S. 22
2. Der Aufbau der Treuhandanstalt
Im folgenden soll auf die Gründung, den Auftrag und den finanziellen Förderungen der Treuhand eingegangen werden. Daneben werden die in diesem Zusammenhang eingeführten Gesetze, welche die Arbeit der Treuhand vereinfachen sollte, erläutert und die betriebswirtschaftlichen sowie volkswirtschaftlichen Bedingungen aufgezeigt, die als Grundlage für die Privatisierung der ostdeutschen Wirtschaft galten.
2.1. Auftrag und rechtliche Legitimation der Treuhandanstalt
Um der „treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ 2 gerecht zu werden gründete der Ministerrat der DDR 1990 eine Anstalt öffentlichen Rechts, die „Treuhandanstalt“. Ihr wurde nahezu das gesamte Vermögen der damals noch existierenden DDR zur Verwaltung und Verwertung übertragen. Insgesamt handelte es sich um rund 8.000 Gesellschaften mit über 70.000 Betriebsstätten und über 4 Millionen Beschäftigten. 3 Neben den volkseigenen Vermögenswerten und der Umwandlung der Kombinate in Kapitalgesellschaften bereitete die Treuhand Privatisierungs- und Sanierungsaufgaben in Ostdeutschland vor. Jedoch hatte die Privatisierung stets Vorrang gegenüber der Sanierung. Nur wenn eine kurzfristige Privatisierung nicht möglich erschien und gleichzeitig ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlag, leitete die Treuhand eine eigenständige Sanierung ein.
Ihre weitere Aufgabe beinhaltete die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen herzustellen, um somit Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Sofern es der Treuhandanstalt nicht gelang, Betriebe umzuwandeln galt es sie stillzulegen und eventuell Grund und Boden für wirtschaftliche Aktivitäten bereit zu stellen. 4
Das Handeln der Treuhand fand ihre juristische Legimitation am 01.07.1990 im mehrmals überarbeiteten Treuhandgesetz. Die der ehemalig angehörigen volkseigenen Betriebe und Kombinate der DDR wurden in Kapitalgesellschaften umgewandelt. Die Unternehmen waren demnach verpflichtet eine Bilanz zu erstellen, die Rechnungslegung auf DM umzustellen und das Kapital neu festzusetzen. Die Treuhandanstalt konnte hierbei Überschuldungen durch Ausgleichsforderungen beseitigen oder verringern und zudem Bürgschaften für neue Kredite übernehmen. Es zeigte sich, dass die tägliche Arbeit der Mitarbeiter sie vor rechtlichen Hürden stellte, sodass weitere zahlreiche Spezialgesetze verabschiedet worden. Das Spaltungsgesetz (SpTrUG) von 1991 erlaubte unter anderem die vereinfachte Auf- und
2 Vgl. Rauschnabel, M. (1996), S. 7
3 Vgl. Weber, C. (1996), S. 95 ff
4 Vgl. THA (1991 b), S. 13
Arbeit zitieren:
Patrick Kiesch, 2001, Die Treuhand und ihre Privatisierungsmodelle, München, GRIN Verlag GmbH
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