VIII Mergers and Acquisitions
VIII Mergers and Acquisitions
1 Transaktionsberatung
1.1 Allgemeinplätze des M/A 1
Das Spektrum der M/A Consultants reicht von sog. One-Man Shows über kleine Boutiquen bis zu M/A Abteilungen von Investment Banken 2 .
M/A Berater gewinnen ihre Daseinsberechtigung aus zwei Gründen:
• Der Markt für Unternehmenskontrolle ist in hohem Maße intransparent, woraus sich eine Mittlerfunktion ergibt.
• Die erfolgreiche Transaktionsdurchführung bedarf neben einem hohen Maß an Sachkompetenz auch professionelle Netzwerkbeziehungen zu Rechtsanwälten, Steuerberatern, Strategieberatern und Banken.
Die Produktpalette von M/A Beratern umfasst neben dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen auch die Veräußerung von wesentlichen Vermögensteilen, Fusionen, Gemeinschaftsgründungen, Beteiligungen, die Beschaffung von Venture Capital oder die Initiierung von Börseneinführungen (Going Public) als Alternative zum Verkauf.
Der durch die Einschaltung von M/A-Professionals generierte Value Added ergibt sich v.a. aus der Tatsache, dass das Risiko einer Transaktion durch professionelle Begleitung reduziert werden kann.
Für die Zukunft wird eine stärkere Gewichtung der Kommunikationsfunktion gefordert, da es sich beim M/A trotz aller Konzentration auf finanzielle Aspekte letztendlich um ein People Business handelt.
1.2 M/A Dienstleister
1.2.1 Unternehmensberater
Sind vorrangig bei der Strategieformulierung vor und der Integration des Objektes nach dem Kauf involviert 3 .
1.2.2 M/A Spezialisten
Leistungsspektrum der M/A Berater:
• Analyse der relevanten Unternehmens- und Branchenanalyse, Durchführbarkeitsanalyse
• Analyse von Handlungsalternativen
• Vorprüfung von kartell- und aufsichtsrechtlichen Fragen durch Beauftragung eines RA
•
Durchführung der
Due Diligence
• Bewertung des Unternehmens mit verschiedenen Bewertungsmethoden
• Erstellung von Dokumentationen
• Erarbeiten einer Finanzierungsstruktur
• Verhandlungsstrategie bestimmen
• Präsentation der Ergebnisse
• Verhandlungen mit den Parteien im Auftrag des Mandanten
• Entwurf der Konditionen der Transaktion
1 Merger = Fusion; Acquisition = Kauf
2 Vgl. hierzu und zum folgenden Müller-Stewens (1999a), 1317f.
3 Vgl. hierzu und zum folgenden Müller-Stewens (1999a), 1317f.
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• Koordination aller an der Transaktion beteiligten Netzwerkpartner
1.2.3 Weitere Akteure - Netzwerkpartner 4
Rechtsanwälte: Steuerberater: Banken:
1.3 Kosten der M/A Beratung
Formen der Beratungsvergütung 5 :
• Retainer Fee: Aufwandsabhängige Komponente (erfolgsunabhängig; entweder als Fixbetrag oder zeitgebunden).
• Success Fee: Erfolgsabhängige Vergütung, die nach erfolgreicher Transaktionsdurchführung anfällt (z.B. gemäß Lehmann-Formel).
• Sign Up Fee: Bereits bei Auftragserteilung fällig.
• Break Up Fee: Entgelt für den Fall, dass der Mandant (Käufer bzw. Verkäufer) den Erfolg der Übernahmeverhandlungen selbst verhindert.
2 Transaktionsdurchführung
2.1 Der Akquisitionsprozess
Für die Beschreibung des Akquisitionsprozesses wird die prozessorientierte Betrachtung be-vorzugt 6 . Dabei werden drei Phasen unterschieden.
Eine Akquisition zielt auf die Steigerung des Unternehmenswertes ab. Daher können diese Abschnitte auch hinsichtlich ihres Beitrages zur Unternehmenswertsteigerung gesehen werden.
2.2 Pre-Akquisitionsphase
In dieser Phase wird die werden die Wertsteigerungspotentiale identifiziert 7 . Es wird die Strategie festgelegt und nach geeigneten Zielunternehmen gesucht. Somit werden bereits vor der Transaktion die Erfolgsaussichten positiv beeinflusst.
2.2.1 Kaufmotive
Motiv jeder Akquisition ist das innerhalb der Unternehmensstrategie verfolgte Ziel zu erreichen. Unter dem Begriff Corporate Renewal 8 werden drei Domänen-Strategien 9 unterschieden:
4 Siehe Müller-Stewens (1999a), 1320f.
5 Vgl. Seminar WS 1999/2000: Thesenpapier Weinhold und vgl. Müller-Stewens (1999), 1319f.
6 Vgl. hierzu und zum folgenden Müller-Stewens (1999b), 1323ff.
7 Vgl. hierzu und zum folgenden Müller-Stewens (1999b), 1323f.
8 Unternehmenserneuerung
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1. Festigung der Domäne: Das umfasst den Ausbau bestehender Geschäftsfelder
2. Erweiterung der Geschäftsfelder hinsichtlich Produkte, Märkte oder Kompetenzen. Das wird durch Kauf einer Gesellschaft mit verwandter Produkt/ Markt/ Technologie-Kombination erreicht.
3. Erschließung neuer Geschäftsfelder: Es entsteht ein Konglomerat. Erworben werden neue Fähigkeiten und Geschäftsfelder, die langfristig im Interesse des Kerngeschäftes liegen und zu einem späteren Zeitpunkt eingegliedert werden sollen.
2.2.2 Kandidatensuche 10
2.3 Akquisitionsphase
Beinhaltet die technische Abwicklung der Transaktion. Dabei geht es um die Preisfindung, zu der die Unternehmensbewertung als Hilfsmittel herangezogen wird, darüber hinaus um die Due Diligence, die Finanzierung bzw. die Verhandlung.
2.3.1 Unternehmensbewertung
Das Bewertungsergebnis ist das Resultat eines komplexen und z.T. iterativen Informationsgewinnungsprozesses. Folgende Schritte können identifiziert werden:
• Auswertung des extern zur Verfügung stehenden Datenmaterials. Eingrenzung des Zielkandidaten aufgrund Übereinstimmung mit Anforderungsprofil.
• Kontaktaufnahme mit dem (Ziel-)Management 11 , um Informationen für eine konkrete Unternehmensbewertung zu erhalten. Dazu ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung notwendig.
• Weiteren Informationsgewinn erhält der Kaufinteressent durch Präsentation der Zielgesellschaft durch das (Ziel-)Management.
• Vorher hat der Bidder 12 die Seriosität seines Interesses durch einen Letter of Intent 13 demonstriert.
• Die Due Diligence 14 stellt die letzte Phase im Informationsgewinnungsprozess dar. Dabei wird das Objekt vor Ort unter die Lupe genommen. Dazu gehören Gespräche mit dem Management, mit leitenden MA, Betriebsbesichtigungen und die Einsicht in weitere Unterlagen. Dabei wird i.d.R. ein hoher Informationszuwachs erzielt.
Es wurden eine Reihe verschiedener Verfahren entwickelt, die eine zweckabhängige Unternehmensbewertung erlauben. Nicht zuletzt aus verhandlungstaktischen Gründen ist es wichtig, den Unternehmenswert unter verschiedenen Annahmen zu berechnen.
9 Domäne = Geschäftsfeld
10 Siehe Müller-Stewens (1999b), 1324.
11 Zielmanagement - Management des Unternehmens, das gekauft werden soll.
12 Bieter, Bewerber
13 Absichtserklärung
14 Diligence = Sorgfalt; Due Diligence = Unternehmensbeurteilung
15 Going Public Media AG (www.goingpublic.de)
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Suckut untergliedert den maximal denkbaren Unternehmenswert in drei Hauptkomponenten 16 :
• Going Concern Wert:
• Wert der Synergien 17 :
• Wert strategischer Optionen 18 :
Vorgehensweise bei der Bewertung: Den Ausgangpunkt sollte das Unternehmen in der derzeitigen Form bilden, also mit seiner Substanz (Vermögensgegenständen) und den erwarteten Gewinnströmen, unter der Annahme des Going Concern. Anschließend müssen die erwarteten Synergieeffekte quantifiziert und mit einkalkuliert werden, womit der Käufer seine Preisobergrenze festlegt.
2.3.1.1 Ertragsorientierte Unternehmensbewertung
Schmalenbach: „Derjenige, der ein U kaufen will, ist wirtschaftlich an nichts anderem interessiert als daran, was eine Unternehmung ihm in der Zukunft erbringen wird...“. 19
Die ertragsorientierten Methoden basieren wie auf der Grundlage der dynamischen Investitionsrechnung: Abdiskontierung der erwarteten (prognostizierten) Erfolgsgrößen mit den von EK- und FK-Gebern geforderten Zinssätzen. 20
(a) Ertragswertmethode:
Hierbei wird der Unternehmenswert V(0) ermittelt, indem zukünftig erwartete Ertragsüberschüsse 21 (bzw. Nettoentnahmen oder Ausschüttungen) auf die Gegenwart abdiskontiert werden. Dabei ist die Grundannahme, dass die Unternehmenstätigkeit fortgeführt wird (Going Concern). Dieses Verfahren abstrahiert bewusst vom vorhandenen Vermögen.
Probleme sind die Prognose der zukünftigen Einnahmenüberschüsse und die Wahl eines risikoadäquaten Diskontierungszinssatzes. Der verwendete Diskontierungszinssatz r muss dem Unternehmensrisiko entsprechen.
16 Vgl. hierzu und zum folgenden Seminar (Borrmann ).
17 Ergibt sich erst durch die Verbindung der Möglichkeiten des zu erwerbenden Unternehmens mit den Gegebenheiten des Käufers (Unternehmen), ist also subjektiv.
18 Wie FN 16.
19 Schmalenbach (1942): Beteiligungsfinanzierung, 39, gefunden in Seminar (Borrmann), 9.
20 Vgl. Müller-Stewens (1999b).
21 Ertragsüberschuss = Erträge - Aufwendungen
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Hierbei kommen den in der
strategischen Unternehmensbewertung
gewonnenen Erkenntnis-
sen entscheidende Bedeutung zu. Zur Risikoquantifizierung eigen sich Szenariotechniken bzw. Sensitivitätsanalysen.
Unternehmenswert V(0) unter Verwendung von einzelnen Ertragsüberschuss-Prognosen für zukünftige Perioden t (und den abgezinsten Wert des Unternehmens nach T Perioden):
) 0 ( V
Unternehmenswert V(0) unter der Annahme, dass die Ertragsüberschüsse (E - A) in jeder Periode konstant sind und über ∞ viele Perioden anfallen (vereinfachte Methode):
) 0 ( V
(b) Discounted Cash Flow Methode:
Das DCF-Verfahren funktioniert wie die Ertragswertmethode, mit dem Unterschied, dass anstelle von Ertragsüberschüssen hierbei Cash Flows (Salden aus periodenbezogenen Ein- und Auszahlungen) auf den Barwert diskontiert werden. Es werden also erwartete Zahlungsströme bewertet.
Es wird vorgeschlagen 22 , als relevante Größe den Free Cash Flow (FCF) zu verwenden, also den CF, der an die Anteilseigner abgeführt werden könnte.
Def. des FCF:
Formel für den Barwert (Unternehmenswert):
) 0 ( V
(c) Kritik der ertragsorientierten Verfahren
• Ein bedeutendes Problem der ertragsorientierten Verfahren ist die Ermittlung eines risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatzes 23 . Es existieren viele Verfahren, aber nur wenige sind theoretisch fundiert. Darüber hinaus ist ein hoher Aufwand bei der Informationsgewinnung notwendig.
• Weiteres Problem ist die Ermittlung des Periodenendwertes.
22 Vgl. Suckut (1992), 27.
23 Vgl. Seminar (Borrmann), 18.
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2.3.1.2 Substanzorientierte Unternehmensbewertung
Mittels dieser Verfahrensgattung kann maximal der Going Concern Wert ermittelt werden, da sich der Wert der Synergien und Strategischer Optionen nicht in der Substanz des Unternehmens wiederspiegelt.
(a) Substanzwertverfahren
Grundlegende Annahme ist die Fiktion, das zum Bewertungsstichtag alle Assets des Unternehmens zu ihrem Marktwert (wieder-)beschafft werden können. Ausgangspunkt ist die Bilanz, wobei die Buchwerte bei Abweichung an Marktwerte angepasst werden müssen, wodurch stille Reserven aufgedeckt werden 24 .
Der Substanzwert (SW) lässt sich auf verschiedene Arten definieren 25 : als Voll- oder Teilreproduktionswert, als Buchwert des EK oder als Substanzwert einschließlich Mehrertrag.
Der SW als Buchwert des EK lässt sich am einfachsten ermitteln, ist aber auch am wenigsten sachgerecht, da aus steuerlichen Gründen erhebliche Verzerrungen auftreten können.
Zwischen den drei anderen Definitionen des SW besteht folgender Zusammenhang 26 :
Vollreproduktionswert: Summe aller Beträge, die erforderlich sind, um ein U „mit der gleichen technischen Leistungsfähigkeit“ 27 zu errichten. Es werden also auch bilanziell nicht erfasste VG berücksichtigt.
Teilreproduktionswert: Summe der Beträge, die erforderlich wären, um jeden einzelnen bilanziell erfassten VG wiederzubeschaffen.
„Unter dem Kapitalisierungsmehrwert wird die Summe von „Mehrwerten“ derjenigen bilanzierten Vermögensgegenstände verstanden, dessen Reproduktionswerte geringer sind, als es einer ertragsabhängigen Bewertung entspräche.“ 28
Der Unternehmenswert ergibt sich (unabhängig von der verwendeten Definition des SW) aus dem Saldo der Vermögenswerte (SW) und er Schulden.
(b) Beurteilung
Vorteil ist die problemlose und einfach nachzuvollziehende Ermittelbarkeit des so definierten Unternehmenswertes.
Jedoch sind schwerwiegende Nachteile zu nennen:
• Die Berücksichtigung immaterieller Vermögensgegenstände ist äußerst problematisch.
24 Vgl. Müller-Stewens (1999b), 1326.
25 Vgl. hierzu und zum folgenden Seminar (Borrmann), 19f., 32.
26 Suckut (1992), 104.
27 Suckut (1992), 102.
28 Suckut (1992), 104f.
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• Subjektive Bestimmung der Einzelwerte 29 .
• Fehlende Zukunftsbezogenheit: Diese Methode ist statisch und verhindert somit durch Ausschluss einer Komponente für die Zukunftsorientierung eine realistische Wertermittlung. 30
Die Verwendung dieser Methode ist daher eher bei solchen U angezeigt, die hohe Aktiva (z.B. große Grundstücke) im Vergleich zu den (eher geringen) Erträgen besitzen.
So kann es sein, dass ein U nur erworben wird, um einzelne VG anschließend gewinnbringend zu veräußern 31 . Weitere Motive könne sein, Markteintrittsbarrieren zu überwinden oder aufzubauen. Die Absicht nachhaltige Erträge zu erzielen tritt dann in den Hintergrund. In diesen Fällen kann eine substanzorientierte Bewertung angebracht sein. Ansonsten wird nach h.M. dem SW aber nur eine Bedeutung als Hilfsgröße beigemessen.
2.3.1.3 Kombinierte Verfahren
Die Anwendung von Substanzwert- und Ertragswertverfahren wird häufig kombiniert, wobei die Einzelergebnisse verschieden gewichtet in ein (teilweise subjektives) neues Ergebnis einfließen 32 . Theoretisch ist die Kombination schwer zu rechtfertigen, jedoch kann es eine Hilfestellung bei Vertragsverhandlungen darstellen.
Neben der Mittelwertmethode und der Übergewinnmethode ist vor allem das Stuttgarter Verfahren bekannt.
(a) Stuttgarter Verfahren
Es wurde von der deutschen Finanzverwaltung zur Ermittlung des Unternehmenswertes nicht börsennotierter Unternehmen eingeführt und ist Basis für die Berechnung der Vermögenssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer 33 .
Grundsätzlich liegt dem Verfahren folgende Formel zugrunde:
( ) − + = 5 iV e S V
Der erste Term beinhaltet den Substanzwert (S). Die ertragsabhängige Komponente (zweiter Term) stellt die undiskontierte Summe über 5 Jahre der nachhaltig erzielbaren Nettoerträge e abzüglich einer Verzinsung des U-Wertes von i = 9% 34 dar.
Die Formel lässt sich wie folgt umstellen:
(b) Beurteilung
Vorteil besteht darin, das es klar definiert ist 35 .
Erheblicher Nachteile sind, dass es pauschalisiert, rein vergangenheitsorientiert und v.a. stark substanzorientiert ist.
Aus diesen Gründen sind die kombinierten Verfahren für die Unternehmensbewertung in Vorbereitung von Akquisitionen eher unbrauchbar.
29 Vgl. Seminar (Borrmann), 20.
30 Vgl. Müller-Stewens (1999b).
31 Vgl. hierzu und zum folgenden Seminar (Borrmann), 20.
32 Vgl. hierzu und zum folgenden Müller-Stewens (1999b).
33 Vgl. hierzu und zum folgenden Seminar (Borrmann), 21f.
34 Zinssatz gemäß Abschn. 8 Abs. 1 Satz 7 und 8 VStR 1995; vor 1995 i = 10%.
35 Vgl. hierzu und zum folgenden Seminar (Borrmann), 22.
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2.3.1.4 Weitere Methoden
(a) Börsenwert
Börsenwert:
Der Börsenwert gilt allgemein als objektiver Bewertungsmaßstab 36 , der auch dann angewendet werden kann, wenn lediglich für ein mit dem Zielunternehmen (das nicht börsennotiert ist) vergleichbares Unternehmen ein Marktpreis an der Börse notiert ist 37 .
Jedoch kann der Börsenkurs nur in Ausnahmefällen als befriedigende Bewertungsgrundlage dienen, da entweder kein entsprechende Börsenbewertung zur Verfügung steht bzw. eine subjektive Sichtweise aufgrund der eigenständigen Ziele hinsichtlich des Zielunternehmens er-fordert.
Kritik: Es handelt sich nicht um eine individuelle Bewertung, sondern es werden historisch bezahlte Kaufpreise auf den aktuellen Fall projiziert. Die Ergebnisse sollten nur als Anhaltspunkte für die zur Zeit in der Branche gezahlten Preise dienen.
(b) Multiples
Multiples: siehe Exzerpt 4 Emissionsgeschäft: Unternehmensbewertung mit Multiples
2.3.1.5 Strategische Bewertung des Akquisitionskandidaten
(a) Realoptionen
Akquisitionsentscheidungen hängen v.a. von den damit verbundenen strategischen Vorteilen und den Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich des neu zu erwerbenden Unternehmens ab 38 . Als innovatives Konzept zur Einbeziehung dieser Vorteile in die Bewertung wird das Konzept der Realoptionen genannt.
Der Käufer eines U erwirbt neben dem Anspruch auf zukünftige Cash Flows auch weitere Rechte (Optionen), z.B. später weitere Investitionen vorzunehmen. Dadurch werden die strategischen Vorteile aus der Akquisition monetär realisiert.
Zur Bewertung von Realoptionen kann das Binomialmodell genutzt werden. Ähnlich zu den Finanzoptionen müssen bestimmte Größen ermittelt werden: Ausübungszeitraum (abhängig von der Situation zu schätzen), Risiko (schätzen), aktuelles Zinsniveau risikoloser Anlagen, der Strike-Preis.
36 Im Hinblick auf die rigorose Änderung der Börsenbewertung von Unternehmen der New Economy in relativ kurzer Zeit, erscheint es fraglich, ob der Markt jederzeit die objektiv richtige Bewertung trifft (eigene Einschätzung).
37 Vgl. hierzu und zum folgenden Müller-Stewens (1999b), 1325f.
38 Vgl. hierzu und im folgenden Seminar (Borrmann), 22f.
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Das Konzept der Realoptionen soll nicht als Alternative sondern als Ergänzung zu den traditionellen Methoden betrachtet werden. Der Unternehmenswert für die DCF-Ansätze ergibt sich bei strategischen Akquisitionen folgendermaßen:
∑ ∑ + = Re _ aloptionen DCF nswert Unternehme her Strategisc
(b) Beurteilung
Prinzipiell ist die Bewertung der Realoptionen wie von Finanzoptionen möglich. Probleme ergeben sich jedoch aufgrund vorhandener Unterschiede:
• RO sind nicht (wie FO) im gewissen Maße standardisiert und es existieren keine Märkte, die eine relative Liquidität ermöglichen.
• RO sind nicht unabhängig von anderen Optionsinhabern, sondern oft durch Handlungen weiterer Marktteilnehmer determiniert.
• ...
2.3.2 Verhandlungsphase und Closing 39
2.3.3 Abwehrstrategien bei feindlicher Übernahme 40
Begriff Feindliche Übernahme: So werden Unternehmenskäufe (von börsennotierten AGs) bezeichnet, die gegen den Willen des Managements des Zielunternehmens getätigt werden. Das Prädikat „feindlich“ wird üblicherweise durch das Zielmanagement aufgestellt. Es hat keinen Anspruch auf Objektivität, da das Zielmanagement oft aus egoistischen Gründen die Übernahme ablehnt (Prestige-, Einkommensverlust).
Für den Unternehmenskäufer aber auch für den (die) Verkäufer (Aktionäre) kann die („feindliche“) Übernahme durchaus sinnvoll sein und beide können davon profitieren. Der Übernehmer kann seine Vorstellungen als neuer Mehrheitsgesellschafter kompromisslos durchsetzen, der Verkäufer realisiert über den üblicherweise gebotenen Aufpreis (10 - 30 %) einen Kursgewinn).
Problematisch kann sich die Änderung der Geschäftspolitik für die verbleibenden (nunmehr Minderheits-)Gesellschafter auswirken. Kann jedoch das neue Management den Unternehmenswert stärker steigern als im alten Zustand, können auch die alten Gesellschafter davon profitieren.
Techniken bei feindlichen Übernahmen:
• Verschwiegenheit: Langsamer Ankauf (creeping takeover) frei handelbarer Aktien. Gesetzliche Publizitätspflichten schränken jedoch die Möglichkeit des heimlichen Erwerbs größerer Kapitalanteile ein.
• Befristetes öffentliches Übernahmeangebot: Hat den Vorteil der schnellen Erfolgskontrolle (Umsetzbarkeit). Die Einbeziehung der Öffentlichkeit kann sich negativ auf den Meinungsbildungsprozess auswirken, wenn unpopuläre Umstrukturierungsmaßnahmen angekündigt werden. Aber auch positive Effekte durch wohlwollende Stellungnahmen externer Fachleute sind möglich.
Abwehrstrategien (3) und die zugeordneten Abwehrtechniken (6):
• Prophylaktische Abwehrtechniken:
39 Siehe Müller-Stewens (1999b), 1327.
40 Vgl. Seminar (1999/2000): Thomas Knoof, siehe auch Müller-Stewens (1999b), 1327f.
• Passive Abwehrtechniken:
• Aktive Abwehrtechniken:
2.4 Post-Akquisitionsphase - Integration 43
3 Fragen
1. Was versteht man unter „Feindlicher Übernahme“?
2. Diskutieren Sie Mögl. zur Abwehr! Vor- und Nachteile von Abwehrstrategien.
4 Literaturverzeichnis
1. Kuhn, R.L. (1990) : Investment Banking - The Art and Science of High-Stakes Dealmaking, Chap. 6 and 7.
2. Müller-Stewens (1999a) : Mergers & Acquisitions : Transaktionsberatung, in: Thießen (Hrsg.): Enzyklopädische Lexikon des Geld-, Bank- und Börsenwesens.
3. Müller-Stewens (1999b) : Mergers & Acquisitions : Transaktionsdurchführung, in: Thießen (Hrsg.): Enzyklopädische Lexikon des Geld-, Bank- und Börsenwesens.
4. Seminar FW/BBL/IB (WS 1999/2000) : Thomas Knoof : Feindliche Übernahmen -Motive, Techniken, Abwehrstrategien.
5. Seminar FW/BBL/IB (WS 1999/2000) : Silvio Borrmann : Unternehmensbewertung im Vorfeld von M&A.
6. Seminar FW/BBL/IB (WS 1999/2000) : Jan Weinhold : Die Technik des M&A Geschäfts aus Sicht der Bank.
7. Suckut (1992): Unternehmensbewertung für internationale Akquisitionen, Wiesbaden.
41 Raider = Übernehmender, Angreifer
42 White Knight = Weiser Ritter
43 Siehe Müller-Stewens (1999b), 1328f.
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5 Information/ Ersteller
Das Exzerpt wurde erstellt von Andreas Bunzel: E-Mail , Domain (siehe auch unter Hinweis).
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Zu meiner Person:
Ich studiere Betriebswirtschaftslehre an der TU Chemnitz mit den (bereits abgeschlossenen) Spezialisierungsrichtungen Corporate Finance/ Commercial Banking, Investment Banking und Personal/ Führung. Als Schwerpunktfach habe ich Wirtschaftsrecht belegt.
Die Bankpraxis habe ich über mehrere Jahre im Bereich Firmenkundenkredite kennen gelernt.
Mein derzeitiges Projekt ist die Erstellung der Diplomarbeit mit einem Thema aus dem Bereich IPO. Über die Projektphasen, Inhaltsangaben und Literaturquellen können Sie sich auf meiner Homepage informieren.
An Informationsaustausch, Anregungen, usw. bin ich jederzeit interessiert!!
Zum Exzerpt/ Copyright:
Der Inhalt dieses Exzerpts orientiert sich an der Blockvorlesung „Praxis des Investment Banking“ durch Lektoren der Commerzbank AG im WS 2000/2001 an der TU Chemnitz. Die Veranstaltung ist Bestandteil der Spezialisierungsrichtung Investment Banking im Rahmen der SBWL Finanzwirtschaft/ Bankbetriebslehre an der TU Chemnitz (Prof. Dr. Friedrich Thießen).
Mit dem Literaturexzerpt möchte ich auf über 80 Seiten einen Einblick in die Fragestellungen des Investment Banking geben. In diesem komprimierten Rahmen erhebt die Ausarbeitung allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit der weit gespannten Themengebiete des IB. Auch konnten einige einzelne Gebiete (noch) nicht weiter spezifiziert werden.
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Andreas Bunzel, 2001, Investment Banking: Mergers and Acquisitions, München, GRIN Verlag GmbH
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