Chancen und Probleme als Subunternehmer
Inhaltsverzeichnis
S. 2
1. Vorwort und Begriffsklärung
S. 3
2. Chancen als Subunternehmer
S. 4
2.1 Leichter Weg in die Selbständigkeit
S. 4
2 2
2.3 Hoher Grad an Spezialisierung möglich
S. 4
2.3 Eingliederung in Großaufträge
S. 5
2.4 Geringe Kapitalbindung
S. 5
3. Probleme als Subunternehmer
S. 6
3.1 Grauzone Subunternehmer - Scheinselbständigkeit
S. 6
3.1.1 Beispiel Baubranche
S. 7
3.1.1 Beispiel Transportunternehmen ( Güterkraftverkehr )
S. 7
3.2 Sozialrechtliche Folgen
S. 8
3.2.1 Abwälzung der Sozialkosten auf den Subunternehmer
S. 9
3.2.2 Unzureichende soziale Absicherung der Subunternehmer
S. 9
3.2.3 Erosion der Sozialkassen
S. 9
3.3 Finanzielle Abhängigkeit des Subunternehmers
S. 10
3.3.1 Schlechte Zahlungsmoral
S. 10
3.3.2 Konkurs des Hauptunternehmers am Beispiel
S. 10
der Holzmann AG
4. Zukunft der Subunternehmer in Deutschland
S. 11
4.1 Steigende Konkurrenz ausländischer Subunternehmer
S. 11
4.2 Eindämmung der Scheinselbständigkeit durch die
S. 11
Gesetzgebung
Quellenverzeichnis
S. 12
Zusammenfassung
S. 13
Seite 2
1. Vorwort und Begriffsklärung
Anfang der 80er Jahre begannen große Firmen damit, bestimmte Unternehmensteile organisatorisch und wirtschaftlich auszugliedern, oder Fremdfirmen mit Aufträgen zu betrauen, die man selbst vom Auftragsvolumen alleine nicht mehr ganz bewältigen konnte. Dies lief damals unter dem Schlagwort „Outsourcing“. Man versprach sich Vorteile in den verschiedensten Bereichen:
- Senkung der Produktionskosten
- Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
- Gesteigerte Flexibilität der Produktion ( Quelle 1 )
Das war die Geburtsstunde der Subunternehmer. Was zunächst nur bei Großunternehmen zu fruchten schien, hat sich mittlerweile prinzipiell bis in die kleinsten mittelständischen Betriebe fortgepflanzt. Wir betrachten in unserer Projektarbeit nicht die Vor- und Nachteile des Outsourcing oder ähnlich gelagerter Unternehmensmodelle wie z.B. Franchising. Wir behandeln einzig und allein die Chancen und Risiken eines Subunternehmers, der in Deutschland sein Unternehmen betreibt, und so den hier gesetzlichen Sozialversicherungspflichten unterliegt. Auf die Problematik der aus dem Ausland agierenden Subunternehmen, die mit den dort niedrigeren Sozialkosten kalkulieren können werden wir nur am Rande eingehen.
Um auf unser Thema zu kommen erst die Klärung der Begriffs :
'Sub·un·ter·neh·mer jmd., der für eine Firma, die einen Auftrag übernommen hat, einen Teil dieses Auftrags ausführt. ( Quelle 2 )
Subunternehmer unterscheiden sich rechtlich, abgesehen von der Problematik der Scheinselbständigkeit, nicht von einem „normalen“ Unternehmer. Per Definition unterscheiden sie sich nur durch den Auftraggeber. Werde ich direkt vom Endkunden beauftragt bin ich Unternehmer. Werde ich durch einen Unternehmer beauftragt, einen Teil seines Auftrages zu übernehmen, bin ich Subunternehmer. Auch Großunternehmer treten als solche auf, um ihre Produktion auszulasten. Sie vergeben Aufträge an Subunternehmer, um ihre Kunden bei Überlastung der Produktion doch noch beliefern zu können.
Im Folgenden behandeln wir nun die Chancen und Probleme mit denen sich ein Subunternehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit auseinandersetzen muß.
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2. Chancen als Subunternehmer
2.4 Leichter Weg in die Selbständigkeit
Im Vergleich zur herkömmlichen Form des Unternehmertums ist der Weg in die Selbständigkeit als Subunternehmer wesentlich einfacher. Vor allem in den ersten Jahren ist es das Schwierigste für einen herkömmlichen Unternehmer sich einen entsprechenden Kundenstamm aufzubauen. Als Subunternehmer hat man je nach Größe 1-3 Auftraggeber, die alle dementsprechenden Aufträge an einen weiterleiten. Auch ist keine großartige Idee oder technische Neuentwicklung nötig. Es genügt oft die Spezialisierung in einem Fachgebiet. Die meisten klassischen Subunternehmer im Handwerk haben auch nur den Subunternehmer selbst und maximal 2-3 zusätzliche Kräfte als aktive Arbeitskräfte. Dadurch spart man sich Kosten die ein Verwaltungsapparat mit sich bringen würde. All diese Faktoren erleichtern einem den Einstieg in die Selbständigkeit als Subunternehmer.
2.5 Hoher Grad an Spezialisierung möglich
Der hohe Grad der Spezialisierung ist für den Subunternehmer und den Auftraggeber von erheblichem Vorteile. Ich erläutere das am Beispiel meiner eigenen Erfahrungen während eines Praktikums bei der Firma Lang Apparatebau in Siegsdorf. Dort stand man vor der Frage ein Gehäuseelement aus Blech selbst herzustellen. Es boten sich drei Alternativen an. Entweder das Gehäuse auf den alten Maschinen selbst zu produzieren ( aufwendig und langwierig ), oder alternativ dazu konnte man sich auch eine teure, neue automatische Abkantpresse kaufen, die dann aber nie ausgelastet wäre, wegen zu geringer Stückzahlen. Man entschloß sich die dritte Möglichkeit, den Auftrag an einen Subunternehmer zu vergeben, zu wählen. Schnell wurde eine Firma gefunden, die sich auf solche Gehäuseteile spezialisiert hatte. Sie machte ein Angebot zu dessen Preis die Firma selbst dieses Gehäuse nie herstellen hätte können. Durch die enorme Erfahrung der Firma auf diesem Gebiet wurden die Teile schnell, günstig und in Top Qualität geliefert. Beide Seiten wurden zufriedengestellt. Das Problem des Auftraggebers wurde bestens gelöst, und der Subunternehmer konnte einen neuen, z ufriedenen Kunden hinzugewinnen.
Es gibt für den Subunternehmer auch noch weitere Chancen durch seine Spezialisierung. Er kann wie ich nun in einem anderen Beispiel erläutere, sich Gerätschaften zulegen, die er nur Aufgrund seiner Spezialisierung auslasten kann. Gleichzeitig steigert er damit seine Arbeitsgeschwindigkeit nochmals. Für einen, der z.B. auf dem Bau ausschließlich Glas in Fensterstöcke einsetzt, ist es rentabel sich einen Kompressor zu kaufen, mit dem er eine Silikonspritzdüse betreiben kann. Er wird dadurch schneller, seine Arbeit wird genauer und sauberer. Für jemanden der nur ab und zu ein Fenster setzt, wäre diese Anschaffung nicht wirtschaftlich. Aber als spezialisierter Subunternehmer rechnet sich so etwas allemal und erhöht mit größter Wahrscheinlichkeit durch die schnelle und fachgerechte Erledigung noch den Eingang von Folgeaufträgen.
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2.3 Eingliederung in Großaufträge
Als kleiner Unternehmer würde man nie einen Zuschlag bei der Ausschreibung eines Großprojektes bekommen, da diese nur an Generalunternehmer annehmen kann. Diese Vergeben die Arbeit wiederum weiter an Subunternehmer. Die Generalunternehmer sind dann für die Beauftragung und Kontrolle der Subunternehmer verantwortlich, so dass der eigentliche Auftraggeber sich nicht um solche Details kümmern muß. Als Subunternemer hat man nun die Chance, um beim vorherigen Beispiel zu bleiben, die Fassade eines großen Geschäftsgebäudes zu verglasen. An so einen Auftrag käme der Glaser ohne seine Subunternehmertätigkeit niemals. Ein weiteres Beispiel auch aus der Firma Lang Apparatebau ist die Fertigung von Speziallagerlagertanks aus PET. Die Firma hat einen Subunternehmer an der Hand, der für sie solche Spezialanfertigungen macht. Bekommt die Firma nun einen großen Auftrag aus z.B. aus England, wird diese Tankbaufirma mit der Fertigung der nötigen Spezialtanks beauftragt. Der Subunternehmer wäre im Leben nie an den Auftrag gekommen, wenn nicht die Firma Lang durch ihre europaweiten Kontakte diesen Auftrag an Land gezogen hätte. Er selbst hat nicht dieses Einzugsgebiet.
2.4 Geringe Kapitalbindung
Ein weiterer Vorteil ist, wie anfangs schon erwähnt, die erhebliche Ersparnis durch den Wegfall eines Verwaltungsapparats. Sobald eine Firma mehrere Mitarbeiter beschäftigt braucht sie jemanden, der die Lohnabrechnung und Buchhaltung erledigt. Zum Lohn für diesen Mitarbeiter kommen auch noch die Kosten für die Räumlichkeiten, die für seine Tätigkeit notwendig sind. Diese Kosten spart sich der Subunternehmer im Regelfall, da Lohnabrechnung und Buchhaltung für ihn ohne große Schwierigkeiten alleine zu bewältigen sind.
Der Subunternehmer spart sich darüber hinaus Kosten bei der Entwicklung. Ein Großunternehmen rechnet damit, mindestens die Hälfte seines Gewinns wieder in die Entwicklung zu stecken, um mit neuen Produkten wettbewerbsfähig zu bleiben. Ein Subunternehmer kennt eine solche Problematik nicht. Die höchsten Kosten entstehen ihm meistens bei der Anschaffung einer neuen Maschine oder beim Kauf eines neuen Fahrzeuges.
Auch bei der Werbung gibt der Subunternehmer in der Regel kaum Geld aus, weil die Auftraggeber ja auf ihn zukommen. Die sind froh, wenn sie jemanden finden der ihnen den Auftrag schnell und kostengünstig ausführt. Durch die starke Spezialisierung gibt es auch keine so große Konkurrenz zwischen den Subunternehmen. Alles Geld, dass so nicht in irgend einer Form gebunden ist, kann für den Unternehmer in anderer Art und Weise arbeiten oder muß somit nicht durch Kredite beschafft. Das Kapital, welches in einem Subunternehmen gebunden ist, ist verhältnismäßig gering im Vergleich zu normalen, nicht spezialisierten Firmen.
Da man als Subunternehmer nicht nur Chancen und Vorteile genießt behandeln wir nun im Folgenden die Probleme und Nachteile, mit denen man sich bei einem Auftreten als solcher auseinandersetzen muss.
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3. Probleme als Subunternehmer
3.1 Grauzone Subunternehmer-Scheinselbständigkeit.
Beschäftigt man sich mit der Thematik der Nachunternehmer, so ist auch ständig von dem Phänomen der Scheinselbständigkeit die Rede. Ob ein Subunternehmer oder eine Scheinselbständigkeit vorliegt ist schwer zu unterscheiden, da sich der Übergang nicht abrupt, sondern schleichend vollzieht. Für die Einordnung der Tätigkeit kommt es nicht auf die Formulierungen im Vertrag zwischen Haupt- und Nachunternehmer an, sondern auf die tatsächlichen Umstände. Diese werden aber meist erst bei Betriebsprüfungen aufgedeckt. Im Folgenden soll versucht werden, den Begriff der Scheinselbständigkeit näher zu definieren:
Der Begriff Scheinselbständigkeit wird benutzt, wenn Erwerbstätige im Sinne des Gesetzes zwar wie Selbständige behandelt werden, tatsächlich aber wie abhängig Beschäftigte arbeiten und sich hinsichtlich ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit nicht von diesen unterscheiden. Dabei ist der Scheinselbständige in der Regel nur für einen Auftraggeber tätig und somit von diesem abhängig.
3.1.1 Beispiel Baubranche
Um die Entstehung abhängiger Selbständiger im Baugewerbe zu verstehen, muss die Geschichte des Bauwesens in den letzten Jahrzehnten betrachtet werden. Von jeher waren die Arbeitsverhältnisse von Bauarbeitern unsicher. Sie wurden von Unternehmern für ein Bauvorhaben eingestellt und bei der Fertigstellung wieder entlassen, wenn kein Anschlußauftrag vorhanden war. Diese Situation entspannte sich erst 1959 mit Einführung des sogenannten Schlechtwettergeldes. Seit Beginn der 80er Jahre sind die Beschäftigungszahlen im Baugewerbe rückläufig. Durch die zunehmende Unsicherheit im Baugewerbe ist bei den Unternehmern das Interesse gestiegen, ihre Belegschaftsstärke rasch verändern zu können, da nicht jeder Auftrag in Folge seiner Größe eine stetige Auslastung des Personals garantiert. Auf Verlangen der Auftraggeber werden oft sehr kurzfristige Fertigstelltermine zugesagt. Somit kommt ein häufiger Wechsel von Zeiten mit Über - und Unterauslastung des Bauunternehmens zustande. Ebenso ist es im Baugewerbe selten möglich die ganze Belegschaft gleichzeitig zu nutzen, denn es kann z.B. in ein Haus kein Fußboden verlegt werden, wenn die Mauern noch nicht verputzt sind. Diese Verkettung der Umstände ruft die „Selbständigen“ auf den Plan. Vor allem die Großen Bauunternehmen übertragen so das Risiko der Auslastung auf „Subunternehmer“. Da viele Tätigkeiten im Baugewerbe der Hand-werksordung unterliegen, d.h. ein eigenständiges Unternehmen darf nur jemand gründen, der die Meisterprüfung abgelegt hat und in der Handwerksrolle eingetragen ist, scheint das Problem der Scheinselbständigkeit im Baugewerbe gar nicht einmal so groß. Doch es gibt zum Beispiel im Ausbaubereich viele Tätigkeiten, die nicht oder nur eingeschränkt der Handwerksordnung unterliegen. Ebenso können handwerkliche Gewerbe unter bestimmen Voraussetzungen auch ohne Meisterbrief betrieben werden (Ausnahmegenehmigung). Auch sind Fälle bekannt, in denen einfach ein anderes Gewerbe angemeldet wird, um so die Handwerksordnung zu umgehen. Die Wege in eine abhängige Selbständigkeit sind sehr vielfältig. Es sind Fälle bekannt, in denen die Betroffenen gegen ihren Willen in die Selbständigkeit gezwungen werden. Entweder sie willigen unter dem Druck der Entlassungsdrohung in die „Umwandlung“ ihres Arbeitsvertrages ein, oder sie erhalten zusammen mit der angeblich betriebsbedingten Kündigung das Angebot als sog. Subunternehmer weiterzuarbeiten. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Tätigkeiten, die Selbstständige im Baugewerbe ausüben können, ist es sehr schwierig zu differenzieren, ob ein richtiges Subunternehmen oder Scheinselbständigkeit vorliegt. ( Quelle 4 )
3.1.2 Beispiel Transportunternehmen (Güterkraftverkehr)
Der Güterkraftverkehr, also die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen auf der Straße, läßt sich in zwei große Bereiche gliedern: Erstens der Werksverkehr, d.h. der Transport für eigene Zwecke durch Hersteller und Handelsunternehmen. Zweitens der gewerbliche Güterkraftverkehr, d.h. der Transport von Gütern für andere Fuhrunternehmen und Speditionen. In diesen Bereichen wird nun wiederum unterschieden zwischen dem Güternahverkehr, der auf Entfernungen bis zu 50 Kilometer (Luftlinie) vom Standort des Fahrzeuges beschränkt ist und der Güterfernverkehr. Im Güterfernverkehr gilt ein weitgehend verbindliches Tarifwerk, der Güterfernverkehrstarif. Im gewerblichen Güternahverkehr gibt es l ediglich subjektive Zugangsvoraussetzungen, d.h. zum Erwerb einer Nahverkehrserlaubnis müssen fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit und ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. Ebenso bietet der Güternahverkehrstarif weite Spielräume und ist nicht
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für alle Berförderungsfälle verbindlich. Ebenfalls unterliegt der Werksverkehr keinem großen Regelwerk. Gerade in den Teilbereichen des erlaubnis- und genehmigungsfreien Güterverkehrs ( Umfasst Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht bis 2.8t ) spielen sog. „selbstfahrende“ Unternehmer eine große Rolle. Wie sich die „Verselbständigung“ in der Transportbranche vollziehen kann, soll an einem Beispiel aufgezeigt werden:
Eine Spedition in Nordrhein-Westfalen mit rund 100 Beschäftigten geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Als Retter in der Not trat eine bundesweit und international tätige Spedition auf den Plan, die das Unternehmen kaufte und weiterführte. Die 18 angestellten Nahverkehrsfahrer sollten nicht länger Arbeitnehmer bleiben, sondern „selbstfahrende Unternehmer „ werden. Zu diesem Zweck mußten sie der Spedition „ihren“ Lkw abkaufen. Als Alternative wurde ihnen die Entlassung angedroht. ( Quelle 4 )
Die Selbständigkeit „selbstfahrender Unternehmer wird in der Regel durch die Bindung an einen Spediteur, Frachtvermittler oder Verlader in großem Maße eingeschränkt. Selbst wenn eine solche Bindung nicht ausdrücklich im Vertrag niedergeschrieben ist, er also auch für andere Auftraggeber tätig sein darf, ist er in der Realität doch sehr gebunden. Die Fracht des Dauervertragpartners hat nämlich in jedem Falle Vorrang. Zudem ist das Transportgewerbe kein Geschäftszweig, welcher Planungszeiten von mehreren Tagen möglich machen würde.
3.2 Sozialrechtliche Folgen
3.2.1 Abwälzung der Sozialkosten auf den Subunternehmer
Selbständige sind, anders als Arbeitnehmer, nicht pflichtversichert gegen die typischen Risiken des Arbeitslebens wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, vorzeitige Erwerbsunfähigkeit bzw. für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Aufgrund dieser Gesetzeslage können die Hauptunternehmer immens hohe Summen an Sozialkosten einsparen und somit ihre Gewinne erhöhen . Bei „normalen“ Angestellten zahlt der Arbeitgeber mehr als 50 % der Sozialabgaben , bei der Verwendung von Subunternehmern ist der Hauptunternehmer von allen Zahlungen entbunden. Der Trend zur Einsetzung von Subunternehmern zeichnet sich in einer rückläufigen Zahl von pflichtversicherten Beschäftigten ab.
Seit Anfang der 90er Jahre reduzierte sich die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten um 2 Millionen bzw. sieben Prozent. Denn Subunternehmer, so berechnete das Institut der Deutschen Wirtschaft, sind um 80 Prozent günstiger als Angestellte. Mittlerweile bewegen sich zwischen 180000 und 1,5 Millionen Bundesbürger auf der Grenze zwischen „Selbständigkeit“ und Angestelltenverhältnis - rund 20 Prozent mehr als 1991. ( Quelle 5 )
Die schlechte soziale Absicherung dieses Personenkreises stellt vor allem für die Zeit der altersbedingten Arbeitsunfähigkeit eine soziale Zeitbombe dar. Trotz Öffnung der Rentenversicherung für einen freiwilligen Beitritt von Selbständigen wird von dieser Möglichkeit wegen zu hoher Kosten wenig Gebrauch gemacht. Dadurch entsteht vor allem für das Risiko Alter eine Versorgungslücke, für die dann unter Umständen die Allgemeinheit in Form von Sozialhilfeleistungen aufkommen muß. Dasselbe Problem stellt sich im Fall der Arbeitslosigkeit. Gegen dieses Risiko gibt es keine Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Vorsorge kann nur durch Bildung von Ersparnissen getroffen werden - was aber an zu geringen Verdiensten scheitern kann.
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3.2.2 Unzureichende soziale Absicherung der Subunternehmer
Gerade neu gegründete Subunternehmen kämpfen am Anfang mit finanziellen Problemen. Da in der Regel zu anfangs kein großes Eigenkapital zur Verfügung steht um ein finanzielles Polster zu bilden, wird häufig erst an der sozialen Absicherung gespart. So ist immer wieder zu sehen, dass Selbständige kein Geld in eine ausreichende Krankenversicherung und Altersvorsorge investieren. Besonders problematisch wird dies, wenn eine Familie vorhanden, ist und der Ehepartner im Betrieb mitarbeitet. Bei 2 Kindern kostet eine private Krankenversicherung schnell zwischen 1500.-DM und 2000.-DM im Monat. Eine vernünftige Altersvorsorge schlägt noch einmal gut 1000,-DM bis 1500,-DM zu Buche. Dieses Geld ist meist nicht aufzubringen. Man lebt nach dem Prinzip Hoffnung. In ganz besonderem Maße trifft dies auf die Scheinselbständigen zu. Häufig ist hier der Bruttoerlös nicht größer als das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers. Vergessen wird dabei oft, daß von diesem Erlös nun aber die gesamte soziale Absicherung bezahlt werden muß.
( Quelle 6 )
3.2.3 Erosion der Sozialkassen
Wie bereits im Punkt 3.2.2 erläutert, sind die meisten Selbständigen und vor allem die „scheinbaren Selbständigen“ meist unzureichend Sozial abgesichert. Dies bleibt nicht ohne Folgen für den Sozialstaat Deutschland im Allgemeinen. Das Sozialversicherungssystem in Deutschland droht in naher Zukunft bereits durch Faktoren wie :
- hohe Lebenserwartung
- hohe Kosten der med. Versorgung
- große Anzahl an Rentnern usw.
aus den Fugen zu geraten. Einen entscheidenden Faktor zu dieser Entwicklung tragen aber auch die Selbständigen und vor allem die Scheinselbständigen bei. Sie leiste keine oder sehr geringe Beitragszahlungen an die staatlichen Sozialkassen, verlassen sich aber im Falle von Arbeitslosigkeit oder unzureichender Rente auf die Sozialhilfeleistungen unseres Staates. Dies führt zu einer Art Teufelskreis. Immer weniger Beitragszahler füllen die Sozialkassen, diese werden aber im Gegenzug um ein vielfaches stärker belastet. Welche Ausmaße dieser Teufelskreis in Zukunft annimmt, ist noch n icht abzusehen. Durch den drohenden Umstand der Plünderung der Sozialerrungenschaften unseres Staates hat die Regierung am 1. Januar 2000 ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit erlassen, welches rückwirkend zu
1. Januar 1999 in Kraft trat. ( Quelle 3 u. 8 )
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3.3 Finanzielle Abhängigkeit des Subunternehmers
Da viele Subunternehmer in den meisten Fällen mit wenigen oder vielleicht sogar nur einem einzelnen Hauptunternehmer (wobei die Frage nach „wahrer Selbständigkeit einmal außer Acht gelassen werden soll) in geschäftlicher Beziehung stehen, sind sie meist im großem Maße von diesem finanziell abhängig.
3.3.1 Schlechte Zahlungsmoral der Hauptunternehmer
In den heutigen Zeiten des wirtschaftlichen Wettbewerbs in der freien Marktwirtschaft wird mit jeder einzelnen D-Mark hart kalkuliert. So ist heute nicht nur die Höhe der Summe der Zahlungen relevant, sondern auch der Zeitpunkt ihrer Leistungen. Jeder Tag, der durch die Hinauszögerung von Zahlungen gewonnen wird, bringt noch einmal Zinsen auf das eigene Konto. Bei großen Hauptunternehmern, bei denen die Zahlungsleistungen in ihrer Summe in die Millionen gehen können, ist dies eine äußerst lukrative Taktik, um den Gewinn zu vergrößern. Die Leidtragenden sind wiederum die Nachunternehmer, welche meist im Voraus finanzielle Mittel für Material und Produktion ausgeben mußten, und wegen der schlechten Zahlungsmoral der Hauptunternehmer eine längere finanzielle Durststrecke durchlaufen. Zieht man noch in Betracht, dass bei Subunternehmen große Rücklagen an Kapital eher die Seltenheit sind, ver-wundert es nicht, dass die bewußte zeitliche Verzögerung von Zahlungen seitens des Hauptunternehmers schon manchen Kleinunternehmer an den Rand des Ruins getrieben haben.
Ein selbständiger Schreiner aus meinem Bekanntenkreis mit 2 Angestellten, der vor einigen Jahren als Subunternehmer in den neuen Bundesländern arbeitete, mußte z.B. mehr als 5 Monate auf seine Bezahlung warten, die sich immerhin auf 80.000 DM belief. Erst als er gerichtliche Schritte androhte, wurde er bezahlt.
3.3.2 Konkurs des Hauptunternehmers am Beispiel der Holzmann AG
Die schlechte Zahlungsmoral der Hauptunternehmer stellt schon für sich allein ein großes Problem für die zahlreichen Subunternehmer dar. Ihre Situation kann sich aber im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Hauptunternehmens noch einmal dramatisch verschlechtern.
Am Beispiel der Holzmann AG, einem großen Bauunternehmen sollen einige Zahlen und Fakten aufgeführt werden. Für die Holzmann AG sind im Deutschen Raum mehr als 3000 kleine und mittelländische Unternehmen tätig.1999 geriet das Bauunternehmen in große finanzielle Schwierigkeiten. Bei einem endgültigen Zusammenbruch des Unternehmens blieben die meisten von Holzmann beauftragten Firmen auf ihren offen Rechnungen sitzen. Diese Nachunternehmer wären ihrerseits wohl kaum in der Lage, einen Ausfall der Bezahlung für ihre bereits geleisteten Dienste zu verkraften. Somit hätte die wirtschaftliche Misere Holzmanns eine Gefährdung von ca. 40.000 Arbeitsplätzen in ganz Deutschland zur Folge. Auch die Bundesregierung wurde auf das Sorgenkind Holzmann aufmerksam, und versucht derzeit dem Unternehmen unter die Arme zu greifen, obwohl Stimmen laut werden, daß diese Unterstützung unzulässig in das Regelwerk der freien Marktwirtschaft eingreife. (Quelle 7)
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4. Zukunft der Subunternehmer in Deutschland
Was die Zukunft mit sich bringt kann man nicht mit Bestimmtheit sagen, aber es lassen sich Tendenzen erkennen, die Schlüsse auf weitere Entwicklungen zulassen.
4.1 Steigende Konkurrenz ausländischer Subunternehmer
Durch die Globalisierung und ständige Öffnung der Märkte Richtung Osten wird die Präsenz ausländischer Subunternehmer steigen. Sie können oft günstigere Angebote machen, da sie nicht den gleichen Sozialversicherungspflichten unterliegen wie ein Subunternehmer mit deutschem Unternehmenssitz. Die Mitarbeiter ausländischer Subunternehmer akzeptieren von Haus aus weniger Lohn und schlechtere Arbeitsbedingungen, weil sie froh sind überhaupt eine Arbeit zu haben, und der ihnen bezahlte Lohn trotzdem weit höher ist, als der Durchschnittslohn in ihren Heimatländern.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert solche Mißstände und Mißbrauch einzudämmen. Damit schützt er nicht nur die heimischen Subunternehmer, sondern verbessert auch die Situation der in Deutschland tätigen ausländischen Subunternehmer. Sie kommen so auch auf diese weise in den Genuß eines höheren Sozialversicherungsstandards.
4.1 Eindämmung der Scheinselbständigkeit durch die Gesetzgebung
Der Staat ist verpflichtet seine Gesetzgebung immer wieder zu überprüfen und sie den sich verändernden Rahmenbedingungen oder falsche Einschätzungen der Entwicklung anzupassen.
In einer Kommission zur Scheinselbständigkeit wurde das Korrekturgesetz zur Scheinselbständigkeit vom 19.12.1998 geprüft und einige Verbesserungsvorschläge gemacht welche zum 1.1.2000 in Kraft traten. Die Kriterien sollen konkretisiert werden. Darüber hinaus anstatt der bisherigen Praxis der Aufdeckung der Scheinselbständigkeit bei 2 von 4 Kriterien in Zukunft nun 3 von 5 zum Nachweis nötig sind. Bei der früheren Praxis wurden zu viele Personen erfaßt bei denen der Verdacht dann nicht bestätigt werden konnte. Trotz der spürbaren Veränderung wird Kritik an diesem Gesetz wohl in Zukunft noch lange nicht verhallen. Noch immer werden bestimmte Personenkreise nicht erfasst oder andere unschuldig in das Regelwerk dieses Gesetzes hineingezogen. Zukünftig werden wohl noch weitere Änderungen an der Gesetzeslage unabdingbar sein.( Quelle 8 )
Abschließend läßt sich sagen, dass die Grauzone der Scheinselbständigkeit wohl nie ganz aufgelöst werden kann. Der Staat bekämpft sie nicht nur wegen der ihm entgehenden Sozialversicherungsbeiträge, sonder auch zum Schutz der auf solche Weise tätigen Unternehmer. Wer jedoch als Subunternehmer im Sinn des Gesetzes tätig ist, kann durchaus einige Vorteile aus dieser Unternehmensform ziehen.
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Quellenverzeichnis
1 www.wisssen.de 2 Deutsches Wörterbuch von Wahrig, Gerhard BERTELSMANN LEXIKON VERLAG 2000 3 Homepage von Werner Schell/Rechtasalmanach 4 Ein Schein von Selbständigkeit , Mayer, Udo BUND-VERLAG 5 Focus-online-Archiv 6 www.forum.Schuldnerberatung 7 www.spiegel.de online-Archiv 8 presse.asp?id=1057Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Sozial-ordnung 02.08.1999 Kommission zur Scheinselbständigkeit legt Bericht vor
Quellen zum allgemeinen Verständnis der Materie
Telefonat mit Hartmut Drexel Dipl.-Betriebswirt FH bei der HWK München Homepage HWK Ulm
IHK Ratgeber „Recht“ Unternehmer oder Arbeitnehmer Das Phänomen der neuen Selbständigen 1998 Thoralf Schrade
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Zusammenfassung
Chancen und Probleme als Subunternehmer
Ein Subunternehmer ist jemand, der für eine Firma , die einen Auftrag übernommen hat, einen Teil diese Auftrags ausführt. ( Wörterbuch )
Als Subunternehmer hat man verschiedene Chancen. Durch die geringe Aufwendung an Startkapital und den relativ gesicherten Auftragseingang kann man sich vor allem im handwerklichen Bereich leicht Selbständig machen. Man braucht dazu keine außergewöhnliche Idee oder Erfindung. Durch den hohen Grad der Spezialisierung ist es möglich schnell, effektiv und wirtschaftlich zu arbeiten. Durch die Tätigkeit als Subunternehmer kommt man auch an Aufträge die sonst außerhalb der Reichweite der unternehmerischen Tätigkeit liegen würden d.h. Einbindung in Großaufträge. Durch wenig Ausgaben in den Bereichen Verwaltungsapparat, Werbung und Entwicklung muß man entweder weniger Geld aufnehmen oder kann es für sich arbeiten lassen.
Als Subunternehmer hat man aber nicht nur Chancen, sondern muß sich auch mit einigen Problemen auseinandersetzen. Zuerst ist da einmal die Problematik der Scheinselbständigkeit. Weit verbreitet ist dieses Phänomen seit vielen Jahren in der Baubranche und im Transportgewerbe. Die Tätigkeit als Subunternehmer hat aber auch negativ sozialrechtliche Folgen. Die Hauptunternehmer sparen sich die immens hohen Sozialversicherungsbeiträge und wälzen diese auf den Subunternehmer ab. Dieser ist häufig nicht in der Lage sich ausreichend in allen sozialen Belangen zu versichern. Dies bekommt auch der Staat zu spüren, da in die Sozialkassen immer weniger Beiträge einbezahlt werden. Der Subunternehmer ist auch finanziell stark abhängig vom Hauptunternehmer. Die schlechte Zahlungsmoral unserer Gesellschaft spiegelt sich auch hier wieder, da der Hauptunernehmer erst bei Begleichung der Rechnung des Auftraggebers den Subunternehmer bezahlt. Beim Konkurs des Hauptunternehmers schaut der Subunternehmer in die Röhre. Er kann seine Außenstände nur schwerlich eintreiben.
Durch die steigende Konkurrenz ausländischer Subunternehmer und deren geringere gesetzliche Sozialversicherungspflicht, wird d er Wettbewerb immer härter werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Er muß auch die Grauzone der Scheinselbständigkeit durch entsprechende Maßnahmen transparenter machen.
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Martin Huber, 2000, Chancen und Probleme von Subunternehmern, München, GRIN Verlag GmbH
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Norbert Brunner
Chancen und Probleme als Subunternehmer.
Guten tag Herr Huber und Herr Eckmüller,
ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Arbeit.
Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen.
Ich selbst habe all diese negativen Erfahrungen machen müssen und Lösungen für diese Schieflage gesucht und gefunden.
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am Saturday, June 02, 2001-
Günter Asmus
Angaben zum Transportunternehmer stimmen so nicht mehr.
Die genannten gesetzlichen Vorschriften für Transportunternehmer stimmen so schon seit mehreren Jahren nicht mehr.
Bereits Jahre vor Einführung des Transportrechtsreformgesetzes (TRG, Bestandteil des HGB) wurde die Nahverkehrszone auf 75 km erweitert.
Seit Einführung des Transportrechts-reformgesetzes zum 01.07.98 wurde der Nahverkehr und jegliche Tarifbindung aufgehoben. Es gibt innerdeutsch nur noch Werkverkehr und allgemeinen Güterkraftverkehr. Der Zugang zum Güterkraftverkehr ist an gewisse subjektive Voraussetzungen gebunden. Eine Kontingentierung erfolgt nicht mehr.
mfg
Günter Asmus
am Tuesday, January 08, 2002-