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Freitod oder Selbstmord? - Auseinandersetzung mit der Frage, ob man sein Leben selbst beenden darf

Seminararbeit, 2001, 24 Seiten
Autor: Dennis Lackner
Fach: Sozialpädagogik / Sozialarbeit

Details

Veranstaltung: Sozialethik
Institution/Hochschule: Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein
Tags: Freitod, Selbstmord, Auseinandersetzung, Frage, Leben, Sozialethik
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2001
Seiten: 24
Note: sehr gut
Sprache: Deutsch

Archivnummer: V105103
ISBN (E-Book): 978-3-640-03400-0

Dateigröße: 101 KB


Volltext (computergeneriert)

Hausarbeit von:
Dennis Lackner
2. Semester SA/SP
Fach: Sozialethik
Dozentin: Antje Reinhard

,,Freitod" oder ,,Selbstmord"?

Auseinandersetzung mit der Frage, ob man sein Leben selbst beenden darf

Inhalt:

Seite 3: 1. Hinführung zum Thema

Seite 5: 2. Hat der Mensch die Pflicht zu leben?
Seite 5: 2.1 Suizid als Widerspruch gegen die Natur
Seite 7: 2.2 Suizid als Unrecht an der Gemeinschaft
Seite 10: 2.3 Suizid als Sünde gegenüber der Gottheit
Seite 11: 2.4 Leben als Recht und nicht als Pflicht

Seite 13: 3. Kann Suizid eine freie Entscheidung sein?
Seite 13: 3.1 Über die Freiheit menschlicher Entscheidungen
Seite 15: 3.2 Der Beitrag humanwissenschaftlicher Erklärungsmodelle
Seite 17: 3.3 Gründe zu sterben

Seite 19: 4. Schlussteil
Seite 19: 4.1 Persönliche Stellungnahme
Seite 21: 4.2 Bedeutung für die Sozialarbeit

1. Hinführung zum Thema

Zu jeder Zeit und in jeder Kultur haben Menschen Hand an sich gelegt und ihrem Leben dadurch selbst ein Ende gesetzt. Ebenso lange ist diese Tatsache Gegenstand der philosophischen, humanwissenschaftlichen, moraltheologischen und gesellschaftlichen Diskussion. Ziel dieser Hausarbeit ist es, ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige wichtige Argumente der vielen Sichtweisen, aus denen der Sachverhalt, dass es Menschen gibt, die ihr Leben selbst beenden, betrachtet werden kann, aufzuzeigen und im Hinblick auf ihre Bedeutung für eine moralische Bewertung dieser Tat zu untersuchen. Ziel kann und soll es nicht sein, dabei zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen, wohl aber, zumindest ein Fragezeichen hinter klassische und modernere Argumente gegen die Selbsttötung zu setzen.
Vorausgeschickt sei noch, dass sich hinter der Frage, ob ein Mensch eigenmächtig seinem Leben ein Ende setzen kann und darf natürlich weitere Fragen verbergen: Fragen danach, von was für einer Sicht des Menschen und des Lebens derjenige, der die hier gestellte beantwortet, ausgeht. Die Frage, wie denn nun Selbsttötung moralisch zu beurteilen sei, kann also nicht ohne den Hintergrund eines bestimmten Menschen- und Weltbildes und somit niemals eindeutig und endgültig beantwortet werden.

Nun aber zurück an den Anfang: Schon die verschiedenen Begrifflichkeiten geben Hinweise auf eine moralische Wertung. So beinhaltet die im Volksmund übliche Bezeichnung ,,Selbstmord" bewusst gebraucht bereits ein negatives Urteil, indem sie das Verhalten begrifflich gleichsetzt mit dem Straftatbestand und eindeutig als unmoralisches menschliches Verhalten anerkanntem Mord. Mord an sich ,,Selbst" eben anstelle von Mord an einer anderen Person. Im Gegensatz hierzu steht der aus der Prosa stammende Begriff des ,,Freitods"1, welcher durch seinen Wortlaut und seine Geschichte dem selbst bestimmten Tod als Ausdruck menschlicher Autonomie eine moralische Aufwertung verleiht. Beide Begriffe werde ich aufgrund ihrer impliziten Beurteilung dessen, was sie eigentlich nur beschreiben sollen, vermeiden. Verwendbarer erscheinen mir die sich wertneutraler verhaltenden Bezeichnungen ,,Selbsttötung" und ,,Suizid"; wenn auch letzterer vor allem von der Psychologie und Psychatrie verwendet wurde und daher mit deren Betrachtung des Phänomens verbunden werden kann, so scheint er mir in seiner lateinischen Nüchternheit gleichzeitig der objektivste von allen zu sein.

Als nächstes stellt sich nun die Frage, was gemeint ist, wenn wir von Selbsttötung oder von Suizid sprechen. Hierbei berufe ich mich hauptsächlich auf eine Abgrenzung des Themas nach Harry Kuitert2, der sich zunächst unter Berufung auf verschiedene andere Autoren um eine Definition ohne moralisches Urteil bemüht hat: Selbsttötung meint demnach die absichtliche Beendigung des eigenen Lebens durch eigenes Tun oder Lassen, ungeachtet aller Umstände, Absichten und Kausalitäten, die dabei eine Rolle spielen mögen.

Von Bedeutung ist hierbei die bewusste Absicht des Suizidanten, sein Leben zu beenden, welche den tatsächlichen Suizid von ,,verschleiertem Selbstötungsverhalten"3 ohne diese Absicht, wie zum Beispiel das Betreiben von Extremsportarten, schnelles Autofahren, Drogenkonsum usw., abgrenzt. Natürlich stellt sich bei der Betrachtung solcher und anderer menschlicher Verhaltensweisen die Frage danach, wie viel dem Betreffenden sein Leben wert ist, der wichtige Unterschied besteht jedoch darin, dass der Tod hier nicht das Ziel des Verhaltens ist, wenngleich es auch hier mit Sicherheit Fälle gibt, bei denen die Grenzen verschwimmen.
Mit der gleichen Begründung möchte ich an dieser Stelle eine Unterscheidung treffen zwischen einem Suizid, bei dem die Absicht der Person wirklich darin besteht, ihr Leben zu beenden, und einem Suizidversuch, bei dem die Absicht darin besteht, gerettet zu werden, der also eher eine Art Hilferuf, einen Wunsch nach Veränderung, aber eben nicht nach Beendigung, darstellt. Während ich zwischen diesen beiden anscheinend gleichen, aber aufgrund ihrer unterschiedlichen Motivation doch verschiedenen Handlungen unterscheide, ist jedoch zugleich darauf hinzuweisen, dass eine eindeutige Abgrenzung hier oftmals auch für die betreffende Person selbst schwer oder gar nicht möglich ist.
Schon bei der Beschreibung dessen, worum es geht, tun sich anscheinend erste Schwierigkeiten auf. In den folgenden Kapiteln soll nun versucht werden darzulegen, mit welchen Begründungen das komplexe Phänomen der Selbsttötung zumeist als zu verurteilen oder zumindest als zu verhindern betrachtet wurde und wird, aber auch wo die Schwächen dieser Argumentationen liegen.

2. Hat der Mensch die Pflicht zu leben?

Obwohl in allen Gesellschaften auftretend, wurde und wird Selbsttötung in den allermeisten davon nicht als eine annehmbare Form menschlichen Verhaltens akzeptiert. Jean Amery sieht dies darin begründet, dass der Suizidant durch seine Tat aus der Logik des Lebens herausbricht4. Denn die Gesetze der Natur und der Gesellschaft, für religiöse Menschen auch die des Glaubens, bejahen das Leben und fordern das Weiterleben, und das Widersetzen des Suizidanten gegen diese Lebenslogik könne von denen, die darin leben, nicht verstanden und daher nicht akzeptiert werden.

Diese Begründungen aus der Logik des Lebens heraus waren im Wesentlichen schon immer an drei Dingen festgemacht, die eine Art Zusammenfassung der ethischen Argumente gegen den Suizid darstellen und von Thomas von Acquin in besonderer Deutlichkeit benannt wurden5. Suizid ist demnach unvereinbar mit der Natur des Menschen, mit seiner Existenz als Teil einer Gemeinschaft und mit dem Glauben an Gott.
Diese drei Hauptargumente werde ich in den nun folgenden Abschnitten eingehender untersuchen.

2.1 Suizid als Widerspruch gegen die Natur

Selbsttötung wird als eine Tat gesehen, die im Widerspruch steht mit der ,,natürlichen Neigung zur Selbsterhaltung und der übernatürlichen Selbstliebe"6, da diese dem Menschen naturgegeben sind. Dahinter steht auch die Wertung des Lebens als ein unbedingtes Gut im nicht-moralischen Sinn, eben als etwas, was gut ist für einen Menschen. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass der Mensch durch seinen aus seiner natürlichen Konstitution stammenden Verstand nach dem streben muss, was gut für ihn ist, also in erster Linie nach seiner Selbsterhaltung. Gleichzeitig wird somit das Streben nach dem Tod als ein Streben nach etwas, das schlecht für ihn ist zu einem widernatürlichen Akt. Die Beurteilung eines solchen Verhaltens als krankhaftes (dazu mehr in der Auseinandersetzung mit der psychologischen Perspektive unter 3.2) oder fehlerhaftes und damit auch menschlicher Moral entgegengesetztes Verhalten folgt dieser Einschätzung auf dem Fuße.
Hierbei ist jedoch anzumerken, dass von der Prämisse ausgegangen wird, dass das Leben in jedem Fall ein Gut, der Tod in jedem Fall ein Übel darstellt und somit Selbsterhaltung das einzig Richtige sein kann. Unter dieser Voraussetzung scheint es tatsächlich unmöglich, dass das Sein nach dem Nicht-Sein streben und dabei naturgemäß handeln kann.

Nun kann man unter Weglassen dieser Prämisse die Natur des Menschen aber auch anders charakterisieren als nur durch seinen Selbsterhaltungstrieb: dahingehend nämlich, dass dem Menschen naturgegeben ein Verstand und eine gefühlsmäßige Intuition zu eigen sind, die ihm die genauso natürliche Freiheit verleihen, individuell zu entscheiden, was gut und was schlecht für ihn ist und ihm damit sowohl die Möglichkeit zur Seinbejahung als auch die zur Seinsverneinung offen steht7.
Einen anderen Argumentationsweg geht die autonome Moral nach Kant8, welchen ich nun aufzeigen werde. Ausgegangen wird davon, dass, bevor irgendeine Instanz Selbsttötung verurteilen oder verbieten kann, der unmoralische Charakter dieser Tat zuerst autonom bewiesen sein muss. Menschsein bedeutet für Kant, sich selbst zu bestimmten Dingen zu verpflichten, um moralisch zu sein. Denn Pflichten sind hier moralische Pflichten, die der Mensch sich aufgrund seiner prinzipiellen Freiheit selbst auferlegt. Warum zu diesen freiwilligen Verpflichtungen auch die Pflicht zu leben gehört ist wiederum begründet im kategorischen Imperativ: Nach diesem ist immer die Handlung moralisch, die auch allgemeine Maxime sein könnte. Nun beendet der Suizidant sein Leben aus Liebe zu sich selbst, denn er will mit seiner Tat das in seiner Situation für ihn persönlich Beste erreichen. Dieses Verhalten ließe sich aber niemals zu einer Maxime verallgemeinern, da sich hier Selbstliebe in Selbstvernichtung ausdrückt, was einen Widerspruch in sich darstellt. Denn solch eine moralische Ordnung würde zur Vernichtung ihrer eigenen Quelle, dem Menschen, führen und wäre daher völlig unsinnig. Somit kann das Verhalten eines Suizidanten, unabhängig von den Gesetzen der Natur, der Gesellschaft oder Gott betrachtet, kein moralisches menschliches Verhalten sein, diese Gesetze folgen erst auf das Ergebnis der autonomen Beweisführung.

Eine ganz andere Herangehensweise an die Frage nach der Natur des Menschen hat wiederum Jean Amery, er beginnt bei der Frage nach der Natürlichkeit des Todes9. Diese ist für ihn mehr eine Sache des Sprachgebrauchs, denn natürlich im Sinne von Kausalzusammenhängen der Welt ist jeder Tod. Jenseits dieser Logik jedoch auch gleichermaßen ,,widernatürlich im höchsten Grade"10, denn der Tod als Ende von allem ist das vernunfts- und lebensverletzendeste überhaupt. In diesem Zusammenhang wird der Freitod zu einem genauso natürlichen oder unnatürlichen Tod wie jeder andere auch, er spricht nicht weniger gegen die Natur des Menschen als das Sterben überhaupt. Im Gegenteil, vielleicht wird der freiwillige Tod der menschlichen Natur sogar gerechter als der unfreiwillige, da bei erstem der Mensch selbst bestimmt, wann er aus dem Leben geht, anstatt irgendwann ungewollt daraus herausgerissen zu werden.

Auch eine rein phänomenologische Betrachtungsweise ist kurz aufzuzeigen, wenn es um die Frage nach der Natürlichkeit oder Unnatürlichkeit von Suizid geht. Vollkommen wertfrei betrachtet ist auf phänomenologischer Ebene die Natürlichkeit dieser Tat nämlich nicht zu bestreiten, da es Selbsttötung schon immer und überall gegeben hat11. In den verschiedensten Kulturen, unter den verschiedensten Lebensbedingungen der verschiedensten Gesellschaften und bei den verschiedensten Menschentypen kommt Selbsttötung vor und wird somit zu einem natürlichen Phänomen.

Für mich scheint ein großer Streitpunkt bei der Frage nach der Naturgemäßheit darin zu bestehen, wohin man seinen Blick dabei richtet. Überindividuell betrachtet scheint es durchaus die Pflicht eines moralischen Menschen zu sein, sich selbst als Quelle jeder Moral nicht zu zerstören, scheint auch Selbsterhaltung das natürlichste Bedürfnis überhaupt, ja eine naturgegebene Pflicht zu sein. Individuell betrachtet steht andererseits dem einzelnen Menschen eine rationale und eine emotionale Intelligenz zur Verfügung, was ihn befähigt, über seine Bedürfnisse, über Richtig und Falsch für sich persönlich zu entscheiden. Kann ein Mensch mit dieser natürlichen Fähigkeit eine widernatürliche Entscheidung treffen? Hier schließt sich der Kreis, denn diese Frage ist wiederum nur unter den Prämissen einer bestimmten Einschätzung des Lebens und eines bestimmten Bildes des Menschen zu beantworten.

Die sich anschließende Frage, der im nächsten Kapitel nachgegangen wird, ist, ob Suizid, unabhängig ob wider die menschliche Natur oder nicht, eine unmoralische Tat ist im Hinblick auf die Existenz des Menschen nicht als alleinstehendes, sondern als soziales Wesen, dessen Entscheidungen daher niemals nur ihn selbst betreffen.

2.2 Suizid als Unrecht an der Gemeinschaft

Kaum ein Mensch lebt vollkommen isoliert von anderen, sondern ist immer Teil einer Gemeinschaft, von der kleinsten, der Familie, bis hin zur größten, der des Staates. Er ist somit nicht unabhängig von anderen, sondern eingebunden in ein dichtes Netz gegenseitiger Verpflichtungen. Die klassische Philosophie, unter anderem ihre Vertreter Aristoteles und Platon, sah vor diesem Hintergrund den Suizid als eine Flucht vor den Verpflichtungen der Gemeinschaft12.

Dieses Argument wurde später auch von Thomas von Acquin übernommen13: Selbsttötung ist eine Missetat, eine solche kann man jedoch nicht gegen sich selbst begehen, niemand kann in sein eigenes Haus einbrechen oder Ehebruch mit seiner eigenen Frau begehen, sondern nur gegen einen anderen. Selbsttötung ist also eine Verletzung der Rechte, die dieser Andere, die Gemeinschaft am Einzelnen besitzt und zwar zu Recht besitzt, da sie ja auch Verpflichtungen gegenüber ihm eingeht. Sich aus dieser Wechselseitigkeit zu lösen ist demnach unmoralisch, da der Mensch als soziales Wesen sich selbst den anderen nicht wegnehmen darf.
Diese Sichtweise ist jedoch wieder nur eine mögliche Antwort auf eine viel weitreichendere Frage, nämlich der, wem der Mensch gehört (diese wird sich auch bei der Untersuchung des religiösen Argumentes noch einmal stellen). Zu einer ganz anderen Antwort kommt dabei beispielsweise Jean Amery14, für ihn nimmt die Gesellschaft wie auch die Religion dem Menschen unrechtmäßig seine Freiheit und seinen Besitz über sich selbst. Denn letztendlich geht die Entscheidung über weiterleben oder sterben nur die betreffende Person an, da ein freier Mensch im Grunde genommen nur sich selbst gehört. Und wenn eine Gesellschaft oder Religion Freiheit als ethischen Wert für sich beansprucht, dann kann sie folglich dem Menschen nicht die Freiheit absprechen über sich selbst zu bestimmen.

Was wiegt nun schwerer, die persönliche Freiheit oder die Pflicht gegenüber anderen? Harry Kuitert15 macht den Versuch eines Kompromisses, indem er bestätigt, dass ein Mensch durchaus eine Reihe moralischer Verpflichtungen gegenüber anderen hat, aus diesen jedoch nicht automatisch eine unbedingte Pflicht zu leben folgt, sondern es durchaus Gründe geben kann, die es moralisch rechtfertigen diesen Verpflichtungen nicht nachzukommen; hierauf werde ich später noch genauer eingehen. In jedem Fall ist dies jedoch eine sehr wage Aussage und lässt die Frage offen, bei welchen Verpflichtungen und dagegen stehenden Gründen Suizid nun sein darf und bei welchen nicht, und ebenso, wer dies beurteilt.

Eindeutiger verhält sich hier scheinbar Rousseau, für den Selbsttötung dann erlaubt ist, wenn das Leben subjektiv als Übel empfunden wird und der betreffende Mensch objektiv keine Pflichten mehr anderen gegenüber zu erfüllen hat16. Bei genauerem Hinsehen stellt sich aber dennoch die gleiche Frage, nämlich welche Pflichten so verbindlich sind, dass sie gleichbedeutend sind mit einer Pflicht zu leben und den freiwilligen Tod zu einer unmoralischen Handlung machen. Für Rousseau sind die Pflichten gegenüber der Gemeinschaft so schwerwiegend17, dass sie an eine unbedingte Daseinspflicht grenzen und Selbsttötung nur aus altruistischer Motivation heraus erlauben, dann aber eventuell sogar zur moralischen Pflicht machen.

Zu einem ganz anderen Ergebnis dieser Gleichung kommt Jean Amery, der nur eine einzige Verpflichtung kennt, die schwerer wiegt als die Selbstbestimmung des Individuums, nämlich der Fall der tatsächlichen materiellen Abhängigkeit anderer, für die der Suizidär freiwillig Verantwortung übernommen hat, in der Regel die Familie18. Mit einer gewissen Bitterkeit nimmt Amery hier zur Kenntnis, dass ein Mensch, der beispielsweise Kinder gezeugt und sich somit bewusst und frei dazu entschieden hat, Verantwortung für diese zu tragen, sich in Umstände begeben hat, die von ihm verlangen für andere zu leben. In diesem Fall gehört er nicht mehr nur sich selbst und es wäre unmoralisch, sein Leben zu beenden.

Der bedeutende Unterschied besteht hierbei aber darin, dass der Mensch in einem solchen Fall sich selbst dazu entschieden hat sich anderen zu verpflichten, während die Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft eine ihm ohne sein Wollen aufgedrängte ist, die er daher auch nicht einhalten muss um sich moralisch zu verhalten.
Alles in allem scheint es eine schwierige Gradwanderung zu sein zwischen der persönlichen Freiheit des Einzelnen und den Pflichten am Anderen. Überall wo Menschen zusammenleben existieren natürlich auf verschiedenen Ebenen, von der Paarbeziehung bis zur Staatsbürgerschaft, wechselseitige Abhängigkeiten und Verpflichtungen aller Art. Auf der anderen Seite scheint sich das menschliche Bedürfnis nach Autonomie dagegen zu wehren, dass seine Eingebundenheit in ein soziales Gefüge es ihm verbieten oder es verurteilen können soll, dass er Entscheidungen über sein eigenes Leben frei trifft, sei es auch die Entscheidung, jenes zu beenden.

2.3 Suizid als Sünde gegenüber der Gottheit

Voraussetzung für die Geltung dieses religiösen Argumentes ist der christliche Glaube, daher verliert es innerhalb einer atheistischen Ethik seine Bedeutung. Da die Werte und Normen unserer Kultur jedoch keineswegs auf einer atheistischen, sondern in großem Maße auf der christlichen Ethik basieren, muss es auch hier Berücksichtigung finden.
Die klassische Argumentation besagt, dass der Mensch sein Leben von Gott bekommen hat und von daher Gottes Eigentum19 ist. Folglich hat nur Gott das Recht, über Leben und Tod der Menschen zu entscheiden. Insofern ist die eigene Tötung genauso eine Sünde wie der Mord an einem anderen, bei beidem überschreitet der Mensch hybrisartig seine Kompetenzen und unternimmt einen Eingriff in das, was rechtmäßig nur Gott zusteht. Durch die eigenmächtige Beendigung seines Lebens sündigt der Mensch demnach gegenüber Gott, indem er dessen Eigentumsrechte an seinem Leben verletzt.
Darüber hinaus ist Suizid auch ein Ausdruck größter Undankbarkeit gegenüber Gott, der den Menschen das Leben ja schließlich zum Geschenk gemacht hat20. Darin ist zum einen wieder die Einschätzung des Lebens als ein unbedingtes Gut verankert. Dies steht hier jedoch als unbewiesene Prämisse, für deren Allgemeingültigkeit es daher auch keine Begründung gibt. Wenn das Geschenk des Lebens nun für den Einzelnen kein Gut (mehr) darstellt und er dennoch zu dessen Annahme verpflichtet ist, so verliert es dadurch den Charakter deines Geschenkes. Denn die Freiwilligkeit der Annahme macht ja gerade ein Geschenk aus, ist die Annahme verpflichtend, so wird daraus ein Zwang.

Das Leben als ein Geschenk Gottes zu betrachten legt darüber hinaus nahe, dass, wie es ebenfalls das Wesen eines Geschenkes ist, der Beschenkte dadurch die Eigentumsrechte an dem Geschenk, in diesem Fall also an seinem Leben, erhält21. Und damit kommt man wieder zurück zu der Frage, ob Selbsttötung eine Verletzung der Rechte eines anderen, in diesem Fall Gott, an der eigenen Person darstellt. Hier haben wir es also mit der Frage nach dem Verhältnis von Gott und Mensch zu tun22 und der Problematik des Widerspruchs, dass Gott den Menschen zum einen Freiheit gegeben haben soll und sie zum anderen sein Eigentum sein sollen. Damit stellt sich auch hier wieder die gleiche Frage wie schon bei der Untersuchung des Verhältnisses vom Einzelnen zur Gemeinschaft, nämlich wem der Mensch letztendlich (und bei Suizid haben wir es mit der letztendlichsten Entscheidung überhaupt zu tun) gehört.
Aus der christlichen Lehre, in der der Mensch als Gottes Besitz gilt, zu schließen er könne nicht dennoch frei über sich verfügen führt in eine Sackgasse: Der Mensch würde durch ein solches Gebot zu reiner Passivität verurteilt werden, er dürfte überhaupt nicht eigenwillig handeln, sondern sich nur von göttlicher Macht treiben lassen. Aber dies wiederum steht im Widerspruch zur christlichen Lehre, nach der der Mensch gerade zu dem Zweck, eigenwillig handeln zu können von Gott mit einem eigenen Willen ausgestattet wurde.
Es ist also moraltheologisch betrachtet grundsätzlich nichts Verwerfliches daran zu finden, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Davon ausgegangen stellt sich nun die Frage, ob die Entscheidung zwischen Leben und Tod aufgrund ihrer Bedeutung dann doch über die Willensfreiheit des Menschen hinausgeht und zumindest dies in Gottes Hand bleiben soll (woran sich das Christentum im Übrigen selten gehalten hat, wenn es darum ging andere zu töten), oder ob diese Entscheidung gerade wegen ihrer besonderen Bedeutung, denn sie stellt die Voraussetzung für alle eventuell nachfolgenden Entscheidungen dar, unverzichtbare Grundlage ist.

2.4 Leben als Recht und nicht als Pflicht

Für Jean Amery ist es, egal ob religiös, naturgesetzlich, gesellschaftlich oder philosophisch begründet, ein Trugschluss, dass das Leben unbedingt als das höchste Gut bewahrt werden müsse, denn der menschlichen Existenz würde bei allen Argumentationen, die zu diesem Ergebnis führen, zu Unrecht ein metaphysischer Wert zugesprochen, wo es in Wahrheit nichts weiter als einen biologischen zu entdecken gibt23. Als Verfechter der menschlichen Autonomie verlangt er daher für den Menschen genauso ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod wie das anerkannte Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.

Hinter den meisten Argumentationen zum moralischen Charakter des Suizids bezüglich Widernatürlichkeit, sozialer Verpflichtung oder Gottesfürchtigkeit verbirgt sich nämlich eben diese hier schon mehrfach aufgetauchte und von Amery nicht anerkannte Prämisse, dass es das Leben als höchstes Gut unbedingt zu bewahren gilt. Davon auszugehen bedeutet wiederum von einem normativen Menschenbild auszugehen, indem das, was für viele gilt als gültig für alle verallgemeinert wird. Es ist offensichtlich, dass das Leben für die meisten Menschen ein hoher Wert ist, denn es wird spontan bejaht und zu erhalten versucht24. Es ist jedoch eine unberechtigte Normierung, dem Einzelnen nicht zuzugestehen anders zu werten als die Mehrheit, solange es, wie es bei Selbsttötung der Fall ist, in erster Linie nur um seine eigene Person geht.
Da für die meisten Menschen das Leben also wertvoll ist, bekommt jeder von der Gemeinschaft ein Recht darauf zugesprochen. Folglich ist es zur moralischen Pflicht geworden, niemanden seines Lebens zu berauben, denn dies würde gegen den Willen desjenigen geschehen, er würde tatsächlich ,,beraubt" werden. Wenn sich ein Mensch nun aber, lassen wir die Gründe hierfür für den Moment noch außer acht, gegen das Leben entscheidet, dann möchte er von diesem ihm zugesprochenen Recht keinen Gebrauch machen. Auf dieser Ebene betrachtet kann er dann auch nicht die Pflicht haben weiterzuleben, denn diese ist keine für sich alleinstehende Pflicht zu leben, sie existiert lediglich in Folge des Rechts darauf als Pflicht, niemandem das Leben zu rauben25. Ist für eine Person das Recht also unerwünscht, dann darf sie sich auch das Leben nehmen, denn im Unterschied zum unmoralischen Mord tötet der Suizidant niemanden gegen seinen Willen.
Für mich wird deutlich: Prinzipiell stellt das Leben also ein Gut dar und jeder sollte ein Recht darauf haben. Anscheinend besitzt es jedoch keinen dogmatischen Wert, sondern kann durchaus für den Einzelnen zum Übel werden oder hinter anderen Werten zurückbleiben, sonst würde es Selbsttötung gar nicht geben. Natürlich hat der Mensch als soziales Wesen Verpflichtungen gegenüber anderen, es gibt Menschen, die ihn brauchen und die von ihm erwarten, dass er da ist. Die Entscheidung des Suizidanten zu sterben beeinflusst das Leben dieser Menschen maßgeblich, sie zu verlassen macht Suizid somit wirklich zu einer moralischen Überlegung. Dennoch macht es das Leben nicht zur moralischen Pflicht, denn letztendlich lebt jeder Mensch für sich selbst und nicht für andere und kann Gründe haben, seinen Verpflichtungen gegenüber diesen nicht nachzukommen. Bei der entscheidenden Frage, wem der Mensch gehört (ohne die zu beantworten auch keine Antwort darauf gegeben werden kann, ob es eine Pflicht zu leben gibt, welche Selbsttötung zu einem unmoralischen Verhalten macht) schließe ich mich also vom Grundsatz her Jean Amery26 an: in erster Linie weder einem Gott noch einer Gemeinschaft, sondern sich selbst.

Trotzdem sehe ich Suizid für den Betroffenen als ein mögliches Unglück abseits jeder moralischen Überlegung27: Der Mensch, der sich für den Tod entscheidet, verliert dadurch unwiederbringlich noch nahezu unendlich viele ihm offenstehende Handlungsmöglichkeiten des Lebens. Er löscht mit seiner Tat sein gesamtes Sein aus, es geht hier also um die denkbar bedeutendste Entscheidung für eine Person und gleichzeitig um die endgültigste überhaupt. Daher stellt sich für mich die moralische Frage hierbei weniger als die der Sinnhaftigkeit, denn diese ist oft schwer nachvollziehbar.
Der Schritt aus dem Leben heraus ins ,,Nicht"28 sollte also, unabhängig davon, ob er dem Urteil anderer zu Folge nun sein darf oder nicht, auf jeden Fall ein wohlüberlegter und zumindest für die betreffende Person selbst wohlbegründeter sein, denn er bedeutet das Ende einer Existenz und ist gleichermaßen schwerwiegend und, einmal gegangen, unabänderlich.

Wie eben schon angemerkt, auch ohne ein grundsätzliches Urteil zu fällen drängt sich die Überlegung nach der Sinnhaftigkeit von Suizid auf. Im Anschluss daran, dass diese oft für alle anderen als den Suizidanten kaum oder gar nicht zu erkennen ist, ergibt sich die Frage, ob die Entscheidung für den Tod überhaupt die freie Entscheidung eines Menschen sein kann. Dieser Frage soll im nun folgenden Kapitel nachgegangen werden.

3. Kann Suizid eine freie Entscheidung sein?

3.1 Über die Freiheit menschlicher Entscheidungen

Wenn ein Mensch sich dazu entschließt zu sterben, dann ist dies in den meisten Fällen eine für andere, weil der Logik des Lebens widersprechende, schwer zu verstehende Entscheidung und es stellt sich die Frage, ob dies dann überhaupt eine freie Entscheidung sein kann. Auch hier steht man also zunächst vor einem grundsätzlichen Problem, nämlich dem der Willensfreiheit29 des Menschen.

,,Wir sind bedingt, aber wir erleben uns frei"30, so stellt es Jean Amery dar und meint damit, dass die Entscheidungen und Handlungen eines Menschen niemals frei sind im Sinne von ursachlos, denn sie sind immer eingebettet in eine unendliche Multikausalität. Wir begehen also durchaus Willensakte, wir handeln bewusst und werden nicht einfach getrieben, aber dies natürlich in der Welt, in der wir leben und daher nicht unabhängig von ihr.
Diese bedingte Willensfreiheit wird dem Suizidanten vor allem von der Psychologie oft abgesprochen, wie ich im nächsten Kapitel aufzeigen werde. Der Grund hierfür liegt für Amery wiederum in einer unrechtmäßigen Verallgemeinerung: Aus den meisten präsuizidalen Situationen würde die Mehrheit der Menschen einen Ausweg ins Leben finden, der Suizidant allerdings nicht. Wird daraus nun die Unfreiheit oder Zwanghaftigkeit der Entscheidung des Einzelnen gefolgert, so kann dies wieder einmal nur unter der zum Dogma erhobenen Prämisse geschehen, dass Weiterleben immer das Rechte sei, nur weil es der Mehrheit so geht. Diese Prämisse darf aber so nicht gelten, da das Verhalten der Mehrheit keinen Wert für alle darstellt.

Provokativ stellt Amery hierbei die Frage, ob der Wille einer Person nicht gerade dann besonders frei und stark sei, wenn sie sich nicht nach der Mehrheit richtet31.
Zurück zur Willensfreiheit: Absolute Willens- und Handlungsfreiheit ist eine Fiktion32, denn die menschliche Freiheit ist immer nicht nur gesellschaftlich, sondern auch individuell eingegrenzt. Trotzdem ist der Mensch nicht unfrei, er besitzt zumindest immer eine Art Wahlfreiheit zwischen den Optionen, die dieser Rahmen ihm bietet. Der Mensch wird also von externen und internen Faktoren insofern bestimmt, als dass er nicht unabhängig von diesen ist, aber er besitzt auch einen Willen und kann bewusst handeln33.

Wir werden später sehen, dass es durchaus Gründe für Selbsttötung gibt, bei deren Nennung die Zahl derer, die Suizid als eine freie und für den Betreffenden richtige Entscheidung anerkennen, wächst. Vielleicht ist ganz einfach das Verständnis oder Unverständnis der jeweiligen Gründe ausschlaggebend dafür, ob wir akzeptieren können, dass ein Mensch diesen Weg wirklich gewählt und nicht krankhaft oder zwanghaft gehandelt hat.
Bevor ich jedoch darauf weiter eingehe folgt zunächst eine kurze Auseinandersetzung mit den überindividuellen Erklärungs- und Begründungsversuchen aus Soziologie und Psychologie, die eben dies häufig nicht anerkennen.

3.2 Der Beitrag humanwissenschaftlicher Erklärungsmodelle

Ziel der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Selbsttötung ist es in erster Linie, Erklärungen zu finden; es wird auf die Frage hin untersucht, warum ein Mensch Suizid begeht34. Ich werde im Folgenden die erklärenden Theorien nicht im Einzelnen darstellen, sondern nur soweit grob umreißen, als es nötig ist, um sich mit ihren Ergebnissen in Bezug auf die ethische Diskussion auseinanderzusetzen.
Nennen möchte ich hierzu zunächst die soziologische Suizidtheorie nach Emil Durkheim35: In diesem Modell wird Suizid als ein soziales Produkt betrachtet; nach den Ursachen, die zu dieser Tat führen, wird also nicht beim Individuum gesucht, sondern in der Logik der sozialen Wirklichkeit. Dabei wird die Selbsttötung angesehen als eine Desintegrationserscheinung, die besonders für hochentwickelte Gesellschaften kennzeichnend ist. Suizidfälle sind also der Effekt einer Gesellschaft, die entweder zu schwach oder zu liberal ist um ihre Mitglieder ausreichend zu integrieren.
Soziale Ursachen führen in diesem Modell zum Suizid, dahinter steht also die Annahme, dass das menschliche Verhalten von externen Faktoren determiniert wird. Es sei unbestritten, dass der Mensch, wie schon im vorigen Kapitel aufgezeigt, keineswegs unabhängig von äußeren Einflüssen handelt, dennoch hat jeder Suizid sein individuelles Profil, und daher kann ein solches überindividuelles Ursache-Wirkungs-Modell keine hinreichende Erklärung für dieses Verhalten geben36. Gleichzeitig nimmt es durch seinen Schwerpunkt auf gesellschaftlichen Ursachen den Suizidanten mehr oder weniger aus der Verantwortung für seine Tat, entmündigt ihn quasi durch die Annahme sozialer Determination und verlagert damit die ethische Diskussion über Suizid mehr auf die Sozietät, als sie, ausgegangen von einem wie in 3.1 dargestellten freien Menschen, dort hin gehört.
Eine Entmündigung des Suizidanten anderer Art findet in den Suizidtheorien von Psychologie und Psychatrie statt. Verschiedene Faktoren werden hier zusammengefügt zu einem ,,präsuizidalen Syndrom"37, einer grundlegenden Identitätsschädigung, die den Suizidanten insofern unfrei macht, als dass er von unkontrollierbaren innerpsychischen Kräften bestimmt wird, einer geistigen Krankheit erliegt. Suizid ist demnach nicht wirklich seine Entscheidung, sondern vielmehr Ausdruck und Abschluss einer krankhaften psychischen Entwicklung.

Diese Krankheitstheorie entschärft die ethische Diskussion fälschlicherweise38: Willensfreiheit ist die Voraussetzung für jedes sittliche, moralische oder verantwortungsvolle Handeln eines Menschen. Durch die Annahme einer psychischen Störung wird diese Freiheit beschränkt oder aufgehoben, somit ist das Verhalten eines Suizidanten ethisch kaum noch ansprechbar, sondern wird als ,,Krankheit" entschuldigt und dem Status einer wirklichen Handlung beraubt.
Nun gibt es viele Fälle von Suizid, bei denen er unter dem Einfluss von nach unseren Maßstäben offensichtlicher psychischer Krankheit begangen wird. Eine Kategorisierung liegt also nahe und wird auch häufig vorgenommen. Es wird unterschieden zwischen den zwei Extremen eines Suizids bei ,,freier Zurechnungsfähigkeit"39, also einer nach freiem Willen ausgeführten Handlung auf der einen Seite, diese ist in Folge dessen unmoralisch oder sündhaft; und auf der anderen Seite Suizid bei ,,pathologischer Unzurechnungsfähigkeit"40, also einem unfreien, krankhaften Verhalten.
Problematisch bei dieser Unterscheidung ist die Unmöglichkeit einer klaren Abgrenzung, die Grenzen zwischen Freiheit und Unfreiheit des Willens, zwischen geistiger Gesundheit und Krankheit sind fließend. ,,Gesund" und ,,krank" werden somit zu willkürlichen Festlegungen einer Gesellschaft41.
Allerdings führen beide Varianten sowieso zu dem gleichen Ergebnis: Im ersten Fall wird die Selbsttötung als unmoralisches Verhalten verurteilt, im zweiten Fall als krankhaftes Verhalten entmündigt. Auf verschiedenen Wegen gelangt man also in beiden Fällen zu dem Schluss, dass Suizid nicht sein darf.
Suizid als bloßer Ausdruck einer bestimmten Entwicklung der Persönlichkeit oder der sozialen Wirklichkeit stellt für mich in jedem Fall aber keine hinreichende Erklärung dar. Theorien dieser Art sind mit Sicherheit wichtig, insofern sie dem Verständnis einer Suizidhandlung dienen, denn das Verstehen sollte immer Voraussetzung für das Beurteilen sein. Trotzdem hat jeder Suizid seine individuelle Geschichte und kann nicht nur mit Hilfe eines pauschalisierten Ursache-Wirkungs-Modells verstanden und beurteilt werden.
Im nächsten Kapitel möchte ich mich daher mit den Gründen jenseits psychologischer und soziologischer Theorien auseinandersetzen, warum ein Mensch nicht mehr leben möchte.

3.3 Gründe zu sterben

In diesem Abschnitt beziehe ich mich zunächst sehr stark auf die Ausführungen von Harry Kuitert42, der von der These ausgeht, dass ,,ein Mensch gute Gründe haben kann, sich selbst zu töten"43.

Zunächst einmal existieren durchaus eine Reihe von Gründen, die auch für viele Gegner des Suizids diesen moralisch rechtfertigen oder sogar erheben. Ein solcher ist für viele Christen beispielsweise das freiwillige Sterben als Opfer, das Märtyrertum. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass Selbsttötung häufig dann akzeptiert wird, wenn die Motivation dazu außerhalb der betreffenden Person liegt: Sterben, um andere zu retten, für ein höheres Ziel, für den Staat usw. wird oft sogar als heldenhafte Tat bewertet.
Aber auch wenn die Gründe des Suizidanten bei ihm selbst zu suchen sind, fällt die Beurteilung unterschiedlich aus: Sein Leben zu beenden, weil körperliche Gebrechen dieses einem Menschen zur Qual machen ist beispielsweise für viele eine sehr viel annehmbarere Motivation als eine Lebensverneinung mit geistig-abstraktem Hintergrund.

Eine große Rolle spielt hierbei offenbar das Potential der Gründe zu einer objektiven Nachvollziehbarkeit. Nun hat aber jeder Suizidant seine eigenen guten Gründe für die Tat, sonst würde er sie nicht begehen. Es gibt also eine Reihe von eher akzeptierbaren bis hin zu lobenswerten Gründen und darüber hinaus viele schwer verständliche, scheinbar nur subjektiv gute Gründe. Wem steht es aber zu, über die Qualität persönlicher Gründe zu urteilen? Und selbst wenn man über die Gründe des Einzelnen ein Urteil fällen will, so wäre die Beurteilung seiner Handlung aufgrund einer Pflicht zu leben eine Vorverurteilung, bei der auf die Gründe das Auge gar nicht mehr gerichtet werden muss.

Verständlicher werden die schwerer zu akzeptierenden Gründe vielleicht dann, wenn Selbsttötung gesehen wird als eine Handlung mit doppelten Folgen: Ich begehe eine Handlung, weil ich will, dass dadurch eine bestimmte Folge eintritt, beispielsweise das Aufhören meiner körperlichen oder seelischen Leiden. Dies tue ich in dem Bewusstsein, dass die Handlung noch weitere Folgen hat, die ich zwar nicht will, aber in Kauf nehme. Die unbeabsichtigte Folge bei Suizid ist nun aber der Tod, eine Folge, die die allermeisten Menschen für kaum eine Absicht in Kauf nehmen würden und daher nicht oder nur schwer akzeptieren können, dass es einige gibt, die sie doch in Kauf nehmen. Dennoch ist es eine Folge, die in erster Linie nur den Suizidanten selbst betrifft und nur sekundär andere, er tut damit niemandem direkt etwas an, also steht es ihm frei, sie in Kauf zu nehmen.

Und zwar muss es ihm deswegen freistehen, weil die Freiheit, über sein eigenes Leben zu entscheiden (mit der Einschränkung der Achtung des gleichen Rechtes für Andere), einen Grundwert des Menschen, des demokratischen Staates und auch der christlichen Religion darstellt. Also darf ein Mensch, wie bei allen anderen Entscheidungen seines Lebens auch, eigenverantwortlich abwägen, ob und welche Dinge den Wert seines Lebens für ihn persönlich übersteigen.
So betrachtet kann auch der eigene Ausweg aus einer unerträglichen Situation ein guter Grund für jemanden sein, die Person wägt hierbei ab, ob die Last des Weiterlebens für sie stärker wiegt als das Gut des Lebens an sich und fällt eine Entscheidung.
Die Entscheidung für den Suizid ist also eine trotz der ,,Lockung des Seins"44. Das bedeutet, der Suizidant erkennt sehr wohl auch das Lohnenswerte am Leben, in seiner Situation unterliegt es nur der Lockung des Nichts. Das ,,Prinzip Nihil"45, obwohl vollkommen leer, kann also manchmal mächtiger sein als das Prinzip Hoffnung, obwohl jenes alle Möglichkeiten des Lebens umfasst, und zwar mächtiger gerade aufgrund seiner Finalität. Wie kann es nun dazu kommen, dass ein Mensch so gewichtet?

Jean Amery gibt einem Zustand des Menschen, aus dem der letzte würdige Ausweg die Selbsttötung ist, die französische Bezeichnung ,,echec"46, was übersetzt soviel bedeutet wie Scheitern, Misserfolg. Wenn das Leben für einen Menschen also zum echec geworden ist, und dazu können die verschiedensten Umstände, große und kleine Begebenheiten führen, dann sieht er für sich keinen Ausweg mehr ins Leben. Nicht mehr zu sein ist somit die für ihn einzig annehmbare Veränderung seines Zustandes und der Freitod ist für ihn der letzte Ausdruck von Dignität. Dabei sind die Gründe, die das Leben für jemanden zum echec machen nicht von anderen zu bewerten, da hier das eigene Maß, also das subjektive Erleben allein Geltung besitzt.
Insofern löscht auch die ,,Situation vor dem Absprung"47 alle Unterschiede aus, qualitativ messbare Gründe dafür spielen, wenn es sie überhaupt gibt, hier sowieso keine Rolle mehr, was bleibt ist nur die Unausweichlichkeit des Todes für den Bertoffenen. Immernoch ist sich der Suizidant dabei im Klaren darüber, dass Nicht-leben ein vollständiges ,,Nicht" bedeutet, aber für ihn sind andere Dinge bedeutungsvoller als das Weiterleben, sie haben sich beim Abwägen als schwerwiegender herausgestellt. Und ob diese Dinge, die Gründe des Suizidanten zu sterben, schwerwiegender für ihn sind als sein Leben, darüber kann auch nur er selbst ein Urteil fällen. Es steht Keinem, der in einer anderen Haut steckt, zu dies zu bewerten, schon gar nicht in moralischem Sinne, und genauso wenig, eine ihm befremdliche Gleichung als krankhaft herabzusetzen, nur weil die Rechnung bei ihm ein anderes Ergebnis haben würde.
Wenn also Person A aus Grund X und Person B aus Grund Y ihr Leben beenden, dann waren die Gründe X und Y gleichermaßen schwerwiegend, beide machten für die betreffenden Personen das Leben zum echec und beide brachten sie zu der gleichen Handlung. Folglich steht einer Person C kein Urteil darüber zu, welcher der beiden Gründe X und Y der bessere war, oder welcher den Suizid zur krankhaften Handlung macht und welcher nicht, oder welcher den Suizid zur moralisch vertretbaren Handlung macht und welcher nicht.
Darüber hinaus argumentiert Amery, dass ,,Befreiung ihre äußert mögliche Bekräftigung im Freitod findet"48. Wie jeder Mensch sucht auch der Suizidant mit seiner Tat nach Befreiung. Doch während es im Leben immer und überall Freiheitsbegrenzung gibt durch die Gesetze der Natur und das Leben in der Gemeinschaft, der Mensch seine angestrebte Freiheit also nie erreichen kann, immer zu Kompromissen gezwungen ist, schafft der Entschluss zu Sterben, sich von dem zur Last gewordenen Leben, von einfach Allem zu befreien, höchste Freiheit.

4. Schlussteil

4.1 Persönliche Stellungnahme

Nachdem ich mich mit diesem Thema intensiv beschäftigt habe, bleibt für mich nahezu alles offen, oder vielmehr besitzen für mich auch die sich widersprechenden Argumente, die unterschiedlichen Menschenbilder und die verschiedenen Sichtweisen vom Wert des Lebens zum größten Teil gleichzeitig Geltung, was es mir unmöglich macht, zu einer eindeutigen persönlichen Bilanz zu gelangen.
Einerseits bin ich überzeugt davon, dass leben zu wollen das natürlichste Bedürfnis jedes Lebewesens ist, dass dem Menschen naturgegeben, und wie alles Naturgegebene aus gutem Grund, ein Selbsterhaltungstrieb innewohnt, über den sich hinwegzusetzen nicht naturgemäß im ursprünglichen Sinne sein kann. Jedoch ist auch das kognitive und emotionale Potential des Menschen ein natürlich entstandenes, und dieses verleiht ihm offenbar die Möglichkeit, sich über seine ursprünglichsten Triebe hinwegzusetzen, und solch ein natürliches Potential denn auch zu nutzen kann andererseits ebenfalls nicht der Natur widersprechen.
Auch die Verpflichtung gegenüber Anderen sehe ich durchaus als vorhanden, im engeren Sinne, gegenüber nahestehenden Personen in diesem Zusammenhang vielleicht mehr als gegenüber der gesamten Gesellschaft. Trotzdem ist der Mensch mehr als nur Teil einer Gemeinschaft, er ist auch eine individuelle Persönlichkeit mit individuellen Bedürfnissen und sollte über sein Leben frei verfügen können, jedoch ohne den Anderen dabei zu vergessen oder dessen gleiche Rechte zu beschneiden. Im Prinzip findet hier in meinen Augen eine Gradwanderung zwischen Selbstbestimmung und (Selbst)verpflichtung statt, wie sie bei sehr vielen Fragen des Lebens gemeistert werden muss. Und wie sonst im Leben auch ist es für mich letztendlich die persönliche Entscheidung eines freien, aber sich verpflichtenden Menschen, worauf er seine Priorität setzt und ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu verurteilen.

Ich bin kein Christ und daher ist mir auch das klassische christliche Argument eher fremd. Allerdings besitzt dieses für mich auch deshalb weniger Relevanz, weil sich, wenn ich mein Augenmerk auf die Werte des christlichen Glaubens und die christliche Gottesvorstellung richte, mir die Frage stellt, warum der Gott der Christen ein Gott sein soll, der die Menschen zum unbedingten leben zwingen will, soll er es ihnen doch geschenkt und damit auch Freiheit geschenkt haben.
So kann ich mich am ehesten damit anfreunden, dass die Entscheidung darüber, ob man Suizid begeht, durchaus eine moralische Überlegung beinhaltet, jedoch das Ergebnis, zu dem die betreffende Person dabei gelangt, eines ist, welches dann auch Gültigkeit besitzt, und andere sich zwar ihr persönliches Urteil darüber bilden mögen, jedoch nicht das Recht haben, ein grundsätzliches moralisches Urteil mit Anspruch auf Allgemeingültigkeit über Suizidhandlungen zu fällen.
Besonders zerrissen bin ich bei der Überlegung, inwiefern Suizid eine freie menschliche Entscheidung sein kann und inwiefern er einer psychischen Kraft, die nicht die dem Menschen ursprünglich eigene ist, entspringt. Mit Sicherheit gibt es sowohl Fälle von Suizid, bei denen er eindeutig wohlbedacht und aus freiem Willen begangen wurde, wo es wirklich ein ,,Freitod" war, als auch Fälle, bei denen er eindeutig der Effekt einer psychischen Krankheit und wirklich ein ,,Selbstmord" war. In der großen Mehrzahl der Fälle besteht jedoch keinesfalls Eindeutigkeit, und darin sehe ich eine große Schwierigkeit. Wo endet das eine und wo beginnt das andere? Wenn mich eine Lebenskrise, eine Unlust am Leben, ein Mangel an Perspektiven dazu veranlasst, mein Leben zu beenden, ist dies dann meine für mich richtige Entscheidung oder bin ich Opfer einer gestörten Wahrnehmung, einer psychischen Fehlentwicklung?
Ich arbeite gelegentlich in einem rehabilitativen Wohnheim für psychisch kranke Menschen. Dort wurde ich schon einige Male mit den Suizidgedanken und Suizidversuchen von Klienten konfrontiert. Wenn sie darüber reflektieren, dann vermögen sie häufig selbst nicht zu sagen, ob diese Gedanken und Handlungen ihre eigenen waren, aufgrund dessen, das sie ihr Leben oft auch als eine Art ,,echec" empfinden, also eine indirekte Folge ihrer Erkrankung, oder ob sie eine direkte Erscheinung der Krankheit und ihnen von ihr aufgezwungen sind. Viel undurchdringlicher wird diese Problematik gewiss noch dann, wenn ein geistig gesunder und stabiler Mensch ernsthaft darüber nachdenkt, sein Leben zu beenden. Ich neige eher zu der Ansicht, dass bei einem Menschen, dessen einzige ,,krankhaften" Züge darin bestehen, dass er beabsichtigt, sein Leben zu beenden, diese gar nicht krankhaft, sondern einfach nur für andere nicht nachzuvollziehen sind, es aber durchaus er selbst ist, natürlich bedingt durch externe und interne Faktoren, der diese Absicht hat.

4.2 Bedeutung für die Sozialarbeit

Insofern stellt sich mir die Frage, welche Bedeutung dies alles für die Sozialarbeit hat, da sie doch ,,Hilfeleistung für Suizidgefährdete" betreibt. Schon die Bezeichnung zeigt deutlich, woraufhin diese zielt, nämlich den durch Selbsttötung ,,Gefährdeten" zu einem Ausweg ins Leben zu verhelfen. Gefühlsmäßig erscheint mir dies auch sehr richtig, denn bei allen der Klienten, die ich eben erwähnte, verursachte der Gedanke, sie könnten sich das Leben nehmen, einen innerlichen Aufschrei in mir, es wäre für mich das Wegwerfen eines Schatzes gewesen, das größte denkbare Unglück für sie, denn in meinen Augen hat das Leben ihnen noch so unzählig viele Möglichkeiten zu bieten, die sie damit ausschlagen würden. Dieses Gefühl verändert sich auch dann nicht, wenn es um ,,Gesunde" geht, aber darin drückt sich die Logik des Lebens aus, in der ich und die meisten Menschen sich befinden, die aber deshalb nicht für jeden gelten muss.
Wenn ich meinen Blick nun wieder auf die Gründe richte, so komme ich zu der Erkenntnis, dass zum Beispiel körperliche Leiden und Einschränkungen mir das Leben durchaus vom Gut zum Übel machen könnten, so dass ich mir vorstellen kann, es deshalb zu beenden, anstatt es, egal unter welchen Bedingungen, möglichst lange weiterzuleben. Andere können diese Gründe für Suizid vielleicht nicht verstehen, jedoch möchte ich, dass sie sie akzeptieren. Wenn nun für andere Menschen aus anderen Gründen das Leben zum Übel wird, die ich wiederum nicht begreifen kann, woher nehme ich dann das Recht sie deshalb nicht zu akzeptieren, erwarte ich doch selbst die Akzeptanz meiner Gründe.
Aus diesem Grund komme ich zu dem Ergebnis, dass Hilfe eigentlich keine ,,Hilfeleistung für Gefährdete" sein sollte, sondern lediglich eine nicht bevormundende oder beurteilende Hilfe bei einer Entscheidungsfindung. Die Autonomie des Einzelnen und die Geltung seiner Gründe für ihn selbst sollten dabei respektiert werden, dann kann der Suizidant auch dabei unterstützt werden herauszufinden, was er wirklich will und was richtig für ihn ist. ,,Unparteeische" Hilfe bei einer Entscheidungsfindung also, denn wie bei anderen wichtigen Entscheidungen auch ist es meist hilfreich, dabei nicht auf sich allein gestellt zu sein, sondern im Austausch mit anderen zu stehen, während man abwägt.

Genau in dieser ,,Unparteilichkeit" sehe ich jedoch auch die große Problematik dabei, denn dazu muss der Helfer beide Ausgänge der Wahl zwischen Leben und Tod als Wille des Suizidanten akzeptieren können. Weil in den meisten Fällen die meisten Menschen sich wohl aber für das Leben entscheiden würden, sind sie keineswegs unparteiisch, und die mögliche Richtigkeit der Entscheidung gegen das Leben ist dann sehr schwer oder gar nicht zu begreifen.

Völlig unparteiisch zu sein ist also nahezu unmöglich, da fast jeder dazu neigt, für das Leben Partei zu ergreifen, weil es eben für fast jeden ein mehr oder weniger absolutes Gut ist. Jedoch stellt das Leben ja auch nicht grundlos einen so großen Wert für so viele Menschen dar; solange ich also nicht vorverurteile, sondern akzeptiere, dass ein Einzelner anders werten kann, muss es mir durchaus erlaubt sein jenem im Sinne einer Option auf Horizonterweiterung auch meine persönliche Wertung aufzuzeigen, jedoch ohne die davon unterschiedliche des Suizidanten als falsch zu erachten und ihn im Sinne meiner Wertung bedrängen zu wollen. In diesem Fall erkennt ein Helfer die Autonomie seines Klienten an, er unterstützt ihn beim Treffen einer Entscheidung ohne ihn dabei zu bevormunden.

Literaturverzeichnis:

Amery, Jean: Hand an sich legen: Diskurs über den Freitod. Stuttgart 1983

Delahaine, Siegfried: Die Kunst der Sterbens: Eine Streitschrift für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Frankfurt 1989

Fink, Udo: Selbstbestimmung und Selbsttötung. Heymann 1992

Kuitert, Harry M.: Das falsche Urteil über den Suizid: Gibt es eine Pflicht zu leben?. Stuttgart 1986

Lenzen, Verena: Selbsttötung: Ein philosophisch-theologischer Diskurs mit einer Fallstudie über Cesare Pavese. Düsseldorf 1987


1 Jean Amery: Hand an sich legen (1983)


Kommentare

Rolf Jäger
27.05.2002 21:08:21
Gesetze des Lebens fordern das Weiterleben, dazu folgendes: Es ist riskant und gleicht dem Kaffeesatz-Lesen, von Gesetzen zu sprechen, die weitgehend unbekannt sind. Jane Goodall hat eindrucksvoll berichtet, daß unter wilden Schimpansen durchaus bewußter Suizid beobachtet worden ist. Etwa in dem Fall, wo ein im Kampf verletztes und gedemütigtes Alpha sich bewußt zum Sterben von der Horde abwendet. Hier bliebe Ihnen lediglich der Ausweg zu behaupten, dieses Alpha habe nicht gelebt. Zu 2.1: "gut" und "schlecht" sind Attribute aus archaischer Zeit. Man verwendet sie Heute meistens, wenn man die Dinge nicht deuten kann und doch eine Tendenz angeben muß. Im Fall komplexer Abstrakta ist die Wirkung verheerend. Generell: Von einem Widerspruch gegen die Natur zu sprechen, das setzte den Begriff der Anti-Natur voraus, in dem dieser Widerspruch angesiedelt werden könnte. Ist es Ihnen bewußt, in welchem Kontext Sie argumentieren ?
Rolf Jäger
28.05.2002 01:22:32
Zu 4.1: Es erscheint mir plausibel, daß Sie zu einer offenen Bilanz kommen. Denn Ihr wertvoller Beitrag zeigt eines deutlich: die Ohnmacht der Modelle. Da Suizid in Entscheidung und Ausführung immer das Individuum betrifft, Sie sprachen es an, so muß auch das Modell individualisiert sein oder ein anderer Zugang bemüht werden. Das Modell, egal welches, entstammt der Neigung zur Abstraktion. Weil Abstraktion in Wissenschaft und Technik erfolgreich ist, so erwartet man Gleiches auch hier. Menschen sind jedoch keine Automaten, und Abstraktionen beschreiben meistens nur Automaten. Das Versagen eines Modell ist somit sehr wahrscheinlich. Ich vermisse die Differenzierung des bewußten (David) und unbewußten (Goliat) Menschen. Ihr Suizidant ist auschließlich der David. Doch ist einerseits der Goliat, der dem Unterbewußtsein gehorchende, weit mächtiger als David, und im Kern ist Suizid nicht anderes als die listige Überwindung des Goliats durch David. Was aber meint die Erkenntnis, sich selbst überwinden zu müssen? David kann diese Erkenntnis nicht gewinnen, denn er ist nicht Goliat. Und wie steht es um dem Suizid Goliats? Darf, kann, würde er? Suizid als Scheitern oder Mißerfolg zu bezeichnen oder zu deuten (Amery), das halte ich für eine unglückliche Wortwahl. Niemand würde z.B. Stefan Zweig für einen Gescheiterten oder Erfolglosen halten. Auch habe ich die Notwendigkeit nicht erkannt, und Sie vmtl. auch nicht, Suizid in Reflektion auf die Anderen zu betrachten. Der Suizidant ist eher als ein abgeschlossenes System zu begreifen, welches wohl von außen gespeist wird, doch nicht ausschließlich. Mehr noch, in der kritischen Phase wird das System nur noch von innen gespeist. Zu 4.2: Ihre ambivalente Haltung zeugt von Sensibilität, die eigentlich beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Anteilnahme. Auch Ihre Präferenz halte ich für einen klugen Ansatz. Warum aber wollen Sie jemandem helfen, der sich längst von seiner Horde verabschiedet hat, sich nicht mehr als Mitglied empfinden kann?
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