INHALTSÜBERSICHT
EINLEITUNG
1 GESCHICHTE, ORGANISATION UND MITGLIEDER-
ENTWICKLUNG DER NATIONALSOZIALISTISCHEN
VOLKWOHLFAHRT (NSV) 4
1.1 DIE ENTSTEHUNG DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VOLKSWOHLFAHRT. 4
1.2 EINFÜHRUNG WICHTIGER SOZIALPOLITISCHER GESETZE IN DER NS-ZEIT 5
1.3 DIE ORGANISATION DER NSV. 5
1.4 ENTWICKLUNG DER NSV-MITGLIEDSCHAFT VON 1933 BIS 1939 6
1.5 WELTANSCHAULICHE GRUNDLAGEN DER NSV 9
2 HAUPTAUFGABEN UND -ZIELE DER
NATIONALSOZIALISTISCHEN VOLKSWOHLFAHRT 12
2.1 ERHOLUNGSFÜRSORGE. 13
2.2 SCHWESTERNWESEN 14
2.3 KINDERGÄRTEN 15
2.4 HILFSSTELLEN FÜR MUTTER UND KIND 16
2.5 SONSTIGE ARBEITSBEREICHE 16
3 FÜRSORGEAUSBILDUNG UNTER DEM
NATIONALSOZIALISMUS. 18
3.1 DAS AUSBILDUNGSWESEN DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VOLKSWOHLFAHRT 23
4 RESÜMEE
HELFEN UND DIENEN -
DIE ARBEIT VON FÜRSORGERN/INNEN WÄHREND DES
HITLER -FASCHISMUS. 25
LITERATUR
Einleitung
Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung der Frage, inwieweit Sozialarbeit im Nationalsozialismus stattfand. Was waren die Besonderheiten der Wohlfahrtspolitik im NS-Staat? Welches waren die Hauptaufgaben der Parteiorganisation „Nationalsozialistische Volkswohlfahrt“, die 1931 gegründet, zur zweitgrößten Massenorganisation der NS-Zeit wurde? Wie funktionierte das riesige Räderwerk der Massenvernichtung und wie verhielten sich unsere damaligen Berufskollegen/innen, die Fürsorger/innen? Es soll untersucht werden, wie sich die NS-Ideologie und die aus ihr hervorgegangene „Erb- und Rassenlehre“ auf die Sozialarbeit und die von fürsorgerischen Maßnahmen betroffenen Menschen ausgewirkt haben. Wie wurden Menschen von den Hilfen der Sozialarbeit ausgegrenzt, welche Funktion übernahmen hierbei die Sozialarbeiter und Fürsorger der NSV? Da ich mich für die Zeit von 1933 bis 1945 immer schon besonders interessiert habe, besonders für die Hintergründe und Durchführung der menschenverachtenden und -vernichtenden Politik, widme ich mich in dieser Arbeit diesem dunklen Abschnitt deutscher Geschichte. Unter Berücksichtigung des Vorlesungsinhaltes untersuche ich in dieser Arbeit der Art und Stellung der Sozialarbeit unter dem faschistischen Regime. Ziel dieser Arbeit ist, die historische Entwicklung der NSV aufzuzeigen, die Hauptaufgaben dieser Parteiorganisation darzustellen, sowie ihren Stellenwert im Rahmen faschistischer Gesellschaftspolitik zu verdeutlichen. Ferner geht es um die Art der Ausbildung unter dem NS-Regime.
Im ersten Teil möchte ich die Entstehungsgeschichte der NSV, deren Organisation sowie die ideologischen Grundlagen, auf denen ihr menschenvernichtendes Handeln basierte, erläutern. Im Anschluß daran folgt die Darstellung der Hauptziele der NSV und ihres Selbstverständnisses. Im dritten Teil möchte ich auf die Ausbildung der Fürsorgerinnen im NS-Staat eingehen, und der Frage nachgehen, wie ausgebildet und welche Unterrichtsinhalte gelehrt wurden. Den Schluß bildet ein persönliches Resümee, in dem ich einige „Widerständler“ unter den Sozialarbeitern im Nationalsozialismus zu Wort kommen lasse.
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1 Geschichte, Organisation und Mitgliederentwicklung der
Nationalsozialistischen Volkwohlfahrt (NSV)
1.1 Die Entstehung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt
Nach der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten von Hindenburg 1933, wurde die Wohlfahrtspflege unter das Diktat der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt gestellt. 1
Die NSV wurde 1931 als eine von zahlreichen NS-Wohlfahrtsinitiativen in Berlin-Wilmers-dorf gegründet und 1932 beim Amtsgericht Berlin-Tempelhof als Verein eingetragen. Die Aktivitäten dieser Hilfsorganisationen beschränkten sich bis zur „Machtergreifung“ darauf, Parteimitgliedern und -sympathisanten zu helfen, „die wegen ihres Bekenntnisses zum Nationalsozialismus arbeitslos wurden, in die Gefängnisse wanderten und andere Not und Bedrängnis erleiden mußten“.
Schon im Juli 1933 wurde die NSV nach dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt neben Caritas, Innerer Mission und dem Deutschen Roten Kreuz als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege anerkannt. Im selben Monat schlossen sich diese Verbände zur „Reichsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege“ zusammen. Diese Gemeinschaft erhielt im März 1934 den Namen „Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege“.
Die nationalsozialistische Regierung verbot die liberalen, jüdischen und sozialistischen Wohlfahrtsverbände, ihr Vermögen wurde eingezogen und die Mitarbeiter verhaftet, oder sie erhielten Berufsverbot. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt nahm die kirchlichen Verbände unter ihre Fittiche und eignete sich teilweise deren Vermögen an.
Anerkennungs”urkunde” Hitlers
Quelle: “10 Jahre NSV”, hrsg. von der NSDAP, Gau Hamburg, Hauptamt für Wohlfahrt (1943), S. 11, in: E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991
1 M. Erler, Soziale Arbeit, Weinheim 1993: 76 Seite 4 von 4
Nachdem sich der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) im Juli 1933 der NSV angeschlossen hatte, beschloß er im Juni 1934 seine Liquidation und löste sich auf, indem der größere Teil seiner Einrichtungen der NSV unterstellt wurde. Die NSV baute aufgrund dieser „Übernahme“ und des Stellenwertes als Wohlfahrtsorganisation innerhalb der NSDAP ihre Führungsrolle unter den freien Verbänden aus. Zirka 12 Mio. Mitglieder waren aufgerufen, mittels privater Spenden Kampagnen, wie das „Winterhilfswerk“ durchzuführen, die vor allem in den Kriegszeiten den Hilfsbedürftigen und „Volksgenossen“ eine Solidargemeinschaft vorspiegelten.
Vorerst widmeten sich Frauen parteiintern, meist aber örtlich wie regional begrenzt, fürsorgerischen Tätigkeiten, um der „Kampfgemeinschaft der Männer Förderung und Rückhalt“ zu geben. Mit Beginn der Weltwirtschaftskrise, dem Erstarken der NSDAP und der Zunahme der tätlichen Auseinandersetzungen mit SPD- und KPD-Mitgliedern wurden von der Untergliederungen der NSDAP mehr und mehr Hilfsmaßnahmen organisiert. Vor allem arbeitslosen und in den zahllosen „Saal- und Straßenschlachten“ verwundeten SA-Männern und ihren Familien sollte geholfen werden. Es wurde bald deutlich, daß die Hilfsmaßnahmen, insbesondere die in verstärktem Maße eingerichteten „SA-Küchen“, eine ausgezeichnete Werbung für die NSDAP darstellten.
1.2 Einführung wichtiger sozialpolitischer Gesetze in der NS-Zeit
1932 Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden
1933 Ermächtigungsgesetz Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich Gesetz über Treuhänder der Arbeit (Beseitigung der Tarifautonomie) Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit Gesetz über Verhütung erbkranken Nachwuchses
1934 Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit Gesetz über Heimarbeit Gesetz über die Einheit von Partei und Staat Gesetz zur Erweiterung des Kündigungsschutzes
1935 Gesetz über die Einführung des Arbeitsbuches Gesetz über Wochenhilfe und Genesendenfürsorge in der Krankenversicherung
1937 Gesetz über den Ausbau der Rentenversicherung
1938 Gesetz über Kinderarbeit und die Arbeitszeit der Jugendlichen (Jugendschutzgesetz) Arbeitszeitordnung 2
Quelle: Friedrich Syrup/Otto Neuloh: Hundert Jahre staatliche Sozialpolitik, 1839 - 1939, Stuttgart, 1957
1.3 Die Organisation der NSV
Der NSDAP wurde durch das „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ vom 01.12.1934 das Monopol des Staates auf öffentliche Gewalt zugesprochen. Als ein der Partei angeschlossener Verein nahm die NSV an der öffentlichen Gewalt der NSDAP teil, die NSV-Verwaltung wurde zur öffentlichen Verwaltung. Der Organisationsaufbau der NSV entsprach dem der NSDAP. Betreut und überwacht wurde die NSV vom Hauptamt für Volkswohlfahrt
2 Norbert Preußer (Hrsg.), Armut und Sozialstaat, München 1982: 42 Seite 5 von 5
(HafVW). Die strenge hierarchische Gliederung der NSDAP und ihren Untergliederungen Reich, Gau, Kreis, Ortsgruppe, Zelle, und Block galt sowohl für die NSV als auch für das HafVW. Auf diese Weise waren die politischen Leiter der Hauptämter zugleich Führer der NSV. Hierdurch sollte die enge Zusammenarbeit zwischen der NSDAP und der NSV sichergestellt werden.
Quelle: Otto/Sünker (Hrsg.), Soziale Arbeit und Faschismus, Bielefeld 1986: S. 202
1.4 Entwicklung der NSV-Mitgliedschaft von 1933 bis 1939
Laut § 3 der Satzung der NSV vom 14.08.1933 3 konnte „jeder unbescholtene Angehörige des deutschen Volkes Mitglied werden, der das 21. Lebensjahr vollendet hat und rein arischer
3 Ballarin et al. (Hrsg.), Deutsche Wohlfahrtspflege, Leipzig 1937 Seite 6 von 6
Abstammung ist“. Bis Kriegsbeginn wuchs die NSV auf ca. 12 Mio. Mitglieder an und war damit nach der DAF (Deutsche Arbeitsfront) zweitstärkste faschistische Massenorganisation.
Quelle: Th. Witt, 1972: The Nazi Party and Social Welfare 1919 - 1939, in: Otto/Sünker (Hrsg.), Soziale Arbeit und Faschismus, Bielefeld 1986: S. 204
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Für den Beitritt zur NSV lassen sich zwei Hauptbeweggründe nennen. Erstens war man durch eine NSV-Mitgliedschaft relativ sicher, nicht in andere Partei- oder NS-Organisationen eintreten zu müssen, zweitens konnte man - nach dem Aufnahmestopp für die NSDAP - seine politische Zuverlässigkeit durch Übernahme von Funktionen innerhalb der NSV demonstrieren. Wieder andere sahen in der NSV eine Möglichkeit, in der finanziell gesicherten, zunächst nicht in strikten hierarchischen Strukturen arbeitenden Organisation besser und freier arbeiten zu können.
Mitgliederwerbung der NSV, in: E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991: 35
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1.5 Weltanschauliche Grundlagen der NSV
Was waren nun die Motive, die zum Aufbau eines nationalsozialistischen Wohlfahrtswesen führten?
Hatte Hitler sich in seinem „Mein Kampf“ über die Art und Weise der „Schaffung gesunder sozialer Verhältnisse“ als Grundlage der „Nationalisierung“ des Volkes ausgeschwiegen, so nicht über die Ziele einer nationalsozialistischen Sozialpolitik. Diese waren natürlich im wesentlichen vom rassischen und erbbiologischen Ausgrenzungwahn geprägt. Gleichzeitig beinhaltete Hitlers Kampfschrift aber auch bevölkerungspolitische, pädagogische und gesundheitsfürsorgerische Aspekte, die die ideologische Kehrseite der Ausgrenzungen darstellten. Geradezu schwärmerisch hob er das „griechische Schönheitsideal“ hervor, das erst „unsterblich“ sei durch „die wundervolle Verbindung herrlichster körperlicher Schönheit mit strahlendem Geist und edelster Seele“. Dieser Prioritätensetzung folgend, forderte Hitler, die „gesamte Erziehungsarbeit“ des „völkischen Staates“ nicht vorrangig auf „das Einpumpen bloßen Wissens, sondern auf das Heranzüchten kerngesunder Körper“ auszurichten. Erst danach kam für ihn „die Ausbildung der geistigen Fähigkeiten“, bei der die Charakterbildung, insbesondere „die Förderung der Willens- und Entschlußkraft, verbunden mit der Erziehung zur Verantwortungsfreudigkeit“, Vorrang habe vor der „wissenschaftlichen Schulung“. 4 In diesem Weltbild wurden Gefahren nicht in einer mangelnden Bildung gesehen, sondern in Volkskrankheiten und in hygienischen Mißständen, die Hitlers Zuchtvorstellungen zuwiderliefen. Besonders Syphilis und Tuberkulose standen für ihn für die „gesundheitliche Vergiftung des Volkskörpers“. 5 Zur Verwirklichung dieses biologischen Weltbildes sollte eine „Pflege- und Erziehungsarbeit“ schon bei der jungen Mutter einsetzen. 6 Die „gesamte Erziehung und Ausbildung“ des „Volksgenossen“ müsse „darauf angelegt werden, ihm die Überzeugung zu geben, anderen unbedingt überlegen zu sein. Er muß in seiner körperlichen Kraft und Gewandtheit den Glauben an die Unbesiegbarkeit seines ganzen Volkstums wiedergewinnen“. 7
Solche weltanschaulichen Grundlagen standen ab 1933 im Mittelpunkt der nationalsozialistischen Sozialpolitik. Die naive Vorstellung von einem „Volkskörper“ 8 , dessen „kranke“, „minderwertige“ Teile zu beseitigen, während die „gesunden“ zu fördern seien, bildete die Grundlage sowohl für die Menschenverachtung wie für die Integrationsleistungen des Regimes. 9 Die soziale Gesetzgebung stand grundsätzlich im Zeichen solcher „züchterischer“ Bemühungen. Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Siedlungsmaßnahmen, der Familienlastenausgleich, die Steuergesetzgebung, das „Gesetz zur Förderung der Frühehe“, Schulzeitverkürzungen wie im Krieg, die Mutterschaftsgesetzgebung dienten der „Steigerung der Geburten erbgesunder, leistungsfähiger deutscher Kinder“. 10
4 Adolf Hitler, Mein Kampf Bd I, München 1937: 46
5 Adolf Hitler, Mein Kampf Bd I, München 1937: 244
6 Adolf Hitler, Mein Kampf Bd II, München 1937: 48
7 Adolf Hitler, Mein Kampf Bd II, München 1937: 50
8 Hans Bernsee, Interessante Zahlen aus dem jungen Europa, in: Nationalsozialistischer Volksdienst von Juni und Juli 1942, Jg. 9: 109 - 119 + 139-146
9 Korten/Steubing, Rassisch ausgerichtete Bevölkerungspolitik. Die Grundlagen der Betreuungsarbeit der NSV, Frankfurt/M., 1938: 20
10Korten/Steubing, Rassisch ausgerichtete Bevölkerungspolitik. Die Grundlagen der Betreuungsarbeit der NSV, Frankfurt/M., 1938: 45 Seite 9 von 9
Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
soweit sie nicht vor allem im Krieg durch Willkürakte und Mordprogramme erfolgte, durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen geregelt wurde. Zu nennen ist hier das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ • , das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit und des deutschen Volkes“ („Ehegesundheitsgesetz“) wie das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ („Nürnberger Blutschutzgesetz“). 12 Den traditionellen und nicht zentral auf Ausgrenzungen gerichteten Teil der Gesundheitsfür-sorge im weitesten Sinne beanspruchte die NSV für sich und ließ diesen Anspruch bis zum Ende des Regimes nicht fallen. Ihre „Volkskörperpflege“ konzentrierte sich im wesentlichen auf drei Bereiche:
1. Maßnahmen gegen den Geburtenrückgang;
2. Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit;
3. allgemeine Gesundheitsfürsorge speziell für Mütter und Kinder. Auf diese Schwerpunkte soll im folgenden kurz eingegangen werden.
11 Korten/Steubing, Rassisch ausgerichtete Bevölkerungspolitik. Die Grundlagen der Betreuungsarbeit der NSV, Frankfurt/M., 1938: 65
• Anmerkung: Die nationalsozialistische „Erbpflege“ schuf bereits mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.07.1933 wesentliche Voraussetzungen zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Die „Ausmerzung unwerten Lebens“ begann aber mit Hitlers Euthanasieprogramm und der Arbeitsaufnahme des im August 1939 vom Reichsinnenministerium gegründeten „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“
12 Labisch/Tennstedt, Der Weg zum „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 03.07.1934, Düsseldorf 1985
13 „Zweck, Ziel und Durchführung des Dreimonatsplanes für bevölkerungspolitische Aufklärung“, in: Nationalsozialistischer Volksdienst vom Oktober 1933, Jg. 1: 13f. Seite 10 von 10
als „Zuckerbrot“ Maßnahmen zur Eindämmung der Abtreibungen ergriff. Dazu zählten: Bemühungen um die gesellschaftliche Aufwertung der ledigen Mütter, Schaffung spezieller Entbindungsheime und eine eigene, reichsweite Organisation zur Adoptionsvermittlung. 14
2. Große Aufmerksamkeit schenkte die NSV der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit, obwohl sie selbst auf diesem Gebiet spektakuläre Erfolge nicht mehr für möglich hielt. Lag die Säuglings- und Kindersterblichkeit 1872 noch bei 25 %, so war sie bis 1933 auf 8 % gesunken. Dennoch setzte die NSV ihren gesamten Apparat auf diesem Gebiet ein, wodurch nicht zuletzt zumindest 1938 die Sterblichkeitsrate auf 6,8 % gedrückt werden konnte. Vor allem im Krieg wurde dann aber wieder ein Anstieg festgestellt. Das Ziel der NSV, orientiert an den Vorbildern Holland, Schweden, Norwegen und Schweiz, die Sterblichkeit auf etwa vier Prozent zu senken, konnte jedoch nie erreicht werden. 15 Bevölkerungs- wie gesundheitspolitisch war für die NSV der ländliche Raum am interessantesten, da hier sowohl die Geburts- wie auch die Sterberate für Säuglinge am höchsten war. Die Stadt sei „das Grab“, und „das Land die Wiege der Nation“, hieß es in der nationalsozialistischen Propaganda. Neben der ländlichen hatten die NSV-Bestrebungen auch eine stark armutspolitische Orientierung, da die Säuglingssterblichkeit im hohen Maße mit der sozialen Lage zusammenhing. Die Auswertung einer Statistik von 1930 ergab eine Sterblichkeitsrate in wohlhabenden Familien von 2,9 % beim Mittelstand von 6,1 und bei Minderbemittelten von 10,9 %.
3. Noch im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit und schon als vorbeugende, allgemeine Gesundheitsfürsorge im Sinne der NS-Volkskörperpflege sind weitere Bestrebungen der NSV zu sehen, an deren vorderster Stelle die Ernährungsfür-sorge und -pädagogik zu nennen sind. So wurde entsprechend den damaligen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen eine ausgedehnte Stillpropaganda forciert. Führende Vertreter des Dritten Reiches traten unmittelbar nach Kriegsbeginn zusammen, um über allgemeine Ernährungsfragen und speziell über die gesundheitlichen Auswirkungen der Rationierungen zu beraten. 16
Ergänzend zur Ernährungsfürsorge war die NSV an weiteren Maßnahmen zur Verringerung der Frühsterblichkeit und zur Vorbeugung gegen physische Schwächungen bei Kindern beteiligt. So erfolgte in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partei- und Staatsorganisationen mit Kriegsbeginn eine Aktion zur Rachitis-Prophylaxe, die ganz im Zeichen der Erhaltung der „biologischen Substanz“ der „Volksgemeinschaft“ stand. 17
14Hans Bernsee, Die ledige Mutter und ihr Kind in der Volksgemeinschaft, in: Nationalsozialistischer Volksdienst vom April 1937, Jg. 4: 91 - 94. In diesem Artikel heißt es: „Der nationalsozialistische Staat sieht in der ledigen Mutter nicht mehr die Verworfene, die zeitlebens wegen ihres „Fehltritts“ zu brandmarken ist. Er stellt die ledige mütterliche Frau, die ihrem in Liebe empfangenen Kinde das Leben schenkt, höher als die ‚Dame‘, die sich in der Ehe aus egoistischen Gründen Kindern verschließt“. (S. 93)
15 Leonardi Conti, Säuglings- und Kindersterblichkeit seit 1933, in: Der öffentliche Gesundheitsdienst, Ausgabe vom September 1939, Jg. 5: 408 - 430
16 Alfred Hofbauer-Flatzeck, Säuglingssterblichkeit und soziale Lage, in: Zeitschrift für Gesundheitsverwaltung und Gesundheitsfürsorge vom Februar 1933, Jg. 4: 78 - 80
17 Irmgard Gradert, Die Säuglingsschwester im Kampf gegen die Rachitis, in: Nationalsozialistischer Volksdienst vom Juni 1940, Jg. 7: 101 Seite 11 von 11
2 Hauptaufgaben und -ziele der Nationalsozialistischen
Volkswohlfahrt
Aufgabe der NSV war es nicht, neben den bestehenden freien Trägern einen weiteren Spit-zenverband der freien Wohlfahrtspflege zu schaffen, sondern „aus der nationalsozialistischen Weltanschauung die notwendigen Folgerungen auch für die Gestaltung der Wohlfahrtspflege zu ziehen und entsprechend dem Totalitätsanspruch der Partei deren Forderungen auch auf diesem Gebiet durchzusetzen“. 18 Jeder Volksgenosse sollte in diese nationale Aufbauarbeit eingebunden werden. Entsprechend wurden Mitgliederzahlen und Sammlungsaufkommen als Gradmesser für die sich entwickelnde Volksgemeinschaft gewertet, die immer größere gesellschaftliche Aufgaben lösen konnte.
Besonders gegenüber der öffentlichen Wohlfahrtspflege sah sich die NSV im Vorteil, weil sie unbürokratischer, „freier und beweglicher, weil nicht an gesetzliche Vorschriften gebunden“ 19 handeln konnte. Im Gegensatz zur Situation in der öffentlichen Wohlfahrtspflege hatte nicht jeder Hilfsbedürftige einen Anspruch auf Unterstützung durch die NSV. Hierdurch konnte die NSV die Auswahl der Klientel und die Mittel der Hilfe selbst bestimmen, sie konnte die Hilfe auf „diejenigen konzentrieren, die als wertvolle Glieder der Volksgemeinschaft anzusprechen sind“ 20 , d. h. „arische“ und „gemeinschaftsfreudige Volksgenossen“. Von jeder Hilfe ausgeschlossen waren „Asoziale und Idioten“, sowie „rassisch minderwertige Personen“. NSV-Arbeit verstand sich als Vorsorge, die „schon bloße Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz oder der Leistungsfähigkeit beseitigen (will), ehe sich eine Hilfsbedürftigkeit im engeren Sinne der Fürsorge daraus entwickelt hat“. 21 Dieser Vorsorgedanke fand sich auf verschiedenen Ebenen der NSV-Aktivitäten wieder. NSV-Arbeit war:
- Erziehungsarbeit, indem sie nur diejenigen unterstützte, die bereit waren, ihrerseits ihre Arbeitskraft und alle Fähigkeiten in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen, bei denen zu erwarten war, daß alle Hilfe zur Selbsthilfe wird, d. h. der Hilfsbedürftige „seine eigenen Kräfte zur Behebung seiner Notlage mit einspannt, um sich und seine Familie baldmöglichst ohne Hilfe von außen erhalten zu können“. 22
- Gesundheitsfürsorge, indem sie aus Sorge für das „kommende Geschlecht“ die Grundsätze der Erb- und Rassenpflege berücksichtigte und so zur Gesundung des deutschen Volkes beitrug;
- politische Arbeit, indem sie sich an der „Produktion des neuen nationalsozialistischen Menschen“ beteiligte.
Die Maßnahmen der NSV waren nicht auf die Beseitigung individueller Notlagen Einzelner ausgerichtet, sie sollten vielmehr allgemeine Gefährdungen für die Gesundheit des Volkes beseitigen, dessen Leistungsvermögen erhalten und steigern.
18 W. Betcke, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, in: Althaus/Betcke (Hrsg.), Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege, Berlin, 1937: 768
19 W. Betcke, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, in: Althaus/Betcke (Hrsg.), Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege, Berlin, 1937: 970
20 W. Betcke, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, in: Althaus/Betcke (Hrsg.), Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege, Berlin, 1937: 770
21 W. Betcke, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, in: Althaus/Betcke (Hrsg.), Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege, Berlin, 1937: 772
22 W. Betcke, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, in: Althaus/Betcke (Hrsg.), Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege, Berlin, 1937: 771 Seite 12 von 12
Die wohlfahrtspflegerische Arbeit wurde von den Ämtern der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe durchgeführt, während die Rahmenbedingungen durch die Organisationsämter und die Ämter des HafVW für Finanzverwaltung sowie für Werbung und Schulung geschaffen werden sollten.
Der Aufgabenbereich der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe war in folgende wichtige Bereiche unterteilt:
1. Allgemeine Wohlfahrtspflege, d. h. die Lösung der „allgemeinen Fragen der freien Wohlfahrtspflege unter Hinzuziehung der beteiligten Stellen des Staates, der Partei und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, mit dem Ziel einheitlicher und planwirtschaftlicher Gestaltung und Ausrichtung der gesamten Arbeit“ (Organisationsbuch der NSDAP, 1937: 275), Anstalts- und Sonderfürsorge,
2. Familien- und Wohnungshilfe ausgeführt durch das „Hilfswerk für Mutter und Kind“,
3. NSV-Jugendhilfe,
4. Erholungsfürsorge, die unterteilt war in:
- Jugenderholungspflege (Kinderlandverschickung, Kinderheimverschickung etc.)
- Erwachsenenerholungspflege (Hitlerfreiplatzspende),
5. Zusammenarbeit mit dem Amt für Rechtsbetreuung in der NSDAP mit der wichtigen Aufgabe der Schlichtung von Mietstreitigkeiten,
6. Schwesternwesen, mit der Hauptaufgabe, die Schwestern in der NSV, in der NS-Schwesternschaft (Aufgabe Gemeindepflege) und der Freien Schwesternschaft der NSV (Aufgabe Krankenpflege) zu organisieren.
Um diese Aufgaben zu bewältigen, wurde ein NSV-eigener Schulungs- und Ausbildungsbereich errichtet, der Parteimitglieder für ihre wohlfahrtspflegerische und propagandistische Tätigkeit als Volkspfleger nachschulen und neue Kräfte in eigenen NS-Frauenschulen für Volkspflege ausbilden sollte. Bis 1939 übernahm oder errichtete die NSV in eigener Regie 9 von 43 Ausbildungsstätten und beschäftigte als Anstellungsträger 11 % aller Volkspflegerinnen. Hierauf komme ich im Verlauf dieser Arbeit noch genauer zu sprechen. Die mit an der Beseitigung „lebensunwerten Lebens“ beteiligte öffentliche Wohlfahrtspflege erledigte durch Selektion des Hilfsbedürftigenkreises die ihr zugewiesene Aufgabe, während die NSV sich bereits früher aus diesem „Geschäft“ herausgezogen hatte, indem sie sich von vornherein nur für „arische“ und „gemeinschaftsfreudige Volksgenossen“ zuständig erklärte. Im folgenden soll in kurzer Form auf die Hauptaufgaben der NSV eingegangen werden. Die Erholungsfürsorge, das Schwesternwesen, die Kindergärten, die Hilfstellen für Mutter und Kind sowie die sonstigen Arbeitsbereiche sollen kurz erläutert werden.
2.1 Erholungsfürsorge
Sofort nach der parteiamtlichen Anerkennung hatte die NSV deutlich gemacht, daß sie sich der Erholungsfürsoge für Mütter und Kinder widmen wollte. Vorerst dominierte diese Sparte im Hilfswerk Mutter und Kind. Zwei Drittel bis drei Viertel der Gesamtausgaben des „Hilfswerk“ entfielen noch 1937 auf die Erholungsfürsorge. In diesem Jahr wurden etwa 77.000 Mütter und 460.000 Kinder verschickt. Bis Ende 1942 wurden insgesamt etwa 575.000 Mütter mit 52.000 Säuglingen und Kleinkindern in die NS-Erholungsfürsorge gebracht.
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Die Koordination aller Maßnahmen in diesem Fürsorgezweig erfolgte durch die in diesem Jahr ins Leben gerufene „Reichszentrale Landaufenthalt für Stadtkinder“. In den Notzeiten am Ende des Ersten Weltkriegs und in der Inflationszeit 1923 erreichte die Verschickung Höchststände von über 600.000 bzw. über 500.000 Kindern. Auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise sank 1932 die Zahl der durch die Erholungspflege betreuten Kindern auf unter 250.000. Land-, Heim-, Auslandsverschickungen sowie örtliche Erholungsfürsorgemaßnahmen fanden ab 1934 für jährlich mehr als 600.000 Kinder statt, 1938 für über 870.000 und schließlich in den Kriegsjahren ab 1940 für jährlich 800.000 - 900.000 Kinder. Im Hinblick auf die Müttererholungsfürsorge beanspruchte die NSV für sich, „völliges Neu-land“ betreten zu haben. Tatsächlich aber unterhielten die Wohlfahrtsverbände am Ende der Weimarer Republik über 100 Erholungsheime für Mütter. Zudem war eine örtliche Erholungspflege für Mütter organisiert worden. War die Idee dieser Erholungsfürsorge auch nicht neu, so ist doch nicht zu verkennen, daß der in der Weimarer Zeit statistisch kaum erfaßte Fürsorgezweig im Nationalsozialismus ausgebaut wurde. Die NSV-Mütterverschickung begann 1934 mit 40.340 Verschickungen, erreichte 1938 ihren Höhepunkt mit 77.723 und lag 1941 bei 62.856 in die Erholungsfürsorge gebrachten Müttern.
2.2 Schwesternwesen
Noch vor Kriegsbeginn fand das Schwesternwesen die erhöhte Aufmerksamkeit der NSV, die versuchte damit den ideologischen Vorgaben Hitlers Rechnung zu tragen. Waren am 31.12.1934 erst etwa 1.000 Schwestern in der NSV tätig, betrug deren Zahl zum 31.12.1939 bereits knapp 23.000 und stieg bis 1943 auf über 40.000 Schwestern, die in den verschiedensten Bereichen eingesetzt wurden. Besondere Aufmerksamkeit galt den „NS-Gemeindepflegestationen“ deren Zahl von 60 im Jahre 1934 auf 6.349 im Jahre 1942 stieg und deren Schwestern in diesem Jahr 309.000 Personen betreuten.
Quelle: „Deine Arbeit Dein Werk. Vom Sozialismus der Tag“, hrsg. vom Hauptamt für Volkswohlfahrt, Berlin 1942; in: E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991: 159 Insbesondere die NS-Schwesternschaft, der 1943 12.000 Schwestern angehörten, sollte eigentlich zur Kerngruppe nationalsozialistischer Volkswohlfahrt werden. Trotz intensiver Bemühungen gelang es der NSV jedoch nie, ausreichend Schwestern für ihre Zwecke anzuwerben und auszubilden. Der Grund hierfür war, daß die NSV bei der Beschäftigung von Schwestern vor wesentlich größeren finanziellen Problemen stand als die konfessionellen Seite 14 von 14
Verbände, da die weltlichen Schwestern Gehälter bezogen, während ein Großteil der konfessionellen sich aus christlicher Nächstenliebe engagierte und auf Vergütungen verzichtete.
Abzeichen der drei Schwesternschaften des Dritten Reiches von 1936
Quelle: „Der Deutsche Schwesterndienst“, Werbeschrift der NSV, in: E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991: 158
2.3 Kindergärten
Der finanziell aufwendigste Arbeitsbereich der NSV lag spätestens mit Kriegsbeginn in der Schaffung und Unterhaltung von Kindertagesstätten. Bestanden Ende 1938 ca. 10.800 solcher NSV-Einrichtungen, so stieg die Zahl der Dauer-, Ernte- und Hilfskindergärten bis Ende 1942 auf knapp 31.000 mit etwa 1,2 Mio. Plätzen. Der Kindergartenbereich wurde zu einem der erfolgreichsten Arbeitsgebiete der NSV. 1928 bestanden 8.135 Kindergärten im Deutschen Reich, die überwiegend von den freien Wohlfahrtsverbänden getragen wurden. Als neuer Träger trat 1934 die NSV mit dem Aufbau von Erntekindergärten auf dem Land auf, die vornehmlich zunächst in den sozial am stärksten benachteiligten Regionen aufgebaut wurden. Wenn der Ausbau des NSV-Kindergartenwesens ab 1939 auch von Qualitätseinbußen durch die verstärkte Erstellung von behelfsmäßigen Einrichtungen begleitet war, so dürfte dieser Arbeitsbereich der NSV insgesamt betrachtet dennoch viel Sympathie eingebracht haben.
Quelle: „Deine Arbeit Dein Werk. Vom Sozialismus der Tag“, hrsg. vom Hauptamt für Volkswohlfahrt, Berlin 1942; in: E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991: 170 Seite 15 von 15
2.4 Hilfsstellen für Mutter und Kind
Übergreifend waren „Hilfsstellen für Mutter und Kind“ betreuend und beratend tätig, deren Zahl bis Ende 1942 auf 30.000 angewachsen war und die allein 1942 „in über 10,3 Mio. Fällen in Anspruch genommen wurden“. Diese Hilfsstellen waren ein weiteres populäres Arbeitsfeld der NSV. Einer Erhebung von 1928 zufolge bestanden im damaligen Deutschen Reich etwa 13.000 Schwangerenberatungsstellen wie Mütterberatungs-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorgestellen. Die NSV versuchte, ihre Hilfsstellen für Mutter und Kind bewußt gemeindenah und volkstümlich zu gestalten. Die Hilfsstellenleiterinnen waren in der Regel ortsansässige, ehrenamtlich tätige Laienkräfte. Ausgangspunkte des Ausbaus der „Hilfsstellen“ waren auch hier wieder ländliche, sozial unterversorgte Regionen. Ziel der Hilfsstellentätigkeit war, ein „engmaschiges Erschließungs- und Beobachtungsnetz“ zu schaffen, um so dicht wie nur irgend möglich an die einzelnen Familien heranzukommen. Die Hilfsstellen hatten von sich aus tätig zu werden. Aufgrund der genauen Kenntnisse der sozialen Verhältnisse vor Ort wurden Hilfsmaßnahmen verschiedenster Art eingeleitet und koordiniert. Schwangere und Mütter erhielten Beratungen über mögliche soziale Hilfen und Versorgungsansprüche; wirtschaftliche Beihilfen unterschiedlicher Art wurden gewährt. Sozialhygienische wie ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse wurden über die Hilfsstellen umgesetzt.
Quelle: „Deine Arbeit Dein Werk. Vom Sozialismus der Tag“, hrsg. vom Hauptamt für Volkswohlfahrt, Berlin 1942; in: E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991: 159
2.5 Sonstige Arbeitsbereiche
Innerhalb wie außerhalb des Hilfswerks Mutter und Kind schaltete sich die NSV ferner ein in die Fürsorgeerziehung durch die Schaffung von sogenannten NSV-Jugendheimstätten, betätigte sich in speziellen Bereichen der Gesundheitsfürsorge, namentlich in der Tuberkulose-Fürsorge und durch die Organisation von Zahnpflegemaßnahmen, baute den „NSV-Bahnhofsdienst“ auf, schaltete sich ein in die Wandererfürsorge, Straffälligenbetreuung, Sonder-fürsorge für Behinderte, Trinkerfürsorge, unterhielt ein „Hilfswerk für die deutsche bildende Kunst“ und ein „Ernährungshilfswerk“ für die „Erfassung und Verwertung der Küchen- und Nahrungsmittelabfälle im Rahmen des Vierjahresplanes“. 23 Im Krieg schließlich bildete die NSV die soziale Nachhut der Wehrmacht und war in die Vergabe von Gasmasken und
23 Hermann Althaus, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, Berlin 1941 Seite 16 von 16
Lebensmittelkarten als „sozialer Arm der NSDAP“ eingeschaltet, der „in der Heimat hilft, den Endsieg zu sichern“. 24 Je mehr der Krieg dann Deutschland selbst erreichte, desto mehr wurde die NSV mit Sonderaufgaben befaßt, insbesondere mit organisatorischen Maßnahmen in Folge der Bombenangriffe und mit der Betreuung von Flüchtlingen. Die obige Kurzübersicht läßt eines erkennen: die NSV war im Alltag des Dritten Reiches allgegenwärtig und sollte es nach dem Willen ihrer Organisatoren auch sein.
24 Hans Bernsee, Aufgaben der NS-Volkswohlfahrt im Kriege, Berlin 1941: 66 und 112 Seite 17 von 17
3 Fürsorgeausbildung unter dem Nationalsozialismus
Um die Entwicklung der Fürsorgeausbildung ab 1933 richtig einschätzen zu können, sollte man sich den Stand der Entwicklung der sozialen Berufsausbildung vor der nationalsozialistischen Machtübernahme anschauen.
Der Beruf der Wohlfahrtspflegerin war vor dem I. Weltkrieg gegen den Widerstand der Männerwelt von führenden Persönlichkeiten der Frauenbewegung als eine Möglichkeit für junge Mädchen und unverheiratete Frauen geschaffen worden, der Enge des Familienlebens zu entfliehen und durch eine gesellschaftlich nützliche Tätigkeit sich von der Herrschaft durch die Männer zu befreien. Die ersten Ausbildungskurse entstanden 1893; einjährige Ausbildungsgänge wurden ab 1899 eingerichtet; ab 1908 setzte sich die zweijährige Ausbildung an regulären sozialen Frauenschulen durch. Erst der I. Weltkrieg brachte den Durchbruch und die allgemeine Anerkennung der Notwendigkeit einer besonderen Berufsausbildung für sozial-fürsorgerische Tätigkeiten. Allein zwischen 1916 und 1918 entstanden dreizehn neue Ausbildungsstätten in Deutschland.
Die Frau im Staate, aus: Internationale Hygieneausstellung Dresden 1931, in: Sachse/Tennstedt, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 2, 1988: 205
Die Diskussion um die staatliche Anerkennung führte zu Auseinandersetzungen um die Grundrichtung der Ausbildung bzw. die soziale Berufsauffassung. Während sich die Verwaltungsbeamten des Preußischen Innenministeriums Fürsorgerinnen nur als Hilfspersonal unter der Leitung von Amtsärzten vorstellen konnten, setzten die sozialen Frauenschulen unter der Führung Alice Salomons ein eigenes sozialpädagogisches Berufsethos dagegen. Infolge der politischen Veränderungen im November 1918, die zum Eintritt verschiedener Führerinnen der Frauenbewegung und Vertreterinnen der sozialen Frauenschulen in die entsprechenden Ministerien führten, konnte sich die sozialpädagogische Berufsauffassung in den staatlichen Prüfungsbedingungen vom 22. Oktober 1920 und den späteren Lehrplan-Richtlinien weitgehend durchsetzen: Während ursprünglich allgemein ein kranken- oder säuglingspflegerischer neben einem pädagogischen Ausbildungsabschluß als Voraussetzung für die Zulassung zur
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Frauenschule gefordert wurde, war jetzt die pflegerische Vorbildung ein möglicher praktischer Zugangsweg unter anderen. 25
Noch Anfang der 30er Jahre gab es jedoch zahlreiche Gemeinden, die als Anstellungsvoraussetzung für Wohlfahrtspflegerinnen forderten, daß sie vor der Frauenschule bereits eine Ausbildung als Kranken- oder Säuglingsschwester abgeschlossen hatten. Erst 1923, nach Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes, begann sich die Einsicht durchzusetzen, daß auch die in der Erziehungsfürsorge tätigen Männer eine soziale Berufsausbildung gebrauchen könnten. Jedoch nur an drei, später vier Einrichtungen in Deutschland wurden solche Ausbildungsgänge aufgebaut. Im Unterschied zu den Frauen wurde hier auf eine abgeschlossene praktische Berufsausbildung großer Wert gelegt. In der Regel fand die Männer-Ausbildung berufsbegleitend neben einer Tätigkeit in der Jugendfürsorge statt. Auch Nachschulungskurse für Berufserfahrene wurden ab 1927 eingerichtet, aber ohne großes Echo, weil sich die Männer offenbar keine Verbesserung ihrer ohnehin guten Aufstiegschancen versprachen. Erst unter den Bedingungen der Weltwirtschaftskrise nahm das Interesse der Männer an dem neuen Berufsweg zu.
Die Verbindung der sozialen Berufsausbildung mit der betont sozialpolitisch verstandenen Frauen- und Jugendbewegung fand ihre Ergänzung auch auf internationalem Gebiet vor allem mit der Teilnahme deutscher Ausbildungsstätten an der Konferenz für soziale Arbeit 1928 in Paris und der anschließenden Gründung des Internationalen Komitees sozialer Schulen unter Führung Alice Salomons. Mit der Adaption und Weiterentwicklung der amerikanischen Ansätze zur Methodik sozialer Arbeit durch Salomon, Wronsky, Kronfeld und andere erreichte die professionelle Ausbildung internationales Niveau.
Wie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens werden von den Nazis auch in den Wohlfahrtsschulen in den ersten Monaten nach ihrer Machtübernahme alle politischen Gegner und Personen jüdischer Abstammung aus ihren Positionen entfernt.
Die Leitung des Jugendheimes Charlottenburg wird der Halbjüdin Anna von Gierke, die die Einrichtung in wesentlichen Teilen selbst aufgebaut und über zwanzig Jahre geleitet hat, weggenommen; sie wird einem SA-Mann übertragen, offenbar mit der Absicht, die Ausbildungsstätte in eine NSV-Einrichtung umzuwandeln. Dagegen erhebt sich Protest von seiten der Schülerinnen und Mitarbeiter. In einer Versammlung im Herbst 1934, auf der der Leiter des Berliner Wohlfahrts- und Jugendamtes, Karl E. Spiewok, seine Maßnahmen zu rechtfertigen versucht, wird die Ablehnung der NS-Ideologie von Mitarbeitern so offen vorgetragen, daß die Nazis diese Einrichtung schließen. Die Kindertagesstätten und Horte des Jugendheimes gehen an das Pestalozzi-Fröbel-Haus in Schöneberg über. Die Schülerinnen der Wohlfahrtsschule führen ihre Ausbildung an der von Alice Salomon gegründeten Sozialen Frauenschule (PFH III) zuende.
Alice Salomon, die ein halbes Jahr vorher noch vom Preußischen Kabinett mit der Silbernen Staatsmedaille geehrt worden war, durfte ihre Schule ab März 1933 nicht mehr betreten. Die von ihr gegründete und geleitete Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit wurde von den Nazis bedroht. Sie verlangten die Entlassung der jüdischen Geschäftsführerin, Hilde Lion, was Alice Salomon verweigerte. Als sie erfuhr, daß eine Hausdurchsuchung geplant war, rief sie über Nacht den Vorstand zusammen, um die Akademie aufzulösen. Sie wollte ihr
25Baron/Landwehr, Von der Berufung zum Beruf - Zur Entwicklung der Ausbildung für die soziale Arbeit, in: R. Baron (Hrsg.), Sozialarbeit und soziale Reform - Zur Geschichte eines Berufs zwischen Frauenarbeit und öffentlicher Verwaltung, Weinheim/Basel 1983: 1 - 36 Seite 19 von 19
Werk lieber vernichten, als es den Nazis in die Hände fallen zu lassen. Als die Braunhemden erschienen, waren alle wichtigen Unterlagen beseitigt. 26
Die von Alice Salomon 1925 selbst ernannte Nachfolgerin in der Leitung der Sozialen Frauenschule, Charlotte Dietrich, trat dagegen 1933 in die NSDAP ein, um die Schule zu retten. Die zwei jüdischen Dozentinnen im hauptamtlichen Lehrkörper wurden zum 01.04. 1933 beurlaubt und zum 01. Juli 1933 endgültig entlassen. Im Frühjahr und im Herbst 1934 kündigten zwei weitere Dozentinnen, die die von den Nazis geforderten Lehrinhalte nicht mir ihrem Gewissen vereinbaren konnten.
An der von August Oswalt geleiteten Wohlfahrtsschule für Männer, die 1932 von der Deutschen Hochschule für Politik als Haus IV ans Pestalozzi-Fröbel-Haus gekommen war, wurde der größte Teil des (fast ausschließlich nebenamtlichen) Lehrkörpers ausgewechselt. Auffallend ist dabei, daß der Dozent für Rassenhygiene und Gesundheitsfürsoge, der Direktor der Landesgesundheitsamtes Dr. Schweers, schon an der Hochschule für Politik seit Jahren „Sozialbiologie und Sozialhygiene“ unterrichtet hatte; er behielt sein Amt und konnte seine Lehrveranstaltungen nahtlos fortsetzen.
Ende 1933 wurde vom Reichszusammenschluß das Muster eines in Berlin gebräuchlichen Fragebogens zur arischen Abstammung der Schülerinnen an alle Schulen verschickt. Nichtarierinnen durften nur noch mit besonderer Genehmigung studieren und wurden 1934 von der staatlichen Anerkennung ausgeschlossen. Die erwartete Nachfrage nach gedruckten Exemplaren des Fragebogens blieb jedoch aus.
Vor ihrer Machtübernahme standen die Nazis der Fürsorge strikt ablehnend gegenüber. Sie setzten sich an die Spitze der in der Wirtschaftskrise aufblühenden Denunziation der Wohlfahrtspflege als Verschwendung von Mitteln an für die Volksgemeinschaft Nutzlose und Minderwertige. Diese Einstellung wich im Lauf des Jahres 1933 sehr schnell einer differenzierten Betrachtung. 27 Man kann die nationalsozialistische Fürsorgepolitik als eine extreme Durchrationalisierung im Sinne kapitalistischer Wirtschaftsinteressen verstehen: „Um der Gesunderhaltung unseres Volkes Willen muß darum eine nationalsozialistische Volkswohlfahrt eine Befürsorgung Minderwertiger ablehnen bzw. auf ein Mindestmaß einschränken unter gleichzeitiger Abdrosselung des kranken Erbstromes. Eine um so intensivere Betreuung wird sie aus ihrer erbbiologischen und rassenhygienischen Orientierung den Ge-sunden zukommen lassen“. 28
Im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins wird erläutert:
„Die Sorge für Notleidende, Kranke und Schwache bleibt Aufgabe der Fürsorge und der Für-sorgerinnen. Aber wie der einzelne Notleidende als Glied seines Volkes zu werten und zu behandeln ist, so muß auch die Fürsorge insgesamt Zielsetzung, Aufgabenbereich und Lö-sungsformen vom Wohl des ganzen Volkes her bestimmen. Wohlfahrtspflege ist nicht nur ein Bestandteil der Volkspflege, sondern gewinnt ihren tiefsten Gehalt erst aus den Maßstäben der Volkspflege“. 29
26 A. Salomon, Charakter ist Schicksal - Lebenserinnerungen, Weinheim/Basel 1983
27 D. Kramer, Das Fürsorgesystem im Dritten Reich, in: Baron/Landwehr, Weinheim/Basel 1983
28 H. Althaus, 1935: Nationalsozialistische Volkswohlfahrt - Wesen, Aufgaben und Aufbau, in: Otto/Sünker, (Hrsg.) Soziale Arbeit und Faschismus, Bielefeld 1986
29 Nationalsozialistischer Volksdienst, 1934: 78 Seite 20 von 20
In ihren Lebenserinnungen überschreibt Alice Salomon eines der letzten Kapitel mit den Worten „Die moderne Frau tritt ab“. Sie meint damit die Auflösung der organisierten Frauenbewegung durch die Nazis, die Abtrennung aller internationalen Verbindungen, die Entfernung von Frauen aus allen führenden Positionen und die Reduzierung der Frau auf die Mutterrolle und Trägerin der erbgesunden Volksvermehrung. 30 In Pervertierung dessen, was die soziale Frauenbewegung unter „geistiger Mütterlichkeit“ verstanden hatte, hielten die Nationalsozialisten die Frauen ihrer Natur nach vor allem für geeignet, die für ihre imperialistischen Bestrebungen erforderliche Kinderaufzucht sicherzustellen. Den Volkspflegerinnen kam es zu, den Frauen dieses Bewußtsein zu vermitteln.
Entsprechenden Verlautbarungen der Nazis paßte man umgehend die Lehrpläne der Wohlfahrtsschulen an. Diese Entwicklung konnte bald nach der Machtübernahme völlig formlos einsetzen, weil Inhalt und Stundenverteilung des Unterrichtsangebotes bis dahin weitgehend in das Ermessen der einzelnen Schulen gestellt war. Bereits Anfang Oktober 1933 entschied sich das Dozenten-Kollegium des PFH III, die familienfürsorgerische Ausbildung zu verstärken. Das hieß Ausdehnung der hauswirtschaftlichen Vor- und Ausbildung besonders im „Kochen unter Berücksichtigung des Existenzminimums“; außerdem wurde die nicht-öffentliche Jugendpflege (Hitler-Jugend, BDM etc.) und der weibliche Arbeitsdienst zusätzlich in den Lehrplan aufgenommen - bei gleichzeitiger Reduzierung des rechtskundlichen Unterrichts.
Unter dem 27. Januar 1934 werden vom Reichserziehungsministerium erste „Übergangsbestimmungen für Gestaltung des Unterrichts an die sozialen Frauenschulen“ erlassen, in denen als Aufgabe definiert wird,
„die Schülerinnen fest zu verwurzeln im Nationalsozialismus und sie aus nationalsozialpolitischer Geisteshaltung zu einheitlicher und eindeutiger Lösung der volkspflegerischen Aufgaben zu führen. Damit fällt viel von bisher Behandeltem im Unterricht fort, andere Unterrichtsstoffe treten dafür auf, und die Bahn wird vor allem frei für Anleitung zu sicherem Zugriff und zielbewußtem, frohem Schaffen“. 31
Bereits für die mündlichen Prüfungen Ostern 1934 werden als zusätzliche Stoffgebiete vorgeschrieben: Adolf Hitler und die Geschichte der NSDAP, Grundzüge der Erbgesundheitslehre, nationalsozialistische Haushaltsführung, Nächstenhilfe unter Volksgenossen. Als Kerngebiete der Volkspflege-Ausbildung werden in einem ausführlichen Unterrichtsplan genannt: 1. Deutsche Schicksalsgemeinschaft (Rassekunde, deutsche Geschichte in nationalsozialistischer Beleuchtung, Adolf Hitler und die NSDAP); 2. Deutsche Volkskultur (deutsche Frömmigkeit, Kunst, Arbeit); 3. Gesundheitspflege (Erbgesundheitslehre, Krankheiten, Rechtsfragen); 4. Haushaltspflege (nationalsozialistische Haushaltsführung: gesundheitlich, artgemäß, bodenständig, sparsam);
5. Familienpflege (Säuglings- und Kleinkinderpflege, Jugendpflege, Jugendwohlfahrtsgesetz);
6. Volksgemeinschaftspflege (Pflege organisch gewachsener Gemeinschaften und Beseelung organisierter Gemeinschaften); 7. Einrichtungen deutscher Volkswohlfahrtspflege.
30 A. Salomon, Charakter ist Schicksal - Lebenserinnerungen, Weinheim/Basel 1983
31 Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, 1934, in: Otto/Sünker (Hrsg.) Soziale Arbeit und Faschismus, Bielefeld 1986 Seite 21 von 21
Obwohl die Nazis diesen Stoffplan ausdrücklich nur als Kern-Plan bezeichneten, dem noch ein ausführlicher Ausbildungsplan folgen sollte, wurde er von einigen Schulen offenbar unverändert als Ausbildungsplan übernommen. Vor allem auch von den später gegründeten NSV-Schulen wurde dieser Stoffplan unbesehen übernommen. In ihnen finden weder Fürsor-gepflichtverordnung noch sozialpolitische, soziologische und psychologische Fachgebiete Erwähnung.
Die faschistische Herrschaft hatte an den sozialen Ausbildungsstätten vor allem die Zerstörung der aus der Frauen- und Jugendbewegung entwickelten Identität des Fürsorgeberufes zur Folge. Diese wurde ersetzt durch eine an Erb- und Rassenpflege orientierte Volksgemeinschaftsideologie, nach der den Frauen und Müttern die entscheidende Verantwortung für die „Aufartung“ des deutschen Volkes zukam. Zudem schnitt der Faschismus die eigenständige Entwicklung des Fürsorgeberufs für Männer aus der Jugendbewegung radikal ab. Die Ausbreitung koedukativer Wohlfahrtsschulen nach 1945 war insofern ein Ergebnis des Identitätsverlustes der Frauenschulen und des Verzichts auf historische Tradition. Insgesamt hat der Faschismus in Deutschland die Professionalisierung der sozialen Arbeit erheblich zurückgeworfen, nicht zuletzt auch durch die Vernichtung eigenständiger methodischer Entwicklungsansätze. Neuerliche Versuche zum Import angelsächsischer Methoden fielen nicht mehr auf so fruchtbaren Boden wie in den 20er Jahren.
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3.1 Das Ausbildungswesen der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt
Die Entwicklungen im sozialen Ausbildungswesen verliefen im Nationalsozialismus zweigleisig. Auf der einen Seite wurde eine öffentliche Diskussion über das Berufsbild und die Ausbildungsinhalte wie -voraussetzungen bei den „sozialen Frauenberufen“ geführt, während andererseits hinter den Kulissen machtpolitische Konflikte um die Trägerschaft der sozialen Fachschulen vorherrschten.
Die fachliche Diskussion setzte Mitte der 30er Jahre ein, als der Mangel an fürsorgerischen und sozialpädagogischen Kräften sich abzuzeichnen begann. In den Mittelpunkt der Überlegungen geriet die berufliche Lage der Fürsorgerin, deren Berufsbezeichnung nach 1934 „Volkspflegerin“ lautete. Der Beruf hatte wenig an Attraktivität zu bieten. Lange Ausbildungszeiten, hohe Anforderungen während der Ausbildung und im Beruf, Unterbezahlung, geringe Urlaubsansprüche, gesundheitliche Risiken und mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten trugen dazu bei, daß sich der Nachwuchsmangel „immer katastrophaler“ bemerkbar machte und die 1938 geschätzten 14.000 „Volkspflegerinnen“ im „Altreich“ kaum noch mit Verstärkung rechnen konnten. 32
Aufgrund dessen stattete der Parteiverband seine eigenen Wohlfahrtsschulen großzügig aus, gewährte Ausbildungsstipendien, entlohnte seine Praktikantinnen vergleichsweise generös, gewährte seinem Fachpersonal übertarifliche Leistungen und bot mit seiner weitverzweigten Organisation Aufstiegschancen, die im öffentlichen Sektor nicht vorhanden waren. 33 Der NS-Wohlfahrtsverband war der öffentlichen Konkurrenz auch bei der Neugestaltung der Fürsorgerinnenausbildung immer einen Schritt voraus. Während die NSV die Ausbildung auf die eigene Organisation und auf längerfristige Ziele ausrichten konnte, bildeten die zumeist städtischen Wohlfahrtsschulen Personal für ihren regionalen Bedarf aus, ohne an reichszentrale Vorgaben über die Ausbildungsinhalte gebunden zu sein. Die „familienfürsorgerisch befähigte Volkspflegerin“ war eine zentrale Forderung in der mehrjährigen Diskussion über die Neugestaltung der Ausbildung von Fürsorgerinnen, in deren Verlauf die Frage nach der „Heranbildung“ einer den Idealen des Dritten Reiches verpflichteten „nationalsozialistischen Volkspflegerin“ immer mehr in den Mittelpunkt geriet. 34 Unter dem Eindruck des Mangels an sozialen Kräften im Krieg ergingen 1943 aber Erlasse, die Aspekte der vorhergehenden Diskussion um eine reichszentrale Ausbildungsordnung aufgriffen: das Aufnahmealter für Schülerinnen wurde gesenkt und Bestimmungen über verkürzte Ausbildungslehrgänge getroffen. 35 Das Nachwuchsdilemma lag zu einem großen Teil darin, daß die NSV mit ihren Möglichkeiten die Sozialberufe zwar aufwerten konnte, gleichzeitig jedoch wegen des sich im Krieg noch erheblich verschärfenden allgemeinen Arbeitskräftemangels Frauen im kaufmännischwirtschaftlichen Bereich wie im Bildungs- und Gesundheitssektor Berufsaussichten wie nie zuvor hatten. Die nationalsozialistische Propaganda von der den Frauen „wesensgemäßen“,
32 „Die Nachwuchsfrage bei den Volkspflegerinnen“, in: Nationalsozialistischer Volksdienst vom Oktober 1938, Jg. 19: 306 - 309
33 „Die Nachwuchsfrage bei den Volkspflegerinnen“, in: Nationalsozialistischer Volksdienst vom Oktober 1938, Jg. 19: 306 - 309
34 Günther Roestel, Wann kommt die Reform der Volkspflegerinnen-Ausbildung?, in Nationalsozialistischer Volksdienst vom Juli 1939, Jg. 6: 289 - 294
35 „Auf dem Wege zur reichseinheitlichen Ausbildung von Volkspflegerinnen“, in Nationalsozialistischer Volksdienst vom Juni/Juli 1943, Jg. 24: 100 Seite 23 von 23
weil „fraulich-mütterlichen“ Arbeit in den sozialen Berufen wirkte in dieser Situation fast exotisch und wurde kaum angenommen. 36
Faktisch wurden immer mehr Stellen für „Volkspflegerinnen“ geschaffen, während die Träger solcher Stellen um eine begrenzte Zahl der Fachkräfte konkurrierten. Aus dieser Situation heraus wurden die Bemühungen um den fürsorgerischen und sozialpädagogischen Nachwuchs intensiviert. Die NSV ging dazu über, mit Hilfe der Reichsjugendführung und der Berufsberatungsstellen „Vorschülerinnen“ für Sozialberufe frühzeitig zu erfassen und zu betreuen und führte gar Karteien über den „Werdegang jedes erfaßten Mädchens“. Je weiter sich schließlich die Kriegslage zuspitzte, desto mehr wurden die Anerkennungsvoraussetzungen bei den Sozialberufen zurückgeschraubt. Sonderlehrgänge oder die mehrjährige Berufspraxis reichten 1943/44 für eine Anerkennung als „Volkspflegerin“. Nach einem Befehl Hitlers vom 25.07.1944 „über den vermehrten Einsatz von Arbeitskräften, insbesondere von Frauen“ wurden Kindergärtnerinnen in Kurzlehrgängen ausgebildet sowie provisorisch „Frauenberufliche Bildungsanstalten“ eingerichtet. 37 Für die Arbeit in NSV-Kindergärten mußten in den letzten Kriegsjahren Oberschülerinnen eingesetzt werden. Die NSV verfügte über 32 Kinderpflegerinnenschulen, 41 Seminare für Kindergärtnerinnen, 9 Seminare für Jugendleiterinnen und 15 Seminare für Volkspflegerinnen. 38 Soziale und sozialpädagogische Ausbildungsstätten im Deutschen Reich im Jahr 1944
Quelle: Aufstellung des Deutschen Gemeindetages über „Soziale und sozialpädagogische Ausbildungsstätten im Deutschen Reich“ (1942), ergänzte Fassung von 1944, in: E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991: 318
36 „Die Nachwuchsfrage bei den Volkspflegerinnen, in: Nationalsozialistischer Volksdienst vom Oktober 1938, Jg. 19: 240 - 245
Anmerkung: 33 - 50 % der Volks- und Mittelschülerinnen entschieden sich 1936 für kaufmännische Berufe. Unter den Berufswünschen von Abiturientinnen rangierte der Bereich „Technik“ sogar noch vor dem der „Wohlfahrtspflege“.
37Rundschreiben des Deutschen Gemeindetages vom 09.10.1944 betr. „Frauenberufliche Fachschulen“
38 E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991 Seite 24 von 24
4 Resümee
Helfen und Dienen - Die Arbeit von Fürsorgern/innen
während des Hitler-Faschismus
Je mehr man in den Alltag jener Zeit eindringt, desto eindeutiger muß man feststellen, daß es nicht nur Hitler mit einer Handvoll Mördern, nicht nur SA, SS und Militär waren, die für die menschenverachtende Rassen- und Selektionspolitik von 1933 bis 1945 die Verantwortung tragen. In ihrer Perfektion wurde diese Politik erst möglich, weil der gesamte Staatsapparat und somit auch die Sozialbehörde und die dort beschäftigten sie umsetzte. Die Arbeit der Fürsorgerinnen hat - wenn auch ungewollt - dazu beitragen, daß die Vernichtungsmaschinerie funktionieren konnte, lieferten sie doch einen Teil der Basisinformation, die für die Aussonderung von Bevölkerungsgruppen, für Massensterilisierungen und für die Vernichtung „unwerten“ Lebens notwendig war. Die Methodik der Nationalsozialisten zur Vernichtung von Menschen gliederte sich in folgende drei Stufen:
1. Ausgrenzen durch Definieren und Diagnostizieren 2. Aussondern durch Zwangseinweisung in geschlossene Anstalten 3. Ausmerzen durch Einschläfern
und wurde massenhaft praktiziert. Keine Geschichte Sozialer Berufe in Deutschland kann diese Tatsache übersehen oder übergehen. Der Anteil von Medizin, Politik, Sicherheitspolizei und Verwaltung in der Anwendung dieser Methoden ist inzwischen sorgfältig genug erforscht, um immer wieder aufkommenden Zweifeln an der Wirklichkeit dieser Verbrechen zu begegnen. Aber wir wissen vergleichsweise wenig darüber, in welchem Umfang sich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieher und Sozialpädagogen aktiv an ihnen beteiligt haben.
Im Prinzip war jeder Angehörige des Öffentlichen Dienstes verpflichtet, alle verfügbaren Daten über Klienten und Patienten zu sammeln, welche unter die entsprechende Gesetzgebung und ihre Durchführungsverordnungen fielen. Im Prinzip wirkte jede Volkspflegerin, die einen Obdachlosen registrierte, jeder Erzieher, der die Akte eines verwahrlosten Heimzöglings führte, jede Säuglingsfürsorgerin, die ein Baby wog und seinen körperlichen Zustand begutachtete und jede Familienfürsorgerin, die während eines Hausbesuches einen Blick in den Bücherschrank der besuchten Familie warf oder mithörte, welchen Sender die Familien gerade eingeschaltet hatte, als sie an der Tür klingelte, an dem Aufbau einer umfassenden Datensammlung mit, die immer dazu benutzt werden konnte, menschliches Leben zu liquidieren. Aber es gab viele, die durch leisen Widerstand Menschen vor der Vernichtung retteten, sei es durch das Unterlaufen von Verpflichtungen oder das „Schönen“ von Befunden.
Widerstand gegen die NS-Gesetzgebung war für Sozialarbeiter mit einem hohen Risiko verbunden.
„Ich weiß, ich sollte damals eine ganze Menge jüdischer Kinder, oder jüdischer Mischlinge, das war in den späteren Jahren, benennen, bis ich dann von anderen hörte: ‚Seien Sie vorsichtig, die werden alle irgendwie weggeschafft‘. Die haben eine Liste von mir gekriegt, aber nur solche, die schon legal mit ihren Eltern emigriert waren oder die hier im jüdischen Krankenhaus eines natürlichen Todes gestorben waren und die haben ja meine Liste in Seite 25 von 25
Karteien aufgesplittert, ehe sie merkten, daß alle die von mir genannt waren, nicht zu greifen waren. Ich habe dann mal vergessen, einen Termin zu notieren, von so einem halbjüdischen Kind, was der Pflegemutter weggenommen werden mußte. Daß man einen Termin übersieht, das kommt schon mal vor, das konnten sie mir nicht nachweisen ... da hat man manches noch verhindern können in der Zeit. Aber nachher zum Schluß wurde es doch sehr schwer.“ Aus diesem Zitat geht hervor, daß es einige Sozialarbeiter gab, die das Risiko auf sich nahmen, Menschen vor der Verfolgung und Vernichtung durch die Nazis zu schützen. Doch es muß davon ausgegangen werden, daß die erhebliche Mehrheit es eher vorzog, sich anzupassen. Doch, wie der folgende Ausschnitt aus einem Interview zeigt, gab es Möglichkeiten des „versteckten Widerstandes“, der sich noch im „legalen Bereich“ vollzog. „Ja, zur Sterilisation sollten wir auch alle möglichen Leute melden mit Erbkrankheiten. Da gab es aber die Möglichkeit der Ausflucht, nämlich sie in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, wo die Gefahr der Vermehrung dieser Menschen ausgeschlossen war ... Da waren dann auch so Kinder, die in einem normalen Heim kaum mehr tragbar waren, weil sie doch ein bißchen abartig waren. Die waren dann psychologisch begutachtet worden und dann hieß es: ‚Anlage zu Geisteskrankheiten‘, und dann empfahlen sie Verlegung in ein entsprechendes Sonderheim. Das war ein Todeskommando, da kamen sie nicht mehr lebend raus‘, aber das wußte man ja nicht. Man dachte, sie sind da in fachlich guter Beobachtung und Behandlung und da kann noch etwas mit ihnen gemacht werden. Bis ich nachher merkte, daß innerhalb eines Vierteljahres alle Kinder, die ich in dem Heim hatte, tot waren. Da gingen mir erst die Augen auf. ‚Hirnhautentzündungen‘ oder so etwas stand dann in der Todesurkunde. ... (Um ins KZ zu kommen) genügte es ja beinahe, wenn der Erzeuger eines Kindes nicht bekannt war, dann konnte es ein Jude sein, dann wurden sie schon unter die Lupe genommen, ob sie möglicherweise rassische Merkmale des Judentums haben. Und dann das Zusammenleben von Menschen verschiedener Rassen, wenn so ein Jude oder Halbjude nun zusammen mit seiner Braut lebte - heiraten konnten sie nicht nach den Nürnberger Gesetzen, aber es war natürlich eine eheähnliche Gemeinschaft. Das galt doch als Rassenschande. Ich habe da die Augen zugemacht, in den Fällen habe ich so etwas nie gemeldet. Niemals. Ich wollte mich doch nicht mitschuldig machen und dann habe ich mir gesagt, du räumst deinen Platz nicht, nachher kommt da eine hin, die wer weiß wie diese Dinge durchsetzt und dann geschieht noch mehr Unrecht.“
Die bisherigen Zitate aus Interviews haben gezeigt, daß Widerstand im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen durchaus möglich war und geleistet wurde. Beispiele für eine Sozialarbeit, die sich in der Illegalität abspielte, sind ebenfalls vorhanden.
„.... illegale Arbeit zum Schutze verfolgter Menschen, insbesondere für jüdische Kinder .... wir konnten gefährdete Schulkinder und Jugendliche in ein befreundetes Landerziehungsheim nach Südengland bringen.“ (Isa Gruner, ehemalige ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Geschäftsführung des Vereins Jugendheim e.V. und Lehrkraft an seiner Wohlfahrtsschule, der aufgrund ihrer politischen Einstellung die Erlaubnis der Lehrtätigkeit entzogen wurde) 39 Auch auf konfessioneller Seite gab es Versuche, der nationalsozialistischen Gewaltpolitik durch illegale Tätigkeiten entgegenzuwirken.
39 Extra Sozialarbeit, 1, 1983, in: S. Amendt et al., Sozialarbeit unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, Düsseldorf 1986: 156 Seite 26 von 26
„.... Im Caritasverband haben wir unsere Referentensitzungen immer so gelegt, daß der Mann (Nazi) nicht dabei war. Weil wir dann doch offener gesprochen haben; man kann schon sagen, wir waren eine vertraute Clique Antinazis. Wir haben immer Juden bei uns gehabt auf der Mansarde, 14tägig und die wurden weitergereicht, wieder an eine andere Stelle.“ (Karl Borgmann, früherer Sozialarbeiter der Caritas)
Aufgrund dieser Aussagen läßt sich erkennen, daß sozialarbeiterischer Widerstand meist nur von Einzelpersonen ausging. Ein Widerstand auf breiter Front war nicht auszumachen. Diese Feststellung beinhaltet keinen Vorwurf - denn Zivilcourage und Festhalten an moralischen Grundüberzeugungen konnten ins KZ führen.
Es stellt sich mir die jedoch immer wieder die Frage nach der Humanität dieser zu doch eigentlich zur Arbeit mit Menschen verpflichteten, helfenden Sozialarbeiter. Warum ließen sie sich mißbrauchen von einem System, in dem ein einzelner nichts zählte, in dem nur Äußerlichkeiten, Religionszugehörigkeit oder politische Gesinnung bestimmend waren und Menschen, die nicht ins Bild des „gesunden Volkskörpers“ passten, „ausgesondert“ und „ausgemerzt“ werden durften? Welches Verhältnis hatten sie zu den Menschen, die wirklich ihrer Hilfe bedurften, wie Behinderte oder psychisch Kranke?
Es ist mir nicht möglich, diese Fragen abschließend zu beantworten. Ich hoffe jedoch, daß sich so etwas nie wiederholt und daß jeder einzelne, besonders jeder Sozialarbeiter/Sozialpädagoge gegen jegliche Ausgrenzung und Diskriminierung seine Stimme erhebt, nicht zuläßt, daß Menschen noch einmal auf irgendeine Weise verletzt, geschädigt oder vernichtet werden und sich immer wieder an das erinnert, was seine Arbeit ausmacht: jedem Menschen zu helfen, der seiner Hilfe bedarf.
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Literatur
Althaus, Hermann 1941: Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, Berlin Althaus, Hermann/Betcke, Werner (Hrsg.) 1937: Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege, Berlin,
Amendt, Sigrid/Göring, Heiner/Kullik, Edgar 1986: Sozialarbeit unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, Düsseldorf
Ballarin, Hans-Georg/Rössler, Hellmuth/Röstel, Günther (Hrsg.) 1937: Deutsche Wohlfahrtspflege, Leipzig
Baron, Rüdeger (Hrsg.) 1983: Sozialarbeit und soziale Reform - Zur Geschichte eines Berufs zwischen Frauenarbeit und öffentlicher Verwaltung, Weinheim/Basel Bernsee, Hans 1941: Aufgaben der NS-Volkswohlfahrt im Kriege, Berlin Der öffentliche Gesundheitsdienst, Ausgabe vom September 1939, Jg. 5 Erler, Michael 1993: Soziale Arbeit. Ein Lehr- und Arbeitsbuch zu Geschichte, Aufgaben und Theorie, Weinheim
Hansen, Eckhard 1991: Wohlfahrtspolitik im NS-Staat. Motivationen, Konflikte und Machtstrukturen im “Sozialismus der Tat” des Dritten Reiches, Augsburg Hitler, Adolf 1937: Mein Kampf, Band I und II, München
Korten, Ernst/Steubing, Heini 1938: Rassisch ausgerichtete Bevölkerungspolitik. Die Grundlagen der Betreuungsarbeit der NSV, Frankfurt/Main
Labisch, Alfons/Tennstedt, Florian 1985: Der Weg zum „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 03.07.1934, Düsseldorf
Müller, Wolfgang C. 1988: Wie Helfen zum Beruf wurde, Band 1. Eine Methodengeschichte der Sozialarbeit 1883 - 1945, 2. überarb. u. erw. Aufl., Weinheim/Basel Nationalsozialistischer Volksdienst Jgg. 1933 bis 1943
Otto, Hans-Uwe/Sünker, Heinz (Hrsg.) 1986: Soziale Arbeit und Faschismus, Bielefeld Preußer, Norbert (Hrsg.) 1982: Armut und Sozialstaat. Band 3, Die Entwicklung des Systems der sozialen Sicherung 1870 bis 1945, München
Sachße, Christoph/Tennstedt, Florian 1988: Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland Band 2. Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929, Stuttgart Salomon, Alice 1983: Charakter ist Schicksal - Lebenserinnerungen, Weinheim/Basel Schnurr, Stefan 1997: Sozialpädagogen im Nationalsozialismus. Eine Fallstudie zur sozialpädagogischen Bewegung im Übergang zum NS-Staat, Weinheim/München
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Marlis Moritz, 1999, Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, München, GRIN Verlag GmbH
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